— 367 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Posftanstalten und Buchhaudlungen. — Pränamerations-Preis für den JZahrgang sechs Mark. 1 — XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 1886. # 44. Inhalt: 1. JZoll= und Steuer-Wesen: Ausdehnung der 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs in Bezug auf den Hausirhandel mit Schweinen an der vom 1. April bis Ende September 18886 368 Landgrenze von Ostpreußen erlassenen Verbote auf einige Bezirke; — Bestellung zweier Reichsbevollmächtigten 8. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Seite 367 Reichsgebiete... W 369 1. Zoll= und Steuer-Wesen. In Bezirke der Provinzial-Steuer-Direktion zu Königsberg i. Ostpr. ist das Verbot des Hausirhandels mit Schweinen im Grenzbezirk gemäß §. 124 des Vereinszollgesetzes auf den Grenzbezirk innerhalb der Haupt- amtsbezirke Prostken, Eydtkuhnen, Tilsit und Memel mit Ausschluß der Kurischen Nehrung ausgedehnt worden. (Vergl. Central-Blatt von 1885 S. 492 und von 1886 S. 188.) De- Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern, Königlich bayerische Ober-Zollrath Dr. Schaller zu Altona ist vom 1. Oktober d. J. ab von seinen bisherigen Funktionen bei der Königlich preußischen Provinzial-Steuer-Direktion zu Altona, der lübeckischen Zoll-Direktivbehörde daselbst und der Deputation des Senats für indirekte Steuern und Abgaben zu Hamburg entbunden und an Stelle des verstorbenen Königlich bayerischen Ober-Regierungsraths Schübeck den Königlich preußischen Provinzial-Steuer-Direktionen zu Cöln a./Nh. und Münster, sowie der Königlich Großherzoglichen Zoll-Direktion zu Luxemburg als Reichs- bevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Cöln a./Rh. beigeordnet worden. Von dem gleichen Zeitpunkt ab ist auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich bayerische Ober-Zollrath Merck zu Ludwigshafen a./Rh. der Königlich preußischen Provinzial-Steuer-Direktion zu Altona, der lübeckischen Zoll-Direktivbehörde daselbst und bezüglich des Spielkartenstempels der Deputation des Senats für indirekte Steuern und Abgaben zu Hamburg als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Altona beigeordnet worden. 62