502 ausgehenden Bieres und Branntweins, sowie zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier, Brannt- wein, Wein und Obstwein ertheilt worden. Im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Dem Hauptsteueramite zu Güstrow ist das Niederlagerecht ertheilt und demselben gleichzeitig die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II über gollpflichtige Waaren und inländisches Salz, mithin auch zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter beigelegt worden. Im Herzogthum Sachsen-Meiningen. Die Uebergangsstelle zu Probstzella ist ausgehoben und an deren Stelle auf dem Bahnhofe da- selbst ein Uebergangssteueramt mit der Befugniß zur unbeschränkten Erhebung von Uebergangsabgaben, zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen, zur Abfertigung und Ertheilung der Ausgangs- bescheinigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres und Branntweins und zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses an Eisenbahnwagen bei Verschlußverletzungen errichtet worden. Gleichzeitig ist der Uebergangsstelle zu Lehesten die Befugniß zur unbeschränkten Erhebung von Uebergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ertheilt worden. Der Stations-Kontrolör, Königlich sächsische Zoll-Inspektor Zander zu Schweidnitz ist in Folge seiner Zu- rückberufung in den sächsischen Landesdienst von den ihm übertragenen Funktionen als Stations-Kontrolör mit Ablauf des Monats September d. J. entbunden worden. 5. Polizei-Wesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum ihe Grund Ausweisun des der Bestrafun Ausweisungs-= des Ausgewiesenen. 9r beschlossen hat. beschluffes. — 1. 2. I 3. 4. 5. 6. a. Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs: 1. Wladislaus Brze-geboren am 23. April 1845 zu Czynuz-schwerer Diebstahl (3|Königlich preußischer Re-12. Oktober zinski, Arbeiter, niki, Gouvernement Lublin, Rüussisch· Jahre Zuchthaus lauts gierungs - Präsident zul d. J. Polen, ebendaselbst ortsangehörig, wohn-Erkenntniß vom 31.] Marienwerder, haft zuletzt in Gollup, Westpreußen, Oktober 1882), b. Auf Grund des S§. 362 des Strafgesetzbuchs: 2. Vincenz Z9bytowsky 31 Jahre, geboren und ortsangehörig zusLandstreichen und Königlich preußischer Re-8. Oktober Weber, Ingrowitz, Mähren, Betteln, Herungs-Präffdent zus d. J. otsdam, 3. Franz Rudolf Wer-geboren am 1. Dezember 1862 zu Wien, Betteln im wieder-derselbe, 13. Oktober ner, Arbeiter, Oesterreich, ortsangehörig zu Henners= holten Rückfall. d. J. dorf, ebendaselbst, 4. Josef Schober, We-geboren 1844 zu Engelsberg, Bezirk Landstreichen, Königlich preußischer Re|11. Oktober bergeselle, a) Johann Golom- bek, Schauspieler, Ehefrau b) dessen geborene Anna, Minsch, Freudenthal, Oesterreichisch -Schlesien, ebendaselbst ortsangehörig, a) geboren am 24. Dezember 1840 zu Krakau, Galizien, ebendaselbst ortsan- gehörig, b) 50 Jahre, geboren und ortsangehörig in Krakau, a) Landstreichen, b) Diebstahl und Landstreichen, ierungs = Präsident zu d. J reslau, Königlich preußischer Regierungs-Präsi- dent zu Oppeln, 31. Auguft d. J.