373 Nummer Seite der Nummer Seite der des Handaus- des Handaus- 5 gabe des r gabe des statistischen statifüschen Waarengattung. statistischen satistichen Waarengattung. Waaren= " . Waagren- - erzeich- verzeich- verzeichnisses. berpeich verzeichnisses. rech 1. 2. II 1. 2. 3. Noch: Noch: 302 auf einen Verschiffungsplatz oder Aus 791. 303 Gesägte Blöcke; Steinmetzarbeiten, Bahnhof ge#hren wird. grobe, ungeschliffen, mit Ausnahme 420. - —: in der Richtung der Längsachse der Arbeiten aus Alabaster oder beschlagen oder auf anderem Wege Marmor. als durch Bewaldrechtung vor- 791L a. - Steinmebarbeiten soweit sie nicht earbeitet oder zerkleinert; Naben; unter Tarifnummer 33 d begriffen Filgen und Speichen. sind, ungeschliffen. 421. - —: Faßdauben und Stabholz, nicht 792 u. 792 a. - Wie bisher zu der Nr. 792. unter Nr. 417 fallend. 795. - Sandsteinplatten, blos auf einer 42. - —: Korbweiden und Reifenstäbe, Seite abgeschliffen. ungeschälte; Faschinen. · 796. - Diese Nummer ist zu streichen. 423. - Nutzholz von Buxbaum, Cedern, Aus 797. - Weiter bearbeitete Schieferplatten Kokos, Ebenholz, Mahagoni, roh und bearbeiteter Tafelschiefer. oder einer Bearbeitung g"r unteAus 806. OD Briquettes und Torfkohlen. Nr. 13e 1 und 2 des Zolltarifs 830. - Backsteine (gewöhnliche Mauersteine), bezeichneten Art unterzogen. gebrannte grobe Pflastersteine 424. - Bau= und Nutzholz: in der Rich- (Klinker) und gewöhnliche Dach- tung der Längsachse gesägt; nicht ziegel, mit Ausnahme der Falz-- gehobelte Bretter; gesägte Kant- Dachziegel, nicht glasirt. hölzer und andere Säge= und 831. - Feuerfeste Steine. Schnittwaaren. 832. - Röhren von Thon und gemeinem 424a. - Geschnittenes Holz von Cedern. Steinzeug, nicht feuerfest, ungla- 424 b. - Bruyere-(Erika-) Holz, roh oder · irt. in geschnittenen Stücken; auch zu 835. - Falz-Dachziegel; Dachziegel und Tabackpfeifenköpfen roh vorgear- Mauersteine, glasirt; nicht feuer- beitet (ungebohrt). feste Thonfliesen; Platten aus gemeinem Steinzeug. 784. 303 Alabaster und Marmor, roh oder 836. - Diese Nummer ist zu streichen. blos behauen; auch gemahlen. 837. - Schmelztiegel, Muffeln, Kapseln, 790. - Andere Steine, roh oder blos be- Retorten, feuerfeste Röhren und hauen, auch gemahlen, mit Aus- Platten. nahme der gehauenen oder ge- 838. - Röhren von Thon und gemeinem schnittenen Flintensteine. Steinzeug, nicht feuerfest, glasirt. Aus 790 a. - Geschnittene oder gespaltene, unge- 839. - Töpfergeschirr, glasirt; Krüge und schliffene Platten aus Steinen aller Art, mit Ausnahme der Platten aus Gips, Alabaster, Marmor und Halbedelsteinen. andere Gefäße aus gemeinem Steinzeug; gemeine Ofenkacheln und Oefen von Thon oder Fayence; irdene Pfeifen. D.- Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. d. M. beschlossen, die in dem Anhang zu §. 35 der Dienst- vorschriften vom 21. November 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs 2c., hinsichtlich der Nach- weisung des Verkehrs mit Getreide und Mühlenfabrikaten in Mühlenlagern getroffenen Bestimmungen analog auch für die Nachweisung des Veredelungsverkehrs mit Oelfrüchten (s. 7 Ziffer 3 a des Zolltarifgesetzes — Reichs-Gesetzbl. S. 116 —) als maßgebend zu erklären. Berlin, den 9. Juli 1885. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Boetticher. Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.