— 319 — Central-Glatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Präunmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XIV. Jahrgang. Inhalt: 1. Bank-Wesen: Aufruf und Einziehung der Ein- 3. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem hundert-Mark-Noten der Kommerzbank in Lübeck Seite 319 Reichsgebiete.. 3 320 2. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Entlassung; — Auf- hebung eines Konsulas 320 Berlin, Freitag, den 13. August 1886. Z33. 1. Bank-Wesen. Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Einhundert-Mark-Noten der Kommerzbank in Lübeck. Auf Grund des §. 6 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 hat der Bundesrath den Aufruf und die Ein- ziehung der von der Kommerzbank in Lübeck unterm 1. Januar 1875 ausgegebenen (grünen) Einhundert-Mark- Noten mit folgenden Maßgaben angeordnet: - 1. Der Aufruf ist im laufenden Jahre und zwar in angemessenen Zwischenräumen zweimal und im Laufe der Jahre 1887, 1888 und 1889 mindestens je zweimal bekannt zu machen im Deutschen Reichsanzeiger, in der Hamburger Börsenhalle, in den Lübeckischen Anzeigen, in der Lübecker Zeitung, in der Mecklenburgischen Zeitung. 2. Die aufgerufenen Noten können vom Tage der ersten Bekanntmachung bis zum 1. Februar 1887 sowohl bei der Kasse der Kommerzbank in Lübeck, als bei der Deutschen Bank in Berlin gegen Baargeld umgetauscht werden. 3. Nach dem 1. Februar 1887 hören die mit der Firma der Kommerzbank in Lübeck umlaufenden Noten auf, Zahlungsmittel zu sein; dieselben behalten jedoch die Kraft einfacher Schuldscheine und werden als solche bei der Kasse der Kommerzbank in Lübeck bis zum Ablauf des Jahres 1889 eingelöst werden. 51