— 383 — dem Nebenzollamt II. zu Lissau im Bezirk des Hauptzollamtes zu Landsberg O. S. die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über bei dem Grenzeingangsamt bereits speziell revidirte Waaren, und dem Hauptsteueramt zu Oels die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über den aus der steuerfreien Niederlage für inländischen Zucker daselbst ausgehenden und zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über den zur Aufnahme in dieselbe bestimmten Zucker. Im Königreich Württemberg. Dem Zollamt zu Tuttlingen im Bezirk des Hauptzollamtes zu Friedrichshafen ist die unbeschränkte Befugniß zur Abfertigung der auf der Eisenbahn ein= und ausgehenden Waarensendungen nach Maßgabe der s. §. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes ertheilt worden. Im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Bei dem Hauptsteueramt zu Güstrow können alle nach Maßgabe der F. K. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes zulässigen Abfertigungen des Waaren-Ein= und Ausgangs im Eisenbahnverkehr vorgenommen werden. « 4. Militär-Wesen. Bekanntmachung. Im Verfolg der Bekanntmachung vom 13. April d. J. (S. 91) wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach 8. 90 Th. I. der Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär- dienst berechtigt sind. Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be- « rechtigt sind. A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar- legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. a. Gymnasien. Anmerk. Anerkennung zu 3 mit rück- Il. Königreich Preußen. wirkender Kraft bis zum Ostertermin 1886. Provinz Brandenburg. 1. Das Gymnasium zu Schwedt a. d. Oder (bisher Progymnasium, B. a. I. 7. des Verzeichnisses II. Elsaß-Lothringen. vom 13. April d. J., S. 91). *.) Das Gymnasium zu Gebweiler (bisher Real-Gym- Rheinprovinz. nasium, A. b. XVII. 1. a. a. O.). 2. Das Königliche Gymnasium zu Düsseldorf (bisher Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender unter A. a. I. 240. a. a. O.), Kraft für diejenigen Schüler der Anstalt, welche 3. das Städtische Gymnasium daselbst (verbunden am Schlusse des Schuljahres 1885/86 nach Ober- mit dem Real-Gymnasium daselbst). sekunda versetzt sind. *) Gymnasium mit der Befugniß, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährigfreiwilligen Militär-