— 305 — Central-Glatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. August 1886. 32. Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Untersagung des ge- 3. Militär-Wesen: Gesammtverzeichniß der Anstellungs- werbsmäßigen Handels mit Schweinen im Umherziehen behörden der Reichsverwaltung im Sinne der Grundsätze im Grenzbezirk des Hauptzollamts Thorn; — Transport- für die Besetzung der Subaltern-= und Unterbeamtenstellen kontrole für Ochsen im Grenzbezirk des Hauptzollamts mit Militäranwärtern; — desgl. Verzeichniß der König- Emmerich; — Veränderungen in dem Stande oder den lich bayerischen Militärverwaltg 306 Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen .. Seite 305 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 2. Konsulat-Wesen: Entlafssunngagg 306 Reichsgebte 316 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Im Grenzbezirk des Königlich preußischen Hauptzollamts zu Thorn in Westpreußen ist der gewerbsmäßige Verkauf und das gewerbsmäßige Aufkaufen von Schweinen im Umherziehen außerhalb des Wohnortes auf Grund des §. 124 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 untersagt worden. Im Bezirke des Königlich preußischen Hauptzollamts zu Emmerich sind Ochsen der Transportkontrole im Grenzbezirk gemäß §§. 119 ff. des Vereinszollgesetzes unterworfen worden. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. Juli d. I. beschlossen, dem Königlich preußischen Neben- zollamte I. am Hohenthor zu Bremen und der Königlich preußischen Zollabfertigungsstelle auf dem Venlo- Hamburger Bahnhofe ebendaselbst die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nr. 22 f, 22 g 1, 22 g.2 und der Anmerkung zu Nr. 22 f und g des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen der be- treffenden Tarifpositionen beizulegen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Vorbemerkung. Die den Königlich preußischen Hauptzoll- und Hauptsteuerämtern unterstellten Amtsstellen mit der bisherigen Bezeichnung: „Untersteueramt“ führen hinfort die Bezeichnung: „Steueramt" und sind, einschließ- lich der Salzsteuerämter, je nach dem Umfange ihrer Geschäfte in Steuerämter I. und II. Klasse eingetheilt. Diese Unterscheidung hat keinen Einfluß auf die Abfertigungsbefugnisse der bezeichneten Amtsstellen. Im Königreich Preußen. Im Bezirk des Hauptzollamts zu Nordhorn ist am Kanal Picardie-Coeverden eine zum Neben- zollamt Escherbrügge gehörige Abfertigungsstelle errichtet, welcher die zollamtliche Abfertigung der auf dem 50