— 519 — Bekanntmachung. Im Verfolg der Bekanntmachung vom 23. April d. J. (S. 171) wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach 8. 90 Th. I. der Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär-= dienst berechtigt sind. Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be- rechtigt sind. A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar- legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. a. Gymnasien. öniaerei verbunden mit dem Real-Gymnasium daselbst, 1. Königreich Preußen. I A. a. I. 182 a. a. O.). ymnasi selbst Provinz Pommern. 1. Das ema zu Gaz#a. d. Dder Her Pro- II. Elsaß-Lothringen. goemnanum, a. es Verzeichnisses vom Das Gymnasium zu Schlettstadt (bisher Real-Gym- 23. April d. J, S. 171). zmmsium # Schlethadt Gicher Real G Provinz Hannover. Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender 2. Das Gymnasium Andreanum zu Hildesheim (bisher Kraft bis zum Schlusse des Schuljahres 1884/85. b. Real-Gymnasien. Königreich Preußen. Provinz Hannover. Das Andreas-Real- Gymnasiun) zu Hildesheim (bisher Real-Gymnasium, verbunden mit dem Gymnasium Andreanum daselbst, A. 59 a. a. O.). B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur Dar- legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. a. Progymnasien. Elsaß-Lothringen. Das Progymnasium zu Bischweiler (bisher Real-Progymnasium, B. c. XV. 1 a. a. O.). Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Schlusse des Schuljahres 1884 /85. 83“