366 Seite der Hinweisung Laufende Has Fus Waarenverzeichniß auf die Tarasatz statiüischen für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten des r. aaren- des 2 Ausfuhr und Durchfuhr. Bruttogewichts). vergei⅛ fuh chf h Zolltarifs. g ch ) 1. 2. 3. 4. 5. 6. Noch: 279 Schieferplatten, welche ge- schliffen, polirt, emaillirt, durch Schwärzen, Liniiüren 2c. weiter bearbeitet oder durch sonstige Bearbeitung in eine zur Ver- wendung geeignete Form ge- bracht worden sind, unter Nr. 797(Tarifnummer 33h 1. 5) nachzuweisen. (1I791. - Gesägte Blöcke; grobe Stein- 33 d Zu groben Steinmetzarbeiten ge- — metzarbeiten von schlichter, hören z. B. Fensterbänke, Ge- nicht verzierter Arbeit, mit simstheile, Plinthen vonschlich- Ausnahme der groben ter, nicht verzierter Arbeit Steinmetzarbeiten aus Ala- (nicht aus Alabaster oder basteroder Marmors;schwere Marmor). — Der sogenannte Cementmassewaaren. belgische Granit — ecossines — petit granit — gehört nicht zum Marmor. 792a. - In Nr. 792. (2790a 280 Geschnittene oder gespaltene 33 Platten von mehr als 16 cm — Platten aus Steinen aller Stärke sind als Blöcke zu be- Art, mit Ausnahme der handeln. — Platten aus Halb- Platten aus Halbedelstei- edelsteinen fallen unter Nr. 794 nen: ungeschliffen; auch (Tarifnummer 33 ). Platten von Gips. 791a. - Steinmetzarbeiten, soweit sie 33f.................. — nicht unter Tarifnummer 33 d begriffen sind: unge- schliffen. 793. "Ol Wie bisher. 338 Wie bisher. D 794. - Bearbeitete Halbedelsteine und 3383666. Waaren daraus, soweit sie nicht unter Nr. 20 des Zolltarifs fallen; Edel- steine, nachgeahmte (Glas- flüsse). nahme der Platten aus Gips, Alabaster, Marmor und Halbedelsteinen. 16 Fss. u Kst. 1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: gesägte Blöcke; grobe Steinmetzarbeiten von schlichter, nicht verzierter Arbeit, mit Ausnahme der groben Steinmetzarbeiten aus Alabaster oder Marmor. 7) Hierron gehören zu den Massengütern: geschnittene oder gespaltene, ungeschliffene Platten aus Steinen aller Art, mit Aus-