— 131 — dem Untersteueramt zu Schwetz im Bezirk des Hauptsteueramts zu Preußisch-Stargardt die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide für den Mühlenbesitzer Bieber in Schönau; dem Untersteueramt zu Brieg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oels die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über unbearbeitete Tabackblätter für das Privatkreditlager der Cigarren- fabrikanten Gebrüder Dresdner zu Brieg; dem Untersteueramt zu Clausthal im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß zur Abfertigung des von dem Liqueurfabrikanten A. Winnecke zu Clausthal mit dem Anspruch auf Steuervergütung auszuführenden versetzten inländischen Branntweins in Flaschen oder Krügen; dem Untersteueramt zu Einbeck in dem Bezirk des nämlichen Hauptamts die Befugniß zur Er- ledigung von Begleitscheinen I über das für die Gerichts-Gefängnißverwaltung daselbst eingehende okosgarn; dem Untersteueramt zu Lychen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Prenzlau die Befugniß zur Er- ledigung von Begleitscheinen I über Getreide für die Mühle der Handlung Ed. Scherz & Co. zu Lychen und dem Untersteueramt zu Northeim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide für die Rhume-Mühle zu Northeim, sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I über Säcke. Im Königreich Bayern. Zu Pirmasens im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau i.)Pfalz ist ein Nebenzollamt errichtet und demselben die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I und II über zollpflichtige Waaren und inländisches Salz, zur Abfertigung von unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingütern, zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres und Branntweins und die unbeschränkte Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden. Der Aufschlag-Einnehmerei und Uebergangsstelle zu Feuchtwangen im Bezirk des Hauptzollamts in Nürnberg ist die Befugniß zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über Branntwein ertheilt worden. Im Königreich Sachsen. Es ist beigelegt worden: dem Untersteueramt zu Pirna im Bezirk des Hauptzollamts zu Schandau die Befugniß zur Ab- fertigung von unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingütern und der Post-Zollabfertigungsstelle zu Glashütte im Bezirk desselben Hauptamtes die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über Uhren und Uhrenbestandtheile, welche mit der Post in das Ausland ausgehen. Im Großherzogthum Hessen. Der Orts-Einnehmerei zu Heppenheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Darmstadt ist die Be- fugniß zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres und Branntweins ertheilt worden. In Elsaß-Lothringen. Das Nebenzollamt I. zu Lascemborn im Bezirk des Hauptzollamts zu Saarburg ist in ein Nebenzollamt II. umgewandelt worden. 4. Post= und Telegraphen-Wesen. Vom 1. April ab sind die auf dem Lissabonner Postkongreß unterzeichneten Zusatzbestimmungen zum Welt- postvertrage, zum Werthbrief= und zum Postanweisungs-Uebereinkommen vom Jahre 1878, und zur Postpacket- Uebereinkunft vom Jahre 1880, sowie das neu abgeschlossene Postauftrags-Uebereinkommen vom 21. März 1885