— 469 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 25. September 1885. 9 30. Inhalt:: 1. Versicherungs-Wesen: Ausführungsbestimmungen nahmen des Reichs vom 1. April bis Ende August zu dem Gesetz über die Ausdehnung der Unfallversicherung 188555555 ..... 470 auf den Betrieb der Reichseisenbahn-Verwaltung Seite 469 3. Polizel= Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 2. Finanz-Wesen: Nachtrag zur Nachweisung über Ein- Reichsgebteee□ 470 1. Versicherungs-Wesen. Bekanntmachung, die Unfalloversicherung betreffend. Zur Ausführung der §§. 2 bis 10 des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall= und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (Reichs-Gesetzblatt S. 159) wird für den Betrieb der Reichseisenbahn-Verwaltung Fol- gendes bestimmt: 1. Die Geschäfte der Ausführungsbehörde werden von der Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen für die ihr nachgeordneten Dienstzweige wahrgenommen; dieser Behörde liegt insbesondere auch die Feststellung der Entschädigungen für die durch Unfall Verletzten und für die Hinterbliebenen der durch Unfall Getödteten ob. 2. Die auf Grund des §. 109 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichs-Gesetzblatt S. 69) gemäß den Bestimmungen in den Ss§. 45, 51 bis 56 von den Ortspolizeibehörden wahr- zunehmenden Funktionen werden für die Betriebe der Reichseisenbahn-Verwaltung den den Be- trieben vorgesetzten Eisenbahn-Betriebs= und Maschinen-Inspektionen, bezw. den bauleitenden Beamten (Abtheilungs-Baumeistern) übertragen. Berlin, den 20. September 1885. Der Reichskanzler. v. Bismarck. 76