— 365 Seite der • Hinweisung Laufendeadaus- Waarenverzeichniß auf die Tarasatz Ar saistiswen für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten des vberzeich. Ausfuhr und Durchfuhr. es Bruttogewichts). en fuh hfuh Folltarifs. gewichts) 1. 2. 3. 4. 5. 6. Noch: Nach 787: 278 ndere Steine, roh oder 33 a Beispielsweise fallen hierunter: — 1790. blos behauen, auch ge- rohe oder blos behauene Bau-, mahlen. Bruch= und Schiefersteine, mit Ausnahme der unter Nr. 784, 785 und 787 genannten; rohe Feuersteine in der ursprüng- lichen Form oder gemahlen; rohe Lava. Ferner gehören hierzu solche Blöcke (nicht aus Alabaster oder Marmor [Nr. 784.), welche an nicht mehr als drei Seitenflächen eine Bearbeitung mit der Säge zeigen. — Gehauene oder geschnittene Flintensteine sind unter Nr. 789 (Tarif- nummer 33 b) nachzuweisen. + 788.0 - Mühlsteine auch mit eisernen 33b ............ . . . ... — Reifen oder Metallhülsen. 789. - Schleif-, Wetz= und Probir- 33 b In der Bemerkung ist statt6 Fss. u. Kst. steine; Flintensteine, ge- „798“ zu setzen: 798 a (Tarif- hauen oder geschnitten. nummer 33 h 1 9. Die Worte „„Schusser aus Halb- edelsteinen unter 794" sind zu streichen. +1792. 279 Dachschiefer; rohe Schiefer- 33c, 33e Als Dachschiefer und roher Wie bisher. (Hierin platten und roher Tafel-und 33e Tafelschiefer sind die aus den Nr.792 schiefer. Anmerk. Blöcken gespaltenen und dem- nächst (durch Bearbeitung auf dem Ambos, mit der Stock- scheere 2c.) geformten dünneren Tafeln zu Dachbedeckungen bezw. zur Herstellung von Schiefertafeln zu behandeln. Unter Schieferplatten sind, im Gegensatz zu Dachschicfer und Tafelschiefer, stärkere (dick- schiefrige) Platten, welche zu Wandbekleidungen, Fußboden= belägen, Tischplatten r2c. bear- beitet und verwendet werden, zu verstehen. — Geschnittene oder gespaltene Schieferplatten, ungeschlisfen, sind unter Nr. 790 a (Tarifnummer 33f,