Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Znnern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XIV. Jahrgang. Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung;— Ermächtigung zur Vornahme von Civilstandsakten; — Todesfall; — Exequatur-Ertheiligag Seite 7 » Berlin, Freitag, den 8. Januar 1886. M 2. 2. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. ....... 8 1. Konsulat-Wesen. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Helsingfors, Hermann Martens, zum Konsul in St. Louis zu ernennen geruht. Dem Konsulats-Verweser in Hiogo-Osaka, Gesandtschafts-Dolmetscher Krien ist für die Zeit seiner Amts- führung auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats Hiogo-Osaka die Ermächtigung ertheilt wor- den, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Ge- burten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. Der Kaiserliche Vize-Konsul Hugh Charles Godfray zu Jersey ist gestorben. Dem zum Königlich belgischen Konsul in Mannheim ernannten Herrn Philippe Diffené ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.