Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. ——....——————.————.— Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. Juni 1885. K 23. " I Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Entrippen von in- 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem ländischem Taback in Theilungslägern. Seite 229 Reichsgebteteeeee 2 Konusulat-Wesen: Todesfklalll. 229 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. Mai d. J. das Folgende beschlossen: 1. Das Entrippen von inländischem Taback, welcher vom 1. Juli 1885 ab in Theilungsläger auf- genommen wird, ist nur mit der Maßgabe zu gestatten, daß die enmtrippten Blätter unmittelbar vom Lager unter Steuerkontrole in das Ausland geführt werden. Ausnahmsweise kann mit Genehmigung der Direktivbehörde und unter den von derselben vorzuschreibenden Kontrolen die Versteuerung des entrippten Tabacks zugelassen werden, wenn nach Lage der Verhältnisse kein Zweifel besteht, daß der betreffende Taback ausschließlich zu Fabrikationszwecken im Inlande Verwendung findet. 2. Auf Taback, welcher vor dem 1. Juli 1885 in ein Theilungslager aufgenommen ist, finden vom 1. September 1885 ab die Vorschriften unter Ziffer 1 gleichfalls Anwendung. Berlin, den 3. Juni 1885. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Burchard. 2. Konfulat-Wesen. Der Kaiserliche Vize-Konsul Grubener in Arensburg ist gestorben. 40