— 379 — im Bezirke des Kameralamts Horb: den Grenzsteuerämtern zu Eutingen, Eyach und Wiesenstetten und dem Ortssteueramte zu Rexingen, im Bezirke des Kameralamts Kapfenburg: den Grenzsteuerämtern zu Bopfingen und Pflaumloch, im Bezirke des Kameralamts Leonberg: dem Grenzsteueramte zu Weil der Stadt und dem Ortssteueramte zu Hemmingen, im Bezirke des Kameralamts Maulbronn: dem Ortssteueramte zu Dürrmenz, im Bezirke des Kameralamts Mergentheim: den Grenzsteuerämtern zu Kreglingen und Weikersheim, im Bezirke des Kameralamts Münsingen: dem Ortssteueramte Buttenhausen, im Bezirke des Kameralamts Neuenbürg: den Grenzsteuerämtern zu Enzklösterle, Herrenalb. Ottenhausen und Wildbad, im Bezirke des Kameralamts Neuenstadt: den Grenzsteuerämtern zu Gundelsheim, Kochendorf, Möckmühl, Neckarsulm und Oedheim, im Bezirke des Kameralamts Neuffen: dem Grenzsteueramte zu Nürtingen, im Bezirke des Kameralamts Oberndorf: den Grenzsteuerämtern zu Alpirsbach, Epfendorf, Lauterbach und Schramberg, im Bezirke des Kameralamts Reuthin: dem Grenzsteueramte zu Nagold, im Bezirke des Kameralamts Reutlingen: dem Grenzsteueramte zu Mägerkingen, im Bezirke des Kameralamts Roth am See: dem Grenzsteueramte zu Niederstetten, im Bezirke des Kameralamts Rottenburg: dem Grenzsteueramte zu Thalheim und den Ortssteuerämtern zu Belsen und Mössingen, im Bezirke des Kameralamts Rottweil: den Grenzsteuerämtern zu Deißlingen und Wellendingen, im Bezirke des Kameralamts Saulgau: den Grenzsteuerämtern zu Altshausen, Jettkofen, Mengen und Scheer und den Ortssteuerämtern zu Enzkofen und Königseggwald, im Bezirke des Kameralamts Schönthal: dem Grenzsteueramte zu Dörzbach, im Bezirke des Kameralamts Sindelfingen: dem Grenzsteueramte zu Böblingen, im Bezirke des Kameralamts Sulz: den Grenzsteuerämtern zu Binsdorf und Vöhringen und dem Ortssteueramte zu Renfrizhausen, im Bezirke des Kameralamts Tettnang: den Grenzsteuerämtern zu Fischbach, Hemigkofen, Kreßbronn und Langnau und dem Ortssteuer- amte zu Laimnau, im Bezirke des Kameralamts Tuttlingen: dem Ortssteueramte zu Kolbingen, im Bezirke des Kameralamts Ulm: dem Grenzsteueramte zu Langenau, im Bezirke des Kameralamts Urach: dem Grenzsteueramte zu Mezingen, im Bezirke des Kameralamts Vaihingen a. Enzr: dem Grenzsteueramte zu Vaihingen—Sersheim, im Bezirke des Kameralamts Waiblingen: dem Grenzsteueramte zu Winnenden,