— 371 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben i Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. November 1886. 9S45. Inhalt: 1. Kolonial-Wesen: Auszug aus der Dienst- 3. Versicherungs = Wesen: Verlegung des Sitzes eines anweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit Schiedsgerihtts 376 im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie Seite 371 2. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Handbuchs für 4. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur-Ertheilung die deutsche Handels-Marine auf das Jahr 1886; — 376 desgl. des III. Nachtrags zur amtlichen Schiffsliste für 1886; — desgl. eines weiteren Heftes der Entscheidungen 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem des Ober- Seeamts und der Seeämter 373 Reichsgebltltltee 376 1. Kolonial-Wesen. Auszug aus der Dienstanweisung, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutzgebiete der Neu- Guinea-Kompagnie, vom 1. November 1886. Zur Ausführung der Vorschriften über die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Schutzgebiete der Neu- Guinea-Kompagnie wird, im Einvernehmen mit der Direktion der Kompagnie, Folgendes bestimmt: 2c. 2c. 2c. III. Gerichtsbehörde. (Zu §. 5 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit; §. 2 des Gesetzes vom 17. April 1886.) 2. Die Gerichtsbehörde hat in den von ihr ausgehenden Schriftstücken a) sofern es sich um Geschäfte handelt, welche zur Zuständigkeit des Gerichts des Schutzgebiets gehören, die Bezeichnung als „Kaiserliches Gericht des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie", b) sofern es sich um Geschäfte handelt, welche zur Zuständigkeit des zur Ausübung der Gerichts- barkeit ermächtigten Beamten gehören, die Bezeichnung als „Kaiserlicher Richter des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie" 63