— 416 — 2. Zoll= und Steuer-Wesen. Nach einer Mittheilung der Königlich sächsischen Regierung werden an der Börse in Leipzig Terminpreise“) für Oel und Spiritus nicht mehr notirt. Berlin, den 18. Dezember 1886. Der Reichskanzler. In Vertretung: Jacobi. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember d. J. beschlossen, die durch Beschluß vom 9. März 1880 (Central-Blatt von 1880 S. 177) genehmigte Anleitung zur chemischen Untersuchung von Seifenpulver durch die Bestimmung zu ergänzen, daß das Seifenpulver vor der Untersuchung etwa acht Tage lang der Luft auszusetzen ist. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember d. J. beschlossen, es für statthaft zu erklären, daß der den Landwirthen abgabenfrei verabfolgte unzerkleinerte, undenaturirte Pfannenstein, desgleichen das an die Landwirthe ohne weitere künstliche Denaturirung in Stücken zur Verwendung als Viehleckstein steuerfrei abge- gebene Berchtesgadener Steinsalz von ihnen zerkleinert und in diesem Zustande oder aufgelöst dem Viehfutter bezw. der Viehtränke beigegeben werden dürfen. 3. Marine und Schiffahrt. Der dritte Nachtrag zur amtlichen deutschen Ausgabe des Internationalen Signalbuches, II. Auflage, 1884, ist soeben erschienen. Berlin, den 20. Dezember 1886. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. 4. Versicherung = Wesen. Bekanntmachung, betreffend die berufsgenossenschaftliche Eingliederung derjenigen Gewerbebetriebe, welche sich auf die Ausführung von Schreiner= (Tischler-), Einsetzer-, Schlosser= oder Anschlägerarbeiten bei Bauten erstrecken. Vom 20. Dezember 1886. Im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 22. Mai 1885, betreffend die Bildung der Berufs- genossenschaften, und vom 10. Juni 1886, betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Baubetriebe) wird gemäß §. 15 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, *) Central-Blatt 1885 Seite 511. *) Central-Blatt 1885 S. 213 ff., 1886 S. 191 ff.