— 189 — Im Großherzogthum Hessen. Zu Unter-Absteinach im Bezirk des Hauptsteueramts zu Darmstadt ist eine Orts-Einnehmerei errichtet und derselben die Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben für Bier und Branntwein sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein und Wein beigelegt worden. Ferner ist dem Hauptsteueramt zu Gießen die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nr. 41 4 5 und 6 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Sätzen dieser Nummern ertheilt worden. Im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Dem Nebenzollamt l. zu Warnemünde sind die nachstehenden Befugnisse beigelegt worden: für den Eisenbahnverkehr: zur Abfertigung des Waaren-Ein= und Ausgangs (Ss. 63 und 66 bis 71 des Vereins- Zollgesetzes), zu Aussund Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (§. 65 des Vereins- ollgesetzes), zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschluß-Verletzungen (s. 96 des Vereins- Zollgesetzes und §. 27 des Eisenbahn-Regulativs), zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter; ferner zur Eingangs-Abfertigung von Rohzucker zum Satze von 24 J/ für 100 kg, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres, Branntweins und Zuckers, rücksichtlich des letzteren, jedoch ohne Befugniß zur Polarisirung, zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, zur Erhebung der Stempelsteuer und Abstempelung von Spielkarten, welche von Reisenden oder Schiffern eingeführt werden, sowie zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Spielkarten, welche aus dem freien Verkehr des Großherzogthums Luxemburg oder der österreichischen Gemeinde Jungholz eingehen. –— — — — Der Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern zu Cöln, Königlich bayerische Ober-Regierungerath Schübeck, ist gestorben. Dem vom 1. April d. J. ab zum Stations-Kontrolör in Münster i.W. berufenen Königlich württembergi- schen Sekretär Steinbeis ist von der Königlich württembergischen Regierung der Titel eines Zoll-Inspektors verliehen worden. 6. Polizei-Wesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 5 — Grund Ausweisung i s des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschloffen hat. bsschlufer — 1. 2. I 3. 4. 5. 6. a. Auf Grund des S§. 39 des Strafgesetzbuchs: 1. Albert Schön, geboren am 22. Mai 1860 zu Deutsch-seinfacher Diebstahl[Königlich preußischer Re-:26. März Bäckergeselle, Liebau, Bezirk Schömberg, Mähren, nach mehrmaliger gierungs = Präsident zu d. J. ortsangehörig ebendaselbst, Vorbestrafung (zweisOppeln, Jahre Zuchthaus laut Erkenntniß vom 17. Mai 1884),