— 170 — Vermerke über veränderte Bestimmung der Waaren u. . u. (Vereins-Bollgesetz 8§. 46, 49, 50 und 96). beantrage den Begleitschein hier zu erledigen. , den . 18 beantrage diesen Begleitschein zum Zweck der Weiter- versendung der Waaren an in auf das Amt zu überweisen, indem ich in Beziehung auf den weiteren Transport die Verpflichtungen des Begleitschein- Extrahenten (§8. 44 und 46 des Vereins-Zollgesetzes) übernehme. den 18 den Eingetragen unter Registers und auf das mit Gültigkeitsfrist bis zum überwiesen. Verschluß: den Genehmigt. 18 Amt. des Begleitschein-Ausfertigungs- Amt Amt.