— 461 — Staat: Muster 5. Perwaltungsbezirk: Einsendungstermin: 15. Mai. Nachweisung der Einnahme und Ausgabe von Formularen zu Schlußnoten und von Reichsstempelmarken im Etatsjahre 18 Auleitung zur Ausfüllung der Nachweisung. 1. In den Spalten 23 bis 2g werden nur die von der Reichsdruckerei mit Steu#pelaufdruck versehenen Formulare zu Schluß- noten nach dem Muster d (Nr. 12 al der Ausführungsvorschriften) nachgewiesen. 2. Die von den Steuerstellen unter Verwendung von Marken hergestellten gestempelten Formulare zu Schlußnoten (Nr. 12 aàan der Ausführungsvorschriften) sind, wenn sie von Steuerpflichtigen zum Umtausch zurückgegeben werden, in den Spalten 3 und 4 summarisch, ohne Angabe des Werthes der einzelnen Formulare, jedoch sowohl in Einnahme (20) wie in Ausgabe (3) auf besonderen Linien (B) anzusetzen. 3. Der Angabe des Betrages der für ungestempelte Formulare zu Schlußnoten (Spalte 5) von den Käufern erhobenen, der Landeskasse verbleibenden Herstellungskosten bedarf es nicht.