268 Für das 1. bis . Quartal des A. Rübenzuckersteuer. Von dem Soll a ofort bezw. noch kreditirt und nach 2 Soll-Einnahme Ab: Hauptamis· Bezirk. 3 den Hpleue Steuer- Bleibt im Quartal dem Ouartal der gistern, einschließli — der Feststellung Anschreibung S. der Registerdefekte vergütung für berichtigtes ee eingezahlt bezw. 3 und abzüglich der sausgeführten 2c. Soll rücktändig fällig geworden 5 Rückerstattungen für Rübenzucker Zoll (siehe Bemerkung 4/ (siehe Bemerkung 5 hebungen auf der Titelseite)) auf der Titelseite) * Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. 1 2. 3. 4. 5. 6. 7. Summa A a) b) — a) Für die 3 b) - eit vom 1. April bis 31. Juli 18. = 1. August 18 # bis 31. März 18. (Die Summe der Spalten 6 bis 9 muß mit ) Für die Vertheilung des Betrags der Vergütungen auf a und b ist nicht der Tag der Zahlung der letzteren sondern der Tag der Ausfuhr bezw. Niederlegung des Vergütungen entscheldend. Ist nich Tag Zahlung lezteren