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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886.</title>
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        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.











    
        

    






    
    

  

    


  





    
    
  




 
 

  

      

  


Vierzehnter  Jahrgang.

1886.

 

 

Berlin.

Carl  Heymanns  Verlag.
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        <pb n="3" />
        8  7  6  1

10.
11.
12.

13.
14.
15.
16.

Inhalts-Verzeichniß.

Allgemeine  Verwaltungssachen  Seite  27.  35.  55.  65.  215.
Bank-  Wesen  Seite  12.  30.  56.  86.  128.  176.  228.  319.  324.  342.  360.  380.  408.
Eisenbahn-Wesen  Seite  6.  23.  227.  301.

Finanz-Wesen  Seite  22.  37.  43.  61.  66.  110.  118.  136.  139.  193.  199.  298.  326.  333.  346.  368.  390.  393.  410.  415.

Handels-  und  Gewerbe-Wesen  Seite  82.  178.  294.  349.  386.  418.
Heimath-Wesen  Seite  16.  220.

Justiz-Wesen  Seite  4.  67.  232.  300.

Kolonial-Wesen  Seite  208.  371.  397.

418.

Marine  und  Schiffahrt  Seite  4.  48.  60.  111.  293.  302.  375.  389.  416.
Militär-Wesen  Seite  2.  21.  38.  67.  91.  175.  195.  203.  219.  299.  306.  334.  383.  405.  419.

Polizei=  Wesen  Seite  5.  8.  10.  19.  24.  28.  33.  39.  44.  53.  58.  62.  67.  79.  84.  88.  114.  120.  125.  133.
P86.  195.  209.  212.  224.  233.  295.  302.  316.  320.  327.  330.  335.  339.  344.  347.  350.  358.  362.  365.

387.  391.  394.  395.  406.  412.  419.
Post=  und  Telegraphen-Wesen  Seite  15.  72.  131.  204.  330.  411.

Versicherungs-  Wesen  Seite  66.  76.  83.  111.  121.  135.  191.  211.  216.  354.  376.  416.
Veterinär-  Wesen  Seite  200.

Zoll=  und  Steuer-Wesen  Seite  1.  9.  15.  32.  47.  55.  59.  65.  71.  81.  88.  109.  130.  137.  140.  147.  188.

230.  297.  305.  327.  337.  344.  350.353.  359.  367.  382.  401.  411.  416.

—  ——  —

  Konsulat-Wesen  Seite  7.  10.  21.  29.  44.  48.  60.  75.  83.  85.  113.  117.  124.  127.  137.  140.  143.  175.
224.  227.  294.  297.  306.  320.  323.  329.  334.  338.  341.  345.  350.  354.  362.  365.  376.  379.  391.  393.  395.

1*

19.  203.
401.  407.

137.  140.
369.  376.

195.  218.
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        <pb n="5" />
        Sach-Register.

Die  arabischen  Zahlen  beziehen  sich  auf  die  Seite.)

Aerzte  .  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für
militärpflichtige  Deutsche  in  Rußland  195.

Aichung.  Bestimmungen,  betr.  die  Beglaubigung  der  Schmelzpunkte
  leichtflüssiger  Metall-Legirungen  für  Dampfkessel-Sicher- 



heits-  Apparate  215.

Ansteckungsstoffe  s.  u.  Eisenbahnen.

Ausweisungen:
Adam,  Anna  327.
—  August  327.
—  Johann  34.
—  Julianne  327.
Agner,  Louis  58.
—  Ludwig  28.
Aiterwegmaier  331.
Albrecht  69.
Allasonati  25.
Alscher  53.
Altermatt  53.
Altmann  19.
Angelo  344.
Anger  45.

Arwei  347.
Assel  358.
Armann  88.

Baentzinger  54.
Balacz  125.
Balasz  5.
Balczarik  327.
Balk  224.
Banka  11.
Barbier  296.
Bareither  347.
Barret  377.
Barta  84.

Bartaseck  s.  Bartasek.

Bartasek  88.
Barth  88.

Barthel,  Johann  34.

—  Paul  144.
Barthelemy  115.
Barton  209.
Bartosch  62.
Baumann  396.
Bech  196.

Beck  348.

Beckert  41.
Bedenk  19.

Beer  347.

Behr  28.

Beieler  296.
Bellenczek  s.  Bellucsak.
Bellenschek  s.  Bellucsäk.
Bellucsäk  362.
Bendszus  395.
Benziger  42.
Bereziat  377.
Berger  53.
Bergmann  369.
Berlowsky  351.
Bernstein  68.
Berrein  370.
Berrier  213.
Bertschinger  84.
Bertti  69.
Bervoels  19.
Biller  394.

Bisson  42.

Biza  295.

Blecher  133.
Block,  Friedrich  84.

Bock

Böhm,  Aloys  225.
—  Theresia  Franziska  396.
Börlin  34.
Boerrigter  89.
Böttiger  41.
Bonardi  8.

Bordat  11.
Borkenhagen  369.
de  Bortoli  387.
Bosch  84.

—  Friedrich  Michel  s.  Stetter.
ck  114.

 

Bosek  137.
Bosky  412.
Boslow  321.
Boulet  317.
Brandler#42.
Braun  42.
Brenner  366.
Brettner  24.
Bribanick  420.
Brito  321.
Britt  209.
Briza  387.
Bronner  317.
Bruckner  144.
Brümmelhaus  11.
Bruguera  406.
Brulin  8.
Brunner  351.
Bruntz  8.
Buatois  45.
Bubasch  19.
Buchberger  296.
Bucher  190.
Buchtjar  88.
Bude  419.

Burianski,  Johanna  40.

—  Lucia  133.
—  Marie  40.

Buriansky,  Anton  466.

—  Josef  366.
Burkhard  8.
Busch  33.

Cailteau  141.
Campari  45.
Canino  5.
Cano  53.
Caroni  138.
Ceccaz  s.  Cepcés.
Cekan  145.
Cepcäs  79.
Cerny  317.
Cerrinotti  58.
Ceuille  303.
Chabert  63.
Chachnat  392.
Chaignot  134.
Chambry  80.

Chamilla  40,  233.
Chamoin  370.
Charton  303.
Charwath  89.
Chauvin  84.
Chiot  89.
Chorous  209.
Choynacki  33.
Christof  213.
Christoph  327.
Chum  20.

Cirkel  302.
Cisler  406.

Civit  335.

Eizek  80.

Elaire  (St.)  321.
Clausen  53.
Clausmann  339.
Clement,  Theophil  303.
—  Virncenz  8.
Cochhis  25.
Colin  69.
Colinmaire  296.
Coniel  209.
Constant  41.
Cornilleau  54.
Cournicky  145.
Courtbis  115.
Conzon  70.
Crepet  296.
Crouvizier  54.
Czech  68.
Czybulska  62.

 

Daems  125.
Daerrich  125.
Daester  141.
Dafontaine  63.
Dallapiccola  115.
Damoling  25.
Danielewski  10.
Dankesreiter  115.
Dattner  190.
Davidowitsch  350.
Davidowitz  210.
Davillé  328.
Debnar  89.
Debougne  340.
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        VI

Delesca  141.
Delgée  344.
Della  138.
Delwel  114.
Denef  303.
Derose  45.
Desjardins  377.
Dewaeghengere  69.
Diamant  321.
Dietrich  28.
Ditli'  25.
Dittrich,  Josef  196.
—  Marie  328.
—  Wilhelm  19.
Dohmer  392.
Dolezal  347.
Domnick  344.
Donghi  45.
Donini  28.
Doucek  141.
Dozetro  s.  Droz.
Dresens  141.
Drin  316.

Droz  331.
Dünser  44.
Dufin  317.
Dulneaux  62.
Dumich  234.
Dusiewiez  45.
Dzierzinski  62.

Eberhard  5.
Effenberger  358.
Egli  84.
Ehrlich  295.
Elger  190.

Endelmann  s.  Engelmann.

Enenke  316.
Engelberth  348.
Engelmann  196.
Ericson  339.
Erker  34.
Ernecker  190.
Erneger  388.
Etter  394.

van  Eupen  420.

Fahrner  79.
Faltin  317.
Fatzer  388.
Fauveau  45.
del  Favero  317.
Fapard  392.
Faye  413.
Feilhauer  28.
Feinmann  8.
Feitl  145.
Felber  133.
Fels  40,  41.
Fent  68.

Ferko  125.
Ferre  s.  Fent.
Ferro  40.
Fiedler  20.
Filipkowski  419.
Filligger  303.
Fingel  347.

Fischer,  Feibel  209.

—  Jean  Baptist  302.

Fleischmann  68.

Förster  69.

Foncier  396.

Francetti  54.

Franck  s.  Frank,  Anna.

Frank,  Anna  145.

—  Franz  316.

—  Paul  125.

Franke  62.

Fransen  5.

Franz  224.

Franzen  145.

Frater  303.

Frederiks  44.

Frenzel  339.

Fretz  366.

Friedrich  363.

Friedt  392.

Fröhlich  413.

Frolic  394.

From  s.  Fromm.

Fromm  331.

Frühauf  406.

Fuchs,  Johann  Baptist,
Meßger,  aus  Bernhards.
zell  34.

—  Johann  Baptift,  Schneidergeselle
  aus  Hirschenstand
120.

Gaczik  225.
Gadon  45.
Galopin  133.
Gammera  340.
Gampe  138.
Ganguillet  146.
Garette  370.
Garzoli  138.
Gastick  79.

Gatti  45.
Geisbacher  114.
Geißler  11.
Georgewitz  8.
Gerber,  Julius  Alfred  317.
—  Rosine  8.
Geschirsel  84.
Gföllner  413.
Gierlich  s.  Gürlich.
Gierlowski  88.
Gilet  210.

Gillen,  Barbara  63.
—  Marie  63.
Gillet  196.

Gira  44.

Girand  210.
Glazer  213.

Götz  145.

Gold,  David  331.
—  Wenzel  144.
Goldin  213.
Gonnet  45.
Gräfling  80.
Grand  392.
Gretzer  234.
Grickszus  39.

 

Groh  33.
Grolimund  45.
Groß  327.
Grünfeld  25.
Grütz  387.
Grzadziel  347.
Günstner  s.  Fiedler.
Günther  68.
Gürlich  302.
Guerry  225.
Guillaume  392.
Gurtner  317.

Habel  s.  Löbel.
Habermann  141.
Hackenberg  10.
Hadulowski  212.
Häring  42.
Hafenrichter  351.
Hahm  120.
Haid  331.
Haimböck  366.
Haipel  88.
Halama  339.
Haliko  420.
Hamburger  347.
Hann  302.
Hans  317.
Hanslic  394.
Hanson,  Aaron  67.
—  Hans  79.
Hanusch  24.
Hanzo  392.
Harmacek  327.
Hartl  24.
Harwadka  212.
Hauft  24.
Hauptmann  224.
Hauvillers  197.
Haverkatt  120.
Heer  120.
Heidlberger  115.
Heidler  234.
Heinisch  190.
Heinrich  321.
Heinzel  406.
Heisig  144.
Herlt  125.
Hermann  69.
Herzog  317.
Hesse  80.
Heyduk  377.
Hieke  40.
Higuigns  s.  Hygiens.
Hilgert  213.
Hille  363.
Hiller  68.

Hindin,  Alexander  344.

—  Lewi  114.
Hirsch  120.
Hirtzel  11.
Hitz  296.
Hladina  321.
Hnat  331.
Höbert  138.
Hoedl  11.
Hörl  413.

Hötz  145.

Hofer  79.

Hoffmann  89.
Hofmann,  Friedrich  42.
—  Konrad  70.
Hohenberger  44.
Hohler  25.
Hohlmann  133.
Holinka  41.
Holländer  141.
Hollenweger  317.
Holly  295.

Holmann  s.  Hohlmann.
Holub  335.

Holzer  212.

Horn  209.

Hosack  321.

Host  396.

Hotkes  363.

Howald  195.
Hrebicek  387.

Huber  89.

Humer  28.

Huncsik  s.  Hundscheck.
Hundscheck  58.
Hursky  376.
Hygiens  328.

Jacki  89.

Jacobs  133.
Jacobus  45.
Jacquin  69.
Jaczinsky  331.
Jagodzinska  88.
Jahoda  79.
Janata  80.

Jando  33.

Janel  138.

Janik  350.

Janka  120.
Jankel  210.
Janousek  f.  Elger-Jaschke
  33.

Jausa  335.
Jeanssens,  45.
Jehlik  145.
Ebhr,  Franziska  234.
—  Josef  327.
Jenni  24.

Jensen  40.
Jeroux  396.
Jiricek  8.

Jobin  420.
Johanson  391.
Joos  391.  "
Juczinsky  s.  Jaczinsky.
Judalet  296.

Kabourek  225.
Kaczmark  225.
Kahii  34.
  Kaeser 137.
  s.  u.  Brenner  u.  Cano.
Kaiser  24.
Kalny  317.
Katzer  394.
Kauer  377.
        <pb n="7" />
        Kazmierczak  233.
Kedra  144
Keller  80.
Kellner  126.
Kern  233.
Kindermann  53.

Kinreich  s.  König,  Louis.

Kirsch  33.

Klein  363.

Klema  67.

Klewitz  28.
Klieber  369.
Klieczewitz  s.  Klewitz.
Klier  137.
Klinger,  Anton  19.
—  Josef  125.
Klotzberg  80.
Kmehl  363.
Knecht  69.

Kner  63.

Knoebel  58.
Kobilinsky  391.
Koci  41.

Kocik  190.

Köhler  114.
König,  Alois  321.
—  Louis  140.
Körber  88.

Koller  363.
Kolombo  69.
Komrska  11.
Konapick  347.
Kopyto  327.
Kosch  224.
Koudelka  69.
Kouril  84.
Kovärik  54.
Kowalczyk  350.
Kowalick  5.
Kowalski  79.
Kozica  33.
Kraemer  114.
Kral  20.
Kraupner  331.
Krause,  Franziska  190.
—  Marie  396.
Kraut  369.
Krecha  19.
Kreikowska  33.
Kritzinger  58.
Krull  80.

Ksauda  295.
Kubitza  19.
Kuchta  295.
Kündig  196.
Künz  115.
Künzel,  Johann  24.

—  Johann  Georg  115.

Kuhn  141.
Kullin  394.
Kunkert  79.
Kunsky  41.
Kunst  209.
Kunzmann  146.
Kurijatzki  42.
Kurniava  396.
Kurzweil  420.

Kuseck  58.
Kutlich  44.

Lacoste  42.

Lätla  134.
Laglbauer  212.
Lalanne  42.
Landsberger  141.
Landsmann  19.

Langer,  Adolf  11.

—  Leopold  234.
Lanoni  69.

Lanz  24.

Laschat  115.
Lasne  196.

Lau  10.
Lausmann  366.
Lautenschlager  406.
Lebowsky  351.
Lechner  s.  Beer.
Ledermann  388.
de  Leeuw  225.
Lefevre  90.
Leforand  392.
Legarrec  196.
Léger  392.

Lehé  321.
Leimsieder  234.
Leiter  420.

Leluc  388.
Lemoine  34.
Lempreur  296.
Lenner  90.

Lenz  89.

Lesigne  210.
Letzbor  331.

de  Leuw  63.

Levy,  Abraham  84.
—  Samuel  419.
Lewandowski  144.
Lewandrowsky  42.
Lewin  335.
Lewkin  120.
Liebrecht  69.
Lindemann  340.
Lindenthal  10.
Lininger  58.

Lissa  316.

Lißner  28.

Litteau  351.

Löbel  146.
Löffelmann,  August  80.
—  Viktor  317.
Löschka  137.
Lopata  68.
Lorenz,  Josef  141.
—  Karl  210.
Louis,  Katharina  Eugenie  413
—  Nikolaus  394.
Lubowsky  f.  Lebowsky.
Ludewig  146.
Ludwig  344.
Lukes  41.

Lukesch  62.
Lundquist  190.
Lustig  s.  Müller,  Wilhelm.

Madelon  363.

 

 

Madsen  62.
Magni  365.
Magnier  370.
Mahler  370.
Mahr  20,  225.
Maier,  Johann  68.
—  Josef  413.
Majetzko  40.
Mair  406.
Malina  369.
Malinics  295.
Malintschack  js.  Malinics.
Mallin  24.
Mandel  80.
Mandelicek  234.
Marc  210.
Marco  120.
Mareck  347.
Maréchal  420.
Markel  40.
Markus  413.
Marsik  145.
Martin  44.
Martinek  89.
Martinet  363.
Martinsdotter  24.
Martinsohn  42.
Massari  133.
Mathieu  28.
Mattern  146.
Matula  20.
Matuschka  344
Matzke  419.
Matzner  144.
Maurin  366.
Meisels  89.

Meister,  Heinrich  Richard  335.

—  Josef  363.

Melcher  41.

Melich  68.

Melis  s.  Pitlak.
Melisch  s.  Pitlak.
Menzel  366.

Merrier  133.

Mesdang  366.
Metzemackers  68.
Meyer,  Eugen  August  296.
—  Konrad  Rudolf  412.
Meyerowiecz  331.
Michal  133.
Michalewicz  s.  Tratnik.
Michel,  Johann  54.

—  Johann  Bapiist  90.
Michels  234.

Michler  358.

Michnatz  24.

Mildner,  Franz  54.

—  Karl  33.

Minder  363.

Miotto  406.

Mischeck  190.

Moeller  321.

Moll  196.

Mollik  125.
Morgenlaender  395.
Moses  s.  Selzer.
Mousty  392.

VII

Mrowietz  24.

Mühl  233.

Müller,  Albert  377.

—  Anton  391.

—  Franz  328.

—  Georg  396.

—  Josef  145.

—  Theodor  413.

—  Wilhelm  335.

—  Xaver  328.

Muszynska  144.

Muthwill  133;  Zurücknahme
der  Ausweisung  213.

Nagel  394.

Navrkal  321.

Neczas  350.

Nelson  125.

Nemec  69.

Nemecek  89.

Nethaly  351.

Netolizki  53.

Netrefa  89.

Neumann  s.  Dafontaine.

Neumeister  20.

Nickerl  141.

Nielsen,  Amalius
Christian  40.

—  Kurl  115.

Nilsson  145.

Nitsche  419.

Noöl  335.

Novotny  394.

Novy  11.

Nowack,  Anton  79.

—  Franz  58.

Nowak,  Franz  53.

—  Wenzel  209.

Nowodny  11.

Nowotny  19.

Nyvelt  295.

Oberdacher  190.
Oberlé  387.
Oberrauch  358.
Osterreicher  196.
Ohnheiser  68.
Ollivier  196.
Olsdotter  145.
Olsen  s.  Oledotter.

Paar  45.

Pakosch  387.

Paliega  233.

Palme  33.

Pangerl  120.

Pannesch  24.

Parth  120.

Parthum  20.

Partl  28.

Passouroff  90.

Pataki  19.

Pater  42.

Patzelt  5.

Paul  347.

Pawala  144.

Pawlowski,  Franziska,  unverehelicht,
  aus  Jelin  213.

Andreas
        <pb n="8" />
        VIII

Pawlowski,  Franziska,  geb.

Kwiatkowski,  aus   Dswiecim

  350.
Pecka  8.
Peier  133.
Pela  89.
Pelta  331.
Pelzer  19.
Penza  25.
Perl  391.
Perontka  89.
Perotto  25.
Pescheck  11.
Pesek  125.
Peßalka  295.
Peter  351.
Peters  115.
Petersson  125.
Petraß  125.
Petrnousck  79.
Petzold  s.  Gürlich.
Pfeifer  58.
Pfister,  Anna  84.
—  Heinrich  28.
Pflanzer  58.
Picard  115.
Pierrel  28.
Pierron  45.
Pieske  84.
Pigeotat  5.
Pilsner  137.
Pisters  125.
Pitlak  190.
Pittasch  120.
Plachetka  316.
Plechl  225.
Ploß  316.
Plüß  392.
Poirson  296.
Pokojewski  295.

Polamerenke  s.  Ponomarenko.

Pollazzon  25.
Pongarn  141.
Ponomarenko  330.
Pospischil  190.
Pospisil  41.
Potucek  62.
Poulet  351.
Pozar  195.
Prénat  406.
Prenek  80.
Priewoznik  67.
Prince  363.
Projetti  11.
Przanowski  387.
Pschierer  58.
Ptok  144.

Quittenbaum  114.

Radtko  316.
Raiminius  41.
Raine  5.

Rappl  317.
Rasmusdotter  145.
Raßl  68.

Raynaud  420.

Reck  141.
Reichel  62.

Reil  321.
Rendel  387.
Rendl  394.
Renguet  363.
Renquet  234.
Rezabek  413.
Richard  387.
Richter,  Josef  295.
—  Wenzel  419.
—  Wilhelm  209.
Ricotti  63.
Riedel  234.
Riedl  141.
Rizzi  392.
Robardet  25.
Robaß  62.
Roche  369.
Röthlisberger  226.
Rokers  303.
Rosenzweig  330.
Roßmann  225.
Roth  327.
Rouvieère  69.
Ruben  197.
Rubinstein  339.
Rübacek  413.
Ruedi  406.
Rüf  20.

Rueff  317.
Rumwolf  225.
Ruppert  209.
Ruzek  394.
Ryba  138.

Rybaceck  s.  Rübacek.

Rybicki  320.
Rzehak  350.

Sagnier  138.
Salack  209.
Salaquarda  41.
Salemink  44.
Salisco  196.
Salitzius  295.
Salutzki  84.
Salzgeber  120.
Sander  351.
Saporitti  5.
Sattler  196.
Sautzki  f.  Salutzki.
Sazina  41.
Scarda  413.
Schaad  344.
Schärer  42.
Schaffner  190.
Schambeck  209.
Scharf  62.
Scharfetter  335.
Schaub  351.
Schescik  141.
Schei  350.
Scheibl  225.
Scheitz  369.
Schild  40.
Schima  144.
Schimek  137.

 

 

Schindler,  Anton,  aus  Buchelsdorf
  330.

—  Anton,  aus  Schnauhübel
44.

Schinkler  234.

Schlagenhausen  19.

Schlosser  79.

Schmidt,  Andreas  28;  Zurücknahme
  der  Ausweisung  45.

—  Julie  363.

Schmiedt  190.

Schmit,  209.

Schmitt,  Magdalena  45.

—  Remi  420.

Schneider,  Ferdinand  79.

—  Johann  316.

Schneiders  344.

Schober  67.

Schoch  392.

Schön  189.

Schönemann  84.

Schoffit  89.

Schrank  58.

Schreiter  58.

Schroetter  19.

Schubert,  Albert  391.

—  Hermann  406.

—  Julius  413.

Schürrer  125.

Schultz  69.

Schulz  369.

Schulz  s.  a.  Schultz.

Schumacher  388.

Schupp  413.

v.  Schuttenbach  141.

Schwab  413.

Schwartz  377.

Schwarz,  Adalbert  213.

—  Eugen  84.

Schwarzer  114.

Schweizer  134.

Schwensohn  419.

Schwetz  s.  Svec.

Sécäcz  347.

Sedlacek  344.

Sedmihradsky  316.

Sefcik  s.  Schefcik.

Seidel  303.

Seidl  68.

Seligmann  406.

Selzer  339.

Senft  394.

Sereisky  213.

Serog  339.

Simko  89.

Singer  115.

Skarda  s.  Scarda.

Skogholm  226.

Skwanda  133.

Smintek  233.

Smreeck  196.

Sodokiersky  42.

Sbderberg  28.

Sörensen  40.

Soika  20.

Solak  213.

Sollberger  40.

Sommer,  Albert  44.
—  Johannes  115.
Sommerfeld  69.
Sonka  225.
Spacek  335.
Sperlich  394.
Sprecher  303.
Springer  141.
Stab  296.
Stadelmann  115.
Stadler  369.
Stamm  344.
Staneck  126.
Steffan  391.
Stegen  413.
Stein  11.
Steinbach  348.
Steinbrunner  28.
Steinsdörfer  406.
Stengl  396.
Stepanek  331.
Stephan  s.  Halama.
Sterny  20.
Stetter  225.
Stock  5.

Stojanek  316.
Stolin  114.
Stolz  41.

Storm  84.
Stourmi  210.
Straka  25.
Strasser  213.
Straßmann  5.
Strehler  25.
Streit  54.

Studer  226.
Stuhlreiter  62.
Stutz  133.

Suchy  20.
Sulkowsky  s.  Diamant.
Spatos  68.

Svec  351.

Svehla  62.
Svenson  125.
Svensson  226.
Swatosch  s.  Svatos.
Szarawasky  42.
Szymanski  412.

Tabertshofer  45.
Tallowitz  133.
Taquet  413.
Tasching  69.
Tasso  89.
Tauber  40.
Taverne  134.
Tersillin  303.
Tesar  234.
Teubner  20.
Teufert  234.
Thelo  358.
Thiebaut  197.
Thiel  40.
Thiery  28.
Thomis  212.
Thon  42.
        <pb n="9" />
        Thurner  303.
Thyssen  115.
Tippmann  196.
Tocanier  392.
Topin  317.
Tosch  196.
Totzauer  331.

Trappe  s.  Krause,  Marie.

Tratnik  330.
Traurig  348.
Trecchi  89.
Trenka  s.  Truka.
Trinka  s.  Truka.
Triska  316.
Trnka  20.
Trompette  340.
Tropper  40.
Trouvé  34.
Trummer  69.
Turowski  53.

Ullersperger  44.

Valdecke  s.  Waldecker.
Vanloo  8.

Vassellai  114.

v.  Vasterdt  391.
Veit  114.

van  de  Velde  145.
Vermeulen  5.
Vidersperk  377.
Vignola  347.

Vitol  45.

Voellmi  84.

Vogel,  Franz  24.
—  Johann  391.
—  Peter  42.

—  Vincenz  377.
Vollkommener  115.
Vreys  145.

de  Vries  331.

Wagner,  Anna  377.
Perer  392.
Wahle  366.
Waldecker  209.
Walder  196.
Waldispühl  296.
Walenta  363.
Walter  138.
Walz  34.
Wanitschka  339.
Warta  366.
Waschke  144.
Waz  406.
Weber  197.
Wechsler  412.
Wedel  69.
Wehle  225.
Wehrli  11.
Weidel  20.
Weidmann  197.
Weinlich  s.  Kosch.
Weisbach  88.
Weiß,  Adolf  68.
—  Gustav  234.
—  Josef  79.
Weißgerber  5.

Welk  80.
Wencher  394.
Wenger  213.
Wengi  24.
Wensch  412.
Werner  195.
Wesseli  114.
Wiche  358.
Wiesniewski  316.
Wieth  53.
Wild  339.
Wilda  321.
Wilhelm  213.
Wilk  396.
Willert  53.
Willig  144.
Wilthofen  370.
Wind  362.
Wings  213.
Winterstein  348.
Wirth  126.
Wittig  69.
Wittke  40;  Zurücknahme  der
Ausweisung  234.
Wittner  20.
Wogenstahl  233.
Wohl  196.
Weischnick  s.  Wozuick.
Wojtech  80.
Woldrich  366.
Wolf,  David  369.
—  Ludwig  225.
Woxpateck  89.
Wordlizek  s.  Worliczek.
Worliczek  225.
Wotava  190.
Wozutca  321.
Woznick  53.
Wrana  58.
Wüthrich  11.
Wurm  28.

Zabel  316.

Zack  363.

Jadeck  413.
Zajac  39.

Zando  11.
Zazobeky  331.
Zbytowsky  19.
Zellermayer  335.
Zihla  347.
Zimmermann  41.
Zinterhofer  20.
Ziril  377.
Zöhrer  369.
Züchner  406.
Zurschmiede  339.

Zurücknahme  von  Aus.

weisungen:
Cermak  321.
Horn  34.
Kniebiel  335.
Muthwill  213.
Reutimann  348.
Walz  34.

s.  a.  Schmidt,
Wittke.

 

IX

B.

Baumwollengarn,  Leinengarn,  Leinenwaaren.  Zollabferligung
dieser  Artikel  411.

Baumwollenzwirn  s.  u.  Tara.

Begleitschein-Regulativ,  Abänderungen  desselben  147.

Berufsgenossenschaften  s.  u.  Post;  Unfallversicherung.

Bestellsalz  s.  u.  Salz.

Betriebs-Reglement  s.  u.  Eisenbahnen.

Börsensteuer  s.  u.  Stempelabgaben.

Bolivien  s.  u.  Post.

D.

Dampfkessel-Sicherheits-Apparate  s.  u.  Aichung.
Dampfschiffslinien  s.  u.  Post.
Denaturirung  s.  u.  Salz;  Talg.

E.

Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.  Verzeichniß  der
böheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  berechtigt  sind  91;  Nachtrag
  383.

—  Provisorisch  berechtigte  Anstalten  107;  Nachtrag  385.

—  Erlöschen  der  einer  Lehranftalt  verliehenen  Berechtigung  175,
299.

—  s.  a.  u.  Wehrordnung.

Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  2c.  Vom  1.  April
1885  bis  Ende:  Dezember  1885  22;  1886  Januar  37.  Nachtrag
  43;  Februar  61,  Nachtrag  66;  März  110;  für  das  Etatsjahr
  1885/86  193.

Vom  1.  April  1886  bis  Ende:  April  136,  Nachtrag  139;
Mai  194,  Nachtrag  199;  Juni  298,  Juli  326,  Nachtrag  333;
August  346.  September  368,  Oktober  390,  Nachtrag  393;
November  410,  Nachtrag  415.

Eisen  s.  u.  Privattransitlager.

Eisenbahn-Amt,  Reichs-;  Ernennung  eines  richterlichen  Mitglieds
  dieser  Behörde  227.

Eisenbahnen.  Berichtigung  zum  Text  der  am  30.  November
1885  veröffentlichten  „Normen  für  die  Konstruktion  2c.  der
E.  Deutschlands“  6.

—  Ergänzungen  der  Anlage  D  zum  §  48  des  Betriebs-Reglements
für  die  E.  Deutschlands  23,  301.

—  Ausführung  des  Gesetzes  vom  25.  Februar  1876  über  die
Beseiligung  von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  auf

200

—  .  .  u.  Post;  Unfallversicherung.

Fette,  thierische,  s.  u.  Talg.
Flagge  j.  u.  Kriegsflagge.
Fußdecken;  Abfertigung  der  unter  die  Tarifposition  22  f.  fallenden
  411.
G.

Gartenbau--Anlagen  s.  u.  Reblaus.

Gerichtsbarkeit  s.  u.  Schutzgebiete.

Gerichtskosten.  Aenderungen  in  dem  Verzeichniß  der  zur  Einziehung
  von  G.  bestimmten  Stellen  67.

Gerichtsverfassung,  deutsche,  Jahrbuch  der.  Erscheinen  des
III.  Jahrganges  4.

Grenzkontrole  für  den  Handel  mit  Schweinen  in  den  Grenzbezirken
  von  Ostpreußen,  Westpreußen,  Posen  175,  300,  344,  367.

—  Transportkontrole  für  Rindvieh  in  den  Hauptzollamtsbezirken
Emmerich  und  Nordhorn  305,  359;  —  desgl.  für  baumwollene
Strumpfwaaren  im  Grenzbezirk  Oppeln  359.

Guinea,  Marschall-Inseln  s.  u.  Schutzgebiete.
        <pb n="10" />
        S.

Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1886.  An.
kündigung  der  Herausgabe  27;  Erscheinen  65.

—  für  die  deutsche  Handelsmarine  auf  das  Jahr  1886.  Erscheinen
  375.

Heimathwesen.  Zusammenstellung  über  die  Geschäfte  des
Bundesamts  für  das  H.  während  des  Geschäftsjahres  vom
1.  Dezember  1884  bis  dahin  1885  16.

—  Erkenntniß  des  Bundesamts  f.  d.  H.  220.

J.
Japan  s.  u.  Post.

K.
Kaffee  s.  u.  Tara.
Kaffeeschalen,  Zollbehandlung  derselben  65.
Kakavöl  s.  u.  Tara.
Kartoffelstärke,  nasse,  s.  u.  Stempelabgaben.
Kerzenstoffe  s.  u.  Talg.
Kirchen=  und  Schulgemeinden  f.  u.  Stempelabgaben.
Kommerzbank  in  Lübeck  f.  u.  Notenbanken.
Konsularbeamte  f.  u.  Reichsbeamte.
Kon  sulate  und  Konsular-Agenturen,  deutsche.
Aufhebungen  bezw.  Einziehungen;  in:  -
San  Diego  320;  Scheveningen  391.
Verlegung  des  Amtssitzes  des  Konsuls  für  Nicaragua  nach
Managua  143.
Zuweisung  des  Departements  der  Charente  zum  Konsulat  in
Bordeaux  334.
Konsuln  des  Deutschen  Reichs  (General-Konsuln,  Konsuln,  Vize-Konsuln,
  Konsular-Agenten).
Ernennungen  bezw.  Bestellungen;  in:
Afrika:  (Oranje  Freistaat)  Bloemfontein  83.
Wahrnehmung  konsularischer  Funktionen  in  Transvaal  379.
Argentinische  Republik:  Buenos  Aires  113.
Brasilien:  Desterro  21.
Central-Amerika:  Santa  Ana  224.
Chile:  Concepcion  10,  Valparaiso  329.
China:  Amoy  124,  Canton  124,  Tientsin  407.
Columbien:  San  José  de  Cücuta  334.
Dänemark:  Esbsjerg  195.
Dominikanische  Republik:  Port  au  Prince  350.
Griechenland:  Piraeus  376.
Großbritannien  und  Irland:  Leith  29,  London  143,  Newry  294,
Penzance  137,  Prestonpans  407,  Teignmouth  227.
Britische  Besitzungen:  Akyab  341,  Alfred  (Port)  401,
Amsterdam  (Neu)  294,  Calcutta  341,  Hongkong  124,  Singapore
  362,  Sydney  60.  ·
Haiti:  Aux  Cayes  143.
Italien:  Mailand  362,  Massa-Carrara  379.
Korea:  Söul  320.
Oesterreich-Ungarn:  Wien  365.
Rumänien:  Galatz  175.
Rußland:  Arensburg  127,  Kiew  21,  Nicolaistad  227,  Odessa  401,
Riga  60.
Schweden  und  Norwegen:  Domsjö  127,  Strömstadt  323.
Spanien:  Almeria  29.
Spanische  Besitzungen:  Mayaguez  393.
Türkei:  Alexandrien  407,  Beirut  10,  Edremid  354,  Jerusalem
224,  Smyrna  21.
Uruguay:  Montevideo  21.
Vereinigte  Staaten  von  Amerika:  Chicago  140,  Cincinnati  21,
Louis  (St.)  7,  New.  York  140,  Philadelphia  117.
Zanzibar  21.

 

Kon  fuln.  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;
in:  Amoy  85,  Beirut  85,  Canton  85,  Galatz  140,  Havana  60,
Hiogo--Osaka  7,  Jaffa  338,  Madrid  323,  Rustschuk  350,
Santos  83,  San  Sebastian  29,  Smyrna  295,  Teheran  341,
Tientsin  407,  Tokio  175.

Ermächtigung  zur  Abhörung  von  Zeugen  und  zur  Abnahme
von  Eiden;  in:  London  143.

Entlassungen;  in:  Christiansand  345,  Honolulu  329,  Kowno  379,
Kurrachee  338,  Madrid  379,  Ponce  143,  Sunderland  407,
Uleäborg  341,  Volo  320,  Zürich  306.

Todesfälle;  in:  Beirut  75,  Jersey  7,  Lules  143,  Macei  345.
Nantes  195,  Puerto  Plata  113,  Salonik  127,  Scheveningen
137,  Strömstadt  323,  Torrevieja  418,  Wien  75.

—  ausländische  (General--Konsuln,  Konsuln,  Deputy-Konsuln,
Vize-Konsuln,  Konsular  =  Agenten,  Handelsagenten,  Vize-Handelsagenten).


Exequatur-Ertheilungen;  in:

Altona  44;  Berlin  21,  85,  140,  224;  Braunschweig  224;
Bremen  83,  362,  395,  401;  Breslau  379;  Cöln  29;
Düfseldorf  329;  Ekensund  117;  Elberfeld  140;  Frankfurt
  a.  M.  75,  113,  140,  329,  362;  Hamburg  323,  334;
Hannover  117;  Kiel  203;  Königsberg  83,  334;  Magdeburg
  297;  Mannheim  7,  113,  376;  Stettin  44,  48,  362;
Stralsund  117;  Wyk  (auf  Föhr)  345.

Kriegsflagge.  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  das  Führen  der  K.
auf  den,  deutschen  Souveränen  2c.  gehörenden  Privat-Fahrzeugen
  60.

L.

Landwehr--  Bezirks=  Eintheilung;  Aenderungen  2  (NAachtrag
21),  38,  203,  334,  405.

Leinengarn,  Leinenwaaren  s.  u.  Baumwollengarn.

Lotterieloose  s.  u.  Stempelabgaben.

M.

Markenschutz  s.  u.  Muster-Register;  Waarenzeichen.

Maschinisten.  Zulassung  der  aus  dem  Dienste  der  Kaiserlichen
Marine  geschiedenen  M.  und  Maschinen-Ingenieure  als  M.
auf  Seedampfsschiffen  der  Handelsflotte  389.

Milch  s.  u.  Zucker.

Militäranwärter.  Abänderungen  in  dem  Verzeichniß  der  den
M.  im  Reichsdienste  vorbehaltenen  Stellen  67,  219.

—  Gesammtoerzeichniß  der  Anstellungsbehörden  der  Reichsverwaltung
  im  Sinne  der  Grundsätze  für  die  Besetzung  der
Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen  mit  M.  306.  —  Desgl.
Verzeichniß  der  Königlich  bayerischen  Militärverwaltung  314.

Muskatöl  s.  u.  Tara.

Muster-Register.  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die
Führung  desselben  418.

N.

Naturalverpflegung.  Beträge  der  für  1887  zu  gewährenden
Vergütung  419.

Nautisches  Jahrbuch  für  1889;  Erscheinen  293.

Notenbanken,  deutsche;  Status  derselben.  Ende  Dezember
1885  12;  1886  Januar  30,  Februar  56,  März  86,  April  128,
Mai  176,  Juni  228,  Juli  324,  August  342,  September  360,
Oktober  380,  November  408.

—  Aufruf  und  Einziehung  der  Einhundert-Mark-Noten  der
Kommerzbank  in  Lübeck  319.

O.
Ober-Seeamt  s.  u.  Seeämter.
Oel  s.  u.  Stempelabgaben.
Oelfabrikate.  Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr  von  solchen  47.
        <pb n="11" />
        Pfannenstein  s.  u.  Salz.

Post.  Ergänzung  des  §  13  der  Postordnung  rücksichtlich  der
Drucksachen  der  Berufsgenossenschaften  15.

—  Abänderungen  der  Postordnung und   72.

—  Ausführung  der  Beschlüsse  des  Lissaboner  Postkongresses  131.

—  Beitritt  von  Bolivien  zum  Weltpostverein  132.

—  Erwelterung  des  Postanweisungsverkehrs  mit  Japan  132.

—  Uebersichtskarte  der  überseeischen  Post.  Dampfschissslinien  im
Weltpostverkehr  330.

—  Erscheinen  einer  Post-  und  Eisenbahnkarte  des  Deutschen
Reichs  411.

—  s.  a.  u.  Taschenuhren;  Telegraphen;  Unfallversicherung.

Privattransitlager.  Zulassung  von  P.  für  Sago,  Sagomehl
und  Tapioka  60;  desgl.  für  Sesamöl  in  Fässern  218.

—  Zollamtlicher  Mitverschluß  bei  P.  von  ausländischem  Rohund
  Brucheisen  33.

R.

Reblaus.  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen
Pflänzlinge  82,  294.

—  Aenderungen  in  dem  Verzeichnisse  der  auf  Grund  des  Gesetzes
zur  Abwehr  der  Reblauskrankheit  gebildeten  Weinbaubezirke
294,  349.

—  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der  im  Reichsgebiet  regelmäßigen
  Untersuchungen  unterliegenden  und  den  Anforderungen
der  Reblaus-Konvension  entsprechend  erklärten  Gartenbau=  2c.
Anlagen  178,  386.

Reichsbeamte.  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  R.  zur  Verordnung,
  betr.  die  Tagegelder,  Fuhrkosten  und  Umzugskosten  35.

—  Doppelte  Anrechnung  der  Dienstzeit  der  in  deutschen  Schutzgebieten
  von  Afrika  angestellten  Konsularbeamten  55.

Reichsgericht.  Abänderungen  der  Geschäftsordnung  für  daselbe
  300.

Reichskassenscheine.  Nachweisung  der  bis  Ende  März  1886
stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betr.  die  Ausgabe  von

118

Reichsstempelabgaben  s.  u.  Stempelabgaben.
Rindvieh  sf.  u.  Grenzkontrole.

Rüben  zuckersteuer  s.  u.  Zucker.

Rußland  s.  u.  Aerzte.

S.

Sago  (.  u.  Privattransitlager.

Salz.  Prüfung  des  zur  Denaturirung  von  Bestellsalz  bestimmten
Seifenpulvers  416.

—  Steuerfreie  Verabfolgung  von  Bestellsalz  zur  Verwendung  bei
der  Viehfütterung  416.

Schiedsgerichte  s.  u.  Unfallversicherung.

Schiffsliste,  amtliche,  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine
  für  1886.  Erscheinen  48.  Nachträge  111,  302,  375.

Schiffsvermessung.  Uebersicht  über  die  Zahl  der  von  deutschen
Behörden  1885  ausgefertigten  Schiffs-Meßbriefe  49.

Schutzgebiete.  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Sch.  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  208,  371;  desgl.  der  Marschall-,  Brownund
  Providence-Inseln  397.

Schweine  s.  u.  Grenzkontrole.

Schweiz  s.  u.  Trauerlaubnißscheine.

Seeämter.  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  S.  Erscheinen
  des  VI.  Bandes;  3.  Heft  48,  4.  Heft  293,  5.  Heft  375.

Seifen  pulver  s.  u.  Salz.

Sesamöl  s.  u.  Privattransitlager.

Signalbuch,  internationales.  Erscheinen  des  II.  Nachtrags  zur
amtlichen  deutschen  Ausgabe  des  S.  4;  desgl.  des  III.  Nachtrags  416.

 

XI

Spielkartenstempel.  Ergänzung  der  Ausführungsvorschriften
zum  Gesetz,  betr.  den  Sp.  59.

Spiritus  s.  u.  Stempelabgaben.

Stempelabgaben.  Form  des  von  den  Steuerstellen  anzuwendenden
  Amtsstempels  1.

—  Aenderungen  in  dem  Verzeichnisse  derjenigen  Börsen,  an  welchen
Terminpreise  für  gewisse  Waaren  notirt  werden  (Berlin;  nasse
Kartoffelstärke)  32.  Desgl.  (Leipzig;  Oel  und  Spiritus)  416.

—  Ergänzung  der  Bestimmungen  über  die  Entrichtung  der  St.
für  Lotterieloose  32.

—  Ergänzung  der  Ziffer  16  der  Ausführungsvorschriften  zum
Reichsstempelgesetz  130.

—  Anwendung  der  Tarifnummer  3  des  Gesetzes  auf  Kirchenund
  Schulgemeinden  411.  ·

—  Stempelfreiheit  der  Loose  von  Lotterien  zu  mildthätigen
Zwecken  411.

—  Stempelfreiheit  von  Obligationen  im  Falle  der  Konvertirung  411.

—  s.  a.  u.  Spielkartenstempel.

Strumpfwaaren,  baumwollene;  s.  u.  Grenzkontrole.

Surrogate  s.  u.  Taback.

T.

Taback.  Ergänzung  des  Regulativs,  betr.  die  Kreditirung  der
Tabackgewichtssteuer  32.

—  Zulassung  von  Veilchenwurzelpulver  bei  der  Herstellung  von
Tabackfabrikaten  32.

—  Steueramtliche  Behandlung  des  nach  amerikanischer  Art  geernteten
  T.  71.

—  Herabsetzung  der  Minimalmenge  der  zur  Herstellung  von
Tabackfabrikaten  zugelassenen  Surrogate  401.

—  (.  a.  u.  Tara.

Tagegelder  s.  u.  Reichsbeamte.

Talg.  Instruktion  für
I.  die  zolltechnische  Unterscheidung  des  T.  und  der  unter

Nr.  26i  des  Zolltarifs  fallenden  Kerzenstoffe;

II.  die  Untersuchung  der  Konsistenz  thierischer  Fette  und

III.  die  Denaturirung  des  T.  schmalzartiger  Konsistenz  230.

Tapioka  s.  u.  Privattransitlager.

Tara.  Abänderung  des  §F.  7  der  Bestimmungen  vom  17.  Mai
1882  über  die  T.  9.

—  Taravergütung  bei  der  Verzollung  verschiedener  Waaren  (Baumwollenzwirn,
  Kaffee,  Taback,  Muskatöl,  Kakaoöl)  59.

—  Abänderung  von  Tarasätzen  403.

Taschenuhren  2c.,  Zollbehandlung  der  mit  der  Post  eingehenden  9.

Telegraphen.  Abänderungen  der  Telegraphenordnung  204.

Term  inpreise  für  Waaren  an  Börsenplätzen  f.  u.  Stempelabgaben.


Transportkontrole  s.  u.  Grenzkontrole.

Trauerlaubnißscheine.  Uebereinkunft  mit  der  Schweiz  wegen
Verzichts  auf  die  Beibringung  von  T.  232.

u.

Unfall-  und  Krankenversicherung.  Abgeänderte  Ausführungsbestimmungen
  für  den  Betrieb  der  Reichs-Post=  und
Telegraphen-Verwaltung  66.

—  Regulativ,  betr.  die  Unfallversicherung  für  den  Betrieb  der
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  76.

—  Bildung  der  Berufsgenossenschaften  für  den  Speditions-,  Fuhrwerks-
  und  Binnenschiffahrtsbetrieb  111;  Beitritt  der  für  Staatsrechnung
  verwalteten  Schiffahrts-  2c.  Betriebe  135.

—  Berufsgenossenschaftliche  Eingliederung  derjenigen  Gewerbebetriebe,
  welche  sich  auf  die  Ausführung  von  Schreiner.,  Einsetzer.,
  Schlosser-oder  Anschlägerarbeiten  bei  Bauten  erstrecken  416.

L'
        <pb n="12" />
        XII

Unfall-  und  Krankenversicherung.  Ausschreibung  der  Wahl
von  je  zwei  nichtständigen  Mitgliedern  des  Reichs-Versicherungsamts
  seitens  der  Vorstände  der  Berufsgenossenschaften  und  der
Vertreter  der  Arbeiter  121,  —  Ergebniß  der  Wahl  216.

—  Anmeldung  unfallversicherungspflichtiger  Baubetriebe  191.

—  Sitze  der  Schiedsgerichte  verschiedener  Berufsgenossenschaften  211,
376;  —  der  Schiedsgerichte  für  den  Betrieb  der  Reichs-Postund
  Telegraphen  Verwaltung  sowie  der  preußischen  Staatseisenbahn-Verwaltung
  83.

—  Form  der  von  den  Vorsitzenden  der  Schiedsgerichte  jährlich
einzureichenden  Geschäftsberichte  354.

—  Drucksachen  der  Berufsgenossenschaften  s.  u.  Post.

V.

Veilchen  wurzelpulver  (.  u.  Taback.
Versicherungsamt,  Reichs-,  s.  u.  Unfallversicherung.
Viehbeförderungen  (.  u.  Eisenbahnen.

W.

Waarenzeichen.  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die
Kosten  der  Eintragung  und  Löschung  eines  W.  418.

 

Wehrordnung.  Vervollständigung  des  Schemas  16  (Berechtigungsschein
  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst)  zu  S.  88  Th.  1
der  W.  299.

—  s.  a.  u.  Landwehr-Bezirks-Eintheilung.

Weinbaubezirke  s.  u.  Reblaus.

Weltpostverkehr  s.  u.  Post.

Z.

Zölle  und  Steuern.  Personalveränderungen  bei  den  zur  Kontrole
  den  Direktivbehörden  und  Hauptämtern  beigeordneten
Beamten  48,  55,  81,  88,  109,  137,  189,  232,  327,  350,
359,  367.

—  s.  a.  u.  Baumwollengarn;  Begleitschein-Regulativ;  Einnahmen;
  Fußdecken;  Kaffeeschalen;  Oelfabrikate;  Privattransitlager;
Taback;  Talg;  Tara;  Taschenuhren;  Zollerlasse;  Zucker.

Zollerlasse  aus  Billigkeitsrücksichten;  Behandlung  solcher  Z.  401.

Zoll-  und  Steuerstellen,  Veränderungen  in  dem  Stande  oder
den  Befugnissen  der;  10,  15,  47,  55,  81,  130,  188,  195,  218,
297,  305,  337,  353,  382,  403.

Zucker.  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetze  vom  1.  Juni
1886,  die  Besteuerung  des  Z.  betr.  235.

—  Bestimmungen,  betr.  die  bei  der  Ausfuhr  von  kondensirter
Milch  zu  gewährende  Steuervergütung  für  den  in  dem  Fabrikate
enthaltenen  inländischen  Z.  290.

—  Verlängerung  der  Rübenzuckersteuer-Kredite  109,  140,  188.
        <pb n="13" />
        Chronologische  Uebersicht

XIV.  Jahrganges  1886.

 

 

Datum

 

 

der  Nummer
Verordnungen,  J  n  h  alt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
rc.
1885.
29.  Dezember  Erhebung  und  Verrechnung  der  Reichsstempelabgabben  v!  1
31.  „  Aenderungen  der  Landwehr.  Bezirks-Eintheilung.  1  2
1886.
13.  Januar  Zollbehandlung  der  mit  der  Post  eingehenden  Taschenuhren  2c.  3  9
13.  „  Abänderung  des  §.  7  der  Bestimmungen  vom  17.  Mai  1882  über  die  Kara  3  9
16.  ,  Ergänzung  des  8.  13  der  Post  Ordnung  rücksichtlich  der  Drucksachen  der  Berufsgenossenschaften
  4  15
21.  "  Nachtrag  zu  der  Bekanntmachung,  betreffend  Aenderungen  der  Landwehr=Bezirks-Eintheilung.
  5  21
27.  „  Ergänzung  der  Anlage  D  zum  §S.  48  des  Betriebs.  -  Reglements für  die
Eisenbahnen  Deutschlands--  5  23
8.    Aenderung  in  dem  Verzeichnisse  derjenigen  Börsen,  an  welchen  Terminpreise  für  
gewisse  Waaren  notirt  werden  7  32
9.  „  Ergänzung  der  Bestimmungen  über  die  Einrichtung  der  Stempelabgaben  für-Lotterieloose
  32
9.  „  Ergänzung  des  regulativs,  betr.  die  Kreditirung  der  Tabagewichtssteuer  32
9.  „  Zulassung  von  Veilchenwurzelpulver  bei  der  Herstellung  von  Tabackfabrikaten  32
13.  „  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  Reichsbeamten  zur  Verordnung,  beir.  die
Tagegelder,  Fuhrkosten  und  Umzugskosten  8  35
16.  „  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  .  8  38
2.  März  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  das  Führen  der  Kriegsflagge  auf  den,  deutschen
Souveränen  2c.  gehörenden  Privat-Fahrzeugen.  12  60
8.  „  Doppelte  Anrechnung  der  Dienstzeit  der  in  deutschen  Schutzgebiete  von  Afrika
angestellten  Konsularbeamten  11  55
16.  „  Ergänzung  der  Ausführungsvorschriften  zum  Gesetz,  betr  den  Spiellkartenstempel      12  59
18.  „  Taravergütung  bei  der  Verzollung  verschiedener  Waaren.  12  59
21.  „  Abgeänderte  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz  über  die  Ausdehnung  der
unfallversicherung  auf  den  Betrieb  der  Reichs=  Post=  und  Telegraphen=Verwaltung
  13  66
21.  „  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  den Militäranwärtern im Reichstdienste          vorbehaltenen
  Stellen  13  67
21.  „  Abänderungen  der  Postordnunge  vom  8.  Mer  1878  14  72
14  71

30.  „

 

Steueramtliche  Behandlung  des  nach  amerikanischer  Art  geernteten  Tabads
        <pb n="14" />
        Datum
der  Nummer
Verordnungen,  nhalt.  des  Seite.
Bekannt  machungen  Anh  Blattes.
ꝛc.
1886.
31.  März  Regulativ,  betr.  die  Uunfallversicherung  für  den  Betrieb  der  Reichs-  Vost-  und
Telegraphen-Verwaltung  14  76
3.  April  Anderweite  Bestimmung  der  Sitze  von  Schiedsgerichten  für  den  gesammten
Betrieb  der  Reichs-Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  sowie  der  r  preuhischen
Staatseisenbahn-Verwaltung.  15  83
6.  „  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  zehörigen  Ppflänzlinge.  15  82
13.  „  Verzeichnisse  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sind  .........  16  91
15.  „  Bildung  von  Berufsgenossenschaften  .  .  17  111
1.  Mai  Ausschreidung  der  Wahl  von  je  zwei  nichtständigen  Mittgliedern  des  Reichs-Versicherungsamts
  seitens  der  Vorstände  der  Berufsgenossenschaften  und
der  Vertreter  der  Arbeiter  19  121
7.  „  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der  im  Reichsgebiet  regelnäßigen  untersuchungen
unterliegenden  und  den  Anforderungen  der  Reblaus-  Konvention  entsprechend
erklärten  Gartenbau-  2c.  Anlagen  24  178
10.  ,„  Ergänzung  der  Ziffer  16  der  Ausführungsvorschriften  zum  r  Neichsste  mp  eiges  etz  20  130
13.  „  Unfallversicherung  der  für  Reichs-  bezw.  Staatsrechnung  verwalteten  Baggerei.
Binnenschiffahrts.,  Flößerei-,  Prahm=  und  Fährbetriebe  21  135
25.  „  Abänderung  der  Bestimmungen  des  Begleitschein-  Regulativs  23  147
4.  Juni  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der  den  Nilitäranw  ärtern  im  W—
vorbehaltenen  Stellen  28  219
-  Uebereinkunft  zwischen  dem  Deutschen  neich  und  der  Schweler  wegen  grentetto
Verzichts  auf  die  Beibringung  von  Trauerlaubnißscheinen  29  232
7.  Juni  Erlöschen  der  einer  Lehranstalt  verliehenen  Berechtigung  zur  Ausstellung  assienschaft.
licher  Befähigungszeugnisse  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  24  175
10.  „  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz,  betr.  die  Besteuerung  des  Zuckers  24  188
14  Anmeldung  unfallversicherungspflichtiger  Baubetriebe  25  191
11.  „  Abänderungen  der  Telegraphenordnung  ..  26  204
15.  „  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlich  er  Zeugnis  se  für  nilitirwsichin  R
Rußland  25  195
20.  "„  nie“s  des  Geseges  vom  25.  Februar  1876  aber  die  Beseitigung  von  An—
steckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  auf  Eisenbahnen  ..  26  200
21.  „  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  ..  26  203
22.  "„  Bestimmungen,  betr.  die  Beglaubigung  der  Schmelzunkte,  bchimusfur  RT
Leglrungen  für  Dampfkessel-Sicherheits-Apparate  28  215
24.  "  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgeblet  der  Neu-  Guinen-  Kompagnie:  26  208
28.  ,„  Sitze  der  Schiedsgerichte  verschiedener  Berufsgenossenschaften  27  211
6.  Juli  Ergebniß  der  Wahl  von  vier  nichtständigen  Miteliedern  des  s  Reichs—  Vers  4%
rungsamta  28  216
9.  „  Instruktion  für:  ·
I.  die  zolltechnische  Unterscheidung  des  Talgs  und  der  unter  Nr.  26  i.
des  Zolltarifs  fallenden  Kerzenstoffe;
U.II.  die  Untersuchung  der  Konsistenz  thierischer  Fette  und
III.  die  Denaturirung  des  Talgs  schmalzartiger  Konsistenz.  29  230
        <pb n="15" />
        XV

 

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhoalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
ꝛc.
1886.
16.  Juli  Bestimmungen,  betr.  die  bei  der  Ausfuhr  von  kondensirter  Milch  zu  gewährende
Steuervergütung  für  den  in  dem  Fabrikate  enthaltenen  inländischen  Zucker  29  290
17.  „„  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesete  vom  1.  Juni  1886,  die  Besteuerung
des  Zuckers  betreffend  29  235
17.  „  Aenderungen  in  dem  Verzeichnisf  der  auf  Grund  des  Gesche  zur  *  der
Reblauskrankheit  gebildeten  Weinbaubezirke  30  294
19.  „  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen  Ppflänzlinge  30  294
22.  „  Vervollständigung  des  Schemas  16  zu  §.  88  Theil  I  der  Wehrordnung  31  299
25.  „  Abänderungen  der  Geschäftsordnung  des  Reichsgerichts  31  300
25.  „  Ergänzung  und  Abänderung  der  Anlage  D  zums.  48  des  Petriebs-  Keglenenis
für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  31  301
26.  "„  Erlöschen  der  Berechtigung  einer  Lehranstalt  zur  Ausstellung  von  Zeugnisen  über
die  wissenschaftliche  Besähigung  für  den  minjährig.  freiwillig  en  Nilitär
dienst  31  299
28.  „  Gesammtverzeichuß  der  Anstellungsbehörden  der  Reichsverwaltung  im
Sinne  der  Grundsätze  für  die  Besetzung  der  Subaltern.  und  Unterbeamten.
stellen  mit  Militäranwärtern  .....  32  306
28.  „  desgl.  Verzeichniß  der  Königlich  baperischen  Milltärvermastung  32  314
8.  August  Aufruf  und  Einziehung  der  Einhundert-Mark--Noten  der  Kom  merzbank  in  gäben  33  319
2.  September  Aenderung  der  Landwehr-  Bezirks-Eintheilung.  36  333
27.  „  Aenderungen  in  dem  Verzeichnisse  der  auf  Grund  des  Gesebes  zur  Abncht  der
Reblauskrankheit  gebildeten  Weinbaubezirke  40  349
1.  Oktober  Bekanntmachung,  betr.  den  von  dem  Vorsitzenden  der  beiufogenossenschaftlichen
Schiedsgerichte  dem  Reichs-  „Versicherungsamt  am  Schlusse  eines  leden
Jahres  einzureichenden  Geschäftsbericht  41  354
29.  „  Verlegung  des  Sitzes  des  Schiedsgerichts  für  den  Bezir  der  Settion!  III  der
Steinbruchs-Berufsgenofsenschaft  von  Saarbrücken  nach  Mainz  45  376
1.  November  Auszug  aus  der  Dienstanweisung,  betr.  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im
Schutzgebiete  der  Neu.-  Guinea-Kompagnie  45  371
4.  „  Nachtragsverzeichnisse  höherer  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Feugnißen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig.  freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sinnd  46  383
5.  „  Abänderung  des  Verzeichnisses  der  im  Reichsgebiet  rgelmäßigen  untersuchungen
unterliegenden  und  den  Anforderungen  der  Reblaus-  Konvention  etsprechend
erklärten  Gartenbau-#c#.  Anlagen.  46  386
15.  „  Sulassung  der  aus  dem  Dienfte  der  Kaiserlichen  Marine.  zeschiedenen  Mas  hinisten
und  eschinen-  Ingenleure  als  Maschinsten  auf  Seedampsschiffen  der  Vandels.
flotte  ..  47  389
2.  Dezember  Auszug  aus  der  Dienstanweisung,  betr.  die  Ausübung  der  Gerichtsbarket  im
Schutzgebiete  der  Marschall-,  Brown=  und  Providence-Inseln  .  50  397
3.  „  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  50  405
8.  Abänderung  von  Tarasätzen  ....  .....  50  403
18.  „  Aenderung  in  dem  Verzeichnisse  derjenigen  on%  an  welhen  Ternindreis.
für  gewisse  Waaren  notirt  werden.  52  416
        <pb n="16" />
        XVI

 

 

 

 

 

 

 

Datum

 

der  Nummer
Verordnungen,  In  h  alt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
20.
1886.
20.  Dezember  Berufsgenossenschaftliche  Eingliederung  derjenigen  Gewerbebetriebe,  welche  sich  auf
die  Ausführung  von  Schreiner-  (CTischler),  Einseber-  Schlosser-  oder  Anschläger.
arbeiten  bei  Bauten  erstrecken  52  416
22  „  Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  ien  der  cibi  und  ensen
eines  Waarenzeichens  52  418
22.  „  Festietunng  der  für  die  treverpken  ns  zu  Fuadue  ber  2  das
Jahr  1887  52  419
23.  „  Abänderung  der  Pestimmungen  über  die  Führung  des  Muster-Registers  .  52  418

 

 

Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="17" />
        Central-Glatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

 

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

XIV.  Jahrgang.

l

Berlin,  Freitag,  den  1.  Januar  1886.

1.

 

 

Inhalkt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Erhebung  und  Verrechnung
  der  Reichsstempelabgaben  Seite  1

2.  Militär-Wesen:  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilnngagagag
  2

3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  II.  Nachtrags  zur

 

bichen  deutschen  Ausgabe  des  Internationalen  Signal.

uchssss.

4.  Justiz-Wesen:  Erscheinen  einer  neuen  Ausgabe  des  3
buchs  der  deutschen  Gerichtsverfaffung  ..

5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  den
Reichsgebiete..  ....  5

6.  Eisenbahn-Wesen:  Berichtigng  6

 

1.  Zoll.

und  Steuer-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend
die  Erhebung  und  Verrechnung  der  Reichsstempelabgaben.

 

Auf  Grund  des  Bundesrathsbeschlusses  vom  10.  März  1882  (Centr.-Bl.  S.  107)  wird  hierdurch  Folgendes

bestimmt:

Die  Steuerstellen  dürfen  sich  auch  nach  Ablauf  der  unter  Nummer  20  der  Bestimmungen
über  die  Erhebung  und  Verrechnung  von  Reichsstempelabgaben  (Centr.-Bl.  1885  S.  440)  festgesetzten,
  mit  dem  31.  Dezember  1885  endenden  Frist  bei  der  Herstellung  gestempelter  Formulare
zu  Schlußnoten  sowie  bei  der  Abstempelung  von  Vertragsurkunden  anstatt  des  in  Nummer  7
Absatz  2  der  obigen  Bestimmungen  bezeichneten  Stempels  des  Amtsstempels,  mit  dem  die  Abstempelung
  der  mit  Marken  versehenen  Formulare  zu  Schlußnoten  und  Rechnungen  bis  zum
30.  September  1885  zu  bewirken  war,  in  Ermangelung  eines  solchen  aber  ihres  gewöhnlichen

Amtsstempels  bedienen.
Berlin,  den  29.  Dezember  1885.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Burchard.
        <pb n="18" />
        —  2  —

2.  Militär-Wesen.

 

 

Bekauntmachung.

Im  Anschluß  an  die  Bekanntmachung  vom  16.  April  d.  J.  (Seite  149)  wird  die  dem  §.  1  Th.  I.
der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  als  Anlage  1  beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung
(Central-Blatt  1875,  Seite  609—626)  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  §.  1  Ziffer  6  a.  a.  O.  auf
Seite  609,  610,  611,  615,  617  und  620  an  den  einschlägigen  Stellen  berichtigt,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.
Armee=  Infanterie-  Landwehr-  Verwaltungs=  (bezw.  Aus-  Zund  t
.  8  .
Korps.  Brigade.  hebungs-)  Bezirke.  Bundestaat
Regiment.  Bataillon.
Königreich
Kreis  Rosenberg.  Preußen
1.  (Dt.  Eylauyg.  =  Löbau.  Reg.-Bez.  Marien-3.
  .  Ostpreußisches  -Strasburg.  werder.
Nr.  44.  Kreis  Braunsberg.  ...
2.(P:.Hoaand).-Heiligenbeil  Reg.=Bez.Königsberg
-Pr.Holland.  g«
Kreis  Marienwerder.  Reg.-Bez.  Marien-1
  4.  Ospreußisches  1.  Graudenz  .Kreus Marienwerder=Graudenz
"  .  Nr.  5.
2.  (Neustadt).  Kreis    Neustadt =Rathaus  Danzig.
  Stadt  Danzig.
4.  "  1.  (Danzig).Landkreis  Danzig.
.  Stadt  Elbing.  Reg.-Bez.  Danzig.
s.  Ostpreubisches  ·  Landkreis  Elbing.
2.  (Marienburg).  Kreis  Marienburg.
Reg.-Bez.  Marien=werder
Stuhm.  werder.
Kreis  Thorn.
1.  (Thorn).  Kreis  Thorn=Kulm  Reg.-Bez.  Marien-werder
8.  Pommersches  werder.
I.  8.  Nr.61  2.(Pr.Stargardt=  Kreis  Schwetz
2.  (Pr.  Stargardt)  --  Pr.  Stargardt.  .
    =  Berent.    Reg=Bezirk  Danzig.
Stadt  Brandenburg.
7.  Brandenbur  1  -  3  Kreis  West  Harelland.  Reg.-Bez.  Pots
4    S  -Ost--Havelland.  eg.-Bez.  Pots-
  11.  Brandenburgisches Nr.  60.        
  reis  Teltow.
2.  CTeltow).*  Stadt  Charlottenburg.

 

 

 

 

 

 

 

*)  Das  Stabsquartier  des  2.  Bataillons  (Teltow)  7.  Brandenburgischen  Landwehr-Regiments  Nr.  60  befindet  sich  vom

30.  Juni  1886  ab  in  Steglitz.
        <pb n="19" />
        Armee-Korps.



Infanterie-—

  —   —

Landwehr- 



Brigade.  J

Regiment.  Bataillon.

 

Verwaltungs=  (bezw.  Aushebungs-)
  Bezirke.

Bundesstaat.

 

III.

11.

22Reserve-Landwehr-Regiment
(1.  Berlin)  Nr.  35.

 

Reserve-Landwehr-Regiment
(2.  Berlin)  Nr.  35.

Hauptstadt  Berlin.

Königreich
Preußen

 

12.

4.  Brandenbur-  1.  (Bernay).

Kreis

-

Ober-Barnim.
Nieder-Barnim.

 

Brandenburgisches  Nr.  24.
L  2.  (Perleberg).

Kreis

2
—2

Ost-Priegnitz.
West-Priegnitz.

Reg.-Bez.  Potsdam.


 

VII.

26.

1.  (Minden).

Kreis

4
-

Minden
Lübbecke.

 

2.  Westfälisches
Nr.  15.
2.  (Bielefeld).

Stadt  Bielefeld.
Landkreis  Bielefeld.

Kreis

*
r—

Halle.
Wiedenbrück.
Herford.

Reg.-Bez.  Minden.


 

27.

1.  (Bochum).
7.  Westfälisches  Bochum)
Nr.  56.

Stadt  Bochum.
Landkreis  Bochum.

Kreis

Gelsenkirchen.
Hattingen.

 

2.  (Iserlohn).

Kreis

Hagen.
Iserlohn.

Reg.-Bez.  Arnsberg.


 

 

37.

 

1.  (Aurich).

Ostfriesisches.

Kreis

Norden.

Stadt  Emden.
Landkreis  Emden.

Kreis

Wittmund  exkl.

Jade-Gebiet.

Kreis

2
—2

2
-

Aurich.
Leer.
Weener.

Reg.-Bez.  Aurich.

 

Nr.  78.

2.  (Lingen).

 

 

Kreis

=    

Meppen.
Aschendorf.
Hümmling.
Lingen.
Grasschaft  Bentheim.

Bersenbrück.

 

Reg.-Bez.  Osnabrück.


 

1“
        <pb n="20" />
        Armee=  Infanterie-  Landwehr-  Verwaltungs-  (bezw.  Aus-Korps.

  Brigade.  hebungs-)  Bezirke.
Regiment.  Bataillon.

Bundesstaat.

 

 

Kreis  Rotenburg.
1.  (Hersfeld).  4  Schmalkalden  Königreich
XI.  44.  2.  Thüringisches  =  Hersfeld.  Preußen.
Nr.  32.  Reg.-Bez.  Kassel.
Kreis  Melsungen.
2.  (2.  Kassel).  =  Eschwege.
Fritzlar.

 

 

 

 

 

 

Berlin,  den  31.  Dezember  1885.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  zweite  Nachtrag  zur  amtlichen  deutschen  Ausgabe  des  Internationalen  Signalbuches  —  II.  Auflage,  1884  —
ist  soeben  erschienen.

Berlin,  den  29.  Dezember  1885.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

4.  Justiz-Wesen.

 

In  Karl  Heymanns  Verlag  hierselbst  ist  ein  dritter  Jahrgang  des  auf  Veranlassung  des  Reichs-Justizamts
von  Karl  Pfafferoth  herausgegebenen  Jahrbuchs  der  deutschen  Gerichtsverfassung  erschienen.  Der  Preis
desselben  beträgt  6  ,  elegant  gebunden  7
        <pb n="21" />
        5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
22  –  «  —  Grund  *l  zr  f  des
der  Bestrafung  b  n  #,  Ausweisungs.
7  des  Ausgewiesenen.  Beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [(Moritz  Straßmann,  geboren  am  17.  März  1857  zu  Wieso-Diebstahl  und  Be=Polizeiamt  zu  Lübeck,  (7.  Dezember
Kaufmann,  witz,  Kreis  Holleschau,  Mähren,  orts  betrugsversuch  (3  Jahre  v.  J.
angehörig  in  Holleschau,  2  Wochen  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
7.  September  1882),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Johann  Balasz,  geboren  1856  zu  Wiszoka,  Ungarn,  orts-[Landstreichen  und  Königlich  preußische  Re-16.  Dezember
Drahtbinder,  angehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierung  zu  Posen,  v.  J.
3.  Vincenz  Patzelt,  geboren  am  10.  März  1857  zu  Malit-Diebstahl,  Landstrei.Königlich  preußischer  Re-17.  Dezember
Bäckergeselle,  schen,  Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,  orts=  chen  und  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu  v.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Magdeburg,
4.  Johann  Kowalick,30  Jahre  alt,  aus  Rackowa,  Ungarn,  Landstreichen  und  Bei-Königlich  preußischer  Re-6.  Oktober
Drahtbinder,  legung  eines  falschen  gierungs  =  Präsident  zue  v.  J.
Namens,  Merseburg,
5.  Wilhelm  Weißger-geboren  am  22.  September  1864  zu  Pitts-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-14.  Dezember
ber,  Bergmann,  burg,  Nord-Amerika,  ortsangehörig  Betteln,  gierungs=  Präsident  zue#.  J.
ebendaselbst,  Hannover,
6.  Jofef  Wienand  Fran-geboren  am  17.  Mai  1846  zu  Deventer,  desgleichen,  Königlich  preußische  Re.  18.  November
sen,  Schreinergeselle,  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierung  zu  Düsseldorf,  v.  J.
7.  Johann  Stock,  Bür-geboren  am  17.  November  1853  zu desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-6.  Dezember
stenbindergeselle,  Brandenburg,  Bezirk  Zell  am  See,  Oester-Bezirk  zirksamt  Hilpoltstein,  v.  J.

8.  Heinrich  Pigeotat,  22  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zusdesgleichen,  Großherzoglich  badischer  15.  Dezember
Kellner,  Paris,  Frankreich,  wohnhaft  zuletzt  in  Landeskommifsär  zu  v.  J.
Sobernheim  bei  St.  Wendel,  Preußen,  Mannheim,
9.  Cornelius  Vermen.6  Jahre,  geboren  zu  Drüttern,  Bezirkdesgleichen,  Großherzogliches  Staats-14.  Dezember
len,  Arbeiter,  Nymwegen,  Niederlande,  ortsangehörig  ministerium,  Departe  v.  J.
ebendaselbst,  ment  des  Innern,  zu
Oldenburg,

10.

11.7

13.

Peter  Saporitti,
Erdarbeiter,

Jakob  Eberhard,
Schmied,

Antonio  Canino,
Erdarbeiter,

Alphons  Raine,  Arbeiter,


 

 

geboren  am  2.  Februar  1851  zu  Crenna,
Provinz  Mailand,  Italien,  ortsange,
hörig  ebendaselbst,

geboren  am  7.  August  1862  zu  Seeberg,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,
43  Jahre,  geboren  zu  Burgo  bei  Turino,
Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  in  Markolsheim,  Elsaß,
geboren  am  23.  August  1839  zu  Piemont,
Kanton  Longwy,  Departement  Jura,
Frankreich,

 

Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen
Betteln,

und

desgleichen,

 

dent  zu  Colmar,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi,
dent  zu  Straßburg,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-4.

  Dezember
v.  J.

7.  Dezember
v.  J.
12.  Dezember
v.  J.

 

5.  November
"  v.  J.
I

s
        <pb n="22" />
        6.  Eisenbahn-Wesen.

 

Berichtigung.

In  dem  in  Nr.  50  des  Central-Blattes  für  das  Deutsche  Reich  durch  Bekanntmachung  vom  30.  November
d.  I.  veröffentlichten  Text  der  Normen  für  die  Konstruktion  und  Ausrüstung  der  Eisenbahnen  Deutschlands
ist  im  §.  23  Absatz  7  (Seite  574)  anstatt:  „Absatz  5“  zu  setzen:  „Absatz  6.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="23" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.
XIV.  Jahrgang.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;—  Ermächtigung
zur  Vornahme  von  Civilstandsakten;  —  Todesfall;  —
Exequatur-Ertheiligung  Seite  7

 

»
Berlin,  Freitag,  den  8.  Januar  1886.  M  2.

 

 

 

 

2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete.  .......  8

 

 

 

1.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Helsingfors,  Hermann
Martens,  zum  Konsul  in  St.  Louis  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Konsulats-Verweser  in  Hiogo-Osaka,  Gesandtschafts-Dolmetscher  Krien  ist  für  die  Zeit  seiner  Amtsführung
  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  8.  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  Konsulats  Hiogo-Osaka  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,
  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Hugh  Charles  Godfray  zu  Jersey  ist  gestorben.

 

Dem  zum  Königlich  belgischen  Konsul  in  Mannheim  ernannten  Herrn  Philippe  Diffené  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="24" />
        2.  Polize

i-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
5  1  —  Grund  Ausweisung  —im
des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
□
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  5§.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Giuseppe  Bonardi,54  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu mehrfacher  Diebstahls  Großherzoglich  badischer  29.  Oktober

10.
11.

.  Ulrich

Tapezierer,

.  Franz  Jiricek,  Sei-Arnold

  Vanloo,
Grund-  und  Bergarbeiter,


Franz  Pecka,  Schlossergehilfe,


Ernst  Josef  Georgewitz,
  Bäcker  und
Konditor,

Vincenz  Clement,
Dachdecker,

.  Franz  Josef  Bruntz,

Fabrikarbeiter,
Rosine  Gerber,
Dienstmagd,
urkhard,.
Schneider,

Leib  Peissach  Feinmann,
  Buchhalter,

Louis  Brulin,
Knecht,

 

Raccognie,  Provinz  Piemont,  Italien,  im  wiederholten  Rück-fall

b.  Auf  Grund  des  S.  362

geboren  am  18.  April  1834  zu  Niedermaus,
  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

42  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Hasselt,  Provinz  Limburg,  Belgien,

26  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in
Taus,  Böhmen,

geboren  am  11.  Januar  1858  zu  Kiew,
Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  23.  Februar  1849  zu  Tyssa,
Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  9.  Januar  1835  zu  Isengeboren

  am  13.  Februar  1859  zu  Hoefen,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  14.  Dezember  1837  zu  Huttwyl,
  Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  1854  zu  Botochin,  Rumänien,

geboren  am  12.  Juli  1826  zu  Courrieres,
Departement  Pas  des  Calais,  Frank.=reich,


 

heim,  Elsaß,  durch  Option  Franzose,  B

fall  (3  Jahre  Zuchthaus
  laut  Erkenntniß
vom  18.  Oktober
1882),

Landstreichen
Betteln,

desgleichen,

und

Landstreichen,  verbotenes
  Waffentragen  und
Führung  gefälschter
Legitimationspapiere,

Landstreichen,

Diebstahl  und  Betteln
im  wiederholten  Rückfall,


Landstreichen  und
etteln,
Landstreichen,

desgleichen,
Landstreichen  und

Betteln,
Landstreichen,

 

 

Landeskommissar
Mannheim,

zu

 

des  Strafgesetzbuchs:

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Aachen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,

Stadtmagistrat  Erlangen,
Bayern,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Dresden,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
derselbe,

derselbe,

derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsldent
  zu  Metz,

 

v.  J

4.

 

21.
v.

v.

Dezember
J.

Dezember
J

.  Dezember
J.

.  Dezember
J.

.  November
J.

.  November
.  November

.  Dezember
J.

.Dezember
J

.November

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="25" />
        —  9  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  bezieben  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l  .  .
XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  Januar  1886.  M  3.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Zollbehandlung  der  2.  Konsulat.Wesen:  Ernennuggen  10
mit  der  Post  eingehenden  Taschenuhren  2c.;  —  Abänderung  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
des  §.  7  der  Bestimmungen  vom  17.  Mai  1882  über  die  Reichsgebiete..  10
Tara;  —  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Be-  4.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
fugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  Seite  9  Dezember  1888.  ....  12

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  Dezember  v.  J.  beschlossen,  daß
1.  von  der  Zollbefreiung  des  §.  4  lit.  a  des  Zolltarifgesetzes  vom  15.  Juli  1879  die  über  die
Grenzen  gegen  Oesterreich-Ungarn  und  die  Zollausschlüsse,  sowie  gegen  die  Schweiz,  Frankreich,
Belgien  und  die  Niederlande  mit  der  Post  eingehenden  Waarensendungen,  soweit  dieselben  Taschenuhren,
  Werke  und  Gehäuse  zu  solchen  enthalten,  ausgeschlossen  werden;
2.  die  zu  1  bezeichneten  Sendungen  der  Inhaltserklärung  und  der  zollamtlichen  Behandlung  nach
den  Bestimmungen  des  Regulativs  über  die  zollamtliche  Behandlung  der  mit  den  Posten  ein-,
aus=  oder  durchgehenden  Gegenstände  unterliegen.

Berlin,  den  13.  Januar  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  19.  Dezember  v.  J.  beschlossen,  daß  die  Ziffer  1  des  s.  7  der
Tarabestimmungen  vom  17.  Mai  1882  (vergl.  Central-Blatt  1882  Seite  228  ff.)  nach  dem  ersten  Satze
folgende  Fassung  erhält:

Wird  jedoch  von  den  Betheiligten  die  Nettoermittelung  der  Waare  oder  die  Abnahme  einer
derartigen  äußeren  Umschließung  beantragt,  so  tritt  Nettoverwiegung  ein,  und  die  Umschließung  wie
die  Waare  sind  je  nach  ihrer  Beschaffenheit  besonders  zu  tarifiren.  Die  gleiche  Behandlung  tritt
beim  Eingange  von  Waaren  in  Unschließungen  aller  Art  ein,  wenn  die  Absicht  einer  Umgehung
  des  Eingangszolls  für  die  Umschließungen,  wie  beispielsweise  durch  eine  unregelmäßige
und  unvollkommene  Füllung  bei  mit  Getreide  eingehenden  neuen  Säcken,  augenscheinlich  hervortritt
  oder  sonst  nachweisbar  ist.

Berlin,  den  13.  Januar  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.
        <pb n="26" />
        10

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.
Im  Königreich  Preußen.

Die  Untersteuerämter  zu  Herzberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münden,  zu  Christburg
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Elbing,  zu  Märkisch-Friedland  und  zu  Schloppe  im  Bezirk  des
Hauptsteueramts  zu  Deutsch-Krone,  zu  Czersk  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Preußisch-Stargardt  und
zu  Driesen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Landsberg  a.  Warthe  sind  aufgehoben.
Dem  Untersteueramt  zu  Allenstein  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Osterode  ist  die  unbeschränkte
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  zollpflichtige  Waaren  beigelegt  worden.
Das  Niederlagerecht  bei  dem  Untersteueramte  zu  Wiesbaden  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu
Biebrich  ist  auf  die  Waaren  der  Nr.  18  und  25h,  l,  m  3  und  4,  p,  q,  u,  v,  w  des  Zolltarifs  sowie  alle
sprachgebräuchlich  zu  den  „Kurzen  Waaren“  gehörigen  Artikel  ausgedehnt  worden.

 

2.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Konsul  in  Smyrna,  Tettenborn,  zum  Konsul  in  Beirut

und

den  Kaufmann  Wolrad  Schumacher  zum  Konsul  in  Concepcion  (Chile)

zu  ernennen  geruht.

 

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  3  Datum
2  Grund  Beho  welche  die  *
z  Ausweisung beschlossen hat.  Ausweisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschloffen  hat.  beschlusses.
□
1.  2.  I  s.  4.  s.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Valentin  Danie-geboren  am  14.  Februar  1860  zu  Mika-[Versuch  des  schweren]Königlich  preußischer  Re.12.  Dezember
lewski,  Arbeiter,  nonowo,  Kreis  Niszawa,  Gouvernement  und  einfachen  Dieb=  gierungs  =  Präsident  zu  v.  J.
Warschau,  Russisch-Polen,  stahls  (1  Jahr  1  Mo.|]  Marienwerder,
nat  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  16.
Dezember  1884),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  [Hermann  Linden-sgeboren  am  7.  April  1859  zu  Alt-Roth-Betteln  im  wieder-[Königlich  preußischer  Re.28.  Dezember
thal,  Steinmetzge  wasser,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterrei.  holten  Rückfall,  gierungs  =  Präsident  zu  v.  I.
hülfe,  chisch=Schlessien  ortsangehörig  ebenda-  Breslau,
elbst,
3.  Josef  Lau,  Schneider,  geboren  am  13.  April  1843  zu  Jassy,  Landstreichen,  derselbe,

Karl  Hackenberg,
Schuhmachergeselle,

 

Rumänien,  ortsangehörig  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  in  Königsberg  i.  Pr.,
geboren  am  9.  Januar  1865  zu  Teschen,
Oesterreichisch=  Schlesien,  ortsangehörig
zu  Sandhübel,  Bezirk  Freiwaldau,
ebendaselbst,

 

Bedrohung,  Landstrei- 



chen  und  Betteln,

 

Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
Oppeln,

29.  Dezember
v.  J.

16.  November
v.  J.
        <pb n="27" />
        11

 

 

 

 

11.

12.

13.

14.

16.

17.

18.

19.
20.

Josef  Banka,
Schmied,
Franz  Pescheck,

Maurer  und  Schuhmacher,


Johann  Geifßler,
Wagner,

Ferdinand
Tagelöhner,

Hoedl,

.Josef  Novy,  Schlos.

sergeselle,

Michael  Nowodny,
Maurergeselle,

Adolf  Langer,
Schneidergeselle,

Pbilipp  Stein,  Kantor
  und  Lehrer,

Eugen  Ludwig  Bordat,
  Schlosser,
Nikolaus  Hirtzel,

Gießer,

 

daselbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Dorsten,
Regierungsbezirk  Münster,  Preußen,
40  Jahre,  geboren  zu  Jlanica,  Gemeinde
Briza,  Bezirk  Raudnitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  in  Briza,  wohnhaft  zuletzt  in
Tückelhausen,  Bayern,

geboren  im  August  1833  zu  Groß--Messeritsch,
  Mähren,  ortsangehörig  ebendaselbst,


34  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Grulich,  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,

36  (oder  37)  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Bockhütte,  Bezirk  Prachatitz,
  Böhmen,

geboren  am  4.  März  1860  zu  Nezditz,
Bezirk  Schüttenhofen  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  28.  September  1856  zu
Kreutzberg,  Bezirk  Schärding,  Ober-Oesterreich,
  ortsangehörig  in  Kurschwarda,
  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,
geboren  am  5.  März  1845  zu  Hirschberg,
  Bezirk  Dauba,  Böhmen,  ortsanehörig
  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt
iuen  Oelsnitz  bei  Lichtenstein,  Sachsen,

geboren  am  9.  Februar  1841  zu  Weitentrebetitsch,
  Bezirk  Podersam,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  11.  Juni  1852  zu  Paris,
Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  25.  Januar  1847  zu  Wittelsheim,
  Elsaß,  durch  Option  Franzose,
ortsangehörig  in  Dombasle,  Frankreich,

 

 

stahl,

Landstreichen,  Betteln
und  Fälschung  von  Legitimationspapieren,


Diebstahl  und  Landstreichen,


Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,  Nichteinhaltung
  der  Reiseroute,


Landstreichen,

Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt,  Belei-Landstreichen


Betteln,
Landstreichen,

und

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,  Widerstand
  gegen  die
Staatsgewalt,  Beleidigung,
  ruhestörender
  Lärm,
Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen
Betteln,

und

 

 

Beleidigung,  Bedrohung,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Hilpoltstein,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Griesbach,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Pfarrkirchen,

dieselbe  Behörde,

Stadtmagistrat  Nürnberg,
Bayern,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Wasserburg,

Königlich  Sächsische  Kreis=hauptmannschaft Dresden
—
den,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Bautzen,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

2  –  —  Grund  des Ausgewiesenen

9    Grund der  Bestrafung  Musweisung  Ausweisungs-7

  des  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschluffes.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

5.  Landel  Zando,  Buch-  geboren  am  30.  April  1838  zu  Szegedin,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-22.  Dezember
binder,  kune  wohnhaft  zuletzt  in  Leipzig,  Betteln,  *5  Präsident  zur.  J.

Lachsen,  erseburg,

6.  Johann  Jakob  Wüth-geboren  am  22.  Juli  1861  zu  Aarau,  Betteln  im  wieder.Königlich  preußische  Re-desgleichen.

rich,  Töpfergeselle,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  ortsangehörig  holten  Rückfall,  gierung  zu  Schleswig,
in  Eggiwyl,  Kanton  Bern,  ebendaselbst,

7.  Wenzel  Komrska,  geboren  am  28.  September  1827  zu  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-18.  Dezember

Hutmacher,  Wollin,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  gierungs  =  Präsident  zue.  J.
Z„  daselbst,  Hannover,

8.  Elise  Projetti,  un-geboren  am  3.  März  1858  zu  Spoleto,  gewerbsmäßige  Un-Königlich  preußischer  Re28.  Oktober

verehelichte,  Italien,  wohnhaft  zuletzt  in  Hamburg,  Kucht,  gierungs  Präsident  zu  v.  J.
Hildesheim,

9.  Jakob  Wehrli,  For-geboren  am  20.  Juli  1845  zu  Küttigen,  Landstreichen  und  derselbe,  20.  November
mer,  4  Kanton  Aargau,  Schweiz,  Betteln,  v.  J.

10.  Heinrich  Brümmel-geboren  am  8.  November  1825  zu  Hacks=  Betteln  im  wiederhol.  Königlich  preußische  Re.4.  Dezember
haus,  Arbeiter,  bergen,  Niederlande,  ortsangehörig  eben,  ten  Rückfall,  Dieb-=  Hierung  zu  Münster,  v.  J.

17.  November
v.  J  ·

30.  November
v.  J

11.  Dezember
v.  J.

desgleichen.

desgleichen.

14.  Dezember
v.  J.

16.  Oktober
v.  J.

10.  Dezember
v.  J.
27.  November
v.  J.
24.  Dezember

v.  J

—'"
        <pb n="28" />
        4.

Bauk.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Gpant.
Ver-1
  zeichnung  Sonstige tägliche    Verbindllchkeiten  *
Grund-  Reserve-  Noten-  Gegen  Ungedeckte Noten.        Verbinlichkeiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegenevent.  Verbindlichkeiten
der  30.  Nov.  beckte  30.  Nov. vällige  30.  Nov.i  30.  Nov.  —  ——  ee
3  Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  1885.  Noten.  1865.  „Verbindlichkeiten  1886.  ündl.885.  Paffiva. Summe der Passiva  1888.  *
  vertbindlich-  künd=gungz=frist.  
*  keiten.  dischen
S  frist.  Wechseln
1.  2.  3.  4.  6.  6.  1.  8.  9.  10.  11..  13.  14.  15.  16.  17.
1 Reichsbank 120000 21356  92130  599  203  76|—137633/261  907H-  5  631  —  —  1  616|  1  395|1  263  So4  137  6  31
2 Städt.  Bank  zu  Breslau  3  ooo  600 2791  791  1150-  1o061  a523  —  18  —  —  65  920|  66  314
3  Kõlnische  Privatbank.  ..  3  ooo  750  1625—  630  735—  393  668—  10  2509|  9  102  8  565  631  309
4Magdeburger  Privatbank  W  604  2715  4011  11374  562  426  —  220  3884  9  18614  1011  7  319—  291  257
5  Daziger Bank  Privat  =  Aktien-Bark
  3  000  750  2812—  699  1270|.—  1  261  —  182  56675|—  180  1122  926413  620|N4%  1  75
6  Provinzial-Aktlen-Bank  des  .
Großherzogthums  Posen.  3  ooo  7601  165004  4541197/  43%  156  4  1051  10024  419  277-  240  1218  789
7  Sannoversche  Bnrnk2000  12001  5833|.  720|  3336|  498  5448  —  183  986  331785—  32447252|  541368
8  Frankfurter  Bank  371431390|  1588645201  P  18966  3  168—  3584  5—  19  40  931+  2  838  1341
Bayerische  Notenbank  7  5001018  21  98  28  881  3  89610  163—  703  61  73  1289—  988885  569—  315]  1339
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden 30000  3957  48004445210  6148  1810  8 679  1057  269 37   057  521784
11  Leipziger  Kassenverein  ..  3  000  2261  2802  —  63  950|—  4581771  137  50/1.  132  256-  308675|-  256  339
12  Chemnitzer  Stadtbank  ..  510  127  499—  50—  194  1011..  421  234  168—  133424—  215  1248
13Württembergische  Notenbank  541419  5012060  9836—  77  639  42  206  20  7460  +M  57/30  722  245  898
14  Badische  Bank.  ....  9000  1523819/|  11%  49%  7134  6s  —  —  735/4  513789  121  122
15Bank  für  Süddeutschland1731  16  5  „  —  —  961  95  34  658|  1267  957
16  Braunschweigische  Bank.  .  10600  3991  24154  3401  154614  2021  121  1  252  219  151589  188  120,
17|Kommerzbank  in  Lübeck  2400  99  664  133  143  20|  121  1021  4s8  7023  135  8
18Bremer  Bank  855  4326|  833  2644  597  6414  43|  14156—  253  147/4  8736  732|/  710  577
Zusammen  266  330  409  623  887   249  11  16  750

 

Zu  Spalte  57:

Zu  Spalte  9  Nr.  8“:
9.

Zu

 

 

15“;

 

 

 

Davon  in  Abschnitten  zu  100  .4
.  200

500

1000

 

 

 

Bemerkungen.
702  758  200  Kx

 

 

 

 

597  800  .¾  (bei  der  Bank  Nr.  6),
63  969  000  .4  (bei  den  Banken  Nr.  1,  6,  8,  10,  11),

292  449  500  K  (.
Darunter  135  900  .  K&amp;amp;  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
94  697  4

1,  2,  8).

 

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="29" />
        Wesen.

banken  Ende  Dezember  1885,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  November  1885.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa

9
Metall.  Gegen  J  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
30.  Nopv.  kassen=  30.  Nov.derer  30.  Nov.  Wechsel.0.  Nov.  Lombard.,  Nov.Effekten.30.  Nov.  30.  Nov.  der  30.  Nov.
Bestand..  1885.  Jscheine.  1885.  Banken.  18686.  1886.  1885.  1886.  Attiva.  1885.  attiva.  1885.
S
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  37.  32.  33.  34
618  24—  5784  21  128—  3625  16  279  2375  46  6211¼  78  941  35  064  46  666  21256  30  963+  15881738300
1  039—  12  1—  19  601  216  4815—  221  3706  133  —  —  59  4  17  10  221  114
723—  78  24—  9  143—  150  7159.  21  529—  14  —  —  230—  410  8  808—  6123
926—  83  50—  48  600  +  384  3884  374  964  56  1  0290  +—  385  65  4  7  7520  T  3111
1  012  —  3  —  —  2  5300—  63  4622  124  39911.  669  102  51  3838  —  144  14095  51005
621  83  1—  1  31—  67  4356  904  1  411  60  —  —  613  33  ——
1962  71  114—  48  421  103  15  836F  806  15944I  90  516—  138  6  800—  433  27255%F  5471
4209  4  780  44—  48  3344  2671  23  177—  320  2  652+  217  48311—  9  3819—  358  42  076+  2933  48
33  0799—  21831  77—  67  32511.  285  44  968  +  2578  2  416  162  2211—  36  1557—  476  85  560  315
16  414—  573  108—  151  14  439TF  5359  57032  846  2874  143  3344  50  5856—  559  97  057  521510
1019.  28  14—  10  819+  377  4230  —  99  1306  56  314  4  4  973—  1440  8  675  25611
2371  45  10  —  3  20  144  2035—  626  227—  11  222  95  491.  141  3  424—  21512
8769  18  18—  57  967-+  242  19  490  +  331  514  —  13  405  51  5590  —  327  30  722  J  24513
4689—  3  4—  39  83—  6  18  20.  152  784t  86  311—  1  1994—  68  25789.  1214
5529  +  378  6—  2  883  46  21  456  2564  964  31  3998  —  108  1  82—  1642  34658  +  1267|15
6811  89  244  17  214  +  32  6  485  129  2441  482  —  —  6246—  740  16  0414  986
324  4  6  –  191  +  109  3946—  392  480—  28  979  67  1340  —  387  7268  +  157
1  551.  175  1—  2  130  63  327727  +  607  2  1444  29  654—  77  446  302  37  655  76318

700  976  —  6996  21  632  —  3922  43  126+  12  120  736  0464  92  660  107  938+  37398  60  285—+91  528  67  691—  4220  1737  695  +148553

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —

Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  VBerlin.
        <pb n="30" />
        <pb n="31" />
        —  15  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Verausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

———————–  —  —  —

  

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XIV.  Jahrgang.  6  4.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  22.  Januar  1886.

—
——“““"“'’

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Erweiterung  der  Be-  3.  Heimath=  Wesen:  Geschäfts-Uebersicht  des  Bundesamts  für
fugnisse  einer  Steuerstellell  ..  Seite  15  das  Heimathwesen  für  185  16
2.  Poft=  und  Telegraphen-Wesen:  Ergänzung  des  §.  13  der
Post-Ordnung  rücksichtlich  der  Drucksachen  der  B  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
genossenschaen  Reichsgebite  19

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Das  Königlich  preußische  Hauptsteueramt  in  Saarbrücken  ist  zur  Erhebung  der  Reichsstempelabgabe  von
Lotterieloosen  und  zur  Abstempelung  der  letzteren  (Tarifnummer  5  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erhebung  von
Reichsstempelabgaben,  —  R.-G.-Bl.  für  1885  S.  179  —)  ermächtigt  worden.

 

2.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  8.  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Ok—
tober  1871  wird  die  Postordnung  vom  8.  März  1879,')  wie  folgt,  abgeändert.

Im  8.  13,  „Drucksachen“  betreffend,  tritt  im  Absatz  VII  hinter  den  Worten  „Es  soll
jedoch  gestattet  sein“  am  Schluß  als  neue  Nummer  10  hin  zu:

10.  bei  Drucksachen,  welche  von  Berufsgenossenschaften  oder  deren  Organen  auf  Grund  des  Unfall—
versicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  und  der  dasselbe  ergänzenden  Reichsgesetze  abgesandt  werden
  und  auf  der  Außenseite  mit  dem  Namen  der  Berufsgenossenschaft  bezeichnet  sind,  Zahlen
oder  Namen  handschriftlich  oder  auf  mechanischem  Wege  einzutragen  oder  abzuändern,  und  den
Vordruck  ganz  oder  theilweise  zu  durchstreichen.

Berlin,  den  16.  Januar  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Stephan.

/6  Central-Blatt  S.  185.
        <pb n="32" />
        16  —

 

Zusammenstellung
über  die

3.  Heimath-Wesen.

Geschäfte  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen  während  des  Geschäftsjahres  vom  1.  Dezember

1884  bis  dahin  1885.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessachen.
Zurückge.  In  der  Berufungsinstanz  wurde  Un—
nommen  Trledigt
Es  hatten  in  I.  Instanz  ist  Beweiss  das  das  das  die  am
die  Be-  auf-  I.  Er-  I.  Er-  11  Er:  Berufung  Schlusse
entschieden  wiufung  nahme  be=  kenntniß  gerün  Wü  zurück-  des
schlossen  bestätigt  bestätigt  dert  gewiesen  Gelheein
  in  in  in  in  in  in
Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen
I.  Preußische  Behörden:  «
Bezirksausschuß  Berlin  4  —  —  2  —  1  1  —
Bezirksausschuß  Potsdam  14  —  2  7  —  2  —  3
Bezirksausschuß  Frankfurt
  a.  O.  11  1  1  5  —  4  —  —
Bezirksausschuß  Königsbreg
  44  –  9  25  1  6  1  2
Bezirksausschuß  Gumbinnen
  31  —  9  7  —  13  —  2
Bezirksausschuß  Danzig  13  1  1  6  —  3  2  —
Bezirksausschuß  Marienwerdern
  18  1  1  2  1  11  —  2
Bezirksausschuß  Stettin  17  —  2  8  —  3  1  3
Bezirksausschuß  Stralsnnd
  7  —  —  2  —  3  1  1
Bezirksausschuß  Cöslin.  12  —  1  5  6  —
Bezirksausschuß  Breslau  20  —  4  6  1  8  —  1
Bezirksausschuß  Liegnitz  3  —  1  1  1  —
Bezirksausschuß  Oppeln  17  —  5  5  5  2  —
Bezirksausschuß  Magdebu
  ....  .....  3  —  —  3  —  —  —  —
Bezirksausschuß  Merseurg
  10  3  1  3  —  2  —  1
Bezirksausschuß  Erfurt  4  —  1  2  —  —  —  1
Bezirksausschuß  Hildesheen
  3  —  1  —  —  1  —  1
Bezirksausschuß  Osnabrück
  3  —  1  —  —  —  1  1
Seite..  ...  234  6  40  89  3  69  9  18
        <pb n="33" />
        Landessachen.
In  der  Berufungsinstanz  wurde  Un—
Zurückge-  unerledigtgeblieben
nommen  "    
Es  hatten  in  I.  Instanz  ist  Beweisss  das  das  1  die  am
  ausI.  Er-  uin  kenntniß  Berufung]  Schlusse
entschieden  die  Be.  nahme  be.  kenntniß  theilweise  abgeän-  zurück-  des
Berufung  schlossen  bestätigt  bestätigt  dert  gewiesen  ul
in  in  in  in  in  in  in
Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen
Uebertrtg  234  6  40  89  3  69  9  18
Bezirksausschuß  Stade  2  —  —  —  —  —  2
Bezirksausschuß  Aurich  1  —  —  —  —  —  —  1
Hannoversche  Deputation  12  1  2  8  1  —
Rheinische  Deputation  27  1  5  9  —  9  3  —
Westfälische  Deputation  38  1  8  16  —  7  2  4
Posensche  Deputation.  46  —  12  16  —  14  2  2
Brombergsche  Deputation  21  —  2  10  —  8  1
Nassauische  Deputation.  14  2  3  6  –  2  —  1
Hessische  Deputation  8  —  —  3  5  —  —
Schleswige-  Holsteinische
Deputatin  3  –  1  2  —  —  —  —
II.  Großherzoglich  hessischer
Provinzialausschuß  Starkenburg
  ....  .  ...  4  —  1  1  —  2  —  —
Großherzoglich  hessischer
Provinzialausschuß
Oberhessen  2  —  —  1  —  1  —  —
III.  Großherzoglich  weimarischer
  Bezirksausschuß  des
I.  Verwaltungsbezirks  2  —  1  —  —  —  1  —
IV.  Großherzoglich  oldenburgische
  Kommissio..  5  —  2  1  —  1  —  1
Großherzoglich  oldenburgische
  Regierung
zu  Eutin  ..  ....  2  —  —  1  —  1  –  –
V.  Herzogliche  Deputation  zu
Braunschweig  1  —  —  1  —  —  —  —
VI.  Herzogliche  Deputation  zu
Gottha  1  —  —  1  —  —  —  —
VII.  Fürstliche  Deputation  zu
Rudolstadt  ...  ....  1  —  —  —  —  1  —  —
VIII.  Fürstliche  Deputation  zu
Gera  .......  ...  1  —  —  —  —  1  —  —
IX.  Senatskommission  Lübeck  1  —  —  1  —  —  —  —
426  11  77  166  3  122  17  30

 

 

 

 

 

 

 

 

4*
        <pb n="34" />
        *—

18

—

Interterritoriale  Sachen.

 

 

In  der  Berufungsinstanz  wurde

 

 

 

 

 

 

 

Zurückge-  Unnommen
  erledigt
Es  hatten  in  I.  Instanz  istBeweis.  das  das  des  die  blieden
die  Be-  auf-  I.  Er-  I.  Er-  Fl.  Er-  Berufung  Sclusse
entschieden  rufung  nahme  be-  kenntniß  erturß  gu  uß  zurück.  des
schlossen  bestätigt  bestätigt  dert  gewiesen  Geschäftsjahres

in  in  in  in  in  in  in
Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  SachenSachen
Königlich  preußische  Behörden  33  1  4  13  —  11  —  4
Königlich  württembergische  Behörden

  2  —  —  1  —  1  —  —
Königlich  sächsische  Behörden.  1  —  —  1  —  —  —  —
Großherzoglich  badische  Behörden

  1  —  —  1  —  —  —  —
Großherzoglich  hessische  Behörden

  6  —  1  2  —  3  —  —
Großherzoglich  mecklenburgschwerinsche

  Behörden  2  —  —  1  —  1  —  —
Großherzoglich  mecklenburgstrelitsche

  Behörden  1  —  —  1  —  —  —  —
Großherzoglich  sachsen=  weimarische

  Behörden  4  —  —  3  —  1  —  —
Großherzoglich  oldenburgische

Behörden  4  –  1  2  —  —  1
Herzoglich  braunschweigische

Behörden  1  —  —  —  —  —  —  1
Herzoglich  sachsen-meiningische

Behörden  1  –  —  1  —  —  —  —
Herzoglich  sachsen-altenburgische

Behörden  2  —  —  2  —  —  —  —
Herzoglich  sachsen-koburg  und

gothaische  Behörden  1  –  —  1  —  —  —  —
Fürstlich  waldeckische  Behörden

  1  —  —  1  —  —  —  —
Fursilich  reußische  j.  L.  Behörden

  1  —  —  —  —  —  —  L
Fürstlich  lippische  (Detmold)

Behörden  1  —  —  —  —  —  1
Lübeckische  Behörden  1  —  —  1  —  —  —  —
Bremische  Behörden  2  —  —  2  —  —  —
Hamburgische  Behörden  1  —  —  –  —  —  1

66  1  6  33  —  17  1  8
        <pb n="35" />
        19

4.  Polizei-Wesen.



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
9  Grun-  Ausweisung    8
des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschssses
—
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Ludwig  Pataki,  sgeboren  1842  in  Bochnia,  Galizien,  schwerer  Diebstahl  (3|Königlich  preußischer  Re-5.  Januar
Tischler,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Jahre  Zuchthaus  laut  gierungs  =  Präsident  zul|  d.  J.
Erkenntniß  vom  9.|Breslau,  ·
Januar  1883),
i
b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Anton  Klinger,geboren  am  10.  Februar  1840  zu  Mor-  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-2.  Januar
Glasarbeiter,  chenstern,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
daselbst,  Potsdam,

3.  Ferdinand  Bedenk,geboren  am  16.  April  1849  zu  Chotie-Betteln  im  wieder-derselbe,  4.  Jannar
Schornsteinfeger,  schau.  Bezirk  Mies,  Böhmen,  ortsan=  holten  Rückfall,  d.  J.

gehörig  ebendaselbst,
4.  Matthias  Bubasch,  geboren  am  15.  Februar  1832  zu  Uca-Landstreichen,  derselbe,  7.  Januar
Schuhmacher,  kofce,  Gemeinde  Weinitz,  Bezirk  Tscher-  d.  J.
nemblam,  Oesterreich,  ortsangehörig
ebendaselbst.
5.  Alfred  Kubitza,  Fär-geboren  am  18.  Juni  1853  zu  Schwarz-desgleichen,  Königlich  preußische  Re.  30.  Dezember
ber,  wasser  bei  Teschen,  Böhmen,  ortsange-  gierung  zu  Posen,  v.  J.
hörig  ebendaselbst,
6.George  Krecha,  86  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zul  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-1.  Dezember
Drahtbinder,  Rudziniska,  Komitat  Trencsin,  Ungarn,  gierungs  é  Präsident  zu  v.  J.
wohnhaft  zuletzt  in  Bohrau,  Kreis  Breslau,
Oels,  Schlesien,
7.  Vincenz  Lands=  geboren  1835  zu  Netreba,  Bezirk  Neu-Landstreichen  und  derselbe,  6.  Januar
mann,  Weber,  stadt  a./M.,  Böhmen,  ortsangehörig  Betteln,  d.  J.
ebendaselbst,

8.  Franz  Nowotnuy,  geboren  am  5.  Oktober  1858  zu  Swradt-Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.

Weber,  ka,  Bezirk  Grodin,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

9.  Alois  Schroetter,  geboren  am  21.  Juni  1865  zu  Teplitz,  Landstreichen  und  derselbe,  7.  Januar

Arbeiter,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Rochlitz,  Betteln,  d.  J.
Bezirk  Starkenbach,  ebendaselbst,

10.  Vincenz  Zbptowsky,  geboren  am  26.  Oktober  1854  zu  In,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  31.  Dezember
Weber  und  Tuch-  growitz,  Bezirk  Iglau,  Mähren,  gierungs  =  Präsident  zuZesb.  J.
macher,  Merseburg,

11.  Josef  Altmann,  geboren  am  30.  Januar  1860  zu  Bern-  Betteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re9.  Januar
Gürtler,  storf  bei  Friedland,  Oesterreich,  orts-=  holten  Rückfall,  gierungs-Präsident  zu  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Hannover,

12.]Wilhelm  Pelzer,  Ar-geboren  am  28.  Oktober  1858  zu  Boden-Landstreichen  und  HKoniglich  preußischer  Re-4.  Januar
beiter,  bach,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  ortsan.]  Betteln,  gierungs-Präsident  zu|d.  S.

gehörig  ebendaselbst,  Hildesheim,

13.  Wilhelm  Dittrich,  geboren  am  19.  Juni  1858  zu  Radl  beilbesgleichen,  Königlich  preußischer  Re.8.  Dezember
Tischlergeselle,  Reichenberg,  Oesterreich,  ortsangehörig  gierungs  =  Präsident  zuei  v.  J.

ebendaselbst,  Stade,

14.  Aart  Bervoels,  Ar-  geboren  am  29.  Dezember  1835  zu  Dort=  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter,  recht,  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,


15.  Anton  Valentin  Her-17  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zuldesgleichen,  derselbe,

mann  Schlagenhausen,
  Schlosser,

 

Graz,  Steiermark,

 

 

 

29.  Dezember
v.  J.
        <pb n="36" />
        20

 

 

 

 

S*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
–——4  —  Grund  des

der  S  Ausweisung  Ausweisungs

des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlsses

S  .

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

16.  Josef  Sterny,  Gym.  36  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re-29.  Oktober
nastiker,  Gröningen,  Niederlande,  holten  Rückfall,  gierung  zu  Wiesbaden,  v.  J.

17.  Kaspar  Rüf,  Schuh-geboren  am  21.  Januar  1862  zu  Muri,  Landstreichen  und  HKoöniglich  preußische  Re.26.  November
machergeselle,  kanton  Uagau,  Schweiz,  ortsangehörig  Betteln,  gierung  zu  Düsseldorf,  v.  J.

ebendaselbst,

18.  Wilhelm  Teubner,  #6  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  Re-5.  Dezember
Leinweber,  Trachenberg,  Bezirk  Braunau,  Statt-  gierung  zu  achen,  v.  J.

halterei  Linz,  Oesterreich,

19.  Franz  Fiedler  (alias23  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Beg9.  November
Karl  Günstner),  Neuhaus,  Oesterreich,  zirksamt  Pfarrkirchen,  v.  J
Fabrikarbeiter,

20.  Johann  Chum,  Zim-geboren  am  16.  Mai  1842  zu  Klein-Betteln  im  wieder.  Königlich  baverisches  Be#27.  November
mermann,  Zdikow,  Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  holten  Rückfall,  Wi.  zirksamt  Wasserburg,  v.  J.

21.

22.

23.

24.

Anton  Mahr,  Schneider,


Josef  Zinterhofer,
Schuhmacher,

Vaclav  (Wenzel)
Kral,  Tagelöhner,

sa)  Josefa  Neumeister,
  Tagelöhner.
wittwe  und  ihre
Kinder,

b)  Anna,
e)  Alois,

25.  Maria  Sojka,  unverehelichte,


26.  Ferdinand  Weidel,
Schneider,

27.  Wenzel  Suchy,  Tagelöhner,


28.  Bartolomä  Matula,
Jagdaufsseher,

29.  Franz  Alexander  Parthum,
  Appreturgehülfe,


30.  Wilhelm  Truka
(Trinka,  Trenka),
Posamentier,

31.|  Wilhelm  Wittner,
Schmiedegeselle,

 

ortsangehörig  ebendaselbst,  wohnhaft
zuletzt  zu  Altegolfsheim,  Bayern,!

geboren  am  15.  Januar  1844  zu  War-.
schau,  Russisch-Polen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  21.  Februar  1866  zu  Wien,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Deschenitz,
Bezirk  Klattau,  Böhmen,

geboren  1852  zu  Zales,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Dobis,  Bezirk  Strakonitz,
ebendaselbst,
geboren  a)  1830,  b)  28.  September  1872,
c)  9.  Juli  1870,
sämmtlich  geboren  und  ortsangehörig
zu  Cernahora,  Bezirk  Boscowit,
Böhmen,

geboren  am  25.  März  1869  zu  Linz,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Zbraslawic,
  Bezirk  Kuttenberg,  Böhmen,
geboren  am  24.  April  1839  zu  Odrau,
Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

19  Jahre,  geboren  zu  Ingersheim,
Württemberg,  ortsangeborig  zu  Senosat,
  Bezirk  Deutschbrod,  Böhmen,

geboren  am  27.  Dezember  1844  zu  Fünfhaus
  bei  Wien,  Oesterreich,  ortsangehörig
  in  Wiese,  Bezirk  Iglau,  Mähren,
geboren  am  8.  Februar  1856  zu  Grün
bei  Asch,  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Asch,  wohnhaft  zuletzt  zu  Reichenbach
im  Voigtlande  (Sachsen),

geboren  am  10.  Juni  1851  zu  Weipert,
Bezirk  Kaaden,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Belgershain,
  Bezirk  Borna,  Sachsen,
geboren  am  9.  Februar  1854  zu  Libau,
Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

derstand  gegen  die
Staatsgewalt  und
Ruhestörung,
Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Diebstahl,  Landstreichen,
  Gebrauch  eines
fremden  Namens,
Waffentragen,
Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,
Diebstahl  und  Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,  Fälschung
  von  Legitimationspapieren,


Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,

desgleichen,

 

 

Königlich  bayerisches  Be.
zirksamt  Kirchheimbolanden,


Königlich  bayerisches  Bezirköamt
  Deggendorf,

dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

dieselbe  Behörde,
Königlich  bayerisches  Be.
zirksamt  Füssen,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Erding,
Königlich  sächsische  Kreis.
hauptmannschaft  Leipzig,

dieselbe  Behörde,

Großherzoglich  mecklenburgische
  Landesregie- 



 

rung  zu  Neustrelitz,

 

1.
v

4.
v

Dezember
.J.

Dezember
.  J.

23.  Dezember
v.  J.

7.
v

Dezember
.  J.

desgleichen.

—

21
v

23
v

.  Dezember

.  Dezember
.  J.

.Dezember

10.  Dezember
v.  J.

21

.Dezember

v.  J

26

.  November

v.  J

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="37" />
        —  21  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations  Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang  Berlin,  Freitag,  den  29.  Januar  1886.  #  2&amp;amp;5.

Inhalt:  1.  Militär-Wesen:  Nachtrag  zu  der  Bekannt-  4.  Eisenbahn-Wesen:  Ergänzung  der  Anlage  D  zum  8.  48
machung,  betreffend  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks-  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutsc
Eintheilung..  ...  Seite  21  lands..  ..  ....

2.  stonsulat  ·  Wesen:  Ernennungen;  —  Erxequatur-  Erther
................  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

lun
3.  Finanz-  Besen-  Nachweisung  von  Einnahmen  des  v  n  Reichsgebteee.  24
vom  1.  April  bis  Ende  Dezember  1885

 

1.  Militär-Wesen.

 

Die  i  in  der  Bekanntmachung  vom  31.  Dezember  v.  J.  (S.  2),  betreffend  die  Berichtigung  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung,
  unter  1  und  II  verzeichneten  auf  die  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  des  1.  und  2.  Königlich
preußischen  Armeekorps  bezüglichen  Aenderungen  treten  erst  mit  dem  1.  April  d.  J.  in  Wirksamkeit.

Berlin,  den  21.  Januar  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

 

2.  Konsfulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Konsul  in  Galatz,  Dr.  Arendt,  unter  Verleihung  des  Karakters  als  General-Konsul
zum  Konsul  in  Zanzibar,
den  bisherigen  Konsul  in  Jerusalem,  Dr.  Reitz,  zum  Konsul  in  Smyrna,
den  bisherigen  Vize-Konsul  in  Jassy,  Becker,  zum  Konsul  in  Kiew,
den  bisherigen  Konsul  in  New-Vork,  Pollier,  zum  Konsul  in  Cincinnati,
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  bisherigen  Konsuls  F.  Hackradt  den  Kaufmann  Karl
Höpcke  zum  Konsul  in  Desterro  (Brasilien)
un
den  bisherigen  Vize-Konsul  in  Buenos-Aires,  Schäffer,  zum  Konsul  in  Montevideo
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Señor  Juan  J.  Guzmän  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  General-Konsul  der  Vereinigten
Staaten  von  Venezuela  in  Berlin  ertheilt  worden.
5
        <pb n="38" />
        22

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  zeit  vom  1.  April  1885  bis  zum  Shlusse  des  Monats  Dezember  1885.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll=Einnahme
  Differenz
beträge vom beginn  
der  ·  Etat  Fres  bis  »  Bleiben  Zeitraum  und  5,
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  —  mehr
Einnahmen.  des oben benannten monats  ;34  (Spalte  4)  —  weniger
1  4  A.  AM  MA
J.  2.  3  4.  5.  6.
Zölle  .....  178  512  948  396  840  178  116  108  168073  399  410042709
Tabadsteuer  .....  6349  650  418  161  5931  489  5275  528  655  961
Rübenzuckerstener  86  450  268  117  568  660|—  31  118  392  —  13222  2100—17896  182
Salzsteeer  29  846  617  523699  29  794  2488  29  677037—  117  211
Branntweinsteuer  .  36205581112853942492018726335134—1414947
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  .  78  463  —  78463  95  38—  16924
Brausteuer  .  .  14  413  232  260  00)4  153  140  13  791742  361  398
Ücbergangscbgaben  von  Bier  1446  786  —  1  446  786  1  308  801  137  985
Summe  353  303  545129  981  516223  322029  231  334  818—  8  012  789
Spielkartenstempel  —  —  801  035  785  52  15  513
Wechselstempelsteuer  —  —  5  005  556  5  086  217—  80  661
Stempelabgabe  für
a)  Werthpapiere  —  2  728  668  4077  872  —  1349  204
b)  Schlußnoten  und  Rechnung  enn  —  —  707  380  .
c)Kauf-und  sonstige  Anschaf  ungs  1  696  215+  1065  948
geschäfte.  —  —  2  054  783
d)  Loose  zu
Privatlottereien  —  —  467  798  380  380  87  418
Staatslotterien  —  —  3767  542  3  753  649+—  13893
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  129  431075  124532  608  44  893  467
Reichseisenbahn-Verwaltung  —  —  35.225.200|  35  503  6000—  278  400
*)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  412  040  .2  höher.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Dezember  1885:

 

 

 

 

 

 

Ift-Einnahme  vom  .  .  Differenz  zwischen  den
Bezeichnun  Ist.  Ist-Einnahme  in
der  Besinn  2es  Sitsiabes  denselrern  Zeitraum  des  palten  ged
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger
—  A  —
J.  2.  3.  4.
Zölle  .  155  450  771  144  555  720  +  10  895  051
Tabacksteuer  ..—  .  8771249  7429  670  +  1341  579
Rübenzuckersteuer  17  532  669  16  372  640  +  1  160  029
Salzsteuer  27099  384  26  960  571  +  138  813
Branntweinsteuer  und  uthergangzaboabẽ
von  Branntwein.  ..  27  156  611  29  861  469  —  2704  858
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  13  223  713  12  793  769  +  429  944
Summe  249  234  397  237973  839  +  11  260  558
Spielkartenstempppphblelll  709  040  698  654  +  10  386
        <pb n="39" />
        —  23  —

4.  Eisenbahn-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend
Ergänzung  der  Anlage  D  zum  §.  48  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands.

 

Auf  Grund  des  Artikels  45  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  14.  d.  M.
nachstehende  Ergänzungen  der  Anlage  D  zum  §.  48  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands
beschlossen:
Es  ist:
1.  in  Nr.  I  Absatz  1  nach  dem  Wort  „Salpeter“  einzuschalten:
und  Holzpulver,  d.  h.  ein  Gemenge  von  nitrirtem  Holz,  welches  durch  die  Nitrirung
eine  Gewichtsvermehrung  von  höchstens  30  Prozent  erfahren  hat  und  salpetersauren  Salzen
mit  oder  ohne  Zusatz  von  schwefelsauren  Salzen,  unter  Ausschluß  der  chlorsauren  Salze;
2.  hinter  Nr.  IIIa  hinzuzufügen:
IIIb.  Knallbonbons  werden  zum  Transport  zugelassen,  wenn  dieselben  zu  6  bis  12  Stück  in
Kartons  liegen,  welche  dann  in  Holzkisten  zusammengepackt  sind.
IIc.  Knallerbsen  werden  unter  folgenden  Bedingungen  befördert:

1.  Dieselben  sind  höchstens  zu  je  1.000  Stück,  welche  im  Ganzen  nicht  mehr  als  06  g
Knallsilber  enthalten  dürfen,  in  mit  Papier  umhüllte  Pappschachteln  zwischen  Sägemehl
  zu  verpacken.

2.  Die  Schachteln  sind  in  Behälter  von  starkem  Eisenblech  oder  in  feste  hölzerne  Kisten,
beide  von  nicht  über  0,)  chm  Inhalt,  ohne  Beilegung  anderer  Gegenstände  dergestalt
zu  verpacken,  daß  zwischen  den  Wänden  des  Behälters  und  seinem  Inhalt  ein  Raum
von  mindestens  30  mm  mit  Sägemehl,  Stroh,  Werg  oder  ähnlichem  Material  ausgefüllt
  und  eine  Bewegung  oder  Verschiebung  der  Schachteln  bei  Erschütterungen
ausgeschlossen  ist.

3.  Die  Behälter  müssen  neben  der  Angabe  des  Inhalts  die  deutliche  Bezeichnung  des
Absenders  und  der  Fabrik  tragen.

4.  Jeder  Sendung  muß  eine  vom  Fabrikanten  und  einem  vereideten  Chemiker  ausgestellte
  Bescheinigung  über  die  Beachtung  der  vorstehend  unter  Nr.  1  bis  3  getroffenen
  Vorschriften  beigegeben  werden.

Eine  gleiche  Bescheinigung  ist  von  dem  Absender  auf  dem  Frachtbriefe  unter  amtlicher
  Beglaubigung  der  Unterschrift  auszustellen.
3.  unter  Nr.  IX  nach  Streichung  des  Vermerks  „siehe  unter  Nr.  XXXV“  folgende  Bestimmung
aufzunehmen:  «  ·

IX.  Celloidin,  ein  durch  unvollständiges  Verdunsten  des  im  Collodium  enthaltenen  Alkohols
hergestelltes,  seifenartig  aussehendes,  im  Wesentlichen  aus  Collodiumwolle  bestehendes  Präparat,
wird  nur  zur  Beförderung  angenommen,  wenn  die  einzelnen  Celloidinplatten  in  wasserdichtes
Papier  und  dann  in  verklebte  Blechschachteln  verpackt  sind.

4.  Hinter  Nr.  XXXVIII  a  unter  Nr.  XXXVIIIb  folgende  Bestimmung  einzuschalten:

XXXVIIIb.  Wasserfreie  flüssige  schweflige  Säure  darf  nur  in  Behältern  aus  Schweißeisen,
Flußeisen,  Gußstahl  oder  Kupfer,  welche  bei  amtlicher  Prüfung  einen  Druck  von  50  Atmosphären
  ohne  bleibende  Veränderung  der  Form  ausgehalten  haben,  zur  Beförderung  aufgeliefert
  werden.  Ein  amtlicher  Vermerk  auf  den  Behältern  muß  deutlich  erkennen  lassen,
daß  die  Prüfung  hierauf,  und  zwar  innerhalb  Jahresfrist  vor  der  Aufgabe  stattgefunden
hat.  Die  Behälter  sind  fest  in  Kisten  derart  zu  verpacken,  daß  der  vorgedachte  Vermerk
bei  der  bahnseitigen  Annahme  ohne  Schwierigkeit  sichtbar  gemacht  werden  kann.

Berlin,  den  27.  Januar  1886.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
v.  Boetticher.

 

5
        <pb n="40" />
        24

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

*iW  —  Grund  A  des

2  usweisung  Auswelsungs.

-  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlosen  hat.  beschluffes.

v

1.  2.  l  s.  4.  .  6.

r  ä.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Jakob  Brettner,  36  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zusgewerbsmäßige  Hehle-Königlich  preußische  Re-144.  Januar

1  Handelsmann,  Dankowice,  Bezirk  Biala,  Galizien,  rei  (3  Jahre  Zucht  Pierung  zu  Posen,  d.  J.
haus  laut  Erkenntniß
vom  4.  November
1882),
b.  Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  [Augustin  Hauft,  sgeboren  am  28.  Oktober  1852  zu  Jilo-Betteln  im  wieder-Königlicher  Polizei-Präsi.24.  Dezember

Schuhmacher,  wei,  Bezirk  Turnau,  Böhmen,  ortsanholten  Rückfall,  dent  zu  Berlin,  v.  J.
gehörig  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt
in  Berlin,

3.  Thomas  Michnatz,  geboren  am  21.  Dezember  1859  zu  Roko-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.14.  Januar
Drahtbinder,  wo,  Bezirk  Präntschin,  Ungarn,  orts.  Betteln,  ierungs  .=  Präsident  zul  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  reslau,

4.  Anton  Hanusch,  Ar-geboren  im  Dezember  1848  zu  Przibis-desgleichen,  derselbe,  15.  Januar
beiter,  lavi,  Bezirk  Neustadt  a.M.,  Böhmen,  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,

5.  Franz  Vogel,  Tisch-geboren  am  5.  Februar  1865  zu  Schoen-dDesgleichen,  Königlich  preußischer  Re-21.  Dezember
ler,  berg,  Mähren,  ortsangehörig  in  Jauer-  ierungs  =  Präsident  zu  v.  J.

chhezirt  Freiwaldau,  Oesterreichisch-  ppeln,
esien,  ·

6.  Sebastian  Mrowietz,  geboren  1871  zu  Jastwe,  Oesterreich,  desgleichen,  derselbe,  24.  Dezember
Arbeiter,  ortsangehörig  ebendaselbst,  v.  J.

7.  Michael  Mallin,  geboren  am  24.  Oktober  1841  zu  Moskau,  desgleichen,  derselbe,  4.  Januar
Gerbergeselle,  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.

wohnhaft  zuletzt  in  Oppeln,  Preußen,

8.  Anna  Martins-geboren  am  19.  Januar  1855  zu  Fuglösgewerbsmäßige  Un.  Königlich  preußischer  Re-18.  Dezember
dotter,  Fabrikar-bei  Malmö,  Schweden,  ortsangehörig  Fucht,  ierungs  -  Präsident  zus.  J.
beiterin,  ebendaselbst,  üneburg,

9.  Heinrich  Karl  Jenni,geboren  am  8.  Mai  1850  zu  Bern,  Betrug,  Landstreichen,  Königlich  sächsische  Kreis.28.  Dezember
Schlosser,  Schweiz,  ortsangehörig  in  Eggiwyl,  Betteln  und  Legiti.  hauptmannschaft  Zwickau  v.  J.

Kanton  Bern,  mationsfälschung,

10.  Johann  Künzel,  geboren  am  26.  Juli  1829  zu  Asch,  Landstreichen  und  Nieselbe  Behörde,  31.  Dezember

Tuchscheerer,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  v.  J.
11.  Karl  Hartl,  Sattler|85  3//  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen,  Betteln,  Großherzoglich  badischer  13.  Januar
und  Tapezierer,  Uittwa,  Bezirk  Karlsbad,  Böhmen,  Gebrauch  eines  fall  Landeskommissär  zu  d.  J.
schen  Namens  und  Freiburg,
falscher  Legitimationspapiere,

12.  August  Pannesch,  geboren  am  25.  August  1863  zu  Schlan,  Landstreichen  und  Hergoglich  sächsisches  Land-3.  Dezember
Schreinergeselle,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  rathsamt  zu  Coburg,  v.  J.

13.  Wilhelm  Kaiser,  geboren  am  24.  August  1861  zu  Eglisau,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-16.  November
Stein--  und  Bild-  Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig  dent  zu  Colmar,  v.  J.
hauer,  ebendaselbst,

14.  Katharina  Wengi,  geboren  am  4.  Dezember  1856  zu  Kling-desgleichen,  derselbe,  27.  November
Dienstmagd,  nau,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,  v.  J.

15.  Gottfried  Lanz,  Tag-geboren  am  6.  Mai  1861  zu  Rohrbach,  desgleichen,  derselbe,  8.  Wiember

v.  J.

ner,

 

Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig

 

 

ebendaselbst,
        <pb n="41" />
        25

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Erund  Behörde,  welche  die  Datum
3  n.  1  der  Vesrafung  *  t  Ausweisungsdes
  .  '  offen  hat.

5  Ausgewiesenen  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
16.  Franz  Robardet,  geboren  am  12.  Mai  1866  zu  Dijon,  Landftreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi=  18.  Dezember
Blumengärtner,  Departement  Cöte  d'or,  Frankreich,  dent  zu  Colmar,  v.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,
17.  [Giuseppe  Pollaz-geboren  am  23.  März  1861  zu  Voltago,  desgleichen,  derselbe,  22.  Dezember
zon,  Erdarbeiter,  Provinz  Belluno,  Italien,  ortsangehörig  v.  J.
ebendaselbst,
18.  Jakob  Hohler,  Tag-geboren  im  Juni  1846  zu  Magden,  desgleichen,  derselbe,  28.  Dezember
ner,  Schweiz,  v.  J.
19.  Kanunk  Coechis,  Ger-  gonen  am  26.Oktober  1840  zu  Solluzzo,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
er,  talien,
20.  Natal  Allasonati,  geboren  am  9.  August  1868  zu  Turin,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Gerber,  Italien,
21.  Peter  Perotto,  Ar-geboren  am  27.  September  1859  zuldesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter,  Sampeyre,  Italien,
22.  Joses  Damoling,  geboren  am  19.  März  1840  zu  Bellano,  Landstreichen  und  derselbe,  5.  Januar
Tagner,  Provinz  Como,  Stalien,  Betteln,  d.  J.
23.  Franz  Penza,  Tag-geboren  am  19.  April  1850  zu  St.  Ge-desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
ner,  orges,  Italien,
24.  Moses  Grünfeld,  geboren  am  15.  Juli  1842  zu  Lomsa,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  29.  Dezember
Kurzwaarenhändler,  Russisch=  Polen,  ortsangehörig  ebenda-  dent  zu  Straßburg,  v.  J.
selbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Oberbronn,
Kreis  Hagenau,  Elsaß,  31.  Dezember
25.|  Franz  Straka,  geboren  am  1.  Juli  1855  zu  Prag,  desgleichen,  derselbe,  v.  J.
Schlosser,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

wohnhaft  zuletzt  in  Straßburg,  Elsaß,

 

 

 

Der  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Colmar  vom  27.  Juni  1884  unter  dem  Namen  „Heinrich
Ditli“  ans  dem  Reichsgebiet  Ausgewiesene  (Central-Blatt  für  1884  S.  305  Z.  9)  heißt  richtig  „Johann  Ferdinand  Strehler“

und  ist  Schlosser.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="42" />
        <pb n="43" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—  —  —  —  —

 

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanftalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mart.

 

 

 

 

 

l
XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  Februar  1886.  W  6.
1—
Inhalt:  1.  ullgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Herausgabe  2.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländ
des  Hendbucht  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  Neichsgebieie  sung  von  Ausländern  aus  dem

1886  Seie27  28

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Bekanntmachung,
betreffend
die  Herausgabe  des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1886.

Von  dem  Reichsamt  des  Innern  wird  für  das  Jahr  1886  eine  neue  Ausgabe  des  Handbuchs  für  das
Deutsche  Reich  veranstaltet.  Das  Werk  erscheint  im  Laufe  des  Monats  März  d.  J.  im  Verlage  der  Buchhandlung
  „Carl  Heymanns  Verlag“  zu  Berlin,  und  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung

  zum  Preise  von  4  —  für  ein  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  es  zum  Preise  von  5  AM.
für  ein  Exemplar  zu  beziehen.

Berlin,  den  30.  Januar  1886.

Der  Staatssekretär  des  Innern.
In  Vertretung:  Eck.
        <pb n="44" />
        28

2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

3  —  Grund  Ausweisun  des

3  der  Bestrafung.  szeschl  (  Ausweisungs-1

  des  Ausgewiesenen.  "  sschlossen  hat.  beschlufses.

1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Peter  Klewitz  f19  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zusLandstreichen,  Königlich  preußischer  Re.  24.  November
(Klieczewitz),  Ar!  Tarnow,  Galizien,  wohnhaft  zuletzt  in  Hierungs  *  Präsident  zusv.  J.
beiter,  Wüstebriese,  Kreis  Ohlau,  Schlesien,  reslau,

2.  Niels  Johann  Sö-geboren  am  2.  Januar  1854  zu  Malmö,  desgleichen,  Königlich  preußische  Re-5.  Januar
derberg,  Cigarren,Schweden,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.
arbeiter

3.  Israel  Lißner,  Leh--geboren  am  3.  Mai  1817  zu  Tiskawola,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  21.  Dezember
rer,  Russisch=  Polen,  ortsangehörig  ebenda!  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu¼  v.  J.

selbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Ochtrup,  Hannover,
Kreis  Steinfurt,  Westfalen,  4

4.  Andreas  Schmidt  21  Jahre,  geboren  zu  Linz,  Ober-Oester-desgleichen,  Königlich  preußische  Re-18.  Januar
Korbmacher,  reich,  gierung  zu  Düsseldorf,  d.  I.

5.  Ludwig  Humer,  geboren  1860  zu  Urfahr,  Bezirk  Linz,  Landstreichen  und  Fäl-  Stadtmagistrat  Kaufben-15.  Januar
Bäckergeselle,  Ober-Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Le.  schung  von  Legitima=  ren,  Bayern,  d.  J.

onding,  Bezirk  Linz,  tionspapleren,

6.  Michael  Dietrich,  gzeboren  1840  zu  Haagen,  Oesterreich  Landstreichen  und  Statmazistrat  Donau.  16.  Januar

Bäcker-  ortsangehörig  zu  Pöstlingberg,  Bezirk]  Diebstahl,  wörth,  Bayern,  d.  J.

Linz,  Ober-Oesterreich,

7.  Josef  Wurm,  Flei-geboren  am  4.  Februar  1858  zu  Witko-Hausfriedensbruch,  Be-Königlich  sächsische  Kreis=  1.  Dezember
schergeselle,  witz,  Bezirk  Starkenbach,  Böhmen,  drohung,  Landstrei.  hauptmannschaft  Bautzen,  v.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,  chen  und  Betteln,

8.  Hermann  Behr,  geboren  1845  zu  Sebastiansberg,  Bezirk  Betteln  im  wieder--Königlich  sächsische  Kreis.  30.  Dezember
Viehtreiber,  Kot,  Böhmen,  ortsangehörig  eben=  holten  Rückfall,  hauptmannschaft  Zwickau,  v.  IJ.

aselbst,
9.  Valentin  Feilhauer,#  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu Landstreichen,  Großherzoglich  badischer  23.  Januar
Bäcker,  Veska,  Bezirk  Neutitschein,  Mähren,  Landeskommissar  zu  d.  J.
Mannheim,

10.  Heinrich  Pierrel,geboren  am  19.  Januar  1836  zu  Gran-desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.31.  Dezember
Weber,  ges,  Frankreich,  dent  zu  Colmar,  v.  J.

11.  Alois  Partl,  Stein-geboren  am  7.  November  1864  zu  Wenns,  Landstreichen  und  derselbe,  8.  Januar
hauer,  Bezirk  Imst,  Tirol,  Betteln,  d.  J.

12.  Ludwmig  Agner,  geboren  am  16.  Juli  1855  zu  Buchs,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Müllerknecht,  Kanton  Unterwalden,  Schweiz,

13.  Heinrich  Pfister  Jahre,  geboren  zu  Männedorf,  Kan=  desgleichen,  derselbe,  13.  Januar
Tagner,  ton  Zürich,  Schweiz,  .  J.

14.  Ernst  Donini,  Erd.  21  Jahre,  ortzangetörg  zu  Marcaria,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
arbeiter.  Provinz  Mantova,  Italien,

15.  Georg  Steinbrun-geboren  am  9.  April  1836  zu  Sorenz,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
ner,  Bürstenmacher,  Kanton  Freiburg,  Schweiz,

16.  Julius  Mathieugeboren  am  30.  Dezember  1853  zu  Vi.  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsl.  19.  Januar
Erdarbeiter.  serf;  Frankreich  ortsangehörig  eben.  dent  zu  Straßburg,  d.  J.

aselbst,

17.  Johann  Baptist  Thie-geboren  am  23.  Februar  1845  zu  Harol,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prästry,

  Bergmann,

Departement  des  Vosges,  Frankrelch,

 

 

 

dent  zu  Metz,

 

 

21.  Januar
d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="45" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

C  .  .  Si
XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  12.  Februar  1886.  „7.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächtigung  über  die  Entrichtung  der  Stempelabgaben  für  Lotteriezur
  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exequgtur-Er-  loose;  —  Ergänzung  des  Regulativs,  betreffend  die
theiliggg  Seieite  29  Kreditirung  der  Tabackgewichtssteuer;  —  Zulassung  von
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Veilchenwurzelpulver  bei  der  Herstellung  von  Taback-Januar
  1886  30  fabrikaten;  —  Zollamtlicher  Mitverschluß  bei  Privattransit-3.
  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Aenderung  in  dem  Verzeichnisse  lagern  von  ausländischem  Roh=  und  Brucheisen  32
derjenigen  Börsen,  an  welchen  Terminpreise  für  gewisse  4.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Waaren  notirt  werden;  —  Ergänzung  der  Bestimmungen  Reichsgebetttt:  33

 

 

1.  Kon  fulat-Wesen.

 

Seine  Mojestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
an  Stelle  des  verstorbenen  Konsuls  Robinow  den  Kaufmann  Hugo  Knoblauch  zum  Konsul
in  Leit
und
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Beuther  den  Kaufmann  Hermann  Friedrich
Fischer  zum  Konsul  in  Almeria  (Spanien)
zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  zu  San  Sebastian  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in
Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die
Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Köln  ernannten  Herrn  Gustav  W.  Mallinckrodt
  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="46" />
        30

2.  Bauk

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  -
9  .  Sonstige  bindlich-  bindlich.
z  Bezeichnung  Grund·  Reserve·  Noten  ·  Gegen  Unge  Gegen  täglich  Gegen  keiten  Gegen  Sonftige  Gegen  Summe!Gegen  faten
S  der  31.  Dez.  deckte  31.  Dez.  fällige  31.  Dez.mit  831.  Dez.  31.  Dez.]  der  31.  Dez.  weterg
2  Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  1885.  Noten.  1886.  Anner  16835.ündi.  1885.  Passiva.1880.IBasstva.  1385.  gebenen
bindlich-  gungs.  inlänkeiten.
  dischen
6  frist.  Wechseln
1.  2.  3.  4.  5  6.  7.  8.  9.  10.  11.1.  13.  14.  15.  16.  17.
11  Reichsbanke.  .  120  000  21356732227|—126  69  31276  —172000|  305  976  +  4  069  —  —  343—  1273s1  179  902—  83902  —
2 Städt.  Bank  zu  Breslau  8  000  600  2363—  428  4  6141  3848  4  335  —  —  201  14  9831—  89  131
5  Koölnische  Privatbank  3  000  750  17704  145  934+—  199  654—  14  2476—  33  13  –  8663  98  82
4Magdeburger  Privatbank  3  000  603  2  6186—  97  1  172  35  600  174  424—  36  493—  3077738419  372
5  Danziger  Privat-  Aktien-  ·
BI.  3000  750  2486—  326  1237—  33  576  314  63214  646  375—  747  507—  113  959
6HProvinzi  ialAktien  ·  Bank  bes
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1  4900—  360  901—  296  51—  105  995—  77  251—  26  6  467—  568  677
7KHannoversche  Bunk  12  000  1  200  4967—  866  2924—  412  5743  +  295  1  089.  103  2  479  +  694  27  478  +  226  1541
8Frankfurter  Bank  17  143  3  917  9363—  2134  3665—  235  5027—  174  3950    782  430—  42589  830|—  1  101  1  072
9Bayerische  Notenbank  7500  1  018  62749—  2539  28  359—  522  10  663—  200  102  —  41  4092  2853  86  124+  555  1256
10)  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  3957  39262  —  8  74  15225  1  818  830  —  5318  9  477  798  1762  +  1493  85288|—  11  769  2006
11Leipziger  Kassenverein  3  000  226  2  470  —  332  —  —  950  3503+  1732  488—  132  224—  32  9911|A-  1236  490
12Chemnitzer  Stadtbank  510  127  495—  4  1004  60  71—  30  2453+  434  123—  40%  3784360  587
13  Württembergische  Notenbank  9  000  541  17067—  2503  8  897—  939  908  269  130—  76  667—  79  28333—  23889  2  073
14  Badische  Bnk  9  000  15220  13449—  370  8  8374—  169  574.  139  —  —  782  4125327—  462  2  037
15.  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1738|/  15  155|—  1  013  9233—  517  99°  —  —  —  947—  34  336011—  1  047  1822
16Braunschweigische  Burk.0500  399  2118—  297|  1214/—  332  1282  191  11874  9  201—  1815687—  205  772
17  Kommerzbank  in  Lübeck.  2400  99  651—  135  —  —  143  1284  K  13  3272  6278  454   7  701  678  5
18  Bremer  Banrk  16  607  892  3  701—  625  2203—  441  815  .  174¼  13788—  368  819+  67236  622—  110  523
Zusammen  268  332  40  445914  421  —147202|  116  750—179137/342  453  +  41  804  46  082  2923  1  4  25611  625  804.—  98188  16  45

 

Zu  Spalte  57:

Zu

 

Zu  Spalte  9  Nr.  8“:
·  *  15“:

 

 

 

200
500

000

Davon  in  Abschnitten  zu  100  .4

 

 

Bemerkungen.
643  401  500  AA

 

 

 

315  200  .&amp;amp;  (bei  der  Bank  Nr.  6),
54  930  500  A  (bei  den  Banken  N.  1,  6,  8,  10,  11),

213  928  500  .-d  („
Darunter  135  25  00  ½%  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="47" />
        Wesen.

banken  Ende  Januar  1886,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Dezember  1885.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

31

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

————

8
Metall-  Gegen  Reichs-Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonftige  Gegen  Summe egen  "
N31.  Dez.  kassen=  31.  Dez.  anderer1.  Dez.  Wechsel.  31.  Dez.  Lombard.]1.  Dez.Effekten.1.  Dez.  31.  Dez.  der  31.  Dez.
Bestan. scheine.  18855.  Banken.3855.  1886.  1885.  is86.  Aktiva.  1885.  sattiva.  1885.

“
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  80.  31.  32.  33.  134
671443  63  201  19721  —  1407  9787—  6492  386  1311—75490  40  010  38  901  36  1111  10  545  27  041—  3916  1190  8  3  505  1
1062  23  11  10  7544  133  50977  2587  2  850—  8856  —  —  42  —  17  9816  405
688—  35  22—  2  126—  17  7323  +  1564  490—  39  —  —  264  31  8913  105
888—  38  311—  21  527—  73  3  371  610  934  —  30  1768  —+  739  255—  190  7777+  2574
1018  6  14  1  2301  —  300  5184  562  3693—  298  126—  24  3  770—  68  14022—  73  5
575—  46  1  —  13—  18  4188—  170  1  27—  141  —  —  453  —  160  6  5000  —  5356
1785—  177  76—  38  18—  239  16  324  488  1  32—  266  528  12  7255  +  446  27478  2267
4941  732  117  73  640  —  2704  24262+  1085  2404  248  4996  +  1565  3  705  114  410605  —  1016
32  563—  516  108  31  1719—  1532  47956  +  2988  2275—  1441  341171.s  12°/0  1162  —  395  86  124  5559
17  859  +J  1445  —  5877—  8562  527399—  4293  231424  560  268—  66  5930—  74  85  288  117691
106111  42  1681  2  1  52  708  4795  565  1306  —  329—  15  877—  96  99111  12361
219·—  18  111.  1  165—  37  2  611  +—  582  201—  26  230—  8  395—  96  3838  4141
8  051—  718  191  1  120—  847  18  826—  664  458  56  405  —  454—  105  28  333  238913
4505—  184  6#  2  64  19  18  304  100  645  139  31  —  177—  222  25  377  462
5264  265  9(  3  649)  —  234  19  470—  1986  836  —  128  3  870  —  128  35133+  1691  33  611A1-  1047
591—  40  22—  2  291  4  77  7366  +  881  1890—  551  —  —  5787/—  459  15  947  9416
3421  18  161  10  327  4  136  4250—  304  477½  3  1171  4  1899  13811.  32  796444  6967
1  391—  1560  12—  11  95—  35  31  550%  1  177  2163—  19  —  88  888  +  435  36  8386—  81918

7542460  ·+  53  2201700  500–  1132  23  093—  20036  659  756—  76  289  65  574  50  9116  -  9369  64945—  27461639030
        <pb n="48" />
        3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Nach  einer  Mittheilung  der  Königlich  preußischen  Regierung  werden  an  der  hiesigen  Börse  Terminpreise")
für  nasse  Kartoffelstärke  nicht  mehr  notirt.

Berlin,  den  8.  Februar  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  Januar  d.  J.  beschlossen,  daß  die  Nummer  19  a  der  Ausführungsvorschriften

  zu  dem  Gesetz,  betreffend  die  Erhebung  von  Reichsstempelabgaben  (Central-Blatt  1885

S.  417)  folgenden  Zusatz  erhalte:
„Bei  solchen  Lotterien  oder  Ausspielungen,  bei  welchen  nach  der  obrigkeitlichen  Erlaubniß
nicht  von  vornherein  eine  bestimmte  planmäßige  Anzahl  von  Loosen  festgesetzt,  dem  Unternehmer
vielmehr  nur  gestattet  ist,  Loose  bis  zu  einer  gewissen  Maximalzahl  auszugeben,  darf  die  Versteuerung
  der  Loose  nach  Maßgabe  des  Bedarfs  bewirkt  werden.  Für  die  Anmeldung  des  ersten
Theils  der  auszugebenden  Loose  gelten  die  Bestimmungen  im  ersten  und  zweiten  Absatz  dieser
Nummer.  Die  Vorlegung  einer  weiteren  Anzahl  von  Loosen  zur  Abstempelung  ist  mittelst  besonderer
  Anmeldung  zu  bewirken,  in  welcher  unter  Angabe  der  Zahl  und  der  Nummern  der  zu
versteuernden  Loose  auf  die  erste  Anmeldung  Bezug  zu  nehmen  ist.“

Berlin,  den  9.  Februar  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  Januar  d.  J.  beschlossen,  daß  8.  1  Absatz  2  des  Re—
gulativs  vom  16.  Juni  1880,  betreffend  die  Kreditirung  der  Tabackgewichtssteuer,  (Central-Blatt  1880
Seite  468)  folgenden  Zusatz  erhält:
„Auch  kann  demjenigen,  an  welchen  inländischer  Taback  aus  Niederlagen  mit  Versendungsschein  II
versandt  ist,  auf  Antrag  die  Tabackgewichtssteuer,  falls  dieselbe  100  —  oder  mehr  beträgt,  bis
bis  zum  25.  des  dritten  Monats  nach  dem  Monat,  in  welchem  der  betreffende  Betrag  fällig  geworden
  ist,  kreditirt  werden.“

Berlin,  den  9.  Februar  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  Januar  d.  J.  beschlossen,  daß  in  Zukunft  auch  die  Ver—-wendung
  von  Veilchenwurzelpulver  bei  der  Herstellung  von  Tabackfabrikaten  gestattet  werde,  und  daß  in  Bezug
auf  die  bei  der  Verwendung  dieses  Surrogats  zu  entrichtenden  Abgaben  und  zu  beobachtenden  Kontrolen  die
Bestimmungen  in  Ziffer  2  und  3  des  Beschlusses  vom  27.  November  1879  (Central-Blatt  1879  Seite  753)
mit  der  Maßgabe  Anwendung  finden,  daß  bei  Veilchenwurzelpulver  die  jährliche  Minimalmenge  (§.  1  Absatz  2
der  Kontrolvorschriften)  10  kg  beträgt.

Berlin,  den  9.  Februar  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.

 

 

*)  Central-Blatt  1885  S.  511.
        <pb n="49" />
        33

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  28.  Januar  d.  J.  beschlossen,  daß  die  Direktiobehörden  ermächtigt
  werden,  von  dem  amtlichen  Mitverschlusse  der  auf  Grund  der  Ziffer  2  der  Anlage  A  des  Schlußprotokolls
  zum  Zollvereinigungsvertrage  vom  8.  Juli  1867  bewilligten  Privatniederlagen  für  ausländisches
Roh=  und  Brucheifen  abzusehen.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  ——  «  Grund  Ausweisun  des
5  der  Bestrafun  -  Ausweisungs--des
  Ausgewiesenen.  er  .  beschlossen  hat.  beschlufses.
G#

1.  2.  l  3.  4.  ..  6.

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Lorenz  Kozica,  Ar-'geboren  1852  zu  Godziszki,  Kreis  Ka-sschwerer  Diebstahl  (1|Königlich  preußische  Re.  25.  Januar

beiter,  lisch,  Russisch-Polen,  ortsangehörig  Jahr  Zuchthaus  laut  gierung  zu  Posen,  d.  J.
ebendaselbst,  Erkenntniß  vom  16.
Februar  1885),
2.  Johann  (Ludwig)/geboren  1843  zu  Koziebrody,  Gouverne-Diebstahl  und  RaubfKöniglich  preußische  Re.  30.  April
Choynacki,  Knecht,  ment  Plock,  Russisch-Polen,  (12  Jahre  14  Tage  gierung  zu  Bromberg,  v.  J.
Zuchthaus  laut  Erkenntnisse
  vom  31.  Juli
1873,  4.  September
1873,  27.  November
1873,  10.  April1877),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  [Marie  Kreikowska  22  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zus  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re./15.  Januar

unverehelicht.  Niedzielki,  Kreis  Mlawa,  Gouvernement  gierungs-Präsident  zul  d.  J.
Plock,  Russisch-Polen,  Marienwerder,

4.  Franz  Kirsch,  Bäcker-geboren  am  25.  September  1855  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.25.  Januar
geselle,  Vierzighuben,  Bezirk  Mährisch-Trübau,  HierungsPräsident  zul  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  reslau,

5.  Karl  Mildner,  geboren  am  14.  August  1860  zu  Nieder-Diebstahl,  Landstrei-Königlich  preußischer  Re-  23.  April
Müllergeselle,  Paulowitz,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichen  und  Führung  Herungs  *  Präsident  zu  v.  J.
ish  Schiesien,  ortsangehörig  ebenda  eines  falschen  NaOppeln,

elbst,  mens,

6.  Paul  Jaschke,  Ar-geboren  am  30.  Juli  1864  zu  Weiß.  Landstreichen,  Betteln  derselbe,  4.  Januar

beiter,  wasser,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterrei,  und  Gebrauch  ge-  d.  J.
chisch-Schlesien,  ortsangehörig  ebenda=  fälschter  Legitimaselbst,
  tionspapiere,

7.  Theodor  Palme,  Fa-geboren  am  18.  Februar  1867  zu  Lodz,  Landstreichen  und  Ge.  Königlich  preußischer  Re-29.  Dezember
brikarbeiter,  Russisch-Polen,  ortsangehörig  zu  Warns-  brauch  eines  gefälsch.  gierungs  =  Präsident  zu v.  J.

dorf,  Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,  ten  Arbeitsbuches,  Stade,

8.  Franz  Groh,  Hand-geboren  am  26.  März  1861  zu  Bilin,  Diebstahl,  Landstrei.  Königlich  bayerisches  Be.  2.  Jannar
lungskommis,  27  Böhmen,  ortsangehörig  chen  und  Betteln,  zirksamt  Deggendorf,  d.  J.

ebendaselbst,

9.  Bernhard  Wilhelm42  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Betteln  im  wieder-Großherzoglich  oldenbur.8.  Januar
Busch,  SchmiedeRiga,  Rußland,  holten  Rückfall,  gisches  Staatsministe-  d.  J.
geselle,  rium,  Departement  des

Innern,  zu  Oldenburg,

10.  Lionel  Jando,  Buch-geboren  am  30.  April  1838  zu  Szege-Landstreichen  und  Fürstlich  reußisches  Land25.  November

binder,  din,  Ungarn,  Betteln,  rathsamt  zu  Gera,  v.  J.
        <pb n="50" />
        34

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

5  J—  —  Grund  «  des

7  der  Bestrafun  Ausweisung  Auswetfungsdes

  Ausgewiesenen.  6.  beschlofsen  hat.  beschlusses.

□

1.  2.  8.  4.  5.  6.

11.  Theodor  Börlin,  geboren  am  23.  Dezember  1860  zu  Bu.  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-S.  Januar
Bäcker,  bemen  Schweiz,  ortsangehörig  eben-  dent  zu  Colmar,  d.  J.

aselbst,

12.  Johann  Baptist  geboren  am  8.  Juli  1866  zu  Bernhards-desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Fuchs,  Metzger,  zell,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,

13.  Andreas  Erker,  geboren  am  14.  September  1846  zu  desgleichen,  derselbe,  13.  Januar
Spinner,  Rouen,  Frankreich,  d.  J.

14.  Viktor  Trouvé,  #22  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  desgleichen,  derselbe,  14.  Januar
Klempner,  Paris,  Frankreich,  d.  J.

15.  Johann  Adam,  Ar-geboren  am  16.  Juli  1843  zu  Moes-Landstreichen  und  Kliserlicher  Bezirks-Präsi.18.  Januar
beiter,  dorf,  Luxemburg,  Betteln,  dent  zu  Metz,  d.  J.

16.  Adalbert  Kadzik,  geboren  am  30.  Dezember  1869  zu  Pod-Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Handlungslehrling,  goza  bei  Krakau,  Galizien,

17.  Johann  Barthel,geboren  am  26.  Mai  1837  zu  Ellingen,  Landstreichen  und  derselbe,  desgleichen.
Arbeiter,  Luxemburg,  Betteln,

18.  Peter  Lemoine,  geboren  am  16.  April  1859  zu  Metz,  Diebstahl  und  Land-derselbe,  20.  Januar
Schustergeselle,  Bezirk  Lothringen,  jetzt  Franzose,  streichen,  d.  J.

 

Der  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Colmar  vom  1.  Juni  1885  aus  dem  Reichsgebiet  ausgewiesene
  Benjamin  Horn  (Central-Blatt  für  1885  S.  272  Z.  17)  heißt  richtig:  Johann  Walz  und  ist  Königlich  bayerischer
taatsangehöriger.  Der  gedachte  Ausweisungsbeschluß  ist  deshalb  zurückgenommen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="51" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  Februar  1886.  28.n

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Abänderung  3.  Militär-Wesen:  Aenderungen  der  Landwehr.Bezirks=  Eindes
  Verzeichnisses  der  Reichsbeamten  zur  Verordnung,  betr.  theillllnng  ....  38
die  Tagegelder  eeeeeeee.  Seite  35  4.  Holizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  von  Einnahmen  des  Reichs  Reichsgebiete..  ....  39
vom  1.  April  1885  bis  Ende  Januar  1886.  .  37

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Auf  Grund  des  8.  19  der  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder,  die  Fuhrkosten  und  die  Umzugskosten  der
Reichsbeamten,  vom  21.  Juni  1875  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  249)  ist  die  Einreihung  der  Reichsbeamten  in
die  unter  Nr.  III  bis  VI  des  §.  1  und  unter  Nr.  II  bis  VI  des  §.  10  dieser  Verordnung  aufgeführten
Beamtenklassen  nach  Maßgabe  des  unterm  6.  Januar  1876  (Central-Blatt  Seite  7)  veröffentlichten  Verzeichnisses

  festgestellt  worden.
Letzteres  wird  bezüglich  der  nachstehend  aufgeführten  Kategorien  von  Reichsbeamten  ergänzt,  beziehungsweise

  abgeändert,  wie  folgt:
Verzeichniß  der  Reichsbeamten.

8.  1  8.  10

der  Verordnung,  betreffend  die  Tagegelder,  die  Fuhrkosten  und  die  Umzugskosten  der  Reichsbeamten,
  vom  21.  Juni  1875.

 

Klasse  III.  Klasse  II.
Vortragende  Räthe  der  obersten  Vortragende  Räthe  der  obersten
Reichsbehörden.  Reichsbehörden.

A.

Es  treten  hinzu:
Präsident  des  Patentamts.
Präsident  des  Reichs-Versicherungsamts.
Erstes  ständiges  Mitglied  des  Reichs-Versicherungsamts.
        <pb n="52" />
        Klasse  IV.  Klasse  III.
Mitglieder  der  übrigen  Reichsbehörden.  Mitglieder  der  höheren  Reichsbehörden.
A.
Es  fallen  fort:
Ständige  Hülfsarbeiter  der  Normal-Aichungs-Kommission.
Es  treten  hinzu:  ,
Mitglieder  der  Normal-Aichungs-Kommission.
Ständige  Mitglieder  des  Reichs-Versicherungsamts,  soweit  sie  nicht  vorstehend  bereits  auführt

  sind.
gesuhrt  sin  Klasse  IV.

Mitglieder  der  übrigen  Reichsbehörden.
A.
Es  treten  hinzu:
Büreau-Vorsteher  beim  Patentamt.
Büreau-Vorsteher  beim  Reichs-Versicherungsamt.
Klasse  V.  #  Klasse  V.
Sekretäre  der  höheren  Reichsbehörden.  Sekretäre  der  höheren  Reichsbehörden.
A.
Es  fallen  fort:
Expedirender  Sekretär  und  Kalkulator  bei  der  Normal-Aichungs-Kommission.
Büreaubeamte  bei  dem  Gesundheits-Amt.
Es  treten  hinzz  "
Lechnische  Sülsarbeiler  bei  der  Normal-Aichungs-Kommission.
technische  Hilfsarbeiter  bei  dem  Gesundheits-Amt.
Technische  Hülfsarbeiter
Büreaubeamte  bei  dem  Patentamt.
Kanzleivorsteher
Büreaubeamte  bei  dem  Reichs-Versicherungsamt.
M.
An  Stelle  der  aufgeführten  Beamtenklassen  treten
Bankbuchhalter  und  Bank-Kalkulatoren  in  Berlin,  Kassirer,  Buchhalter,  Kalkulatoren  bei  den
Zweiganstalten  der  Reichsbank,  Kanzleisekretäre  der  Reichshauptbank.
Klasse  VI.  Klasse  VI.
Subalternen  der  übrigen  Reichsbehörden.  Subalternen  der  übrigen  Reichsbehörden.
A.
Es  fällt  fort:
Kanzleisekretär  bei  dem  Gesundheits-Amt.
Es  treten  hinzu:
Kanzleisekretäre  bei  dem  Gesundheits-Amt.
Kanzleisekretäre  bei  dem  Patentamt.
Kanzleisekretäre  bei  dem  Reichs-Versicherungsamt.
K

An  Stelle  der  aufgeführten  Beamtenklassen  treten:
Buchhalterei=  und  Registratur-Assistenten,  Unterkalkulatoren  und  Kanzlei-Assistenten  in  Berlin,
Buchhalterei-Assistenten,  Unterkalkulatoren  und  Kanzlisten  bei  den  Zweiganstalten,  Geldzähler
in  Berlin  und  bei  den  Zweiganstalten  der  Reichsbank.

Diätare.

Berlin,  den  13.  Februar  1886.  Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
v.  Boetticher.
        <pb n="53" />
        37

—

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1885  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1886.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .  .
·  ·-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  Einnahme  beträzt  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
der  Etatssahres  bis  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  «
obengenannten  ehr
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  —  weniger
r  A.  A.  A  A
J.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle...  202347273  484  990  201  862  283193  722  601L  8139  682
Tabacksteuer  ...  ..  7617712  455  094  7  162  618  6572  482  590  136
Rübenzuckersteuner  .  .107968818117569737—960091924383642—33984561
Salzsteuer  .  33  331  341  5308633278  25533  188  875+  89  380
Branntweinsteeer  44  510  16383  13  120  21131389946  32757  316|—  1367  370
Uebergangsabgaben  von  Branntwein.  87775  —  87  775  107  201  —  139  426
Brausteer  16  610  320  294  0999  16  316  221020  681  295  540
Uebergangsabgaben  von  Ble  1  632  430  —  1632  430  1  476  047  156  383
Summe  414  105  832  1317977223  282  128  6099  308  228  845—26  100  236
Spielkartenstempel  .....  —  —  917  343  901  844—  15  499
Wechselstempelsteuer  .  —  5574  433  5682  283—  107  850
Stempelabgabe  für
a)  Werthpapier  —  3  133  449
b)  Schlußnoten  und  Rechnungen  —  —  707  575
c)  Kauf-  und  sonstige  Anschaffungsgeschäfte
  ..  ......  —-  —  2  668  826  7u000  811—  14927
d)  Loose  zu  ·
Privatlottekien....  —  —  505  888
Staatslotterien  4283  619  4  199  780—  83  839

Anmerkung.  Die  zur  N

 

Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich

Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Januar  1886:

abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und

 

 

 

 

 

 

ist-  Einnahme  vom  .  .  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Bat  des  —*  d  Ist  Einnahme    .  Differenz  zwischen den spalten 2 und  3
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  zeitraum  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  1  —  weniger
—  —
J.  2.  3.  4.
Zöllel  182  572  104  170  789  783  +  11  782  321
Tabacksteuer  ......  9  304  459  7800  952  +  1  503  507
Rübenzuckersteeer  18  862  285  22  441  583  —  3579  298
Salzsteer  30  676  554  30  641  805  +  34  749
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwmhen  29.587  593  32  498  836  —  2911  243
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  15  216  380  14  822  260  +  394  120
Summe  286  219  375  278  995  219  +  7224  156
828  997  815  742  +  13255

Spielkartenstempel.
        <pb n="54" />
        38

3.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Mit  Rücksicht  auf  die  am  1.  April  d.  J.  in  Kraft  tretende  Kreis-Ordnung  für  die  Königlich  preußische
Provinz  Hessen-Nassau  und  die  hierdurch  bedingten  Aenderungen  in  der  Verwaltungseintheilung  dieser  Provinz,
wird  die  dem  8.  1  Th.  I.  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  als  Anlage  1  beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung
  (Central-Blatt  1875,  S.  609—626)  auf  S.  618,  619  und  620  an  den  einschlägigen
  Stellen  berichtigt,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  ,  Bundesstaat
Armee=  Infanterie-  Landwehr-  Verwaltungs=  (bezw.  Auss  (im  #nigrei
Korps.  Brigade.  behungs)  Bezike.  Preußen  und Bayern  

Regiment.  Bataillon.  Reg.-Bezirk).
Untertaunuskreis.
Unterlahnkreis.
1.  (Nassauh.Kreis  St.  Goarshausen.  .
1.  Nassauisches  unterwesterwaldkreis.  —
Nr.  87.  Stadt  Wiesbaden.  N.B.  Wiesbaden.
„  Kreis  Hoechst.
2.  (Wiesbaden).]  Landkreis  Wiesbaden.
Rheingaukreis.
41.
Königreich
Preußen,
1.  (Wetzlar).  Kreis  Wetzlar.  R.-B.  Koblenz.
Dillkreis.
2.  Nassauisches  Kreis  Biedenkopf.
Nr.  88.  Königreich
Oberlahnkreis=  Preußen,
«  Kreis  Westerburg.  R.-B.  Wiesbaden.
XI.  2.  (Weilburg).  Oberwesterwaldkreis.
Kreis  Limburg.
Kreis  Marburg.
-Kirchhain.
1.  (Marburg).  Sicgenhein“  aörigreih
-  omberg.  nigre
1.  Hessisches  P  Prerhen.
Nr.  81.  Kreis  Fulda.  R.-B.  Kassel.
-Gelnhausen.
2.  (Fulda).  Schlüchtern.
4.  -Gersfeld.
Y  Stadt  Frankfurt  a.]M.  Aniaue:
Landkreis  Frankfurt  a.M.  Piuen
Reserve-Landwehr-Bataillon  Obertaunuskreis.  R.-B.  Wiesbaden.
(Frankfurt  a./M.)  Kreis  Usingen.
-  Nr.  80.  Stadt  Hanau.  Königreich
Landkreis  Hanau.  Preußen,
R.-B.  Kassel.
        <pb n="55" />
        .  [8V999y  —  .

39

 

 

 

 

 

 

 

 

«  Bundesstaat
Armee-  Infanterie-  Landwehr  Verwaltungs=  (bezw.  Aus-  (im  Köntereic
Korps.  Brigade.  hebungs-)  Bezirke.  preußen  un,  Bayern
Regiment.  Bataillon.  Reg.-Bezirk).
Fürstenthum
Fürstenthum  Waldeck  Waldeck  und
1.  (Arolsen).  und  Pyrmont.  Pyrmont.
Kreis  Wolfhagen.
43.  3.  Hessisches  Frankenberg.
Nr.  83.
Stadt  Kassel.
Landkreis  Kassel.
x1  2.  (1.  Kassel.  Kreis  Witzenhausen.
-Hofgeismar.  Königreich
Kreis  Rotenburg  a.(F.  Preußen,
Schmalkalden.  R.-B.  Kassel.
1.  (Hersfeld).  —  Hünfeld.
44.  2.  Thüringisches  :  Hersfeld.
Nr.  32.
2.  (2.  Kassel).]  Kreis  Melsungen,
=  Cschwege.
-Fritzlar.

 

 

 

 

 

Die  vorstehenden  Aenderungen  treten  vom  1.  April  d.  J.  ab  in  Wirksamkeit.

Berlin,  den  16.  Februar  1886.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

4.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Stand

Alter  und  Heimath

 

 

 

 

 

 

*  Behörde,  welche  die  Datum
—  —  Grund  Ausweisung  —*
r  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  teschlfel
·
1.  2.  l  3.  4.  .  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Petrus  Grickszus,geboren  1863  zu  Stregallen,  Kreis  Klei-'versuchter  Straßenraub  Königlich  preußischer  Re-(22.  Januar
Käthner,  danen,  Gouvernement  Kowno,  Russisch  und  einfacher  Dieb.  gierungs  =  Präsident  zul  d.  S.
Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  stahl  (2  Jahre  1  Mo.  Königsberg,
nat  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  31.
Januar  1884),
2.  Paul  Zajac,  Arbeiter,  geboren  1860  zu  Godziszki,  Kreis  Ka-schwerer  Diebstahl  (1  Königlich  preußische  Re.  3.  Februar
lisch,  Russisch-Polen,  ortsangehörig  zu  Jahr  Zuchthaus  laut  gierung  zu  Posen,  d.  J.

 

Alexandria,  Gemeinde  Ostrowkaliszki,
ebendaselbst,

 

 

Erkenntniß  vom  16.
Februar  1885),
        <pb n="56" />
        40

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  —-  —  Grund  "  ·  des
2  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-*5
  de  ewi  «  beschlofsen  hat.

7  3  Ausgewiesenen  schlossen  h  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  [Wilhelm  Wittke,  geboren  am  12.  Juli  1861  zu  Lodz,  Betteln  im  wieder-Königlich  preußischer  Re./1.  Februar
Schuhmachergeselle,  Russisch-  Polen,  ortsangehörig  ebenda=  holten  Rückfall,  gierungs  Präsident  zu  d.  J.

selbst,  Marienwerder,

4.  Josef  Schild,  Hut-geboren  am  2.  Februar  1866  zu  Ru.  desgleichen,  Königlicher  Polizei-Präsi.15.  Januar
macher,  dolfsheim  bei  Wien,  Oesterreich,  orts-  dent  zu  Berlin,  d.  J.

angehörig  zu  Niklasdorf,  Bezirk  Freiwaldau,
  Oesterreichisch-Schlesien,

5.  Johann  Chamilla,  3  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  3.  Februar
Arbeiter,  Toriszka,  Bezirk  Leutschau,  Ungarn,  Betteln,  Hlerunge  *  Präsident  zu  d.  J.

otsdam,

6.  Johann  Thiel,  We-geboren  1830  zu  Arnsdorf,  Bezirk  Rö-  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-8.  Februar
ber  (Maler),  merstadt,  Mähren,  ortsangehörig  zul  Betteln,  Fierungs-Präsident  zu  v.  J.
sslhaus,  Bezirk  Sternberg,  eben-  reslau,

aselbst,

7.  Johann  Markel,geboren  1834  zu  Altdorf,  Bezirk  Biala  Diebstahl,  Landstrei.  Königlich  preußischer  Re-30.  Januar
Arbeiter,  Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  chen  und  Betteln,  regierungs  .=  Präsident  zu  v.  J.
woinhast,  zueett  in  Grzawa,  Kreis  ppeln,

eß,  esien,

8.  Franz  Tropper,  Ar-geboren  am  4.  Dezember  1846  zu  Sie-Betteln  im  wieder-derselbe,  18.  Januar
beiter,  gerzau,  Bezirk  Sternberg,  Mähren,  holten  Rückfall,

9.  Die  Zigeuner:

a)  Johann  Ferro,  sa)  ca.  40  Jahre,  geboren  zu  Bogut!
schütz,  Kreis  Kattowitz,  Ober-Schlesien,
  ortsangehörig  zu  Altendorf,
Mähren,
b)  Marie  Burians*b)  ca.  19  Jahre,  geboren  zu  Altendorf,
ki,  unverehelicht,  3  zu  Koczibenz,  Bezirk
etschen,  Böhmen,
c)  Johanna  Buric)  36  bis  38  Jahre  alt,  geboren  und  1  Landstreichen,  derselbe,  28  Zenuar
anski,  Wittwe,  ortsangehörig  zu  Koczibenz,  *
d)  Johanna  Majetz-d)  ca.  55  Jahre,  geboren  und  ortsanko,
  unverebelicht  gehörig  zu  Altendorf,
e)  Karoline  Majetz-e)  ca.  40  Jahre,  geboren  Hechlau,
ko,  Wittwe,  Kreis  Gleiwitz,  Ober-Schlesien,  ortsangehörig
  zu  Altendorf,  4  .

10.  Johann  Peter  Sö-geboren  am  6.  September  1835  zul  Betteln  im  wieder-  Königlich  preußische  Re22.  Dezember

·  rinsen,  Reiferge-  —  Dänemark,  ortsangehörig  holten  Rückfall,  gierung  zu  Schleswig,  v.  J.
selle,  ebendaselbst,

11.  Jens  Jensen,  Fär-geboren  am  27.  März  1837  zu  Viuf  beisdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  2.  Jannar
bergeselle,  i  Dänemark,  ortsangehörig  eben-  d.  J.

aselbst,

12.  Amalius  Andreasgeboren  am  18.  August  1858  zu  Veile,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  25.  Januar
Christian  Nielsen,  Dänemark,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.
Cigarrenarbeiter,

13.  Friedrich  Sollber-geboren  am  22.  Februar  1857  zu  Wy-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  10.  November
er,  Filzschuh=  nigen,  Bezirk  Burgdorf,  Schweiz,  Betteln,  ierungs  -  Präsident  zuso.  I
rbeiter,  Snabrüc.  .

14.Emil Abtaham Tauigeborenam 27.April1858 zu Temes iintellektuellelle kundens Königliche Polizei-Direk-19.Januar
ber,  Komtorist,  var,  Komitat  Temes,  Ungarn,  ortsan=  fälschung  und  Land  tion  zu  München,  Bay-  d.  J.

gehörig  ebendaselbst,  streichen,  ern,

15.  Augustin  Hieke,23  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zuLandstreichen,  Königlich,  bayerisches  Be21.  November
Schornsteinfeger,  Kamnitz,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  zirksamt  Burglengenfeld,  v.  J.

16.  a)  Michall  Fels,  sa)  geboren  1850  zu  Thalheim,  Bezirksdesgleichen,  Stadtmagistrat  Possau  19.  Dezember

Musiker,  St.  Pölten,  Niederösterreich,  ortsan-  Bayern,  v.  J.  «

 

gehörig  zu  Kapelln,  ebendaselbst,
        <pb n="57" />
        41

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
v  -

  —  d  F  Ausweisung  guseli

7  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

b)  dessen  Schwesters  geboren  1842  zu  Etzersdorf,  Bezirk
arn  Fels,  Mu.St.  Pölten,  ortsangehörig  zu  Kapelln,
erin,
ogren  Ander:  3  Jah
e)  Josef,  e)  27  Jahre,
Maria,  d)  19  Jahre,  Landstreichen,  Stadtmagiftrat  Passau,  10.  Dezember
o)  Franz,  e)  17  Jahre,  vern,  ***
alle  drei  geboren  zu  Etzersdorf,  ortsangehörig
  zu  Kapelln,
1#Karroline  Raimi.O  geboren  1857  zu  Znaim,  Mähren,
nius,  Musikerin,  ortsangehörig  ebendaselbst,

17.  Alois  Zimmer-  #geboren  am  11.  August  1855  zu  Lu.Betteln  im  wieder-Königlich  bayerisches  Be=25.  Jannar
mann,  Tagner,  thern,  Kanton  Luzern,  Schweiz,  orts-holten  Rückfall,  zirksamt  Speyer,  d.  J.

angehörig  ebendaselbst,

18.  Johann  Constant,  geboren  am  25.  April  1846  zu  Wald,  Landstreichen  und  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schlosser,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig  Betteln,

ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Lud-«
  wigshafen,  Bayern,

19.  Elisabeth  Koci,  ge-28  Jahre,  geboren  zu  Dimelkam,  Ober-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-8.  Januar
borene  Heidinger,  österreich,  ortsangehörig  zu  Celcowitz,  zirksamt  Eggenfelden,  d.  J.
Metzgerfrau,  Bezirk  Tabor,  Böhmen,

20.  Johann  Pospisil,8  Jahre,  geboren  zu  Zilina,  Bezirksdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  18.  Januar
Schuhmacher,  tst  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  -  d.  J.

daselbst,

21.Barbara  Pospisil,8  Jahre,  geboren  zu  Guttenberg,  Böh-Landstreichen  und  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schuhmacherfrau,  men,  ortsangehörig  zu  Zilina,  Bezirk  Betteln,

Schlan,  ebendaselbst,

22.  Josef  Lukes,  Korb.38  Jahre,  geboren  zu  Franzdorf,  Bezirksdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
macher,  Pisek,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Marschowitz,

  Bezirk  Schüttenhofen,  ebendaselbst,


23.  Franz  Sazina,  46  Jahre  alt,  geboren  zu  Zabehla,  Be.  Landftreichen,  dieselbe  Behörde,  18.  Januar
Tagelöhner,  zirk  Platna,  Böhmen,  ortsangehörig  d.  J.

ebendaselbst,

24.  Wenzel  (Vaklav)  Mel-geboren  am  26.  Oktober  1861  zu  Hlu  ·  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.  9.  Januar
cher,  Schlosser  und  boca,  Bezirk  Kralovic,  Böhmen,  orts.  Betteln,  zirksamt  Deggendorf,  .
Tagelöhner,  angehörig  ebendaselbst,

25.  Johann  Kunsky,  geboren  am  24.  Juni  1840  zu  Schütten-Landstreichen  und  Ge-dieselbe  Behörde,  17.  Januar

Schuhmacher,  hofen,  Böhmen,  ortsangehörig  eben.  brauch  eines  falschen  d.  J.
daselbst,  Arbeitsausweises,

26.  Johann  Salaquar-geboren  am  31.  Januar  1862  zu  Wien,  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  23.  Januar
da,  Tagelöhner,  Beerwlic,  ortsangehörig  zu  Chotebor,  d.  J.

öhmen,

27.  Alois  Holinka,  geboren  am  23.  September  1856  zu  Betteln  im  wiederhol.  Königlich  sächsische  Kreis.  2.  Januar
Fleischergeselle,  Elbeteinitz,  Bezirk  Kolin,  Böhmen,  orts  ten  Rückfall,  hauptmannschaft  Dres.  J.

angehörig  zu  Hermanmiestez,  Bezirk  den,
Chrudim,  ebendaselbst,
28.  -  Anton  Stolz,geboren  am  21.  Februar  1858  zu  Ko-Diebstahl,  Landstrei-dieselbe  Behörde,  4.  Januar
orbmachergeselle,  motau,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  chen  und  Betteln,  d.  J.
*  Bezirk  Tetschen,  eben-  ·
aselbft,

29.  Louis  Böttiger,  We-geboren  am  10.  März  1866  zu  Neuberg,  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis=  18.  Januar
ber,  7  9  Böhmen,  ortsangehörig  Betteln,  hauptmannschaft  Zwickau,  d.  J

ebendaselbst,

30.  Franz  Beckert,  geboren  am  26.  (29.)  Oktober  1850  zuldesgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis  15.  Januar
Schuhmacher,  Reichenberg,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  hauptmannschaft  Leipzig,O  b.  J.

 

Altpaulsdorf,  Bezirk  Reichenberg,  wohnhaft
  zuletzt  in  Wölfelsdorf,  Schlesien,
        <pb n="58" />
        42

 

 

Datum

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die
2  –  —  Grund  des
7“  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs-7
  des  Ausgewiesenen.  9!  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  3.  4.  5.  6.
31.  Franz  Brandler,  geboren  am  12.  April  1866  zu  Groß-Diebstahl  und  Betteln  Königlich  sächsische  Kreis=  20.  Januar
Bäcker,  mergthal,  Bezik  Gabel,  Böhmen,  orts-.  m  wiederholten  Rück,  hauptmannschaft  Bautzen,  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  fall,
32.  Eduard  Schärer,  Fa-geboren  am  12.  Mai  1856  zu  Biber.  Landstreichen,  Großherzoglich  badischer  15.  Januar
brikarbeiter,  stein,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  orts-  Landeskommissär  zu  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Karlsruhe,
33.  Maier  Kurjatzki.29  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  Großherzoglich  badischer  27.  Januar
Weber,  zu  Kowno,  Rußland,  Landeskommisshar  zu  d.  J.
Mannheim,
34.|Emanuel  Sodokiers.19  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen  und  Fäl=  derselbe,  4.  Februar
ky,  Buchbinder,  zu  Lodz,  Russisch-Polen,  wohnhaft  zu-  schung  von  Legitima-  d.  J.
letzt  in  Leipzig,  Sachsen,  tionspapieren,
35.  Josef  Szarawasky,  geboren  am  25.  März  1836  zu  No-Landstreichen,  Großherzoglich  Fesesches  1.  Dezember
Schneider,  zarg  Böhmen,  ortsangehörig  Kreisamt  Darmstadt,  v.  J.
ebendaselbst,
36.  Christien  Braun,  geboren  am  4.  November  1854  zu  Ilanz,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Uhrmachergehülfe,  Kanton  Graubünden,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,
37.  Clemens  Lewan-  Peboren  am  1.  April  1842  zu  Kalisch,  Landstreichen  und  Herzoglich  braunschweigi  25.  Januar
drowsky,  Arbeiter,  Russisch-Polen,  Betteln,  sche  Freisdirektion  Holz.  d.  J.
minden,
38.  Konrad  Martin.  geboren  am  2.  September  1849  zuldesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  5.  Februar
sohn,  Krankenwärter,  St.  gPoefehun  Rußland,  ortsangehörig  dent  zu  Straßburg,  d.  J.
ebendaselbst,
39.  Alois  Benziger,  sgeboren  am  19.Oktober  1838  zu  Büntzen,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.29.  Dezember
Blechschmiedgeselle,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  dent  zu  Colmar,  v.  J.
40.  Jerome  Lacoste,  geboren  am  21.  Januar  1863  zu  Li---Landstreichen,  derselbe,  19.  Januar
Schreiner,  borne,  Departement  de  la  Gironde,  d.  J.
Frankreich,
41.  Peter  Vogel,  Tagner,  geboren  am  4.  Juli  1832  zu  Matzendorf,  Landfstreichen  und  derselbe,  20.  Januar
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  d.  J.
42.  Friedrich  Hofmann,  geboren  am  15.  Feiruch  1846  zu  Loh.-  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagner,  ringen,  Schweiz,
43.  Josef  Häring,  Gärt-geboren  am  17.  Oktober  1850  zu  Aesch,  desgleichen,  derselbe,  23.  Januar
ner,  Kanton  Basel,  Schweiz,  ortsangehörig  d.  J.
ebendaselbst,
44.  Johann  Pater,  Tag.  64  Jahre  alt,  geboren  zu  Pepingen,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.1.  Februar
ner,  Bezirk  Betteinburg,  Luxemburg,  dent  zu  Metz,  d.  J.
45.  Jean  Lalanne,  geboren  am  17.  Juni  1855  zu  Ozeux,Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Knecht,  Bezirk  Basses-Pyrsnses,  Frankreich,
46.  Fernand  Theophilesgeboren  am  6.  März  1850  zu  Auxerre,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Bisson,  Arbeiter,  Bezirk  Yonne,  Frankreich,
47.  Heinrich  Thon,  Ar.  gzeboren  am  25.  Mai  1837  zu  Haye,  Landstreichen  und  derselbe,  4.  Februar
beiter,  Luxemburg,  Betteln,  d.  J.

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  #  Berlin,  Freitag,  den  26.  Februar  1886.  No.D
Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über  2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur.  Ertheilungen  448
Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  1885  bis  Ende  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Januar  1886.  ...  Seite  43  Reichsgebiete...  ......  ..  44

 

1.  Finanz--Wesen.

 

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
·  zumSchlußdesMonatsJanuar1886.««)

 

—  —  —  —  ———

 

 

Einnahme  .  ...
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Einnahme  Mithin  im  Etats-Etatsjahres
  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1885/86
der  Schlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
obengenannten  jahres  —  weni
Einnahmen.  Aincana  jah  ger
l  —  —

Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  143  906  425  138  592  128  +  5  314  297.
Reichseisenbahn-Verwaltung  .  38  611  300  39  093  200°“0  —  481  900

 

 

 

—  —

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1886  Seite  37.
*.)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  387  359  .4  höher.
        <pb n="60" />
        44

2.  Konsulat-Wesen.

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:

dem  Herrn  William  Henry  Alexander  George  Delmar  Cavendish  als  Königlich  großbritannischer
Konsul  in  Stettin  für  die  Provinz  Pommern

und

dem  zum  Konsul  der  Argentinischen  Republik  in  Altona  ernannten  Herrn  Theodor  Gayen  jun.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

10.

bergeselle,

Franziskus  Frederiks,
  Maler,

Walter
Kommis,

Albert
Küfer,

Wilhelm  Salemink,

Martin,

Sommer,

Schlossergeselle,

Anton  Schindler,
Webergeselle,

Anton  Ullersperger,
  Bäckergeselle,

Heinrich  Gira,  Flaschner,



Engelbert  Dünser,
Tagelöhner,

Othmar  Ludwig  Hohenberger,

Schlossergeselle,

 

Braunsdorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oester.
reichisch.  Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,


31  Jahre  alt,  geboren  zu  Haarlemermeer,
  Provinz  Nord-Holland,  Niederlande,
  ortsangehörig  zu  Wyk  bei  Dmerstede,
  ebendaselbst,

geboren  am  2.  Juli  1852  zu  Oerliken,
Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  17.  Dezember  1867  zu  Langnau,
  Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  18.  November  1856  zu
Nymwegen,  Niederlande,  ortsangehörig
ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  in
M.-Gladbach,  Preußen,

geboren  am  13.  Juni  1849  zu  Schnauhübel,
  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Wolfsberg,  Bezirk  Rumurg,



geboren  am  2.  Juli  1857  zu  Voigtsgrün,
  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,  1

30  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Woditz,  Bezirk  Prag,  Böhmen,

21  Jahre  alt,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Dornbirn.  Bezirkshauptmannschaft
Feldkirch,  Oesterreich,

geboren  am  9.  September  1865  zu
Villach,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
  wohnhaft  zuletzt  in  Stade,
Preußen,

 

 

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

Betteln  und  Oddachlosigkeit,


reslau,
gierung  zu  Wiesbaden,
gierung  zu  Düsseldorf,
dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

hauptmannschaft
den,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

derselbe,

Senats  zu  Bremen,

 

Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu  d

Königlich  sächsische  Kreis-Dres-


  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

.  #3  1  Grund  Ausweisung    8-des
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschloffen  hat.  beschlusses
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
6  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  [Albert  Kutlich,  Gerlgeboren  am  20.  Dezember  1851  zu

12.  Februar
S.

Königlich  preußische  Re-  9  

Königlich  preußische  Re-  26.  November

v.  J
17.  Dezember
v.  J.

9.  Februar
d.  J.

14.  Januar
d.  J.

Königlich  sächsische  Kreis  23.  Januar
hauptmannschaft  Zwickau,  d.  J

—“"

10.  Februar
d.  J.

desgleichen.

Polizei=  Kommission  des!|2.  Januar

d.  J
        <pb n="61" />
        45

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
„*  *  —  Grund  des
der  Bestrafun  Auswelsunz  Ausweifungs-7
  des  Ausgewiesenen.  9.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  .  6.
11.  [Josef  Derose,  Tag-lgeboren  am  19.  März  1842  zu  Urbach,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi  16.  Januar
ner,  Ober-Eliatz  seit  1872  in  Frankreich  dent  zu  Straßburg,  d.  J.
wohnhast,
12.  Leib  Anger,  Han-geboren  am  26.  Dezember  1844  zu  Landstreichen  und  derselbe,  18.  Januar
delsmann,  Warschau,  Russisch-Polen,  ortsange=Betteln,  d.  J
hörig  ebendaselbst,
13.  Josef  Paar,  Schmied,  geboren  am  5.  Oktober  1844  zu  Unter-desgleichen,  derselbe,  19.  Januar
küten  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

14.  Antonio  Gatti,  Mau-geboren  am  16.  September  1867  zu  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
rer,  ure,  Italien,  ortsangehörig  ebendaelbst,

15.  Alfred  Gadon,  Schuh-geboren  am  2.  März  1844  zu  Rosheim,  desgleichen,  derselbe,  8.  Februar
macher,  Kreis  Molsheim,  Elsaß,  ortsangehörig  d.  J.
zu  Guelma,  Algerien,  wohnhaft  zuletzt
zu  Rosheim,
16.  Christian  Taberts--geboren  am  20.  Februar  1849  zu  Wal[desgleichen,  derselbe,  9.  Februar
hofer,  Erdarbeiter,  kow,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebenda-  d.  J.

17.
18.
19.
20.
21.

22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.

Giacomo  Donghi,
Erdarbeiter,
Johann  Jacobus,
Erdarbeiter,
Josef  Buatois,  Tagner,



Magdalena  Schmitt,
Tagnerin,

Vincent  Dusiewiez,
Tagner,

Emil  Pierron,

Zuckerbäckergeselle,

Hyacinth  Gonnet,

Barbier,

Wilhelm  Vitol,  Erdarbeiter,



Peter  Campari,

Erdarbeiter,

Xaver  Grolimund,
Wagner,

Armand  Karl  Fauveau,
  Erdarbeiter,

Ludwig  Josef  Feans.

 

sens,  Dachdecker,

Eict  wohnhaft  zuletzt  in  Hochfelden,

lsaß,
33  Jahre  alt,  geboren  zu  Oriano,  Kreis
Lecco,  Italien,
30  Jahre  alt,  geboren  zu  Ampetzo,
Stalien,
geboren  am  8.  Mai  1851  zu  Branges,
Frankreich,
geboren  am  9.  November  1849  zu  Basel,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  18.  Oktober  1841  zu  Wanschatz,
  Gouvernement  Radom,  Russisch-Polen,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  29.  Juni  1861  zu  Paris,
Frankreich,
geboren  am  12.  Juni  1853  zu  Chalons
sur  Saone,  Frankreich,
geboren  am  13.  August  1861  zu  Nantes,
Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
30  Jahre  alt,  aus  Stagno,  Italien,

geboren  am  6.  April  1858  zu  Seewen,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  23.  Mai  1853  zu  Changé,
Bezirk  Le  Mans,  Frankreich,

geboren  am  12.  November  1855  zu
Celles,  Belgien,

 

Landstreichen,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,
Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen
Betteln,
Landstreichen,

Landstreichen
Betteln,
desgleichen,

Landstreichen,

und

und

 

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

Kalserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

derselbe,

derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident

  zu  Metz,
derselbe,

 

15.  Dezember
v.  J.
31.  Dezember
v.  J.
6.  Jannar
d.  J.
26.  Januar
d.  J.
29.  Januar
d.  J.
desgleichen.
desgleichen.
29.  Januar
d.  J.
desgleichen.
desgleichen.
8.  Februar
d.  J.
10.  Februar
d.  J.

 

Die  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Düsseldorf  vom  18.  Januar  d.  J.  verfügte  Ausweisung
des  Korbmachers  Andreas  Schmidt  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  von  1886  S.  28  Z.  4)  ist  wieder  zurückgenommen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="62" />
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        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XIV.  Jahrgang.  X  10.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  5.  März  1886.

 

 

 

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuerwesen:  Zollerleichterung  bei  der  —  desgl.  der  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen
Ausfuhr  von  Oelfabrikaten;  —  Veränderungen  in  dem  Stande  Kriegs-  und  Handels-Marine;  —  Uebersicht  über  die  Zahl
oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen;  —  Ab-  der  von  deutschen  Behörden  1885  ausgefertigten  Schiffs.
berufung  eines  Stations-Kontrolörs..  Seite  47  Meßbriesferee  48

2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung  48

3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
der  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter;  Reichsgebiete...  53

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

De-  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  Februar  1886  beschlossen,  in  Erweiterung  des  Beschlusses
vom  2.  Juli  v.  J.  (vgl.  Central-Blatt  von  1885  S.  380)  die  obersten  Landesfinanzbehörden  zu  ermächtigen,
die  im  S.7  Ziffer  3  a  des  Zolltarifgesetzes  zugestandene  Erleichterung  bei  der  Ausfuhr  von  Oelfabrikaten  den
Inhabern  von  Oelmühlen  auch  dann  zu  gewähren,  wenn  die  ausgeführten  Oelfabrikate  unter  Beobachtung
der  von  den  obersten  Landesfinanzbehörden  anzuordnenden  Kontrolemaßregeln  in  besonderen  nicht  zu  den

betreffenden  Oelmühlen  gehörigen  Anstalten  raffinirt  worden  sind.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Die  Nebenzollämter  I.  zu  Hultschin  und  Klingebeutel  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Ratibor
  sind  in  Nebenzollämter  II.  mit  der  Maßgabe  umgewandelt,  daß  dem  Nebenzollamt  Hultschin  für  rohe
Wagen  von  Holz  mit  Eisenbeschlag  und  dem  Nebenzollamt  Klingebeutel  für  Getreide  (Nr.  9),  Bau=  und
Nutzholz  (Nr.  13  c),  Schiefer  (Nr.  33  c,  e,  1)  und  für  Wollenwaaren  (Nr.  41  4  5  und  6  des  Zolltarifs)
die  Befugnisse  eines  Nebenzollamts  l.  belassen  sind.

Die  Untersteuerämter  zu  Rhein  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Johannisburg,  zu  Nordenburg
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Friedland  i.  Ostpr.  und  zu  Schraplau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts
zu  Halle  a.  Saale,  ferner  die  Steuer-Rezeptur  zu  Münstereifel  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  für  inl.

Ggstde.  zu  Cöln  sind  aufgehoben.
10
        <pb n="64" />
        —  48  —

Es  ist  ertheilt  worden:

den  Untersteuerämtern  zu  Sangerhausen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Nordhausen  und  zu
Herf  ord  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Minden  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen
  II,

dem  Untersteueramt  zu  Mülheim  a.  Rhein  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  für  inl.  Ggstde,  zu
Cöln  die  Befugniß  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  ausgehenden
Bieres,

dem  Untersteueramt  zu  Kellinghusen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Itzehoe  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  des  Hauptzollamts  zu  Altona  über  zollfreie  Massengüter  sowie
über  Waaren  der  Nr.  13  b  und  c  und  9  a,  b,  c  und  e  des  Zolltarifs,

dem  Untersteueramt  zu  Dorsten  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münster  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  I  über  Kokosgarn,  welches  für  den  Mattenfabrikanten  Chr.  Anhalt
zu  Münster  in  Dorsten  eingeht,

dem  Untersteueramt  zu  Segeberg  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  i.  Holstein  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  Begleitzetteln  über  das  für  den  Mühlenbesitzer
Lorentzen  daselbst  eingehende  Getreide,

dem  Untersteueramt  zu  Eilenburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  Mühlberg  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide  und  Mühlenfabrikate  aller  Art  und

dem  Untersteueramt  zu  Springe  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs.

 

Der  Königlich  wüttembergische  Finanz-Assessor  Rümelin  ist  aus  Anlaß  seiner  Zurückberufung  in  den  Landesdienst
  von  den  ihm  übertragenen  Funktionen  als  Stations-Kontrolör  in  Münster  i./W.  vom  16.  Februar  d.  J.
ab  entbunden  worden.  ·

 

2.  Konfulat-Wesen.

J
Tem  zum  schwedisch-norwegischen  Vize-Konsul  in  Stettin  ernannten  Kaufmann  E.  R.  A.  Jvers  ist  das
Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  werden.

 

3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  dritte  Heft  des  sechsten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg
  gebeen  erschienen.  Das  Heft  ist  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Preise  von  2,00  —¾  für  das  Exemplar
zu  beziehen.

Berlin,  den  28.  Februar  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Eck.

 

Die  im  Reichsamt  des  Innern  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  herausgegebene  „Amtliche  Liste
der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1886“  ist
soeben  erschienen.

Berlin,  den  4.  März  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.
        <pb n="65" />
        Uebersicht

über  die  Zahl  der  im  Jahre  1885“)  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=  und  Schiffsvermessungs-Behörden

  nach  §.  24  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  vom  5.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzblatt

  Seite  270)  und  nach  §.  3  der  Vorschriften,  betreffend  die  Vermessung  der  Schiffe  für  die

Fahrt  durch  den  Suezkanal,  vom  15.  April  1879  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  288)
ausgefertigten  Schiffs-Meßbriefe.

 

1.  Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-Behörden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.
Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe
S
"  Sitz  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde  *
—  ms-2
  Segel=  Dampf=  Schisse  Segel=  Dampf-Schiffe  gesammt.
S  schiffe.  schiffe.  überhaupt  schiffe.  schiffe.  überhaupt
1.Königsberg  i.  Ostpr.  2  1  3  1  —  1  4
2.Danzig  —  41)  4  2  2  4  8
3.Stettin  3  10  13  —  —  —  13
4.  Köslin  –  —  —  —  —  —  —
5.  Stralsund  3  1  4  —  —  —  4
6.Schleswig  21  282)  49  8  8  16  65
7.  Lüneburg  1  —  1  —  —  —  1
8.Stade.  18  4  22  —  1  1  23
9.  Aurich.  21  —  21  2  1  3  24
10.Rostock  5  5  6  —  6  11
11.]Wismar  1  —  1  —  2  2  3
12.Oldenburg  4  1  5  —  —  —  5
13.Lübeck  –  43)  4  —  2  2  6
14.  Bremen  —  21)  2  1  –  1  3
15.  Hamburg.  11  164)  27  3  1  4  31
Zusammen  90  715)  161  23  17  40  201
1)  Hierunter  1
2)  ·  9
8)  2  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.
)  3
5)  16

)  Wegen  des  Vorjahrs  s.  Central-Blatt  1885,  Seite  160.

10“
        <pb n="66" />
        II.  Von  den  Schiffsvermessungs-Behörden.

 

Laufende  Nummer.

Sitz  der  Behörden.

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

 

für  deutsche

Dampfschiffe.


Schiffe
überhaupt

für  fremde

Segele  Dampfschiffe.
  schiffe.

Schiffe
überhaupt

insgesammt.


 

EIL

 

Memel.
Pillau.

Königsberg  i.  Ostpr.

Danzig
Elbing.
Stettin
Anklan
Ueckermünde
Swinemünde
Kolbergermünde
Stolpmünde.
Stralsund.
Wolgast
Greifswald
Barth  .  ..
Hadersleben
Apenrade
Flensburg.
Eckernförde
Kiel
Heiligenhafen.
Neustadt
Tönning
Rendsbunrg
Brunsbüttel
Wilster.
Itzehooe
Glückstadt.
Elmshorn.
Uetersen
Altona
Harburg
Cranz

Lühe

vro  russlillollol  ll

 

  --2 3 2 29-------------1----------2 4 1

 

-2-------28 2--  -10--6----------4  2 4 1 15-1



-------------------------------2-2 4 1 15 -10--6----------4--2-------28-4-




24482  2    18 4  2

1 1-28 1-2 1 2 5-  -  48  56 1-14

  35 12
3 1 22

 

zu  übertragen

 

89


 

44

 

133

 

 

2
74


76


 

209
        <pb n="67" />
        51  —

 

Laufende  Nummer.

Sitz  der  Behörden.

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

 

Segelschiffe.


Dampfschiffe.


für  deutsche

Schiffe
überhaupt

Segelschiffe.


für  fremde

Dampfschiffe.


Schiffe

überhaupt

insgesammt.


 

 

Stade

Freiburg
Geestemünde

Rönnebeck

VGVegesack

Karolinensiel.

.Norden
Emden.
NAurich
Ler
.Papenburg
.Rostock
.  Wismar
.Elsfleth
Brake
Varel
-Barssel

Oldenburg

-Lübeck
.Bremerhaven.
fHamburg.

Cuxhaven

Uebertrag

·□

[iilllllilli  ν—.

*

Soll

-

133

20
1 1 5 1 1 3 1 20 3 14            

—

-

8

74

—
76

—
--20------1----2---2 34 113

209



1 1 25 1 1 3 1 20 3 15        –---2---2 34 113-



—
—  34 113
.

 

Zusammen

 

136

 

 

183
00


 

 

 

 

248

 

431
        <pb n="68" />
        III.

52

Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=  und  Schiffsvermessungs-Behörden.

 

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde  ins
ins-Segel=
  Dampf=  Schiffe  Segel=  Dampf-chiffe  gesammt.
schiffe,  schiffe.  überhaupt  schiffe.  schiffe.  überhaupt
In  Preußen.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  69  48  117  13  12  25  142
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  136  47  183  2  95  97  280
zusammen  200  95  300  15  107  122  422
In  Mecklenburg-Schwerin.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  6  –  6  6  2  8  14
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  —  —  —  —  —  —  —
zusammen  6  —  6  6  2  8  14
In  Oldenburg.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde.  4  1  —  —  —  5
2.  Schiffsvermessungs-Behörden  —  —  —  —  2  2  2
zusammen  4  1  5  —  2  2  7
In  Lübeck.  1
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde.  —  4  4  —  2  2  6
2.  Schiffsvermessungs-Behörde  .  —  —  —  —  2  2  2
zusammen  —  4  4  —  4  4  8
In  Bremen.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde.  –  2  2  1  —  1  3
2.  Schiffsvermessungs-Behörde  .  —  —  —  —i  34  34  34
zusammien  ——  2  2I  1|  3444  35  37
In  Hamburg.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde.  11  16  27  3  1  4  31
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  —  —  —  —  113  113  113
zusammen  11  16  27  3  114  117  144
Im  Deutschen  Reich.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  90  71“)  161  23  17  40  201
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  136  47  183  2  246  248  431
überhaupt  im  Jahre  1885  226  118“7)  344  25  263  288  632

 

 

 

*)  Hierunter  16  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.
        <pb n="69" />
        53

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

  —  —  Grund  des

9  Ausweisung  Ausweisungs

rmi  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlusses.

#

1.  2.  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Adam  Turowski,  eirca  40  Jahre,  geboren  und  ortsange-schwerer  und  einfacher  Königlich  preußischer  Re.  2.  Januar
Einlieger,  hörig  zu  Nasiadki,  Bezirk  Purtz,  Ruß.  Diebstahl  in  4  bezw.)  gierungs=  Präsident  zul  d.  I.
land,  wohnhaft  zuletzt  in  Deutsch--Pie=  3  Fällen  (3  Jahre,Oppeln,
kar,  Kreis  Beuthen  O.-S.,  Zuchthaus  laut  Erkenntniß

  vom  3.  Februar
  1883),

2.  Franz  Woznick,  geboren  am  15.  Oktober  1847  zu  Brudzo-schwerer  Diestahl  (Iiderselbe,  15.  Februar
(Woischnick)  Schlep  wice,  Bezirk  Bendzin,  Russisch-Polen,  Jahr  Zuchthaus  laut  d.  J.
per.  ortsangehörig  ebendaselbst,  wohnhaft,  Erkenntniß  vom  7.

zuletzt  in  Deutsch-Piekar,  Februar  1885),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Franz  Kindermann,  geboren  am  18.  August  1838  zu  Rum-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  12.  Februar
Webergeselle,  burg  bei  Schluckenau,  Böhmen,  orts-Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Potsdam,

4.  Josef  Berger,  geboren  am  24.  November  1837  zuldesgleichen,  derselbe,  15.  Februar
Töpfer,  Niederlindewiese,  Bezirk  Freiwaldau,  d.  J.
Oesterreichisch.  Schlesien,  ortsangehörig

ebendaselbst,

5.  Kaver  Altermatt,  geboren  am  1.  März  1849  zu  Balsthal,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.14.  Januar
Uhrgehäusemacher  u|  Kanton  Solothurn,  Schweiz,  orts-  gierungs  =  Präsident  zu|d.  J.
Käsebäcker,  angehörig  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  Breslau,

Z  in  Grünberg,  Schlesien,

6.  Alois  Wieth,  Ar-geboren  am  6.  März  1844  zu  Groß,  desgleichen,  derselbe,  16.  Februar
beiter,  Schwadowitz,  Bezirk  Trautenau,  Böh-  d.  J.

men,  ortsangehörig  zu  Braunau,  ebendaselbst,


7.  Franz  Nowak,  geboren  am  5.  August  1847  zu  Ugast,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-27.  Januar
Kupferschmied,  Bezirk  Bistritz,  Oesterreich,  orlsange-  gierungs  -  Präsident  zu  d.  J.
hörig  ebendaselbst,  Oppeln,

8.  Chaim  (Heim)  Cano,  34  Jahre,  geboren  zu  Husi,  Rumänien,  desgleichen,  derselbe,  1.  Februar
(Kahn),  Sattler,  d.  J.

9.  Franz  Willert,  Zie-geboren  am  16.  November  1863  zu  Ni-  Landstreichen  und  derselbe,  2.  Februar
geldecker,  kolsburg,  Bezirk  Neutitschein,  Mähren,  Betteln,  d.  J.

ortsangehörig  zu  Klantendorf,  ebendaselbst,

10.  Julius  Alscher,  geboren  am  15.  November  1857  zu  desgleichen,  derselbe,  15.  Februar
Schuhmachergeselle,  Hotzenplotz,  Bezirk  Jägerndorf,  Oester-  d.  J.
iih9  xse  ortsangehörig  ebendaelbst,


11.  Franz  Netolizki,geboren  am  12.  April  1843  zu  Rübna,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-  12.  Februar
Arbeiter,  Bezirk  Hochmauth,  Böhmen,  ortsan-  ierungs  .-  Präsident  zul  d.  I.
gehörig  ebendaselbst,  erseburg,

12.  Christopher  Clausen,geboren  am  16.  April  1856  zu  Smis-  Trunksucht  und  Königlich  preußische  Re-28.  Januar
Arbeiter,  trup  bei  Bogense,  Fühnen,  Dänemark,  Betteln,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.

 

 

 

ortsangehörig  zu  Sandager,  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  in  Hadersleben,

 

 

 

Schleswig,
        <pb n="70" />
        54

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behoͤrde,  welche  die  -

5  Ausweisung

—  der  Bestrafung.  Ausweisungsdes

  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.

7  gewies  sch  beschlufses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

13.  Franz  Streit,  Weber·  geboren  am  23.  Mai  1846  zn  Freiwal-Betteln  im  wiederhol-Königlich  preußische  Re  1.  Februar
geselle,  dau,  Oesterreichisch-Schlesien,  ortsangel  ten  Rüdkfall,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.

—
*d

15.

16.
17.

18.

19.

20.

 

Johann  Michel,  Maschinenbauer,


Franz  Mildner,
Buchdrucker,

Johann  Koverik,
Tagelöhner,
Johann  Baptist  Cornilleau,

  Kupferarbeiter,


Johann  Baptist  Cron.
vizier,  Ackerer  und
Weber,

Ludwig  Friedrich
Baentzinger,  Feilenhauer,


Donne  Francetti,
Arbeiter,

 

hörig  ebendaselbst,

geboren  am  11.  September  1858  zu
St.  Petersburg,  Rußland,  ortsangehörig
  zu  Nettstall,  Kanton  Glarus,
Schweiz,

geboren  am  3.  April  1859  zu  Wien,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Bilin,
Bezirk  Teplitz,  Böhmen,

39  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Neudorf,  Bezirk  Pisek,  Böhmen,

36  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Paris,  Frankreich,

geboren  am  10.  Januar  1863  zu  Syndicat,
  Frankreich,

geboren  am  11.  Dezember
Montbeliard,  Frankreich,

geboren  1868  zu  Lostallo,  Kanton  Grau-*—
  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaelbst


1836  zu

desgleichen,

Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt,  öffent.-liche
  Ruhestörung,
Landstreichen  und
Betteln,

Diebstahl,  Landstrei.
chen  und  Betteln,
Landstreichen,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

 

1

 

Königlich  preußischer  Regierunger

  *  Präsident  zu'd

üneburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Kronach,

 

D
|
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

derselbe,

 

derselbe,

Kaiserlicher  *l  Bezirks  Präsident
  zu  Metz,

 

13.  Februar
.  J.

19.  Januar

24.  Januar
d.  J.
14.  Januar
d.  J.

26.  Januar
d.  J.

2.  Februar
.  J.

5

1.  Februar

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="71" />
        —  55  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

—  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanfialten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  12.  März  1886.  lI1.

Inhalt:  1.  Algemeine  Verwaltungs-Sachen:  Doppelte  3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Anrechnung  der  Dienstzeit  der  in  deutschen  Schutzgebieten  Februar  18883.  65656
von  Afrika  angestellten  Konsularbeamten  .  .  Seite  55

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  einer  Zollstelle;  —  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Bestellung  eines  Reichsbevollmächtigte  55  Reichsgebiete  ........  58

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  51  des  Reichsbeamten-Gesetzes  vom  31.  März  1873  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung

vom  21.  Januar  d.  J.  beschlossen,  daß  den  besoldeten,  mit  konsularischen  Befugnissen  angestellten  Kaiserlichen

Beamten,  welche  in  außereuropäischen  Ländern  eine  längere  als  einjährige  Verwendung  gefunden  haben,  die

daselbst  zugebrachte  Dienstzeit  bei  Verwendung  in  den  unter  deutschem  Schutz  stehenden  Gebieten  von  Togo,

Kamerun  und  Südwestafrika  sowie  in  Zanzibar  bei  der  Pensionirung  doppelt  in  Anrechnung  gebracht  werde.
Berlin,  den  8.  März  1886.  Der  Reichskanzler.

v.  Bismarck.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  25.  Februar  d.  J.  beschlossen,  dem  Nebenzollamt  l.  zu  Wilhelmshaven
  die  Befugniß  zu  ertheilen,  von  dem  bei  demselben  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung
angemeldeten  Zucker  Proben  zu  entnehmen,  einer  hierzu  befugten  Amtsstelle  zur  Polarisation  zu  übersenden
und  auf  Grund  des  von  letzterer  festzustellenden  Befundes  die  weitere  Abfertigung  des  Zuckers  zur  Ausfuhr
zu  bewirken.

—  —  —  —  —  —

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Großherzoglich  hessische  Geheime  Ober-Finanz-Rath  Müller  zu
Darmstadt  an  Stelle  des  verstorbenen  Großherzoglich  hessischen  Geheimen  Ober-Steuer-Raths  Giller  der  Königlich
  preußischen  Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Hannover,  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Zoll-Direktion  zu
Oldenburg,  der  Herzoglich  braunschweig-lüneburgischen  Zoll=  und  Steuer-Direktion  zu  Braunschweig  und  bezüglich
  des  Spielkartenstempels  der  Steuer-Direktion  zu  Bremen,  mit  dem  Wohnsitz  in  Hannover,  vom
1.  März  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

11
        <pb n="72" />
        56

2.  Bant

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
1  Ver  *
..  Berait
  bindlich-  bindlichz
  Bezeichnung        Grund.Reerve.  Note  Gegen  Unge.  Gegen  täglichfällige    Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe'  Gegen  teucn
S  der  31.  Jan.]  deckte  31.  Jan.  68e  31.  Jan.  mit  31.  Jan.  31.  Jan,  der  31.    weiterge.
-  Banken.  Kapital fonds.Umlauf.Noten..  Verbindlich  1886.  Kümdigung.  1886  Passiva.  1886.  Passiva.  1886.  Zebenen
S.  bindlich.  gungs-  inlänkeiten.
  .  dischen
S  frist.  Wechseln
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  is.  16.  17.
31276  o05  .-1Reichsbank.
  12000021356705178—27049  —  329275  335295J29  319  —  —  718—  951182077  2175  —
21  Stadt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  25890/4  227  1216  680)  14047/+  199  —  —  20  —  10  257+  426  174
 3Kölnische  Privatbank.  3  ooo  7501  192514  1551  10864  1521  617  —  3z7  2448—  28  131  —  753  90  10s
Magdeburger  Privatbank  3000  603  2235—  383  1  166—  793I7  193  377—  47  364—  129  7  372—  366  816
5 Danziger  Brivat-  Aktien.
Bank  3000  750  2  442—  44  1268—  31  654  79  6729+  4038  12191  84442794|-+  1287  773
6  ProvinzialAktirn-Bank  des
Großherzogthums  Pofen.  3000  750  15054  15  964  63  16  —  3  9551  4  30  24—  3S6506|  39  151
77  Hannoversche  Bank  12  000  1  200  44682—  485  2  432—  4920  5594  —  19  944  1  45  2  8486  J  369  27068—  410  1161
68Frankfurter  Bank  17  143  3  917  10  591.  1228  4252  587  7  068“+  2011  4457—+N  507  599—  169  43775+  3945  914
Bayerische  Notenbank  7  500  1018  65  0414  22921  26211—  2148  10  8993  4  3830  123—  21  5292  1200  89  967—-  3843  11  44
10.  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  3957  38  758—  504  15356|/+  131  861  31  9237—  240  180714  4584  620—  668  2  045
11Keipziger  Kassenverein  3000  235  2  505  15  569  569  2755  —  f  505  17  112—  112  7112—  799  234
12Chemnitzer  Stadtbank  510  127  5011—  6.  177—  77  82  4  11  2  881  428  121—  7  4222—  438  170
13Württembergische  Notenbank  9  o00  5414  18  183+  1096  9350+  4353  294  4  86  114—  16  696—  29  29578|+  1195  1200
14  Badische  Bank  9  000  1  522  12  833—  616  8  2748  —  626  544  30  —  —  666  —  116  24565—  76562  2748
15  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1738  14  390—  765  7  657—  1576  9J9°  —  —  —  973.  4  32  872  —  739  3  310
16Braunschweigische  Bank  10  500  4300  1766—  352  1loI—  197|  9  315  1191—  66  712/  3116  126  439  483
17Kommerzbank  in  Lübeck.  2  400  99  48—  233  —  +  28  1230—  4  3363—  91  1214  76  7631—  70  19
18  Bremer  Bank  16  607  892  3  636—  65  2195—  8  433  482  14376  +  3838  151—  668|]  35995/—  627  1  348
Zusammen.268  3304  24%  O  431  151]  47  6304  1548]  16  2104  2  180911  635  2404  ↄ  4361  16  1
s
l

Zu  Spalte  5*:

Zu  Spalte  9  Nr.

Zu

9

8“:

 

94646

Davon  in  Abschnitten  zu  100  4

200
500

1  000

 

 

 

Bemerkungen.

611  936  300  x
310  000  „X4  (bei  der  Bank  Nr.  6),

 

 

 

54  532  000  14  (bei  den  Banken  Nr.  1,  6,  8,  10,  11),

220  354  500  M.
Darunter  135  700  r  0  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

1,  2,  8)

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="73" />
        Wesen.

 

banken  Ende  Februar  1886,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Januar  1886.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

——
—  —   —.—  ———  ——
6
Metall-  GegenReichs.Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  GSonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
31.  Jaun.fassen.31.  Jan.  adererSan.  Wechsel.  31.  Jan.  Lombard.  31.  Jan.Effekten.  31.  Jan-.    31.  Jan.  der  31.  Jan.
Bestand.  1886.cheine.  1886.  Banken.  ss.  1886.  1886.  1886.  Attiva.  1886.  JaAlttiva.  1886.
3
=
r
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  29.  29.  30.  31.  s32.  33.  134.
699  8296+  28  383  20  50J  786  14  120  4333  349992  —36  139  39069  —  971  43  8899+  7778  26  1756—  872119  5%  x  3298  1
1015—  47  10  —  1  1349—  405  5114  17  2  866  —  15  919  919  42  —  10  3144  438  2
660  —  28  48  26  131  5  72711—  32  50%#  11  —  —  386  J  122  s97  S
2  446  —  22  1261—  101  3448  4  74  394  —  6o0  1  674t  9  240  —  13  7125  —  252  4
1  006—  12  31—  2  165.  —  65  5320  138  6956x  3263  119  23  4411—  2329  15  042  M  1020  5
533—  442  1  —  7.  —  6  4333  4  145  1200—  70  —  —  #  vo  17  6  54%  4%
1757—  28  69—  7  2244  42  15  562  —  762  1305  23  607  79  7  3144  289  27068  —  410
5  4173—W  332  45—  72  8214  1381  24979  4  711  2243—  151  4855—  141  6  624  +  2  919  450  40—  39754
31  240  +  1  677  966—  12  44944  47217—  739  1975—  300  432—  91  1513F  351  89  967K  3843½
18  2544  395  3851  84  4763  —  1  114  51  40—  1331  2  41444  100  351t.  83  7045  1  115  84  620—  668810
1024—  37  32—  16  880)  647  466t71—  128  1232—  74  338  7  941  +  64  5  11  79911
252—  33  11  —  61—  104  2945  328  1855—  16  1900  —  40  578  183  422  38412
824  191  21½—#.  2  570  J  150  19  5311.  705  3895—  73  405  —  374  80  29  528+  119513
4503—  2  12  6  70  6  17515F  789  622—  23  3S2  1  1  811.  39  24  555  —  76214
5091—  243  21  12  16911  1042  17  8900—  1580  7790  —  57  3  700—  170  4  770  +  257  32  877—  73915
563.—  28  20—  2  166—  125  7212  —  124  1  72—  168  1066  1066  5367—  40  16  116  199
27—  65  à5  —  11  1644  163  1743  07  463  10  1  127  4  L  1  8371  492  7  606  288
1  356—  35  241-  12  61—  14  30  568  —  382  2030—  133  12924  350  ?94  31  36  215—  59018
.
784936/  30  690  21  319  819  78  863  +  5770  618  747/—  11  009  66  64x  1  300  61  021X  10  106  6'7  10  +  2  16341643  961  +  979381
#
1
Ü
1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11“
        <pb n="74" />
        4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

—
*-!'

 

Name  und  Stand

—
7—.

Alter  und  Heimath

9

—

des  Ausgewiesenen.

3.

 

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlofsen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses



6.

 

—

2.

10.

11.

12.

13.
14.

.Hermann  Schrank,

Schuhmacher  und
Bäcker,

Louis  Agner,
Müller,

Franzesko  Cerrinotti,
  Hutmacher,

Josef  Hundscheck,
(Huncsik),  Drahtbinder,


Franz  Pschierer,
Schuhmachergeselle,

Josef  Wrana,  Bergmann,


Wenzel  Schreiter,
Tagelöhner,

Rudolf  Pfeifer,
Bäcker,

Wilhelm  Pflanzer,

Seilergehilfe,

Anton  Kritzinger,
Fleischer,

Franz  Nowack,
Maurer,

a)  Meyer  Kuseck,
Lehrer  und  Zehngebotschreiber,


[b)  dessen  Ehefrau  Johanne

  geb.  Drahm,
c)  deren  Sohn  Wolf,

Johann  Lininger,
Uhrmacher,

Josef  Knoebel,
Dienstknecht,

 

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

19  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in
Dulczowka  bei  Pilsno,  Galizien,

geboren  im  Juli  1855  zu  Bogs  bei
Stanns,  Kanton  Unterwalden,  Schweiz,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  1845  zu  Intra,  Provinz  Novarra,
  Italien,

geboren  am  15.  Mai  1853  zu  Szveder.
nik.  Komitat  Trentschin,  Ungarn,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  16.  Mai  1858  zu  Frauenreith
  bei  Tachau,  Böhmen,  ortsangebörig
  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  in
Hof,  Bayern,

36  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Jungwaric,  Bezirk  Tabor,  Böhmen,
geboren  am  27.  Februar  1829  zu
Chodau,  Bezirk  Falkenau,  Böhmen,

ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  1.  Juli  1855  zu  Brun,  Bezirk
  Schüttenhofen,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Watietitz,  ebendaselbst,

geboren  am  1.  März  1854  zu  Preßburg,
  Ungarn,  ortsangehörig  zu  Koryt,
Bezirk  Klattau,  Böhmen,

35  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Frankenmarkt,  OberOesterreich,
wohnhaft  zuletzt  zu  Lützen,  Preußen,

geboren  am  12.  Mai  1845  zu  Buschowitz,
  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
  wohnhaft  zuletzt  zu  Hochheim
bei  Worme,  Hessen,

a)  geboren  1832  zu  Großmakow,  Gonvernement

  Lomza,  Russisch-Polen,

b)  geboren  1828  zu  Glack,  ebendaselbst,

c)  geboren  am  19.  März  1869  zu  Großmakow,

sämmtlich  ortsangehörig  zu  Großmakow,
geboren  am  1.  Juni  1826  zu  Wettlingen,
  Schweiz,
geboren  am  11.  Oktober  1844  zu  Epfig,
Kanton  Barr,  Nieder-Elsaß,  durch
Option  Franzose,

Betrug,  Landstreichen,
Betteln  und  Führung
falschen  Namens,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Diebstahl,  Landstrei.
chen  und  Betteln,

Landstreichen,  Betteln
und  Führung  falscher
Legitimationspapiere,

deögleichen,

Diebstahl  und  Land.
streichen,

Landstreichen,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall  und
Ruhestörung,

a)  Landstreichen
und  Betteln,
b)  u.  c)  Landstreichen,


 

Landstreichen  und
Betteln,
Landstreichen,

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Magdeburg,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Cassel,
Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Osnabrück,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Münster,
Stadtmagistrat  Hof,
Bayern,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,
Königlich  bayerisches  Bezirköamt
  Nördlingen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Deggendorf,

dieselbe  Behörde,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,
Großherzoglich  hessisches
Kreisamt  Mainz,

Fürstlich  lippische  Regierung
  zu  Detmold,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
derselbe,

 

18.  September
v.  J.

12.  Dezember
v.  J.

3.  September
v.  J.

23.  Juni  v.  J.

26.  Januar
d.  J

3.  Februar
d.  J.

4.  Februar
d.  J.
desgleichen.
6.  Februar
d.  J.

17.  Februar
d.  J.

18.  Februar
d.  J.

22.  Januar
d.  J.

6.  Februar
d.  J.
8.  Februar
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="75" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

2  ·  |
XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  März  1886.  912.
Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Ergänzung  der  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Ermächtigung  zur
Ausführungsvorschriften  zum  Gesetz,  betreffend  den  Spiel-  Vornahme  von  Cidilstands-Akten  60
kartenstempel;  —  Taravergütung  bei  der  Verzollung  verschiedener
  Waaren;  —  Zulassung  von  Privattransit-  4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs
lagern  für  Sago 2c„„  Seite  59  vom  1.  April  1885  bis  Ende  Februar  1886  61
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  das
Führen  der  Kriegsflagge  auf  den,  deutschen  Souveränen  2c.  5.  Polizel=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
gehörenden  Privat.  Fahrzeumgenb  60  Reichsgebiete.  ....  62

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  März  d.  J.  beschlossen,  daß  der  die  Herstellung  des  Buntdrucks
von  Spielkartenbogen  außerhalb  der  Spielkartenfabriken  betreffende  Bundesrathsbeschluß  vom  13.  Juli  1879
—  (ogl.  die  Bekanntmachung  vom  7.  August  1879,  Central-Blatt  Seite  516)  —  auch  dann  Anwendung
zu  finden  habe,  wenn  Spielkartenfabrikanten  den  Schwarz=  oder  Blaudruck  der  Spielkartenbogen  außerhalb
der  Spielkartenfabrik  herstellen  lassen  wollen.
Berlin,  den  16.  März  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  März  d.  J.  beschlossen,  daß  vom  1.  April  d.  J.  ab

1.  die  Tarasätze
für  akkommodirten,  zum  Einzelverkauf  hergerichteten  Baumwollenzwirn  jeder  Art  auf  Holzrollen
in  Kisten  über  200  kg  auf  13  Prozent,
für  rohen  Kaffee  in  doppelwandigen,  cylinderförmigen  Fässern  leichter  Bauart,  sogenannten
Patentfässern,  auf  8  Prozent,  -
12
        <pb n="76" />
        —  60  —

für  unbearbeitete  Tabackblätter  und  Stengel  in  Fässern  von  700  kg  und  darunter  auf

11  Prozent  und
für  Muskatöl  (Muskatbalsam)  und  Kakaoöl  (Kakaobutter)  in  konsistenter  Form  (Blöcken,

Tafeln  2c.)  auf

16  Prozent  in  Kisten,
9  Prozent  in  Körben,
6  Prozent  in  Ballen
festgesetzt  werden,  und
2.  an  Stelle  der  Vorschrift  im  §.  4  Ziffer  4  der  Bestimmungen  über  die  Tara  vom  16.  Mai  1882
(vergl.  Central-Blatt  1882  Seite  228  ff.)  folgende  Vorschrift  zu  treten  hat:

„Bleibt  bei  unbearbeiteten  Tabackblättern  und  Tabackstengeln  in  Fässern  von  700  kg  und
darunter  das  Gewicht  der  Umschließung  augenscheinlich  unter  dem  hierfür  festgestellten  Tarasatze,
  so  kann  von  der  Nettoverwiegung  abgesehen  werden,  wenn  der  Zollpflichtige  sich  mit  der
für  Fässer  von  mehr  als  700  kg  festgestellten  Taravergütung  begnügt.“

Berlin,  den  18.  März  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  März  d.  J.  beschlossen,  daß  die  obersten  Landes-Finanzbehörden
  ermächtigt  werden,  an  denjenigen  Orten,  an  denen  ein  Verkehrsbedürfniß  anzuerkennen  ist,  Privattransitlager
  ohne  amtlichen  Mitverschluß  für  Sago,  Sagomehl  und  Tapioka  zuzulassen.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Ish  genehmige,  daß  die  Souveräne  der  deutschen  Staaten,  die  Prinzen  Meines  oder  eines  anderen  regierenden

  deutschen  Königlichen  Hauses,  sowie  die  ersten  Bürgermeister  der  freien  Hansestädte  auf  den  ihnen

eigenthümlich  gehörigen  Privat-Fahrzeugen  die  Kriegsflagge  an  der  Gaffel  oder  am  Flaggenstock  führen  können.
Berlin,  den  2.  März  1886.

Wilhelm.
An  den  Chef  der  Admiralität.

 

3.  Kon  fulat-Wesen.

Seine  Mcjestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  General-Konsuls  Deubner  den  Kaufmann  Carl
Lelmsing  zum  General-Konsul  in  Riga
un
den  bisherigen  Konsul  in  Canton  und  Hongkong,  Gustav  Travers,  zum  General-Konsul  in

Sydney  für  Australien  nebst  Tasmanien,  Neu-Seeland  und  die  Fiji-Inseln
zu  ernennen  geruht.

 

Den  Verweser  des  Kaiserlichen  Konsulats  zu  Havana,  Konsulats-Sekretär  Schmaeck  ist  auf  Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den
Amtsbezirk  des  genannten  Konsulats  und  für  die  Dauer  seiner  Amtsführung  die  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  insbesondere  von  unter

deutschem  Schutz  stehenden  Schweizern,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben
zu  beurkunden.
        <pb n="77" />
        —  61  —

4.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (inschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
frur  die  Zeit  vom  1.  April  1885  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1886.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  ·  «
Einnahme  Differenz
betrã
B  ezei  chnung  n  KedW  Ausfuhr-  in  demselben  Geschend  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  und  5)
.  «  zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Epalte  4)  —  weniger
A  A  AC  -—  A.
J.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  ......  218  449  286  504  7581  217  944528  213  780  0514  4164  477
dabadsteuer  ..  9388053  521  395  8866  658  8272  421  594237
Rübenzuckersteuer.  113  041  791  119  776  627—  6734  83860  0  528  60333—57263439
Salzsteuer  36  504  830  58068  36  446762  36289  163  157  599
Branntweinsteuer  .  53692847153185073837434038887409—513069
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  95  738  —  95  738  117602  —  21864
Brausteuer  .  18171342  347  199  17824143  17  601645  222  498
Uebergangsabgaben  von  Bier  .  1807  633  —  1  807  633  1  640  803.+—  166  830
Summe  451  151  520  136  526  5544  314  624  9664367  117  697—52492731
Spielkartenstempphlellmm  —  —  1026793  1  006  834—  19  959
Wechselstempelsteeer  —  6071  546  6209  230—  137  684
Stempelabgabe  für  «
a)  Werthpapiere  —  3  544  564
b)  Schlußnoten  und  Rechnungen  .  —  —-  707  911
c)  Kauf=  und  sonftige  Anschaffungsgeschäfte.
  ..  —  —  3  351  305  7655  052+  600  571
d)  Loose  zu  «
Privatlotterien  —  —  651  843
Staatslotterien  —  4940  653  4729  810  +  210  43

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichatase  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Lerwaltungstesten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Februar  1886:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Differenz  zwischen  den
Be  zeichnung  In-  des  le  o  Sic  eimahme  Moes  jiekremt  1  3,
der  bis  zum  Schluß  des  emse  Ve  De  *  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  orjahre  —  weniger
A  A  4
1.  2.  3.  4.
Zölle.  ..  .....  200  340  959  191  142  386  +  9  198  573
Tabacksteuier  9  776  353  8  151212  +  1625  141
Rübenzuckersteuer  17  052  739  26  383  508  —  9330  769
Salzsteuer  34  934  329  34  833  875  +  100  454
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  32547  988  35  027  610  —  2479622
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  16  640  258  16  301  330  +  338  928
Summe  311  292  626  311  839  921  —  547-295
Spielkartenstempel.  942  101  915  444  1  +  256657
        <pb n="78" />
        62

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Stand

 

 

 

 

 

 

Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

9  1  55  –  Grund  Ausweisung  Auzenm

7*  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlosen  hat.  beschuffer

1.  2.  .  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Angelus  Stuhl-  150  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zusDiebstahl  (1  Jahr  1Königlich  bayerisches  Be·  25.  November
reiter,  Schweizer,  /  Hopfgarten,  Bezirk  Kitzbüchel,  Tirol,  Monat  Zuchthaus  laut  zirksamt  Ansbach,  v.  IJ.
(Molkereiarbeiter),  Erkenntniß  vom  23.

Januar  1885),
b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  [Katharina  Czybuls-]19  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zusLandstreichen  und  sKöniglich  preußischer  Re-10.



11.

12.

13.

ka  geb.  Grabowska,

Gustav  Adolph  Dul.
neaux,  Stubenmaler
und  Klavierstimmer,

Josef  Robaß,  Seifensieder,


August  Reichel,
Schuhmachergeselle,

FStanislaus  Dzierzinski,

  Knecht,

.Viktoria  Franke,  unverehelicht,



Ferdinand  Scharf,
Sattlergehülfe,
Mads  Madsen,
Handschuhmacherzer
ülfe

Gincenz  Bartosch,
Nagelschmied,

Peter  Lukesch,  Kell.

ner,

Karl  Svehla,  Kappenmachergehülfe,



Josef  Ferdinand  Potucek,
  Kürschner,

 

 

Dilewo,  Kreis  Ostrolenka,  Gouvernement
Lomza,

geboren  am  5.  Mai  1836  zu  Dorpat,
Rußland,  ortsangehörig  zu  Versailles,
Frankreich,

geboren  am  5.  August  1835  zu  Möttling,
  Krain  (Oesterreich),  ortsangehörig
ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Hildesheim,
  Preußen,

geboren  am  21.  März  1842  zu  Schlaney,

Kreis  Glatz,  Preußen,  ortsangehörig
zu  Hochsichel,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,


geboren  im  Dezember  1863  zu  Mieke,
Gouvernement  Krzinowoga,  Russisch-Polen,
  ortsangehörig  zu  Baginitz,  ebendaselbst,


geboren  am  1.  November  1837  zu  Lieben.
thal,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch.
Schlesien,  wohnhaft  zuletzt  in  Hochkretscham,
  Kreis  Leobschütz,  Preußen,

26  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Ruppersdorf  bei  Braunau,  Böhmen,

30  Jahre,  geboren  zu  Odense,  Insel
Fühnen,  Dänemark,  ortsangehörig  zu
Brylle,  Dänemark,

34  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Litobors,  Bezirk  Neustadt  a.]M.,  Böhmen,


geboren  am  29.  Juni  1850  zu  Brauns.
dorf,  Oesterreichisch-Schlesien,  ortsangehörig
  zu  Karyzet,  Bezirk  Horowitz,
Böhmen,

geboren  1852  zu  Prag  (oder  Strakonich),
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Strakonic,
ebendaselbst,

geboren  am  1.  Januar  1846  zu  Prag,
Böhmen,  wohnhaft  zuletzt  in  Roßla,
Kreis  Sangerhausen,  Preußen,

Betteln,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Diebstahl,  Landstreichen
  und  Betteln,

Landstreichen  und

Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landftreichen  und
Betteln,

Landstreichen,  und
Führen  falscher  Legitimationspapiere,


Landstreichen,
Betteln  unter  Drohungen

  und  im  Rückfall,


 

 

gierungs  ·  Praäsident  zus  d

Marienwerder,
Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zus

Königsberg,
Königlich  preußischer  Reierungs

  é!  Präsident  zusd
-

reslau,

derselbe,

Königlich  preußischer  Reglerungs
  *  Präsident  zu
ppeln,

derselbe,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Bromberg,
Königlich  preußischer  Reierungs
  .  Präsident

agdeburg,
derselbe,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,

Königlich  preußischer  Reierungs
  .=  Präsident  zu

tade,
Königlich  preußischer  Regierungs-
  Präsident
Hildesheim,

zu  d

 

18.  Februar
.  J.

17.  Februar
.  J.

25.  Januar
.  J.

24.  Februar
¾Wi

5.  Februar
d.  J.

15.  Februar
d.  J.

13.  August
v.  J.
19.  Februar

zu  d.  JI

23.  Februar
d.  J.

20.

Februar
d.  J.

23.  Dezember
v.  J.

6.  Januar
        <pb n="79" />
        63

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

2  —  *  —  Grund  des

2  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs.
-  des  Ausgewiesenen.  ".  beschlofsen  hat.  beschluffes.
□##

1.  2.  3.  4.  5.  6.
14.  Victorine  Chabert,  45  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zusLandstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.24.  Februar

Arbeiterin,  Abens,  Departement  Savoie,  Frank.  Betteln,  gierungs  Präsident  zu  d.  J.
reich,  ünebur

15.  Bernhard  de  Leuw,  geboren  am  9.  Februar  1855  zu  Wa-Betteln  im  wieder-  önigliche  preußische  Re-16.


17.

18.
19.
20.

 

Cigarrenmacher,

Angelo  Ricotti,
Stukkateur,
Barbara  Dafontaine,
  Ehefrau
Neumann,  Lumpensammlerin,

Barbara  Gillen,
Scheerenschleiferin,
Rosalie  Kner,  Tagelöhnerin,

Marie  Gillen,  ohne
Gewerbe,

geningen,  Niederlande,  ortsangehörig
zu  Amersfurt,  ebendaselbst,  wohnhaft
zuletzt  zu  Schiefbahn,  Regierungsbezirk
Düsseldorf,  Preußen,

geboren  am  17.  März  1855  zu  Mailand,
  Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,
38  Jahre,  geboren  zu  Eßling  bei  Harlem,
Niederlande,

17  Jahre,  geboren  zu  Volschen  bei  Reden,
Luxemburg,

geboren  am  5.  Februar  1870  zu  St.
Avold,  Bezirk  Lothringen,  Ausländerin,
geboren  am  12.  April  1871  zu  Pfaffenthal,
  Luxemburg,

 

 

holten  Rückfall,

desgleichen,
Landstreichen
Betteln,
desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

 

und

gierung  zu  Düsseldorf,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Speyer,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

 

27.  Januar
d.  J.

1.  Dezember
v.  J.

17.  Februar
d.  J.
desgleichen.
desgleichen.
desgleichen.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.

—  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="80" />
        <pb n="81" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

  

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  .  Berlin,  Freitag,  den  26.  März  1886.  X  13.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Erscheinen  fallversicherung  auf  den  Betrieb  der  Reichs-Post-  und
des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  2oas.  Jahr  Telegraphenverwaltung...  ....

188  5.V.§—.—  éite  65  5.  Militär-Wesen:  Abänderung  in  dem  Verzeichniß  der  —
2.  siellen  und  Steuer-Wesen:  Zollbehandlung  der  Kaffee  Militäranwärtern  im  Reichsdienste  vorbehaltenen  Stellen
9  ee5  67

3.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über  Ebr
6.  Justiz-Wesen:  Aenderungen  im  Verzeichniß  der  zur  Einnahmen
  des  Relchs  rom  1.  April  1886  “““  ziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten  Stellen  .  67
4.  Versicherungs-Wesen:  Abgeänderte  Ausführungs-Be-  7.  Holizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
stimmungen  zu  dem  Gesetz  über  die  Ausdehnung  der  Un-  Reichsgebite.  67

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Bekanntmachung.

Die  mittelst  meiner  Bekanntmachung  vom  30.  Januar  d.  J.  angekündigte  neue  Ausgabe  des  Handbuchs
für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1886  ist  erschienen.
Berlin,  den  21.  März  1886.
Der  Staatssekretär  des  Innern.
In  Vertretung:  Eck.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  11.  März  d.  J.  beschlossen,  daß  dem  Artikel  „Kaffeeschalen“  auf
Seite  169  des  amtlichen  Waarenverzeichnisses  folgende  Anmerkung  hinzugefügt  werde:

Die  inneren  Hülsen  des  Kaffees  (Pergamenthülsen),  welche  die  Samenkerne  zunächst  umschließen,

  können  in  rohem  Zustande,  sofern  sie  nicht  als  Kaffeefurrogate  Verwendung  finden

sollen,  auf  besondere  Erlaubniß  als  Spreu  nach  Nr.  1  b  des  Zolltarifs  zollfrei  eingelassen

werden.

 

13
        <pb n="82" />
        3.  Finanz=  Wese  n.

 

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  Februar  1886.)

 

 

 

 

Einnahme  „  ...
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Einnahme  .  Mithin  im  Etats-Etatsjahres
  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1885/86
der  Schluse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
obengenannten  jahres  —  weniger
Einnahmen.  NMonate  jah  g

A  MA  4

Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  156  418  715  150  758  092  +  5  660  623

Reichseisenbahn-Verwaltung  41  730  700  42  777  200°")]  —  1046  500

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1886  Seite  61.
*#  ))  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  176  675  .&amp;amp;  höher.

 

4.  Versicherung  -Wesen.

 

Unter  Aufhebung  der  Bestimmungen  vom  25.  Juli  1885  (Central-Blatt  S.  389)  wird  zur  Ausführung  der
88.  2  bis  10  des  Gesetzes  über  die  Ausdehnung  der  Unfall-  und  Krankenversicherung  vom  28.  Mai  1885

GeichsGesetblat'  S.  159)  für  den  Betrieb  der  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  folgendes  angeordnet:


1.  Die  Geschäfte  der  Ausführungsbehörde  werden  für  den  gesammten  Betrieb  der  Reichs-Post=  und
Telegraphenverwaltung  von  der  bei  dem  Reichs-Postamt  bestehenden  Post-Versicherungs-Kommission
in  Verlin,  wahrgenommen.  Derselben  liegt  insbesondere  auch  die  Feststellung  der  Entschädigungen
  ob.

2.  Die  vorgeschriebene  Anzeige  eines  Unfalls  ist  seitens  des  der  verunglückten  Person  unmittelbar

vporgesetzten  Beamten  an  diejenige  Ober-Postdirektion  zu  erstatten,  in  deren  räumlichem  Bezirk  sich
der  Unfall  ereignet  hat.  Die  letztere  hat  den  Unfall  in  das  von  ihr  zu  führende  Unfallverzeichniß
einzutragen  und  die  Vornahme  der  erforderlichen  Untersuchung  zu  veranlassen.

3.  Diese  Bestimmungen  treten  mit  dem  1.  April  1886  in  Kraft.

Berlin,  den  21.  März  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  von  Stephan.
        <pb n="83" />
        5.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

In  dem  Verzeichniß  der  den  Militäranwärtern  im  Reichsdienste  vorbehaltenen  Stellen  (Anlage  D  der  Anstellungs-Grundsätze
  vom  7./21.  März  1882,  Central-Blatt  S.  123)  kommt  die  unter  II.  6  aufgeführte,  inzwischen
  eingegangene  Stelle  des  Registrators  beim  Gouvernement  Rastatt  in  Fortfall.

Berlin,  den  21.  März  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

6.  Justiz-Wesen.

 

Das  Verzeichniß  derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April
1880  beschlossenen  Anweisung  ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  ist  (Central-Blatt
von  1885  S.  79  ff.),  erleidet  folgende  Abänderungen:
1.  Seite  95  ist  bei  dem  Amtsgericht  in  Genthin  in  der  Spalte  „Landgericht“  statt  Stendal  zu
setzen:  Magdeburg.
2.  Seite  114  fallen  die  auf  das  Amtsgericht  in  Neustadt-Magdeburg  bezüglichen  Angaben,  in  Folge
der  Aufhebung  dieses  Amtsgerichts  und  der  Vereinigung  seines  Bezirks  mit  dem  des  Amtsgerichts
in  Magdeburg,  vom  1.  April  1886  ab  weg.

 

7.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Stand

 

 

 

 

 

 

S*  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
3  ——  —  Grund  Ausweisung  —i  3.
7  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschußes.
1  2.  1  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Felir  Schober,  geboren  am  9.  Juni  1861  zu  Jägern-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.27.  Februar
Schlächtergeselle,  dorf,  Oesterreichisch.  Schlesien,  ortsange-  gierungs-Präsident  zuf  d.  J.
hörig  ebendaselbst,  Potsdam,  4
2.  Johann  Klema,  geboren  am  15.  Juni  1864  zu  Jung.  desgleichen,  derselbe,  3.  März
Bäcker,  bunzlau,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  d.  J.

 

daselbst,

 

 

 

 

3.Stefan  Priewoznik,  geboren  am  1.  August  1860  (oder  14.  Ok-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.29.  Dezember
Arbeiter,  tober  1858,  oder  14.  November  1858))Betteln,  ierungs  ·  Praͤsident  zul  v.  J.
zu  Klein-Rudina,  Komitat  Trentsin,  Frankfirt  a.  /O.,
Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbft,
4.  Aaron  Hanson,  Ar  geboren  am  22.  Januar  1829  zu  Treslöv,  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re-12.  Februar
beiter,  Schweden,  ortsangehörig  ebendaselbst,  holten  Rückfall,  gierung  zu  Schleswig,|d.  J.
        <pb n="84" />
        68

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
-  Grund  des
2  der  B  str  fun  Ausweisung  Ausweisungs
S  Bestrafung.  "
"  des  Ausgewiesenen.  beschloffen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
5.  Hermann  Bernstein,  sgeboren  am  6.  Juli  1869  zu  Odefsa,  Betrug  und  Königlich  preußischer  Re1.  März
Buchbindergeselle,  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Landstreichen,  gierungs-  Präsident  zu  d.  J.
Hannover,
6.  Karl  Ohnheiser,  geboren  am  14.  März  1840  zu  Theresien-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-3.  März
Fleischergeselle,  stadt,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Sky=  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zuf  d.  J.
ritz,  Gemeinde  Wteln,  Bezirk  Brüx,  Lüneburg,
ebendaselbst,
7.  Wilhelm  Metze  geboren  am  5.  April  1863  zu  Roermond,  desgleichen,  Königlich  preußische  Re.27.  Februar
mackers,  Ackerknecht,  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierung  zu  Düsseldorf,  d.  J.
wohnhaft  zuletzt  in  Dülken,  Regierungsbezirk
  Düsseldorf,  Preußen,
8.  Johann  Maier,  geboren  am  24.  Juni  1850  zu  Grafen-desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.#.  Januar
Schuhmacher,  grün,  Bezirk  Plan,  Böhmen,  ortsan-  zirksamt  Tirschenreuth,  d.  IJ.
Z  gehörig  zu  Maiersgrün,  ebendaselbst,
9.  Adolf  Weiß,  ohne  geboren  am  7.  Mai  1840  zu  Deutsch-sBetteln  im  wieder-  Königlich  bayerisches  Be-28.  Januar
Stand,  Brod   Böhmen,  ortsangehörig  eben-  holten  Rücdkfall,  zirksamt  Regen,  d.  J.
aselbst,
10.  Josef  Fleischmann,  geboren  1832  zu  Putzbühl,  Bezirk  Tei-Landstreichen  und  dasselbe,  6.  Februar
ohne  Stand,  nitz,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Nichteinhaltung  der  d.  J.
vorgeschriebenen
Reisezeita.
11.  Anton  Josef  Hillerzeboren  am  15.  November  1857  zuLandstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.#.  Februar
zirksamt  Mühldorf,  d.  J.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

Webergeselle,

Rudolf  Günther,
Müller  und  Bäcker,
Anton  Raßl,  Wagner,

Johann  Svatos

(Swatosch),  Bergmann
  und  Schmiedegeselle,


Stefan  Czech,  Tagelöhner,


Paul  Seidl,  Schneidergeselle,


Josef  Lopata,  Bäckergeselle,


Emanuel  Melich,
Kaminfeger,

Anton  Fent,  Tagelöhner
  (alias:  Alois
Ferre,  Abdecker),

 

 

Wansdorf,  Bez.  Rumburg,  Böhmen,

ortsangehörig  in  Schönlinde,  ebendaselbst,

29  Jahre,  geboren  zu  Halbmeil,  Bezirk

Joachimsthal,  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Seifen,  ebendaselbst,

20  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Alt-Zedlisch,  Bezirk  Tachau,  Böhmen,

geboren  am  29.  Dezember  1852  zu
Meigelshof,  Bezirk  Taus,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  1848  zu  Zbynitz,  Bezirk  Schüttenhofen,
  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  4.  Februar  1850  zu  Neumark,
  Bezirk  Taus,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt
in  Wertingen,  Bayern,

32  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Pisek,  Böhmen,

25  Jahre,  geboren  zu  Jessenic,  Bezirk
Selcan,  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Uhric,  ebendaselbst,

geboren  1860  zu  Enzersdorf,  Bezirk
Bruck  a.  d.  Leitha,  Oesterreich,  orts.
angehörig  ebendaselbst,

Hührung  falscher

eugnisse,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,  Betteln
und  Gebrauch  eines
falschen  Zeugnisses,
Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Führung  gefälschter
  Zeugnisse,

Landstreichen,  Betteln,
Führung  eines  gefälschten
  Zeugnisses,
falsche  Kamensangabe
und  grober  Unfug,

Landstreichen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Pfarrkirchen,

dasselbe,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Pfarrkirchen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Deggendorf,
Königlich  baverisches  Bezirksamt
  Neu-Ulm,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,
dasselbe,

Stadtmagistrat  Kempten,
Bayern,

 

 

desgleichen.

desgleichen.

5.  Februar
d.  J.

8.  Februar
d.  J.

12.  Februar
d.  J.

15.  Februar
d.  J.

17.  Februar
d.  J.

23.  Februar
d.  J.
        <pb n="85" />
        69

 

 

 

22.

23.
24.

25.

26.

27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
36.

36.

37.

38.

39.

Bäcker,

.  Wenzel  Koudelka,

Bergarbeiter,

Josef  Wittig,
Bäcker,

Johann  Adam  Förster,
  Webergeselle,
Jakob  Trummer,
Weber,

August  Karl  Knecht,
Tagner,

Jakob  Schultz
(Schulz),  Bildhauer,


Leonhard  Tasching,
Schuhmacher,

Julius  Colin,
Tagner,

Emil  Albrecht,
Schreiner,

Felix  Liebrecht,
Tagner,

Karl  Sommerfeld,

Kaufmann,

Alexander  Lanoni,

Erdarbeiter,

Franz  Nemec,

Weißgerber,

Cäsar  Roupieère,

Bäcker,

Johann  Felix  Wedel,

Arbeiter,

Emanuel  Bertti,
Tagner,

Anton  Kolombo,
Erdarbeiter,

Ernst  Franz  Jacquin,
  Schreiner,

Jakob  Marie  Robert
Dewaeghengere,

Schriftsetzer,

 

Bezirk  Böhmisch  Leipa,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  12.  Oktober  1865  zu  Bosin,
Bezirk  Münchengrätz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  8.  März  1859  zu  Priesen,  Bezirk

  Komotau,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Dresden,
Sachsen,

geboren  am  12.  Oktober  1858  zu  Asch,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  14.  Februar  1831  zu  Frutigen,
Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  18.  November  1866  zu
Pargny,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  7.  November  1863  zu  Eisch,
Luxemburg,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  7.  Oktober  1856  zu  St.  Romann,
  Oesterreich,

geboren  am  13.  März  1857  zu  Hatol,
Frankreich,

geboren  am  29.  Februar  1863  zu  Zürich,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  23.  Januar  1853  zu  Vazems,
Departement  du  Nord,  Frankreich,
geboren  am  20.  September  1835  zu
Amsterdam,  Niederlande,

geboren  am  24.  Juli  1842  zu  Bergamo,

talien,

geboren  am  15.  Juli  1854  zu  Benadec,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  18.  Juli  1861  zu  Niemes,
Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  24.  Februar  1866  zu  Valcrouzot,
  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,



geboren  am  3.  November  1864  zu  Deno,
Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  in  Straßburg  i./E.,
geboren  am  25.  März  1853  zu  Turbigo,
Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  in  Hochfelden,  Elsaß,
geboren  am  14.  Februar  1865  zu  Nan
sous  St.  Anne,  Departement  Doubs,
Frankreich,  ortsangehörig  zu  Salin,
Departement  Jura,  ebendaselbst,
geboren  am  13.  Januar  1858  zu  Lyon,
Departement  Rhöne,  Frankreich,  orts.
angehörig  ebendaselbft,

 

Landstreichen
Betteln,

desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,
Landstreichen,
Landstreichen
geaeteie,
desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,
Landstreichen

Betteln,
desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen,

desgleichen,

 

streichen  und  Betteln,

und

und

und

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,
Landeskommissär
Karlsruhe,

dent  zu  Colmar,

derselbe,

derselbe,
derselbe,
derselbe,
derselbe,
derselbe,
derselbe,
derselbe,
derselbe,
derselbe,

dent  zu  Straßburg,
derselbe,

dent  zu  Metz,

derselbe,

 

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Leipzig,

Großherzoglich  badischer

zu

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-Kaiserlicher

  Bezirks-Präst-Kaiserlicher

  Bezirks-Präsi-*

  Nane  und  Stand  Alter  und  Heimath  mx#  Behörde,  welche  die  den

#  **  der  Veeprafen  Uusweisung  Ausweisungs.
1  des  Ausgewiesenen.  9.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

20.  Josef  Hermann,  sgeboren  am  10.  März  1853  zu  Ober-Politz,  Diebstahl,  Land-  Königlich  sächsische  Kreis-18.  Januar

hauptmannschaft  Zwickau,  d

6.  Februar
d.  J.
desgleichen.

12.  Februar
d.  J.
desgleichen.
30.  November
v.  J.

8.  Januar
d.  J.

10.  Februar
d.  J.

15.  Februar
d.  J.
desgleichen.
desgleichen.
desgleichen.
17.  Februar
d.  J.

19.  Februar
d.  J.

22.  Februar
d.  J.
desgleichen.

3.  März

d.  J.
desgleichen.
22.  Februar
d.  J.

desgleichen.
        <pb n="86" />
        Rame  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
7  !  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  «  beschloffen  hat.
gewiesenen  si  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
.  Paul  Nestor  Couzon,  geboren  am  7.  Dezember  1863  zu  St.  Landfstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks.Präfl  22.  Februar
Tagner,  Fargeau,  Departement  Yonne,  Frank-  dent  zu  Metz,  d.  J.
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
.  Konrad  Hofmann,  geboren  am  3.  Juni  1852  zu  Hongen-Desgleichen,  derselbe,  27.  Februar
Eisengießer,  bach,  Schweiez,  d.  J.

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="87" />
        —  71  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

1Z
2  o  A
XIV.  Jahrgang.  #  Berlin,  Freitag,  den  2.  April  1886.  #  14.
Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Steueramtliche  Be.  4.  Versicherungs  -Wesen:  Regulativ,  betreffend  die  Unfallhandlung
  des  nach  amerikanischer  Art  geernteten  Tabacks  versicherung  für  den  Betrieb  der  Reichs-Post-  und  Tele-Seite
  71  graphenverwaltttnynyg  76
2.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Abänderungen  der  Postordnung...
  .....  ...  72  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
8.  Konsulat-Wesen:  Todesfälle;  —  Exegquatur-Ertheilung  Reichsgebllte..  79
75

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  März  d.  IJ.  Folgendes  beschlossen:

Das  sogenannte  amerikanische  Tabackernteverfahren  (Einernten  der  ganzen  Tabackpflanze
ohne  Trennung  der  Blätter  von  dem  Pflanzenstengel)  kann  auf  Antrag  des  Tabackpflanzers  von
dem  Hauptamt  unter  nachstehenden  Bedingungen  und  Kontrolen  gestattet  werden:

1.  Der  Antrag  auf  Gestattung  des  Verfahrens  ist  rechtzeitig  vor  der  amtlichen  Feststellung  der
zu  vertretenden  Tabackmenge  (§F.  6  des  Tabacksteuergesetzes  vom  16.  Juli  1879  —  Reichs-Gesetzblatt
  Seite  245  —)  bei  der  Steuerbehörde  des  Bezirks  einzureichen.

In  demselben  ist  anzugeben:

a)  auf  welche  Grundstücke  das  Verfahren  sich  erstrecken  soll,
b)  wie  viel  Pflanzen  sich  auf  jedem  dieser  Grundstücke  befinden.

2.  Die  Pflanzenstengel  gehören  zu  dem  steuerpflichtigen  Taback.

Die  verbindliche  Feststellung  der  zu  vertretenden  Tabackmenge  richtet  sich  bezüglich
der  Pflanzenstengel  auf  die  Zahl  der  letzteren  und  hat  bei  den  nach  §.  6  des  Gesetzes
vorzunehmenden  Ermittelungen  zu  erfolgen.  Die  Feststellung  der  Zahl  der  Pflanzenstengel
darf  auch  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  im  §.  8  des  Tabacksteuergesetzes  geschehen.

3.  Die  von  den  Blättern  befreiten  Pflanzenstengel  sind  nach  Maßgabe  der  von  der  Steuerbehörde
  zu  ertheilenden  Anweisung  besonders  zu  verpacken  und  unter  Uebergabe  einer
schristlichen  Anmeldung  spätestens  zu  dem  für  die  Verwiegung  der  Blätter  festgesetzten
Termin  zur  Revision  zu  gestellen.  Ergiebt  sich  bei  dieser  Revision  eine  geringere  als  die
nach  Ziffer  2  zu  vertretende  Zahl  der  Pflanzenstengel,  so  finden  die  Bestimmungen  im
§.  25  der  Dienstvorschriften  vom  29.  Mai  1880  (Central-Blatt  1880,  Seite  327)  sinngemäße
  Anwendung.

Die  Versteuerung  der  Pflanzenstengel  unterbleibt,  soweit  die  Vernichtung  derselben  bei
der  Revision  beantragt  und  demnächst  unter  Aufsicht  vollzogen  wird  (§.  33  Ziffer  5  der
Dienstvorschriften).

Berlin,  den  30.  März  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.

 

14
        <pb n="88" />
        2.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Abänderungen

der

Postordnung  vom  8.  März  1879.

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  §.  50  des  Gesetzes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom  28.  Oktober
1871  wird  die  Postordnung  vom  8.  März  1879“)  in  folgenden  Punkten  abgeändert:

1.  Im  §.  2,  „Außenseite“  betreffend,  erhält  der  Absatz  l  folgende  anderweite
Fassung:

1  Der  Absender  darf  auf  der  Außenseite  einer  Postsendung  außer  den  auf  die  Beförderung  bezüglichen
  Angaben  noch  seinen  Namen  und  Stand,  bz.  seine  Firma,  sowie  seine  Wohnung  vermerken.
Bei  Briefen  können  weitere  Angaben  und  Abbildungen,  welche  sich  auf  den  Stand,  die  Firma  oder  das
Geschäft  des  Absenders  beziehen,  unter  der  Bedingung  hinzugefügt  werden,  daß  die  sämmtlichen,  nicht  die  Beförderung
  betreffenden  Vermerke  r2c.  in  ihrer  Ausdehnung  etwa  den  sechsten  Theil  des  Briefumschlags  nicht
überschreiten  und  am  oberen  Rande  des  Briefumschlags  auf  der  Vorderseite  oder  Rückseite  sich  befinden.  Auf
der  Rückseite  der  Briefumschläge,  und  zwar  auf  der  Verschlußklappe,  können  außerdem  solche  Zeichen  und
Abbildungen  angebracht  werden,  welche  im  Allgemeinen  als  Ersatz  für  einen  Siegel=  oder  Stempelabdruck  anzusehen
  sind.  Wegen  der  besonderen  Bestimmungen  für  Post-Packetadressen,  Postkarten,  Drucksachen,  Waarenproben
  und  Postanweisungen  siehe  §§.  3,  12,  13,  14  und  16.

2.  Der  §.  11  „Zur  Postbeförderung  bedingt  zugelassene  Gegenstände“  betreffend,  wird,
wie  folgt,  abgeändert:

1.  Der  Absatz  1  erhält  nachstehenden  Zusatz:

Bei  Sendungen  mit  lebenden  Thieren,  welche  unter  Nachnahme  (§.  18)  versandt  werden,
ist  vom  Absender  durch  einen  sowohl  auf  die  Begleitadresse,  als  auf  die  Sendung  selbst  zu  setzenden  Vermerk
darüber  Bestimmung  zu  treffen,  was  mit  der  Sendung  geschehen  soll,  wenn  die  Annahme  derselben  durch
den  Empfänger  nicht  binnen  24  Stunden  nach  geschehener  postamtlicher  Benachrichtigung  erfolgt.  Dieser
Vermerk  muß,  je  nach  der  Wahl  des  Absenders,  der  nachstehenden  Fassung  entsprechen:

1.  Wenn  nicht  sofort  abgenommen,  zurück!
2.  Wenn  nicht  sofort  abgenommen,  verkaufen!
3.  Wenn  nicht  sofort  abgenommen,  telegraphische  Nachricht  auf  meine  Kosten!  „

Für  die  Behandlung  der  Sendungen  mit  lebenden  Tieren  am  Bestimmungsorte  ist  die  solcherweise
getroffene  Verfügung  des  Absenders  maßgebend,  mit  der  Ausnahme,  daß,  im  Falle  der  Inhalt  der  Sendung
vor  Ausführung  der  etwa  anderweiten  Verfügung  des  Absenders  ersichtlich  dem  Verderben  ausgesetzt  ist,  die
Bestimmungen  des  §.  39  Absatz  III  in  Anwendung  zu  kommen  haben.

2.  Der  Absatz  III  erhält  folgende  veränderte  Fassung:

III  Zur  Verwendung  für  Hand-Schußwaffen  bestimmte  Zündhütchen,  Zündspiegel  und  Metallpatronen
  (Metallkugelpatronen,  Metallschrotpatronen,  Metallplatzpatronen)  müssen  in  Kisten  oder  Fässer  fest
von  außen  uund  innen  verpackt  und  als  solche,  sowohl  auf  der  Begleitadresse,  als  auch  auf  der  Sendung
selbst,  bezeichnet  sein.  Die  Metallpatronen  müssen  außerdem  derart  beschaffen  sein,  daß  weder  ein  Ablösen
der  Kugel,  bz.  ein  Herausfallen  der  Schrote  noch  ein  Ausstreuen  des  Pulvers  stattfinden  kann.  Der  Absender

  ist,  wenn  er  diese  Bedingungen  nicht  eingehalten  hat,  für  den  aus  etwaiger  Entzündung  entstandenen
Schaden  haftbar.

 

)  Central-Bl.  1879,  S.  185;  Nachträge  dazu:  1879,  S.  538;  1883,  S.  71;  1886,  S.  15.
        <pb n="89" />
        —  73  —

3.  Im  5.  I11a,  odringende  Packetsendungen“  betreffend,  treten  folgende  Aende—
rungen  ein:
1.  Am  Schluß  des  Absatzes  I  ist  nachzutragen:
Das  Verlangen  der  Einschreibung  oder  eine  Werthangabe  ist  bei  dringenden  Packetsendungen
nicht  zulässig.
2.  Im  Absatz  III  ist  statt  der  Worte:  „außer  dem  Porto  nach  der  Taxe  für  sperriges
Gut“  zu  setzen:
außer  dem  tarifmäßigen  Porto.
3.  Der  Absatz  IV  ist  zu  streichen.

4.  Der  §.  12,  „Postkarten“  betreffend,  wird  wie  folgt  abgeän  dert:
1.  Im  Absatz  lI  tritt  hinter  dem  Worte  „Photographien“  der  Zusatz  hinzu:
und  Postkarten  mit  angefügten  Waarenproben.
2.  Der  bisherige  Abksatz  IllI  ist  zu  streichen;  die  folgenden  Absätze  erhalten
dementsprechend  die  Nummern  III,  IV,  V.  VI,  VII  und  VIII.
3.  Im  Absatz  V  (bisher  VI)  kommt  der  letzte  Satz  „Bei  der  Verwendung  von
Postkarten  als  Formulare  zu  Drucksachen  beträgt  das  Porto  3  Pf.“  in  Fortfall.

5.  Im  S.  13,  „Drucksachen“  betreffend,  treten  folgende  Aenderungen  ein:

1.  Im  Absatz  IV  ist  der  Satz  „Drucksachen  sind  auch  in  Form  von  Postkarten  zulässig
(C.  12  Abs.  III)"  abzuändern  in:

Drucksachen  sind  auch  in  Form  offener  Karten  zulässig,  jedoch  dürfen  solche  Karten  die  Bezeichnung
„Postkarte“  nicht  tragen.

2.  Im  Absatz  VII  erhält  hinter  den  Worten  „Es  soll  jedoch  gestattet  sein“  die
Stelle  unter  1.  solgende  Fassung:

1.  auf  der  Außenseite,  die  nach  s.  2  Absatz  l  bei  Briefen  zulässigen  Vermerke  u.  s.  w.  unter
den  vorgeschriebenen  Bedingungen  anzubringen;

3.  Der  Absatz  X  erhält  folgende  veränderte  Fassung:

X  Als  außergewöhnliche  Zeitungsbeilagen  sind  solche  dem  Absatz  1  entsprechende  Drucksachen  anzusehen:

1.  welche  nach  Form,  Papier,  Druck  oder  sonstiger  Beschaffenheit  nicht  als  Bestandtheile  derjenigen
  Zeitung  oder  Zeitschrift  erachtet  werden  können,  mit  der  die  Versendung  erfolgen  soll;
2.  welche  zwar  als  regelmäßige  Nebenblätter  zu  Zeitungen  erscheinen,  aber  auch  unabhängig
von  der  Hauptzeitung  für  sich  allein  bezogen  werden  können.

6.  Im  §.  15,  „Einschreibsendungen“  betreffend,  ist  im  ersten  Satze  des  Absatz  l  hinter
den  Worten:  „Packete  ohne  Werthangabe“  hinzuzufügen:

—  ausschließlich  jedoch  der  dringenden  Packete  (s.  11a)  —

7.  Im  §F.  17,  „Telegraphische  Postanweisungen“  betreffend,  treten  folgende  Aenderungen
  ein:

1.  Im  Absatz  III  ist  statt  der  Worte:  „Reichs-Telegraphenanstalt“  zu  setzen:
,  dem  allgemeinen  Verkehr  dienenden  Telegraphenanstalt.

2.  Im  Absatz  V  sind  die  Angaben  unter  a  zu  streichen  und  die  folgenden
Sätze  b,  c,  d  mit  bz.  a,  b,  c  zu  bezeichnen;  dementsprechend  sind  im
letzten  Satze  die  Worte:  vunter  a  und  b“  bz.  „unter  c  und  d"  abzuändern  in:

unter  a  bz.  unter  b  und  c.

8.  Im  s§.  18,  „Postnachnahmesendungen“  betreffend,  treten  folgende  Aenderungen  ein:

1.  Im  Absatz  l  sind  die  Worte:  „Postnachnahmen  sind  im  Betrage  bis  zu  einhundert
und  fünfzig  Mark  einschließlich  zulässig“  abzuän  dern  in:
Postnachnahmen  sind  im  Betrage  bis  zu  vierhundert  Mark  einschließlich  zulässig.

14°
        <pb n="90" />
        —  74  —

2.  Der  Absatz  II  ist  zu  streichen;  die  folgenden  Absätze  erhalten  dementsprechend
  die  Nummern  I  bis  VIII.

9.  Im  s.  19,  „Postaufträge  zur  Einziehung  von  Geldbeträgen“  betreffend,  erhält  der
Absatz  IX  folgenden  veränderten  Eingang:

IX  Die  Postverwaltung  haftet  für  eine  Postauftragssendung  wie  für  einen  eingeschriebenen  Brief,

10.  Im  §.  20,  „Postaufträge  zur  Einholung  von  Wechselaccepten“  betreffend,  erhält  der
Absatz  XII  folgenden  veränderten  Eingang:

XII  Die  Postverwaltung  hastet  für  eine  Postauftragssendung  wie  für  einen  eingeschriebenen  Brief.

11.  Im  8§.  25,  „Zeit  der  Einlieferung“  betreffend,  erhalten  die  Absätze  III  und  IV
folgende  veränderte  Fassung:  «

III  An  Sonntagen  und  an  allgemeinen  (gesetzlichen)  Feiertagen  fallen  die  Dienststunden  von
9  Uhr  Morgens  bis  5  Uhr  Nachmittags  aus.  Nachmittags  von  5  Uhr  ab  findet  mindestens  während  einer
Stunde  und  längstens  während  zwei  Stunden  der  Dienstverkehr  mit  dem  Publikum  ununterbrochen  statt.
Auf  welchen  Zeitraum  innerhalb  vorstehender  Grenzen  der  Schalterdienst  sich  zu  erstrecken  hat,  wird  für  jede
Postanstalt  durch  die  vorgesetzte  Ober-Postdirektion  nach  dem  örtlichen  Bedürfnisse  bestimmt.  Die  Ober-Postdirektionen
  können  in  besonderen  Fällen  die  Beschränkung  der  Dienststunden  an  Sonntagen  und  allgemeinen
Feiertragen  zeitweise  ganz  oder  zum  Theil  aufheben.

IV  Insofern  bei  einer  Postanstalt  eine  Einrichtung  besteht,  welche  von  den  in  Bezug  auf  die
Dienststunden  an  den  Wochentagen  geltenden  Bestimmungen  abweicht,  kann  es  dabei  bis  auf  Weiteres  sein
Bewenden  behalten.

Ferner  tritt  als  XII.  Absatz  neu  hinzu:

XII  Unter  den  nämlichen  Voraussetzungen  und  bis  zu  denselben  Schlußzeiten  (Abs.  XI)  dürfen
bei  denjenigen  Postanstalten,  welche  von  der  Postbehörde  hierzu  besonders  ermächtigt  sind,  gewöhnliche
Pacetsendungen  auf  Verlangen  ebenfalls  außerhalb  der  Schalterdienststunden  angenommen  werden.  Die
Packete  müssen  als  „dringende“  bezeichnet  sein.  Für  jedes  Packet  ist,  neben  den  im  §.  11a  für  dringende
Tacsüssmungen  festgesetzten  Gebühren,  eine  besondere  Einlieferungsgebühr  von  20  Pf.  im  voraus  zu
entrichten.

12.  Im  F§.  29  erhalten  die  Absätze  I  bis  V  folgende  veränderte  Fassung:
Zurückziehung  von  Postsendungen  und  Abänderung  von  Aufschriften  durch  den  Absender.

1  Der  Absender  einer  Postsendung  kann  dieselbe  zurücknehmen  oder  ihre  Aufschrift  abändern
lassen,  so  lange  die  Sendung  dem  Empfänger  noch  nicht  ausgehändigt  ist.  Bei  Sendungen  mit  Werthangabe
und  Postanweisungen  ist  das  Verlangen  einer  Abänderung  der  Aufschrift  nicht  zulässig.

II  Die  Zurücknahme  kann  erfolgen  am  Orte  der  Aufgabe  oder  am  Bestimmungsorte,  ausnahmsweise
  auch  an  einem  Unterwegsorte,  insofern  dadurch  keine  Störung  des  Dienstes  herbeigeführt  wird.

III  Die  Zurückgabe  geschieht  an  denjenigen,  welcher  ein  von  derselben  Hand,  von  welcher  die  Aufschrift
  der  Sendung  geschrieben  ist,  ausgefertigtes  Doppel  des  Briefumschlages  bz.  der  Begleitadresse  2c.  und
den  Einlieferungsschein,  sofern  ein  solcher  über  die  Sendung  ertheilt  ist,  abgiebt.

IV.  Ist  die  Sendung  bereits  abgegangen,  so  hat  derjenige,  welcher  dieselbe  zurückfordert  oder  die
Abänderung  ihrer  Aufschrift  wünscht,  sich  als  Absender  auszuweisen  (Abs.  III)  und  den  Gegenstand  bei  der
Postanktalt  ves  Abgangsortes  schriftlich  so  genau  zu  bezeichnen,  daß  derselbe  unzweifelhaft  als  der  verlangte
zu  erkennen  ist.

V  Die  hierauf  bezüglichen  Verlangen  werden  entweder  brieflich  oder  telegraphisch  von  der  Postanstalt
  auf  Kosten  des  Absenders  ausgefertigt  und  abgesandt.  Letzterer  hat  dafür  zu  entrichten:

1.  wenn  die  Uebermittelung  brieflich  erfolgt,  die  Taxe  für  einen  einfachen  Einschreibbrief;
2.  wenn  die  Uebermittelung  auf  telegraphischem  Wege  geschieht,  die  Taxe  des  Telegramms  nach
dem  gewöhnlichen  Tarif.

13.  Im  S.  32,  „Bestellung“  betreffend,  treten  folgende  Aenderungen  ein:

1.  Zwischen  Absatz  VII  und  VIII  ist  nachstehender  neue  Absatz  einzuschalten:
VIIa  Die  Bestellgebühren  können  vom  Absender  im  voraus  entrichtet  werden.  In  solchem  Falle
        <pb n="91" />
        —  75  —

ist  in  der  Aufschrift  der  Sendung  von  dem  Absender  der  Vermerk  „einschließlich  Bestellgeld  frei“  niederzuschreiben.

2.  Im  Absatz  XIII  sind  die  Angaben  unter  d,  wie  folgt,  abzuändern:
d)  bei  Zeitungen,  welche  täglich  mehrmals  erscheinen,  für  jede  tägliche  Bestellung  1  Mark,

14.  Im  S.  34,  „An  wen  die  Bestellung  geschehen  muß“  treten  folgende  Aenderungen  ein.
1.  Der  zweite  Satz  des  Absatzes  I  erhält  folgende  veränderte  Fassung:

Der  Empfänger,  welcher  einen  Dritten  zur  Empfangnahme  der  an  ihn  zu  bestellenden  Sendungen
bevollmächtigen  will,  muß  die  Vollmacht  schriftlich  ausstellen  und  in  dieser  die  Gattungen  der  Sendungen
genau  bezeichnen,  zu  deren  Empfangnahme  der  Bevollmächtigte  befugt  sein  soll.

2.  Am  Schlusse  tritt  der  folgende  neue  Absatz  hinzu:

XI  Zollpflichtige  Postsendungen  werden  zum  Zweck  der  zollamtlichen  Schlußabfertigung  an  die  zuständigen
  Zoll=  oder  Steuerstellen  übergeben.  Die  Haftpflicht  der  Postverwaltung  erlischt,  sobald  die  ordnungsmäßige
  bergabe  der  Sendung  an  die  Zoll=  oder  Steuerstelle  auf  Grund  der  bestehenden  Vorschriften  stattgesunden
  hat.

15.  Im  §.  36  „Berechtigung  des  Empfängers  zur  Abholung  der  Briefe  u.  s.  w.“  betreffend,
treten  folgende  Aenderungen  ein:
1.  Der  erste  Satz  im  Absatz  l  erhält  nachstehende  Fassung:

Der  Empfänger,  welcher  von  der  Befugniß,  seine  Postsendungen  abzuholen  oder  abholen  zu  lassen,
Gebrauch  machen  will,  muß  solches  in  einer  schriftlichen  Erklärung  nach  Maßgabe  der  von  der  Postverwaltung
vorgeschriebenen  Fassung  aussprechen  und  diese  Erklärung  bei  der  Postanstalt  niederlegen.

2.  Im  Absatz  V  erhalten  die  Angaben  unter  1  folgenden  veränderten
Wortlaut:
1.  wenn  der  Absender  die  Eilbestellung  verlangt  hat  (S.  21);
16.  Im  S§.  39,  „Behandlung  unbestellbarer  Postsendungen  am  Bestimmungsorte“  betreffend,
sind  unter  VI  im  letzten  Satze  des  ersten  Absatzes  die  Worte:  „die  Zahlung  verweigert
  oder“  zu  streichen.

17.  Im  S.  43,  „Verkauf  von  Postwerthzeichen"  betreffend,  er  hält  der  Absatz  IV  folgende
veränderte  Fassung:

IV  Bei  sämmtlichen  Postämtern  I.  und  II.,  sowie  bei  einzelnen  Postämtern  III.  und  Postagenturen,
werden  gestempelte  Streifbänder  mit  dem  Frankostempel  zu  3  Pf.  zum  Verkauf  gestellt.  Der  Absatz  findet
nur  in  Mengen  von  10  Stück  statt,  und  zwar  mit  einem  Zuschlage  von  5  Pf.  für  je  10  Stück.

Vorstehende  Aenderungen  treten  mit  dem  1.  April  1886  in  Kraft.

Berlin,  den  21.  März  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  von  Stephan.

 

3.  Konfulat-Wesen.

 

D.-  Kaiserliche  General-Konsul  Ritter  von  Mallmann  in  Wien  und  der  Kaiserliche  Konsul  Tettenborn
in  Beirut  sind  gestorben.

 

Dem  zum  Königlich  großbritannischen  Konsul  in  Frankfurt  a.M.  ernannten  Kaufmann  Bernhard  Goldbeck
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="92" />
        4.  Versicherungs-Wesen.

 

Regulativ,
betreffend
die  Unfallversicherung  für  den  Betrieb  der  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung.

An  Stelle  des  Regulativs  vom  30.  September  1885  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  484)  wird
auf  Grund  des  §.  5  des  Gesetzes  über  die  Ausdehnung  der  Unfall=  und  Krankenversicherung  vom  28.  Mai  1885

kae  Besethlat  S.  159)  für  den  Betrieb  der  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  nachstehendes  Regulutio
erlassen.

ö.  1.

Für  das  gesammte  Reichs-Postgebiet  werden  Vertreter  der  im  Reichs-Post=  und  Telegraphenbetriebe
beschäftigten  Arbeiter  gewählt.  Die  Wahl  erfolgt  durch  die  Vorstände  der  Post-Krankenkassen,  Orts-Krankenkassen,
  Innungs-Krankenkassen  und  Knappschaftskassen,  welche  im  Reichs-Postgebiet  ihren  Sitz  haben,  und
welchen  mindestens  zehn  im  Betriebe  der  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  beschäftigte,  gegen  Unfall
versicherte  Personen  angehören.  Die  Vorsitzenden  der  Post-Krankenkassen  und  die  dem  Vorstande  einer  anderen
wahlberechtigten  Krankenkasse  angehörenden  Vertreter  der  Arbeitgeber  nehmen  an  der  Wahl  nicht  theil.

Für  jede  wahlberechtigte  Krankenkasse  werden  ein  Vertreter  und  zwei  Ersatzmänner  gewählt.  Dieselben
müsen  ihren  Wohnsitz  in  demjenigen  Ober-Postdirektionsbezirk  haben,  in  welchem  sich  der  Sitz  der  Krankenasse
  befindet.

Als  gegen  Unfall  versichert  im  Sinne  dieses  Regulativs  sind  alle  im  Betriebsdienste  der  Reichs-Postund
  Telegraphenverwaltung,  einschließlich  der  von  ihr  für  eigene  Rechnung,  nicht  für  Rechnung  eines  Unternehmers,
  unternommenen  Bauausführungen,  beschäftigten  Personen  anzusehen,  welche,  ohne  Beamte  zu  sein,
zur  Verwaltung  lediglich  im  Arbeiterverhältniß  stehen.

S.  2.

Die  Wahl  der  Vertreter  der  Arbeiter  und  der  Ersatzmänner  hat  zum  ersten  Mal  in  der  ersten  Hälste
des  Monats  April,  künftig  in  der  zweiten  Hälfte  des  Monats  März,  zu  erfolgen.  Sie  geschieht  bei  der
Post-Krankenkasse  unter  Leitung  des  Vorsitzenden,  bei  den  Orts=  und  Innungs-Krankenkassen,  sowie  den
Knappschaftskassen  unter  Leitung  eines  Wahlvorstehers,  welcher  von  derjenigen  Ober-Postdirektion,  in  deren
Bezirk  sich  der  Sitz  der  Kasse  befindet,  bestimmt  wird.  Die  Wahl  erfolgt  auf  die  Dauer  von  je  4  Jahren
vom  1.  April  1886  an  gerechnet.

Wählbar  sind  nur  männliche,  großjährige,  gegen  Unfall  versicherte  Kassenmitglieder,  welche  im  Betriebe
  der  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  beschäftigt  sind,  sich  im  Besitze  der  bürgerlichen  Ehrenrechte
befinden  und  nicht  durch  richterliche  Anordnung  in  der  Verfügung  über  ihr  Vermögen  beschränkt  sind.

Die  Wahl  erfolgt  für  jeden  Vertreter  und  für  jeden  der  Ersatzmänner  besonders.  Falls  die  Wahl
nicht  ohne  Widerspruch  mündlich  erfolgt,  geschieht  sie  durch  Stimmzettel.  Gewählt  ist  derjenige,  welcher  die
meisten  Stimmen  erhält.  Stimmen,  welche  auf  nicht  wählbare  bezw.  auf  im  fraglichen  Ober-Postdirektionsbezirke
  nicht  wohnhafte  Personen  fallen  oder  die  Gewählten  nicht  deutlich  bezeichnen,  werden  nicht  mitgezählt.
Bei  Stimmengleichheit  entscheidet  das  vom  Wahlvorsteher  zu  ziehende  Loos.

Die  Ersatzmänner  haben  den  Vertreter  in  Behinderungsfällen  zu  ersetzen  und  im  Falle  des  Ausscheidens
  des  letzteren  für  denselben  während  des  Restes  der  Wahlperiode  in  der  Reihenfolge  ihrer  Wahl
einzutreten.

Ueber  jede  Wahl  von  Vertretern  der  Arbeiter  und  von  Ersatzmännern  ist  eine  Verhandlungsschrift
aufzunehmen,  welche  von  dem  Wahlvorsteher  zu  unterschreiben  und  durch  Vermittelung  der  Ober-Postdirektion,
        <pb n="93" />
        —  77  —

in  deren  Bezirk  die  Krankenkasse  ihren  Sitz  hat,  an  die  Post-Versicherungskommission  einzureichen  ist.  Letztere
benachrichtigt  die  Gewählten  von  ihrer  Wahl;  auf  Grund  der  ihr  zugegangenen  Verhandlungsschriften  führt
sie  eine  Liste  der  gewählten  Vertreter  und  Ersatzmänner  und  veranlaßt  in  den  festgesetzten  Fristen  die  erforderlichen
  Neuwahlen.

Alle  zwei  Jahre  scheidet  die  Hälfte  sämmtlicher  Vertreter  und  Ersatzmänner  aus.  Ist  die  Zahl  der
Vertreter  eine  ungerade,  so  scheidet  das  erste  Mal  die  Hälfte  der  nächstkleineren  geraden  Zahl  aus.  Die
erstmalig  Ausscheidenden  werden  durch  das  Loos  bestimmt.  Dasselbe  wird,  sobald  die  Mittheilungen  von
den  erfolgten  Wahlen  eingegangen  sind,  durch  einen  Beamten  der  Post-Versicherungskommission  aus  der  Zahl
sämmtlicher  Vertreter  gezogen.  Die  Ausscheidenden  können  wiedergewählt  werden.

Kommt  bei  einer  wahlberechtigten  Kasse  eine  Neuwahl  nicht  in  der  zweiten  Hälfte  des  März  zu
stande,  so  bleiben  die  ausgeloosten  und  später  die  im  regelmäßigen  Wechsel  ausscheidenden  Mitglieder  bis  zur
vollzogenen  Neuwahl  in  Thätigkett.

8.  3.

Zu  dem  für  den  Betrieb  der  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  zu  bildenden  Schiedsgericht
werden  von  der  Post-Versicherungskommission  zwei  Beisitzer,  sowie  für  jeden  Beisitzer  ein  erster  und  zweiter
Stellvertreter  aus  der  Zahl  der  nicht  zur  Post-Versicherungskommission  gehörenden  angestellten  Beamten  der
Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung,  welche  großjährig  und  nicht  durch  richterliche  Anordnung  in  der
Verfügung  über  ihr  Vermögen  beschränkt  sind,  auf  die  Dauer  von  vier  Jahren,  vom  1.  April  1886  an
gerechnet,  ernannt.

Zwei  weitere  Beisitzer  zum  Schiedsgericht,  sowie  für  jeden  Beisitzer  ein  erster  und  zweiter  Stellvertreter
werden  von  den  Vertretern  der  Arbeiter  unter  Leitung  der  Post-Versicherungskommission  nach  Mißgabe  der
nachstehenden  Bestimmungen  auf  die  Dauer  von  vier  Jahren  gewählt.

Jeder  Arbeitervertreter  erhält  von  der  Post-Versicherungskommission  durch  Vermittelung  der  Ober-Postdirektion
  einen  Stimmzettel  und  hat  auf  demselben  so  viele  Namen  aufzuschreiben,  als  Beisitzer  und
Stellvertreter  zu  wählen  sind.  Jeder  Vertreter  führt  eine  Stimme.  Gewählt  sind  diejenigen,  welche  die
meisten  Stimmen  erhalten.  Stimmen,  welche  auf  nicht  wählbare  Personen  fallen  oder  die  Gewählten  nicht
deutlich  bezeichnen,  werden  nicht  mitgezählt.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet  das  von  einem  Beamten  der
Post-Versicherungskommission  zu  ziehende  Loos.  In  derselben  Weise  und  für  dieselbe  Zeit  werden  für  jeden
Beisitzer  zwei  Stellvertreter  gewählt.  Aus  dem  Stimmzettel  muß  sich  deutlich  ergeben,  welche  Person  erster
und  welche  Person  zweiter  Beisitzer  und  bezw.  Stellvertreter  ist.

Als  Beisitzer  und  Stellvertreter  wählbar  sind  nur  solche  großjährige,  der  Reichs-Post=  und
Telegraphenverwaltung  angehörende,  gegen  Unfall  versicherte  Arbeiter,  welche  Mitglieder  einer  der  Kassen
sind,  deren  Vorstände  die  Vertreter  der  Arbeiter  gewählt  haben,  sich  im  Besitze  der  bürgerlichen  Ehrenrechte
befinden  und  nicht  durch  richterliche  Anordnung  in  der  Verfügung  über  ihr  Vermögen  beschränkt  sind.

Alle  zwei  Jahre  scheiden  ein  Beisitzer  und  dessen  Stellvertreter  aus.  Die  erstmalig  Ausscheidenden
werden  durch  das  nach  dem  Stattfinden  der  ersten  Wahl  von  einem  Beamten  der  Post-Versicherungskommission
  zu  ziehende  Loos  bestimmt.  Scheidet  ein  Beisitzer  während  der  Wahlperiode  aus,  so  treten  für
den  Rest  derselben  die  Stellvertreter  in  der  Reihenfolge  ihrer  Wahl  ein.  Ausscheidende  Beisitzer  und  Stellvertreter
  sind  wieder  wählbar.  .

Die  Post-Versicherungskommission  hat  die  gewählten  Beisitzer  und  Stellvertreter  von  ihrer  Wahl  zu
benachrichtigen  und  ihren  Namen  und  Wohnort  der  Landes-Zentralbehörde  zum  Zwecke  der  Veröffentlichung
  anzuzeigen.

Lehnt  ein  Gewählter  die  Wahl  zum  Beisitzer  oder  zum  Stellvertreter  ab,  so  hat  die  Post-Versicherungskommission
  die  Berechtigung  der  Ablehnung  zu  prüfen.  Erachtet  sie  die  Ablehnung  für  begründet,
so  hat  sie  alsbald  die  Wahl  einer  anderen  Person  zu  veranlassen.  Anderenfalls  hat  sie  das  Ablehnungsgesuch
  zurückzuweisen  und,  wenn  der  Gewählte  trotzdem  die  Obliegenheiten  des  Amts  wahrzunehmen  sich
weigert,  beim  Reichs-Postamt  die  Verhängung  der  gesetzlichen  Zwangsmaßregeln  zu  beantragen.

S.  4.

Die  Vertreter  und  Ersatzvertreter  der  Arbeiter,  sowie  die  von  diesen  gewählten  Beisitzer  und  Stellvertreter
  zum  Schiedsgericht  erhalten  im  Falle  einer  Einberufung  Ersatz  für  den  entgangenen  Arbeitsverdienst
und  für  nothwendige  baare  Auslagen  (Fuhrkosten  2c.).
        <pb n="94" />
        —  78  —

Sofern  die  Vertreter  in  Folge  ihrer  Einberufung  einen  Verlust  an  Arbeitslohn  erleiden,  wird  denselben
  derjenige  Betrag  gewährt,  welchen  sie  bei  ununterbrochener  Fortdauer  ihrer  Beschäftigung  für  die
Dauer  der  Einberufung  erhalten  hätten.

Für  Fuhrkosten  werden  diejenigen  Sätze  gewährt,  welche  bei  Ausführung  von  Dienstreisen  der  Unterbeamten
  zu  zahlen  sind.

Die  zu  erstattenden  Beträge  sind,  soweit  sie  sich  auf  Vertreter  und  Ersatzvertreter  der  Arbeiter  beziehen,
  durch  die  unmittelbar  vorgesetzte  Dienststelle  in  Forderung  nachzuweisen;  die  Forderungsnachweise  sind
durch  Vermittelung  der  Ober-Postdirektion  der  Post-Versicherungskommission  vorzulegen.  Kommen  neben  den
Fuhrkosten  noch  andere  baare  Auslagen  zum  Ansatz,  so  sind  die  entsprechenden  Beläge  beizubringen.  Die
Forderungsnachweise  werden  von  der  Post-Versicherungskommission  festgestellt  und  die  zu  erstattenden  Beträge
alsdann  von  der  Ober-Postdirektion  auf  die  Postkasse  angewiesen.

Für  die  von  den  Vertretern  der  Arbeiter  gewählten  Beisitzer  zum  Schiedsgericht  sind  die  nach  Maßgabe
  der  vorstehenden  Vorschriften  zu  gewährenden  Beträge  durch  den  Vorsitzenden  des  Schiedsgerichts  festzusetzen
  und  die  solchergestalt  festgesetzten  Beträge  alsdann  von  der  dem  Beisitzer  vorgesetzten  Ober-Postdirektion
auf  die  Postkasse  anzuweisen.

S.  5.

Die  Vorstände  der  Post-Krankenkassen,  Orts-Krankenkassen,  Bau-Krankenkassen,  Innungs-Krankenkassen,
Knappschaftskassen  und  den  Vorschriften  des  §.  75  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1883  entsprechenden  Hülfskassen
  ohne  Beitrittszwang,  welche  im  Reichs-Postgebiet  ihren  Sitz  haben  und  denen  mindestens  zehn  im  Betriebe
  der  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  beschäftigte,  gegen  Unfall  versicherte  Mitglieder  angehören,
wählen  alle  zwei  Jahre  zum  Zwecke  der  Theilnahme  an  den  Unfalluntersuchungen  für  den  Bezirk  einer  oder
mehrerer  Postanstalten  je  einen  Bevollmächtigten  und  zwei  Ersatzmänner.  Die  Vorsitzenden  der  Post-Krankenkassen
  und  die  dem  Vorstande  einer  anderen  wahlberechtigten  Kasse  angehörenden  Vertreter  der  Arbeitgeber
nehmen  an  der  Wahl  nicht  theil.  Wählbar  sind  nur  großjährige,  der  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung
  angehörige  und  gegen  Unfall  versicherte  Kassenmitglieder,  welche  sich  im  Besitz  der  bürgerlichen  Ehrenrechte
  befinden  und  nicht  durch  richterliche  Anordnung  in  der  Verfügung  über  ihr  Vermögen  beschränkt  sind.

Ueber  die  Wahl  ist  eine  Verhandlungsschrift  aufzunehmen  und  an  die  Ober-Postdirektion,  in  deren
Bezirk  die  Krankenkasse  ihren  Sitz  hat,  einzureichen.

8.  6.

Dem  Bevollmächtigten  der  Krankenkasse,  welcher  an  der  Untersuchung  des  Unfalls  theilgenommen
hat,  wird  nur  für  den  entgangenen  Arbeitsverdienst,  nicht  auch  für  baare  Auslagen  (Fuhrkosten  2c.)
Ersatz  geleistet.

Für  die  Berechnung  desselben  sind  die  Vorschriften  des  §.  4  maßgebend.  Die  Festsetzung  und  Anholin.
  des  Betrages  erfolgt  durch  diejenige  Ober-Postdirektion,  welche  die  Untersuchung  des  Unfalls  veranlaßt
  hat.

S.  7.
Dies  Regulativ  tritt  mit  dem  1.  April  1886  in  Kraft.
Berlin,  den  31.  März  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  von  Stephan.
        <pb n="95" />
        79

5.  Polize

i-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  d  Ausweisung  zuziwiunge
“-“  des  Ausgewiesenen.  et  Bestrasung.  beschlossen  hat.
J  gewies  beschlufses.
1.  2.  .  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  [Ferdinand  Kowals-geboren  1843  zu  Kalwarya,  Bezirk  Wa'sschwerer  Diebstahl  (1|Königlich  preußischer  Re./2.  Januar
ki,  Arbeiter,  dowice,  Galizien,  ortsangehörig  eben.  Jahr  Zuchthaus  laut  gierungs  =  Präsident  zu|d.  J.
daselbst,  Erkenntniß  vom  28.Oppeln,

Februar  1885),
2.  Jakob  Hofer,  ohnesgeboren  im  November  1844  zu  Hermis-versuchter  schwerer  Kaiserlicher  Bezirks.  Präsi.  15.  Januar
Stand,  wyl,  Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsan.  Diebstahl  und  Bet.dent  zu  Colmar,  d.  J.
gehörig  ebendaselbst,  teln  (1½  Jahre
Zuchthaus  und  6
Wochen  Haft  laut
Erkenntniß  vom  25.
Juli  1884),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  [Anton  Nowack,  (sgeboren  am  25.  März  1832  zu  Smichow,Betteln  im  wieder-[Königlicher  Polizei-Präsi./17.  Februar
Kunstgärtner,  bei  Prag,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  holten  Rückfall,  dent  zu  Berlin,  d.  J.
Hirschberg,  Bezirk  Dauba,  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  in  Berlin,
4.  Georg  Gastick,  sgeboren  1857  zu  Neszluza,  Ungarn,  Landstreichen  und  HKöniglich  preußischer  Re.  desgleichen.
Drahtbinder,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierungs  Präsident  zu
Oppeln,
5.]  Ferdinand  Schnei-geboren  am  5.  Juni  1837  zu  Hotzen-Betteln  im  wieder-Herselbe,  20.  Februar
der,  Weber.  plotz,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch,  holten  Rückfall,  d.  J.
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,
6.  Josef  Weiß,  Schiefer-geboren  am  1.  Januar  1842  zu  Johannes-Landstreichen  und  derselbe,  25.  Februar
deckergeselle,  thal,  Bezirk  Hennersdorf,  Oesterreichisch.Betteln,  d.  J.
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

7.  Wenzel  Petrnousck,  geboren  am  2.  März  1858  zu  Weiß-Betteln  im  wieder-Königlich  preußischer  Re.  20.  Januar
Klempnergeselle,  wasser,  Bezirk  Münchengrätz,  Böhmen,  Hholten  Rückfall,  gierungs  =  Präsident  zud.  J
ortsangehörig  ebendaselbst,  üneburg,

8.  Hans  Hauson,  Ar-geboren  am  22.  Mai  1852  zu  Malmö,Landstreichen  und  dverselbe,  6.  Februar
beiter,  Schweden,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  d.  J

9.  Johann  Peter  Kun.  geboren  am  7.  Dezember  1857  zu  Holl.Betteln  im  wieder.  Königlich  preußische  Re.

10.

11.

12.

13.

kert,.  Heizer,

Anton  Schlosser,
Schlossergeselle,

Maria  Cepcäás  (Cec.
caz),  unverehelichte
Tagelöhnerin,

Josef  Jahoda,  Kutscher,


Josef  Fahrner,

 

Schlossergeselle,

 

rich,  Luxemburg,  ortsangeh5rig  ebendaselbst,


47  Jahre,  Geburtsort  unbekannt,  ortsangehörig
  zu  Vosek,  Bezirk  Horowitz,
Böhmen,

44  Jahre,  geboren  zu  Neu-Hrosenkau,
Bezirk  Wallachisch-Meseritsch,  Mähren,
ortsangehörig  ebendaselbst,

40  Jahre,  geboren  zu  Wien,  Oesterreich,
ortsangehörig  zu  Hostau,  Bezirk  Bischofteinitz,
  Böhmen,

39  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu

holten  Rückfall  und
Gebrauch  eines  falschen
  Zeugnisses,
Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt,  Haus.
friedensbruch  Ruhestörung,
  Landstreichen
und  Betteln,
Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,
  Gebrauch  eines
gefälschten  Arbeitsattestes,


Landstreichen  und

 

*  Prad,  Bezirk  Glurns,  Tirol,

Betteln,

gierung  zu  Düsseldorf,

Stadtmagistrat  Amberg,
Bayern,

Königlich  bayerisches  Be.
zirksamt  Pfarrkirchen,

Königlich  bayerisches  Be.
zirksamt  Neunburg  v./W.,

Stadtmagistrat  Günzburg,

 

Bayern,

4.  März

d.  J.

5.  Februar
d.  J.

13.  Februar
d.  J.

22.  Februar
d.  J.

 

27.  Februar
d.  J.

15
        <pb n="96" />
        80

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
——  *  -  Grund  des
der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs.
p  des  Ausgewiesenen.  F  beschloffen  hat.  beschluffes.
—W
1.  2.  3.  4.  5.  6.
14.  August  Löffelmann,geboren  am  28.  August  1842  zu  Berg-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-27.  Februar
Schuhmacher,  stadel,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  zirksamt  Deggendorf,  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,
15.  Anton  Klotzberg,  geboren  am  19.  Oktober  1858  zu  Karls-Landstreichen,  Füh-(Königlich  bavyerisches  Be-28.  Februar
Bäcker,  bad,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Rican,  rung  eines  gefälschten  zirksamt  Sonthofen,  d.  J.
Bezirk  Böhmisch-Brod,  ebendaselbst,  Arbeitsbuchs,  Führung
  verbotener  Waffen
  und  unberechtigtes
Tragen  von  Uniform,
16.  a)  Josef  Cizek,  58  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
nachräisten  Frau  Tochovic,  Bezirk  Platna,  Böhmen,  Betteln  im  wieder-Königlich  bayerisches  Be.2.  März
b)  Maria  Cizek,  39  Jahre,  geboren  zu  Schüttenhofen,  holten  Rückfall,  zirksamt  Ezgenfelden,  d.  J.
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Tochovic,
17.Wenzel  Prenek,  Zie8  Jahre,  geboren  zu  Zacharic,  Bezirk[Landstreichen  und  ddeselbe  Behörde,  3.  März
gelschläger,  Prachatitz,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Betteln,  d.  J.
Bosic,  ebendaselbst,
18.  Laurenz  Wojtech,21  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig,Betteln  im  wieder  Königlich  bayerisches  Be·s8.  März
Bäckergehülfe,  zu  Budweis,  Böhmen,  holten  Rückfall,  zirksamt  Eggenfelden,  d.  J.
19.  Theodor  Hesse,  Fa-geboren  am  28.  Mai  1835  zu  Georgs-Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis.19.  Februar
brikarbeiter  und  Wewalde,  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,  Betteln,  hauptmannschaft  Dres-.  J.
ber,  ortsangehörig  ebendaselbst,  den,
20.  Vincenz  Gräfling,  geboren  am  27.  März  1849  zu  Ober-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Fabrikarbeiter  und  grund,  Bezirk  Aussig,  Böhmen,  orts-Schneidergeselee,
  angehörig  zu  Schönpriesen,  ebendaselbst,
21.  Adolf  Janata,  geboren  am  30.  April  1847  zu  Starken-Desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-20.  Februar
Handlungskommis  bach,  Böhmen,  ortSangehörig  ebenda-  hauptmannschaft  Zwickau,  d.  J.
und  Fabrikarbeiter,  selbst,
22.  Jakob  Welk,  Ar.9  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zuBetteln  im  wiederhol.  Großherzoglich  oldenbur.1.  Februar
beiter,  Warschau,  Russisch-Polen,  ten  Rückfall,  gisches  Staatsministe-  d.  J.
rium,  Departement  des
Innern,  zu  Oldenburg,
23.  Heinrich  Martin  (41  Jahre,  geboren  zu  Vlissingen,  Nieder-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  18.  Februar
Krull,  Seemann,  lande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.
24.  Emil  Chambry,  an  geboren  am  8.  November  1864  zu  Vau-Betrug  und  Land-Kaiserlicher  Bezirks-Präsl]19.  Januar
geblich  Student,  bery,  Frankreich,  streichen,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
25.  Heinrich  Mandel,  geboren  am  6.  Februar  1867  zu  Tallya,  Landstreichen  und  derselbe,  3.  März
Hutmacher,  Ungarn,  Betteln,  d.  IJ.
26.  Jakob  Keller,  geboren  am  25.  März  1843  zu  Volken,  Betteln  im  wieder-Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  desgleichen.
Schmied,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig  holten  Rückfall,  dent  zu  Straßburg,

 

 

ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Straßburg
  i./E.,

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="97" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im
Reichsamt  des  Innern.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchbhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XIV.  Jahrgang.  l15.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  9.  April  1886.

 

 

1

 

 

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  für  den  gesammten  Betrieb  der  Reichs-Post=  und  Telegraphen-Stations-Kontrolörs;
  —  Veränderungen  in  dem  Stande  verwaltung,  sowie  der  preußischen  Staatseisenbahn-Veroder
  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  Seite  81  walt  gen  83

2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  4.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  zur
die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Er-Pflänzligennst
  82  theilugen  83

3.  Versicherungs  -Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
anderweite  Bestimmung  der  Sitze  von  Schiedsgerichten  Reichsgebiete.  ....  84

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Sekretär  Steinbeis  bei  dem  Königlich  württembergischen
Steuer-Kollegium  zu  Stuttgart  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  württembergischen
Finanz-Assessors  Rümelin  den  Königlich  preußischen  Hauptämtern  zu  Vreden,  Arnsberg,  Dortmund,  Lippstadt,
  Minden,  Münster  i.W.  und  Rheine  i./W.,  sowie  dem  Hauptsteueramt  zu  Lemgo  als  Stations-Kontrolör,
mit  dem  Wohnsitz  in  Münster,  vom  1.  April  d.  I.  ab  beigeordnet  worden.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Im  Königreich  Preußen.

Das  Untersteueramt  zu  Heiligenbeil  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Braunsberg  und  das
Nebenzollamt  II.  zu  Guhrau  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Myslowitz  sind  ausgehoben.  Auf  dem  Privat--salzwerk
  Ludwig  II  bei  Staßfurt  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Magdeburg  ist  ein  Salzsteueramt  errichtet
  worden.  «

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Untersteueramt  zu  Geldern  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Cleve  die  Befugniß  zur  Erledigung

  von  Begleitscheinen  II  über  zollpflichtige  Waaren  aller  Art,

16
        <pb n="98" />
        dem  Hauptsteueramt  zu  Kreuznach  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Wein
aus  dem  Theilungslager  von  Beckhard  &amp;amp;  Söhne  daselbst,

dem  Untersteueramt  zu  Lüdenscheid  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Arnsberg  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Wein  und

dem  Nebenzollamt  II.  zu  Seidenberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Görlitz  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Thonwaaren  der  Nummern  380  unde  des  Zolltarifs,
welche  unter  Naumverschluß  aus  Oesterreich-Ungarn  eingehen  und  zur  Wiederausfuhr  dorthin
estimmt  sind.

Im  Königreich  Württemberg.

Den  Zollämtern  Biberach  und  Tübingen  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Ulm  ist  die  Befugniß
  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nr.  41  4  5  und  6  des  Zolltarifs  zu  andern  als  den  höchsten
Sätzen  dieser  Nummern  beigelegt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.

Die  Bezeichnung  der  Steuer-Einnehmerei  Mühlburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Karlsruhe
ist  in  „Karlsruhe  IV“  umgeändert.

Die  Steuer-Einnehmerei  zu  Neuenweg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Säckingen  ist  der  Ober-Einnehmerei
  St.  Blasien  (Hauptsteueramtsbezirk  Lörrach),  und  die  Steuer-Einnehmerei  zu  Neckarau  im
Bezirk  der  Ober-Einnehmerei  zu  Schwetzingen  der  Ober-Einnehmerei  Mannheim  (Hauptzollamtsbezirk  Mannheim)
  zugetheilt  worden.

Zu  Brunnadern  im  Zoll=  und  Steuerbezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stühlingen  ist  eine  Steuer-Einnehmerei
  errichtet,  welcher  die  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  für  Bier  und  Wein,  zur
Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  über  Wein  und  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  von  Bier  und
Wein  zusteht.

Im  Großherzogthum  Sachsen.

Diem  Steueramt  zu  Eise  nach  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  I  und  II
und  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  inländischen  Taback  ertheilt  worden.

In  Elsaß-Lothringen.
Der  Uebergangs-Steuerstelle  zu  Schweyen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zur  Saargemünd  ist  die

Befugniß  zur  Erhebung  der  Uebergangsabgabe  vom  Branntwein  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung
von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein  beigelegt  worden.

 

2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung,
—  betreffend
die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen  Pflänzlinge.

 

In  Ergänzung  der  Bekanntmachung  vom  23.  Juli  1883  (Central-Blatt  S.  238)  wird  hierdurch  bekannt
gemacht,  daß  die  Einfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen,  aus  Pflanzschulen,  Gärten  oder  Gewächshäusern
  stammenden  Pflänzlinge,  Sträucher  und  sonstigen  Vegetabilien  aus  dem  Reichsgebiete  nach  der
Sue  *,  über  die  schweizerischen  Nebenzollstellen  Kreuzlingen,  Emmishofen  und  Tägerweilen  erolgen
  darf.

Berlin,  den  6.  April  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.
        <pb n="99" />
        —  83  —

3.  Versich  erung  -Wesen.

 

Bekanntmachung,
«  betreffend

die  anderweite  Bestimmung  der  Sitze  von  Schiedsgerichten  für  den  gesammten  Betrieb  der
Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung,  sowie  der  Königlich  preußischen  Staatseisenbahn-Verwaltung
  (8.  46  des  Unfallversicherungsgesetzes).

 

1.  An  Stelle  der  für  die  Bezirke  der  Kaiserlichen  Ober-Postdirektionen  als  bisherigen  Ausführungsbehörden
  gebildeten  Schiedsgerichte  ist  nach  erfolgter  Einsetzung  der  bei  dem  Reichs-Postamt  bestehenden  Post-Versicherungskommission")
  als  alleinigen  Ausführungsbehörde  für  den  gesammten  Betrieb  der  Reichs-Post=  und
Telegraphenverwaltung  ein  neues  Schiedsgericht  für  diesen  Betrieb  zu  errichten.

Auf  Grund  des  §.  46  Absatz  2  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  (Reichs-Gesetzblatt
Seite  69)  in  Verbindung  mit  §§.  1  ff.  des  Gesetzes  über  die  Ausdehnung  der  Unfall=  und  Krankenversicherung
  vom  28.  Mai  1885  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  159)  bestimmt  demnach  das  Reichs-Versicherungsamt  im
Einvernehmen  mit  den  betheiligten  Zentralbehörden  Berlin  als  Sitz  des  Schiedsgerichts  für  den  gesammten
Betrieb  der  Reichs-Post=  und  Telegraphenverwaltung  an  Stelle  der  Schiedsgerichte,  welche  für  die  Bezirke  der
Kaiserlichen  Ober-Postdirektionen  bisher  bestanden  haben.

2.  Die  Königlich  preußische  Eisenbahndirektion  zu  Braunschweig  ist  aufgehoben  worden,  ihr  vormaliger
  Bezirk  anderen,  bestehenden  Ausführungsbehörden  der  Königlich  preußischen  Staatseisenbahn-Verwaltung
  zugetheilt.

In  Folge  hiervon  ist  das  unter  Ziffer  43  der  Bekanntmachung  vom  25.  September  1885“"“)  mit
dem  Sitz  in  Braunschweig  verzeichnete  Schiedsgericht  aufgehoben.

Berlin,  den  3.  April  1886.
Das  Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.

 

4.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls
Dr.  Kellner  -  Dr.  med.  Max  Stollreither  zum  Konsul  in  Bloemfontein  (Oranje-Freistaat)  zu  ernennen
  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Christ  zu  Santos  ist  auf  Grund  des  8.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in
Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  einschließlich  der
unter  deutschem  Schutz  stehenden  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben
  zu  beurkunden.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Kaiserlich  russischen  Konsul  mit  dem  Amissitz  in  Königsberg  i.  Pr.  ernannten  Staatsrath
  Paul  Thal
und
dem  zum  französischen  Konsul  mit  dem  Sitz  in  Bremen  ernannten  Herrn  Louis  Dupuy.

 

 

Gentral  ·  Blatt  von  1886  S.  66.  *)  Central-Blatt  S.  476.
16.
        <pb n="100" />
        84

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
5  11  6  Grund  Ausweisung  ausweisungs 
7  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrasung.  beschlossen  hat.  beschusses
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Heinrich  Kouril,  schwerer  Diebstahl  Königlich  sächsische  Kreis.  11.  Februar

2.

10.
11.

12.
13.
14.

15.

16.

 

Maurer,

Karl  Salutzki
(Sautzki),  Arbeiter,

Karl  Pieske,  Tuchmacher,


Konrad  Bosch,

Brauer,

Karl  Geschirsel,
Bierbrauer,

Jakob  Storm,
Schlossergeselle,

Friedrich  Block,  Former,


Josef  Barta,  Schnei.
dergeselle,

Adolf  Schönemann,
Handelsmann,

Abraham  Levy,  Zehnebotschreiber,

ottlieb  Egli,
Mechaniker,

Emma  Voellmi,
ohne  Stand,

Johannes  Bertschinger,
  Eisengießer,

Eugen  Schwarz,
Klempner,

Anna  Pfister,  Dienstmagd,


Anton  Josef  Chauvin,
  Tagner,

 

 

Geboren  am  8.  Mai  1840  zu  Racic,

Bezirk  Eisenbrod,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Jilow,  Bezirk  Semil,  ebendaselbst,
  wohnhaft  zuletzt  in  Waldheim,
Bezirk  Döbeln,  Sachsen,

(1 2/3
haus  laut  Erkenntniß
vom  8.  Juli  1884),

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  6.  Januar  1847  zu  Skulska,
Russisch=  Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  13.  Januar  1856  zu  Odrau,
Oesterreichisch-Schesien,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  im  Juli  1844  zu  Harlem,  Niederlande,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  27.  September  1848  zu

Szegedin,  Ungarn,  ortsangehörig  ebendosehbst
  wohnhaft  zuletzt  zu  Münster,
Provinz  Westphalen,  Preußen,

23  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
OeerlenB  Provinz  Limburg,  Niederlande,


24  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Wickersheim,  Niederlande,

geboren  am  24.  Juni  1853  zu  Nabsel,
Bezirk  Semil,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

42  Jahre,  geboren  zu  Winschoten,  Provinz
  Groningen,  Niederlande,  ortsangehörig
  zu  Venlos,  Provinz  Limburg,
ebendaselbst,

71  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Jerusalem,  Palästina,

geboren  am  12.  August  1857  zu  Affoltern,
  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  8.  Juli  1868  zu  Hemikon,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  7.  März  1862  zu  Tiebendorf,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  15.  Mai  1846  zu  Riesbach,
  Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  20.  Januar  1866  zu  Männedorf,
  Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  28.  Juli  1850  zu  Paris,
Frankreich,

 

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Gebrauch  falscher
  Legitimationspapiere,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen,  Betteln,
Gebrauch  falscher
begitimationspaptere,
Uebertretung  der  Gewerbeordnung,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen
Betteln,
Landstreichen,

desgleichen,

und

gewerbsmäßige  Unzucht,



Landstreichen,

Königlich  preußischer  Reotsdam,


Königlich  preußischer  Rerankfurt

  a.D,
Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Hannover,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Münster,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Aachen,

dieselbe  Behörde,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Zwickau,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

derselbe,

Großherzoglich  oldenburgisches
  Staatsministerium,
  Departement  des
Innern,  zu  Oldenburg,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
derselbe,

derselbe,

derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi- 



dent  zu  Metz,

gierungs  =  Präsident  zu  d

 

Jahr  Zucht-  hauptmannschaft  Bautzen  J.

15.  März
.  J.

19.  Januar

gierungs'  rstdent  zus  d.  J

16.  März
d.  J.

27.  Februar
d.  J.

6.  März

d.  J.
desgleichen.
25.  Februar
d.  J.

17.  März
d.  J.

desgleichen.
26.  Januar
d.  J.

23.  Februar
d.  J.

8.  März
d.  J.

11.  März
d.  J.

12.  März
d.  J.

19.  März
d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="101" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

    

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  6  Berlin,  Freitag,  den  16.  April  1886.  16.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigungen  zur  Vor-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
nahme  von  Civilstands-Akten;  —  Exegquatur-Erthei-  Reichsgebiete...  ...  .....  88
lung..  ......  Seite  85  Anhang.  Militär-Wesen:  Verzeichniß  der  zur  Ausstellung
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für
März  18868.  wg  .  86  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  höheren
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Ableben  eines  Stations-  Lehranstalten;  —  desgl.  der  provisorisch  berechtigten  An-Kontroöhbhs
  .  88  stalen  91

 

 

1.  Konfulat-Wesen.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  Pelldram  zu  Canton  ist  für  den  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  Konsulats  zu
Canton  und  dem  Kaiserlichen  Konsul  Dr.  Gabriel  zu  Amoy  für  seinen  Amtsbezirk  auf  Grund  des  §.  1
des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  die  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  einschließlich
  der  unter  deutschem  Schutz  stehenden  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Den  Kanzler-Dragoman  Hartmann  zu  Beirut,  als  Verweser  des  dortigen  Kaiserlichen  Konsulats,  ist
auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar
  1875  für  die  Dauer  seiner  Amtsführung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  innerhalb  des  konsularischen
Amtsbezirks  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  einschließlich  der
unter  deutschem  Schutz  stehenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben
  zu  beurkunden.

 

 

Dem  Kaufmann  Ramiro  de  Palacios  ist  als  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Columbien  in  Berlin
das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

17
        <pb n="102" />
        86

2.

Bauk

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Die  Beträge  lauten
Passiva.
Ver-  *
8  Sonstige  bindlich-  bibers.
Bezeichnung  Grund-Reserve  Noten-  Gegen  Unge.  Gegen  *  Gegen  teiten  Gegen  Sonstige  Gegen  SummeGegen  keürn
r  der  28.  Febr.  deckte  28.Febr.  8  28.  Febr.  mit  28  Febr.  28.  Febr,  der  28.  Febr.  weiterge,
Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  1886.  s  Noten.  1886.  bi  886.Kündli.  1886.  Passiva.  1886.  Passiva.  1886.  Jgebenct
indlich-  gungs-  inlänkeiten.
  frift.  Die,
SGe
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.2.  13.  14.  15.  16.  17.
1|  Reichsbaurx.20000  22398730|117  602|1111  053|111053|244  317  —90  978  —  —  1  036  —  788s|1  210  531T  28  454  —
25Städt.  Bank  zu  Breslaur  3  000  600  2846  2561229  134419  +  37  —  —  19—  1  tloss627  50“
3Koölnische  Privatbank  3  000  750  242414  4599  1  187+  101  540  —  77  2395.—  53  20.  7  9129-  376  154
48agdeburger  Privatbank  3  000  603  2712.  477  1  1731—  7  891  98  433|—  56  469  105  8  108  736  612
6  Danziger  Privat  ·  Altien-Bankk
  3  000  760  2544/4  1023  12724  4  268  —  386  7  5411/+  815  46E2—  757  14568  —  226  537
60Provinzial--Aktien-Bank  des  '
Großherzogthumstfeu  3000  760  17914  286  11824  218  33  —  15  951—  4  224—  24  6749+  243  98
7  Öannoversche  Bank  12  000  1200  4982|A  500  2  815+  383  5329—  265  753—  191  1  810—  103826074—  994  1  371
8  Frankfurter  Bank-  17  143  3966  10  49—  101  6  310  2  058  5352“—  1716  3211—  1246  1  885+  1286  42047—  1  723  1280
9  Bayerische  Notenbank  76500  1  1344  64746—  293  29  738|+  3  527  9383—  1  610  96—  27  2293/—  2999  85  154—  4813  2294
10|  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  4039  45  888+  7  130  16  870I  1513796  +  2935  10  239/+F  1002  156—  165190  118  9  498  1997
111  Leipziger  Kaffenverein  ..  a  o0o  235  29661-  441  1  131  562  1524  1231  3944—  111  84—  28  8  203—  909  213
12Chemnitzer  Stadtbank  510  127  5084  7  172—  5  60—  22  2895  14  52—  69  41521—  70  461
13/  Württembergische  Notenbank  9  000  564  18  650  +  467  9907  .  557  1292.  298  115  1  250—  44629  871  343  838
14  Badische  Bank.  .  .  ..  9  000  1522  12334—  499  7951—  294  872  328  2—  2  702  36244321—  133  2  569
15  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1775  15311  991  9355  1698  785AK  686  —  —  285—  688  33  828+  956  1679
16Braunschweigische  Bank.  10  500%  430  U  29%  24200  0—  41  413—  2944666062  671
17  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  103  524  106  —  —  12090—  21  2  645—  718  118—  3  6999  —  632  243
18  Bremer  Bar  16  607  892  3946  —  310  244  249  231—  102  327  93  5836096  +  101  626
;
Zusammen  268  331838s1  L92640  55  10  376—  5  834/1  667  721  32  46811611

Zu  Spalte  57:

Zu  Spalte  9  Nr.  8“
Zu  9.  15“

**
-*

2

Davon  in  Abschnitten  zu  100  .4

200
500

1000

94611..4

 

Bemerkungen.
653  511  400  KKM

 

219  000  „&amp;amp;  (bei  der  Bank  Nr.  6
59  881  500  (bei  den  Banken  st  1,  6,  8,  10,  11),

302  325  500  Kl  (6½
Darunter  135  600  „K¾  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

0  ’*

 

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="103" />
        Wesen.

banken  Ende  März  1886,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Februar  1886.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

87

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—.—

Metall.  Gegen  Reichs-Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  onstige  Gegen  Summe  Gegen  5
28.  Febr.kassen.2Febr.derer  28.  Febr.  Wechsel.28.  Febr.  Lombard.Febr.Effekten.28.  Febr.  28.  Febr.  der  28.  Febr.
Bestand.ü.scheine.16.Banken.  1886.  1886.  1886.  1886.  Attiva.  1886.  attiva.  186.
ð
C□C#e
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  24
682  396  17  431  16  127—  4  380  13  20—  9153780921  28  100  62  977/.23908  37160  %—  6729  26  637/—  462  1216  593+  230151
1071.  56  3—  7  543.  194  5  1055—  9  3279+  414  919  —  4  —  10  962  6482
830  .  170  52  4  355—  224  6926—  445  542—  41  —  —  533+  147  9238  2414
908—  26  4—  5  627  501  3  509  61  1  140|  —  146  1716  —  42  2711  31  8  175—  750
1  006  —  —  —  3  266  101  6867  —  545  6  582%  s  374  2144  "  65  868  —  573  14  803—  2395
604J  1—  4—  3  4502  1669  1  31  112  —  —  432—  38  6855  31
1  695—  62  53—  16  4199  .  195  15  236—  326  1089—  216  557½=  50  7025—  519  26  07—  99447
3905  —  1568  49  4  226—  595  277294  2750  2  830  587  4703  —  152  2983—  3641  42  425—  26158
32  694—  1546  81  —  15  2235—  2759  46954—  263  1  6ä720—  296  394—  38  1  117—  396  85  154—  48139
17918—  3836  608  223  10  492  +  5729  53  807  2  399  3  790.  1376  376  25  7127—  82  294118  +  949810
1  073—  49  12—  20  750—  130  3689—  978  13101  78  3S29—  7  1  040  99  8  20—  90911
232—  20  11  —  98  32  2830  —  115  238·  53  234—  44  51—  64  4  150—  70  12
8  336  94  10  —  11  397  —  173  19  881FF  350  376—  9  2811—  124  590.  216  29  87  343|13
4273—  230  9—  3  98—+  28  179477  432  636|  14  31—  1  1  48  —  373  24  42—  1334
5309X  288  22—  1  625—  1066  20  407  2517  907  +  128  3890  190  2  668—  1102  33  826T  95615
599—  36  2—  18  1861  20  6  616—  626  3  14177  1425  11538  87  5  035  282  16  788  642
245—  32  814  3  2631  99  2935|—  808  462  —  25  1  163  36  1974  4  101  7050—  6267
1  345—  11  58—  34  99—  38  30  4325—  133  1  8999—  131  1278—  14  1267  4  3653  36  3814  1261  18

764  438—20  498  17  110|—  4209  30  883)  2  020  652  4607+  33  720  94  105  +27231  54399—  6626  61  61111—  54971  675  102  +  26  141

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17*
        <pb n="104" />
        88

3.  Zoll.

und  Steuer-Wesen.

Der  Stations-Kontrolör  in  Magdeburg,  Königlich  sächsische  Zoll-Inspektor  Birnbaum  ist  gestorben.

 

4.  Polizei

2

Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
“  —  —  —  Grund  Ausweisung  Aus  —  8
.  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschfes.
S

1.  2.  l  Z.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Straffgesetzbuchs:

1.  [Martin  Gierlowski,geboren  1843  zu  Konin,  Gouvernementsschwerer  Diebstahl,Königlich  preußische  Re.4.  April
Schornsteinfeger-  Kalisch,  Russisch-Polen,  Bedrohung  mit  einem  gierung  zu  Bromberg,  v.  J.
geselle,  Verbrechen,  Versuch

der  Tödtung  (10
Jahre  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  4.
Oktober  1875),

b.  Auf  Grund  des  s.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  [Josef  Buchtjar,  (geboren  im  Februar  1850  zu  Rowne,  Ko-[Landstreichen  und  Ge.  Königlich  preußischer  Re-20.  März
Drahtbinder,  mitat  Trentschin,  Ungarn,  ortsangehörig  werbepolizei-Uebertre.  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.

zu  Dlhepole,  ebendaselbst,  tung,  arienwerder,

3.  [Josef  Barth,  Hand-geboren  am  18.  März  1858  zu  Netsche-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.15.  März
lungskommis,  nitz,  Bezirk  Saaz,  Böhmen,  ortsange  grober  Unfug,  ierungs  =  Präsident  zu|d.  J.
hörig  ebendaselbst,  Potadem,

4.  Ignatz  Körber,  Kauf-geboren  am  9.  März  1865  zu  Tuchow,  Landstreichen,  derselbe,  20.  März
mann,  Bezirk  Tarnow,  Galizien,  ortsangehörig,  d.  J.

ebendaselbst,

5.]Wenzel  Weisbach,  geboren  am  22.  Januar  1864  zu  Sporitz,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Bäßcker,  Bezirk  Komotau,  Böhmen,  ortsangehörig

zu  Neudorf,  ebendaselbst,

6.  Anna  Haipel,  un-geboren  am  12.  Juli  1858  zu  Platten,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.3.  März
verehelicht,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  ortsangehörig  ierungs  -  Präsident  zuf  d.  J.
ebendaselbst,  iegnitz,

7.  Marie  Axmann,  un-geboren  1858  zu  Lichten,  Bezirk  Jägern-Diebstahl  und  Land-Königlich  preußischer  Re13.  März
verehelichte  Arbeite=  dorf,  Oesterreichisch-Schlesien,  streichen,  Lerungs  .  Präsident  zu  d.  J.
rin,  Ppeln,

8.  Witiwe  Helene  Ja-.52  Jahre,  geboren  zu  Olsza,  Russisch-Diebstahl,  Landstrei.  Königlich  preußische  Re.27.  März
godzinska,  früher]  Polen,  ortsangehörig  zu  Mlodojewo,  chen,  Betteln  und  gierung  zu  Posen,  d.  J.
verehel.  Kozlowska  Kreis  Slupca,  ebendaselbst,  Beilegung  eines  fal.
geb.  Schnitzer,  schen  Namens,  verbotswidrige

  Rückkehr
in  das  preußische
Staatsgebiet,

9.  Karl  Bartasek  (Bar.23  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Betteln  im  wieder-Königlich  preußischer  Re-  desgleichen.
taseck),  Maurergeselle  Haber,  Gemeinde  Bukovin,  Bezirk  Mün=  holten  Rückfall,  gierungs  =  Präsident  zu

chengrätz,  Böhmen,  Magdeburg,
        <pb n="105" />
        89

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2.  —  Grund  „  des
*  der  Bestr  Ausweisung  Ausweisungs.
7  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschloffen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

10.  Anton  Wopateck,  sgeboren  am  3.  Juni  1847  zu  Wittingau,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Be-  24.  März
Schneider,  Kreis  Budweis,  Böhmen,  ortsangehörig  zirks-Praͤsident  zu  Er-  d.  J.

ebendaselbst,  furt,

11.  Moritz  (Moses)  Mei·  geboren  1824  zu  Lemberg,  Galizien,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-27.  Februar
sels,  Schneider,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  Herungs  „Präffdent  zu  d.  J.

Osnabrück,

12.  Gerd  Jan  Oudesgeboren  am  30.  Mai  1849  zu  Losser,  Landstreichen,  Bettelnderselbe,  1.  März
Boerrigter,  Ar=  Provinz  Oberyfsel,  Niederlande,  ortsan=  und  Zuwiderhandeln  d.  J.
beiter,  gehörig  ebendaselbst,  gegen  S.  370  Nr.  5

des  Strafgesetzbuchs,

13.  Katharina  Martinek,geboren  am  18.  März  1840  zu  Trep-Diebstahl  und  Land-Stadtmagistrat  Passau,  7.  Februar
Schneiderswittwe  kow.  Bezirk  Pisek,  Böhmen,  ortsange-  streichen,  Bayern,  d.  J.
und  Tagelöhnerin,  börig  ebendaselbst,

14.  Christine  Huber,  un37  Jahre,  geboren  zu  Tiefenbach,  Be.  Betteln  im  wieder.  Königlich  bayerisches  Be-'9.  März
verehelichte  Tage=  zirk  Waldmünchen,  Bayern,  ortsange  holten  Rückfall,  zirksamt  Eggenfelden,  d.  J.
löhnerin,  hörig  zu  Schmolau,  Bezirk  Bischofteinitz,

  Böhmen,
15.  Franz  Perontka,  geboren  1857  zu  Taus,  Böhmen,  orts-Landstreichen  und  KKöniglich  bayerisches  Be-27.  Februar
·  angehörig  ebendaselbst,  Betteln  und  uner-  Hirksamt  Deggendorf,  d.  J.
laubte  Rückkehr  in
das  bayerische  Staatsgebiet,


16.  Maria  Hoffmann,geboren  1850  zu  Bergreichenstein,  Be-Betteln  und  Land.  asselbe,  11.  März
ledige  Handarbel-  zirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  ortsange  sstreichen,  d.  J.
terin,  hörig  zu  Rothsäfen,  ebendaselbst,

17.  Josef  Nemecek,  Lgeboren  1865  zu  Pohlna,  Bezirk  Iglau,  desgleichen,  dasselbe,  12.  März
Schuhmachergehülfe,  Mähren,  ortsangehörig  zu  Nekwasow,  d.  J.

Bezirk  Prestitz,  Böhmen,

18.  Franz  Lenz,  Schnei-geboren  am  15.  April  1845  zu  Ousta-Landstreichen  und  dasselbe,  13.  März
der,  letz,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,  orts.  Betteln,  d.  J.

angehörig  ebendaselbst,

19.  Josef  Netrefa,  geboren  1862  zu  Pisek,  Böhmen,  orts-Landstreichen,  dasselbe,  14.  März
Schuhmacher,  angehörig  ebendaselbst,  d.  J.

20.  Lorenz  Charwath,  geboren  1841  zu  Sohoc,  Bezirk  Kaplitz,  desgleichen,  dasselbe,  15.  März
Tagelöhner,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  *  4  Hd.  J.

21.  a)  Thomas  Simkosgeboren  a)  1835,  vollendeter  und  |Königlich  sächsische  Kreis=  13.  Februar
sen.,  Drahtbinder,  versuchter  Betrug)  hauptmannschaft  Bautzen  d.

b)  Thomas  Simkolb)  1859,  Landstreichen,  zu
jun.,  Drahtbinder,  a  auch  noch
c)  Georg  Debnarc)  1847  zu  Priczko,  Komitat  Durocz,  Betteln,
Drahtbinder,  Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,    

22.  Nikolaus  Trecchi,geboren  am  5.  Juni  1859  zu  Como,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.28.  Januar
Färber,  Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  dent  zu  Colmar,  d.  J.

23.  Karl  Chiot,  Arbeiter,  geboren  am  4.  Februar  1847  zu  Belluno,  desgleichen,  derselbe,  29.  Januar

Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.

24.  Alfons  Schoffit,  geboren  am  8.  Mai  1854  zu  Sauley,  Landstreichen,  derselbe,  11.  März
Tagner,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.

25.  Heinrich  Jacki,  geboren  am  17.  Nobemser  1840  zuddesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagner,  Lieboldsberg,  Baden,  durch  Naturali-  .

sation  Franzose,

26.  Benedict  Tasso,  830  Jahre,  geboren  zu  Castelguglielmo,  Landstreichen  und  derselbe,  16.  März

Ackerer,  Italien,  ortsangehörig  zu  Bagnolo,  Betteln,  d.  J.
ebendaselbst,  Z

27.  Gotthard  Pela,  Lgeboren  1859  zu  Castelguglielmo,  Ita-desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Maurer,  denstortkangebertn  zu  Trecenta,  ebenaselbst,
        <pb n="106" />
        90

 

 

 

 

s  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behoͤrde,  welche  die  Deum
7  #  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  9.  beschlossen  hat.  beschlusses.
G.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
28.  Iwan  Passouroff,  geboren  am  24.  März  1855  zu  Wilna,  Landstreichen  und  saiserlicher  Bezirks-Präsi-  21.  März
Tagner,  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  dent  zu  Straßburg,  d.  J.
wohnhaft  zuletzt  zu  Straßburg  i.  E.,
29.  Josef  Lenner,  Tape-geboren  am  18.  Januar  1826  zu  Mastricht,  Diebstahl  und  Land-derselbe,  desgleichen.
zierer,  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  streichen,
wohnhaft  zuletzt  zu  Marienthal,  Kreis
Hagenau,  Elsaß,
30.  Franz  Peter  Lefevre,  geboren  am  16.Oktober  1857  zu  Bruyeres,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  23.  März
Sänger,  m-  Seine  und  Oise,  Frank-  dent  zu  Metz,  d.  J.
reich,
31.  Johann  Baptist  geboren  am  8.  August  1856  zu  Ram  desgleichen,  derselbe,

Michel,  Knecht,

 

L'Etape,  Departement  Vosges,  Frankreich,


 

 

 

 

28.  März
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="107" />
        —  91  —

Anhang
Nr.  16  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Keich.

Berlin,  Freitag,  den  16.  April  1886.

 

 

MWilitär--Wesen.

 

 

Bekanntmachung

eines

Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
  berechtigt  sind.

 

Es  wird  hierunter  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  welche
sich  zur  Zeit  in  Gemäßheit  des  §.  90  Th.  I.  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  im  Besitze  der
Berechtigung  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
  Militärdienst  befinden.
Verzeichniß
der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche
  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.
A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.
a.  Gymnasten.

 

I.  Königreich  Preußen.  11.  das  Gymnasium  zu  Sr
Provinz  ÖOstpreußen.  12.  5  Miemel,
1.  Das  Gymnasium  zu  Allenstein,  13.=  -  -  Rastenburg,
2.  Bartenstein,  14.  -  Rüössel,
3.  -  -2Braunsberg,  15.  —  ilsit,
4.  "  Gumbinnen,  16.  —  -Wehlau.
5.  -  :=  Hohenstein,  Z
6.  -  -Insterburg  (verbunden  mit  Provinz  Westpreußen.
dem  Real-Gymnasium  daselbst),  17.  Das  Gymnasium  zu  Conitz,
7.  Alltstädtische  Gymnasium  zu  Königsberg  18.  Culm,

i.  Ostpr.,  19.=  Königliche  Gymnasium  zu  Danzig,
8..Friedrichs-Kollegium  daselbst,  20.  =  Städtische  Gymnasium  daselbst,
9.  Kneiphöfische  Gymnasium  daselbst,  21..=  Gymnasium  zu  Elbing,

10.  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  22.=  -  =  Graudenz,

18
        <pb n="108" />
        23.  das  Gymnasium  zu  Deutsch-Krone,  61.  das  Gymnasium  zu  Prenzlau  (verbunden  mit
24.  -  -  -Marienburg  i.  Westpr.,  dem  Real-Gymnasium  das.),
25.  -  =  Marienwerder,  62.  -  -  zu  Sorau,
26.=  -  -Neustadt  i.  Westpr.,  63.  -  -  -Spandau,
27.  -  -  =  Pr.  Stargardt,  64.  =    =  Wittstock,
28.    =  Strasburg  i.  Westpr.,  65.  =  Pädagogium  =  Züllichau.
29.  =  -  -Thorn  (verbunden  mit  dem  Provinz  Pommern.
Real-Gymnasium  daselbst).  66.  Das  Gymnasium  zu  Anklam,
67.  =  -  -Belgard,
Provinz  Brandenburg.  68.  O’  :  Cöslin,  ç
30.  Das  Askanische  Gymnasium  zu  Berlin,  69.    Colberg  (verbunden  mit
31.  Französische  Gymnasium  daselbst,  dem  Real-Gymnasium  daselbst),
32.  -Friedrichs-Gymnasium  daselbst,  *)  70.  "  -  zu  Demmin,
33.  -  Friedrichs-Werder'sche  Gymnasium  daselbst,  71.  "  OD  Dramburg,
34.  .-Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  72.  -  OD  Garz  a.  d.  Oder,
35.  =  Humboldts-Gymnasium  daselbst,  73.  —-  OD  *  Greifenberg  i.  Pomm.,
36...Saoachimsthal'sche  Gymnasium  daselbst,  74.  -  »-  -Greifswald  (verbunden
37.  .-.Gymnasium  zum  grauen  Kloster  daselbst,  mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst),
38.  .--Köllnische  Gymnasium  daselbst,  *75.  -Ghymnasium  zu  Neustettin,
39.  .Kaönigstädtische  Gymnasium  daselbst,  76.  -Pädagogium=  Putbus,
40.  -Leibniz-Gymnasium  daselbst,  77.  Gymnasium  =  Pyritz,
41.  -Luisen-Gymnasium  daselbst,  78.=  -Stargard  i.  Pomm.,
42.  -CLuisenstädtische  Gymnasium  daselbst,  79.  =  König-Wilhelms-Gymnasium  zu  Stettin,
43.  .-.Sophien-Gymnasium  daselbst,  80.  =  Marienstifts-Gymnasium  daselbst,
44.  -Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  81.  =  Stadt-Gymnasium  daselbst,
45.  =  Gymnasium  zu  Brandenburg,  82.  =  Gymnasium  zu  Stolp  (verbunden  mit
46.  die  Ritter-Akademie  daselbst,  dem  Real-Progymnasium  daselbst),
47.  das  Gymnasium  zu  Charlottenburg,  83.  -Gymnasium  zu  Stralsund,
48.  -  Eberswalde,  84.  -  -Treptow  a.  d.  Rega.
49.  OD  Frankfurt  a.  d.  Oder,  Provinz  Posen.
50.=  OD  Freienwalde  a.  d.  Oder,  85.  Das  Gymnasium  zu  Bromberg,
51.  -  -Friedeberg  i.  d.  Neumark,  86.  -  -  Gnesen,
52.  =  -  -Fürstenwalde,  87.  -  -  :  Inowrazlaw,
53.  —  -  :  Guben  (verbunden  mit  88.  -  Krotoschin,
dem  Real-Gymnasium  daselbst),  89.  -  :  Lissa,
54.  -  zu  Königsberg  i.  d.  Neumark,  90.  —-  -  -Meseritz,
55.  -  -Kottbus  (verbunden  mit  91.  -  -  :  Nakel,
dem  Real-Progymnasium  das.),  92.  =  -  -Ostrowo,
56.  -zu  Küstrin,  93.  -  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  zu  Posen,
57.  —  *  Landsberg  a.  d.  Warthe  94.  --Marien-Gymnasium  daselbst,
(verbunden  mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst),  95.  =  Gymnasium  zu  Ragasen,
58.  das  Gymnasium  zu  Luckau,  96.  OD  Schneidemühl,
59.  -  -Neu-Ruppin,  97.  -  -  -Schrimm,
60.  -  -  =  Potsdam,  98.  -  -Wongrowiztz.

 

 

*)  Die  Gymnasien  und  Progymnasien  an  Orten,  an  welchen  sich  eine  zur  Ertheilung  wissenschaftlicher  Befähigungszeugnisse
  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigte  Anstalt  der  unter  A.  b,  B.  b,  B.  c  oder  C.  a.  aa  aufgeführten  Kategorien
  (Real-Gymnasium,  Realschule,  Real-Progymnasium  oder  höhere  Bür  eschule)  mit  obligatorischem  Unterricht  im  Latein
nicht  befindet,  sind  befugt,  derartige  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  ber  heilnahme  am  Unterricht  in  der  griechischen
Sprache  dispensirten  Schülern  zu  ertheilen,  insofern  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig
theilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem  Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  einer  besonderen  Prüfung  ein  Zeugniß  des  Lehrerkollegiums
  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

Zur  Zeit  sind  dies  die  in  dem  Verzeichniß  mit  einem  bezeichneten  Gymnasien  und  Progymnasien  (A.  a  und  B.a).
        <pb n="109" />
        Provinz  Schlesien.

99.  Das  Gymnasium  zu  Beuthen  i.  D.-Schl.,

100.
101.
102.
103.
104.
105.
106.
107.
108.
109.
110.
111.

112.
113.
114.
115.
116.
117.
118.

119.
120.
121.

122.
123.
124.
125.
126.
127.
128.
129.
130.
131.
132.
133.
134.

135.

137.
138.
139.
140.
141.
142.

143.
144.

V  M  M  V  VM  M  §Wl  WM

Nuu  ummmm  K  n½

3

die  Ritter-Akademie

Elisabeth-Gymnasium  zu  Breslau,
Friedrichs-Gymnasium  daselbst,
Johannes-Gymnasium  daselbst,
Magdalenen-Gymnasium  daselbst,
Matthias-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Brieg,

Bunzlau,

Glatz,

Gleiwitz,
evangelische  Gymnasium  zu  Glogau,
katholische  Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Görlitz  (verbunden  mit
dem  Real-Gymnasium
daselbst),
Groß-Strehlitz,
Hirschberg,

Jauer,

Kattowitz,
Königshütte,
Kreuzburg,
Lauban,
Leobschütz,

zu  Liegnitz,

2

2
2

2

*l  *  §*r*

V#  &amp;amp;  W  V#  lil

ano  hnnn  n

KGEad

2  2

das  Städtische  Gymcoafium  daselbst,

li

ameuun  uunnmnuun  nn  n

Gymnasium  zu  Neisse,
Neustadt  i.  O.-Schl.,
Oels,

Ohlau,
Oppeln,
Patschkau,
Pleß,
Ratibor,
Sagan,
Schweidnitz,
Strehlen,
Waldenburg,
Wohlau.

V
V

M  M  U  M  GWNMRKRLl#  M  M½
mmeimmm  &amp;amp;.anuuon  us  aàaunu

Provinz  Sachsen.

Das  Gymnasium  zu  Burg,

MMun

2

-  -Eisleben,
-Erfurt,
-  -Halberstadt,

U

die  Lateinische  Schule  zu  Halle  a.  d.  Saale,
das  Städtische  Gymnasium  daselbst,

u  nn

*l

Gymnasium  zu  Heiligenstadt,
Pädagogium  des  Klosters  Unserer  Lieben
Frauen  zu  Magdeburg,
Dom-Gymnasium  daselbst,
-  zu  Merseburg,

93

148.
149.
150.
151.
152.

161.

 

146.
147.

153.
154.
155.
156.
157.
158.
159.
160.

162.

*163.
164.

165.
166.
*167.
*168.
169.
170.
171.

172.

173.
174.
175.
176.
177.
178.
179.

180.
181.

Au½N  WM

145.  das  Gymnasium  zu  Mühlhausen  i.  Thür.  (verbunden

  mit  dem  Real-Progymnasium  daselbst),

Dom-Gymnasium  zu  Naumburg  a.  d.  Saale,
Gymnasium  zu  Neuhaldensleben,

-  Nordhausen  a.  Harz,

die  Landesschule  Pforia,
das  Gymnasium  zu  Quedlinburg,
die  Klosterschule  zu  Roßleben,

das  Gymnasium  zu

U  M  A  K  ½bs  Aun  n½

Salzwedel,
Sangerhausen,
Schleusingen,

Seehausen  i.  d.  Altmark,
Stendal,

Torgau,

Wernigerode,
Wittenberg,

Zeitz.

M
V

U  UUU  UU  U
UIIUU  UU

Provinz  Schleswig-Holstein.
Das  Gymnasium  zu  Altona,

—

AI#

Nuaeanu  ½  m

N

##

Flensburg  (verbunden
mit  dem  Real-  Oyamasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Glückstadt,

Hadersleben  (verbunden
mit  dem  Neal-  Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Husum  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Kiel,

2  Meldorf,
Plön,
Ratzeburg,
Rendsburg  (verbunden
mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Schleswig  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Wandsbeck  (verbunden
mit  dem  Real-Progymnasium  daselbst).

Provinz  Hannover.

#o  Av
unn  n

Das  Gymnasium  zu  Aurich,

½  V

N

1
—  —

Celle,
Clausthal,

-  -Enden  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Göttingen  (verbunden
mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Goslar  (verbunden  mit
dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Hameln  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Lyzeum  l  zu  Hannover,

-  .  daselbst,

3  2

18“
        <pb n="110" />
        182.  das  Kaiser-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,

183.
184.

185.
186.

*187.
188.

189.
190.
191.
192.
193.

194.
195.

196.

197.
198.

199.
200.
201.

202.
203.
204.
205.

206.

207.
208.
209.

210.
211.
212.
213.
*214.
215.
216.

217.

218.

MAv##I

Gymnasium  Andreanum  zu  Hildesheim,

-  Josephinum  daselbst  (verbunden
  mit  dem  Real-Progymnasium
daselbst),

die  Klosterschule  zu  Ilfeld,
das  Gymnasium  zu  Leer  (verbunden  mit  dem

K  Khw  V  §*Di  U

An

Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Lingen,

-  -Luüneburg  (verbunden  mit
dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Meppen,

-  -Norden,

-  Carolinum  zu  Osnabrück,

Raths-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Stade  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Verden,

-  -Wilhelmshaven.

Provinz  Westfalen.

Das  Gymnasium  zu  Arnsberg,

2
—

VU  M

MId  VM  V

V

V  ½m

li  U  II  U  V#  U

-  -Attendorn,

-  -Bielefeld  (verbunden  mit
dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Bochum,

-  -  Brilon,

-  Burgsteinfurt  (verbunden
  mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Coesfeld,

-  -Dortmund,

-  Gütersloh,

:  Hagen  (verbunden  mit
dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Hamm  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Herford,

-  -Hörter,

-  -Minden  (verbunden  mit
dem  Real-  Gymnosium  daselbst),
Gymnasium  zu  Münster,

Paderborn,
Recklinghausen,
Rheine,

Soest,
Warburg,
Warendorf.

V

M

n

uu  #mNuUm  U

un  uu

Provinz  Hessen-Nassau.

Das  Gymnasium  zu  Cassel,

-Dillenburg,

94

 

219.  das  Gymnasium  zu  Frankfurt  a.  Main,

220.
221.
222.
223.

224.
225.
226.
227.
228.

229.
230.
231.
232.

233.
234.
235.
236.
237.
238.
239.
240.
241.
242.
243.
244.
245.

246.
247.
*248.
249.
250.
251.
252.

253.
254.
255.
256.

257.

U
I

U  U  U

U  U  U  U  U

Fulda,

Hadamar,

Hanau,

Hersfeld  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Marburg,

Montabaur,

Rinteln,

Weilburg,

Wiesbaden.

Rheinprovinz.

VM#  #
VM  AA  M

M

U  U  U
U  U  U  U

Das  Gymnastum  zu  Aachen,

=  Barmen,

die  Ritter-  Akademie  zu  Bedburg,
das  Gymnasium  zu  Bonn,

2

U  U  U  U  U

U  N

1#  M  U  U

U  U  U  U  U  U  U

U  M  V  V

Cleve,

-  Coblenz,

an  der  Apostelkirche  zu  Cöln,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  an  Marrzellen  daselbst,

zu  Düren,

Dusseldorf,

Duisburg,

Elberfeld,

Emmerich,

Essen,

M.-Gladbach  (verbunden
mit  dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Kempen,

Krefeld,

Kreuznach,

Moers,

Münstereifel,.

Neuß,

-  -Neuwied  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Saarbrücken,

Siegburg,
Trier,

-  :=  Wesel  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Wetzlar.

Hohenzollern'sche  Lande.

l  U  U

U  U  U  U  U  U  U

II  U  U  U  U

Inllnu
onna

U

U

258.  Das  Gymnasium  zu  Sigmaringen  (früher

Hedingen).

II.  Königreich  Bayern.

1.  Das  Gymnasium  zu  Amberg,
        <pb n="111" />
        2.  das  Gymnasium  zu  Ansbach,
3.  -  -Aschaffenburg,
4.  --S.t.  Anna-  Gymnasium  zu  Augsburg,
5.  .-Gymnasium  zu  St.  Stephan  daselbst,
6.  -  -Bamberg,
7.  -  -Bayreuth,
8.  =  -  -Burghausen,
9.  -  -  -Dillingen,
10.  —  -  -Eichstätt,
11.  -  -  Erlangen,
12.  =  -  -Freising,
13.  —  -  -Hof,
14.  --  -  -Kaiserslautern,
15.  =  -  -Kempten,
16.  —  -  =  Landau,
17.  =  -  -Landshut,
18.=  -  Metten,
19.  =  Ludwigs-Gymnasium  zu  München,
20.  Maximilians-Gymnasium  daselbst,
21.  .=  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
22..-Gymnasium  zu  Münnerstadt,
23.  =  -  -Neuburg  a.  d.  Donau,
24.  -  -  :  Neustadt  a.  d.  Haardt,
25.  -  -Nürnberg,
26.  -  -  :  Passau,
27.  =  Alte  Regensburg,
28.  =  Neue  daselbst,
29.=  -  -Schweinfurt,
30.  -  -  -Speyer,
31.  =  OD  *  Straubing,
32.  -  -Würzburg,
33.  -  -  Zweibrücken.
III.  Königreich  Sachsen.
1.  Das  Gymnasium  zu  Bautzen,
2.  -  Chemnitz,
3.  die  Kreuzschule  zu  Dresden,  -
4.  das  Vitzthum'sche  Gymnasium  daselbst,
53.  ---  Wettiner  Gymnasium  daselbst,
6.  -  Gymnasium  zu  Dresden-Neustadt,
7.  -  -  -Freiberg,
8.  die  Fürsten-  und  Landesschule  zu  Grimma,
9.  das  Gymnasium  zu  Leipzig,
10.  die  Nikolaischule  daselbst,
11.  =  Thomas,schule  daselbst,
12.  =  Fürsten=  und  Landesschule  zu  Meißen,
13.  das  Gymnasium  zu  Plauen,
14.  =  -  =  Wurzen,
15.  -  -Zittau,
16.  —  -  :  Zwickau.

95

 

IV.  Königreich  Württemberg.

1.  Das  evangelisch-theologische  Seminar  zu  Blaubeuren,

*  2.  Gymnasium  zu  Ehingen,
*3.  -  -Ellwangen,
*4.  -  -  -Hall,
5.  =  -  Heilbronn,
6.  evangelisch-theologische  Seminar  zu  Maul--
  bronn,
*7.  -Gymnasium  zu  Ravensburg,
*8.  -  -  Rottweil,
9.=  evangelisch  -  theologische    Seminar  zu  Schönt

10.  —  Eberhard-  Ludwigs-Gymnasium  zu  Stuttgart,

11.  -=  Karls-Gymnasium  daselbst,
*12..=  Gymnasium  zu  Tübingen,
13.  =  -  -Ulm,
14.  —  evangelisch-heologische  Seminar  zu  Urach.
V.  Großherzogthum  Baden.

1.  Das  Gymnasium  zu  Baden,

2.  =  OD  -  Bruchsal,

3.  —  Freiburg,

4.  =  Heidelberg,

5.  =  -  Karleruhe,

6.  -  -  -Konstanz,

7.  =  -  Lahr,

8.  -  -Lörrach  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium
daselbst),

9.=  -  -Mannheim,

10.=  -  -Offenburg,
11.  =  -  -Pforzheim,
12.  —  -  :  Rastatt,
13.  -  -Tauberbischofsheim,
14.  -  -  -Wertheim.
VI.  Großherzogthum  Hessen.

1.  Das  Gymnasium  zu  Bensheim,

2.  =  -  -Büdingen,

3.  —  -  -Darnmstadt,

4.  -  :  Gießen,

5.=  -  (Fridericianum)  zu  Laubach,

6.  —-  -  zu  Mainz,

7.  —  -  =  Worms.

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.


1.  Das  Gymnasium  Friderico-Francisceum  zu

Doberan,
        <pb n="112" />
        2.  die  Domschule  zu  Güstrow,
3.  das  Friedrich-Franz-Gymnasium  zu  Parchim
(verbunden  mit  dem  Real-Progymnasium
daselbst),
Gymnasium  zu  Rostock,

-  Fridericianum  zu  Schwerin,
-  -  zu  Waren,
die  große  Stadtschule  zu  Wismar.

VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
.  Das  Gymnasium  zu  Eisenach,

-  -  Jena,

Weimar.

VM#

—

--  —
2  2  2

IX.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

1.  Das  Gymnasium  zu  Friedland,
*2.  -  -Neubrandenburg,
3.  —-  -  -Neustrelitz.

X.  Großherzogthum  Oldenburg.

1.  Das  Gymnasium  zu  Birkenfeld,
*2.  Eutin,
Marien-  Gymnasium  zu  Jever,
Gymnasium  zu  Oldenburg,

-  -Vechta.

XI.  Herzogthum  Braunschweig.

.  Das  Gymnasium  zu  Blankenburg,
:  (alte)  Gymnasium  Martino-Catharineum
zu  Braunschweig,
Neue  Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Helmstedt,
-  -Holzminden,
-  =  Wolfenbüttel.

XII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
1.  Das  Gymnasium  Georgianum  zu  Hildburghausen,

2.  "  -  Bernhardinum  zu  Meiningen.
XIII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
1.  Das  Friedrichs-Gymnasium  zu  Altenburg,
2.  -Christianeum  zu  Eisenberg.
XIV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

1.  Das  Gymnasium  Casimirianum  zu  Coburg,
2.  "  OD  Ernestinum  zu  Gotha.

MV

*3.
4.

§5  

1
2
3.
4.
5
6

M  II  II  II

XV.  Herzogthum  Anhalt.

1.  Das  Gymnasium  (Karls-Gymnasium)  zu
Bernburg,

96

 

2.  das  Gymnasium  (Ludwigs-Gymnasium)  zu

Cöthen,
3.  -  (Friedrichs·  Gymnasium)  zu
Dessau,

4.  -  -  (Francisceum)  zu  Zerbst.
XVI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.


1.  Das  Gymnasium  zu  Arnstadt,
2.  -  -Sondershausen.

XVII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Das  Gymnasium  zu  Rudolstadt.

XVIII.  Fürstenthum  Waldeck.
Das  Gymnasium  zu  Corbach.

XIX.  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.
Das  Gymnasium  zu  Greiz.

XX.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
1.  Das  Gymnasium  zu  Gera,
*2.  -  -  -Schleiz.
XXI.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.
Das  Gymnasium  Adolphinum  zu  Bückeburg  (verbunden
  mit  dem  Real-Progymnasium  daselbst).
XXII.  Fürstenthum  Lippe.
1.  Das  Gymnasium  Leopoldinum  zu  Detmold,
2.  -  -  zu  Lemgo.
XXIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Das  Catharineum  zu  Lübeck.

XXIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.

1.  Das  Gymnasium  zu  Bremen,

2.  Bremerhaven  (verbunden
mit  der  Realschule  [Real-Progymnasiumj
  daselbst).

XXV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

1.  Die  Gelehrtenschule  des  Johanneums  zu
Hamburg,
2.  das  Wilhelm-  Gymnasium  daselbst.

XXVI.  Elsaß-Lothringen.

1.  Das  Gymnasium  zu  Buchsweiler,
*2.  -Lyzeum  zu  Colmar,
3.  -  Gymnasium  zu  Hagenau,

2  -
        <pb n="113" />
        97

 

9.
10.

11.
12.
13.

das  Gymnasium  zu  Schlettstadt,
Lyzeum  zu  Straßburg  i.  Els.  (verbunden
mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Protestantische  Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Weißenburg,

-  Zabern.

U

##  M  M

b.  Keal-Gymnasien.

4.  das  Lyzeum  zu  Metz  (verbunden  mit  dem
Real--Gymnasium  daselbst),
5.  bischöfliche  Gymnasium  (Knabenseminar)
zu  Montigny  bei  Metz,
*  6.  Gymnasium  zu  Mülhausen  i.  Els.,
7.  6  Saarburg,
*8.  -  -Saargemünd,
I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Ostpreußen.
1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Insterburg  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
2.  die  Burgschule  zu  Königsberg  i.  Oslpr.,
3.  das  Städtische  Real-Gymnasium  daselbst,
4.  .=  Real-Gymnasium  zu  Osterode  i.  Ostpr.,
5.  OD  -  Tilsit.
Provinz  Westpreußen.
6.  Die  Johannisschule  zu  Danzig,
7.  -Petrischule  daselbst,
8.  das  Real-  Gymnasium  zu  Elbing,
9.  -  -Thorn  (verbunden  mit

23.
25.

dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Brandenburg.

Das  Andreas-Real-Gymnasium  (Andreasschule)

zu  Berlin,

Dorotheenstädtische  Real-Gymnasium  das.,

Falk-Real-Gymnasium  daselbst,

Friedrichs-Real-Gymnasium  daselbst,

Königliche  Real-Gymnasium  daselbst,

Königstädtische  Real-Gymnasium  daselbst,

Luisenstädtische  Real-Gymnasium  daselbst,

Sophien-Real-Gymnasium  daselbst,

Real-  Gymnasium  zu  Brandenburg,
-Frankfurt  a.  d.  Oder,

v  M  M

V#  V##  U

die  Haupt=  Kadettenanstalt  zu  Groß-Lichterfelde,
.#das  Real-Gymnasium  zu  Guben  (verbunden  mit

dem  Gymnasium
daselbst),
-  -Landsberg  an  der

Warthe  (verbunden
mit  dem  Gymnasium
daselbst),
-Perleberg,
Potsdam,
Prenzlau  (verbunden
mit  dem  Gymnasium
daselbst).

2
—*
-  2  3  5

44.

 

26.
27.

28.
29.
30.

35.
36.
37.
38.
40.
41.
43.

4.
47.

49.

Provinz  Pommern.

Das  Real-Gymnasium  zu  Colberg  (verbunden
mit  dem  Gymnasium
  daselbst),
Greifswald  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium
  daselbst),
die  Friedrich-Wilhelmsschule  zu  Stettin,

das  Städtische  Real-Gymnasium  daselbst,
Real-Gymnasium  zu  Stralsund.

—  —
—  —  —  -

Provinz  Posen.

.  Das  Real-  Gymnasium  zu  Bromberg,

Fraustadt,

Posen,
Rawitsch.

—  ##
*#*r  2  2

Provinz  Schlesien.

Das  Real-Gymnasium  zum  heiligen  Geist  zu
Breslau,

am  Zwinger  daselbst,

-  zu  Görlitz  (verbunden
mit  dem  Gymna—-sium
  daselbst),

-  -Gruünberg,

-  :  Landeshut,

-  Neisse,

-  :  Reichenbach,

-  -Sprottau,

:  Tarnowitz.

#nhn  u  n  ½

Provinz  Sachsen.

Das  Neal-  Iymnasium  zu  Aschersleben,
Erfurt,
Halberstadt,

Halle  a.  d.  Saale,
Magdeburg,
Nordhausen  a.  Harz

1
V##  u  V#  V  #

Wi-
        <pb n="114" />
        50.  Das  Real-Gymnasium  zu  Altona
51.

52.

53.

54.

D
S

66.

67.
68.

69.
71.

72.

u

##  M  U  U  l

.    

.

.  

  .  

Provinz  Schleswig-Holstein.

M

U#

(verbunden
mit  der  Realschule
daselbst),

Flensburg  (verbunden

  mit  dem  Gymnasium
  daselbst),
Rendsburg  (verbunden

  mit  dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Hannover.
Das  Real-  Gymnasium  zu  Celle,

8

—

—

Göttingen  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium
  daselbst),
Goslar  (verbunden
mit  dem  Gymnasium
  daselbst),
annover,

Leibniz—  Real-  Gymnasium  daselbst,
Real-Gymnasium  zu  Harburg,
Andreas-Real-Gymnasium  zu  Hildesheim,
Real-Gymnasium  zu  Leer  (verbunden  mit

V#

V  U  U

II  U  U  II  II

U

U  II  U

II  II  V

dem  Gymnasium
daselbst),
Lüneburg  (verbunden
mit  dem  Gymnasium
  daselbst),
Osnabrück,
Osterode,
Quakenbrück.

Provinz  Westfalen.

U  U

WM

V

u

U  U  U

U

Das  Real-Gymnasium  zu  Bielefeld  (verbunden

mit  dem  Gymna—-sium
  daselbst),

Burgsteinfurt  (verbunden
  mit  dem
Gymnasium  daselbst),


Dortmund,

Hagen  (verbunden
mit  dem  Gymna-=sium
  daselbst),

Iserlohn,

Lippstadt,

Minden  (verbunden
mit  dem  Gymna-=sium
  daselbst),
Münster,

98

 

73.
74.

75.
76.
77.

78.

—

2.

M

—

—#

das  Real-Gymnasium  zu  Siegen,

-Witten.

Provinz  Hessen-Nassau.
Das  Real-Gymnasium  zu  Cassel,
die  Musterschule  zu  Frankfurt  a.  Main,
:=  Wöhlerschule  daselbst,
das  Real-Gymnasium  zu  Wiesbaden.

Rheinprovinz.
.  Das  Real-Gymnasium  zu  Aachen,

7

U  II  II  II  II
II  II  II  II  #

a  u  u  u  d
u  uumv
u  unn  u  n

1#

#  M  #  ##  U

2

a  u  n  n  h

M  M  VLV  V  u

Barmen,

Cöln,

Düsseldorfs,
Duisburg,
Elberfeld,

Essen  (verbunden
mit  der  höheren
Bürgerschule  daselbst),


Krefeld,

Mülheim  a.  Rhein,
Mülheim  a.  d.  Ruhr,
Ruhrort,

Trier.

II.  Königreich  Bayern.
Das  Naal-  Gymnasium  zu  Augsburg,

M  W##  II

2
-  —2

—
—

-

München,

Kodettenkorps  daselbst,
Real-Gymnasium  zu  Nürnberg,

Würzburg.

III.  Königreich  Sachsen.
Das  Real-Gymnasium  zu  Annaberg,

7  2  2

7  -7

V  U

—
—

—n
r—

2

Borna,
Chemnitz,
Döbeln  (verbunden

mit  der  Landwirthschaftsschule  daselbst),

2  -

2

—
!

U#  U  V  V  U  U  U

WM  #  *

4#
—

A  uU  V  VL

Annen-Real-Gymnasium  zu  Dresden,
Neustädter  Real-Gymnasium  daselbst,
Real-Gymnasium  zu  Freiberg,

Leipzig,
Plauen,

Zittau,
Zwickau.

IV.  Königreich  Württemberg.
1.  Das  Real-  Gymnasium  zu  Stuttgart,

pr

n
—

Ulm.
        <pb n="115" />
        V.  Großherzogthum  Baden.

1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Karlsruhe,
2.  -  -  Mannheim.

VI.  Großherzogthum  Hessen.

1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Darmstadt  (verbunden
  mit  der  Realschule

  daselbst),
Gießen  (desgl.),
Mainz  (desgl.),
Offenbach  (desgl.).

Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Das  Real  Gymnasium  zu  Bützow,

.  00
.  #  4
V#

V

2

—

—

—

VI

Güstrow,  1)
Ludwigslust,
Malchin,
Rostock,
Schwerin.

VIII.  Großherzogthum  Sachsen.

1.  Das  Neal-  Gymnasium  zu  Eisenach,
2.  :  Weimar.

2

V

*l

II.
1.
2.
3.
4.
5.
6.

#  *l

V  l  W
##  #  #

IX.  Herzogthum  Braunschweig.
Das  Real-Gymnasium  zu  Braunschweig.

X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Meiningen,
2.  -  -  -Saalfeld.

99

 

XI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und
Gotha.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Gotha.

XII.  Herzogthum  Anhalt.
1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Bernburg,

2.  -  -  (Friedrichs-Real-Gymnasium)
  zu  Dessau.
XIII.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.

Das  Real--Gymnasium  zu  Gera.

XIV.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Das  Real-Gymnasium  des  Catharineums  zu  Lübeck.

XV.  Freie  Hansestadt  Bremen.

1.  Die  Handelsschule  (Real-Gymnasium)  zu
Bremen,
2.  das  Real-Gymnasium  zu  Vegesack.

XVI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
Das  Real-Gymnasium  des  Johanneums  zu  Hamburg.

XVII.  Elsaß-Lothringen.
1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Gebweiler,
2.  =  -  -  =  Metz  (verbunden  mit
dem  Lyzeum  das.),
3.  4  -  -Straßburg  i.  Els.
verbunden  mit  dem  Lyzeum  daselbst).

c.  Ober-Realschulen.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Brandenburg.

+1.  Die  Friedrichs-Werder'sche  Ober-Realschule  zu
Berlin,
2.  =  Luisenstädtische  Ober-Realschule  daselbst,
13.  -Ober-Realschule  zu  Potsdam.
Provinz  Schlesien.
4.  Die  Ober-  Realschule  zu  Breslau,
5.  -  -  -Brieg,
6.  -  -  -  -Gleiwitz.
Provinz  Sachsen.
17.  Die  Ober-Realschule  zu  Halberstadt,
18.  -Grericke-Schule  zu  Magdeburg.

 

 

Provinz  Schleswig-Holstein.
19.  Die  Ober-Realschule  zu  Kiel.

Provinz  Hessen-Nassau.
+10.  Die  Klingerschule  zu  Frankfurt  a.  Mein.

Rheinprovinz.

+11.  Die  Ober-Realschule  zu  Coblenz,
112.  --  -  -  -Cöln,
+13.  --  -  -  -  Elberseld.

II.  Königreich  Württemberg.
1.  Die  Realanstalt  zu  Reutlingen,
.  Stuttgart,
-  OD  =  Ulm.

1)  Auf  dem  Real.-  Gymnasium  zu  Güstrow  beginnt  der  Unterricht  im  Latein  erst  mit  der  Untertertia.
4)  Die  mit  einem  4  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

19
        <pb n="116" />
        —  100  —

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  zur  Darlegung
der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Drogymnasien.

I.  Königreich  Preußen.  Rheinprovinz.
Provinz  Ostpreußen.  21.  Das  Progymnasium  zu  Andernach,
1.  Das  Progymnasium  zu  Königsberg  i.  Ostpr.,  22.  «  *  Boppard,
2.  Lötze.  23.4    Brühl,
24.  =  -  Eschweiler  (verbunden
.  ·  mit  dem  Real-Pro-Provinz
  Westpreußen.  gymnasium  Koleshne-3.
  Das  Progymnasium  zu  Pr.  Friedland,  25.  "O  Euskirchen,
4.  OD  Löbau,  26.    Fülich,
5.  O  Neumark  i.  Westpr.,  27.  "7  Linz,
6.  -  -  -Schwetz.  28.=  -  .  Malmedy,
29.=  -  =  Prüm,
Provinz  Brandenburg.  30.  O  Rheinbach,
7.  Das  Progymnasium  zu  Schwedt  a.  d.  Oder.  31.  —  -Sobernheim,
32.  -  -  -Trarbach,
Provinz  Pommern.  33.  -  -  -St.  Wendel,
8.  Das  Progymnasium  zu  Lauenburg  i.  Pomm.,  34.  -  Wipperfürth.
9.  -  -  -Schlawe.
II.  Königreich  Württemberg.
Provinz  Posen.  *1.  Das  #uzeum  zu  Cannstatt,
10.  Das  Progymnasium  zu  Kempen,  *2.  -  -Eßlingen,
11.  —  -  Tremessen.  *3.=  -  :  Ludwigsburg,
*74.  -  -Oehringen,
Provinz  Schlesien.  *5.  "  *  Reutlingen.

12.  Das  Progymnasium  zu  Frankenstein.

Provinz  Sachsen.
13.  Das  Progymnasium  zu  Genthin,

III.  Großherzogthum  Baden.
1.  Das  Progymnasium  zu  Donaueschingen,
2.

-  -  -Durla
14.  -Weißenfels.  tlach.
Provinz  Hannover.  IV.  Großherzogthum  Hessen.
15.  Das  Progymnasium  zu  Duderstadt  (verbunden  1.  Die  progymnasiale  Abtheilung  der  Realschule
mit  dem  Real-Pro-  «  «dzu  Aseyi
gymnasium  daselbst),  2.  -  —  er  Rea  son  e
*16.  -  -  Geestemünde,  zu  Friedberg.
17.  "  -  =  Münden  (verbunden

mit  dem  Real-Pro-  V.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
gymnasium  daselbst),  Das  Progymnasium  zu  Ohrdruf  (verbunden  mit
18.  Nienburg  (verbunden  der  Realschule  daselbst).
mit  dem  Neal-Progymnastum  daselbst).
6  VI.  Elsaß-Lothringen.
Provinz  Westfalen.  1.  Das  Progymnasium  zu  Altkirch,
19.  Das  Progymnasium  zu  Dorsten,  2.  -Bischweiler,
20.  -  Rietberg.  3.  -  -Diedenhofen.
        <pb n="117" />
        101

b.  Realschulen.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Schleswig-Holstein.
+1.  Die  Realschule  zu  Altona  (verbunden  mit  dem
Real-Gymnasium  daselbst),
Neumünster,
Ottensen.

Provinz  Hessen-Nassau.

rS
4  r—

u  
u

+4.  Die  Realschule  zu  Bockenheim,
15.  -  -Cassel,
+6.  =  -  -Eschwege,
17.  -  ,=  der  israelitischen  Religionsgesellschaft
  zu  Frankfurt  a.  Main,
18.  =  der  israelitischen  Gemeinde  da—
selbst,
19.  =  Adlerflychtschule  daselbst,
+10.  =  Raalschule  zu  Hanau,
t11.  -  -  Homburg  v.  d.  Höhe,
12..  -  -Wiesbaden.
Rheinprovinz.
+13.  Die  Gewerbeschule  (Realschule)  zu  Aachen,

114..--Realschule  zu  Barmen-Wupperfeld,

115.  Gewerbeschule  (Realschule)  zu  Krefeld,
+16.  =  :=  Re  mscheid,
17.  -  Realschule  zu  Rheydt.

II.  Königreich  Sachsen.
Die  Realschule  zu  Meißen.1)

III.  Königreich  Württemberg.
+l.  Die  Nealanstalt  zu  Biberach,

+2.  =  *  Cannstatt,
#ô5„  -  Eßlingen,
14.  --  -  =  Göppingen,
15.  -  -Hall,
16.  -  -  :  Heilbronn,
17.  6  -  -Ludwigsburg,
18.  =  -  =  Ravensburg,
19.  =  -  -Rottweil,
r10.  --  -  -Tübingen.
IV.  Großherzogthum  Baden.
+1.  Die  Realschule  zu  Feiburg-12.


3.

Heidelberg,
Karlsruhe,

½n

A  ½

—

 

 

4.  die  Realschule  zu  Konstanz,
15.  =  -  Pforzheim.

V.  Großherzogthum  Hessen.

1.  Die  Realschule  zu  Alsfeld,
+2.  =  -  :  Alzey  (verbunden  mit  einer
progymnasialen  Abtheilung),

13.  "  =  *  Bingen,

14.  -  -  -Darmstadt(verbundenmit
demRealsGymnasiumdaselbst),


15.  -  -  *  Friedberg  (verbunden  mit
einer  progymnasialen  Abtheilung),


16.  -  -  -Gießen  (verbunden  mit  dem
Real-Gymnasium  daselbst),

+7.  =  -  =  Groß-Umstadt,

18.  "  -  =  Mainz  (verbunden  mit  dem
Real-Gymnasium  daselbst),

19.  =  -  -Michelstadt,

+T10.  =  -  -Offenbach  (verbunden  mit
dem  Real-Gymnasium  daselbst),


+11.  -  -Oppenheim,

+12.  -  -Wimpfen  am  Berg,

113.  -  -  =  Worms.

VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
#Die  Realschule  der  großen  Stadtschule  zu  Wismar.

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Die  Realschule  zu  Neustrelitz.

VIII.  Großherzogthum  Oldenburg.

+1.  Die  Realschule  zu  Oberstein-Idar,

+2.  -  -Oldenburg,

3.  —-  -  --Varel  (verbunden  mit  der
Landwirthschaftsschule  daselbst).

IX.  Herzogthum  Braunschweig.
1Die  Realschule  zu  Braunschweig.

X.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.


1.  Die  Realschule  zu  Arnstadt,
2.  -Sondershausen.

1)  Mit  der  Realschule  zu  Meißen  sind  Progymnasialklassen  verbunden,  welche  den  Klassen  Sexta,  Quinta  und  Quarta

der  Gymnasien  entsprechen.

19°
        <pb n="118" />
        XI.  Freie  Hansestadt  Bremen.

+1.  Die  Realschule  in  der  Altstadt  zu  Bremen,
12.  -  beim  Doventhor  daselbst.

XII.  Elsaß-Lothringen.

Die  Realschule  zu  Barr,

+1.
Realklassen  des  Lyzeums  zu  Colmar,

12.4
13.  -

102

 

+4.  die  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums  zu
Hagenau,

15.  -Realschule  zu  Metz,

6.  -Gewerbeschule  zu  Mülhausen  i.  Els.,
+7.  Realschule  zu  Münster,

18.  "  :  Rappoltsweiler,

19.  "  Neue  Realschule  zu  Straßburg  i.  Els.,
+10.  -Realschule  bei  St.  Johann  daselbst,

+11.  "  -  zu  Wasselnheim.

c.  Keal-Hrogymnasien.

Realschule  zu  Forbach,
I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Ostpreußen.
1.  Das  Real-Progymnasium  z  Gumbinnen,
2.  -  Pillau.

Provinz  Westpreußen.

3.  Das  Real-Progymnasium  zu  Culm,

4.  -  -  -  -  Dirschau,
5.  =  -  -  -Jenkau,

6.  -  -  -  :  Riesenburg.

Provinz  Brandenburg.

7.  Das  Neal  Progymnasium  zu  Havelberg,
8.  -  -Kottbus  (verbunden

  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

9.  --Real-Progymnasium  zu  Krossen,

10.  =  -  -  =  Luckenwalde,

11.  =  -  -  -Lübben,

12.  -  -  -  -Nauen,

13.  =  -  -  -Rathenow,

14.  -  -  -  -Spremberg,

15.  —  -  -  -Wriezen.
Provinz  Pommern.

16.  Das  Real-Progymnasium  zu  Stargard  i.  Pomm.,

17.  -Stolp  (verbunden

mit  dem  Gymnasium  daselbst),

18.=  Real-  Progymnasium  zu  Wolgast,

19.  =  Wollin.
Provinz  Schlesien.

20.  Das  Neal  Progymnasium  zu  Freiburg  i.  Schl.,

21.  -  OD  -  :  Löwenberg,

22.  C  OD  -  -Striegau.
Provinz  Sachsen.

23.  Das  Real-Progymnasium  zu  Delitzsch,

24.  -  -  -  -Eilenburg,

25.=  -  -  -Eisleben,

26.  -  -  -  *  Gardelegen,

27.  -  -  -  =  Langensalza,

 

28.  das  Real-Progymnasium  zu  Mühlhausen  i.  Thür.
(verbunden  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
Real-Progymnasium  zu  Naumburg  an  der
Saale,

Real-Progymnasium  zu  Schönebeck.

Provinz  Schleswig-Holstein
31.  Das  Real-Progymnasium  zu  Hadersleben  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

29.  -
30.  -

32.  --  Real--Progymnasium  zu  Husum  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst),

33.  -Real-Progymnasium  zu  Ilehoe.

34.  die  Albinusschule  zu  Lauenburg  a.  d.  Elbe,

35.  das  Real-Progymnasium  zu  Marne,

36.  -  -  Oldesloe,

37.  —  -  -Schleswig  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

38.  Real-  Progymnasium  zu  Segeberg,

39.  =  Sonderburg,

40.  =  Wandsbeck  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Hannover.

41.  Das  Raal-  Progymnasium  zu  Buxtehude,

42.  Duderstadt  (verbunden
  mit  dem  Progymnasium  daselbst),

43.=  Neal  Progymnasium  zu  Einbeck,

44.  -  OD  Emden  (verbunden
  mit  dem  Gpmnasium  daselbst),

45.  =  Real-Progymnasium  zu  Hameln  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

46.  =  Real-Progymnasium  zu  Münden  (verbunden
  mit  dem  Progymnasium  daselbst),

47.  ..  Real-Progymnasium  zu  Nienburg  (verbunden
  mit  dem  Progymnasium  daselbst),

48.  =  Real-Progymnasium  zu  Northeim,

49.  -  -  Otterndorf,

50.=  -  -  =  Papenburg,

51.  -  -  -Stade  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

52.  -Real--Progymnasium  zu  Uelzen.
        <pb n="119" />
        Provinz  Westfalen.

53.  Das  Real-  Progymnasium  zu  Altena,

54.
55.

56.
57.
58.

AI½

M

VM

:  Bocholt,
Hamm  (verbunden
mit  dem  Gymnosium  daselbst),

Real-  Progymnasium  zu  Lüdenschet,
OD  Schalke,
-  -Schwelm.

Provinz  Hessen-Nassau.

59.  Das  Real-·  Progymnasium  zu  Biebrich-Mosbach,

—

MA  U  nn  m

V  U  W  A  ½

Biedenkopf,

Diez,

Ems,

Fulda,
Geisenheim,
Hersfeld  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
Real-Progymnasium  zu  Hofgeismar,

#uÖ  n„n  M  n
M
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u  uunun  m½

l
M

-  -  -Limburga.  d.  Lahn,
-  -  -Marburg,
-  -  :  Oberlahnstein,
OD  -  Schmalkalden.
Rheinprovinz.
Das  Neal-  Progymnasium  zu  Dülken,
Düren,
:  Eschweiler  (ver-Ah



u  V##  VU

u  El  M  V#  U

bunden  mit  dem  Progymnasium  daselbst),

Raal-  Progymnasium  zu  Eupen,

=  M.-Gladbach  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
Real-Progymnasium  zu  Langenberg,

-  -  :  Lennep,

Neuwied  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
Real-Progymnasium  zu  Oberhausen,
Saarlouis,
Solingen,
Viersen,

Wesel  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst).

2

a  U
amn  u
am  n  uU

u

II.  Königreich  Württemberg.
Das  Real-Lyzeum  zu  Calw,

:  Gmünd,

z.  die  Nealklassen  des  Gymnasiums  zu  Heilbronn,
4.  das  Real-Lyzeum  zu  Nürtingen.

III.  Großherzogtham  Baden.

1.  Das  Real-Progymnasium  zu  Ettenheim,
2.  das  Real-Gymnasium  zu  Lörrach  (verbunden

mit  dem  Gymnasium  daselbst).

103

 

IV.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
1.  Das  Real-Progymnasium  zu  Parchim  (verbunden
  mit  dem  Friedrich-Franz-Gymnasium
daselbst),
2.  das  Real-Progymnasium  zu  Ribnitz.

V.  Großherzogthum  Oldenburg.
Die  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums  zu  Birkenfeld.

VI.  Herzogthum  Braunschweig.
Das  Real-Progymnasium  zu  Gandersheim.

VII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Die  Realschule  zu  Altenburg.

VIII.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

1.  Die  Realschule  zu  Coburg,
2.  -  :  Ohrdruf  (verbunden  mit  dem
Progymnasium  daselbst).

IX.  Herzogthum  Anhalt.

1.  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Cöthen,
2.  -  -  -Zerbst.

X.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

1.  Das  Real-Progymnasium  zu  Frankenhausen,
2.  die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Rudolstadt.

XI.  Fürstenthum  Waldeck.
Das  Real-Progymnasium  zu  Arolsen.

XII.  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.
Die  Real--Abtheilung  des  Gymnasiums  zu  Greiz.

XIII.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.

Das  Real-Progymnasium  zu  Bückeburg  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst).

XIV.  Fürstenthum  Lippe.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Detmold.

XV.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Die  Realschule  (Real-Progymnasium)  zu  Bremerhaven
(verbunden  mit  dem  Gymnasium  daselbst).

XVI.  Elsaß-Lothringen.

1.  Das  Real-  Progymnasium  zu  Markirch,
2.=  Thann.
        <pb n="120" />
        ri.

13.
44.
45.
I.

48.

19.
110.
11.

112.

413.
4214.

415.
16.

117.
1418.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung
der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Oeffentliche.
aa.  Höhere  Bürgerschulen.

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Ostpreußen.
Die  höhere  Bürgerschule  im  Löbenicht  zu  Königsberg
  i.  Ostpr.

Provinz  Brandenburg.

Das  Real-Progymnasium  zu  Strausberg.

Provinz  Schlesien.

Die  erste  evangelische  höhere  Bürgerschule  zu
Breslau,

é  zweite  evangelische  höhere  Bürgerschule  daselbst,

katholische  höhere  Bürgerschule  daselbst,
Wilhelmsschule  zu  Liegnitz,
höhere  Bürgerschule  zu  Ratibor.

V

A  M

Provinz  Sachsen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Erfurt.

Provinz  Hannover.
Die  erste  höhere  Bürgerschule  zu  Hannover,
é  zweite  -  daselbst,
das  Real-Progymnasium  zu  Hildesheim  (verbunden

  mit  dem  Gymnasium  Josephinum
daselbst).

Provinz  Westfalen.

Die  Gewerbeschule  (höhere  Bürgerschule)  zu
Bochum,
5  zu  Dortmund,

Hagen.

Provinz  Hessen-Nassau.
Die  Gewerbeschule  (höhere  Bürgerschule)  zu
assel,
Selektenschule  zu  Frankfurt  a.  Main.

r-2
  2

P

*

Rheinprovinz.

Die  Gewerbeschule  (höhere  Bürgerschule)  zu
Barmen,
=  höhere  Bürgerschule  zu  Bonn,

 

+19.  die  höhere  Jürgerschule  zu  Cöln,
20.  -  Düsseldorf,
+2  1.  ⅝  =  Essen  (verbunden
mit  dem  Neal-  Gymnasium  daselbst).

Hohenzollern'sche  Lande.
122.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hechingen.

II.  Königreich  Bayern.

+1.  Die  Realschule  zu  Ansbach,
Aschaffenburg,

Kreisreals  schule  zu  Augsburg,

Realschule  zu  Bamberg,

+5.  =  Kreisrealschule  zu  Bayreuth,

6.  "  Nealschule  zu  Erlangen,

+7.  "  Freising,

18.  =  -  -Fürth,

19.  -  *  Hof,

10.  —  Ingolstadt,

+11.  =  Kreisrealschule  zu  Kaiserslautern,
+12.  -=  Realschule  zu  Kaufbeuren,

+13.  -  -  -Kempten,

114.  -  -  Kissingen,

+15.  OD  Kitzingen,

+16.  "  -  *  Landau,

+17.  "  -  :  Landshut,

+18.  6  -  Lindau,

419.  —  -  Memmingen,

420.  -  Kreisrealschule  zu  München,

—-t-  Realschule  zu  Neustadt  a.  d.  Haardt,
122.  -  -Nördlingen,

123.  -  Kreisrealschule  zu  Nürnberg,
+24.  "  -  Passau,

125.  -  :  Regensburg,
126.  =  Nealschule  zu  Rothenburg  a.  d.  Tauber,
127.  "C  -  -Schweinfurt,

128.  -  -  -Speyer,

139.  "  OD  =  Straubing,

130.  -  -  -Traunstein,

+31.  =  Kreisrealschule  zu  Würzburg,
132.  Naalschule  zu  Wunsiedel,

133.  =  Zweibrücken.

III.  Königreich  Sachsen.
1.  Die  Realschule  zu  Bautzen,
        <pb n="121" />
        —  105  —

 

 

12.  die  Hemsch  zu  Crimmitschau    V.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
..-Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  für  Knaben  Real-  «
zu Dresden-Friedrichftadt,1)  l«  Das  Düeal  Progymmasium  (n  Grabon,
14.  Realschule  zu  Frankenberg,)  12.  die  höhere  Bürgerschule  zu  Nostock.
7  3  «  1=  Glauchau Grimma  VI.  Großherzogthum  Sachsen.
+7.  -  -  Großenhain,)  1.  Die  Wilhelm  und  Louis  Zimmermann's  Real-=18.
  -  Leipzig,  schule  zu  Apolda,
+J9.  -  -Leisnig,1)  42.  -höhere  Bürgerschule  zu  Neustadt  a.  d.  Orla.
1T10.  =  -  Löbau,!)
+11.  ⅝  -  Meerane,)  VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
La  QJ  "#  "  Pirtweh  )  Die  Realschule  zu  Schönberg.
T.  "„  „Q  nQ  Rufenbaf  i.  Voigtlande)),  VIII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
+16.  -  -  Rochlitz,  1)  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Sonneberg.
+17.  "=  O  Schneeberg,  1)
++18.  "  OD  *  Stollberg,  )  IX.  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
119.  =  -  -  Werdau.  «...  ..
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Gotha.
1.  Die Realklassen     *  Baden  X.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
.  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Baden,  ...  ..  ..
2.  -Real--Abtheilung  des  Progymnasiums  zu  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Lübeck.
Durlach,
3.  -Real--Abtheilung  des  Gymnasiums  zu  Lahr,  XI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
4.  =  höhere  Bürgerschule  zu  Villingen.  #Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hamburg.
bb.  Andere  Lehranstalten.
I.  Königreich  Bayern.  II.  Königreich  Sachsen.
#1.  Die  Industrieschule  zu  Augsburg,  +1.  Die  öffentliche  Handels-Lehranstalt  zu  Chemnitz,
+2.  =  -  =  Kaiserslautern,  12.  -Landwirthschaftsschule  zu  Döbeln  (verbun-13.
  .Central-Thierarzneischule  zu  München,  den  mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst),
144.  =  Handelsschule  daselbst,  13.  .  öffentliche  Handels-Lehranstalt  der  Dres-15.
  Industrieschule  daselbst,  dener  Kaufmannschaft  (höhere  Handelsschule)
6.  -  -  zu  Nürnberg,  zu  Dresden,
17.  -Handelsschule  daselbst,  44.  „  öffentliche  Handels-Lehranstalt  zu  Leipzig,
148.  „  landwirthschaftliche  Centralschule  zu  Wei-  15.  =  Handels-Abtheilung  des  Real-Gymnasiums
henstephan.  zu  Zittau.
b.  Privat-Lekranstalten.)
I.  Königreich  Preußen.  Provinz  Branden  burg.
„  12.  Die  Handelsschule  des  Dr.  Lange  zu  Berlin,
Provinz  Westpreußen.  3.  das  Viktoria-Institut  des  Dr.  Siebert  (früher
.  Die  Handels-Akademie  zu  Danzig.  Dr.  Schmidt)  zu  Falkenberg  i.  M.

 

1)  Mit  den  Realschulen  zu  Crimmitschau,  Dresden  Friedrichstadt,  Frankenberg,  Glauchau,  Grimma,  Großenhain,  Leisnig,
  Löbau,  Meerane,  Mittweida,  Pirna,  Reichenbach  i.  Voigtlande,  Rochlitz,  Schneeberg  und  Stollberg  sind  Progymnasialklassen
verbunden,  welche  den  Klassen  Sexta.  Quinta  und  Quarta  der  Gymnasien  entsprechen.  ·

X)DieunterdieserKategorieausgeführtenAnstalten,mitAnsnahmcdesPädagogiumsuNiesky(l.6.),durfen
BefähigungszeugnissenuraufGrundeinerimBeiseineinesReierungsiKommissarsabgehaltenen,  wohlbestandenen  Entlassungsprüfung
  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  ist.
        <pb n="122" />
        —  106  —

Provinz  Posen.  VI.  Herzogthum  Braunschweig.
4.  Das  Pädagogium  des  Dr.  Beheim-Schwarzbach  1Die  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Günther  zu  Braunzu
  Ostrowo  bei  Filehne.  schweig.
.  Provinz  Schlesien.
45.  Die  Handelsschule  des  Dr.  Steinhaus  zu  VII.  Herzogthum  Anhalt.
Breslau,  Das  Erziehungs-  und  Unterrichts-Institut  des
6.  das  Pädagogium  zu  Niesky.  Prof.  Dr.  Brinckmeier  zu  Ballenstedt  und
II.  Königreich  Bayern.  die  (4)  lateinlosen  Parallelklassen  dieses
„  Instituts.

+1.  Das  Real-LehrInstitut  von  Anton  Alfons
Bertololy  und  Valentin  Trautmann  zu  VIII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

rankenthal  (Pfalz),  .
ndieZaudeksschuchonzZzosesDammzuMakkk  DtsEszIshUUgs-AnstaltdssD-·I0hzsngss.th3wp
eilhau.

breit  a.  Main.

 

III.  Königreich  Sachsen.  IX.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
1.  Die  Real-Abtheilung  der  Lehr=  und  Erziehungs-  #Die  Realschule  des  Dr.  G.  A.  Reimann  (früher
Anstalt  von  Böhme  zu  Dresden,  von  Großheim)  zu  Lübeck.
+2.  das  Real-Institut  von  G.  Müller-Gelinek  und  »
P.  Th.  Schumann  (früher  Gelinek-Körner-  X.  Freie  Hansestadt  Bremen.
sches  Real-Institut)  daselbst  1),  1Die  Realschule  von  C.  W.  Debbe  zu  Bremen.
3..=  Lehr-Institut  des  Dr.  Th.  Schlemm  (früher
Käuffer)  daselbst.  XI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
IV.  Königreich  Württemberg.  T1.  Die  Schule  des  Dr.  T.  A.  Bieber  zu  Hamburg,
1.  Die  Privat-Lateinschule  des  Professors  Warth  12."  Dr.  H.  Bock  (früher  Dr.  J.
zu  Kornthal,  G.  Fischer)  daselbst,  ·
f2.-höhere Handelsfchule zu Stuttgart2)-  +3-  der  Gebrüder  F.  und  W.  Glitza
3.  ---  Privat-Lehranstalt  von  Friedrich  Rauscher  .
p-  sk4.-  von  F.  L.  Nirrnheim  daselbst,
Institut  Rauscher)  daselbf.  15..  .  bes  Dr.  M.  Otto  daselbt,
V.  Großberzogthum  Baden.  46.  -  israelitische  Stiftungsschule  daselbst,
Die  Privatanstalt  von  Bender  zu  Weinheim  +7.  -=  Talmud-Tora-Schule  daselbst,
(verbunden  mit  der  höheren  Bürgerschule  118.  =  Raalschule  der  reformirten  Gemeinde  dadaselbst).
  selbst.

D.  Lehranstalten,  deren  Berechtigung  zur  Ausstellung  wissenschaftlicher  Befähigungszeugnisse
von  der  Erfüllung  besonders  festgestellter  Bedingungen  abhängig  ist.

I.  Königreich  Preußen.  II.  Königreich  Sachsen.
Rheinprovinz.  1ie  höhere  Gewerbeschule  zu  Chemnitz.")
Die  Gewerbeschule  zu  Saarbrücken.)
Berlin,  den  13.  April  1886.  Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Bosse.

1)  Auf  dieser  Anstalt  ist  der  obligatorische  Unterricht  im  Latein  auf  die  drei  unteren  Klassen  beschränkt.

2)  Die  Verleihung  der  Militärberechtigung  hat  nur  bis  zum  1.  Oktober  1886  Geltung.

3)  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähigungszeugnisse  ausstellen,  welche  nach  Absolvirung  der  ersten
theoretischen  Klasse  die  Reife  für  die  Fachklasse  erworben  haben.

4)  Diese  Anstalt  ist  befugt,  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähigungszeugnisse  zu  ertheilen,  welche  in  einer  von  einem  Regierungs-Kommissar
  abgehaltenen  Schlußprüfung  dargethan  haben,  daß  sie  den  ersten  (1½⅛¼  jährigen)  und  zweiten  (1  jährigen)
Kursus  der  Anstalt  durchgemacht  und  sich  das  Lehrpensum  genügend  angeeignet  haben.
        <pb n="123" />
        Bekanntmachung.

E-  wird  hierunter  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welchen  provisorisch
gestatte  worden  ist,  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
auszustellen.
Diese  Anstalten  dürfen  solche  Zeugnisse  nur  denjenigen  ihrer  Schüler  ertheilen,  welche  eine  auf  Grund
eines  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigten  Reglements  in  Gegenwart  eines  Regierungs-Kommissars  abzuhaltende
  Entlassungsprüfung  wohl  bestanden  haben.

Verzeichniß.

 

1.  Königreich  Preußen.

a.  Oeffentliche  Lehranstalten.
4)1.  Die  Landwirthschaftsschule  zu  Bitburg,
12.  =  -  -Brieg,
13.  =  -  -Cleve,
4.  -  -  Dahme,
5.  =  -  -Eldena,
6.  -  -  *  Flensburg,
7.  OD  :  Heiligenbeil,
18.  =  -  -Herford,
9.  —-  :  Hildesheim,
+10.  "  -  Liegnitz,
11.  -  -  -Lüdinghausen,
12.  —  .  Marggrabowa
in  Ostpr.,
+13.  "  OD  =  Marienburg  in
Westpr.,
+14.  -  =  Samter,
15.  :  Schivelbein  in
Pomm.,
16.  :  Weilburg.

b.  Privat-Lehranstalten.

17.  Das  Knaben-Institut  des  Dr.  Künkler  (früher

+118
119

120.

.  die
.  das

die

Privat-Erziehungs-Anstalt  von  Dr.  Künkler
  und  Dr.  Burkart)  zu  Biebrich,
Handelsschule  des  Dr.  Wahl  zu  Erfurt,
Erziehungs-Institut  von  W.  Brötz  (früher
Ruoff-Hassel)  zu  Frankfurt  a.  Main,
Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.
A.  Koch  (früher  Schenck-Garnier)  zu
Friedrichsdorf  bei  Homburg#),

121.  das  Erziehungs-Institut  von  Karl  Harrach  zu

St.  Goarshausen,

 

 

122.

die  katholische  Knaben-Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Gerhard  Loben  zu
Kemperhof  bei  Coblenz2),

23.  -Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Deter  zu  Lichterfelde
  bei  Berlin,
24.  =  Handelsschule  des  Dr.  Lindemann  (früher
Nölle)  zu  Osnabrück,
25.  das  Erziehungs-Institut  des  Dr.  Franz

tI.
12.

—

13
14

Knickenberg  (früher  I.  Knickenberg  sen.)
zu  Telgte.

II.  Königreich  Bayern.

Die  Allgemeine  Handels-Lehranstalt  von  Joh.
Stahlmann  zu  Augsburg,
israelitische  Bürgerschule  des  Dr.  Dessau
zu  Fürth,
Klreislandwirthschaftsschule  zu  Lichtenhof.

III.  Königreich  Sachsen.

Die  Realklassen  der  Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Dr.  Ernst  Zeidler  (früher  Dr.
N.  Albani)  zu  Dresden,
Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  E.  J.  Barth  zu
Leipzig,
.das  Lehr=  und  Erziehungs-Institut  von  A.  W.
H.  Garleb  daselbst,
.die  Knaben-Abtheilung  der  Privatschule  des
Dr.  Friedrich  Thomas  Roth  (früher  Teichmann)
  daselbst.

IV.  Großherzogthum  Baden.

Das  internationale  Lehr-Institut  des  Dr.  von

Sêchelles  zu  Bruchsal.

1)  Die  mit  einem  #  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
1)  Anerkennung  mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1886.
2)  Die  Verleihung  der  Militärberechtigung  hat  nur  bis  zum  Ostertermin  1887  einschließlich  Geltung.

20
        <pb n="124" />
        V.  Großherzogthum  Hessen.

Die  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Heskamp  (früher
Dr.  Klein)  zu  Mainz.

VI.  Großherzogthum  Sachsen.

+1.  Die  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.

Pfeiffer  zu  Jena,
12.  =  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Heinrich  Stoy
daselbst.

VII.  Großherzogthum  Oldenburg.

Die  Landwirthschaftsschule  zu  Varel  (verbunden
mit  der  Realschule  daselbst).

VIII.  Herzogthum  Braunschweig.

Die  Landwirthschaftliche  Schule  Marienberg  zu
Helmstedt.

Berlin,  den  13.  April  1886.

108

 

IX.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
1Die  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Siegfried
  Schaffner  zu  Gumperda  bei  Kahla.

X.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.

Die  Amthor'sche  höhere  Handelsschule  (Handels-Akademie)
  von  Karl  August  Kippenberg  zu
Gera.

XI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
+1.  Die  Privatanstalt  des  Dr.  Th.  Wahnschaff  zu

Hamburg,
+2.  Privatanstalt  des  Dr.  A.  Wichard  Lange

Jjun.  daselbst.

XII.  Elsaß-Lothringen.
+1.  Die  Landwirthschaftsschule  zu  Rufach,
2.  häöbere  katholische  Schule  an  St.  Stephan
des  Dr.  M.  Fuß  zu  Straßburg  i.  Els.3).

 

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Bosse.

 

3)  An  dieser  Anstalt  wird  die  zum  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  eventuell  befähigende  Entlassungsprüfung  bereits

nach  Absolvirung  des  Lehrkursus  der  Untersekunda  abgehalten.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="125" />
        —  109  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

Zu  bezlehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

—  I
XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  April  1886.  M  IJ.
!

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschluß,  4.  Versicherungs  -Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die
betreffend  Verlängerung  der  Rübenzuckerstener  Kredite  ;  —  Bildung  von  Berufsgenossenschafen  111
Bestellungen  von  Stations-Kontrolören  Seite  109  %  ·

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  5.  z  Ernennung;  —  Todesfall;  Exequa
vom  1.  April  1885  bis  Ende  März  18886  110  ...8

8.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  1.  Nachtrags  zur  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
amtlichen  Schiffsliste  für  188  111  Reichsgebite  114

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

D.-  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  April  d.  J.  beschlossen,
1.  daß  die  im  laufenden  Monat  fällig  werdenden  Rübenzuckersteuer-Kredite  auf  Antrag  der  Kreditnehmer
  um  drei  Monat  verlängert  werden  dürfen,
2.  daß  dabei  die  in  betreff  der  Verlängerung  der  Frist  für  die  Entrichtung  der  in  dem  Betriebsjahr
  1884/85  kreditirten  Rübenzuckersteuer  durch  den  Beschluß  vom  16.  Mai  1885  —  Central-Blatt
  für  1885  S.  203  —  festgestellten  Bestimmungen  Nr.  1  und  c,  2,  3  und  4  sinngemäße
Anwendung  zu  finden  haben.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  sind  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen:

1.  der  Königlich  preußische  Revisions-Inspektor  Buß  zu  Wiesbaden  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst
  zurückberusenenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Meyer  den  Königlich  preußischen
Reichssteuer-Hebestellen  in  den  hohenzollernschen  Landen  und  den  Königlich  württembergischen
Hauptämtern  zu  Heilbronn,  Stuttgart,  Ulm  und  Cannstatt  als  Stations-Kontrolör  mit  dem
Wohnsitz  in  Stuttgart;

2.  der  Königlich  sächsische  Zoll-Inspektor  Dr.  Junge  zu  Dresden  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst
zurückberufenen  Königlich  sächsischen  Zoll-Inspektors  Zander  den  Königlich  preußischen  Hauptämtern
  zu  Liebau,  Mittelwalde  i.  Schl.,  Glogau,  Görlitz,  Liegnitz  und  Schweidnitz  als  Stations-Kontrolör
  mit  dem  Wohnsitz  in  Schweidnitz

vom  1.  April  d.  IJ.  ab  beigeordnet  worden.

21
        <pb n="126" />
        110

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1885  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1886.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .
Einnahme  Differenz
Bezeichnung  einnahme  beträgt  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen spalten  den 4
der  Etatsjahres  bis  »  Bleiben  Zeitraum  und  5,
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Epalte  4)  —  weniger
—  “  #  A  A.
1.  2.  3.  l  4.  5.  6.
Zölle  234  876  382  511  568  234  364  814  230  785  251+  3579  563
Tabacksteuer  10  374  389  535  509  9  838  880  9316  156+  522724
Rübenzuckersteuer.  113  145981  123  734  306—  10  588  325  52337  119—62925444
Salzsteuer  39  304  138  60  3199  39  243  81939  035  884-+  207  935
Branntweinsteuer  .  61161584172649194389666544351576—454911
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  103  532  —  103  532  128  442—  24910
Brausteuer  .  19672145  3588071931333819212891  100  447
Uebergangsabgaben  von  Bier  1989  29  —  1  989  229  1  797770  191  459
Summe  480  627  380  142  465  428  338  161  9532  396  965  089—58803  137
Spielkartenstepel  —  —  1126  406  1101292  25114
Wechselstempelsteuer  —  —  6  628  063  6  780  868—  152  805
Stempelabgabe  für
a)  Werthpapiere  —  —  3987  395
b)  Schlußnoten  und  Rechnungen  —  —  708  049
Tc)  Kauf-  und  sonstige  Anschaffungsgeschäfte.
  —  —  4  363  143  8  347  497+  1  414  221
4)  Loose  zu
Privatlotterien  —  —  703  131
Staatslotterien  —  —  5  159  429  5  oii  780|  +—  1476649

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichstase  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  März  1886:

 

 

 

 

 

 

 

 

«  Ist-Einnahme  vom  .  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  8  des  le  d  Pr  Einnahme  m  3  e  1  3,
der  bis  zum  Schluß  des  demse  8  gum  e  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  orjahre  —  weniger
AL  /4  r
1.  2.  3.  4.
Zölle  215  442  752  208  260  940  7  181  812
Tabacksteuer  10  220  696  8445  465  1  775  231
Rübenzuckersteuer  18  184  462  32  670  770  —  14  486  308
Salzsteuer  38  662  896  38  513  960  +  148  936
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  35  931  281  38  312  928  —  2381  647
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  18  059  930  17  804  781  +  2355  149
Summe  336  502  017  344  008  844  —  7506  827
Spielkartenstempel  1  056  041  1  032  634  +  23  407
        <pb n="127" />
        —  111

3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  I.  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1886“

ist  erschienen.

Berlin,  den  19.  April  1886.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Bosse.

 

4.  Versicherungs  Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend
die  Bildung  von  Berufs  genossenschaften.

 

Auf  Grund  der  §§s.  12  und  15  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  (Reichs-Gesetzblatt  S.  69)

in  Verbindung  mit  ss.  1  ff.

des  Gesetzes  über  die  Ausdehnung  der  Unfall=  und  Krankenversicherung

vom  28.  Mai  1885  (Reichs-Gesetzblatt  S.  159)  hat  der  Bundesrath  in  der  Sitzung  vom  15.  April  1886
die  Bildung  der  nachstehend  bezeichneten  Berufsgenossenschaften  beschlossen:

 

 

*  Bezeichnung  Aufzunehmende  Industriezweige
i  der  (geordnet  nach  der  Klassifikation
Berufs-  der  Reichs-Berufs-  (Gewerbe-)  Bezirk  der  Berufsgenossenschaft.
r  genossenschaft.  Statistik).
SE2
58.Speditions XVII  Spedition;  Das  Gebiet  des  Reichs.
Berufs-  „  e  Bracker;
genossenschaft.  „  7  Wäger,  Messer,  Stauer,
Schauer;
„  8  4  Speicher=  und  Kiellereibetrieb;


 

 

aus  XIXa  Güterpacker,  Güterlader,
  Schaffer,  sowie
Güterbestätter,  sofern
diese  als  „Bahnspediteure“
  durch  Uebernahme
  der Frachtbriefe
in  den  Frachtvertrag
der  Bahn  eintreten.

 

 

21½
        <pb n="128" />
        112

 

*  Bezeichnung  Aufzunehmende  Industriezweige
1  der  (geordnet  nach  der  Klassifikation
.  Berufs-  der  Reichs-Berufs-(Gewerbe-)  Bezirk  der  Berufsgenossenschaft.
genossenschaft.  Statistik.
S
59.Fuhrwerks-  XIXa1  Posthalterei  und  Personen=  Das  Gebiet  des  Reichs.
Berufs-  Fuhrwerksbetrieb;
genossenschaft,  „  2  Fracht-(auch  Roll-)  Fuhrwerksbetrieb,
  Güterbestätter,
  sofern  dieselben
nicht  als  „Bahnspediteure"
  anzusehen  sind,
welche  durch  Uebernahme
der  Frachtbriefe  in  den
Frachtvertrag  der  Bahn
eintreten.
60.]  Westdeutsche  XIVal  Baggereibetrieb;  Das  Gebiet  des  Rheins  und  seiner  Nebenflüsse,  so-Binnenschife
  XIXbh  Binnenschiffahrt,  Flößerei-,  wie  der  übrigen  westlich  und  südlich  von  der  Elbe
fahrts-Berufs-  Prahm-,  Fährbetrieb,  und  ihren  Nebenflüssen  belegenen  Gewässer  (Donau,
genossenschaft.  Schiffsziehen  (Treidelei).  Ems,  Weser  2c.),  und  zwar:
die  Regierungsbezirke  Hannover,  Hildesheim,
Osnabrück,  Aurich,  Lüneberg  (ohne  die  Kreise
Uelzen,  Dannenberg,  Harburg,  Lüneburg,
Winsen,  Bleckede  und  Lüchow),  Stade  (ohne
die  Kreise  Stade,  Kehdingen,  Jork,  Neuhaus
"  a.  O.  und  Bremervörde),  die  Provinzen  Westfalen,
  Hessen-Nassau,  Rheinprovinz,  die  hohenzollernschen
  Lande,  von  dem  Regierungsbezirk
Erfurt  der  Kreis  Schleusingen;  ferner  Bayern,
Württemberg,  Baden,  Hessen,  von  Sachsen-Weimar
  der  Verwaltungsbezirk  Eisenach,  Oldenburg
  (ohne  Fürstenthum  Lübeck),  Braunschweig,
  Sachsen-Meiningen  (ohne  Kreis  Saalfeld),
  Sachsen-Coburg-Gotha,  Waldeck,  Lippe,
Schaumburg-Lippe,  Bremen,  Elsaß-Lothringen.
61.Elbschiffahrts-XIVaBaggereibetrieb;  Das  Gebiet  der  Elbe  und  ihrer  Nebenflüsse,  der
Berufs-  XIXb  Binnenschiffahrt,  Flößerei-,]avel  jedoch  mit  Ausschluß  der  Strecke  zwischen
genossenschaft.  Prahm-,  Fährbetrieb,  Fürstenberg  und  Spandau,  sowie  das  Gebiet  der

 

 

Schiffsziehen  (Treidelei).

 

Provinz  Schleswig-Holstein:
Königreich  Sachsen,  Provinz  Sachsen  (ohne
Kreis  Schleusingen),  Sachsen-Weimar  (ohne
den  Verwaltungsbezirk  Eisenach),  von  Sachsen-Meiningen
  der  Kreis  Saalfeld,  Sachsen-Altenburg,
  Anhalt,  Schwarzburg-Sondershausen,
  Schwarzburg-Rudolstadt,  Reuß  älterer
Linie,  Reuß  jüngerer  Linie,  vom  Regierungsbezirk
  Potsdam  die  Kreise  Ost=  und  West-Havelland,
  Ost=  und  West-Prignitz,  sowie
        <pb n="129" />
        —  113  —

 

Bezeichnung  Aufzunehmende  Industriezweige
der  (geordnet  nach  der  Klassifikation
Berufs-  der  Reichs-Berufs=  (Gewerbe-)  Bezirk  der  Berufsgenossenschaft.
genossenschaft.  Statistik).

Laufende  Nr.

 

Zauch-Belzig,  Provinz  Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Schwerin,  Mecklenburg-uStrelitz,
Hamburg,  Lübeck  und  Fürstenthum  Lübeck,
vom  Regierungsbezirk  Lüneburg  die  Kreise
Dannenberg,  Harburg,  Lüneburg,  Winsen,
6  Bleckede,  Uelzen  und  Lüchow,  vom  Regierungsbezirk
  Stade  die  Kreise  Stade,  Kehdingen,
Jork,  Neuhaus  a.  O.  und  Bremervörde.

62.Ostdeutsche  XIVal  Baggereibetrieb;  Das  Gebiet  der  Oder  und  ihrer  Nebenflüsse,  der
Schiffahrts=  XIXh  Binnenschiffahrt,  Flößerei-,  Havel  zwischen  Fürstenberg  und  Spandau,  sowie
Berufs-  Prahm-,  Fährbetrieb,  der  übrigen,  östlich  von  dem  Bezirk  der  Elbgenossenschaft.
  Schiffsziehen  (Treidelei).  schiffahrts-Berufsgenossenschaft  belegenen  Gewässer

"  (Weichsel,  Pregel,  Memel  2c.),  und  zwar:
die  Provinzen  Ostpreußen,  Westpreußen,  Brandenburg
  mit  Berlin  (ohne  die  Kreise  Ost=  und
West-Havelland,  Ost=  und  West-Prignitz,  sowie
  Zauch-Belzig),  Pommern,  Posen,  Schlesien.

 

 

 

Berlin,  den  15.  April  1886.
Das  Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.

 

5.  Konfulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Vize-Konsul  bei  dem  Konsulate  in
San  Francisco  Bodo  Lehmann  zum  Vize-Konsul  in  Buenos  Aires  zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  G.  W.  Heinsen  in  Puerto  Plata  ist  gestorben.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  e  Josef  Kopp  in  Frankfurt  a.  M.  als  Konsul  des  Freistaates  Costa-Rica  in  Frankurt
  a.
und
dem  zum  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Mannheim  ernannten

  Herrn  Josef  F.  Monaghan.
        <pb n="130" />
        114

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
85  —  Grund  Ausweisung  uuzen
r  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrasung.  beschlofsen  hat.  beschussel
□
I.  2.  l  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Matthias  Wesseli,geboren  am  16.  Februar  1849  zu  Worek,Diebstahl,  (2  Jahre  Königlich  preußischer  Re-5.  Februar
Tagearbeiter,  Bezirk  Smichow,  Böhmen,  ortsange.  Zuchthaus  laut  Er.  gierungs-Präsident  zul  d.  J.
hörig  ebendaselbst,  kenntniß  vom  14.|  Liegnitz,
März  1884),
2.  Josef  Geisbacher,geboren  am  15.  September  1857  zu  Kirch-Diebstahl,  (2  JahreKöniglich  baverisches  Be.27.  Februar
Dienstknecht,  bichl,  Bezirk  Kufstein,  Tirol,  ortsan!]  1  Monat  Zuchthaus  #irksamt  Ansbach,  d.  J.
gehörig  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom
.  22.  Februar  1884),
3.  Sigismondo  Vassel-geboren  am  25.  (oder  26.)  April  1852  zusschwerer  und  einfacher  Königlich  württembergische  23.  März
lai,  Eisenbahn-  Panchia,  Bezirk  Cavalese,  Südtirol,  Diebstahl,  (2  Jahres  Kreisregierung  Reut-  d.  J.
arbeiter,  ortsangehörig  ebendaselbst,  wohnhaft  zu"  Zuchthaus  laut  Er.,  iingen,

10.

11.

12.

 

Wenzel  Bock,  Arbeiter,


Lewi  Hindin,  Handelsmann,


Josef  Stolin,  Müller,
Franz  Veit,  Hammerschmied,



Karl  Schwarzer,
Tagearbeiter,

Wenzel  Ignatz  Köh.
ler,  Maschinen.

schlosser,

Gottlieb  Anton  Quit.
tenbaum,  Bäßckergeselle,


Konrad  Kraemer,
Kellner,

Wilhelmus  Johannes
Delwel,  Tagelöhner,


 

letzt  zu  Loßburg,  Bezirk  Freudenstadt,
Württemberg,

 

 

b.  Auf  Grund  des  S.  362

19  Jahre,  geboren  zu  Jenc  bei  Prag,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Tachlowitz,
Bezirk  Smichow,  ebendaselbst,  wohnhaft
  zuletzt  zu  Berlin,

geboren  am  1.  Januar  1858  zu  Polotsk,
Gouvernement  Witebsk,  Rußland,  ortsangehörig
  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt
in  Berlin,

49  Jahre,.  Heboren  und  ortsangehörig  zu
Strebs,  Bezirk  Königgrätz,  Böhmen,
wohnhaft  zuletzt  zu  Berlin,

geboren  am  20.  März  1852  zu  Weigelsdorf,
  Bezirk  Altstadt,  Mähren,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  4.  November  1846  zu  Große,
Bezirk  Hotzenplotz,  Oesterreichisch-Schlesien,
  2  r  ebendaselbst,

geboren  am  19.  April  1838  zu  Graslitz,
Kreis  Eger,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  13.  Januar  1867  zu  Asch,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  27.  November  1844  zu  Appenzell,
  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  2.  April  1861  zu  Rotterdam,
Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  zu  Emmerich,  Regie- 



 

rungsbezirk  Düsseldorf,

kenntniß  vom  28.
Mai  1884),

 

des  Strafgesetzbuchs:

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln,

Beleidigung,  Bedrohung,


Landstreichen

Betteln,

Landstreichen,  Betteln,
Beleidigung  und
Widerstandsleistung,
Landstreichen  und
Betteln,

und

 

Königlicher  Polizei-Präsident
  zu  Berlin,

derselbe,

derselbe,

Königlich  preußischer  Reierungs
  .=  Präsident  zu
reslau,

Königlich  preußischer  Relerungs
  -  Präsident  zu
ppeln,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Hannover,

Königlich  preußischer  Reierungs

  =  Präsident  zud

tade,
Königlich  preußische  Regierung
  zu  Düsseldorf,

dieselbe  Behörde,

 

 

1.  März
d.  J.

2.  März
d.  J.
15.

d.  J

31.  März
d.  J.

25.  März
d.  J.

desgleichen.

ärz

17.  März

.  J.
22.  Februar
d.  J.

27.  März
d.  J.
        <pb n="131" />
        115

 

Name  und  Stand

—
***

Alter  und  Heimath

-

des  Ausgewiesenen.

2.

3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum
des

beschlusses.
6.

 

16.
17.
18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

25.
26.

27.

28.

Jakob  Thyssen,  Lohgerber,


Karl  Nielsen,
Schustergeselle,

Johann  Baptist
Courtbis,  Eisenbahnarbeiter,


Wilhelm  Peters,
Ziegelbäcker,

Alphons  Künz,
Maler,

Johann  Vollkommener,
  Maurer  und
Tagelöhner,

Georg  Stadelmann,
  Schwezzer,

Johann  Dankesreiter,
  Kaminkehrer,


Georg  Heidlberger,
Tagelöhner,

Johann  Georg  Künzel,
  Weber,

Johannes  Sommer,
Eisengießer,

Abraham  ESEinger,
Kaufmann,

Jokob  Picard,  ohne
Stand,

Eugen  Leon  Clemenz
Barthelemy,
Tischler,

Früi-  Laschat,  Meler,


Benjamin  Dallapiccola,
  Tagner,

 

geboren  am  30.  Mai  1865  zu  Malden,
Niederlande,  ortsangehörig  zu  Arnheim,
ebendaselbst,

geboren  am  7.  April  1831  zu  Horsens,  Dinemark,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

39  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Bouchain,  Departement  du  Nord,
Frankreich,

29  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Urmond,  Provinz  Limburg,  Niederlande,

geboren  1857  zu  Bregenz,  Vorarlberg,
Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  28.  April  1849  zu  Obertischau,
  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  2.  Februar  1867  zu  Bolgenach,
  Bezirk  Bregenz,  Vorarlberg,
Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  zu  Berghaselbach,  Bezirk
  Freising,  Bayern,

geboren  am  10.  März  1847  zu  Mondsee,
  Bezirk  Vöcklabruck,  Ober-Oesterreich,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  21.  Dezember  1842  zu  Starz,
Bezirk  Taus,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  10.  April  1839  zu  Asch,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  4.  März  1863  zu  Rüti  bei
Winterthur,  Kanton  Zürich,  Schweiz,
W*.  zu  Schottikon  ebendae


geboren  im  August  1824  zu  Skyftwil,
Gouvernement  Kowno,  Rußland,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  4.  März  1848  zu  Bettemburg,
  Luxemburg,

geboren  am  25.  Juli  1845  zu  Noyen,
Departement  de  la  Oise,  Frankreich,

geboren  am  23.  Mai  1841  zu  Meltingen,
  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  29.  Dezember  1865  zu
Trient,  Tirol,  ortsangehörig  ebendaselbst,


 

Landstreichen  und
Führung  eines  falschen
  Namens,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen  und
Betteln,

Wiederholter  Betrug
und  Landstreichen,
Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen,
desgleichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,
Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Betteln  im  wiederhol.
ten  Rückfall,
Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

 

 

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Düsseldorf,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Aachen,

dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerisches  Bezirköamt
  Sonthofen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Griesbach,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Neu-Ulm,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Deggendorf,

dasselbe,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Zwickau,
Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Karlsruhe,

Großherzoglich  hessisches
Kreisamt  Mainz,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident

  zu  Metz,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.
dent  zu  Colmar,

derselbe,

 

29.  März
d.  J.
30.  März
d.  J.
26.  März
d.  J.
30.  März
d.  J.
7.  März
d.  J.
9.  März
d.  J.

18.  März
d.  J.

22.  März
d.  J.
24.  März
d.  J.
25.  März

d.  J.
21.  März
d.  J.

30.
d.  J
2.  April
d.  J.
5.  April
d.  J.

ärz

4.  März
d.  J.

25.  März
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

Ausweisungs.
        <pb n="132" />
        <pb n="133" />
        —  117  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

—  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  30.  April  1886.  18
Inhakt:  1.  Konsulat  Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur.  3.  Politzei.Wesen;  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Ertheilungen  Seite  117  Reichsgebiete.  ...  120

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  bis  Ende  März  1886
stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausgabe
  von  Reichskassenscheinen..  118

 

1.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Friedrich  Delvigne  zum  Vize—
Konsul  in  Philadelphia  (Pennsylvanien)  zu  ernennen  geruht.

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  Kaufmann  Otto  Israel  in  Stralsund  als  Konsul  für  Belgien  in  Stralsund,
dem  zum  wedisch  ·  norwegischen  Vize-Konsul  in  Ekensund  ernannten  Ziegeleibesitzer  Ernst
Hansen
und
dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hannover  ernannten
Herrn  A.  Moritz  Simon.
        <pb n="134" />
        —  118  —
2.  Finanz-Nachweisung

  der  bis  Ende  März  1886*)  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
Z„  des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichssafsenscheinen  Borschüsse
(auf  Mark  reduzirt)  nach  8.  1  des  Gesetzes  nach  §.  3  des  Gesetzes
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Bf.
1  Preußen  61  386  729  72  145  494  71  –  —
2Bayern.  36  000  000  14  197536  95  145349757
3Sachsen.  36  000  000  7  479  838  04  19  013  441  31
4  Württemberg  10  285  713  5321235  4  3  309  651  44
5|/  Baden  111142  858  4276  683  70  4577449  53
6  Hessen  7371  .429  2  495  657  29  3  250  51447
7|Meecklenburg-  Schwerin  .  2955000  1631988  18  88200788
8  Großherzogthum  Sachsen  1800  000  837  401  47  641  732  35
9I  Meccklenburg-Strelitz  2  400  000  283  779  50  1  410  813367
10  Oldenburg  –  915  074  93  —  —
11  Braunschweig  3  000  000  913  120  29  1391253  14
12  Sachsen--Meiningen  1  800  000  549  981  89  833  345  41
13  Sachsen  Altenburg  ..  1  456  800  415  863  88  693957  41
14  Sachsen-Koburg  und  Gotha  1  800  000  510  134  20  859910  53
15  Anhalt  2  850  000  595  278  00  1  503  148  00
16 Schwarzburg-  Sondershausen  450  000  196  607  191  168  92806
17 Schwarzburg-  Frdalstabt  600  000  220  988  22  252  674  52
18  Waldeck  630  000  164  517  32  310  3S21179
19  Reuß  älterer  Linie  390  000  131  949  77  172  033  49
20  Reuß  jüngerer  Linie  960  000  260  516  97  466  32202
21  Schaumburg-Lippe  1  020  000  93  808  00  617461  33
22  Lippe  .  —  325  192  67  —  —
23 Lübeck  —  152  619  78  —-  —
24 Bremen  —  358  161  09  —  —
25 Hamburg  .  —  991873  48  —  —
26 Elsaß-  Lothringen  .  —  453469592  —  —
Summe  184  298  529  120  000  000  00  54  889  94172

 

 

Anmerkung:
An  Reichskasenscheinen.  sind  ausgegeben:
a.  nach  Spalte.....6a

b.  zur  Erstattung  der  nach  Spalte  6b.  auf  die  Reichs-Hauptkasse  angewiesenen  baaren  Zahlungen
e.  zur  Deckung  der  nach    7  angewiesenen  Vorschüsse  im  Betrage  von  54  120  995  zahlungen

119  999980  Mark
70

n
54  120  995  „
174  120  995  Markzusammen



 

 

*)  Vgl.  die  Nachweisung  für  Ende  März  1885  Central-Bl.  1885,  S.  158.
        <pb n="135" />
        119

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesen.
die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  S.  40).
5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)
Von  dem  ind  angewiesen:  Auf  die  nach  Auf  die  nach
Landespapiergelde  b.  Spalte  4  zu  ge-  Spalte  7  ge-(Spalte
  2)  "  b  1  währenden  Vor-  ährten  Vor-  v
sind  eingezogen  in  Reichskassen-  zur  baren  zahlung  .  währten  Vor-  Bemerkungen
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rechnung-  schüsse  sind  auf  schüsse  sind  an  m  gen.
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-  die  Reichs·  Hauptreduzirt)
  Kontrole  der  Staats-  Preußischen  kontrolle  kasse  angewiesen  kasse  zurückgezahlt
papiere  hierselbst  hierselbst
Mark.  Pf.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
l
61  386  729  00  72145  490  4  71  —  —  —  —
35  805  989  14  14  197  535  1595|14  405  634|80  9  689  980  00
35  693  31300  7479  835  3  04/18  808  983  3112  675  620  00
10  226  22857  5  321  235  0  8443269  995|5  2  206  430  00
11049  598  29  4276  680  3  7004515  276|38  3  051  630  00
7296000  00  2  495  655  2  29  3200  228|H47  2  167.000  00
2943  000  00  1  631  985  3  18  874  007|88  588  000  00
1  767  765  (00  837  400  1  47  620  242|35  427  820  00
2  386  110  00  283  775  4  501  553|67  940  540  00
—  —  915  070  4  93  —  —  —  —
2971  080  00  913  120  0  29  1371973|4  927  500  00
1  692  300  00  549  980  1  89  761  545|  1  555  560  00
1  423  728  00  415  860  3  88  671  909|41  462  630  00
1  773  825  00  510  130  4  200  42  46053  573270  00
2  769  000  00  595.275  30049  148|00  1  002  090  00
447  084  00  196  605  2  91  166  984|06  112  610  00
575289  00  220  985  322  236  200|52  168  440  00
61598700  164515  2  32  300  979/79  206  880  00
379251  00  131  950  —  0  23  164  867149  114  680  00
926  193  00  260  515  1  197  13  7841002  310  880  00
1  016  640  00  93  805  3  031221
—  —  325  190  2  67  —  —  —  —
—  —  152  615  4  78  —  —  —  —
—  —  358  160  1  09  —  —  —  —
—  —  991870  3  48  —  —  —
—  —  4  534  695  0  92  —  —  —  —
183  145  110  oo  119  999  930  70  -Oo  54  120  995/71]  36  593  200  00

 

In  Folge  der  auf  die  Vorschüfse  erfolgten  Rückzahlungen  (Spalte  8)  find  an  Reichskassenscheinen  eingezogen  und  vemichtet
Die  verbliebenen  Reichskafsenscheine  im  Betrage  von

bestehen:

a.  in  2000  018  Abschnitten  zu  5  Mark

b.  ,  1,000  0S
#  2  150  539

120  000  000  Mark.

 

f„  ...



 

 

174  120  995  Mark.
36  593  200  „

137527  795  Mark

Uebertrag

10  000  065  Mark
20  000  7800  „
107  526  95ö0

find  wie  oben

22.

137  527  795  Mark.
        <pb n="136" />
        120

3.  Polizei

2

Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

Name  und  Stand

[t—
#—.

des  Ausgewiesenen.

 

Alter  und  Heimath

  

l  3.

 

Grund
der  Bestrafung.

4.

l

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungsbeschlufses.


6.

 

!—

10.
L

12.

Theodor  Haverkatt,
Arbeiter  und  Schiffer,

Wenzel  Parth,  Bergmann,



Ignaz  Pangerl,
Dienfnnecht,

Josef  Pittasch,
Schlossergeselle,

Josef  Hahm,  Fleischergeselle,


Johann,
Fuchs,
geselle,

Johann  Janka,
Tuchmacher,

Baptist
Schneider=Michael

  Heer,
Schriftsetzer,

Johann  Martin
Salzgeber,
Gypser,

Antonio  Marco,
Erdarbeiter,

David  Lewkin,  israelitischer
  Religions.
lehrer,

Josef  Hirsch,  Handelsmann,



 

 

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  23.  Mai  1848  zu  Dockum
Niederlande,

"
s

44  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Wodnau,  Bezirk  Pisek,  Böhmen,
geboren  am  3.  Januar  1830  zu  Grasberg,
  Gemeinde  Altenmünster,  Bezirk
Gmunden,  Oesterreich,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  2.November  1865  zu  Carlseck,

 

Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Kottwitz,  ebendaselbst,

Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  4.  November  1842  zu  Hirschenstand,
  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  26.  Dezember  1868  zu

Hephan-Uttendorf,  Bezirk  Braunau,
Ober-Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  7.  Mai  1839  zu  Klingnau,
Kanton  Aargau,  Schweiz,

geboren  am  1.  August  1836  zu  St.
Gallenkirch,  Tirol,  ortsangehörig  ebendaselbst,


57  Jahre,  aus  Cordonons,  Italien,

geboren  am  15.  November  1851  zu  Balta,
Bezirk  Kiew,  Rußland,  ortsangehörig
ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  zu  Ingweiler,
  Elsaß,

geboren  am  25.  April  1836  zu  Warschau,
Russisch-Polen,  ortsangehörig  eben- 



 

geboren  am  30.  August  1857  zu  Graupen,

 

daselbst,  wohnhaft  zuletzt  zu  Ingweiler,
Elsaß,

Diebstahl,  Landstreichen
  und  Betteln,

Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Betrug
streichen,

Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,

und  Landdesgleichen,



 

Königlich  preußischer  Re-Regierungs
  -  Präsident  zu
Osnabrück,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Wiesbaden,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt

  Rosenheim,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Leipzig,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschft
  Dresen,


Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Zwickau,

Großherzoglich  hessisches
Kreisamt  Worms,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
derselbe,

derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

derselbe,

 

21.  September
v.  J.  (ausgeführt
  im  März
d

.  J.).
9.  April  d.  J.

13.  März
d.  J.

12.  März  (ausgeführt
  am
3.  April)

d.  J.

16.  März

d.  J.

März
J.

22.
d.

3.  Februar
d.  J.

27.  Februar
d.  J.

10.  März
d.  J.

24.  März
d.  J.
6.  April
d.  J.

7.  April
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="137" />
        —  121  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

«

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  Mai  1886.  19.
Inhalt:  1.  Versicherungs-Wesen:  Wahl  von  je  zwei  2.  Konsulat-Wesen:  Ernennunngen  124
nichtständigen  Mitgliedern  des  Reichs-Versicherungsamts  ,
seitens  der  Vorstände  der  Berufsgenossenschaften  und  der  8.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Vertreter  der  Arbeiter...  Seite  121  Reichsgebiete.  ...  125

 

 

1.  Versicherungs-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend
die  Wahl  von  je  zwei  nichtständigen  Mitgliedern  des  Reichs-Versicherungsamts  seitens  der  Vorstände
der  Berufsgenossenschaften  und  der  Vertreter  der  Arbeiter.

 

Nach  §.  87  des  Unfallversicherungsgesetzes  haben  die  Vorstände  der  Berufsgenossenschaften  und  die
Vertreter  der  Arbeiter  aus  ihrer  Mitte  je  zwei  nichtständige  Mitglieder  des  Reichs-Versicherungsamts  und  für
jedes  derselben  einen  ersten  und  einen  zweiten  Stellvertreter  zu  wählen.  Die  Amtsdauer  der  nichtständigen
Mitglieder  des  Reichs-Versicherungsamts  währt  vier  Jahre.  Sie  erhalten  gemäß  §.  91  a.  a.  O.  für  die  Theilnahme
  an  den  Arbeiten  und  Sitzungen  des  Reichs-Versicherungsamts  eine  nach  dem  Jahresbetrage  festzusetzende
Vergütung,  und  diejenigen,  welche  außerhalb  Berlins  wohnen,  außerdem  Ersatz  der  Kosten  der  Hin=  und
Rückreise  nach  den  für  die  vortragenden  Räthe  der  obersten  Reichsbehörden  geltenden  Sätzen  (Verordnung
vom  21.  Juni  1875,  Reichs-Gesetzblatt  S.  249).

Die  Wahl  ist  mittelst  schriftlicher  Abstimmung  in  getrennter  Wahlhandlung  unter  Leitung  des
Reichs-Versicherungsamts  zu  vollziehen;  sie  erfolgt  nach  relativer  Stimmenmehrheit;  bei  Stimmengleichheit
entscheidet  das  Loos.  Wahllberechtigt  sind  gleich  den  Vorständen  der  Berufsgenossenschaften  und  den  Vertretern
  der  Arbeiter  in  den  Berufsgenossenschaften  im  Sinne  des  §.  87  a.  a.  O.  auch  die  Ausführungsbehörden
  für  die  unter  das  Ausdehnungsgesetz  vom  28.  Mai  1885  fallenden,  einer  Berufsgenossenschaft
nicht  angehörenden  Reichs=  und  Staatsbetriebe  beziehungsweise  die  für  diese  Betriebe  gewählten  Arbeitervertreter.


23
        <pb n="138" />
        —  122  —

Bei  der  bevorstehenden  erstmaligen  Wahl  sind  nur  die  Vorstände  der  gegenwärtig  bereits  organisirten
57  Berufsgenossenschaften  wahlberechtigt,  und  nicht  die  provisorischen  Vorstände  der  in  der  Bildung  begriffenen
Fuhrwerks-,  Speditions=  und  Schiffahrts-Berufsgenossenschaften,  für  welche  überdies  die  Wahl  der  Arbeitervertreter
  in  den  nächsten  Monaten  noch  nicht  bewirkt  werden  kann.

Die  Festsetzung  des  Stimmenverhältnisses  der  einzelnen  Wahlkörper  unter  Berücksichtigung  der  Zahl
der  versicherten  Personen  hat  das  Gesetz  dem  Bundesrath  übertragen.  Auf  Grund  dessen  hat  der  Bundesrath
in  seiner  Sitzung  vom  15.  April  1886  beschlossen:

daß  das  Stimmenverhältniß  der  bei  der  Wahl  der  nichtständigen  Mitglieder  des  Reichs-Versicherungsamts
  betheiligten  57  Berufsgenossenschaftsvorstände  einerseits  und  der  Arbeitervertreter
andererseits  nach  der  Zahl  der  in  den  einzelnen  Berufsgenossenschaften  am  1.  April  1886  versicherten
  Personen  bemessen  werden  soll;

daß  die  einzelnen  Genossenschaftsvorstände  ihre  Stimme  einheitlich  abzugeben  haben,  und

daß  der  einzelne  Arbeitervertreter  soviel  Stimmen  erhält,  wie  sich  bei  der  Division  der
Zahl  der  in  der  betreffenden  Berufsgenossenschaft  versicherten  Personen  durch  die  Zahl  der  für
die  Genossenschaft  vorhandenen  Arbeitervertreter  ergiebt;

daß  endlich  nach  den  gleichen  Grundsätzen  die  auf  Grund  des  Ausdehnungsgesetzes  vom
28.  Mai  1885  bestehenden  Ausführungsbehörden,  sowie  die  für  deren  Geschäftsbereich  gewählten
Arbeitervertreter  an  den  Wahlen  zu  betheiligen  sind.

Nach  Maßgabe  dieser  Bestimmungen  wird  das  Reichs-Versicherungsamt  nunmehr  die  Wahlen  in  der
Weise  durchführen,  daß  nach  dem  Vorgange  des  Regulativs  für  die  Wahlen  der  Arbeitervertreter  vom
26.  September  1885  (Amtliche  Nachrichten  des  Reichs-Versicherungsamts  S.  244)  den  Genossesenschaftsvorständen
  und  den  Ausführungsbehörden  im  Sinne  des  §.  2  des  Ausdehnungsgesetzes  vom  28.  Mai  1885
einerseits  und  den  Arbeitervertretern  andererseits  je  ein  Stimmzettel  (nach  dem  beigefügten  Muster)  übersandt

m  wird,  auf  welchem  die  Stimmenzahl  angegeben  ist.

Bei  der  Berechnung  der  den  Genossenschaftsvorständen  und  den  berufsgenossenschaftlichen  Arbeitervertretern
  zustehenden  Stimmen  wird  die  Zahl  der  in  denjenigen  Betrieben  versicherten  Personen  zu  Grunde
gelegt,  welche  nach  den  Angaben  der  Genossenschaftsvorstände  bis  zum  1.  April  1886  in  das  Genossenschaftskataster
  bereits  aufgenommen  oder  auf  Grund  der  bis  dahin  eingegangenen  Anmeldungen  unbestritten  aufzunehmen
  waren.  Dagegen  werden  diejenigen  Betriebe,  deren  Zugehörigkeit  als  zweifelhaft  oder  als  bestritten
bezeichnet  wurde,  bei  der  Berechnung  nicht  berücksichtigt.

Nach  Anleitung  des  Vordrucks  und  der  auf  der  Rückseite  abgedruckten  Bestimmungen  ist  der  Stimmzettel
  auszufüllen,  zu  unterschreiben  und  sodann  binnen  vier  Wochen  nach  dem  Empfange  an  das  Reichs-Versicherungsamt
  zurückzusenden.

Jedem  Arbeitervertreter  wird  ein  Verzeichniß  der  sämmtlichen  auf  Grund  des  F§.  41  des  Unfallversicherungsgesetzes
  gewählten  Arbeitervertreter  mitgetheilt  werden,  um  mit  Rücksicht  auf  die  Bestimmung  des
Gesetzes,  daß  die  Arbeitervertreter  „aus  ihrer  Mitte“  die  nichtständigen  Mitglieder  und  deren  Stellvertreter
wählen  sollen,  denselben  eine  Uebersicht  über  die  wählbaren  Personen  zu  gewähren.

Die  Versendung  der  Stimmzettel  an  die  Genossenschaftsvorstände  und  die  Ausführungsbehörden  im
Sinne  des  Ausdehnungsgesetzes  wird  erfolgen,  sobald  die  unter  dem  8.  bezw.  18.  März  1886  diesseits  von
den  betheiligten  Zentralbehörden  beziehungsweise  Genossenschaftsvorständen  erbetenen  Mittheilungen  über  die
Zahl  der  am  1.  April  1886  versicherten  Personen  sämmtlich  hier  vorliegen  werden.  Den  Arbeitervertretern
werden  die  Stimmzettel  übersandt  werden,  sobald  die  Wahlen  auf  Grund  der  §s.  41  ff.  des  Unfallversiche—
rungsgesetzes  vollständig  durchgeführt  sind.

Berlin,  den  1.  Mai  1886.

Das  Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.
        <pb n="139" />
        123  —

(Vorderseite.)

Stimmzettel  für  die  Wahl  von  zwei  nichtständigen  Mitgliedern
des  Reichs-Versicherungsamts.

Ausgefüllt  und  unterschrieben  an  das  Reichs-Versicherungsamt  binnen  vier  Wochen  nach  dem  Empfange  zurückzusenden.

(Stempel  des  Reichs-Versicherungsamts.)

Name  des  Wahlberechtigtggeen
Zahl  der  dem  Wahlberechtigten  zustehenden  Stimmen:-Genossenschaftsvorstand


Ausführungsbehörde

als  Mitglied  des  Reichs-Versicherungsamts:

eR

 

unterzeichnete

8

1.  Name:

es  Genossenschaftsvorstandes.
er  Ausführungsbehörde

 

Mitglied  welch

2.  Name:

es  Genossenschaftsvorstandes
er  Ausführungsbehörde

 

Mitglied  welch

Der  Stimmzettel  für  die  Arbeitervertreter  wird  entsprechend  abgeändert  werden.

wählt:

...

...

 

Stimmenzahl.

als  Stellvertreter:
1.  Name:

...

es  Genossenschaftsvorstandes.
er  Ausführungsbehörde

...

 

Mitglied  welch

2.  Name:

                  

es  Genossenschaftsvorstandes.

Mitglied  welch  Ausführungsbehörde

 

 

...  

1.  Name:  ......................

es  Genossenschaftsvorstandes.
er  Ausführungsbehörde

 

Mitglied  welch

es  Genossenschaftsvorstandes
er  Ausführungsbehörde

 

Mitglied  welch
        <pb n="140" />
        —  124  —

(Kückseite.)

Unfallversicherungsgesetz.
5.  87  Absatz  2,  3  und  4.

Das  Reichs-Versicherungsamt  hat  seinen  Sitz  in  Berlin.  Es  besteht  aus  mindestens  drei  ständigen
Mitgliedern,  einschließlich  des  Vorsitzenden,  und  aus  acht  nichtständigen  Mitgliedern.

Der  Vorsitzende  und  die  übrigen  ständigen  Mitglieder  werden  auf  Vorschlag  des  Bundesraths  vom
Kaiser  auf  Lebenszeit  ernannt.  Von  den  nichtständigen  Mitgliedern  werden  vier  vom  Bundesrath  aus  seiner
Mitte,  und  je  zwei  mittelst  schriftlicher  Abstimmung  von  den  Genossenschaftsvorständen  und  von  den  Vertretern
der  versicherten  Arbeiter  (S.  41)  aus  ihrer  Mitte  in  getrennter  Wahlhandlung  unter  Leitung  des  Reichs-Versicherungsamts
  gewählt.  Die  Wahl  erfolgt  nach  relativer  Stimmenmehrheit;  bei  Stimmengleichheit  entscheidet
das  Loos.  Die  Amtsdauer  der  nichtständigen  Mitglieder  währt  vier  Jahre.  Das  Stimmenverhältniß  der
einzelnen  Wahlkörper  bei  der  Wahl  der  nichtständigen  Mitglieder  bestimmt  der  Bundesrath  unter  Berücksichtigung
  der  Zahl  der  versicherten  Personen.

Für  jedes  durch  die  Genossenschaftsvorstände  sowie  durch  die  Vertreter  der  Arbeiter  gewählte  Mitglied
  sind  ein  erster  und  ein  zweiter  Stellvertreter  zu  wählen,  welche  dasselbe  in  Behinderungsfällen  zu  vertreten
  haben.  Scheidet  ein  solches  Mitglied  während  der  Wahlperiode  aus,  so  haben  für  den  Rest  derselben
die  Stellvertreter  in  der  Reihenfolge  ihrer  Wahl  als  Mitglied  einzutreten.

8.  91.

Die  Kosten  des  Reichs-Versicherungsamts  und  seiner  Verwaltung  trägt  das  Reich.

Die  nichtständigen  Mitglieder  erhalten  für  die  Theilnahme  an  den  Arbeiten  und  Sitzungen  des  Reichs-Versicherungsamts
  eine  nach  dem  Jahresbetrage  festzusetzende  Vergütung,  und  diejenigen,  welche  außerhalb
Berlin  wohnen,  außerdem  Ersatz  der  Kosten  der  Hin=  und  Rückreise  nach  den  für  die  vortragenden  Räthe  der
obersten  Reichsbehörden  geltenden  Sätzen  (Verordnung  vom  21.  Juni  1875,  Reichs-Gesetzbl.  S.  249).  Die
Bestimmungen  im  §.  16  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873
(Reichs-Gesetzbl.  S.  61)  finden  auf  sie  keine  Anwendung.

Anmerkung:  Den  Gepyossenschaftsvorständen  sind  im  Sinne  des  §.  87  die  Ausführungsbehörden  für  die  unter  das
Ausdehnungsgesetz  vom  28.  Mai  1885  fallenden,  einer  Berufsgenossenschaft  nicht  angehörenden  Reichs-  und  Staatsbetriebe  gleich
zu  achten  (vergl.  8.  2  Absatz  1  und  3,  F.  3  des  Ausdehnungsgesetzes).

 

2.  Konsulat-Wesen.

—

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs

den  bisherigen  Vize-Konsul  bei  dem  General-Konsulate  in  Shanghai  Dr.  Gabriel  zum  Konsul
in  Amoy  (China)
d

un
den  bisherigen  Konsul  in  Tientsin,  Alfred  Pelldram,  zum  Konsul  in  Canton  und  Hongkong
zu  ernennen  geruht.
        <pb n="141" />
        3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Aler  und  Heimath  Behärde,  welche  die  Datum

    —  Grund  Ausweisun  des

Bestrafung  beschl  6,  Ausweisungs.

r-  des  Ausgewiesenen.  der  "  sschlossen  hat.  beschlufses.



1.  2.  l  «  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Adolf  Daerrich,  geboren  am  12.  März  1862  zu  Ohl.]Widerstand  gegen  dies  Königlich  preußischer  Re-2.



10.
11.
12.

13.

14.

Philippus

Schornsteinfeger,

Jofef  Klinger,
Färber,

.  Josef  Mollik,  Handlungskommis,



Die  Zigeunerinnen:
a)  Marianna  Baacz,
  .

b)  Anna  Ferko,
unverehelicht.

.  Josef  Robert  Herlt,

Instrumentenschleifer,


.Matthias  Petraß,

Lohgerbergeselle,

August  Alfred  Petersson,

  Seemann

und  Arbeiter,

Jakobus
Daems,  Cigarrenarbeiter,


Rudolf  Svenson,
Arbeiter,.

Swen,  Nelson,
Tagelöhner,

Jean  Pisters,  Ziegelbäcker,


Paul  Frank,  Schuhmacher,


Wenzel  Pesek,
Schneider,

Johann  Schürrer,
Tagelöhner,

 

städtel,  Bezirk  Liebau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt
zu  Breslau,

geboren  am  23.  Januar  1859  zu  Rumburg,
  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  18.  September  1859  zu  Thein
(Tyn),  Bezirk  Weißkirchen,  Mähren,
ortsangehörig  ebendaselbst,

a)  geboren  am  21.  Oktober  1859  zu
Czechowitz,  Mähren,  und

Mährisch-Ostrau,  beide  ortsangehörig
zu  Zabrzek,
geboren  am  21.  September  1864  zu
Niedereinsiedel,  Bezirk  Schluckenau,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  2.  Juli  1849  zu  Szlowinka,
Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  22.  August  1853  zu  Kalmar,
Schweden,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  13.  Februar  1842  zu  Antwerpen,
  Belgien,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  28.  September  1854  zu
Gothenburg,  Schweden,  ortsangehörig
ebendaselbst,

35  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Jemsche,  Schweden,

40  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu

Uehlestraten,  Niederlande,

geboren  am  29.  Juni  1838  zu  Wscherau,
Bezirk  Mies,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  1831  zu  Precin,  Bezirk  Strakonitz,
  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  15.  Mai  1858
Bezirk  Bischofteinitz,  Bömen

  Ronsperg,
angehörig  ebendaselbst,

men,  orts- 



b)  25  Jahre,  geboren  zu  Zabrzek,  Bezirk

Staatsgewalt,  Erreung
  ruhestörenden
Lärms  Nichtbeschaffung
  eines  Unterkommens,


Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

einfacher  Diebstahl,
Uebertretung  des
370  Nr.  5  des
Strafgesetzbuchs  und
Landstreichen,
Landstreichen,  Betteln
und  Gebrauch  eines
falschen  Arbeitszeugnisses,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall  und
Sachbeschädigung,
Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,
Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und

Betteln,

 

Breslau,

derselbe,

Königlich  preußischer  Reppeln,


derselbe,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Merseburg,

Königlich  preußischer  Retade,


Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,

dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Wiesbaden,
Königlich  preußische  Regierung
  zu  Aachen,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Deggendorf,

dasselbe,

dasselbe,

 

Regierungs=  Präsident  zu  d

Regierungs  Präsident  zu  d

Regierungs  =  Präsident  zusd

1.  April
.  J.

8.  März
d.  J.

1.  April
.  J.
15.  April
d.  J.
8.  April
d.  J.
20.  März
.  J.

2.  März
d.  J.

12.
d.

März
J.
März
J.
12.  April

d.  J.
13.  April
C□ES

d.  J.
März

16.
d.

22.

d.
30.  März
d.  J.

10.  April
d.  J.
        <pb n="142" />
        126

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  *  6  Behörde,  welche  die  Datum

*8  *  —  —  —  Grund  des

der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweitungs-beschlusses
  des  Ausgewiesenen.  beschloffen  hat.

  gewier  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

16.  Jofef  Wirth,  geboren  am  17.  Mai  1830  zu  Egg,  Be-  Betteln  im  wiederhol  ·  Königlich  bayerisches  Be·  27.  März
Spengler  u.  Regen=  zirk  Bezau,  Oesterreich,  ortsangehörig  ten  Rückfall,  zirksamt  Sonthofen,  d.  J.
schirmmacher,  ebendaselbst,

16.  Wenzel  Staneck,  geboren  1830  zu  Trepkov,  Bezirk  Pisek,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-7.  April
Tagelöhner,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  zirksamt  Grafenau,  d.  J.

17.  Christian  Kellner,  geboren  am  18.  November  1842  zu  Betteln  im  wieder-Königlich  sächsische  Kreis  29.  März

Schneidergeselle,  Dolni  Lukavice,  Bezirk  Pilsen,  Böh-holten  Rühkfall,  hauptmannschaft  Bautzen,  d.  J.

 

 

men,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="143" />
        127

Tentral-Blatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

  

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

           

 

Berlin,  Freitag,  den  14.  Mai  1886.

8320.

 

 

 

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Bestellung
eines  Konsular-Agenten;  —  Todesfall.  Seite  127

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
April  1886  128

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Er  rpänzung  der  Ziffer  16  der
Ausführungsvorschriften  zum  Reichsstempelgesetz;  —  Ver- 



4.

änderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der
Zoll=  und  Steuerstellen  130
Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Ausführung  der  Beschlüsse
des  Lissabonner  Postkongresses;  —  Beitritt  von  Bolivien
zum  Weltpostverein;  —  Erweiterung  des  Postanweisungsverkehrs
  mit  Japan..  .......  131
Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete  133

1.  Konfulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Herrn  IJ.  P.  Rehsche  zum  Vize-Konsul  in

Arensburg  (Insel  Oesel)  zu  ernennen  geruht.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Hernösand  (Schweden)  ist  Herr  Gustaf  Hedberg  in  Domsjö  zum  Konsular-Agenten
  für  Orns-Köldsvik,  Husum  und  Köpmanholmen  bestellt  worden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  a.  i.  Vize-Konsul  Dr.  Bouterwek  in  Salonik  ist  gestorben.

 

24
        <pb n="144" />
        128

 

 

 

 

2.  Bantk-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiwa.
—““““  —  ——————--—-—--  —  —  —
Ver-  Event
8  Sonstige  verbindlichkeiten-  
Bezeichnung  Grund-Reserve.Noten.Gegen  Unge.  Gegen  ssaln  Gegenbeiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  teiten
7  der  Kavital  31.  März  deckte  31.  März  31.  März)  mit  31.  März  31.  März)  der  32.  März  weitergegeben-2
  Banken.  Kapital.]  Fonds .1886 Umlauf. .Noten.  1886.  bindlich  1886.  Kündi.  13866.Passiva  1886.  Passiva.  1886.  gebenen
5  .    gungs-  inlänkeiten.
  feisl.  Telchen,
Z
1.  2.  3.  4.  b.  6.  7.  8.  9.10  11.12  13.  14.  15.  16.7.
reichsbark.  200005  27398/79  ö89—  28  1911  76  644/  34409/  252  660  —  8363  —  —  6671  —  46911  190  234  20  297  —
Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2843—  3  12781  49  3990  —  429  —  —  19  —  10  452  —  432  109
3 Kölnische  Privatbank  3u000  750  2238—  186  1  169—  18  452  —  88  2274—  121  20  —  8734  —  395  47
4 Magdeburger  Privatbank  3u000  603  2243—  4469  1  1721—  1  503—  388  665  232  252—  217  7266  —  342  566
5  Danziger  Privat-  aktien-..
  3000  750  2355—  189  1245—  27  468.195  7270—  274  490.  20  14  328/  -  240  148
6  Provinzial-Aktien-Bank  de-Großherzogthums

  Posen.  3u000  750  1  614—  177  1043—  139  16—  17  946—  5  213—  11  6539—  210  535
7 Hannoversche  Bank  12  000  1200  4  665—  317  2  660—  155  5265—  64  694  59  1910  —  10025734—  340  917
8Frankfurter  Baonnn  17143  3966  1  634+  1144  6  165—  145  4478  8874  3  041—  170  1  603—  289  41865—  182  1  677
Bayerische  Notenbank  7500  1  13446½1  3S41  %  4  839  55—  41  3  848+  1  555  87  192|+  2  038  1  077

10  Sächsische  Bank  zu  Dresden  4039  43  4060—  248  16  575—  295/  1410  —  23861%  380  150—  68  6241.—  44944  2524
11 Leipziger  Kassenverein  3000  235  2  828—  138  937—  194%737  213  37—  15  85  1  8264  61  77
12  Chemnitzer  Stadtbank  ..  610  127  49—  16  208/  36  56—  4089|+  194  51—  11  4325-+  173  131
13  Württembergische  Notenbank  9  000  56441068718  9898—  9  1312.  20  112—  3  282  32  30  638.  767  777
14  Badische  Bankt.  .  .  ..  9000  15344  55  75948  -  6  s88  -  161  —  —  2  268—  434  24  576  144P
15  Bank  für  Süddeutschland  15 672  1775|  14937—  374%  9276|  —  79  404*  381—  —  328—  43  33116—  712  2579
16Braunschweigische  Bank 10 500  43o  2507-  1744  ½%  1s6—  1511597|+  617  222—  196  17122  +  3444
17 Kommerzbank  in  Lübeck.  2  400  103  252—  270—  —  1210  4  1  2523—  122  1194-  1  6  607—  392  4
18  Bremer  Banck  16  607  892  3861—  85  2394—  50  93  —  138  16  736|+  2  409  721—  21  38  2612  165  1211

Zusammen 268  332  41  850%  98  829J—  28  946  171  218/—  34  120  285  367—  3049  50  000|  2  920  10  499—  T  644  877/—22  8440

Zu  Spalte  57:

Bemerkungen.

—

Davon  in  Abschnitten  zu  100  4  661  106  500  .KT
200

 

209  600  .4  (bei  der  Bank  Nr.  6),

 

 

 

500  =  57  535  500  .Xx  (bei  den  Banken  Nr.  1,  6,  8,  10,  11),
6  1000  =  268  132  500fl..  1,  2.  8).
Zu  Spalte  9  Nr.  8;:  Darunter  135  500  —  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  9  1 =5 *=  -  94  530  Gurlden=  und  Thalernoten.
        <pb n="145" />
        Wesen.

banken  Ende  April  1886,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  März  1886.
auf  tausend  Mark.)

129

 

 

 

 

 

 

 

 

 

——

-  s
Metall-  Gegen  Reichs.,Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  8
31.  März  kafsen-  31.  März  anderer  31.  März  Wechsel.  31.  März  JLombard.  31.  März  Effekten.  31.  März  31.  März  der  31.  März
Bestand.  6C.scheine.  136.Banken.  1886.  1686.  1886.  1886.  Attiva.  1886.  attiva.  1886.
2
2
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  I  29.  30.  31.  32.  93.  34
687  157..  4762  17  339+  1212  13  449  +—  244%  1  48  716  —  14261  38  128+  968  24  392—  22451195  8855—20  7081
1  1201  49  131  10  43  111  4  900—  200  3  104—  175  919  —  42  —  10  5355  4272
788—  42  33—  19  248—  107  6  637—  289  592—  50  46—  46  488—  45  8  832—  406
807  —  101  16  12  248—  379  3  482½X  27  1  006—  42  13399—  377  3505.  81  7344—  83334(
1021  15  1—  1  88  —  178  6  571  704  5760  )—  322  3024  88  884414  16  14  6ä27—  1766
563  —  41  1  —  7114  3  4125  —  377  1318  6  —  —  595.  163  6  600  —  2466
1713—  18  121  —  41  280|  —  139  15  041  —  189  106444  25  4906—  61  7122  97  25  734  340
43644  4  57—  8  1  048  822  27  180  —  6549  2278  —  552  4560—  143  28311—  152  42  318—  107
31  731—  963  77—  4  34194  11841  47613  4  659  18074  128  1  408  +  1014  1  137—.  2087192  +  2038
17972  +  54  726  -+  118  8  133—  2359  51  830  —  1977  2  664—  1126  317  —  69  1982  4  855  89624  449441
067—  6  14  2  810  60  3  326—  363  1  405—  95  39#1  62  1251|  211  89264¼  6111
2381  6  4—  42—  51  3  1411.  317  1466—  92  2311  3  517Z.  3  4325  +  17312
82868—  50  19—  9J  1165.  768  19766—  115  430  54  437  4  156  535—  55  30  638+  767  13
45481  4-  275  72  63  3181  220  17  183  —  164  —  2  38—  7  1779  +  341  24576+  1441
5177—  132  31|  9  453—  172  19  863—  544  8171,1  90  3990  100  2785+  117  33  116—  71215
644  45  20  18  1211—  65  6  106—  510  1  808  1339  114714  6  72688  +  2203  17  134  34616
155—  90  5—  3  131—  132  2551  384  3511-  111  1  1744  11  2  300  .  326  6  60N  3837
136  17  53—  5  5%—  47  32  671/1#  2236  1895—  4  1  6655  377  211—  356  22181

768  713  4275  18  493  +  1383  30  444—  439  638707L  13  760  75  391118  304  56  578  +  2180  63  1911.  15801652  011  2306  5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24“
        <pb n="146" />
        —  130  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  v.  Mts.  beschlossen,  nachstehende  Bestimmung  als  dritten
Absatz  in  die  Ziffer  16  der  Ausführungsvorschriften  zu  dem  Gesetze,  betreffend  die  Erhebung  von  Reichsstempelabgaben
  (Centr.-Bl.  1885  S.  417),  aufzunehmen:

„Bei  Geschäften  über  Werthpapiere,  welche  zum  Liquidationskurse  abgeschlossen  sind,  beträgt
die  Frist  zur  Ausstellung  der  Schlußnote,  auch  abgesehen  von  den  Fällen  des  ersten  Absatzes,  für
den  zur  Entrichtung  der  Abgabe  zunächst  Verpflichteten  zehn  Tage  und  für  den  zur  Entrichtung
der  Abgabe  in  zweiter  Reihe  Verpflichteten  drei  Wochen.  Die  Frist  beginnt  mit  dem  Tage  nach
dem  Geschäftsabschluß.“

Berlin,  den  10.  Mai  1886.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Aschenborn.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Im  Königreich  Preußen.
Das  Untersteueramt  zu  Kletzko  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Inowrazlaw  ist  aufgehoben.

Das  Hauptzollamt  zu  Hitzacker  ist  in  ein  Untersteueramt  umgewandelt  worden.  Das  nunmehrige
Untersteueramt  zu  Hitzacker,  welches  nebst  sämmtlichen  dem  früheren  Hauptsteueramt  Hitzacker  unterstellt  gewesenen
  Amtsstellen  dem  Hauptsteueramt  zu  Lüneburg  zugetheilt  worden  ist,  hat  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  Waaren  der  Nr.  25  und  29  des  Zolltarifs,  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II
über  zollpflichtige  Waaren  und  inländisches  Salz,  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.


Am  Bahnhof  zu  Kiel  ist  eine  dem  Hauptzollamt  daselbst  unterstellte  besondere  Zollabfertigungsstelle
errichtet  worden.  Dieselbe  hat  unbeschränkte  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1
und  II  über  zollpflichtige  Waaren  und  über  inländisches  Salz,  sowie  von  Versendungsscheinen  über  inländischen
  Taback,  zur  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs,  zu  Abfertigungen  im
Eisenbahnverkehr  und  zwar:

1.  des  Waaren-Ein=  und  Ausganges  (8§.  63  und  66  bis  71  des  Vereinsgzollgesetzes),

2.  von  Aus=  und  Umladungen  der  unter  Wagenverschluß  beförderten  Güter  (.  65  a.  a.  O.),

3.  zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  (§.  96  a.  a.  O.  und  27

des  Eisenbahn-Regulativs)  und

4.  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter;

zur  Abfertigung  von  Rohzucker  zum  Satze  von  24  —  für  100  kg,  sowie  von  den  unter  Nr.  22  f  und  g
des  Zolltarifs  und  die  Anmerkung  zu  22  f  und  g  fallenden  Waaren  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen
der  betreffenden  Tarifpositionen,  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden
Bieres,  Branntweins,  Tabacks  und  Zuckers  und  der  ausgehenden,  nicht  unter  stehender  Kontrole  eingesalzenen
Gegenstände,  für  welche  die  Salzabgabe-Vergütung  beansprucht  wird,  sowie  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben
  und  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Nebenzollamt  l.  zu  Eydtkuhnen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Eydtkuhnen  die  Bekum
  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Pferde  auf  das  Nebenzollamt  I.  zu  Herbesthal;


dem  Untersteueramt  zu  Kirn  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Kreuznach  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Ziegen=  und  Schaffelle,  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen
  1  über  Felle  und  Leder  und  zur  Abfertigung  dieser  Waaren  beim  Ein=  und  Ausgang
im  Eisenbahnverkehr  (3s.  63  und  66  bis  71  des  Vereinszollgesetzes);
        <pb n="147" />
        —  131  —

dem  Untersteueramt  zu  Schwetz  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Preußisch-Stargardt  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide  für  den  Mühlenbesitzer  Bieber  in  Schönau;

dem  Untersteueramt  zu  Brieg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Oels  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  unbearbeitete  Tabackblätter  für  das  Privatkreditlager  der  Cigarrenfabrikanten
  Gebrüder  Dresdner  zu  Brieg;

dem  Untersteueramt  zu  Clausthal  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  die  Befugniß  zur
Abfertigung  des  von  dem  Liqueurfabrikanten  A.  Winnecke  zu  Clausthal  mit  dem  Anspruch  auf
Steuervergütung  auszuführenden  versetzten  inländischen  Branntweins  in  Flaschen  oder  Krügen;

dem  Untersteueramt  zu  Einbeck  in  dem  Bezirk  des  nämlichen  Hauptamts  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  I  über  das  für  die  Gerichts-Gefängnißverwaltung  daselbst  eingehende

okosgarn;

dem  Untersteueramt  zu  Lychen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Prenzlau  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide  für  die  Mühle  der  Handlung  Ed.  Scherz  &amp;amp;  Co.
zu  Lychen  und

dem  Untersteueramt  zu  Northeim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide  für  die  Rhume-Mühle  zu  Northeim,  sowie  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Säcke.

Im  Königreich  Bayern.

Zu  Pirmasens  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Landau  i.)Pfalz  ist  ein  Nebenzollamt  errichtet
und  demselben  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  II  über  zollpflichtige  Waaren  und
inländisches  Salz,  zur  Abfertigung  von  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingütern,  zur
Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs,  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch
auf  Steuervergütung  ausgehenden  Bieres  und  Branntweins  und  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Erhebung
von  Uebergangsabgaben  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  beigelegt  worden.

Der  Aufschlag-Einnehmerei  und  Uebergangsstelle  zu  Feuchtwangen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts
in  Nürnberg  ist  die  Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein  ertheilt  worden.

Im  Königreich  Sachsen.
Es  ist  beigelegt  worden:
dem  Untersteueramt  zu  Pirna  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Schandau  die  Befugniß  zur  Abfertigung
  von  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingütern  und
der  Post-Zollabfertigungsstelle  zu  Glashütte  im  Bezirk  desselben  Hauptamtes  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  über  Uhren  und  Uhrenbestandtheile,  welche  mit  der  Post  in
das  Ausland  ausgehen.

Im  Großherzogthum  Hessen.

Der  Orts-Einnehmerei  zu  Heppenheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Darmstadt  ist  die  Befugniß
  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Bieres  und  Branntweins
ertheilt  worden.

In  Elsaß-Lothringen.

Das  Nebenzollamt  I.  zu  Lascemborn  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Saarburg  ist  in  ein

Nebenzollamt  II.  umgewandelt  worden.

 

4.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Vom  1.  April  ab  sind  die  auf  dem  Lissabonner  Postkongreß  unterzeichneten  Zusatzbestimmungen  zum  Weltpostvertrage,
  zum  Werthbrief=  und  zum  Postanweisungs-Uebereinkommen  vom  Jahre  1878,  und  zur  Postpacket-Uebereinkunft
  vom  Jahre  1880,  sowie  das  neu  abgeschlossene  Postauftrags-Uebereinkommen  vom  21.  März  1885
        <pb n="148" />
        —  132  —

zur  Ausführung  gekommen.  In  Folge  dessen  sind  im  internationalen  Postverkehr  verschiedene  Aenderungen
eingetreten  in  Bezug  auf:

die  Zulässigkeit  der  Postkarten  mit  Antwort  und  der  durch  die  Privatindustrie  hergestellten  Formulare
  zu  Postkarten;  die  Erleichterung  der  Bedingungen  für  Drucksachen=  und  Waarenprobensendungen;
  die  Zulassung  der  Eilbestellung;  die  Zurückforderung  abgegangener  Sendungen
  und  die  Abänderung  der  Adressen  solcher  Sendungen  durch  die  Absender  auf  schriftlichem
  oder  telegraphischem  Wege;  die  Erhöhung  des  Meistbetrages  der  Werthangabe  bei
Werthbriefen;  "

die  Benutzung  des  Abschnitts  der  Postanweisungen  zu  schriftlichen  Mittheilungen,  die  Einführung
von  Auszahlungsscheinen,  die  telegraphische  Uebermittelung  von  Postanweisungen;

die  Zulässigkeit  von  Rückscheinen  bei  Postpacketen,  die  Erweiterung  der  Gewichtsgrenze  für  Postpackete,
  die  Zulässigkeit  sperriger  Postpackete,  sowie  von  Postpacketen  mit  Werthangabe  und
mit  Nachnahme;

die  Erhöhung  des  Meistbetrages  für  sonstige  Nachnahmesendungen;  die  Einführung  besonderer
Packetadressen  für  alle  Packetsendungen  nach  dem  Auslande;  und  die  Erweiterung  des  Postauftragsdienstes
  mit  dem  Auslande  unter  Einführung  eines  besonderen  Postauftragsformulars
für  alle  Postaufträge  des  internationalen  Verkehrs.

—

Beitritt  von  Bolivien  zum  Weltpostverein.

Seit  dem  1.  April  d.  J.  ist  Bolivien  dem  Weltpostverein  beigetreten.  In  Folge  dessen  beträgt  das
Porto  für  Briefsendungen  nach  Bolivien:

für  frankirte  Briefe  20  Pfennig  für  je  15  Gramm,
für  Postkarten  10  Pfennig,
für  Drucksachen,  Waarenproben  und  Geschäftspapiere  5  Pfennig  für  je  50  Gramm,  mindestens
jedoch  20  Pfennig  für  Geschäftspapiere  und  10  Pfennig  für  Waarenproben.
Für  unfrankirte  Briefe  aus  Bolivien  werden  40  Pfennig  für  je  15  Gramm  erhoben.

 

Erweiterung  des  Postanweisungsverkehrs  mit  Japan.

Vom  1.  April  d.  J.  ab  hat  sich  Japan  dem  internationalen  Postanweisungs-Uebereinkommen  angeschlossen.
Es  können  daher  nach  Japan,  und  zwar  nach  den  Orten  Hiogo  oder  Kobe,  Hokodate,  Kioto,  Nagasaki,
Osaka,  Tokio  und  Bokohama,  durch  die  deutschen  Postanstalten  Zahlungen  bis  zum  Betrage  von  500  Franken
im  Wege  der  Postanweisung  vermittelt  werden.  Der  einzuzahlende  Betrag  ist  auf  dem  Postanweisungsformular
  in  der  Frankenwährung  anzugeben;  die  Umwandlung  in  die  Markrechnung  wird  durch  die
Einlieferungs-Postanstalt  bewirkt.  Die  Gebühr  beträgt  20  Pf.  für  je  20  Mark  oder  einen  Theil  von
20  Mark,  mindestens  jedoch  40  Pf.  Der  Abschnitt  kann  zu  schriftlichen  Mittheilungen  jeder  Art  benutzt
werden.  Nach  Tokio  und  Vokohama  können  die  Postanweisungszahlungen  auch  telegraphisch,  gegen  Entrichtung
  der  Telegrammgebühren,  überwiesen  werden.
        <pb n="149" />
        133

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

***  Grund  Ausweisung  Ausweisung  -

des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlufses.

—

1.  2.  I  3.  4.  .  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  [Franz  Tallowitz,  geboren  am  27.  Dezember  1839  zus  Betteln  im  wieder-Königlich  preußischer  Re-10.



11.

12.
13.
14.

#

Spinner,

Rudolf  Muthwill,
Müllergeselle,

Lucia  Burianski,
Jigeunerin,

WaclawHohlmann,
(Holmann),  Stellmacher,


Temy  (Toni)  Felber,
Dienstmagd,

Josef  Massari,
Mausefallenmacher,

Jacob  Jacobs,
Tagelöhner,

Johann  Meinard
Blecher,  Dekorationsmaler,


Wenzel  Michal,
Konditorgehülfe,

Franz  Xaver  Stutz,
Eisengießer,

Franz  Skwanda,
Arbeiter,

Heinrich  Merrier,
Weißgerber,

Johann  Baptist  Galopin,
  Schmied,
Wilhelm  Jacob
Peier,  Bäckergeselle,

 

Rechlitz  bei  Reichenberg,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Katharinberg,  ebendaselbst,
  ·
geboren  1866  zu  Zuckmantel,  Bezirk
Freiwaldau,  Oesterreichisch  =  Schlesien,
ortsangehörig  ebendaselbst,  wohnhaft
zuletzt  zu  Dirschelwitz,  Kreis  Neustadt,
Ober-Schlesien,

r.  15  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Skrzipp,  Bezirk  Troppau,  Oesterreich-Schlesien,


geboren  1851  zu  Prasek,  Bezirk  Neubritschow,
  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  1865  zu  Zmygrod,  Bezirk  Jaslo,
Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  in  Altona,

ca.  40—50  Jahre,  geboren  zu  Ritschau,
Komitat  Trentschin,  Ungarn,

geboren  am  14.  Januar  1835  zu  Horst,
Niederlande,  ortsangehörig  zu  Helden,
ebendaselbst,

25  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Wien,  Oesterreich,

geboren  am  25.  August  1860  zu  Cernozitz,
  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  orts.
angehörig  ebendaselbst,

geboren  am  31.  Januar  oder  2.  Februar
  1857  zu  Kriens,  Kanton  Luzern,
Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,

23  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu

Neßlowscha,  Ungarn,  ten

geboren  am  25.  Juni  1867  zu  Issoudun,
Departement  Indre,  Frankreich,
geboren  am  10.  Juni  1843  zu  St.  Leger
le  petit,  Departement  Cher,  Frankreich,
geboren  am  5.  Oktober  1866  zu  Lostorf,
Bezirk  Olten,  Kanton  Solothurn,
Schweiz,

Bettel

 

 

Diebstahl
werbsmäßige

zucht,
Landstreichen  und
Betteln,

Betrug  und  Landstreichen,


Landstreichen  und
Betteln,

Betrug,  Landstreichen
und  Betteln,

Betteln

holten  Rückfall,

ückfall,

Landstreichen,
Landstreichen  und

n,

Landstreichen,

Körperverletzung  und
Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

und  ge-Un-



  wiederholten
  Rückfall,  Widerstand
  gegen  die
Staatsgewalt,
leidigung,
Betteln  im  wiederhol-Be-





Königlich  preußischer  Re-Lierungs
  Präsident  zu
ppeln,

derselbe,
derselbe,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Minden,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Düfseldorf,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Aachen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Traunstein,

Königlich  württembergische
Regierung  des  Neckarkreises
  zu  Ludwigsburg,

Großherzoglich  oldenburgisches
  Staatsministerium,
  Departement  des
Innern,  zu  Oldenburg,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.
dent  zu  Metz,

derselbe,

derselbe,

 

22.  April

Herunge  1*  Präsident  zuld.  J

24.  Dezember
v.  J.

8.  April
d.  J.
10.  April
d.  J.
15.  März
d.  J.
15.  April
d.  J.

20.  April
d.  J.

19.  April
d.  J.
30.  März
d.  J.
16.
d.  J

ärz

1.  April
d.  J.
15.  April
d.  J.
20.  April
23.
d.

r-npril


J.
        <pb n="150" />
        134

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
)'  ——  —  Grund  des
7  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungsrp
  des  Ausgewiesenen.  .  beschlossen  hat.
"  Ausgewiesen  beschlossen  hat  beschlussses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
15.  Josef  Taverne,  geboren  am  22.  Oktober  1862  zu  Lyon,  Landstreichen,  Betteln  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi--  10.  Februar
Kommis,  Frankreich,  und  Gebrauch  falscher  dent  zu  Colmar,  d.  J.
Legitimationspapiere,
16.  Karl  Schweizer,  geboren  am  27.  April  1835  zu  Reigolts-Landstreichen  und  Dderselbe,  8.  April
agner,  wyl,  Schweiz,  Betteln,  d.  J.
17.  Dieudonns  Lätla,  geboren  am  21.  Dezember  1858  zu  Jun-desgleichen,  derselbe,  10.  April
Tagner,  *  Spanien,  ortsangehörig  eben-  d.  J.
-  aselbst,
18.  Jacob  Chaignot,  sgeboren  am  25.  Dezember  1828  zu  Rouge-desgleichen,  derselbe,  12.  April
Blechschmied,  mont,  Frankreich,  ortsangehörig  eben-  d.  J.

 

daselbst,

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="151" />
        —  135  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

6  "  .  .
XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  Mai  1886.  V21.
Inhalt:  1.  Versicherungs  =  Wesen:  Bekanntmachung,  be-  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  Stationstreffend
  die  Unfallversicherung  der  für  Reichs=  beziehungs-  Kontrohssss  137
weise  Staatsrechnung  verwalteten  Baggerei-,  Binnen-  4.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Todesfalll  1327
schiffahrts.,  Flößerei.,  Prahm=  und  Fährbetriebe  Seite  135  5.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  Reichsgebieee  137
vom  1.  bis  Ende  April  1866  ..  136

 

 

1.  Versicherung  =  Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend

die  Unfallversicherung  der  für  Reichs=  beziehungsweise  Staatsrechnung  verwalteten  Baggerei-,
Binnenschiffahrts-,  Flößerei-,  Prahm=  und  Fährbetriebe.

 

Im  Anschluß  an  die  Bekanntmachung,  betreffend  die  Bildung  von  Berufsgenossenschaften,  vom  15.  April
1886  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  111)  wird  hierdurch  zur  Kenntniß  gebracht,  daß  zufolge
der  seitens  der  betreffenden  Landesregierungen  in  Gemäßheit  des  §.  2  Absatz  2  des  Ausdehnungsgesetzes
vom  28.  Mai  1885  abgegebenen  Erklärungen  folgende  für  Staatsrechnung  verwaltete  Betriebe  den  Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaften
  angehören:

1.  die  für  Staatsrechnung  verwalteten  Baggerei-,  Binnenschiffahrts-,  Flößerei-,  Prahm=  und  Fährbetriebe
  im  Königreich  Preußen,  im  Großherzogthum  Hessen,  sowie  in  Elsaß-Lothringen,

2.  die  für  Staatsrechnung  verwalteten  Baggerei-,  Flößerei-,  Prahm=  und  Fährbetriebe  im  Königreich
  Bayern,

3.  die  für  Staatsrechnung  verwalteten  Baggereibetriebe  im  Königreich  Württemberg,  in  den  Großherzogthümern
  Mecklenburg-Schwerin  und  Mecklenburg-Strelitz,  in  den  Herzogthümern  Braunschweig
  und  Anhalt,  in  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck,  sowie  in  der  freien  Hansestadt

remen.

Berlin,  den  13.  Mai  1886.
Das  Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.

 

25
        <pb n="152" />
        136

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1886  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1886.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-·
  —.  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  immahme  belregt  Ausfuhr-  in  demselben  zwis  *  den
der  Etatsjahres  bis  4r  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
1  Olasse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahyhmern.  o  Maonanh  en  (Spalte  44  —  weniger
M  M  M  M  M
I.  2.  3l  4.  5.  6.
Zölle  17  256  242  681  17  255  561  15  631  555+  1  624  006
Tabacksteuer  429  731  1275  428  456  452  828—  24  372
Rübenzuckersteuuer  3  9863  996—  9  863  993/—  13  766  1431.—+  3  902  150
Salzsteuer  2  532  114  —  2532  114  2369  762  +—  162  352
Branntweinsteuer  .  .  1  746  114  859  995  886  119  767  321—+—  118  798
Uebergangsabgaben  von  Branntwein.  6982  6982  7535—  553
Brausteuer  ..  2033834  214  2  033  620  2:081  204—  47  584
Uebergangsabgaben  von  Bier  168  379  –  168  379  144  933—  23446
Summe  24173  399  10  726  1611  13447  238,  7688  995|+  5758243
Spielkartenstempel.  —  —  68  948  73  304—  4356
Wechselstempelsteuer  —  —  575  181  540  893—+  34  288
Stempelabgabe  für
a)  Werthpapiere  —  —  465  167
b)  Kauf-  und  sonftige  ünschaffungsgeschäfte
  ..  —  —  720  328  530  494  +M  745  078
c)  Loose  zu
Privatlottereen  —  —  90  077
Staatslotterien  .  —  —

 

 

263  200

558  soo  —  295  400

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  April  1886:

 

 

 

 

 

 

«  Ist-Einnahme  vom  Diitfferenz  zwischen  den
Bezeichnung  #esun  des  sine  dendlerenahe  #nn  Spalten  2  und  3,
der  ef-  s  zum  Schluß  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  ri  —  weniger
  M  M  M
1.  2.  3.  4.
Zölle  14  836  214  13  959  365  +  876  849
Tabacksteuer  .  451439  372212  +  79227
Rübenzuckersteuer  22  426  605  1  6  3  120  4  6  268  4
Salzsteuer  ..........  3271982  47  27
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  2  730  055  2  65  098  164  957
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  1  873  013  1  892  981  –  19  968
Summe  45  589  308  38  195  055  +  7  394253
Spielkartenstempel  98  111  95  978  —.  2  133
        <pb n="153" />
        137

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Kade  zu  Emmerich  an
Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Ulrici  den  Königlich
sächsischen  Hauptämtern  zu  Schandau,  Zittau  und  Bautzen  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in
Zittau,  vom  1.  Mai  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

 

4.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Edwin  Mathews  zum  Vize-Konsul
des  Reichs  in  Penzance  (England)  zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Frangois  P.  L.  Pollen  in  Scheveningen  (Niederlande)  ist  gestorben.

 

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  I  Gum  Behörde,  welche  die  Datun-2
    der  Bestrafung  Grund  der Befragung  Ausweisung  des Ausweisungsbeschlusses
S.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  
des  Ausgewiesenen.
ausgewiesen  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Sohann  Jakob  Kae= geboren  am  9.  Oktober  1859  zu  Leisschwerer  Diebstahl,  Kaiserlicher  Bezirks-Präst-5.  Februar
ser,  Knecht,  miswyl,  Kanton  Bern,  Schweiz,  orts..1½  Jahre  Zucht  dent  zu  Colmar,  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  wohnhaft  zu  haus  laut  Erkenntletzt
  zu  Michelfelden  bei  St.  Ludwig,  niß  vom  20.  Oktober
Elsaß,  1884),
b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  [Josef  Bosek,  Dienst-geboren  im  Juni  1858  zu  Strebejcina,Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Beö.  April
knecht,  ebendaselbst  ,  Böhmen,  ortsangehörigBetteln,  zirksamt  Viechtach,  d.  J.
ebendaselbst,
3.Mathias  Pilsner,  geboren  im  August  1866  zu  Bergreichen-Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  Be-14.  April
Handarbeiter,  stein,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,)  und  Führung  ver-  zirksamt  Deggendorf,  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  botener  Waffen,
4.  Josef  Klier,  Instru-geboren  am  17.  November  1859  zu  Kon-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  17.  April
mentenmacher,  stadt,  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  orts-  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,
5.|Franz  Löschka,  geboren  1823  zu  Görkau,  Bezirk  Ko-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Müller,  zoten  Böhmen,  ortsangehörig  ebenaselbst,

6.  Vincenz  Schimeksgeboren  am  5.  April  1843  #  Ilic,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Bader,  Bezirk  Neustadt  a./Mertau,  Böhmen,
ortSangehörig  ebendaselbst,

 

 

 

 

 

25“
        <pb n="154" />
        138

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  des
2  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-=
  des  Ausgewiesenen.  v  beschlofsen  hat.
  gewies  beschluffes.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
7.  Engelbert  Höbert,  geboren  1862  zu  Gaubitsch,  Bezirk  [Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Kauf.  20.  April
Schneidergeselle,  Mistelbach,  Oesterreich,  ortsangehörig  Fälschung  seines  Ar-  beuren,  Bayern,  d.  J.
zu  Waltersdorf,  ebendaselbst,  beitsbuches,
8.  Rudolf  Walter,  geboren  26.  Januar  1840  zu  Wien,Diebstahl  und  BettelnKöniglich  baperisches  Be-21.  April
Schneider,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  im wiederholten Rückfall  zirksamt  Laufen,  d.  J.
fall,
9.  Alois  Gampe,  Hand-geboren  am  23.  Oktober  1856  zu  Prag,  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-16.  April
lungskommis,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Daubitz,  Betteln,  hauptmannschaft  Zwickaud.  J.
Bezirk  Rumburg,  ebendaselbst,
10.  Anton  Ryba,  Seiler-geboren  am  15.  August  1844  zu  Cej= Betteln  im  wieder-  Königlich  sächsische  Kreis17.  April
gehülfe,  kow,  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,  holten  Rückfall,  hauptmannschaft  Leipzig,  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  wohnhaft
zuletzt  zu  Braunschweig,
11.Leo  Sagnier,  geboren  am  28.  November  1863  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präfi-10.  April
Gießereiarbeiter.  Very-Neureuil,  Frankreich,  ortsange  Betteln,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
hörig  ebendaselbst,
12.  Franz  Janel,  Ar-  geboren  am  1.  Dezember  1838  zu  Metz,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.2  8.  April
beiter,  Lothringen,  durch  Option  Franzose,  dent  zu  Metz,  d.  J.
13.  Angelo  Garzoli,  geboren  1861  zu  Arluno,  Bezirk  Galla-NDesgleichen,  derselbe,  29.  April
Erdarbeiter,.  sub  Italien,  ortsangehörig  ebenda-  d.  J.
e  /
14.  Vedora  Emilio  geboren  1864  zu  Arluno,  Bezirk  Galla-esgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Della,  Erdarbeiter,  F  Italien,  ortsangehörig  ebendaelbst,

15.  Guiseppe  Caroni,  geboren  1863  zu  Arluno,  Bezirk  Galla-desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Erdarbeiter,  Fars  Italien,  ortangehörig  ebendaelbst,


 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="155" />
        —  139  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgaug  sechs  Mark.

    

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  28.  Mai  18386.  202.
1
Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen:  —  Ermächtigung  zur
über  Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  bis  Ende  April  Vornahme  von  Cirvilstands-Akten;  —  Exegquatur-Er-188666
  Seite  139  theilungen  140
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Verlängerung  der  Rüben-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
zuckersteuer-Kreditte  140  Reichsgebiete..  ......  140

 

 

1.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  April  1886.*)

 

 

 

 

 

Enaß  iend  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  vom  Beginn  des  ·  ·  »
Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit—  jahre  1886/87
der  Schlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
«  obengenannten  jahres  —  weniger
Einnahmen.  Monate  jah  g
M  M  M.
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  14  573  360  13  681  093  +  892  267
Reichseisenbahn-Verwaltung.  3  673  100  3  755  800“)  —  82  '700

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1886  Seite  136.
*#)  Die  definitive  Einnahme  stellte  sich  im  Vorjahre  um  5  778  .4  höher.

 

26
        <pb n="156" />
        —  140  —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  Mai  d.  J.  beschlossen,
·  1.  daß  die  im  laufenden  Monat  fällig  werdenden  Rübenzuckersteuer-Kredite  auf  Antrag  der  Kreditnehmer
  um  drei  Monate  verlängert  werden  dürfen;
2.  daß  dabei  die  in  betreff  der  Verlängerung  der  Frist  für  die  Entrichtung  der  in  dem  Betriebsjahre
  1884/85  kreditirten  Rübenzuckersteuer  durch  den  Beschluß  vom  16.  Mai  1885  —  Central=Blatt
  für  1885  S.  203  —  festgestellten  Bestimmungen  Nr.  1  b  u.  c,  2,  3  und  4  sinngemäße

Anwendung  zu  finden  haben.

 

3.  Konfulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Königlich  preußischen  Regierungsrath
Freiherrn  von  Nordenflycht  zum  Konsul  in  Chicago  und  den  bisherigen  Vize-Konsul  bei  dem  Konsulate
in  Chicago,  Dr.  Meier,  zum  Konsul  bei  dem  General-Konsulate  in  New  York  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  von  Aichberger  zu  Galatz  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  einschließlich  der
unter  deutschem  Schutz  stehenden  Schweizer  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben
  zu  beurkunden.

 

Nanens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden
dem  bisherigen  mexikanischen  Vize-Konsul  Julius  Samelson  in  Berlin  als  Konsul  der  Vereinigten

  Staaten  von  Mexiko,
dem  zum  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  für  Elberfeld  ernannten
Herrn  Hermann  Junker  in  Lüttringhausen
und
dem  zum  Vize-Konsul  der  Republik  Nicaragua  in  Frankfurt  a.M.  ernannten  Herrn  Moritz  Adler.

 

4.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
7  —  Grund  Ausweisung  des
der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  Ausweisungsdes

  Ausgewiesenen.  beschlusses.
2.  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  [Louis  König  aliaslgeboren  am  25.  Mai  1842  zu  Moskau,  schwere  Diebstähle,Königlich  preußischer  Re-11.  Februar
Alois  Kinreich),  Rußland,  (3¼  Jahr  Zuchthaus  gierungs-Präsident  zusd

laut  Erkenntnisse  vom  Gumbinnen,

24.  Februar  und  15.

März  1883),

 

 

 

Laufende  Nr.

 

 

pstreiter,
        <pb n="157" />
        141

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behoͤrde,  welche  die  Datun
37  **  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungsrl
  des  Ausgewiesenen  .  beschlossen  hat.
7  gewiesenen  schlossen  hat  beschlusses.
1.  2.  l  3.  4.  .  6.

b.  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  [Josef  Georg  Haber-[geboren  am  6.  März  1862  zu  Lapitzfeld  Betteln  im  wieder-[Königlicher  Polizei-Prä-10.



11.

12.

13.

14.
15.

16.

17.

18.

.  Johann  Nickerl,

mann,  Bäcker,

Wenzel  Springer,
Dienstjunge,

Ludwig  Landsberger,
  Kellner,

Josef  Doucek,
Schuhmacher,

Josef  Dieudonns
Dresens,  Cigarrenmacher,


Wenzel  Schefecik
(Sefeil),  Schuhmachergeselle,


Georg  Riedl,  Schuh.
macher,

Metzger,

Josef  Lorenz,  Handarbeiter,


Gustav  Kuhn,
Schmied,

Johann  Pongarn,
Tagelöhner,

Hubert  Josef  Arnold
Antonius  Holländer,
  Porzellandreher,
Johann  Baptist  Cail.
teau,  Schmied,
Anton  von  Schuttenbach,
  Gouvernementssekretir.

Anton  Delesca,
ohne  Stand,

Hermann  Deester,
Tagner,

Josef  Reck,  Arbeiter,

 

 

 

Bezirk  Eger,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Berlin,

geboren  am  10.  November  1871  zu  Anseith,
  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  1.  September  1860  zu  Gaudenzdorf,
  Bezirk  Sechshaus,  Nieder-Oesterreich,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  in  Altona,  Preußen,
geboren  am  18.  April  1851  zu  Zubri,

Gemeinde  Throo  Kamenitz,  Bezirk
Chrudim,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  3.  Januar  1867  zu  Maastricht,
  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,
  wohnhaft  zuletzt  zu  Münster,
Westfalen,

geboren  am  24.  Oktober  1855  zu  Prenirschen,
  Bezirk  Taus,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  14.  Juli  1866  zu  Kröpitz,
Bezirk  Eger,  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Obalohma,  ebendaselbst,

geboren  am  18.  Juli  1849  zu  Luditz,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Netschetin,
Bezirk  Kralowitz,  ebendaselbst,

geboren  am  25.  April  1843  zu  Hommersgrün,
  Bezirk  Joachimsthal,  Böhmen,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  15.  Geptember  1858  zu
Dauba,  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Drahobus,  Bezirk  Leitmeritz,  ebendaselbst,


geboren  am  7.  Dezember  1847  zu  Gosaldo,
  Provinz  Belluno,  Italien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  7.  April  1846  zu  Maastricht,
  Niederlande,  wohnhaft  zuletzt  zu
Mainzz,

geboren  am  17.  Juli  1853  zu  Ideuil,
Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  1819  zu  Riga,  Rußland,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

23  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Rotoscin,  Kreis  Radunsky,  Russisch-Polen,


geboren  am  12.  November  1853  zu  Bal.
zenwyl,  Kanton  Solothurn,  Schweiz,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  27.  Mai  1861  zu  Seren,
Bezirk  Belluno,  Italien,  ortsangehörig,
ebendaselbst,

 

holten  Rückfall  und
Führung  falschen
Namens,
Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,  Betteln

und  Gebrauch  eines

falschen  Arbeitsschei-8


nes,
Landstreichen  und
Betteln,

Landftreichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,  Betteln,
Gebrauch  gefälschter
Legitimationspapiere,
Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

desgleichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rüdkfall,

Landstreichen,
desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

sident  zu  Berlin,

Königlich  preußischer  Regierungs--Präffdent
  zu
iegnitz,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Hildesheim,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Cassel,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Münster,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Viechtach,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Beilngries,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Wasserburg,

Königlich  sächsische  Kreisdieselbe

  Behörde,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Karlsruhe,

Großherzoglich  hessisches
eisamt  Mainz,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

derselbe,

derselbe,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.

hauptmannschaft  Zwickau,  d

25.  März
d.  J.
8.  April

d.  J.
5.  Ma

d.  J.

1.  April

d.  J.

15.  Februar
d.  J.

8.  April

d.  J.

14.  April
d.  J.

30.

d.
16.  April
.  J.

April
J.

22.  April
d.  J.
31.  März
21.  April
d.  J.

6.  M
n
22.  April
d.  J.

desgleichen.
24.  April
d.  J.

8.  Ma
d.  J.
        <pb n="158" />
        <pb n="159" />
        —  143  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

X.e  Jahrgang.  23.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  4.  Juni  1886.  #

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen:  —  Ent-  Beilage.  Zoll-  und  Stener-Wesen:  Abänderung  der  Belaffung;
  —  Todesfall;  —  Verlegung  eines  Emtssites  stimmungen  des  Begleitschein-Regulatins.  147
eite  143
2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebietee..  144

 

1.  Konfulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Vize-Konsul  bei  dem  General-Konsulate  in  London,
  Stemrich,  zum  Vize-Konsul  für  den  Hafen  von  London  zu  ernennen  geruht.  Demselben  ist  auf
Grund  des  Gesetzes  vom  8.  November  1867  —  §.  20  —  die  allgemeine  Ermächtigung  zur  Abhörung  von
Zeugen  und  zur  Abnahme  von  Eiden  ertheilt  worden.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  J.  A.  Gerdes  an  Stelle  des  auf
seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Lühmann  zum  Vize-Konsul  in  Aux  Cayes  (Haiti)  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaiserlichen  Vize-Konsul  H.  J.  Schröder  in  Ponce  (Puerto  Rico)  ist  die  nachgesuchte  Dienstentlassung
ertheilt  worden.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Govenius  in  Luleä  (Schwedeny)  ist  gestorben.

 

Der  Amtssitz  des  Kaiserlichen  Konsuls  für  den  Freistaat  Nicaragua  ist  von  Leon  nach  Managua  verlegt
  worden.

 

27
        <pb n="160" />
        144

2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2    –  Grund  Ausweisun  des
r  der  Bestrafung  beschloffen  Ausweisungspb5
  des  Ausgewiesenen.  v

  ausgewiesen  beschlusses.

1.  2.  3.  .4.  5.  6.

-  a.  Auf  Grund  des  §.  38  des  Straffgesetzbuchs:

1.  Josef  Lewandowski,geboren  am  24.  Januar  1853  (24.  Junis  "Diebstahl  mittest  Ein-Königlich  preußischer  Re-10.  Mai

Arbeiter,  1855)  zu  Kowal,  Bezirk  Warschaulbruchs  (2  Jahre  gierungs-Präsident  zu  d.  J.
Russisch-Polen,  ortsangehörig  eben.  Zuchthaus  laut  Er-Marienwerder,
daselbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Thorn,  kenntniß  vom  13.  Mai
Preußen,  1884),

2.  Marianna  Mu-  63  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Diebstahl  im  Rück.  Königlich  preußischer  Re-4.  Mai
säzynska  geborene  Klein-Dobrzyca,  Kreis  Kalisch,  Russisch.,  fall  (1  Jahr  Zucht.gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
Engel,  Maurersfrau  Polen,  haus  laut  Erkenntniß  Breslau,

vom  23.  Mai  1885),
3.Ignaz  Ptok,  Arbeiter,geboren  1863  zu  Blachowina,  Bezirksschwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  Re26.  März
Czenstochau,  Russisch-Polen,  ortsange=  (1½  Jahr  Zuchthaus  Hierungs=  Präftdent  zul  d.  J.
hörig  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom  Oppeln,
8.  November  1884),
4.Leopold  Bruckner,  geboren  am  10.  November  1848  zu Diebstahl  (1¼  Jahr  Königlich  bayerisches  Be-25.  März
Dienstknecht,  1Oberkappel,  Bezirk  Rohrbach,  Ober-Zuchthaus  laut  Er.zirksamt  Ansbach,  d.  J.
österreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  kenntniß  vom  24.  Januar
  1885),
b.  Auf  Grund  des  F.  362  des  Strafgesetzbuchs:

5.|Franz  Pawala,  (geboren  am  18.  Februar  1851  zu  Stern-[Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re18.  Mai
Kellner,  berg,  Mähren,  ortsangehörig  eben-  gierunge  Präsident  zu  d.  J.

daselbst,  reslau,

6.  Paul  Barthel,  geboren  am  1.  Juni  1861  zu  Neudorf,  Landstreichen  und  Fäl-derselbe,  desgleichen.
Zinngießer,  Bezirk  Schönberg,  Mähren,  ortsange  schung  eines  Zeug-Seh

  oln  Deutsch-Märzdorf,  Bezirk nisses,
önberg,

7.  Alois  Waschke,  geboren  am  14.  Mai  1846  zu  Schwechat,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re.29.  März
Tuchmacher,  Oesterreich,  leoo  Verübung  groben  ierungs  .Präsident  zul  d.  J.

Unfugs,  ppeln,.

8.  Anton  Kedra,  geboren  am  22.  September  1856  zu  Landstreichen  und  derselbe,  desgleichen.
Schmiedegeselle,  Heid,  Bezirk  Dachau,  Böhmen,  orts-  Betteln,

angehörig  ebendaselbst,

9.  Alois  Heisig,  geboren  am  11.  Juni  1854  zu  Troppau,  Betteln  im  wieder-derselbe,  28.  April
Klempnergeselle,  Oesterreichisch-Schlesien,  ortsangehörig!  holten  Rückfall  und  d.  J.

zu  Hotzenplotz,  ebendaselbst,  Hehlerei,
10.  Eduard  Matzner,  geboren  am  1.  November  1837  zu  Jagd--Betteln  im  wiederhol-erselbe,  desgleichen.
Schieferdecker,  hose,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch!  ten  Rückfall,
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  ·
11.Karl Josef Willig ,geborenam 24.Dezember 18593 zu Landstreichen und Königlichpreußischer Res10.Mai
Webergeselle,  Kremsmünster,  Ober-Oesterreich,  orts-  Betteln,  gierungs  Präsident  zul  d.  IJ.
angehörig  ebendaselbst,  ppeln,

12.  Wenzel  Gold,  Webersgeboren  1825  zu  Schwadowitz,  BezirkBetteln  im  wieder-Königlich  preußischer  Re11.  Mai
und  Arbeiter,  Trautenau,  Böhmen,  ortsangehörig  holten  Rückfall,  ierungs  -  Präsident  zul  d.  J.
ebendaselbst,  iegnitz,

13.  Albert  Schima,  geboren  am  24.  April  1824  zu  Natschow,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-16.  Mai
Arbeiter  (Knecht),  Bezirk  Ellischau,  Böhmen,  ortsange  Betteln,  ierungs  -  Präsident  zul  d.  J.

 

hörig  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  zu
Schönebeck,  Preußen,

 

 

Magdeburg,
        <pb n="161" />
        145

 

Name  und  Stand

 

Datum

 

S  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die
„  —  Grund  des
2  der  Bestrafun  Uusweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  9.  beschlofsen  hat.  beschlufees.
  .
1.  2.  3.  4.  5.  6.
14.  Tosef  van  delr)geboren  am  9.  November  1844  zu  Ant--Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-21.  April
Veldeln),  Cigarren!werpen,  Belgien,  ortsangehörig  eben  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
arbeiter.  daselbst,  ,  Stade,
15.  Cornelius  Götz,  geboren  am  30.  Mai  1849  zu  Ant-desgleichen,  derselbe,  24.  April
Cigarrenarbeiter,  werhen  Belgien,  ortsangehörig  eben-  d.  J.
aselbst,
16.  Karoline  Olsdottersgeboren  am  11.  Februar  1859  zu  Carls-gewerbsmäßige  Un-Königlich  preußische  Re.  28.  April.
(Olsen),  Wäscherin,  nen,  Schweden,  ortsangehörig  eben-Zucht,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.
aselbst,  ;
17.  Christiane  Rasmus-geboren  am  4.  März  1850  zu  Nestved,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  8.  Mai
dotter,  Näherin,  Dänemark,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.
wohnhaft  zuletzt  in  Altona,  Preußen,
18.  Thomas  Nilsson,  Fgeboren  am  4.  Oktober  1861  zu  Christian-Landstreichen  und  dieselbe  Behäörde,  18.  Mai
Korkschneider,  kal  Schmeden,  ortsangehörig  eben=  Betteln,  d.  J.
aselbst,
19.  Johannes  Mathiassgeboren  am  25.  Februar  1837  zu  Weert,  desgleichen,  Königlich  preußische  Re8.  Mai
Vreys,  Kaufmann,  Kreis  Limburg,  Niederlande,  ortsange-  gierung  zu  Cöln,  d.  J.
hörig  ebendaselbst,
20.  Berkewitz  Cour-46  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zuldesgleichen,  Königlich  preußische  Re-28.  April
nicky,  Kolporteur,  Pont  à  Mousson,  Departement  Meurthe  gierung  zu  Aachen,  d.  J.
et  Moselle,  Frankreich,
21.  Alex  Franzen,  geboren  im  Oktober  1859  zu  Scheve.  Diebstahl  und  Land-dieselbe  Behäörde,  30.  April
Schiffer,  Eanen  Niederlande,  ortsangehörig  eben=  streichen,  d.  J.
daselbst,
22.  Josef  Hötz,  Schmied,  geboren  am  15.  Juni  1844  zu  Kunowa,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be.6.  Mai
Bezirk  Podersam,  Böhmen,  ortsange-  zirksamt  Deggendorf,  d.  J.
«  hörig  zu  Hohentrebetitsch,  ebendaselbst,
23.  a)  Franz  Marsik,  geboren  1861  zu  Cejow,  Bezirk  Deutsch-Musiker,
  brat  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

b)  getherino  7  geboren  1833  zu  laumpol  dasee
,  Tagelöhnerin,  Deutschbrod,  ortsangehörig  ebendaselbst,  ii  «  .
c)FranziskaMarsgeboren1853zuHumpolez,ortsange-  desgleichen,  Königlich  W35  Be  2  Iprit
sik,  Tagelöhnerin,  hörig  ebendaselbst,  z  «  "
d)  Ernestine  Cekan,  geboren  1859  zu  Manowitz,  Bezirk
Tagelöhnerin,  r-  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
  .
24.  Josef  Jehlik,  geboren  im  März  1831  zu  Oulehle,  Be-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be.21.  April
Maurer,  zirk  Strakonitz,  Böhmen,  ortsangehörig  und  Gebrauch  eines  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.
ebendaselbst,  falschen  Namens  und
eines  gefälschten  Arbeitsbuches,

25.  Adalbert  Feitl,  geboren  am  24.  März  1862  zu  Mol-Landstreichen  und  fal-Königlich  bayerisches  Be-desgleichen.
Drechslergeselle,  *7  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  sche  Namensangabe,zirksamt  Vilsbiburg,
aselbst,
26.  Anna  Frank  37  Jahr,  geboren  zu  Rabi,  Bezirk  Sa-Landstreichen,  Betteln,  dasselbe,  desgleichen.
(Franck),  verhei-chitz,  ortsangehörig  zu  Wollin,  Bezirk  falsche  Namensanrathete
  Näherin,  Strakonitz,  Böhmen,  gabe  und  unerlaubter
Verkehr  mit  Gefan-.
  .  .  ..genen-  ..
27.Josef Müllerer,Schie-geboren1859 zu Dörfe Bezirk Reichen-Diebstahl,Landstrets Koniglichsächsische Kreis-19.Januar

ferdecker,

 

berg,  Böhmen,

ortsangehörig  ebendaselbst,


chen  und  Betteln,

 

 

 

27*

hauptmannschaft  Bautzen,  d.  J
        <pb n="162" />
        146

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2      Grund  des
8  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.
er  Bestrafung.  
2  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat  beschlusses.
.  2.  3.  4.  5.  6.
11
28.  Karl  Löbel  (Habel),  geboren  am  8.  März  1871  zu  Schwa-Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsische  Kreis-5.  Februar
Dienstjunge,  den,  Bezirk  Aussig,  Böhmen,  ortsange  und  Führung  eines  hauptmannschaft  Bautzen,  d.  J.
hörig  ebendaselbst,  falschen  amens,
Uebertretung  der
§§.  363  u.  368  Nr.  8
des  Strafgesetzbuchs,
29.  Franz  Mattern,  Ka-geboren  am  29.  Januar  1841  zu  Rum-Betteln  im  wieder  dieselbe  Behörde,  12.  April
minfeger,  burg.  „  öhmen,  ortsangehörig  eben-  holten  Rückfall,  d.  J.
daselbst,
30.  Philipp  Kunzmann,  geboren  am  30.  April  1830  zu  Sauer-Desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-27.  April
Handarbeiter,  sack,  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  orts-  hauptmannschaft  Dres.  J.
angehörig  ebendaselbst,  den,
31.  Vaul  Emil  Gan--geboren  am  16.  Januar  1849  zu  Re-  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präfi-  24.  April
guillet,  Metzger,  nant,  Kanton  Bern,  Schweiz,  orts-  dent  zu  Colmar,  d.  J.
angehörig  ebendaselbft,
32.  Michall  Ludewig,  geboren  am  10.  Juni  1814  zu  Oetringen,Landstreichen  und  KKaiserlicher  Bezirks-Präsi.14  Mai
Arbeiter,“  Luxemburg,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  dent  zu  Metz,  d.  J.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="163" />
        —  147  —

Beilage
Nr.  23  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

Berlin,  Freitag,  den  4.  Juni  1886.

 

 

Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  d.  M.  beschlossen:
I.  Die  Bestimmungen  des  Begleitschein  -Regulatios  (Beschluß  des  Bundesraths  des  Zollvereins  vom
20.  Dezember  1869)  werden,  wie  folgt,  abgeändert  beziehungsweise  ergänzt:
1.  Der  letzte  Absatz  des  §.  1  erhält  folgende  Fassung:
„Die  Einrichtung  dieser  Begleitscheine  ist  aus  den  anliegenden  Mustern  A,  B  und  C  zu  Must
«  er  4
entnehmen.  uͤng
2.  Der  4.  Absatz  des  8.  6  erhält  folgende  Fassung:  «
„Außerdem  ist  in  dem  Revisionsbefunde  die  Tarifnummer,  welcher  die  Waaren  angehören,
sowie  die  Nummer  des  statistischen  Waarenverzeichnisses  anzumerken.“
3.  Der  8.  7  erhält  folgende  Fassung:
„Die  Ausfertigung  eines  Begleitscheins  I  erfolgt  nach  dem  Muster  A,  und  zwar  entweder:
a)  durch  Ausfüllung  der  Spalten  1  bis  11  und  13  nach  Anleitung  der  Probe-Eintra=  Muster  4
gung  1  für  sämmtliche  zu  der  betreffenden  Sendung  gehörige  Waaren,  oder  Probe.  nnit
b)  in  der  Art,  daß  auf  die  dem  Begleitschein  anzustempelnde  Anmeldung  (8.  4)  Bezug  7
genommen  wird,  oder  endlich
xc)  bei  Benutzung  des  Musters  A  als  Anmeldung  nach  Anleitung  der  Probe-Eintragungen  2  Muste
und  3.“  Probel,  4  mit
4.  An  die  Stelle  des  Absatzes  4  des  §.  8  treten  folgende  Bestimmungen:  Zungen  13
„Die  Begleitschein-Formulare  sind,  auch  bezüglich  des  Formats  (38  cm  Höhe  und  48  cm  «-Breite),
  der  Farbe  und  sonstigen  Beschaffenheit  des  zu  verwendenden  Papiers,  nach  Maßgabe
der  Muster  (Anlagen  zu  8.  1)  herzustellen.
Zu  den  den  Begleitscheinen  anzustempelnden  Anmeldungen  (§8.  11  und  21)  ist  Papier  von
gleicher  Beschaffenheit  (Format,  Farbe  2c.)  zu  verwenden.  Dieselben  dürfen  jedoch  auch  in
halber  Höhe  des  Begleitschein-Formats  hergestellt  werden.
Auch  kann  den  Eisenbahnverwaltungen,  Dampfschiffahrts-Agenturen,  Spediteuren,  Großhändlern
  r2c.  von  Seiten  der  Ausfertigungsämter  gestattet  werden,  die  Begleitschein=  und  Anmeldungsformulare
  nach  Maßgabe  der  vorgeschriebenen  Muster  auf  eigene  Kosten  drucken  zu
lassen.  Formulare,  welche  diesen  Vorschriften  nicht  entsprechen,  sind  von  der  amtlichen  Verwendung
  auszuschließen.“
5.  An  die  Stelle  der  beiden  ersten  Absätze  des  §.  10  tritt  folgende  Vorschrift:
„Bei  der  Ausfertigung  eines  Begleitscheins  I  nach  der  Bestimmung  unter  a  des  S§.  7
bleiben  die  Spalten  5  bis  7  des  Formulars  insoweit  unausgefüllt,  als  die  Gattung  und
28
        <pb n="164" />
        11.

12.

13.

14.
15.
16.

—  148  —

Menge  der  Waaren  in  den  Spalten  8  bis  10  auf  Grund  amtlicher  Ermittelung  vollständig
angegeben  werden  kann.“

u.  Im  bisherigen  Absatz  5  des  §.  10  ist  statt:

„mit  Begleitschein  I  nach  Muster  A“  zu  setzen:  „mit  einem  nach  §.  7a  ausgefertigten
Begleitschein  1“.

.  Im  2.  Absatz  des  §.  11  ist  statt:  „der  ersten  Seite“  zu  setzen:  „der  zweiten  Seite“.
.  Der  §.  16  hält  folgende  Fassung:

„9.  Angabe  der  Eingangsgrenzstrecke,  Herkunft  und  Bestimmung  der  Waaren."  In  den
Begleitscheinen  ist  die  Grenzstrecke,  über  welche  der  Eingang  der  Waaren  erfolgte,  beziehungsweise
  das  Land,  aus  dessen  Eigenhandel  die  Waaren  herstammen  (die  Provenienz)  und,  im
Falle  der  Aus=  oder  Durchfuhr  der  Waaren,  das  Land  der  Bestimmung  (das  Land,  in  dessen
Eigenhandel  die  Waaren  übergehen)  anzugeben.

.  Der  2.  Absatz  im  §.  17  ist  zu  streichen.
.  In  dem  Muster  Ea  (§.  18  Absatz  2)  ist  anstatt  der  Worte:  „nicht  bis  zum“  bis  „erbracht

sein  wird“  zu  setzen:  „nicht  bis  zum  Ablauf  der  für  die  Uebersendung  des  Erledigungsscheins
festgesetzten  Frist  erbracht  sein  wird“.

Im  S.  21  ist  statt:  „Musters  D“  bezw.  „Muster  D“  zu  setzen:  „Musters  B“  bezw.  „Muster  B“.
Im  vorletzten  Absatz  desselben  Paragraphen  sind  vor  dem  Worte:  „angewendet“  die  Worte:
„nach  Muster  C“  einzuschalten.  Der  letzte  Absatz  ist  zu  streichen  und  an  die  Stelle  desselben
Folgendes  zu  setzen:

„Das  Begleitschein-Ausfertigungsamt  ist  befugt,  von  dem  Extrahenten  des  Begleitscheins
vor  der  Aushändigung  des  letzteren  die  Vorlegung  des  Frachtbriefs  über  die  Versendung  der
Waaren  an  den  im  Begleitschein  genannten  Empfänger  zu  verlangen.“

An  ß  des  im  §.  33  allegirten  Musters  H  zu  Begleitscheinauszügen  tritt  das  anliegende
Muster  H.

Im  2.  AbsKatz  des  §.  35  ist  statt  „Spalten  14  bis  19“  zu  setzen:  „Spalten  14  bis  18  und  25“,
ferner  statt  „Spalte  23  und  24“  zu  setzen:  Spalte  22  und  23“.

Im  letzten  Absatz  des  §.  36  sind  die  Worte:  „20  bis  22  (Muster  H)“  zu  streichen.
Im  1.  Absatz  des  §.  39  sind  die  Worte:  „(Muster  B)“  zu  streichen.

Als  1.  Satz  des  Absatzes  2  des  §.  48  ist  folgende  Bestimmung  zu  setzen:
„Der  Waaren-Empfänger  ist  verpflichtet,  dem  Begleitschein-Erledigungsamte  auf  dessen  Verlangen
  den  über  die  Versendung  der  Waaren  lautenden  Frachtbrief  vorzulegen."

II.  Die  vorhandenen  Bestände  von  den  bie  jetzt  geltenden  Formularen  dürfen  noch  bis  Ende  dieses  Jahres
benutzt  werden.
Die  Muster  für  die  Begleitschein-Formulare  werden  in  der  dem  Bundesrathsbeschlusse  entsprechenden

Form  den  Bundesregierungen  besonders  mitgetheilt  werden.  Der  nachstehende  Abdruck  dieser  Muster  ist  nur
für  den  Wortlaut  maßgebend.

Berlin,  den  25.  Mai  1886.  Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Aschenborn.
        <pb n="165" />
        —  149  —

Deutsches  Zollgebiet.

(Bundesstaat.)  Directivbezirk:

Begleitschein  1.
•
Ausfertigungs-Amt:  Empfangs-Amt:

3  .  Ueberwiesen  auf
Transportfrist:  Bis  zum
Verlängert  bis  zum

Muster  A.

 

Annahme-Erklärung  des  Begleitschein  Extrahenten:  übernehme  diesen  Begleitschein  mit  den  sich  aus  demselben
nach  §§.  44  und  46  des  Vereins-Zollgesetzes  ergebenden  Verpflichtungen.
„  den  18
Vorregister:  ,  den  18
Deklarations-Register  Nr.
Begleitzettel-Empfangs-Register  Nr.  Amt
Begleitschein-Empfangs-Register  Nr.
Niederlage-Register  Conto  Nr.  Erledigungsschein  Nr.  Ziffer
(Stempel.)  (nnterschrift)

 

Erledigungs-Bescheinigungen.

 

1.  Der  Begleitschein  ist  abgegeben  am  4.  Nachweis  des  Ausgangs  über  die  Grenze.
18  A.  Umstehend  genannte  Waaren  wurden  nach  Abnahme  des  unverletzt  befundenen
  Verschlusses:
a)  in  den  Eisenbahngüterwagen  Nr.  der  Eisenbahn
verladen  und  nach  Verschließung  des  Wagens  mit  Schlössern  der  Serie  dem  Amte
2.  Derselbe  ist  eingetragen  im  Begleitschein-  in  überwiesen.
Empfangs-Register  unter  Nr.  den  Anmt  18
b)  auf  das  des  verladen  und  dem  Ansageposten
in
Begleitung  durch  d  Grenzaufseher
3.  Revisionsbefund  unter  Verschluß  mittelft
a)  in  Betreff  des  Verschlusses:  überwiesen.
den  18
Anit.
b)  in  Bezug  auf  Gattung  und  Menge  der  e)  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland  geführt.
Waaren:  „den  .  18
Amt.
B.  D  oben  bezeichnete  wurde  nach  Abnahme  des
unverletzt  befundenen  Verschlusses:
a)  d  Grenzaufseher
zur  Begleitung  über  die  Grenze  übergeben.
Die  Richtigkeit  dieser  Angaben  bescheinigen:  den  .  18
b)  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland  ausgeführt.
,  den  18
Die  Erledigung  des  Begleitscheins  bescheinigt
e,  den  18
Amt.
        <pb n="166" />
        Abgegeben  am

 

150

Die  Revision  übernehmen:)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Register

 

 

übereinstimmend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

vorstehend  verzeichnete,  auf  ·
geladene  Waaren  an  und  hafte  für  die  Wahrheit  und  Vollständigkeit  dieser  meiner  Angabe.

„den

18

J.  II.  III.
Deklaration,  Auszug  aus  der  Deklaration,  dem  Begleitschein  oder  dem  Niederlageschein.  Angabe:
1  n)  der  Eingangs-'
  nttäge  geurenzstrecke,
.  Der  Kolli  Gattung  und  Menge  der  Waaren  Angabe,  und  b)  des  Herkunfts-9
  9
—.  ob  und  wieBemerkun-  lands,
S  .  ..  .  nd  bei  e)  des  Bestim-Name
  nach  der  noch  nicht  geprüften  nach  stattgehabter  amtlicher  üue|  cem  den  des  U  mungslands
und  Angabe  des  Deklaranten.  Ermittelung.  Amte  ein  Waarenncter  Waaren:
S  Zahl  amte    ein  bisponenten  d)  ob  die  Waaren
Wohnort  Zeichen  und  Art  Tarifmäßige  Benen-  Verschluß  (Deklaranten  dem  Verede.
n  und  6  Benennun  Menge.  nung  der  Waaren  Menge.  angelegt  ist,  Begleitschein-  lungsverkehr
S  der  der  Benennung  mit  tarif.  und  Extrahenten  angehören;
Num-  der  Waaren  nach  mit  Angabe  der  Tarif  zahl  der  0)  dergagerzeit  in
2  Empfänger.  mern.  Ver-  An  leitung  Bentte  Netto-  nummer  und  der  Brutto-  Netto-  engeleglen  sansne  n  Niedeblrsen
e  packung.  «  Se.,  Gewicht  Nummer  des  stati-  „Ge.=nicht**)  Gewicht  »  führers 2c  ob  die  Waaren
des  Zolltarifs.  nicht  Gewicht  stischen  Waaren-  nicht  r  Bleie  Jear
*  kg.  1/100  kg.  15  verzeichnisses.  kg.  100  g.  Ko  u.  s.  w.  gemeldet  sind.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.
F  Mit
Begleitschein
  J
auf
—  an
Frachtbriefe  Ich  Unterschriebener,  der
Begleitscheine
Mit  dem  )  Nieherlage-Repister  melde  dem  Amte  zu

(Dieser  Vordruck  ist  zu  durchstreichen,  wenn  die  Anmeldung  nicht  als  Waaren=  Eingangs-Deklaration  dient.)

 

Stück  rc.)  in  die  für  Angabe  des  Bruttogewichts  vorgesehene  Spalte  einzutragen.

*)  Nur  für  den  Fall  des  lokalen  Bedürfnisses  auszufüllen.

*)  Zu  Spalte  6,  9  und  17.  Bei  Waaren,  welche  nicht  nach  dem  Gewicht  verzollt  werden,  ist  die  Menge  unter  enisprechender  Bezeichnung  der  Menge-Einheit  (Tonne,
        <pb n="167" />
        IV.  V.  VI.  VII.
Revisionsbefund.  Weiterer  Nachweis
Zollberechnung  der  Waaren.  Bemerkungen
«  über
Der  Kolli  Der  Waaren  Der  u
Netto-Ge-  Der  Hebe-  bekehrs=  vorhandenen,
nicht  durch  und  Kontrol.  Bekehrs-  .
Abrechung  nach-  beibehaltenen  oder
Menge.  Abrechnung      Register
zeichen  Zahl  tarifmäßige  Benennung  Durch  Verwiegung  er.  Der  tarif-  -  Zollbetrag    weisung  angelegten
Und  und  Art  mit  Angabe  der  mitteltes  Gewicht.  mäßigen  zollbetrag
und  der  Tarifnummer  Tara,  mit  Verschluß,
Num-  Tarifummer  und  der  Angabe  des
mern.  Ver-  Nummmer  des  statistischen  Tarasatzes  Blatt  Nummer,  Zahl  der  Bleie
Waarenverzeichnisses.  Brutto“)  Netto  *  Blatt  u.  s.  w
1
kg  kg.  kg.  Markark.

 

 

14.  5.  .  17.  18.  19.  20.  21.  .  24.  25.
        <pb n="168" />
        —  152  —

Vermerke  über  veränderte  Bestimmung  der  Waaren  u.  s.  w.
Wereins-Bollgesetz  88.  46,  49,  50  und  96).

beantrage  den  Begleitschein  hier  zu  erledigen.  Genehmigt.
,  den  18  ,  den  18
Amt.
beantrage  diesen  Begleitschein  zum  Zweck  der  Weiterversendung
  der  Waaren  an  Eingetragen  unter  95  des  Begleitschein-Ausfertigungs.
in  auf  das  Amt  Registers  und  auf  das  Amt
zu  überweisen,  indem  ich  in  Beziehung  mit  Gültigkeitsfrist  bis  zum
auf  den  weiteren  Transport  die  Verpflichtungen  des  Begleitschein-.  überwiesen.
Extrahenten  (§§.  44  und  46  des  Vereins-Lollgesetzes)  übernehme.
Verschluß:
e  den  18
,  den  18

Amt.
        <pb n="169" />
        Muster  B.

Beutsches  Zollgebiet.

Königreich  Bayern.  Directivbezirk:  Bayern.

Begleitschein  I.
83.

Ausfertigungs-Amt:  München.  Empfangs-Amt:  Frankfurt  a.  Oder.
Gestellung  der  Waaren:

Empfänger  der  Waaren:  E.  Schneider  in  Frankfurt  a.  Oder.

 

 

Weiterer
Angabe:  Nachweis  der
a)  der  Eingangs.  Waaren.
Angabe  d  iert  Der  Verkehrs
ugabe  der  des  kunfts-  er  Verkehrs-9
  Jollbetrag  derber  "  nachweisung

Jollpflichtige  Menge.

   

Der  Kolli  Tarifmäßige  Benennung  „  ·
der  Waaren  (Netto-Gewicht.)

—









—

2,  und  der  Nummer  Durch  Abrech-Geichen

  Zahl  Brutto-  Durch  nung  der  tarif-  der  Waaren;  Nummer,
Und  und  Art  G  —  des  Verwiegungmä  igen  Tara,  J)  ob  die  Waaren  Blatt

i  ist:  ;  «  Mit  von  Niederla launfende  Nr
2  und  der  Ver-  ewicht“)  statistischen  Waarenverzeich-  ermitteleim  aienebe  de  von  „Aiee  —
3b5  packung.  nisses.  16ö  abgemeldet  schein--

  x  1  sind.  Erledigungsamt
S  g.  kg.  kg.  1  ç  auszufüllen.)
1.

4.  6.  7.  .  .  10.

*)  Zu  Spalte  4.  Bei  Waaren,  welche  nicht  nach  dem  Gewicht  verzollt  werden,  ist  di  i  it  ück  ꝛc.)  i
die  für  Angabe  des  Bruttogewichts  saicht  nach,  Spalte  aichde  st  die  Menge  unter  entsprechender  Bezeichnung  der  Menge-Einhelt  (Tonne,  Süück  c)  in
        <pb n="170" />
        —  —

 

 

 

 

 

  ..  Weiterer
Zollpflichtige  Menge.  «  .

5  Der  Kolli  Tarifmäßige  Benennung  Zollpflichtig—  Mrnge  Angabe:  Nachweis  der
*  "  a)  der  Eingangs-  Waaren.
J  J.  der  Waaren  strecke,  —  —
7  mit  Angabe  der  Tarifnummer  gollbetrag  b)  bes  Herkunsts.  er  Vertehe
.  Durch  Abrech-  ands  na  eifung
aeichen  Jahl  Brutto-  und  der  Nummer  Durch  *9  der  Waaren;  Nummer,

d  und  Art  G  t  des  Verwiegung  maͤß  gen  Tar,  c)  ob  dier  Waaren  Blatt

2  ·  ·  mit  Angabe  des  von  Niederlas  a#
*  mun  der  Ver-  ewicht')  statistischen  Waarenverzeich-  ermittelt  —  s-  R
Nummern.  packung.  nisses.  ten  abgemeldet

7  1  1  1  sind.   Schein Erledigung  
*  kg.  10  Lg.  100  kg.  is  Mark.  pf.  auszufũllen.)
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsfrist:  der  Zollbetrag  von

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geleistete  Sicherheit:
Annahme-Erklärung  des  Begleitschein-Extrahenten:

muß  bei  dem  Empfangs-Amte  bis  zum  achten  Februar  d.
scheins  eingezahlt  sein,  widrigenfalls  die  Einziehung  des  gelbrtrage  von  dem  Extrahenten  des  Begleitscheins

erfolgen  wird.

des  Erledigungsscheins  festgesetzten  Frist  geführt  werden.

(Stemp

el.)

Generelle.

ergebenden  Verpflichtungen.

München,  den  25.  Januar
Anton  Nosenthal.

München,  den  25.  Januar

Königlich  Bayerisches  Haupt-Zoll-Amt.
Zeise

Hauptamts-Assistent.

 

 

 

Marl  IFPhlfennig

unter  inter  Vorlage  dieses  Begleit-1886



1886

Der  Beweis  der  erfolgten  Zollentrichtung  muß  bis  zum  Ablauf  der  für  die  Uebersendung

Ich  übernehme  diesen  Begleitschein  mit  den  aus  demselben  sich

 

1.  Der  Begleitschein  ist  am  5.  Februar
2.  Gestellung  der  Waaren:

——————  —  uienet

des-4.

  Der  Zollbetrag  ist  mit
des  Einnahme-Journals.

Erledigungs-Bescheinigung.

 

des  Begleitschein-Empfangs-Registers  B

 

18  86  unter  Nr.  33
134  Mark  5  Pfennig  am  5.  Februar
Frankfurt  a.  Oder,  den  5.  Februar

eingetragen.

I.—  "
Gur  U#FO  6

18  86  definitiv  vereinnabmt  unter  Nr.  108

18  86

Königlich  Preußisches  Haupt-Steuer-Amt.

Amann
Hauptamts-Assistent.

Wocke
Hauptamts-Rendant.
        <pb n="171" />
        —  155  —

 

 

Muster  O.
ADeutsches  Zollgebiet.
Großherzogthum  Baden.  Directivbezirk:  Baden.
Begleitschein  II.
7.
Ausfertigungs-Amt:  Mannheim.  Empfangs-Amt:  Hannover.

Gestellung  der  Waaren:  Die  Waaren  sind  dem  Empfangsamte  bei  Vorlage  des  Begleitscheins  zu  gestellen.
Zahlungsfrist:  Der  Zollbetrag  von

 

 

 

Mark  —6  Pfennig

muß  bei  dem  Empfangs-Amte  bis  zum  achten  Februar  d.  J.  unter  Vorlage  dieses  Begleitscheins
  eingezahlt  sein,  widrigenfalls  die  Einziehung  des  Zollbetrags  von  dem  Extrahenten  des  Begleitscheins
erfolgen  wird.  Der  Beweis  der  erfolgten  Zollentrichtung  muß  bis  zum  Ablauf  der  für  die  Uebersendung
des  Erledigungsscheins  festgesetzten  Frist  geführt  werden.
Geleistete  Sicherheit:  Der  Eingangszoll  ist  durch  Bürgschaft  sicher  gestellt  worden.
Annahme-Erklärung  des  Begleitschein-Extrahenten:  Ich  übernehme  diesen  Begleitschein  mit  den  aus  demselben  sich
ergebenden  Verpflichtungen.

 

 

 

 

Mannheim,  den  28.  Januar  18  86
F.  Neumann
Speditenr.
Vorregister:  Mannheim  den  28.  Januar  1886
ellarations  -Register  r.  57  -
Begleitzettel-Empfangs-Register  Nr.  7  "  .  ·
W-  Großherzoglich  Badisches  Banpt  Zoll  Amt.  Erledigungsschein  Nr.  Ziffer
——-————2  Daege

(Stempel.)  (Unterschrift.)

Hauptamts-Assistent.

 

Erledigungs-Bescheinigung.
1.  Der  Begleitschein  ist  am  6.  Februar  186  unter  Nr.  495  des  Begleitschein-Empfangs-Registers  eingetragen.
2.  Gestellung  der  Waaren:  Die  Waaren  sind  dem  Empfangsamte  bei  Vorlage  des  Begleitscheins  gestellt  worden.

Pallher
Revisions-Aufseher.

 

Der  -Zollbetrag ist mit–—–Mark  Pfennig am-  .  18 ad desitum untr nr.
M
4.  Der  Zollbetrag  ist  mit  218  Mark  80  Pfennig  am  6.  Februar  1886  definitiv  vereinnahmt  unter  Nr.  507
des  Einnahme-Journals  «
Hannover,  den  6.  Februar  1886
Königlich  Preußisches  Haupt-Steuer-Amt.
Lübcke  Liebig

Hauptamts-Rendant.  Hauptamts-Assistent.  29
        <pb n="172" />
        Abgegeben  am  28.  Januar

 

156

 

 

 

 

1886.  Die  Revision  übernehmen:)  Hauptamts-Assistent  Handt  und  Revisions-Aufseher  Wiese.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J.  II.  III.
Deklaration,
Angabe:
«  s  «  ss  Anträge  der  Ei  g.
Der  Kolli  Gattung  und  Menge  der  Waaren  Angabe,  un:)  no  winan
9  ob  und  wie  Bemerkun-  greuz  «
Z  -  is  «  -  i  b)  des  Herkunfts-Name
  nach  der  noch  nicht  geprüften  nach  stattgehabter  amtlicher  silenr  on  des  odraber  unf
·  aaren-  »
und  heht  Angabe  des  Deklaranten.  Ermittelung.  ane  einepenrien,  ber  Waaren
-Wohnort  Zeichen  und  Art  Tarifmãßige  Benen-  Verschluß(Deklarantene)ob  die  Waaren.
der  und  d  Benennung  Menge.  nung  der  Waaren  Menge.  angelegt  ist,  Begleitschein-  von  Nieder-*
  Num-  er  der  Waaren  nach  mit  Angabe  der  Tarif-  3  Extrahenten  lagen  oder
r  Empfänger.  mern  Ver-  3  Brutto-  Netto  nummer  und  der  Brutto,Netto-  ahl  der  Waaren-  Konten  abge-L
  Anleitung  Ge-  ·  -  Ge-  angelegten  hrers  2c.).
E  packung.  5  Ee..  Gewicht  Nummer  des  stati-  Se  Gewicht  meldet  sind.
z  des  Zolltarifs.  wicht  stischen  Waaren-  wicht  1  Bleie
S  kg.  100  kg.  10  verzeichnisses.  kg.  106  kg.  2  u.  s.  w.
1  2.  3  4.  5.  6.  7.  s.  9,0o.  11.  12.  13.
l  G.4M..l  Seidene Blonden  Mit
—  —
Ballen]  außer  Verbindung  *  Begleitmit
  Metallfäden  #  schein  II
auf
F.  Neumann  Hannover
2 Spediteur  Xx  l  Seidene  Gaze  14.  an  den
«  5 Ballen  Kaufmann-J  Frankreich
in  —.  à)öra#t
Georg
x  «  »,,«  ani
Mannheim  *  Möllinger  b)  Spanien
daselbst.
Beantrage
3  I1Kiste  Feine  Lederwaaren55  Nettover.
109  wiegung
—  J.  Neumann.

Frachtbriefe  Ich  Unterschriebener,  der  Deklarations-Bevollmächtigte  der  Großberzoglich  Badischen
Mit  dem  Beblelsches-  Staats-Eisenbahn  melde  dem  Haupt-Zoll!.  Anmite  zu  Mannheim

Hauptamts-Assistent.

Niederlage  Reßister

*  Register

Borchert

übereinstimmend.

 

vorstehend  verzeichnete,  auf

dem  Eisenbahnwagen  B.  St.  E.  B.  1834
geladene  Waaren  an  und  hafte  für  die  Wahrheit  und  Vollständigkeit  dieser  meiner  Angabe.
Mannheim,  den  28.

Weber.

Januar

1886

(Dieser  Vordruck  ist  zu  durchstreichen,  wenn  die  Anmeldung  nicht  als  Waaren-Eingangs=  Deklaration  dient.)

 

*)  Nur  für  den  Fall  des  lokalen  Bedürfnisses  auszufüllen.

e#-)  Zu  Spalte  6,  9  und  17.  Bei  Waaren,  welche  nicht  nach  dem  Gewicht  verzollt  werden,  ist  die  Menge  unter  entsprechender  Bezeichnung  der  Menge-Einbeit  (Tonne,

Stück  rc.)  in  die  für  Angabe  des  Bruttogewichts  vorgesehene  Spalte  einzutragen.
        <pb n="173" />
        —  157  —

      

       
  

 
 

     
    

  
  
    
  
 

 
  
   
   
  
   
   
   
   
   
   
   
  

   

      
  
 
   
  
   

  
  
  
  
   
    
  
    
  
   
  
  

   
   
  
   
   
   
   

   
    
   
  
  
   
  
 
 
  

   
    
     
  
   
  
 
 
 

 
  
   
   
 

  
   
   
     

       
   

  
  
   
   
  

   
   

  

   
  
  
  
  
  

IV.  V.  VI.  VII.
Revisionsbefund.  Zollberechnung.  metteerBemerkungen
Nachweis
der  1
Der  Kolli  Der  Waaren  Waaren.  über
Netto-Ge-  5  vorhandenen,
wicht  durch  —-  .
,»,  Abrechnung  erkehrs.  beibehaltenen  oder
„  Zahl  tarifmäßige  Benennung  Menge.  der  tarif.  Tarif-  nachweisung
Zeichen  .  Durch  Verwiegung  er-  ..  lbetr  Nummer,  angelegten
und  Art  mit  Angabe  der  teltes  Genicht  mäßigen  Zollbetrag
und  «  mitteltes  Gewicht.  Tara,  mit  atz  Verschluß
Num—-  der  Tarif·  Nummer  und  der  Angabe  des
mern  Ver-  Nummer  des  statistischen  —  Tarasatzes  çan  dem,Zahrl  der  Bleie
.  etto
packung.  Waarenverzeichnisses.  Brutto  amt  u.  s.  w.

 
 
  
  
  

  
  
 

  
  
   

   
  
 

1

      
 

1

  
  

auszufüllen.

 

kg.
18.

kg.
19.

kg.
17.

       
 
  

  

22.  23.

  

mit  Metall
.  30  52
Nr.  769

  
 
  
 
  

   

  

Seidene
30  e  3
Nr.  769  a

1  deösgl.

  
    
 
 

Lederwaaren
21  d
Nr.  537
        <pb n="174" />
        <pb n="175" />
        —  159  —

Beutsches  Zollgebiet.

Muster  A.

Mit  Probeeintragung  1.

 

 

Königreich  Preußen.  Directivbezirk:  Westpreußen.
Begleitschein  1.

.  .  W  69.

Ausfertigungs-Amt:  Elbing.  Empfangs-Amt:  Tgern-Ueberwiesen

  auf  0
Transportfrist:  Bis  zum  fünfzehnten  Februar  d.  Breslau.
Verlängert  bis  zum  ersten  März  d.  J.
Annahme-Erklärung  des  Begleitschein.  Extrahenten:  Wir  übernehmen  diesen  Begleitschein  mit  den  sich  aus  demselben

nach  §§.  44  und  46  des  Vereins-Zollgesetzes  ergebenden  Verpflichtungen.

Elbing,  den  15  Januar  1886
G.  Köhler  &amp;amp;  Comp.

Dp.  Stillfried.

 

 

Worve#st—  Elbing,  den  15.  Januar  18  86
Dektoarntions-Registe—Nr--  „
Feytettpett--Gbissss-Nzis—Su##  Königlich  Preußisches  Haupt-Steuer-Amt.
—  —u
——————  Schapler  Erledigungsschein  NVr.  Ziffer
(Stempel.)  Hauptamts-Kontrolör.  (nterschrist)
Erledigungs-Bescheinigungen.
1.  Der  Begleitschein  ist  abgegeben  am  4.  Nachweis  des  Ausgangs  über  die  Grenze.
25.  Februar  1886  A.  Umstehend  genannte  Waaren  wurden  nach  Abnahme  des  unverletzt  befun—
Schmidt  denen  Verschlusses:  ·
Lauptamts-Kontrolör.  a)  in  den  Eisenbahngüterwagen  Nr.  der  Eisenbahn
verladen  und  nach  Verschließung  des.  *39  mit  Schlössern  der  Serie  dem  Amte
2.  Derselbe  ist  eingetragen  im  Begleitschein-  in  überwiesen.

Empfangs-Register  unter  Nr.  214  i,  den  Amt  18
Bleit  b)  auf  das  des  verladen  und  dem  Ansageposten
Hauptamts =Asisstent  in

3.  Revisionsbefund  znter  (Begleitung  mittelst  d  Grenzaufseher

a)  in  Betreff  des  Verschlusses:  überwiesen.

f,  den  18
Amt.
b)  in  Bezug  auf  Gattung  und  Menge  der  e)  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland  geführt.
Waaren:  ,  den  18
Zu  3  siehe  Seite  3.  Ant.
B.  D  oben  bezeichnete  wurde  nach  Abnahme  des
unverletzt  befundenen  Verschlusses:
a)  d  Grenzaufseher
zur  Begleitung  über  die  Grenze  übergeben.
Die  Richtigkeit  dieser  Angaben  bescheinigen:  ,  den  18
b)  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland  ausgeführt.
,  den  18
Die  Erledigung  des  Begleitscheins  bescheinigt
Breslau,  den  25.  Februar  1886
Königlich  Preußisches  Haupt-Steuer  -Amt.
Pseil

-  
Hauptamts=Assistent
        <pb n="176" />
        8

160

Die  Revision  übernehmen:)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J.  II.  III.
Angabe:
Anträge  a)  der  Eingans
Anträge  grenzstrecke,
Der  Kolli  Gattung  und  Menge  der  Waaren  Angabe,  und  b)  des  Herkunfts-B.
  ob  und  wieB emerckung-  lands,  „
          des  
Name  nach  der  noch  nicht  geprüften  nach  stattgehabter  amtlicher  igen  gen  des    Bestimmungslands
Angabe  des  Deklaranten.  Ermittelung.  „  Maaren:  der  Waaren:
und  zahl  Amte  ein  disponenten  "„  5
  Zeichen  ....  Verschluß(De-lamntm  d)  ob  die  Waaren
Wohnort  und  Art  Tarifmäßige  Benen-  ·  -  dem  Verededer
  und  Benennung  Menge.  nung  der  Waaren  Menge.  angelegt  ist,  Begleitschein-  lungeverkehr
  der  Num-  der  der  Waaren  nach  =  mit  Angabe  der  Tarif-  rl  Extrahenten,  angehren  J
Empfänger.  Ver-  .  Bkuttp-  numnterunddeeruttp-  Zahl  der  Waaren)  der  Lagerzeit  in
2  mern.  packung  Anleitung  8  Pett-  Nummer  des  stati-  Ge-  r  eitoongelegten  sührers  2  —]ie
C  .  2%%%  i  0  icht  ·  ie  We
—  des  Zolltarifs.  wicht  Gewich  stischen  Waaren-  wicht  1  ewich  Bleie  J
S  kg.  1/100  kg.  1/100  verzeichnisses.  kg.  2  kg.  1/100  u.  s.  w.  gemeldet  sind.
1  2.  3  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.
F  I  Wit
Jacob  51/50  Lede  Kiste  Begleit·
—  ist  -.
Durr  31  Kisten  54  50  kreuzweise  schein—.
in  Thorn  32  Thee  O.  R.  52 50  *1  *  auf
it  i
33  53  50  ul  einem
34    ver-  au.
2  schlossen
263  0
Zwei  Hundert  Drei
und  Sechszig  0)  u
Fünfzig  GroSbritannien
100  —  
Moritz  9  83.  08  L.Sebe  Kiste
Sohn  10  Kisten  Fass  O.  X.  4210|  an
in  Thorn  11  r  120—  q  l
Acht  625  SSleien
  Verschlossen
Colli  Sechs  Hundert  Fünfuld
  Zwanhig  ka
Zifr  Eingangsverzlung  hach  Nettoverwiedung.
Baureslau,  den  25.Febtuqr  1886.
5.4
—  I  W.  Krüger.
l    
We  ·  ch  Unterschriebener,  der
„  Lerteisscheine  melde  dem  Amte  zu
ll  —  vorstehend  verzeichnete,  ##  «  ».
«I«««lm  geladeneWaarenanundhaftefürs-’:ts-»pssollständigkeitdi·efermeinerAngabe.
,en  .  18
(DleerII-ssstzum-schmeicherwenndseAnmelbungnichtalsWanrensEingaugösDe  -·ondieut.)

 

 

*)  Nur  für  den  Fall  des  lokalen  Bedürfnisses  auszufüllen.
*)  Zu  Spalte  6,  9  und  17.  Bei  Waaren,  welche  nicht  nach  dem  Gewicht  verzollt  werden,  ist  die  Menge  unter  entsprechender  Bezeichnung  der  Menge-Einheit  (Tonne,
Stück  2c.)  in  die  für  Angabe  des  Bruttogewichts  vorgesehene  Spalte  einzutragen.
        <pb n="177" />
        —  161  —

  

 

IV.  -  V.  VI.  VII.
rr:  Weiterer  Nachweis
Revisionsbefund.  Zollberechnung.  der  Waaren.  Bemerkungen
Der  Kolli  D  W  über
er  Kolli  ·  er  Waaren  2
—  Netto-Ge-  Der  Hebe-  er  vorhandenen,
wicht  durch  und  Kontrol  Verkehrt
Abrechnung  nach.beibehaltenen  oder
  Menge.  der  tarif.  Tarif-  register  weisung
geichen  Zahl  tarifmãßige  Benennung  Durch  Verwiegung  er-  möhigen  Zollbetrag  angelegten
und  und  Art  mit  Angabe  der  mitteltes  Gewicht.  Tara,  mit  satz  Verschluß
Num.  der  Tarifnummer  und  der  Angabe  des
mern.  Ver-  Nummer  des  statistischen  Tarasatzes  Nummer,  Zahl  der  Bleie
packung.  Waarenverzeichnisses.  Brutto“)  .  Blatt  u.  s.  w.
1
kg.  kg.  Mark.  Mark.
14.  15.  .  6.  17.  .  19.  20.  21.  .  ,.  25.

gut
        <pb n="178" />
        —  162  —

Vermerke  über  veränderte  Bestimmung  der  Waaren  u.  s.  w.
(Vereins-Bollgesetz  88.  46,  49,  50  und  90).

J.  beantrage  den  Begleitschein  hier  zu  erledigen.

,  den  .  18

2.  Ich  beantrage  diesen  Begleitschein  zum  Zweck  der  Weiterversendung
  der  Waaren  an  den  Kaufmann  W.  Krüuger
in  Breslau  auf  das  Haupt-Steuer-Amt
Breslau  zu  überweisen,  indem  ich  in  Beziehung
auf  den  weiteren  Transport  die  Verpflichtungen  des  Begleitschein-Extrahenten
  (§§.  44  und  46  des  Vereins-Zollgesetzes)  übernehme.

Bromberg,  den  12.  Februar  18  6

Die  Güter-Expedition  der  Königlichen  Ostbahn
F.  Stein.

3.  Ich  beantrage  Wiedererneuerung  des  bei  der  Umladung  verlebten
Verschlusses  der  Kiste  —  Nr.  10.

Bromberg,  den  15.  Februar  1886

Die  Güter-Expedition  der  Königlichen  Ostbahn
F.  Stein.

 

Genehmigt.
be,  den  18

Amt.

Eingetragen  unter  3#  132  des  Begleitschein-Ausfertigungs-Registers

  und  auf  das  HauptSteuer-Amt  Breslau
mit  Gültigkeitsfrist  bis  zum  ersten  März  d.  Js.
überwiesen.

Verschluß:  Gut  und  belassen.

Brom  berg,  den  12.  Februar  1886

Königlich  Preußisches  Haupt-Steuer-  Amt.

Kraft
Hauptamts-Kontrolör.

(Stempel.)

Verschluß  erneuert  und  Verhandlung  darüber  dem  Waarenführer
  übergeben.

Bromberg,  den  15.  Februar  1886

Königlich  Preußisches  Haupt-Steuer-Amt.
Kraft

(Stempel.)  .
Hauptamts-Kontrolör.
        <pb n="179" />
        —  163  —

Muster  A.
Mit  Probeeintragung  2.

Deutsches  Zollgebiet.

Königreich  Preußen.

 

Ausfertigungs-Amt:  Cöln.

Transportfrist:  Bis  zum  zehnten  October  d.  J.

Verlängert  bis  zum

Annahme-Erklärung  des  Begleitschein-Extrahenten:  J0)

Vorregister:
Ollaratiang.Mai  B9r
Begleitzettel-Empfangs-Register  Nr.  160

Directiobezirk:  Rheinprovinz.

 

Begleitschein  1.

—t
Empfangs-Amt:  Berlin.

Ueberwiesen  auf

übernehme  diesen  Begleitschein  mit  den  sich  aus  demselben
näch  §§.  44  und  46  des  Vereins-Zollgesetzes  ergebenden  Verpflichtungen.

Cöln,  den  25.  September  1835
W.  Stieler.
Cöln,  den  25.  September  1885.

Königlich  Preußisches  Haupt-steuer-Amt.  für  ausländische  Gegenstände.
Zoll=  und  Steuer-Abfst.  am  Central-Pers.-Bahnhofe.

(Stempel.)

Erledigungsschein  Nr.  Ziffer
Wittig  (Unterschrift)
Hauptamts-Assistent.

Erledigungs-Bescheinigungen.

1.  Der  Begleitschein  ist  abgegeben  am
28.  September  18  85
Jung
Packhofs--Vorsteher.

2.  Derselbe  ist  eingetragen  im  Begleitschein-Empfangs-Register
  A  unter  Nr.  273
Vertin
Ober-Kontrolor.

3.  Revisionsbefund
a)  in  Betreff  des  Verschlusses:

b)  in  Bezug  auf  Gattung  und  Menge  der
Waaren:

Zu  3  siehe  Seite  3.

Die  Richtigkeit  dieser  Angaben  bescheinigen:

f.  D  oben  bezeichnete

 

4.  Nachweis  des  Ausgangs  über  die  Grenze.

A.  Umstehend  genannte  Waaren  wurden  nach  Abnahme  des  unverletzt  befundenen

  Verschlusses:

a)  in  den  Eisenbahngüterwagen  Nr.  der  Eisenbahn
verladen  und  nach  Verschließung  des  Wagens  mit  Schlössern  der  Serie  dem  Amte
in  überwiesen.

,  den  18
Amt.
b)  auf  das  des  verladen  und  dem  Ansageposten
in
Begleitung  durch  d  Grenzaufseher
unter  Verschluß  mittelst
überwiesen.
,  den  18
Amt.

Jc)  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland  geführt.

,  den  18
Amt.

wurde  nach  Abnahme  des
unverletzt  befundenen  Verschlusses:
a)  d  Grenzaufseher

zur  Begleitung  über  die  Grenze  übergeben.

,  den  18
b)  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland  ausgeführt.
,  den  18

Die  Erledigung  des  Begleitscheins  bescheinigt

Berlin,  den  29.  September  1885

Königlich  Preußisches  Haupt-Steuer-Amt.  für  ausländische  Gegenstände.

Vertin  30
Ober-Kontrolör.
        <pb n="180" />
        Abgegeben  am  25.  September

 

164

 

18  85  Die  Revision  übernehmen:“)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J.  II.
Deklaration,  Auszüg  aus  der  Deklaräkfön,  dem  Behleirschein  öder  deift  Niederlagenschein—  Angabe:
"  Anträge. a) der Eingangsgrenzstrecke
Der  Kolli  Gattung  und  Menge  der  Waaren  angabe  und  b)  des  dertunfts-«
  ob  und  wie  Bemerkun-  ands,
«  nach  der  noch  ni  rüften  nach  stattgehabter  amtlicher  mungslands
Name  der  nicht  geprüft  Stattgehabter  amtlicher  und  bei  gen  c)des des  Bestimmungslandes
8  Angabe  des  Deklarant  Ermittelung.  welcheraWaaren  Waaren.
S  und  ngabe  de  eklaranten.  r  9  der  Waaren
Zahl  -  Amteemdlgponmtm  d)obdie  Waaren
Wohnort  Zeichen  und  Art  Tarifmäßige  Benen-  Verschluß  (Deklarantenm  Verede-“-
  der  und  der  Benennung  Menge.  nung  der  Waaren  Menge.  angelent  ist,  Begleitschein-  kungeeenr
#  Num-  mit  Angabe  der  Tarif-  n  Extrahenten,  ren;
Enpfänger.Ver-  der  einn  nach  s  netto.  nummer  und  der Brutto .Netto.  Zahl  der  Waarenführers der Lagerzeit in Niederlagen
packung.  Anleitung  Gewicht**)  Gewicht  Nummer  des  stati.  Gewicht Nettogewicht  angelegtenführers  rr).  bdi
z  des  Zolltarifs.  wicht.)ewi  n  stischen  Waaren-  e  ew  wr-  Bleie  9  —
S  kg.  #00kg.  L0  verzeichnisses.  kg.  55.  kg.  156  u.  s.  w.  gemeldet  sind.
1  2.  3  4.  5.  6.  7.  8.  .  10.  11.  12.  13.
I  Kaufmann  EH.  K.  1  Kiste  Spiten  aus  Seide  10  —  Mit  1  a)  und  b)
W.    Stieler  außer  Verbindung  F  Begleit-  Belgien
is  schein 1  mit  Metallfäden  schein  J
auf
Berlin  —
an  die
Pußmacherin

O.  Rose
—  in  Char-—
  lottenburg  —
W.
—  Stieler.
Frachtbriefe  "„  Ich  Unterschriebener,  der  Bevollmächtigte  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion
elesesche##  linksrheinischen)  zu  Göln  uer—  6
Mit  dem  ————  —  übereinstimmend.      zu  melde  dem  Hauptsteuer  Amte  zu  Cöln
vorstehend  verzeichnete,  auf  dem  Eisenbahnwagen  B.  M.  2314
##  geladene  Waaren  an  und  hafte  für  die  Wahrheit  und  Vollständigkeit  dieser  meiner  Angabe.
Heumann  Cöln  ,  den  25.  September  18  85
.  Becker.
Hauptamts-Assistent  *

 

(Dieser  Vordruck  ist  zu  durchstreichen,  wenn  die  Anmeldung  nicht  als  Waaren-Eingangs-Deklaration  dient.)

 

*)  Nur  für  den  Fall  des  lokalen  Bedürfnisses  auszufüllen.

*)  Zu  Spalte  6,  9  und  17.  Bei  Waaren,  welche  nicht  nach  dem  Gewicht  verzollt  werden,  ist  die  Menge  unter  entsprechender  Bezeichnung  der  Menge-Einheit  (Tonne,
Stück  r2c.)  in  die  für  Angabe  des  Bruttogewichts  vorgesehene  Spalte  einzutragen.
        <pb n="181" />
        IV.  V.  VI.  VII.
..  ·  Weiterer  Nachweis
Revisionsbefund.  Zollberechnung.  der  Waaren.  Bemerkungen
Der  Kolli  Der  W  über
er  Kolli  er  Waaren
Netto-Ge-  Der  Hebe-  -  vorhandenen,
krethh  und  Konirol-  nach.beibehaltenen  oder
Menge.  der  tarif-  Tarif-  register  weisun
.  Zahl  tarifmäßige  Benennung  Durch  Verwiegung  er-  der  tarif  messung  angelegten
Zeichen  ·  Durch verwiegung    mäßigen  Zollbetrag
und  und  Art  mit  Angabe  der  mitteltes  Gewicht.  Tara,  mit  satz  Vers  Beschluß,
Num.  der  Tarifnummer  und  der  Angabe  des  Z„
mern  Ver-  Nummer  des  statistischen  Tarasatzes  Be.  Blatt  Nummer,  Zahl  der  Bleie
·  ..  »  Blatt
packung.  Waarenverzeichnisses.  Brutto  Netto  nennungr.  Kufende  N#  u.  s.  w.
kg.  K  kg.  16  kg  n  Mark.  Mark.  #fl  «
14.  15.  16.  su.  16  19.  21.  20.  23.  24.  25.
L  ll
AsKEine  O.R  10)—  Benäht  und  mit
emballirte  Jehn  sig  einem  Blei
RKiste  ü5  I  verschlossen.
F
J  Cölln,  den  25.  September  II
Behrens  Wenzel  II
QAersKont  ·olIr.  HaiptamtslVlssistenL  II
!  –—
I
zur  Eingangsogragllung  nach  Netttzverwiggurg  )
Berlin,  den  28.  Sentemben  1885  II
I  H.  N  je
l
I
Schlußabfertigung:
Wie  böem  Spißen  alss  Seide  70  —  8  —  GVJjE  J*.*  ie  Verschluß  gut
düßer  Verbindung  und
mit  Mekalsfäden  abgenommen.
Pos  300  2
#  Nr.  769
I  Berlin, den 28. September 1885  I
I  il  Niese  Weygand  6  *
I  II  IHauItaIIItssAs  siItenF.  Steneraufseher.
I  I  E  I-  I
I  II  I  --I
  II  I  —
J  lI  I·
I  II  II
I  II  II  I
I  —l!  I  I  I  «·.  ·  -
—  I  II  ——II-—I-—  .«k-;
  II  III        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30“
        <pb n="182" />
        —  166  —

Vermerke  über  veränderte  Bestimmung  der  Waaren  u.  s.  w.
(Vereins-Bollgesetz  88.  46,  49,  50  und  96).

beantrage  den  Begleitschein  hier  zu  erledigen.  Genehmigt.
den  .  18  ,  den  18
Amt
beantrage  diesen  Begleitschein  zum  Zweck  der  Weiterversendung
  der  Waaren  an  Eingetragen  unter  des  Begleitschein-Ausfertigungs.
in  auf  das  Amt  Registers  und  auf  das  Amt
zu  überweisen,  indem  ich  in  Beziehung  mit  Gültigkeitsfrist  bis  zum
auf  den  weiteren  Transport  die  Verpflichtungen  des  Begleitschein=  überwiesen.
Extrahenten  (§§.  44  und  46  des  Vereins-Zollgesetzes)  übernehme.
Verschluß:
den  .  18
den  .  18

Amt.
        <pb n="183" />
        —  167  —

Deutsches  Zollgehiet.

Königreich  Preußen.  Directivbezirk:  Rheinprovinz.

Begleitschein  1.
E  502.
Ausfertigungs-Amt:  Aachen.  Empfangs-Amt:  Bremen.

:  .  .  Ueberwiesen
Transportfrist:  Bis  zum  vierzehnten  Juli  d.  J.  Ueberwiesen  auf
Verlängert  bis  zum

Annahme-Erklärung  des  Begleitschein-Extrahenten:  Ich  übernehme  diesen  Begleitschein  mit  den  sich  aus  demselben
nach  §#§.  44  und  46  des  Vereins-Zollgesetzes  ergebenden  Verpflichtungen.

Muster  A.
Mit  Probeeintragung  3.

 

 

 

 

 

  
   
  

Aachen,  den  1.  Juli  1885
W.  Heldmann
Knopfmacher.
Vorregister:  Aachen,  den  1.  Juli  1885
—Dellasstiens-Rehisten.  „  „"„  „5  .
—W.  ##ttK##an#-Maiista—###  Königlich  Preußisches  Haupt-Zoll  -Amt.
—#sha-K###-M##i—x.
Niederlage-Register  Conto  41  Nr  740  Fehrmann  Erledigungsschein  Nr.  Zifer
(Stempel.)  Hauptamts-Assistent.  Unterschrist)
Erledigungs-Bescheinigungen.
1.  Der  Begleitschein  ist  abgegeben  am  4.  Nachweis  des  Ausgangs  über  die  Grenze.
6  .  Juli  1885  A.  Umstehend  genannte  Waaren  wurden  nach  Abnahme  des  unverletzt  befun-Eckhold
  denen  Verschlusses:
Ober-Kontrolör.  ekr###  k.  Der
verladen  und  nach  Verschließung  des  Wagens  mit  Schlössern  der  Serie
2.  Derselbe  ist  eingetragen  im  Begleitschein-  in  überwiesen.
Empfangs-Register  C  unter  Nr.65  den  Ant  18
Siegert  ·
HMWMMAMMM  b)  auf  das  des  verladen  und  dem  Ansageposten

    

3.  Revisionsbefund  Grenzaufseher

a)  in  Betreff  des  Verschlusses:

4

 

„den  .  18
gut  und  abgenommen.  NAmt.—
b)  in  Bezug  auf  Gattung  und  Menge  der  Tc)  unter  unseren  Augen  in  das  Ausland  geführt.
Waaren:  #„  Bremen,  den  6.  Juli  1885

Königlich  Preußisches  Haupt-Zoll-Amt.
3.  Abfst.  &amp;amp;  für  Eilg.  u.  Hauptohf.

Fi  i  it  richtiger  Bezei  i-Eine
  Kiste  mit  richtig  Bezeichnung.  üble  Grünho“
Hauptamts-Assistent.  Grünhof Revisions=Aufseher

       
 
 
 
 
 

 

B—  örb##t#  Veseichurtt  ——
unverletzt  befundenen  Verschlusses:

a)  d  Grenzaufseher
zur  Begleitung  über  die  Grenze  über

 

 

Die  Richtigkeit  dieser  Angaben  bescheinigen:  18
Kühle  Grünhof  eren  Augen  in  das  Ausland  ausgeführt.
Hauptamts-Assistent.  Revisions-Aufseher.  7  den  18
Die  Erledigung  des  Begleitscheins  bescheinigt
Bremen  ,  den  7.  Juli  18  85

Königlich  Preußisches  Haupt-Zoll  -Amt.
Z.  Absst.  A  für  Eilg.  a.  Hauptbhf.

Siegert
Hauptamts-Asfistent.
        <pb n="184" />
        Abgegeben  am  1.  Juli

 

18  85.  Die  Revision

168

 

 

 

übernehmen  *)  Ober-Kontrolör  Ehrenfeld  und  Hauptamts-Assistent  Buchner.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  I.  II.  III.
—eklaration,  Auszug  aus    oderr  dem  Niederlageschein.  Angabe:
a)  der  Eingangs-Anträge
  grenzstrecke,
.  Der  Kolli  Gattung  und  Menge  der  Waaren  Angabe,  und  b)  des  Herkunfts-.
  «  ob  und  wie  Bemerkun-  lands,
2  ,«-.  «  »  .  und  bei  c) des Bestimmungsstands
Name  nach  der  noch  nicht  geprüften  nach  stattgehabter  amtlicher  und bei welchem    des    
und  Angabe  des  Deklaranten.  Ermittelung.  Waaren-  der  Waaren:
und  Amte  ein  J  disponenten
  Zahl  ob  die  Waaren
  Wohnort  Zeichen  und  Art  Tarifmähize  Benen-  Verschluß  (Deklaranten,  dem  Verededer
  und  d  Benennung  Menge.  nung  der  Waaren  Menge.  angelegt  ist,  Begleitschein-  lungsverkehr
Num-  er  der  Waaren  nach  mit  Angabe  der  Tarif-  und  Extrahenten,  angeherent  Z
Ermrpfänger  Ver-  4.  B  nummer  und  der  Brutto-  Zahl  der  Waaren.  der  Sagerzeit  in
ger.  mern.  Anleitung  Bruttot,  Netto-  »  Nettogeweicht  fangelegten Kührers  Niederlagen;
B  packung.  .  Gewicht**)    Gewicht  Nummer  des  stati-  ".)  Gewicht  Blei  führers  rr).  Dob  die  Waaren
—  des  Zolltarifs.  wich  7  stischen  Waaren-  wich  1  1  eie  von  Konten  abkg.
  —  kg.  100  verzeichnisses.  kg.  kun  kg.  Y100  u.  s.  w.  gemeldet  sind.
1  2.  3.  4  5.  6.  7.  8.  5  10.  11.  12.  13.
—  —  1|  Kiste  Kurze  Waaren  13.  u#.  Kreuz-  Mit  Aund-D)
Nr.  1  6  Weise.  Begleit-  Belgien
6  0  ·
geschnürt  schein  1|11)  Schme-1
  und  mit  auf  den
#  einem  BremeneB#m
—  1  Blei    von den  6 Januar
1  Herbes-  Spediteur  bis
—  —  —————
«  vers  Walter  1—188
lchlasien  In  Bremen.
Lachen,  den  [□.  Juli  1885  —.
—  "
—
l
I  I
l
We
Mit  dem

Ded
Niederlage-Register

’
Rößler

übereinstimmend.

Hauptamts-Assistent.

 

 

 

*)  Nur  für  den  Fall  des  lokalen  Bedürfnisses  auszufüllen.

)  Zu  Spalte  6,  9  und  17.  Bei  Waaren,  welche  nicht  nach  dem  Gewicht  verzollt  werden,  ist  die  Menge  unter  entsprechender  Bezeichnung  der  Menge-Einhelt  (Tonne,
Stück  rc.)  in  die  für  Angabe  des  Bruttogewichts  vorgesehene  Spalte  einzutragen.
        <pb n="185" />
        IV.

Revisionsbefund.

   

Der  Kolli  Der  Waaren

Menge.
Durch  Verwiegung  ermitteltes
  Gewicht.

Zahl
und  Art
der
Verpackung.


tarifmäßige  Benennung
mit  Angabe  der
Tarifnummer  und  der
Nummer  des  statistischen
Waarenverzeichnisses.

Zeichen
und
Nummern.

  Brutto“)

1

Netto

kg.

18.

kg.

14.  17.

—  —„  ——„Ô  —

 

 

 

1

169

V.  VI.  VII.
Weiterer  Nachweis
Zollberechnung.  der  Waaren.  Bemerkungen
über
Netto-Ge-  Der  Hebe-  Der  vorhandenen,
wicht  durch  und  Kontrol-  Vertehrs.
Abrechnung  nach-  beibehaltenen  oder
der  tarif.,  Tarif-  register  weisung
mäßigen  ZJollbetrag  angelegten
Tara,  mit  satz  Verschluß,
Angabe  des
Tarasatzes  Nummer,  Zahl  der  Bleie
Blatt
u.  s.  w.

kg.

19.  25.
        <pb n="186" />
        —  170  —

Vermerke  über  veränderte  Bestimmung  der  Waaren  u.  .  u.
(Vereins-Bollgesetz  8§.  46,  49,  50  und  96).

beantrage  den  Begleitschein  hier  zu  erledigen.

,  den  .  18

beantrage  diesen  Begleitschein  zum  Zweck  der  Weiterversendung
  der  Waaren  an

in  auf  das  Amt

zu  überweisen,  indem  ich  in  Beziehung

auf  den  weiteren  Transport  die  Verpflichtungen  des  Begleitschein-Extrahenten

  (§8.  44  und  46  des  Vereins-Zollgesetzes)  übernehme.

den  18

 

den

Eingetragen  unter
Registers  und  auf  das
mit  Gültigkeitsfrist  bis  zum
überwiesen.

Verschluß:

den

Genehmigt.
18

Amt.

des  Begleitschein-Ausfertigungs-Amt


Amt.
        <pb n="187" />
        —  171  —

Muster  H.

Deklarations-Register  Abgegeben,  den  9.  Februar  1886

lat  Nr.
Begleitschein-Empfangs-Register  1  Blatt  10  Nr.  168

Die  Revision  übernehmen:)
Die  Hauptamts--Assistenten  Böschen  und  Dassel.

Ausjug

dem  Begzleitschein  #I  des  Haupt-Zoll-Amtes  zu  Aachen  Nr.  85
vom  15.  Januar  1886  über  die  damit  an  den  umstehend  genannten  Empfänger  eingegangenen  Waaren
Behufs  der  Anmeldung  derselben  zur  Verzollung.
Niederlage—
J.  Ulrich.

 

Annahme-Erklärung.

Indem  den  Empfang  des  auf  Grund  dieser  (der  angestempelten)  Anmeldung  ausgefertigten,  unter  Nr.  des  Begleitschein-Ausfertigungs-Registers
  eingetragenen  Begleitscheins  anerkenne  ,

übernehme  zugleich  die  aus  demselben  nach  §§.  44  und  46  des  Vereinszollgesetzes  sich  ergebenden  Verpflichtungen.

verpflichte  den  darin  festgestellten  Zollbetrag,  wenn  der  Nachweis  der  erfolgten  Zahlung  desselben  an  das

Empfangsamt  nicht  bis  zum  Ablauf  der  für  die  Uebersendung  des  Erledigungsscheins  festgesetzten  Frist  erbracht  sein  wird,  auf  Anfordern
  bei  dem  Begleitschein-Ausfertigungs-Amt  einzuzahlen.“)

den  18

 

Erledigung  des  Begleitscheins.
Die  Erledigung  des  Begleitscheins  bescheinigt  auf  Grund  des  Erledigungsscheins  Nr.  Ziffer
,  den  18

*)  Nur  für  den  Fall  des  lokalen  Bedürfnisses  auszufüllen.
*.)  Bei  Begleitscheinen  I  werden  die  Worte  „verpflichte“  bis  „einzuzahlen“,  und  bei  Begleitscheinen  II  die  Worte  „übernehme“  bis  „Verpflichtungen“  durchstrichen.

31
        <pb n="188" />
        172

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J.  u.  III.
2  der-Deklaratian.  Angabe:
Inhalt  des  Begleitscheins.  ber  Eingangs
ingangs-Z„
  Anträge  grenzstrecke,
"  Der  Kolli  Gattung  und  Menge  der  Waaren  Angabe,  und  b)  des  Herkunfts-B
  ob  und  wieemerkun-  lands,
.  .  d  bei  des  Bestim-Name
  nach  der  noch  nicht  geprüften  nach  stattgehabter  amtlicher  8  *  gen  des  deenenstinn
d  Angabe  des  Deklaranten.  Ermittelung.  Waaren-=  der  Waaren.
un  4  Zahl  Amte  ein  bispenenten  a)  ob  die  n  „
Wohnort  Zeichen  d  A  Tarifmäßige  Benen.  Verschluß  (Deklaranten,  Pbenaibhtanee
7  d  2d  Art  Menge  Men  angelegt  ist,Begleitscheinder
  un  5  Benennung  ge.  nung  der  Waaren  ge.  Begleitschein  lungsverkehr
Num-  er  der  Waaren  nach  mit  Angabe  der  Tarif-  und  Extrahenten,  angehören;
E  »  Ver-  ;  Zahl  der  Waaren-  e)  derLagerzeit  in
mpfänger.  mern  Brutto-  nummer  und  der  Brutto-  N  N  ·
Anleitung  6  Netto-  »  Netto-  angelegten  übrers  iederlagen:
F  packung.  ·  e-  6  icht  Nummer  des  stati-  ·  e-  Gewicht  n  fũ  rer  ꝛc.  ).  Nob  di  W
des  Zolltarifs  wicht)  stischen  Waaren-  1  wicht')  Bleie  EE—
z  ·  1  1  1  1  nabkg.
  o  kg.  Too  verzeichnisses.  T  kg.  #i  kg.  5  u.  s.  w.  gemeldet  sind.
i  1
2.  39.4  5  6  .  -  9.  10.  11.  12.  13.
Kaufmann  T  4  ————
.  «  ,  —  —  —  »
I1..  J.  Ulrich  "b  1  Mohairgarn,  —  l  18  *  Näthe  a)  und  bl
——.  .  .  —  —  ·  —  —
n  in  Ballen  dublirt  gefärbt  J  I  «  l—  ver-  Belgien
Harburg  ohne  il  I  iIII  schnürt
—  1—0  U  „
eiserne  P  und  mit
  Reifen    einem
3  3  »  Blei  ver-schlossen  —
l  —  —  —  —  --.  ·  —
    -  


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l
I
i

 

 

 

 

 

 

 

Mit
dem  Begleitschein

übereinstimmend.

 

 

 

 

 

 

John,

 

 

 

 

 

 

Hauptamts-Assistent.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

I-LI

l

l

l

 

 

 

 

·.’).ZUSpalte6,9und17.
Stück  ꝛc.)  in  die  für  Angabe  des  Bruttogewichts  vorgesebene  Spalte  einzutragen.

Bei  Waaren,  welche  nicht  nach  dem  Gewicht  verzollt  werden,  ist  die  Menge  unter  entsprechender  Bezeichnung  der  Menge-Einheit  (Tonne
        <pb n="189" />
        173

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV.  V.  VI.  VII.
..  Weiterer  Nachweis
Revisionsbefund.  Zollberechnung.  der  Waaren.  Bemerkungen
Der  Koll  Der  W  über
er  Kolli  er  aaren  29
Netto-Ge-  Der  Hebe-,.  Der  vorhandenen,
.  Verkehrs-—
  und  Kontrol-  nach-  beibehaltenen  oder
rechnung  Z  "„
Zahl  tarifmäßige  Benennun  Jeee  der  tarif-  Tarif-  register  weisung  angelegten
Zeichen  g  g  Durch  erwiegung  er-  mähigen  Vollbetrag  geleg
und  und  Art  mit  Angabe  der  mitteltes  Gewicht.  Tara,  mit  satz  Vers  chluß
Num.  der  Tarifnummer  und  der  Angabe  des  #  5
mern  Ver-  Nummer  des  statistischen  Tarasatzes  Be-  Blatt  Nummer,  Zahl  der  Bleie
"  ..  ·  Blatt
packung.  Waarenverzeichniffes.  Brutto-)  Netto  nennung.  Nr.  .  U»·w«
1  1  laufende  Nr.
kg.  kg.  sool  xkg.  100  Mark.  Mark.  Vf.  I
14.I15.  16.  ½77.  18.  18920.  21.  22.  23.  24.  25.
l  —  ———1
□  1  Ballen  Mohairgarn,  18  —  17  45  24  4  15E.  IJ.  1  Unverletzt  und
7ophne  dublirt  gefärbt  133  abgenommen.
eiserne  Pos.  41  0  2  6  s  !—  "  4(“x—  1  "
Reifen  Nr.  873  #  ü65  *7  *  #  *4*
«  —  ——  —.  —
1  —  —  —  E
—  —  —  —  —  —  —  —  —
Harhung,  den  10|  Februqr  1886  I  k

 

 

 

Böschen

 

 

 

Hauptamts-Assistent

Dass  el

 

Hauptamts-Assistent.

 

l

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l
L
l
I
i
        <pb n="190" />
        Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="191" />
        —  175  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränmmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

  

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  11.  Juni  1886.  24.
Inhalt:  1.  Militär-Wesen:  Erlöschen  der  einer  Lehr-  unterliegenden  und  den  Anforderungen  der  Reblaus-Konanstalt
  verliehenen  Berechtigung  zur  Ausstellung  wissen-  vention  entsprechend  erklärten  Gartenbau=  2c.  Anlagen  178
schaftlicher  Befähigungszeugnisse  für  den  einjährig-srei-  5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Ausführungsbestimmungen  zum
willigen  Militärdien  ft  ..  Seite  175  Gesetz  bestesfen  25  Besteuerung  des  Zuckers;  .  Grenz=—
  ·  kontrole  für  den  Handel  mi  weinen  im  Bezirk  des
2.  Konsulat,  Wesen=  urnennung:  Ermächtigung  zur  Vor,  Hauptzollamts  Johannisburg;  —  Veränderungen  in  dem
  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Stenerstellen;
3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  —  Ableben  eines  Reichsbevollmächtigten;  —  Titelverleihung
Mai  1886  176  an  einen  Stations-Kontrolörl  188
4.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Abänderung  des  Verzeich-  6.  Holizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
nisses  der  im  Reichsgebiet  regelmäßigen  Untersuchungen  Reichsgebttenn:  189

 

 

1.  Militär  =  Wesen.
Bekanntmachung.

Die  der  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Günther  zu  Braunschweig  (Verzeichniß  vom  13.  April  d.  J.,
Central-Blatt  S.  91,  C.  b.  VI.)  verliehene  Militärberechtigung  ist  durch  den  am  4.  Mai  d.  J.  erfolgten
Tod  des  genannten  Leiters  der  Anstalt  erloschen.

Berlin,  den  7.  Juni  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

2.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Amoy  von  Aichberger
zum  Konsul  in  Galatz  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Gesandten  von  Holleben  zu  Tokio  ist  auf  Grund  des  8.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  allgemeine
Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

32
        <pb n="192" />
        176

 

3.  Bantk-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  Event.
Bezeichnun  Gegen  Gegen  Sonstige  -Gegen  Verbindlich  Gegen  Gegen  Verbindlich-7
  z  g  Grund·  Reserve-  Noten-  egen  unge-  egen  falig  egen  keiten  Gegen  Sonstige  Begen  Summe  Gegen  8
S  der  30.  April  beckte  30.  April  Ver.  30.  Aprihmit  80.  April  30.  April der  30.  April  weiterge.
9  Banken.  Kapital.öonds.Umlauf.386C.Noten.8s6.  bindn  5.  u1885.  rdi.  888.  Passiva,  1886.  Passiva.  1886.0  gebenen
  Bindlichkeiten.  *—  7
Wechseln.
1.  2.  8.  4  b.  6.  7.  8.  9.è0  11.12.  13.  14.  15.  16.  17.
11  Reichsbark  .120  000  22  398  764  318|—  302714  19  642/  —  57002.277  5786□24  898  —  —  496  —  7111  184  790|/—  5444  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  83  000  600  2798—  45  1262—  16  3829—  1561  —  —  19  —  10  246—  206  183
3Kölnische  Privatbank.  3000  750  1596  —  442  876—  293  505  53  2187—  87  20  —  8  058—  6276  215
4Magdeburger  Privatbank  3000  603  2030—  213  1  170—  2  205—  298  657—  8  214—  38  6  709—  557  200
5Danziger  Privat-Aktien-Barrk
  3u000  750  2509  1854  1239—  6  560  —  97  6  906  —  364  926  436  14  651-—  323  39
6  Provinzial-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  3000  750  1359—  255  804—  239  19—  3  1  318  372  50—  163  6  496—  43  392
7bannoversche  Buk  12  000  1200  4139—  526  2252—  406  5032—  233  646—  48  1  836—  7424-  853—  881  1  465
8  Frankfurter  Baurk  17143  3966  10  106/—  1528  5449J90—  716  3924%  554  2827—  214  1515—  88  39  481  —  2384  1  418
9Bayerische  Notenbank  7500  1  134  63752—  2359  26727—  415779460  -  916  130—  75  4657/4  809  86  633—  559  1554.
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  4039  46298|  2892  16975  400  263  +  1253  10229—  390  143—  7  93372|+  3748  2072
11  Leipziger  Kafsenverein.  3  o00  236  2763—  65  950  K  132122  —  385  323—  56  86H  1  8529  2565  12
13:3hemnitzer  Stadtbank  510  127  50-  16  251  43  60N  4  3016—  73  103  52  4324|—  1  325
13  Württembergische  Notenbank  9  000  564%  18  00  —  568  9880—  188  1176—  136  149.  37  313-  311  30  002  —  636  821
14  Badische  Bank  ..t-  9  000  1534  12245—  641  7931—  17  553—  335  —  —  301  33  23633—  943  2  742
15Bank  für  Süddeutschland  15  San  1775  14281|—  656  9034—  242  145—  259  —  —  363—  35  32236—  880  2  803
16-Braunschweigische  Bank  10  500  430  2395—  112  1  708—  141110  —  676  1300  —  297  199—  23  16014  —  1  108  2  125
17|Kommerzbank  in  Lübeck.  400  103  159  s31  —  —  1213  42  22885T  62  111.  S#6—  31  59
18  Bremer  Baekz  16  607  892  3820—  4  2448|  54  60—  33  15975—  761  80|  8  37434—  827  1  085
Zusammen668  332  41  8505953  876  —  34  953  108  598|—  62  620  810  293  +  249260  48248—  1752  1138  +  939s  634  037—  10  810  0  17540

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  Spalte  57:

Zu  Spalte  9  Nr.  8“
9.  1

Zu  4

 

 

*
4
G

 

 

Davon  in  Abschnitten  zu  100  .#4

200
500

1000

94  470“4%

 

 

Bemerkungen.
639  586  300  51K

 

205  800  .X  (bei  der  Bank  Nr.  6),
55  630  500  K  (bei  den  Banken  N.  1,  6,  8,  10,  11),

256  613  500  K  (.
Darunter  135  300  JK  noch  niht  zur  Einloͤsung  gelangte  Guldennoten.

 

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="193" />
        Wesen.

banken  Ende  Mai  1886,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  April  1886.
auf  tausend  Mark.)

177

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —

8

Metall-  Gegen  Keichs  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  onstige  Gegen  Summe  Gegen  3
30.  April  kafsen-30.  April  anderer  30.  April  Wechsel.  s30.  April  Lombard.  30.  April  Effekten.  30.  April  30.  April  der  30.  April!
Bestand.G.scheine  1886.Banken.1886.  1886.  1886.  1886.Aktivra.  18866.  Artira.1886.  "
9.

r
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  34.
712  860  25  703  20  458+  3  119  11  35—  20911  365240—  1464  44  357—  4359  12745—25  383  24  322—  70  1191  3t0  45451
1016  —  104  5—  8  515  83  4649—  256  32011  97  919  —  42  —  10  341—  1882
681—  107  14—  19  25—  223  6530—  107  6055  13  46  —  264—  224  8  165—  667
714—  93  6—  10  140—  108  3  145—  337  1  050—  48  1  6190  J  280  116—  236  6  79000—  552  4

1  00  —  17  1  —  2665  177  6218  —  3653  5776  16  178—  124  1517  633  14  999.  332  5
485—  78  31  2  67  60  4162  37  1316—  2  —  —  5411—  54  6  57-1—  356

1  628—  85  36—  24  223—  57  14252  795  1024  40  4514  45  7239.  117  24  8353—  8817

3  81—  552  79  4  22  7666—  28222254111  1769  2413+  135  4560  —  2932%  101  39  973  —  23464
33  0164  1285  81  4  3928  509  45  083  —  2530  1  6568—  149  1568  +  1060  1  299—+  1562  86  633—  5599
17  636—  336  518—  208  11169)  3036  53  662  1  1832  2568—  96  770  +  4353  7049—  933  93372+T  374810
1  038—  29  22  8  753—  57  3  731  405  13900—  15  6084  117  1  087—  1564  8529  +  2651
213—  25  9—  5  35—  7  3  207½  60  128—  18  2811  50  4511  66  4324—  1.12

8  17—  110  34—  15  710—  455  19  64911  75  3338—  92  486  49  567—  32  30  002)—  63613
4147—  401  19—  53  148—  170  16  943:—  240  648  10  38  —  1690  —  89  23  633—  94314
5032—  145  18—  13  19—  256  18  58093—  1283  841  24  4075  85  3493  +  708  322366—  880|5
616—  28  2—  18  69—  52  5674  4322  1756  —  52  527—  690  73833—  95  16  027—  1107/  16
203  48  10—  5  265  134  2189—  362  2611.——  90  1  185  11  2523+  223  6  6361—  31117
12644  98  55  2  531-  1  31  146—  1525  1  829—  66  2331.  676  1  140  229  37  818—  781118

7935414  24  828  21  370|+  2  877  30  6866  242  829  513—  9194  71  159—  4732  32  287—24291  63  665  4641  9  806

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

32“
        <pb n="194" />
        178

4.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

—.

Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Vorschrift  im  8.  7  Absatz  3  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1883  (Reichs-Gesetzblatt
Seite  149)  werden  die  in  den  Bekanntmachungen  vom  15.  Juni  und  vom  12.  Dezember  v.  J.  (Central-Blatt
  Seite  244  und  Seite  583)  enthaltenen  Verzeichnisse  von  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen
und  Gärten,  welche  regelmäßigen  Untersuchungen  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und  amtlich  als  den
Anforderungen  der  internationalen  Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärt  worden  sind,  insoweit  dabei  die
Königreiche  Preußen,  Sachsen  und  Württemberg  sowie  die  freie  und  Hansestadt  Hamburg  in  Betracht  kommen,

durch  das  nachfolgende  Verzeichniß  ersetzt.

thum  Baden  veröffentlicht.

 

—

Gleichzeitig  wird  ein  derartiges  Verzeichniß  für  das  Großherzog=———4



 

—..eee

 

 

—  —

—  —

 

S  Name  des  Besitzers
S  und  Lage  des  Grundstücks.  Bemerkungen.
S  Art  des  Grundstücks.
Preußen.
1.  Provinz  Pommern.
1.|Fechner,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Stettin.





 

 

2.  Provinz  Schlesien.

Lüdke  (in  Firma  Guido  von  Drabizius),  Handelsgärtnerei.
Laqua,  Paul,  Handelsgärtnerei.

Laqua,  Reinhold,  Handelsgärtnerei.

Breiter,  E.,  Handelsgärtnerei.

Streubel,  Handelsgärtnerei.

Barth,  Lehrer,  Baumschule.

Klose,  Baumschule.

Lindner,  Handelsgärtnerei.

Krause,  F.  W.,  Handelsgärtnerei.
Gartenbau-Aktiengesellschaft-Etablissement.

Lohle,  G.,  Handelsgärtnerei.

Eichler,  O.,  Handelsgärtnerei.
Löwenthal,  Dr.,  Botanischer  Garten.

Stadt  Breslau.

I
#

Hassitz.
Bernstadt.
Spalitz.
Zirlau.
Neusalz  a.]O.
Grünberg.

Iy

Hirschberg.

 

3.  Provinz  Brandenburg.

Wendt,  W.,  Gärtnerei.

Blume,  Carl,  Gärtnerei.

Janicki,  A.,  Gärtnerei.

Schultz,  Gustav  A.,  Gärtnerei.

Schultze,  B.,  Gärtnerei.

Birkel,  F.  W.,  Gärtnerei.

Mendelsohn,  Geh.  Commerzien-Rath,  Garten.
Burmeister,  L.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Goerms,  Baumschule.

Berlin.

#
#

Charlottenburg.




Potsdam.

 

 

 

Hasenhaide  9a.

Königgrätzerstr.  140.

Motzstr.  87.
Eckartsberg.

Bismarckstr.  109.

Robertspark.

Hardenbergstr.  12.
        <pb n="195" />
        —  179

 

 

 

 

 

Name  des  Besitzers

.  und  Lage  des  Grundstücks.  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.

10.  Fricke,  Gärtnerei.  Wildpark.

11.  Riemschneider,  Gärtnerei.  Brandenburg.
12.Stiftung,  Landesbaumschule.  Alt-Geltow.
13.Haerecke,  Gärtnerei.  Eberswalde.

14.  Buntzel,  M.,  Baumschule.  Nieder-Schönweide.
15.Späth,  Oekonomie-Rath,  Baumschule.  Britz  und  Treptow.
16.|Kunkel,  A.  &amp;amp;  W.,  Gärtnerei.  Schöneberg.

17.  Weigt,  H.,  Gärtnerei.  b

18.  Neumann,  Otto,  Gärtnerei.  »

19.  van  der  Smissen  &amp;amp;  Schwarz,  Gärtnerei.  Steglitz.

 

 

Lacker,  Carl,  Gärtnerei.

)Metz  &amp;amp;  Comp.,  Baumschule.
Trützschler  von  Falkenstein,  C.,  Gärtnerei.
Harms,  R.,  Gärtnerei.

Wendt,  W.,  Rosenschule.

Hildmann,  H.,  Gärtnerei.

#

Falkenberg  i./M.
Rixdorf.
Oranienburg.

 

4.  Provinz  Sachsen.

Sattler  und  Bethge,  Gärtnerei.
Grube,  Wittwe,  Gärtnerei.
Zappe,  A.,  Gärtnerei.

Gebhardt,  Aug.,  Gärtnerei.
Feuerstake,  Gärtnerei.

Wegener,  Gärtnerei.

Bertram,  Chrn.,  Baumschule.
Haage  &amp;amp;  Schmidt,  Gärtnerei.
Platz,  C.,  &amp;amp;  Sohn,  Gärtnerei.
Haage,  Fr.  Ad.,  jun.,  Gärtnerei.

)Lorenz,  Chrn.,  Gärtnerei.
Bürger,  W.,  Gärtnerei.
Kurtz,  Gärtnerei.

Weber,  Wilhelm,  Gärtnerei.

Dieck,  Dr.,  Baumschulen-Etablissement.  "
HPoenicke,  E.,  Baumschule  und  Garten  (Kunstgärtnerei).

Heydrich,  Rosenschule.
Wesselhoeft,  NRosenschule.
Sensenhauser,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Grob,  Gebrüder,  Gärtnerei.

Otto,  Gärtnerei.

Quedlinburg.

Stendal.
Erfurt.

1u
*  -

Halberstadt.

I#

Hoeschen.
Delitzsch.
Langensalza.

berg).
Wittenberg.

"?

 

5.  Rheinprovinz.

Grosch,  Ernst,  Gärtnerei.
.Kleinsorge,  E.,  Söhne,  Gärtnerei.

3.Kurth,  Johann,  Gärtnerei.

 

Godesberg.

n
L

Johannisthal  bei  Berlin.

 

Pretzsch  (Kreis  Witten-
        <pb n="196" />
        —  180  —

 

I

 

Roßbach,  Christian,  Gärtnerei.

Best,  Gebrüder,  Gärtnerei.

.NReuter,  Baumschule.

)n[Heß,  Wilhelm,  Gartenanlage.
Brögelmann,  Heinrich,  Gartenanlage.
Dinslake,  Heinrich,  Gartenanlage.
Scharff,  Johann,  Baunschule.
Fettweiß,  Peter,  Gärtnerei.

Dähne,  Eugen,  Handelsgärtnerei.

)Edler,  Wittwe,  Handelsgärtnerei.

Empting,  Johann,  Wittwe,  Handelsgärtnerei.

.Evertz,  Mathias,  Handelsgärtnerei.
.  Hülsen,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
Janssen,  Friedrich,  Wittwe,  Handelsgärtnerei.

Janssen,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.

 

.Neukirchen,  Caspar,  Handelsgärtnerei.
.Pannenbecker,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
.Svbertz,  Peter,  Handelsgärtnerei.
.LCLaurentius  &amp;amp;  Cie.,  Baumschule.
.CLaurentius,  Heinrich,  Wittwe,  Baumschule.

Moll,  Peter,  Baumschule.

Samson,  Albert,  Baumschule.
.)Fiskus,  Botanischer  Garten.

Aktiengesellschaft,  Zoologischer  Garten.
Wensclewsky,  Gebrüder,  Handelsgärtnerei.

)HPosse  &amp;amp;  Comp.,  Handelsgärtnerei.

)Wolff,  W.,  Handelsgärtnerei.

Steinstrasser,  Georg,  in  Firma  Knab,  Handelsgärtnerei.
.Wassenhoven,  Hubert,  Gartenanlage.

Trimborn,  Everhard,  Baumschule  und  botanische  Anlage.

Linden,  Heinrich,  jun.,  Kunstgärtnerei.

Hoeninghaus,  Wilhelm,  Gärtnerei.
LTerhorst,  Gärtnerei.

Haack  &amp;amp;  Müller,  Baumschule.
Haack  &amp;amp;  Müller,  Gärtnerei.

Nosenkräuzer,  Christian,  Baumschule.
Brauchle,  Ambrosius,  Gärtnerei.
Nosenkräuzer,  Anton,  Gärtnerei.
))Arends,  Karl,  Gärtnerei.

Schmidt  &amp;amp;  Sohn,  F.,  Gärtnerei.

 

 

 

n

Tüngefeld  bei  Oberpleis.
Barmen.

i’

Pfalzdorf.
Uerdingen.
Crefeld.

I/"
Viersen.
Kempen.
Lennep.
Neviges.
Bienen.
Kürenz  bei  Trier.
Trier.
St.  Paulin  bei  Trier.

Saarbrücken.
Essen.
Wesel.

 

S  Name  des  Besitzers

und  Lage  des  Grundstücks.  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.

4.Gräve,  Ludwig,  Gärtnerei.  Lannesdorf.

5.  Rieck,  Peter,  Gärtnerei.  Mehlem.

6.  Fahrmeyer,  Friedrich,  Baumschule.  Rüngsdorf.

7.  Strauß,  Heinrich,  Gärtnerei.  Ehrenfeld.

8.Bellen,  Wilhelm,  Gärtnerei.  „

9.  Saddeler,  Peter,  Gärtnerei.  Melaten.
        <pb n="197" />
        181

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  des  Besitzers
—  und  Lage  des  Grundstücks.  Bemerkungen.
5  Art  des  Grundstücks.
50.  Luyken,  Wilhelm,  Gartenanlage.  Wesel.
51.|Kösthorst,  Theodor,  Gärtnerei.  u
6.  Provinz  Schleswig-Holstein.
1.  Riemschneider,  Ernst,  Gartenanlage.  Altona.
2.  Stämmler,  C.,  Gärtnerei.  Segeberg.
3.Witter,  Gärtnerei.  »
4.Scheider,Gärtnerei.  Wandsbeck.
5.|Stoldt,  C.,  Gärtnerei.  5
6.Riecken,  E.,  Gärtnerei.  „
7.  Handrecka,  Gärtnerei.  u
8.  Seemann  &amp;amp;  Göpel,  Gärtnerei.  u
9.  Neubert,  E.,  Gärtnerei.  »
10.Koch,L-,Gärtnerei.  »
11.Martens,H.,Gärtnerei."  »
12.]  Graf  Kielmannsegg,  Baumschulen.  Gülzow.
7.  Provinz  Hannover.
1.  Hirt,  Gärtnerei.  Uelzen.
2.  von  Seht,  Heinrich,  Hofpächter,  Baumschulen.  Westerende-Otterndorf.
3.  Westenius,  E.,  Baumschule.  Hildesheim.
4.  Dedecke,  Lehrer,  Baumschule.  Stelle,  Amt  Winsen  a.  d.L.
5.  Hesse,  Herm.,  Baumschule.  Weener.
6.Hesse.  Wilh.,  Bürgermeister  (Verwalter  Berlin),  Baumschule.  Holthusen.
7.  Köwing,  Baumschule.  Göttingen.
8.  Reinke,  Baumschule.  Soegel.
8.  Provinz  Hessen-Nassau.
1.Eisenbeis,  Josef,  Söhne,  Rosenpflanzung.  Ems.
2.Lefébre,  Christian,  Rosenpflanzung.  „
3.  Wurm,  Franz,  Rosenpflanzung.  u
4.  Hoffrichter,  Paul,  Rosenpflanzung.  u
5.  Weiß,  Heinrich,  Rosenpflanzung.  »
6.Schmidt,  Karl,  Rosenpflanzung.  Eltoille.
7.]  Weber,  August,  Gärtnerei.  Wiesbaden.  Parkstr.  34.
8.  Klein,  Gebrüder,  Gärtnerei.  u  Elisabethstr.  14  und  16
und  Schiersteinerstraße.
9.Scheffler  II.,  Konrad,  Rosenpflanzung.  Soden.
10.  Weigand,  Christoph,  Rosenpflanzung.  (
11.  Hild,  Rosenpflanzung.  u
12.  Becker,  Hauptmann  z.  D.,  Gärtnerei.  Königstein.
13.|  Dornauf,  Lorenz,  Gärtnerei.  „
14.Buxbaum,  Philipp  Peter  und  Genossen,  Baumschule.  Cronberg.
15.  ISchellenberg,  Philipp,  und  Genossen,  Baumschule.  »
16.Getnhard,David,Baumschule.

 

 

»
        <pb n="198" />
        —  182

 

 

—  —

 

Name  des  Besitzers
und  ·

Art  des  Grundstücks.

Lage  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

 

 

Weidmann,  Friedrich,  Baumschule.
derselbe,  Baumschule.

Müller,  Heinrich  Joseph,  Rosenpflanzung.

Huttenlehner,  Johann,  Rosenpflanzung.

.Eichenauer,  Karl,  Rosenpflanzung.

derselbe,  Rosenpflanzung.

(Clauer,  G.  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Döllsaedt  &amp;amp;  Richter,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Fleisch-Daum,  I.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

OHoß,  A.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Meyer,  Adam,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Neder,  I.  A.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Niemann,  Theodor,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Rühl,  Ph.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Stock,  Peter,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

)/.Wenzel,  J.  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Witzel,  A.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Petersen  Nachfolger,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

„Hohm,  Franz,  Baumschulen.
Schulz,  Karl,  Kunstgärtnerei.
Nohde,  Karl,  Kunstgärtnerei.
Siesmeyer,  Gebrüder,  Kunstgärtnerei.
Hartdegen,  Karl,  Gärtnerei.

Müller  &amp;amp;  Sauber,  Gärtnerei.

 

Cronberg.

#

Gelnhausen.
Hanau.

Bockenheim.

Cassel.

#

Königreich  Sachsen.

Meurer,  Gottlob  Reinhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Neumann,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Ruschpler,  Paul,  Rosenzüchterei.

Herschel,  Moritz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Schneider,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Busch,  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Liebig,  Emil,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Schulze,  Conrad,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Knöfel,  Gebrüder,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Beyer,  Robert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Schreiber,  Bernhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Mietzsch,  C.  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Nätzsch,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Kuntze,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Liebmann,  Oscar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Weigt,  J.  C.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

 

Dresden.

Eckenheimer  Landstr.  131.
Röderbergweg  118.
Gutleutstraße.
Bornheimer  Landstr.  97.
Bornheimer  Landwehr
100.
Herderstr.  28.
Eschw.  Landstraße.
Westendstr.  62.
Sachsenhauser  Landfahrweg
  219.
Heidestr.  94.
Schwarzgoldweg.
Mainzerlandstraße.
        <pb n="199" />
        —  183  —

 

 

2  Name  des  Besitzers

—  und  Lage  des  Grundstücks.  Bemerkungen.
2  Art  des  Grund  stücks.

17.  Lehmann,  J.  B.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Dresden.

 

Wagner,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Manewaldt,  C.  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Lehmann,  Joh.  Ed.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

,Füge,  G.  A.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
.Lange,  A.  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Lessing,  Oscar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Lenz,  R.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

-Just,  Tosef,  Landschafts-,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
.Gössel,  Moritz,  Gärtnerei  und  Pilzzüchterei.

Nitzsche,  Adolf,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Rülcker,  Karl  Julius,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
-Müller,  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Döring,  Curt,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Naue,  Christ.  Hermann,  Rosengärtnerei.

Kegel,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Hähnel,  Bernhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Tube,  Gotthelf  Ernst,  Baumschulen.

Barteldes,  M.  L.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
.Berg,  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Blei,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Engelhardt,  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
.Fischer,  Gustav,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Freudenberg,  Hermann,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Geißler,  Guido,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Geyer,  Felix,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Hartl,  Oscar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Haubold,  Bernhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

SHärtelt,  Ernst,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Hofmann,  Nobert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
.Lehmann,  Gustav,  Gärtnerei  für  Baumschulartikel  und

Maiblumen.

Liebig,  Emil,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.
Müller,  Richard  H.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Olberg,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

.Poscharsky,  Oscar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Renschka,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Richter,  Albin,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Nichter,  L.  R.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.,

Richter,  Hermann,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Schäme,  Carl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
.Schäme,  Julius,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
.Schletter,  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
.Seidel,  T.  IJ.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Simmgen  sen.,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Stöckert,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

 

[#

Wölfnitz  bei  Dresden.
Striesen  bei  Dresden.
        <pb n="200" />
        —  184  —

 

 

S  Name  des  Besitzers

S  und  Lage  des  Grundstücks.  Bemerkungen.
z  Art  des  Grundstücks.

62.  Weißbach,  Robert,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

 

Babel,  A.  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Gregor,  Adolf,  Handelsgärtnerei.
Gregor,  Ernst,  Handelsgärtnerei.

)s86regor,  Richard,  Handelsgärtnerei.
.Günther,  C.  W.  Handelsgärtnerei.
Hebold,  Otto,  Handelsgärtnerei.
.9Jäger,  Georg,  Handelsgärtnerei.

Mehnert,  Gustav  Emil,  Handelsgärtnerei.

.Peppisch,  Theodor,  Handelsgärtnerei.

Plotz,  Emil,  Handelsgärtnerei.
Schneider,  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Sperling,  Wittwe,  Handelsgärtnerei.

Wagner,  Max,  Handelsgärtnerei.
Degenkolb,  Rittergut.

Scholino,  Christian,  Handelsgärtnerei.

Pietzner,  Karl  Friedrich  August,  Handelsgärtnerei.
Meyer,  Friedrich  August,  Handelsgärtnerei.
Mönch,  Fr.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Mönch,  Th.,  jun.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Ehrlich,  F.  E.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
.Peters,  C.  A.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Rischer,  W.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Köhler,  Wilhelm  Hermann,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Richter,  Oscar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

.Ackermann,  Ernst  Oswald,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Damm,  Gustav  Emil,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
OHühndorf,  G.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Hupe,  Carl  Heinrich  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
.Nabel,  Gustav  Georg,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
.Rischer,  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Wagner,  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Weltzien,  Franz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Auerbach,  Carl  Max,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
RFischer,  Franz,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Papsdorf,  Hermann  Julius,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Schumann,  Heinrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Walter,  F.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Wolf,  Johann  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Allendorf,  Walther,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Eichstädt,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Lehmann,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.
Wagner,  Albert,  Kunst=  und  Handelegärtnerei.
Wagner,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.

Striesen  bei  Dresden.

#

Pirna.

Rottwerndorf  bei  Pirna.
Freiberg.

"/)

2125
Leipzig.

I

Anger-Crottendorf  bei
Leipzig.

Böhlen  bei  Leipzig.

Böhlitz-Ehrenberg  bei
Leipzig.

Connewitz  bei  Leipzig.

#
Eutritzsch  bei  Leipzig.
Gohlis  bei  Leipzig.

n

L

#
        <pb n="201" />
        185

 

 

S  Name  des  Besitzers

—  und  Lage  des  Grundstücks.  Bemerkungen.

S  Art  des  Grundstürcks.

106.  Dörge,  Karl,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Hartmannsdorf  bei

Leipzig.

107.Mann,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  geusch  *  Leipzig.
108.  Böhne,  Heinrich  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Lindenau  bei  Leipzig.

109.]  Tänich,  Otto,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  »
110.Kaiser,Ernst,Kunst-undHandelsgärtnerei.  »
111.Kersten,WilhelmAlbert,KunstsundHandelggärtnerei.  »
112.Langkopf,Friedrich,Kunst-undHandelsgärtnerei.  »
113.]Merker,  Ferdinand  Ernst,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  »
114.PeterS,A.,Kunst-undHandelsgärtnerei.  »
115.Schneider,AugustEmil,Kunst-undHandelggärtnerei.  »
116.Tillig,L.,Kunst-undHandelggärtnerei.  »
117.  Uhde,  Bernhard,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  »
118.Hoppe,IohannFriedrich,Kunst-undHandelggärtnerei.MarkkleebergbeiLeipzig.
119.Pladeck,Bernhard,Kunst-undHandelsgärtnerei.  »
120.  Schmalfuß,  Ernst,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Markranstädt  bei  Leipzig.
121.  Hohmann,  Adolf  Wilhelm,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Oetzsch  bei  Leipzig.
122.  Mauer,  Edmund,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Probstdeuben  bei  Leipzig.
123.  Julius,  Ernst,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Probstheida  bei  Leipzig.
124.  Hanisch,  C.  J.,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Reudnitz  bei  Leipzig.
125.  Mosenihin,  Johann  Friedrich,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Sommerfeld  bei  Leipzig.
126.  Schulz,  Carl  Friedrich,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Stötteritz  bei  Leipzig.
127.Edlich,  David  Gottlieb,  Baumschulen=  und  Gut.  Stünz  bei  Leipzig.

128.|Göhlich,  Ernst  Julius,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Schweta  (Rittergut).
129.  Nitzsche,  Friedrich  Wilhelm,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Masten.
130.|  Pohlers,  Louis,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Berthelsdorf.
131.  Klemm,  Karl  Gotthelf,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Grimma.
132.]Günther,  Edgar,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  »
133.Heinze,Robert,Handelsgärtnerei.  Leisnig.  Dr.  Mirus'sche  Gärt-134.|
  Käuffel,  Walter,  Handelsgärtnerei.  »  nerei.
135.  Mierisch,  Woldemar,  Handelsgärtnerei.  u
136.  Schmidt,  Johann  Carl,  Gärtnerei.  Colditz.
137.  Weisse,  Wilhelm,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Kamenz.
138.Große,  Carl  Robert,  Anstaltsgärtnerei.  Bad  Elster.
139.  Scharf,  Otto,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  „
140.  Lorenz,  Paul,  Kunst-  und  Handelsgärtnerei.  Schedewitz  bei  Zwickau.
141.Mehlhorn,  Friedrich  August,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  3  bei  Crimmitschau.


142.|  Tischner,  Johanne  Christiane,  verwittwet  gewesene,  ge-Oelsnitz  im  Voigtlande.
borene  Hunger,  Gärtnerei.

143.  Seeling,  Regine,  Wittwe,  Gärtnerei.  r  An  Carl  Wilhelm  Uhde
144.|  Fürstlich  Schönburgische  Hofgärtnerei.  Waldenburg.  daselbst  verpachtet.
145.|  Vester,  Gustav,  Handelsgärtnerei.  Pegau.

146.|  Frenzel,  C.  A.,  Handelsgärtnerei.  »

147.  Festner,  Reinhold,  Handelsgärtnerei.  »
148.Eichler,Franz-Handelggärtnerei.

 

 

II

 

33%
        <pb n="202" />
        Lauf.  Nr.

—  186

Name  des  Besitzers
und

Art  des  Grundstücks.

Lage  des  Grundstücks.

 

Bemerkungen.

 



 

Württemberg.

Bofinger,  Wilh.,  Handelsgärtnerei.
Kurtz,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
Pfitzer,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
Schickler,  Karl,  Handelsgärtnerei.
Schmidrauter,  Wilh.,  Handelsgärtnerei.
Schneider,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
Bauer,  Christian,  Handelsgärtnerei.
Binter  und  Eblen,  Baumschule.

Gaucher,  Nicolaus,  Baumschule.
Busse,  Alexander,  Handelsgärtnerei.

Ehle,  Jakob,  Handelsgärtnerei.

Groß,  Gustav,  Handelsgärtnerei.
Schächterle,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.
Daucher,  Philipp,  Handelsgärtnerei.
Kübler,  Christoph,  Handelsgärtnerei.
Hartmann,  Karl,  Baumschule.

Otto,  Emanuel,  Baumschule.

Dietterlein,  Adolph,  Handelsgärtnerei.
Lucas,  Pom.  Institut,  Baumschulen  2c.

Schlegel,  Gottlob,  Handelsgärtnerei.

NSchlegel,  Johannes,  Handelsgärtnerei.
)Wenz,  Adolph,  Handelsgärtnerei.
,NMerkle,  August,  Handelsgärtnerei.

Schmid,  Alois,  Handelsgärtnerei.

Denzel,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
.Königliche  Hofgärtnerei.

.Busse,  Alexander,  Handelsgärtnerei  und  Baumschule.
Brechemacher,  Handelsgärtnerei.
.Heim,  Gottlieb,  Baumschule.

Reck,  Karl,  Handelsgärtnerei.

.Mauch,  Karl,  Handelsgärtnerei.
.Binter,  Rudolph,  Handelsgärtnerei.

Eckers,  Matthias,  Handelsgärtnerei.
Geiger,  Ulrich,  Handelsgärtnerei.

Banzenmacher  und  Straub,  Handelsgärtnerei.
Bock,  David,  sun.,  Handelsgärtnerei.

Eiselin,  Johannes,  Handelsgärtnerei.

Geißler,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
,Hermann,  Ulrich,  Handelsgärtnerei.

Hößle,  Heinrich,  Handelsgärtnerei.

Kölle,  Karl,  Handelsgärtnerei.

2Lopp,  Paul,  Handelsgärtnerei.

Molfenter,  Friedrich,  Handelsgärtnerei.
Schmid,  Philipp,  Handelsgärtnerei.

 

Stuttgart.






Cannstatt.



Heilbronn.


Ludwigsburg.
Nürtingen.
Reutlingen.





Aalen.

Gmünd.

Friedrichshafen.





Göppingen.
Ravensburg.

 

Mönchstraße  34.
Oberer  Hoppelauweg  48.
Militärstraße  74.
Fangelsbach.
Azenbergstraße  13.
Hegelstraße  48.

(auf  der  Prag  Mkg.
Cannstatt).
        <pb n="203" />
        —  187

Name  des  Besitzers

 

 

 

 

 

*

S

—  und  Lage  des  Grundstücks.  Bemerkungen.
Art  des  Grundstücks.

Z  Baden.

1.|Leichtlin,  Max,  Gärtnerei.  Baden.

2.  Meier,  F.  S.,  Handelsgärtnerei.  5
3.JPreiser,  Handelsgärtnerei.  Lörrach.
4.  Strohmeier,  Chr.,  Handelsgärtnerei.  u

5.  Häußler,  Gärtnerei.  Stetten.
6.  Argast,  Handelsgärtnerei.  Lörrach.
7.Eichacker  und  Kramer,  Handelsgärtnerei.  Kandern.
8.]Wilser,  C.  F.,  Handelsgärtnerei.  Ettlingen.
9.  Keßler,  Albert,  Gärtnerei.  Radolfzell.
10.Elble,  H.,  Handelsgärtnerei.  Konstanz.
11.  Fritschi,  Josef,  Handelsgärtnerei.  Radolfzell.
12.Würtemberger,  F.  IJ.,  Handelsgärtnerei.  Dettighofen.
13.]  Würtemberger,  Alexander,  Handelsgärtnerei.  „
14.  Roos,  Jean,  Handelsgärtnerei.  »
15.Lohrer,Johann,Handelsgärtnerei.  Konstanz.
16.Schlatter,  Clemens,  Handelsgärtnerei.  u

17.  Baldinger,  Albertine,  Wwe.,  Handelsgärtnerei.  „
18.Mayer,  Adolf,  Handelsgärtnerei.  kr

19.  Ruf,  C.,  Handelsgärtnerei.  Kadelburg.
20.]Hässig,  Josef,  Handelsgärtnerei.  „

Hamburg.

1.  Botanischer  Garten.  Hamburg.
2.  Böttcher,  F.  W.,  Handelsgärtnerei.  Eppendorf.
3.Dencker,  J.  D.,  Handelsgärtnerei.  »
4.Fröhle,G.,Handelsgärtnerei.  Hohenfelde.
5.Heuer,  G.  C.  H.,  und  Strack,  H.  F.,  Handelsgärtnerei.  Eppendorf.
6.  Huch,  F.,  Handelsgärtnerei.  u

7.  Huck,  A.  M.  H.,  Handelsgärtnerei.  Harvestehude.
8.  Lingström,  I.,  Handelsgärtnerei.  Eilbeck.

9.  Meyer,  Gustav,  Handelsgärtnerei.  Barmbeck.
10.  Müller,  Gustav,  Handelsgärtnerei.  Winterhude.
11.  Reincke,  C.  F.  W.,  Handelsgärtnerei.  Eppendorf.
12.  Riechers  &amp;amp;  Söhne,  F.  A.,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Barmbeck.
13.Schirmer,  Hermann,  Handelsgärtnerei.  Eppendorf.
14.Schmidt,  Julius,  Handelsgärtnerei.  Eilbeck.
15.  Schneider,  C.  H.,  Handelsgärtnerei.  Eppendorf.
16.  Stange,  F.  F.,  Handelsgärtnerei.  Eilbeck.
17.Stueben,  F.  L.,  Handelsgärtnerei.  Uhlenhorst.
18.Szirovi,  F.,  Handelsgärtnerei.  Hohenfelde.
19.  Tümler,  C.  H.  T.,  Handelsgärtnerei.  Eilbeck.
20.  Zieger,  E.  F.,  Handelsgärtnerei.  »

 

Berlin,  den  7.  Mai  1886.

 

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.
        <pb n="204" />
        —  188  —

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Zur  Ausführung  der  Bestimmungen  in  den  §§.  1  und  2  des  Artikels  IV  des  Gesetzes,  die  Besteuerung  des
Zuckers  betreffend,  vom  1.  Juni  d.  J.  (Reichs-Gesetz-Blatt  S.  181)  hat  der  Bundesrath  in  der  Sitzung
vom  10.  Juni  d.  J.  beschlossen:

1.  daß  die  aus  dem  Betriebsjahr  1885/86  fällig  werdenden  Rübenzuckersteuer-Kredite  um  drei  Monate
verlängert  werden  dürfen;

2.  daß  dabei  die  in  Betreff  der  Verlängerung  der  Frist  für  die  Entrichtung  der  in  dem  Betriebsjahr
  1884/85  kreditirten  Rübenzuckersteuer  durch  den  Beschluß  vom  16.  Mai  1885  —  Central=Blatt
  für  das  Deutsche  Reich  S.  203  —  festgestellten  Bestimmungen  sinngemäße  Anwendung
zu  finden  haben;

3.  daß  die  nach  Nr.  5  dieser  Bestimmungen  von  den  Bundesregierungen  für  ihr  Hebungsgebiet  aufzustellenden
  Hauptübersichten  über  die  verzinsten  Kreditbeträge  u.  s.  w.  auch  auf  die  auf  Grund
der  Beschlüsse  vom  21.  April  und  20.  Mai  d.  J.  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich
S.  109,  bezw.  140  —  bereits  verlängerten  Rübenzuckersteuer-Kredite  zu  erstrecken  sind.

Berlin,  den  10.  Juni  1886.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Aschenborn.

 

Im  Grenzbezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamts  zu  Johannisburg  in  Ostpreußen  ist  der  gewerbsmäßige
  Verkauf  und  das  gewerbsmäßige  Aufkaufen  von  Schweinen  im  Umherziehen  außerhalb  des  Wohnortes
  untersagt.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Im  Königreich  Preußen.
Es  sind  aufgehoben  worden:

die  Untersteuerämter  zu  Preußisch=  Eylau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Braunsberg,  zu
Ahrensburg  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Wandsbek,  zu  Burgwedel  im  Bezirk  des
Hauptsteueramts  zu  Celle  und  zu  Langfuhr  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Danzig,  ferner
die  Steuer-Rezeptur  zu  Horneburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stade,  sowie  die  Zollabfertigungsstellen
  am  Potsdamer  und  am  Görlitzer  Bahnhof  zu  Berlin.

Die  Steuer-Rezepturen  zu  Wüstewaltersdorf  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Liebau,  zu  Leba
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stolp,  zu  Sandau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Burg,  zu
Treffurt  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Langensalza,  zu  Eckartsberga  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts
  zu  Naumburg  a.  Saale,  zu  Stolberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Nordhausen,  zu  Arneburg
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stendal,  zu  Gefell,  zu  Ranis,  zu  Schwarza  und  zu  Ziegenrück
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Erfurt,  zu  Visselhövede  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Sebaldsbrück,
zu  Schnackenburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lüneburg,  zu  Bramsche  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts
  zu  Osnabrück,  sowie  die  inzwischen  von  Zahna  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Wittenberg
nach  Dähre  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Salzwedel  verlegte  Steuer-Rezeptur  sind  in  Untersteuerämter
umgewandelt.
Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Neuharlingersiel  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Emden  ist  die  unbeschränkte
  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  beigelegt  worden.

Im  Königreich  Bayern.

Die  Uebergangsstelle  zu  Wörth  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Würzburg  ist  aufgehoben  worden.
Der  Aufschlag-Einnehmerei  und  Uebergangsstelle  zu  Obernburg  im  Bezirk  desselben  Hauptamts  ist  die  Besugniß
  zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  1  und  II  über  inländischen  Taback  ertheilt  worden.
        <pb n="205" />
        —  189  —

Im  Großherzogthum  Hessen.

Zu  Unter-Absteinach  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Darmstadt  ist  eine  Orts-Einnehmerei
errichtet  und  derselben  die  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  für  Bier  und  Branntwein  sowie
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,  Branntwein  und  Wein  beigelegt
worden.  Ferner  ist  dem  Hauptsteueramt  zu  Gießen  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der
Nr.  41  4  5  und  6  des  Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten  Sätzen  dieser  Nummern  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
Dem  Nebenzollamt  l.  zu  Warnemünde  sind  die  nachstehenden  Befugnisse  beigelegt  worden:
für  den  Eisenbahnverkehr:
zur  Abfertigung  des  Waaren-Ein=  und  Ausgangs  (Ss.  63  und  66  bis  71  des  Vereins-Zollgesetzes),

zu  Aussund  Umladungen  der  unter  Wagenverschluß  beförderten  Güter  (§.  65  des  Vereinsollgesetzes),

zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschluß-Verletzungen  (s.  96  des  Vereins-Zollgesetzes
  und  §.  27  des  Eisenbahn-Regulativs),
zur  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter;
ferner
zur  Eingangs-Abfertigung  von  Rohzucker  zum  Satze  von  24  J/  für  100  kg,
zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Bieres,  Branntweins
und  Zuckers,  rücksichtlich  des  letzteren,  jedoch  ohne  Befugniß  zur  Polarisirung,
zur  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs,
zur  Erhebung  der  Stempelsteuer  und  Abstempelung  von  Spielkarten,  welche  von  Reisenden  oder
Schiffern  eingeführt  werden,  sowie
zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Spielkarten,  welche  aus  dem  freien  Verkehr  des
Großherzogthums  Luxemburg  oder  der  österreichischen  Gemeinde  Jungholz  eingehen.

 

–—  —  —  —

Der  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern  zu  Cöln,  Königlich  bayerische  Ober-Regierungerath
Schübeck,  ist  gestorben.

 

Dem  vom  1.  April  d.  J.  ab  zum  Stations-Kontrolör  in  Münster  i.W.  berufenen  Königlich  württembergischen
  Sekretär  Steinbeis  ist  von  der  Königlich  württembergischen  Regierung  der  Titel  eines  Zoll-Inspektors

verliehen  worden.

 

6.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
5  —  Grund  Ausweisung  i  s
des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschloffen  hat.  bsschlufer
—

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  S§.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Albert  Schön,  geboren  am  22.  Mai  1860  zu  Deutsch-seinfacher  Diebstahl[Königlich  preußischer  Re-:26.  März
Bäckergeselle,  Liebau,  Bezirk  Schömberg,  Mähren,  nach  mehrmaliger  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Vorbestrafung  (zweisOppeln,

Jahre  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  17.
Mai  1884),
        <pb n="206" />
        190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behärde,  welche  die  Datum
à—  Grund  des
*  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs="
  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Wilhelm  Heinisch,  sgeboren  am  29.  Januar  1856  zu  Aspern-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-4.  Februar
Arbeiter,  dorf,  Oesterreich,  ortsangehörig  eben  Betteln,  Hierungs  Prästdent  zu|d.  I.

daselbst,  .Marienwerder,

3.  Alois  Elger  genanntgeboren  am  20.  November  1858  zuBetteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re21.  Mai
Janousek,  Berg.  Maketras  bei  Prag,  Böhmen,  ortsan.  holten  Rückfall,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
mann,  gehörig  zu  Drin,  ebendaselbst,  Potsdam,  «

4.Johann Pitlach geboren 1865 Marczik,Bezirk Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-  desgleichen.
nannt  Melis  Me Trencsin,  Ungarn,  ortsangehörig  eben-  gierungs  =  Präsident  zu
lisch),  Drahtbinder,  daselbst,  Frankfurt  a./O.,

5.  Johann  Lundquist.geboren  am  20.  Dezember  1856  zu  Betteln  im  wiederhol-Königlich  preußische  Re-8.  Mai

„Malergehülfe,  *3  4  Schweden,  ortsangehörig  ten  Rüchkfall,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.
ebendaselbst,  «

6.  Josef  Mischeck,  geboren  am  7.  Oktober  1844  zu  On-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be.24.  Februar

Schlossergehilfe,  drowitz,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,  orts-  zirksamt  Deggendorf,  d.  J.
angehörig  ebendaselbst.

7.  Johann  Schmiedt,  geboren  am  24.  Oktober  1867  zu  Ober-Landstreichen  und  dasselbe,  14  Mai
Schmiedegeselle,  traubling,  Bezirk  Stadtamhof.  Bayern,  Betteln,  d.  J.

ortsangehörig  zu  Langendorf,  Bezirk
Schüttenhofen,  Böhmen,

8.Stefan  Oberdacher,  Jahre,  geboren  zu  Belegrad,  Bezirk  Landstreichen  und  Fäl-Stadtmagistrat  Kempten,5.  April
Schuhmacher,  Salzburg,  Oesterreich,  ortsangehörig  schung  seines  Ar.]  Bayern,  d.  J.

zu  Eugendorf,  ebendaselbst,  beitsbuches,

9.  Josef  Schaffner,  geboren  1839  zu  Grün,  Gemeinde  Ham-GLandstreichen,  Stadtmagistrat  Passau,  24.  April
Tagelöhner,  mern,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,  orts-  Bayern,  d.  J.

angehörig  zu  Hammern,  ebendaselbst,

10.  Josef  Ernecker,  geboren  am  26.  Juni  1863  zu  Bludof,  Landstreichen  und  (Königlich  bayerisches  Be-6é.  Mai
Bäcker,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Zdeslavic,  Betteln,  zirksamt  Cham,  d.  J.

Bezirk  Kuttenberg,  ebendaselbst,
11.  Franz  Wotava,  geboren  am  29.  Juni  1861  zu  Floris-Nesgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.12.  Mai
Schreinergeselle,  dorf  bei  Wien,  Oesterreich,  ortsange-  zirksamt  Viechtach,  d.  J.
gr  zu  Klein-Nedanitz,  Bezirk  Prestitz,
Böhmen,
12.  Igna;z  Dattner,  geboren  am  19.  März  1868  zu  Klecza-Landstreichen,  Angabes  Königliche  Polizei-Direk.  17.  Mai
ellner,  Dolna,  Bezirk  Wadowice,  Galizien!  eines  falschen  Ra=tion  zu  München,  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  wohnhaft  mens,  Gebrauch  gezuletzt
  in  München,  Bayern,  fälschter  Legitimationspapiere,
  ·

13.  Maria  Kocik,  ledigesgeboren  1850  zu  Silberberg,  BezirksLandstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-desgleichen.

Blumenmacherin,  Klattau,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  zirksamt  Eggenfelden,
Clementic,  ebendaselbst,
14.  Franziska  Krause,geboren  30.  April  1847  zu  Khaa,  Be.  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis24.  April
ledige  Arbeiterin,  zirk  Rumburg,  Böhmen,  ortsangehörig  Betteln,  unbefugter  hauptmannschaft  Bautzen,  d.  J.
ebendaselbst,  Gewerbebetrieb  im
Umherziehen,  Zolldefraudation,

15.  Ferdinand  Pospi-geboren  am  29.  Januar  1869  zu  Leipa,  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis.  5.  Mal#
schil,  Müllergeselle  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  hauptmannschaft  Leipzig,  b.  J.
wohnhaft  zuletzt  in  Bornsdorf,  Bezirk
Luckau,  Preußen,
16.  Samuel  Bucher,  sgeboren  am  10.  Mai  1853  zu  Gurbrü,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-31.  März

Maler,

 

 

Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig
ebendaselbst,

 

dent  zu  Colmar,

 

d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="207" />
        —  191  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

  im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  Juni  1886.  9  25.

Inhalt:  1.  Versicherungs  =  Wesen:  Bekanntmachung,  be-  4.  [Militär-Wesen:  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher
tressend  die  Anmeldung  unfallversicherungspflichtiger  Bau-  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in  Rußland  195
etribbenenenenen  eite  191

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  von  Einnahmen  des  Reichs  5.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;  —
im  Etatsjahr  1885/86;  —  desgl.  vom  1.  April  bis  Ende  Todessal.  195
WMai  18888  193

8.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  Zoll-=  und  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Steuerstlllen:  195  Reichsgebiete  195

 

 

1.  Versich  erung  =  Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend

die  Anmeldung  unfallversicherungspflichtiger  Baubetriebe.

 

Laut  Bekanntmachung  vom  27.  Mai  1886  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  190)  hat  der  Bundesrath  auf  Grund
des  §.  1  Absatz  8  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  69)  beschlossen,
Arbeiter  und  Betriebsbeamte,  welche  von  einem  Gewerbetreibenden,  dessen  Gewerbebetrieb  sich
auf  die  Ausführung  von  Schreiner=  (Tischler-),  Einsetzer-,  Schlosser=  oder  Anschläger-Arbeiten  bei
Bauten  erstreckt,  in  diesem  Betriebe  beschäftigt  werden,  mit  der  Wirkung  vom  1.  Januar  1887
an  für  versicherungspflichtig  zu  erklären.
Gemäß  s.  11  des  Unfallversicherungsgesetzes  hat  daher  jeder  Unternehmer  eines  der  vorgenannten
Betriebe  denselben  unter  Angabe  des  Gegenstandes  und  der  Art  des  Betriebes,  sowie  der  Zahl  der  durchschnittlich
  darin  beschäftigten  versicherungspflichtigen  Personen  binnen  einer  vom  Reichs-Versicherungsamt  zu
bestimmenden  Frist  bei  der  unteren  Verwaltungsbehörde  anzumelden.
Diese  Frist  wird  hiermit  auf  die  Zeit  bis  zum
1.  September  d.  J.  einschließlich

festgesetzt.
Welche  Staats=  oder  Gemeindebehörden  als  untere  Verwaltungsbehörden  im  Sinne  des  Unfallversicherungsgesetzes
  anzusehen  sind,  ist  von  den  Zentralbehörden  der  Bundesstaaten  in  Gemäßheit  des  §.  109
34
        <pb n="208" />
        —  192  —

des  genannten  Gesetzes  seiner  Zeit  bestimmt  und  öffentlich  bekannt  gemacht  worden  (vergl.  „Amtliche  Nachrichten
  des  R.  V.  A.“  1886  Seite  19  ff.).

Im  übrigen  wird  wegen  der  Anmeldung  auf  den  nachstehend  abgedrucktene)  §.  11  des  genannten
Gesetzes,  sowie  auf  das  beigefügte  Anmeldungsformular  hingewiesen.  Die  Anmeldungspflicht  erstreckt  sich  nicht
auf  die  Unternehmer  von  Betrieben,  welche  bereits  auf  Grund  des  §.  1  Absatz  3  und  4  a.  a.  O.  als
Betriebe  mit  Motoren  oder  mit  mindestens  zehn  Arbeitern  in  das  Kataster  einer  Berufsgenossenschaft  aufgenommen
  worden  sind.

Berlin,  den  10.  Juni  1886.
Das  Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.

 

J0)  Ist  für  das  Central-Blatt  hier  nicht  mit  abgedruckt.

 

Formular  für  die  Anmeldung.

Staat    Kreis  (Amt)
Regierungsbezirk  Gemeinde-(Guts-)  Bezrrk  .....
Anmeldung

auf  Grund  des  §.  11  des  Unfallversicherungsgesetzes.

 

 

Zahl
Gegenstand  des  Betriebes.*) der  durchschnittlich  beschäftigten  Bemerkungen.
versicherungspflichtigen  Personen.“)

Name  des  Unternehmers

(Firma).

 

 

 

 

..........  ,den188..
(Unterschrift  des  zur  Anmeldung  Verpflichteten.)

 

Nur  solche  Betriebe,  welche  sich  auf  die  Ausführung  von  Bauarbeiten  erstrecken,  sind  anzumelden;  doch  ist  nicht
erforderlich,  daß  die  Arbeiter  ausschließlich  bei  Bauarbeiten  beschäftigt  werden.

)  Die  Anmeldung  hat  auch  dann  zu  erfolgen,  wenn  weniger  als  10  versicherungspflichtige  Personen  (Arbeiter  und

solche  Betriebsbeamte,  deren  Jahresarbeitsverdienst  an  Gehalt  oder  Lo  zweitausend  Mark  nicht  übersteigt)  beschäftigt  werden.
        <pb n="209" />
        193

2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  das  Etatsjahr  1885/86.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Differenz
Bezeichnung  Die  Soll-  Ausfuhr-  Einnahme  esher  un
Einnahme  beträgt  sfuhr.  Bleiben  im  vorigen  Spalten  4
der  für  das  Etats-  Vergütungen  Etatsjahre  Aknn  gn
Einnahmen.  jahr  1885/86  Epalte  4)  weniger
M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  7.

Zölle  235  568  249  562772235  005  477231  297  608  F  3707  869
Tabacksteuer  10  422  283  544  296  9877  987  9350  793  527  194
Rübenzuckersteuer  113  145  840  123  747  895  —  10  602  065  52527732  —63  129787
Salzsteuer  39  416  815.  68  899  39347946  39250  116—  97  830
Branntweinsteuer  65  852  579  17  855  2535  47997  32748125  4414—  128  117
Ueber  angsabgaben  von  Branntwein  107  616  —  107  616  132  212—  24596
Brausteuer  ..  20  059  347  437  4111119  621  93369  521  O9H4+  100  842
Uebergangsabgaben  von  Bier-  1999  121  —  1999  121  1  821  217+  177  904
Summe6  571  880  143  216  52543  355  355402  026  216  —58670861
Spielkartenstempel:  —  —  1126378  1  098  646—  27  732
Wechselstempelsteuer  —  6  628  053  6  780  849  —  152  796

Stempelabgabe  für
a)  Werthpapiere  —  3990  368  5  414766—  1424  398
b) Schlußnoten  und  Rechnungen    —  —  661  567  2  364  091—  1702524

c)  Kan  und  sonstige  Anschaffungs  
geschäfte  ..  —  —  4369  360  —  +  4  369  360
d)    Loose zu

Privatlotterien  —  —  704  674  560  808  143  866
Staatslotterien  —  —  5  547  213  5  427  872  119  341
Post=  und  Telegraphen  -Verwaltung  .  —  —  1722422491662071286035121
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  —  —  45  122  51546729  686—  1  607  171

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  für  das  Etatsjahr  1885/86:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung  Ist  Einmahme).  Ist.  Einnahme  Differenz  zwischen  den  
der  im  vorigen  Etatsjahre  +  mehr
1885/86  m  vorigen  Etatsjahr
Einnahmen.  —  weniger
M  M  M
J.  2.  3.  4.
Zölle  215  676  490  208  506  167  +  7  170  323
Tabacksteuer  10  164  635  8  361  124  +  1803  511
Rübenzuckersteuer  18  072  743  32  410  582  —  14  337  839
Salzsteuer.  .  38  716  685  39  693  620  +  23  065
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe  von
Branntwein  37572  152  38  693  478  —  2121  326
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  18  308  355  18  063  407  +  244  948
Summe  338  511.060  345  728  378  —  74217  318
Spielkartenstempel  1  056  329  1  035  745  +  20  584

 

*)  Die  entsprechende  Nachweisung  für  das  Vorjahr  1884/85  f.  Central-Blatt  1885,  Seite  242.

 

34“
        <pb n="210" />
        194

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1886  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1886.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Einnahme
  Differenz
Bezeichnung  Einnahme  beträze  Ansfuhr-  in  demselben  zwischen  den
der  Eintsjohres  bis  »  Bleiben  Zeitraum  daen,  4
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
—  M  M  M
J.  2.  3.  4  5.  6.
Zölle  ..  36  935  014  205881  36914426  33690  654  4  3223  772
Tabadsteuer  ..  964  817  4  038  922  779  828  706—  94073
Rübenzuckersteuer.  3  21  411  556—  21  411  553—  31  308  506—+  9  896  953
Salzsteuer  5292242  6000  5  286  242  5  042  046—’  244  196
Branntweinsteuer  .  .  7915  792  2256  804  5  658  988  4991  718I  667  270
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  13  337  —  13  337  17992—  4  655
Brausteuer  ...  3554939  2407  3552  532  3  569  194.—  16662
Uebergangsabgaben  von  Bier  332  513  —  332  513  297209|—  35  304
Summe  55  008  65723739  3933331  269  264417  129  013|+14  140251
Spielkartenstempel  —  —  130  348  134  913  —  4565
Wechselstempelsteeer  —  —  1  113  171  1  107  47  5  699
Stempelabgabe  für
a)  Werthpapiere  —  —  865  513
b)  Kauf-  und  sonstige  Anschaffungs
geschäfte.  —  —  1362  162  989  623  1392  394
Loose  zu
Privatlottereien  —  —  154  342

Staatslotterien  —  —  673  666  603  060  +  70  606

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Mai  1886:

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  8  des  Einnahme  Statsjahres  Ist;  Einnahme  in  Differenz  zwischen  den
der  Beginn  bis  zum  Schluß  des  demselben  Seitraum  des  +  mehr
Einnahmern.  obengenannten  Monats  orjahre  —  weniger
1  —  4
J.  2.  3.  4.
Zölle  ........  31222997  29  893  929  +  1329068
Labacksteuirr  .........  883  931  731  391  +  152540
Rübenzuckersteuer  ....  39  207  140  26  417  936  12  789  204
Salzsteuer  6  365  850  6  193240  172  610
Branntweinsteuer  und  Urhergengeahgabe
von  Branntwein  7262  041  6  580  748  681  293
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  3  304  699  3287  536  #1  17  163
Summe  88  246  658  73  104  780  +  15  141  878
Spielkartenstempel  192  455  184  991  +  7  464
        <pb n="211" />
        —  195  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

D.-  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  Juni  d.  J.  beschlossen,  dem  Königlich  preußischen  Hauptzollamte
  zu  Harburg  allgemein  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nr.  22  f,  22  g  1  und  2  und
der  Anmerkung  zu  Nr.  22  f  und  g  des  Zolltarifs  und  dem  Königlich  sächsischen  Hauptsteueramte  zu  Zwickau
die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  2  c  1,  2,  3  und  22  à  und  b  des  Zolltarifs  zu
anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifpositionen  beizulegen.  -

 

4.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  29.  März  1882  (Central-Blatt  1882  S.  146)  wird  hierdurch  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  dem  Dr.  G.  Lindes  zu  St.  Petersburg  —  an  Stelle  des  auf  sein
Ansuchen  von  den  bezüglichen  Funktionen  entbundenen  Dr.  Franz  Maßmann  —  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung
  der  in  §.  41  1  a  und  b  Theil  I  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  bezeichneten  Zeugnisse
über  die  Untauglichkeit  beziehungsweise  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  ertheilt
worden  ist,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  im  inneren  Rußland  haben.

Berlin,  den  15.  Juni  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

5.  Konsulat-Wesen.

Der  Kaiserliche  Konsul  Bork  auf  Fanö  (Dänemark)  hat  den  Kaufmann  Bent  Thorwald  Nielsen  zum
Konsular-Agenten  in  Esbjerg  bestellt.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  M.  Bardot  in  Nantes  ist  gestorben.

 

6C.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  di  Datum

z  —  —  Grund  runass  munn  "  des

4  Ausweisungsz
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  Ausweisungsbeschlusses


1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.|Johann  Howald,  Geboren  am  6.  Januar  1848  zu  Thörigen,  Landstreichen  und  Königlich  preußische  Re-29.  Mai
Käsemacher,  Kanton  -  Schweiz,  ortsangehörig  Betteln,  gierung  zu  Posen,  d.  J.

ebendaselbst,

2.  Anna  Werner,  un-geboren  am  13.  April  1868  zu  Schönau,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-30.  Mai
verehelichte  Dienst.)  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  ortsange  Betrug,  ierungs  -  Präsident  zul  d.  J.
magd,  hörig  ebendaselbst,  reslau,

3.  Karl  Pozar,  geboren  am  26.  Oktober  1863  zu  Hotzen-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re12.  Mai
Schlossergeselle,  plotz,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch  und  Gebrauch  ge  gierungs  ·  Praͤsident  zus  d.  J.

Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  fälschter  Legitima-  Oppeln,
onspapiere,
        <pb n="212" />
        196

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
8  –  Grund  Ausweisung  des


  der  Bestrafung.  Ausweisungsdes

  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.

2  Ausgewies  beschlossen  hat  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

4.  Josef  Dittrich,  geboren  am  16.  September  1859  zu Betteln  im  wieder-Königlich  preußischer  Re 29.  Januar
Fabrikarbeiter,  Deutsch-Prausnitz,  Bezirk  Trautenau  holten  Rückfall,  gierungs  --  Präsident  zu  d.  J.

Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  iegnitz,

5.  Anton  Smreeck,  geboren  am  23.  Januar  1854  zu  Chwal-desgleichen,  Königlich  preußischer  Re3.  Ma
Zuckerbäcker,  kowitz,  Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  ierungs  =  Präsident  zul  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,  Erfur

6.  Wenzel  Sattler,  sgeboren  am  15.  September  1852  zulLandstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-4.  Mai
Schmiedegeselle,  Kührberg,  Böhmen,  ortsangehörig  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.

ebendaselbst,  Stade,

7.  David  Engelmanns 20  Jahre,  geboren  und  ortsangehörigs  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-5.  Mai
(Endelmann),  zu  Snajef,  Rußland,  zierungs"Prästdent  zu|d.  J.
Schneider,  üneburg,

8.  Johann  Friedrich  Karlsgeboren  am  19.  September  1831  zu  Betteln  im  wiederhol  derselbe,  22.  Mai
am  ch,t,  Schlächter-Friedersdorf,  Dänemark,  ten  Rückfall,  d.  J.
geselle,

9.  Adolf  Ferdinand  geboren  am  13.  Juli  1856  z  Aalborg,  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re7.  April
Bech,  Tabakspinner,  Dänemark,  ortsangehörig  ebendaselbst,  holten  Rückfall  und  gierung  zu  Schleswig,.  J.

eleidigung,

10.]Wenzel  Tippmann,  geboren  am  30.  November  1867  zu  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.17.  Mai
Tischlergeselle,  Kosterzan,  Böhmen,  ortsangehörig  zus  Betteln,  zirksamt  Eggenfelden,  d.  J.

Ledau,  Bezirk  Podersam,  ebendaselbst,

11.  Johann  Wohl,  geboren  am  15.  Juni  1850  zu  Unter  Betteln  im  wieder-KHieselbe  Behörde,  24.  Mai

Fabrikarbeiter,  lichtbuchet,  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,  holten  Rückfall,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Landstraßen,  ebendaselbst,


12.  August  Salisco,  geboren  am  7.  November  1835  zu  Gise-Beleidigung,  Wider-Königlich  bayerisches  Be-25.  Mai
Tagelöhner  und  Fa ristek,  Komitat  Wernstein,  Ungarn,  orts  stand  gegen  die zirksamt  Aichach,  d.  J.
brikarbeiter,  angehörig  zu  Schadneramt,  Bezirk  Staatsgewalt,  grober

Scheibbs,  Nieder-Oesterreich,  Unfug,  Landstreichen,
Betteln  und  Führung
  eines  gefälschten
Legitimations-.
papieres,

13.  Arthur  Osterreicher4  Jahre,  L#boren  und  ortsangehörig][Landstreichen  und  Füh-Großherzoglich  badischer  desgleichen.
Kommis,  zu  Prag,  Böhmen,  rung  falscher  Legiti.  Landeskommissär  zu

mationspapiere,  Mannheim,

14.  Johannes  Kündig,geboren  am  4.  Mai  1852  zu  Volken,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.24.  April
Tagelöhner,  Kanton  zürich  Schweiz,  ortsangehörig  dent  zu  Colmar,  d.  J.

ebendaselbst,

15.  Paul  Moll,  geboren  am  11.  April  1844  zu  Lostorf,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Gärtner,  Kanton  Solothurn,  Schweiz,  ortsangehörig

  ebendaselbst,  Z„

16.  Constant  Giliet,  geboren  am  9.  August  1842  zu  Lepuix,  Landstreichen  und  derselbe,  6.  Mai
Weber,  Arrondissement  Belfort,  Frankreich,  Betteln,  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,

17.  Josef  Ollivier,  geboren  am  5.  April  1863  zu  Laye,  De-desgleichen,  derselbe,  7.  Ma
Schreiber,  partement  Hautes-Alpes,  Frankreich,  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,

18.  Josef  Walder,  geboren  am  1.  August  1845  zu  Kempten,  Landftreichen,  derselbe,  13.  Mai
Metzger,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.

19.  Julius  Legarrec,  sgeboren  am  15.  Mai  1850  zu  Lorient,  desgleichen,  derselbe,  22.  Mai
Schlosser,  Departement  du  Finistoͤre,  Frankreich,  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,

20.|Louis  Lasne,  geboren  am  21.  September  1856  zu desgleichen,  derselbe,  28.  Mai
Schlosser,  Troyes,  Departement  Aube,  Frankreich,  d.  J.

 

 

 

ortsangehörig  ebendaselbst,
        <pb n="213" />
        197

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  m  Behörde,  welche  die  di
z  *  Grund  Ausweisung  Ausweisungs.
“  des  Ausgewiesenen.  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□
1.  2.  I  3.  4.  s.  6.
21.  Johann  Nicolaus  geboren  am  4.  September  1823  zu  St.]Landstreichen  und  Keiserlicher  Bezirks-Präsi-15.  Mai
Hauvillers,  Tage  Stail,  Departement  des  Vosges,  Frank-  Betteln,  dent  zu  Straßburg,  d.  J.
löhner,  reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  wohnhaft
  zuletzt  in  Rothan,  Nieder--Elsaß,
22.  Johann  Ruben,  #ggeboren  am  15.  November  1854  zu  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Färber,  Fünfkirchen,  Ungarn,  ortsangehörig
ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Hagenau,
  Nieder-Elsaß,  Z
23.  Gottlieb  Weid-  geboren  am  29.  Dezember  1865  zu desgleichen,  derselbe,  22.  Mai
mann,  Eisengießer,  Affoltern,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  wohnhaft
·  zuletzt  in  Zabern,  Elsaß,
24.  Leonie  Weber,  geboren  am  1.  Februar  1869  zu  Ettel-  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.26.  Mai
Dienstmagd,  bahch,  uremburg,  ortsangehörig  eben.  dent  zu  Metz,  d.  J.
ase
25.  Franz  Thiebaut,  sgeboren  am  4.  Januar  1850  zu  Chäteau-Landstreichen  und  derselbe,  27.  Mai
Juhrmann,  Siliast  Bezirk  Lothringen,  durch  Option]  Betteln,  d.  J.
Franzose,

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="214" />
        <pb n="215" />
        —  199  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche

 

Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des

Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränmmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

X.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  25.  Juni  1886.  S  26.

 

 

 

Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung
über  Einnahmen.  des  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende
Nai  1886  Seite  199

2.  Veterinär=  Wesen:  Ausführung  des  Gesetzes  vom  25.  Fe-  6.
bruar  1876  über  die  Beseitigung  von  Ansteckungsstossen
bei  Viehbeförderungen  auf  Eisenbahmhen

3.  Militär-Wesen:  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks-  Ein  7.
theilung...  ..  203

 

.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung  203
.  Post-  und  Telegraphen-Wesen:  ian  rungen  der  Telegraphenordnung
  204

Kolonial-Wesen:  Bekanntmachung,  betr.  die  Ausübung
der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiet  der  Neu  Guinea-Kompanelelelelee

  208
Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete.  ......  209

 

1.  Finanz--Wesen.

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für
zum  Schluß  des  Monats

die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
Mai  1886.)

 

 

 

Einnahme,  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  vom  Beginn  des  .  .
Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1886/87
der  Schlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
«  obengenannten  jahres  —  weniger
Einnahmen.  Monkats  jah  g
A  MA  A

Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  28  921  034  27  380  265  +  1540  769
Reichseisenbahn-Verwaltng  7.512  400  7  712  200“°0  —  199  800

 

 

 

 

*7)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1886  Seite  194.

*  )  Die  definitive

innahme  betrug  im  Vorjahre  31  495  .“  weniger.
        <pb n="216" />
        —  200  —

2.  Veterinär-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend

die  Ausführung  des  Gesetzes  vom  25.  Februar  1876  über  die  Beseitigung  von  Ansteckungsstoffen
bei  Viehbeförderungen  auf  Eisenbahnen.  Vom  20.  Juni  1886.

 

Der  Bundesrath  hat  in  Ausführung  der  §§.  3  und  4  des  Gesetzes  vom  25.  Februar  1876,  betreffend  die
Beseitigung  von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  auf  Eisenbahnen  (Reichs-Gesetzbl.  S.  163),  und
unter  Aufhebung  der  Bekanntmachung  vom  6.  Mai  1876  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  251),
nachstehende  Festsetzungen  getroffen:  1.  Zu  5.  8

.  Zu  g.  3.

1.  Die  Beschlußnahme  über  die  Zulassung  von  Ausnahmen  von  der  durch  die  88.  1  und  2  des
Gesetzes  begründeten  Verpflichtung  bleibt  dem  Bundesrath  vorbehalten.

Denjenigen  Eisenbahnverwaltungen,  deren  Betrieb  auf  einer  im  Auslande  belegenen  Station  endet,
kann  jedoch  von  der  Regierung  des  deutschen  Grenzstaates  gestattet  werden,  die  Desinfektion  der  Wagen  vor
deren  Wiedereingang  im  Auslande  vorzunehmen,  sofern  genügende  Garantien  für  eine  ordnungsmäßige  Ausführung
  geboten  werden.

2.  Die  Beschlußnahme  des  Bundesraths  über  die  Zulassung  und  den  Umfang  von  Ausnahmen  für
den  Verkehr  im  Inlande  erfolgt  auf  Grund  der  von  den  betheiligten  Landesregierungen  beizubringenden
Nachweise  darüber,  daß  dergleichen  Ausnahmen  im  Hinblick  auf  den  derzeitigen  allgemeinen  Gesundheitszustand
der  betreffenden  Thierarten  in  bestimmten  Gegenden  unbedenklich,  sowie  in  den  Fällen  des  §.  3  Absatz  2  des
Gesetzes  darüber,  daß  die  dort  angegebenen  Voraussetzungen  vorhanden  sind.

Die  Verpflichtung  zur  Beseitigung  der  Streumaterialien,  des  Düngers,  der  Reste  von  Anbindesträngen
  u.  s.  w.,  sowie  zur  Reinigung  der  Wagen  und  Geräthschaften  nach  jedesmaligem  Gebrauch  (siehe
unten  II  Ziffer  4  Absätze  1,  4  und  5  und  II  Ziffer  5)  bleibt  jedoch  auch  dann  bestehen,  wenn  Ausnahmen
von  einer  eigentlichen  Desinfizirung  der  Wagen  und  Geräthschaften  zugelassen  werden.

II.  Zu  §.  4.

Für  die  von  den  Landesregierungen  zu  erlassenden  näheren  Bestimmungen  über  das  anzuordnende
Verfahren,  über  Ort  und  Zeit  der  zu  bewirkenden  Desinfektionen,  sowie  über  die  Höhe  der  zu  erhebenden
Gebühren  sind  nachstehende  Normen  maßgebend:

Kein  der  Desinfektion  unterliegender  leerer  Wagen  darf  vor  Beendigung  der  Desiinfektion  in
irgend  eine  Benutzung  genommen  werden.  Auf  einer  an  dem  Wagen  befestigten  Tafel  oder  in  anderer  augenfälliger
  Weise  ist  mit  einer  deutlichen  Inschrift  zu  vermerken,  daß  der  Wagen  zu  desinfiziren  ist.  Der
Vermerk  ist  nach  erfolgter  Desinfektion  zu  entfernen.

2.  Insoweit  nicht  Ausnahmen  für  den  Verkehr  mit  dem  Auslande  zugelassen  werden  (1  1)  ist
Fürsorge  zu  treffen,  daß  Eisenbahnwagen,  welche  zur  Beförderung  einer  der  im  §.  1  des  Gesetzes  bezeichneten
Thierarten  nach  dem  Auslande  gedient  haben,  nach  der  Entladung  behufs  Vornahme  der  Desinfektion  nach
derjenigen  inländischen  Grenzstation  zurückgelangen,  über  welche  sie  ausgegangen  sind.

3.  Die  Desinfektion  ist  an  dem  Orte  der  Entladung  (Ab=  oder  Umladung)  alsbald  nach  Entleerung
der  Wagen  —  im  Verkehr  mit  dem  Auslande  an  der  Station  des  Wiedereinganges  alsbald  nach  Ankunft
der  Wagen  —,  und  zwar  längstens  binnen  24  Stunden  zu  bewirken.

Im  Interesse  einer  zweckmäßigen  Ausführung  und  wirksamen  Kontrole  kann  jedoch  die  Vornahme
der  Desinfektion  auf  Anordnung  oder  mit  Genehmigung  der  Landesregierung  an  einzelnen  Stationen  (Desinfektionsstationen)
  zentralisirt  werden.  In  solchen  Fällen  ist  für  jede  Eisenbahnstation  eine  bestimmte  Desinfektionsstation
  ein=  für  allemal  zu  bezeichnen  und  die  Frist  zu  bestimmen,  innerhalb  welcher  die  entladenen
        <pb n="217" />
        —  201  —

Wagen  dorthin  geschafft  und  desinfizirt  werden  müssen.  Diese  Frist  darf  die  Dauer  von  48  Stunden  —
vom  Zeitpunkte  der  Entladung  bis  zu  dem  der  Vollendung  der  Desinfektion  —  nicht  überschreiten.

Für  Orte,  an  welchen  mehrere,  durch  Schienenstränge  verbundene  Eisenbahnen  münden,  kann
angeordnet  werden,  daß  die  Vornahme  der  Desinfektion  der  Wagen,  soweit  die  dazu  erforderlichen  Einrichtungen
vorhanden  sind,  in  bestimmten  Desinfektionsanstalten  zu  zentralisiren  ist.  Sind  an  solchen  Orten  Einrichtungen
  der  bezeichneten  Art  gar  nicht  oder  nicht  in  genügendem  Maße  vorhanden,  so  ist  auf  deren  Herstellung
  beziehungsweise  Vervollständigung  thunlichst  hinzuwirken.

Die  nach  den  Desinfektionsstationen  oder  Desinfektionsanstalten  überzuführenden  Wagen  sind,  soweit
ihre  Einrichtung  es  gestattet,  zur  Verhütung  einer  Uebertragung  von  Ansteckungsstoffen  durch  Entfallen  von
Geräthschaften,  Stroh,  Dünger  2c.  sorgfältig  geschlossen  zu  halten.

Es  ist  statthaft,  die  Reinigung  und  Desinfektion  der  zur  Beförderung  von  Vieh  in  Einzelsendungen
benutzten  Gepäckwagen  oder  Hundekupees  nicht  auf  jeder  Zwischenstation,  auf  welcher  einzelne  Viehstücke  entladen
  werden,  sondern  erst  auf  derjenigen  inländischen  Station  vorzunehmen,  auf  welcher  der  betreffende
Wagen  zur  vollständigen  Entleerung  und  Ausrangirung  gelangt.  Bei  Beförderung  von  Vieh  mit  Gepäckstücken
  oder  Gütern  in  einem  und  demselben  Wagenraum  sind  Vorkehrungen  zu  treffen,  welche  die  Gefahr
einer  Infektion  ausschließen.

4.  Der  eigentlichen  Desinfektion  der  Wagen  muß  stets  die  Beseitigung  der  Streumaterialien,  des
Düngers,  der  Reste  von  Anbindesträngen  u.  s.  w.,  sowie  eine  gründliche  Reinigung  des  Wagens  durch  heißes
Wasser  vorangehen.  Wo  letzteres  nicht  in  genügender  Menge  zu  beschaffen  ist,  darf  auch  unter  Druck  ausströmendes
  kaltes  Wasser  verwendet  werden;  jedoch  muß  zuvor  zum  Zweck  der  Aufweichung  der  anhaftenden
  Unreinigkeiten  eine  Abspülung  mittelst  heißen  Wassers  erfolgen.  Die  Reinigung  ist  nur  dann  als  eine
ausreichende  anzusehen,  wenn  durch  sie  alle  von  dem  stattgehabten  Viehtransport  herrührenden  Verunreinigungen
  vollständig  beseitigt  sind.

Die  Desinfektion  selbst  muß  bewirkt  werden:

a)  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen  durch  Waschen  der  Fußböden,  Decken  und  Wände  mit  einer
auf  mindestens  50  Grad  Celsius  erhitzten  Sodalauge,  zu  deren  Herstellung  wenigstens  2  kg
Soda  auf  100  1  Wasser  verwendet  sind;

b)  in  Fällen  einer  wirklichen  Infektion  des  Wagens  durch  Rinderpest,  Milzbrand  oder  Maulund
  Klauenseuche,  oder  des  dringenden  Verdachtes  einer  solchen  Infektion  durch  sorgfältiges
Bepinseln  der  Fußböden,  Decken  und  Wände  mit  5  prozentiger  Karbolsäurelösung.  Die
letztere  ist  durch  Mischen  von  1  Theil  der  im  Handel  als  100  prozentige  Karbolsäure  oder
Acidum  carbolicum  depuratum  bezeichneten  Karbolsäure  mit  18  Theilen  Wasser  unter  häufigem
Umrühren  herzustellen.  -

Diese  Art  der  Desinfektion  (b)  ist  in  der  Regel  nur  auf  Anordnung  der  zuständigen  Polizeibehörde,
ohne  solche  Anordnung  jedoch  auch  dann  vorzunehmen,  wenn  die  Bahnbeamten  von  Umständen  Kenntniß  erlangen,
  welche  es  zweifellos  machen,  daß  eine  wirkliche  Infektion  des  Wagens  durch  Rinderpest,  Milzbrand
oder  Maul=  und  Klauenseuche  vorliegt,  oder  welche  den  dringenden  Verdacht  einer  solchen  Infektion  begründen.
  Der  Landespolizeibehörde  bleibt  vorbehalten,  diese  Art  der  Desinfektion  (b)  auch  in  anderen
Fällen  anzuordnen,  wenn  sie  solches  zur  Verhütung  der  Verschleppung  der  oben  bezeichneten  Seuchen  für
unerläßlich  erachtet.

Bei  gepolsterten  Wagen  ist  die  Polsterung,  welche  entfernbar  sein  muß,  in  ausreichender  Weise  zu
reinigen.  Hat  eine  wirkliche  Infektion  des  Wagens  durch  eine  übertragbare  Seuche  stattgefunden,  oder  liegt
der  dringende  Verdacht  einer  solchen  Infektion  vor,  so  muß  die  Polsterung  verbrannt  werden.  Der  Wagen
selbst  ist  in  der  zu  Absatz  1  bis  3  angegebenen  Weise  zu  behandeln.  Ausländische  Wagen,  deren  Polsterung
nicht  entfernbar  ist,  dürfen  im  Inlande  nicht  wieder  beladen  werden.

Die  im  Absatz  1  angegebene  Reinigung  gilt,  vorbehaltlich  der  Bestimmungen  im  Absatz  2  b  und
Absatz  3,  als  ausreichende  Desinfektion  in  denjenigen  Fällen,  in  welchen  im  Eisenbahnwagen  nur  einzelne
Stücke  Kleinvieh  in  Kisten  oder  Käfigen  befördert  worden  sind,  sofern  zur  Zeit  des  Gebrauchs  die  betreffenden
  Kisten  mit  wasserdichten  Fußböden,  festen  Wänden  und  aus  Latten  mit  den  für  die  Athmung  der  Thiere
nothwendigen  Zwischenräumen  hergestellten  Deckeln,  die  Käfige  mit  wasserdichten  Fußböden  und  von  unten
bis  mindestens  zur  ganzen  Höhe  der  Thiere  mit  festen  Wänden  versehen  waren,  und  eine  Verunreinigung
des  Wagens  durch  Streumaterialien,  Futter,  Dünger,  Exkremente  u.  s.  w.  nicht  wahrnehmbar  ist.

35“
        <pb n="218" />
        5.  In  gleicher  Weise  wie  die  zum  Transport  benutzten  Wagen  sind  die  bei  Verladung  und  Beförderung
  der  Thiere  zum  Füttern,  Tränken,  Befestigen  oder  zu  sonstigen  Zwecken  benutzten  Geräthschaften
der  Eisenbahnverwaltungen  zu  reinigen  und  zu  desinfiziren.

Bewegliche  Rampen  und  Einladebrücken  der  Eisenbahnverwaltungen  müssen,  sofern  zur  Viehverladung
benutzt,  täglich  mindestens  einmal  unter  entsprechender  Anwendung  der  Vorschriften  in  Ziffer  4  gereinigt  und
desinsizirt  werden.

Feste  Rampen,  sowie  die  Vieh-Ein=  und  Ausladeplätze  und  die  Viehhöfe  der  Eisenbahnverwaltungen
  sind  stets  von  Streumaterialien,  Dünger  u.  s.  w.  gesäubert  zu  halten.  Rampen  mit  undurchlassendem
  Boden,  sowie  feste  hölzerne  Rampen  sind,  sofern  zur  Viehverladung  benutzt,  täglich  mindestens  einmal
mit  Wasser  zu  spülen.

7.  Eine  Desinfektion  der  unter  Ziffer  6  erwähnten  Anlagen  ist  allgemein  oder  für  den  Verkehr
mit  einzelnen  der  im  §.  1  des  Gesetzes  bezeichneten  Thierarten  oder  für  gewisse  Gegenden  nur  anzuordnen,
wenn  nach  den  Verhältnissen  eine  bestimmte  Gefahr  der  Verbreitung  von  Seuchen  vorliegt.  Das  in  solchen
Fällen  anzuwendende  Desinfektionsverfahren  ist  unter  sinngemäßer  Anwendung  der  unter  Ziffer  4  festgestellten
  Normen  in  den  zu  erlassenden  Bestimmungen  näher  zu  bezeichnen.  Für  Fälle  einer  wirklichen  Infektion
oder  des  dringenden  Verdachts  einer  solchen  sind  etwaige  weitergehende  Sicherungsmaßregeln  nach  Maßgabe
der  für  solche  Fälle  bestehenden  besonderen  Bestimmungen  von  den  zuständigen  Polizeibehörden  anzuordnen.
Rampen  mit  undurchlassendem  Boden  sowie  feste  hölzerne  Rampen  müssen  beim  Vorhandensein  der  in
Ziffer  4  Absatz  2b  und  Absatz  3  bezeichneten  Voraussetzungen  in  der  dort  angegebenen  Weise  desinfizirt
  werden.

8.  Streumaterialien,  Dünger  u.  s.  w.  sind  zu  sammeln  und  so  aufzubewahren,  daß  Vieh  damit
nicht  in  Berührung  kommen  kann.

Die  Abfuhr  des  Düngers  darf  nicht  unter  Anwendung  von  Rindviehgespannen  geschehen  und  muß
in  dichten  Wagen,  Fässern  u.  s.  w.  erfolgen,  so  daß  eine  Verunreinigung  der  Straßen,  Wege  u.  s.  w.  mit
Düngertheilen  nicht  stattfinden  kann.

Dünger  von  Thieren,  welche  an  Rinderpest  oder  Milzbrand  leiden,  muß  verbrannt  oder  gekocht  oder
so  tief  vergraben  werden,  daß  er  mit  einer  mindestens  1  m  hohen  Erdschicht  bedeckt  ist.

Dünger  von  maul=  oder  klauenseuchekranken  Thieren  kann  statt  dessen  mit  einer  fünfprozentigen
Karbolsäurelösung  (Ziffer  4  Absatz  2b),  unter  vollständiger  Durchmischung  der  letzteren  mit  dem  Dünger,
desinfizirt  werden.

9.  Bei  Bemessung  der  von  den  Eisenbahnverwaltungen  für  die  Desinfektion  zu  erhebenden  Gebührensätze
  (s.  2  Abs.  2  des  Gesetzes)  ist  davon  auszugehen,  daß  letztere  lediglich  bestimmt  sind,  eine  Ersatzleistung
  für  die  durch  die  Desinfektion  bedingten  außerordentlichen  Aufwendungen  zu  gewähren.

Für  die  der  eigentlichen  Desinfektion  vorangehende,  oder  ohne  Rücksicht  auf  dieselbe  vorzunehmende
kärun  "  Ziffer  2  Absatz  2,  II  Ziffer  4  Absätze  1,  4  und  5,  Ziffer  5,  Ziffer  6)  findet  eine  Entschädigung
  nicht  statt.

Die  Gebühren  sind  unabhängig  von  der  Größe  der  Entfernung,  welche  der  Viehtransport  durchlaufen
  hat,  unter  Berücksichtigung  der  durchschnittlichen  Beträge  der  Selbstkosten  für  alle  Stationen  im
Bereiche  einer  und  derselben  Eisenbahnverwaltung  in  gleicher  Höhe  und  zwar  in  Einem  Satze  lediglich  für
den  Wagen  festzusetzen.

10.  Die  Eisenbahnverwaltungen  haben  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Arbeiten,  welche  zur  Beseitigung
von  Ansteckungsstoffen  bei  Viehbeförderungen  innerhalb  ihres  Geschäftsbereiches  vorzunehmen  sind,  7  unter  verantwortlicher
  Aufsicht  ausgeführt  werden.

11.  Die  Eisenbahn-Aufsichtsbehörden  haben  im  Einvernehmen  mit  den  Veterinär-Polizeibehörden
Kontroleinrichtungen  zu  treffen,  welche  geeignet  sind,  die  strenge  Durchführung  des  Gesetzes  und  der  zu  dessen
Ausführung  erlassenen  Vorschriften  überall  sicherzustellen.

Berlin,  den  20.  Juni  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.
        <pb n="219" />
        —  2083  —

3.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Der  Kreis  Inowrazlaw  (preuß.  Reg.-Bez.  Bromberg)  ist  in  den  Kreis  Inowrazlaw  und  in  den  Kreis
Strelno  getheilt  worden.  Die  neue  Kreiseintheilung  wird  zum  1.  Juli  d.  J.  in  Kraft  treten.

Ferner  ist  die  Stadt  Linden  (preuß.  Provinz  Hannover)  vom  1.  April  d.  J.  ab  aus  dem  Verbande
  des  Kreises  Linden  ausgeschieden.  Dieselbe  bildet  seitdem  einen  eigenen  Stadtkreis.

Hiernach  wird  die  dem  §.  1  Th.  I.  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  als  Anlage  1
beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  (Central-Blatt  1875,  S.  609/626)  auf  Seite  610  an  der
durch  die  Bekanntmachung  vom  27.  Dezember  1884  (Central-Blatt  1885,  S.  2)  und  auf  Seite  618  an  der

durch  die  Bekanntmachung  vom  18.  März  1885  (Central-Blatt  1885,  S.  67)  abgeänderten  Stelle  berichtigt,
  wie  folgt:

—:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Armee=  Infanterie-  Landwehr=  Verwaltungs=  (bezw.  Aus-  Bundesstaat
(Provinz  bezw.
Korps.  Brigade.  hebungs-)  Bezirke.  Regierungs--Bezirk).
Regiment.  Bataillon.
II.  7.  7.  Pommersches  1.  (Inowrazlaw).  Kreis  Inowrazlaw.  Königreich
Nr.  54.  Strelno.  —  Preußen,
-Schubin.  R.-B.  Bromberg
X.  38.  Reserve-Landwehr-Bataillon  Kreis  Neustadt  a.  R.  Königreich
(Hannover)  Stadt  Hannover.  Preußen,
Nr.  73.  Landkreis  Hannover.  R.-B.  Hannover.
Stadt  Linden.
Landkreis  Linden.
Kreis  Springe.
  =  Hameln.
Berlin,  den  21.  Juni  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

4.  Konfulat-Wesen.

 

Dem  bisherigen  Kaiserlich  und  Königlich  österreichisch-ungarischen  Konsular-Agenten  Ferdinand  Mohr  in

Kiel  ist  als  Honorar-Vize-Konsul  für  Oesterreich-Ungarn  in  Kiel  das  Exequatur  Namens  des  Reichs
ertheilt  worden.
        <pb n="220" />
        —  204  —

5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Abänderungen

der

Telegraphenordnung  vom  13.  August  1880.

 

Die  auf  Grund  des  Artikels  48  der  Reichsverfassung  erlassene  Telegraphenordnung  vom  13.  August  1880*)
wird  in  folgenden  Punkten  abgeändert:

1.  Im  §.  3,  „Dienststunden  der  Telegraphenanstalten“  betreffend,  ist  hinter  dem  vorletzten
Satze,  welcher  mit  den  Worten  „8  Uhr  Morgens"  endigt,  folgender  Zusatz  ein  zuschalten:
  "
An  Sonn=  und  Festtagen  wird  jedoch  von  der  Mehrzahl  dieser  Anstalten  beschränkter  Dienst
abgehalten.

2.  Im  §.  4,  „Orte,  nach  welchen  Telegramme  gerichtet  werden  können“  betreffend,  ist  im
Absatz  1  hinter  den  Worten  „durch  die  Post  befördert  werde“  der  Satz  einzufügen:

Die  Verwendung  von  Eilboten  zur  Beförderung  von  Telegrammen  zwischen  Orten,  in  welchen
Telegraphenanstalten  bestehen,  ist  dagegen  ausgeschlossen.

3.  Im  §.  5,  „Eintheilung  der  Telegramme“  betreffend,  treten  folgende  Aenderungen  ein

1.  Im  Absatz  IV  ist
a)  der  Satz:  „Jedes  Telegramm  darf  nur  aus  Wörtern  bestehen,  welche  einer  und  derselben
Sprache  (vergl.  unter  III)  angehören“  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:

Die  Telegramme  dürfen  nur  der  deutschen,  englischen,  spanischen,  französischen,  italienischen,  niederländischen,
  portugiesischen  und  lateinischen  Sprache  angehörige  Wörter  von  höchstens  10  Buchstaben  enthalten.
Jedes  Telegramm  kann  aus  allen  vorerwähnten  Sprachen  entnommene  Wörter  enthalten.  Auch  dürfen  in
dem  Texte  der  in  verabredeter  Sprache  abgefaßten  Telegramme  eine  oder  mehrere  Stellen  in  offener  Sprache
enthalten  sein.  In  diesem  Falle  müssen  die  Stellen  in  verabredeter  Sprache  zwischen  Klammern  gesetzt
werden,  welche  dieselben  von  dem  vorhergehenden  oder  nachfolgenden  Text  in  offener  Sprache  scheiden.

b)  am  Schlusse  hinter  den  Worten  „einer  Prüfung  zu  unterziehen“  hinzuzufügen    :
und  die  Rechtmäßigkeit  der  benutzten  Wörter  festzustellen.

2.  Im  Absatz  V ist  unter  a  statt  der  Worte  „geheimen  Buchstaben“  zu  setzen:
aus  Buchstaben  mit  geheimer  Bedeutung.

3.  Der  Absatz  VI  erhält  folgende  veränderte  Fassung:

VI.  Der  Text  der  in  chiffrirter  Sprache  abgefaßten  Telegramme  darf  eine  oder  mehrere  Stellen
in  offener  Sprache  enthalten.  In  diesem  Falle  müssen  die  Stellen  in  chiffrirter  Sprache  zwischen  Klammern
gesetzt  werden,  welche  dieselben  von  dem  vorhergehenden  oder  nachfolgenden  Text  in  offener  Sprache  scheiden.
Der  chiffrirte  Text  muß  ausschließlich  aus  Buchstaben  des  Alphabets  oder  ausschließlich  aus  arabischen  Ziffern
zusammengesetzt  sein.  1

4.  Im  §.  6,  „Allgemeine  Erfordernisse  der  zu  befördernden  Telegramme“  betreffend,  treten  folgende

Aenderungen  ein:
1.  Am  Schlusse  des  Absatzes  l  ist  nachzutragen:

Die  Aufgabe  von  Telegrammen  ohne  Legxt  ist  zulässig.

 

*)  Central-Bl.  1880.  S.  560.
        <pb n="221" />
        —  205  —

2.  Zwischen  Absatz  V  und  VI  ist  nachstehender  neue  Absatz  einzuschalten:

Va  Als  eine  Abkürzung  der  Aufschrift  wird  auch  angesehen,  wenn  der  Empfänger  verlangt,  daß
an  ihn  gerichtete  Telegramme,  ohne  diesbezügliche  nähere  Angaben  in  der  Aufschrift,  zu  gewissen  Zeiten  in
bestimmten  Lokalen,  z.  B.  an  Wochentagen  in  dem  Geschäftslokal,  an  Sonntagen  in  der  Wohnung  oder  zu
gewissen  Stunden  in  dem  Komtoir,  zu  anderen  in  der  Wohnung  oder  der  Börse  regelmäßig  bestellt  werden
sollen.  Die  hierfür  im  voraus  zu  entrichtende  Gebühr  beträgt  ebenfalls  30  Mark  für  das  Kalenderjahr;
sie  kommt  auch  dann  zur  Erhebung,  wenn  der  betreffende  Korrespondent  für  die  an  ihn  gerichteten
Telegramme  mit  der  Telegraphenanstalt  eine  abgekürzte  Aufschrift  vereinbart  bz.  die  Gebühr  dafür  eingezahlt
  hat.

3.  Im  Absatz  VI  sind  die  Angaben  hinter  den  Worten  „folgende  Abkürzungen  gebraucht
  werden,“  wie  folgt  zu  ergänzen:

(O)für  „dringendes  Telegramm",

(8  )  für  „gebührenpflichtiges  Diensttelegramm“,

(RP)  für  „Antwort  bezahlt",

(RPD)  für  „dringende  Antwort  bezahlt"“,

(T  C)  für  „verglichenes  Telegramm“,

(CB)  für  „Empfangsanzeige"“,

(F)  für  „nachzusenden"“,

(P  P)  für  „Post  bezahlt",

(b  K)  für  „Post  eingeschrieben“,

(XP)  für  „Eilboten  bezahlt“,

(E  P)  für  „Estafette  bezahlt",

(RO)  für  „offen  zu  bestellendes  Telegramm“.

5.  Im  §.  8,  „Wortzählung“  betreffend,  treten  folgende  Aenderungen  ein:
1.  Am  Schlusse  der  Angaben  unter  cist  nachzutragen:
Es  werden  jedoch  die  Namen  der  Bestimmungsanstalt  und  des  Bestimmungslandes,  aber  nur  in  der  Telegramm-Aufschrift,
  ohne  Rücksicht  auf  die  Zahl  der  gebrauchten  Buchstaben  als  je  ein  Wort  gezählt,  (z.  B.  ReußgreizZ,
Frankfurtmain,  Wüstewaltersdorfbzbreslau)  unter  der  Bedingung,  daß  diese  Namen  so  geschrieben  sind,  wie
sie  in  den  amtlichen  Verzeichnissen  erscheinen.
2.  Unter  f  sind  im  zweiten  Satze  an  Stelle  der  zu  streichenden  Angaben:  „Titel,
Vornamen,  Redetheilchen  und  Eigenschaftsbezeichnungen“  die  Worte:
Namen  von  Schiffen
zu  setzen.
3.  Unter  1  sind  im  ersten  Satze  die  Worte:
sowie  die  Worte  in  zulässiger  verabredeter  Sprache
zu  streichen.
Ferner  ist  hinter  den  Worten  „unter  c  bis  f  entsprechend  gezählt“  ein  zufügen:
Die  Wörter  in  zulässiger  verabredeter  Sprache  dürfen  nach  den  im  Absatz  IV  des  Paragraphen  5  gegebenen
Regeln  höchstens  10  Buchstaben  enthalten.
4.  Am  Schlusse  ist  nachzutragen:

n)  Die  Wortzählung  der  Aufgabeanstalt  ist  für  die  Gebührenberechnung  dem  Aufgeber  gegenüber
entscheidend.

6.  Im  §.  9,  „Gebühren  für  gewöhnliche  Telegramme“  betreffend,  erhalten  die  Absätze  I
und  II  folgende  veränderte  Fassung:

1  Für  das  gewöhnliche  Telegramm  wird  auf  alle  Entfernungen  eine  Gebühr  von  6  Pfennig  für
jedes  Wort,  mindestens  jedoch  der  Betrag  von  60  Pfennig  erhoben.

I.  Für  gewöhnliche  Stadttelegramme,  welche  in  solchen  Städten  zugelassen  werden,  innerhalb  deren
Weichbild  mehrere  unter  sich  durch  Telegraphenleitungen  verbundene  Telegraphenanstalten  dem  Verkehr
geöffnet  sind,  wird  eine  Gebühr  von  3  Pfennig  für  jedes  Wort,  mindestens  jedoch  der  Betrag  von
30  Pfennig  erhoben.
        <pb n="222" />
        —  206  —

7.  Im  8.  10,  „Dringende  Telegramme“  betreffend,  erhält  der  zweite  Satz  folgenden  veränderten
Wortlaut:

Für  dringende  Telegramme  wird  demnach  eine  Gebühr  von  18  Pfennig,  bz.  bei  Stadttelegrammen
eine  Gebuͤhr  von  9  Pfennig  für  das  Wort,  mindestens  jedoch  der  Betrag  von  M  1,80  bz.  von  90  Pfennig
erhoben  (vergl.  8.  9).

8.  Im  §.  11,  „Bezahlte  Antwort“  betreffend,  werden  die  Absätze  I,  II  und  IV  wie  folgt,
abgeändert:

1  Der  Aufgeber  kann  die  Antwort,  welche  er  von  dem  Empfänger  verlangt,  vorausbezahlen;
die  Vorausbezahlung  darf  indessen  die  Gebühr  eines  Telegramms  irgend  einer  Art  von  30  Wörtern  nicht
überschreiten.  ·

II Für das vorauzubezahlende Antwortstelegramm wird, wenn der Aufgeber die für die Antwort
bezahlte  Wortzahl  nicht  angegeben  hat,  die  Gebühr  eines  gewöhnlichen  Telegramms  von  10  Wörtern  berechnet.
Soll  eine  andere  Wortzahl  für  die  Antwort  vorausbezahlt  werden,  so  hat  der  Aufgeber  den  vor  der  Auf—
schrift  niederzuschreibenden  Vermerk  „Antwort  bezahlt“  oder  „(R  P)“  durch  die  Angabe  der  vorausbezahlten
Wortzahl  zu  ergänzen;  z.  B.  „18  Wörter  Antwort  bezahlt“  oder  „(R  P  18).“  Der  Aufgeber  eines  Telegramms
  mit  mehreren  Aufschriften,  welcher  die  von  den  Empfängern  seines  Telegramms  verlangte  Antwort
bezahlen  will,  hat  vor  die  Angabe  jedes  einzelnen  Empfängers,  dessen  Antwort  er  vorausbezahlt,  den  unter
Umständen  durch  die  Angabe  der  Wortzahl  zu  ergänzenden  Vermerk  „Antwort  bezahlt“  oder  „(R  P)“  zu
setzen.  Wenn  der  Aufgeber  eine  dringende  Antwort  bezahlen  will,  so  hat  er  den  unter  Umständen  durch
die  Angabe  der  Wortzahl  zu  ergänzenden  Vermerk  „dringende  Antwort  bezahlt"  oder  „(R  PD)“  vor  der
Aufschrift  niederzuschreiben;  es  kommt  alsdann  die  Gebühr  eines  dringenden  Telegramms  von  entsprechender
Wortzahl  zur  Erhebung.  «  ·

Iv Eine Rückzahlung der Antwortgebühr findet nicht statt.

9.  Im  8.  12,  „Verglichene  Telegramme“  betreffend,  erhält  der  zweite  Satz  des  Absatzes  1

folgenden  veränderten  Wortlaut:

In  diesem  Falle  hat  er  vor  der  Aufschrift  den  Vermerk  „Vergleichung“  oder  „(T  C)“  niederzuschreiben.
  Das  Telegramm  ist  dann  von  den  verschiedenen  Anstalten,  welche  bei  seiner  Beförderung  mitwirken,
  vollständig  zu  vergleichen.

Ferner  ist  im  Absatz  II  statt  der  Angabe  „gleich  der  Hälfte“  zu  setzen:
gleich  einem  Viertel

10.  Im  §.  13,  „Empfangsanzeigen“  betreffend,  ist  am  Schlusse  des  Absatzes  1  nachzutragen:

Er  hat  in  diesem  Falle  vor  die  Aufschrift  den  Vermerk  „Empfangsanzeige  bezahlt“  oder  „(C  R)“
zu  schreiben.

11.  Im  §.  16,  „Vervielfältigung  von  Telegrammen"  betreffend,  erhält  der  Absatz  II  hinter
den  Worten  „in  die  Wortzahl  eingerechnet  werden;“  folgende  veränderte  Fassung:

für  die  zweite  und  jede  weitere  Ausfertigung  wird  bei  Telegrammen  bis  zu  100  Wörtern  eine  Gebühr
von  je  40  Pfennig  und  bei  längeren  Telegrammen  für  jede  Reihe  oder  den  Bruchtheil  einer  Reihe  von
100  Wörtern  eine  Gebühr  von  je  40  Pfennig  mehr  erhoben.  In  dieser  Berechnung  erscheint  die  Gesammtzahl
  der  Wörter  des  Textes,  der  Unterschrift  und  der  Aufschrift,  und  zwar  wird  die  Gebühr  für  jede  Aufschrift
  besonders  festgestellt.  ·

12.  Im  §.  17,  „Weiterbeförderung“  betreffend,  treten  folgende  Aenderungen  ein:

1.  Der  Absatz  m  erhält  bis  zu  den  Worten  „1.  für  Telegramme“,  folgende  anderweite
  Fassung:

ITelegramme,  welche  die  Angabe  „Post“  vor  der  Aufschrift  enthalten  und  demgemäß  mit  der  Post
weiterbefördert,  oder  welche  postlagernd  niedergelegt  werden  sollen,  werden  von  der  Ankunftsanstalt  in  der
Regel  ohne  Kosten  für  den  Aufgeber  und  für  den  Empfänger  als  gewöhnliche  Briefe  zur  Post  gegeben.  Ausgenommen
  sind  jedoch  folgende  Fälle:

1.  Telegramme,  welche  als  eingeschriebene  Briefe  zur  Post  gegeben  werden  sollen,  sind  mit  der
        <pb n="223" />
        —  207  —

vor  der  Aufschrift  niederzuschreibenden  Angabe  „Post  eingeschrieben“  oder  „(PR)“  zu  versehen
und  unterliegen  einer  vom  Aufgeber  zu  entrichtenden  Einschreibgebühr  von  20  Pfennig.  Diese
Einschreibgebühr  von  20  Pfennig  kommt  auch  bei  der  Auflieferung  aller  Telegramme  mit  Empfangsanzeige,
  welche  mit  der  Post  weiterbefördert,  oder  postlagernb  niedergelegt  werden  sollen,
zur  Erhebung,  da  diese  Telegramme  stets  als  eingeschriebene  Briefe  zur  Post  gegeben  werden.
In  Folge  der  Einschaltung  dieser  neuen  Ausnahme  sind  die  beiden  bisher  mit  Nr.  1
und  2  bezeichneten  Ausnahmen  unter  2  und  3  aufzuführen.

2.  Am  Schlusse  treten  folgende  neue  Absätze  hinzu:

VI.  In  Fällen  der  gleichzeitigen  Abtragung  mehrerer  Telegramme  durch  denselben  Boten  an  denselben
Empfänger  findet  die  vorstehende  Bestimmung  unter  V  gleichmäßig  Anwendung.  Werden  im  übrigen  durch
denselben  Boten  an  denselben  Empfänger  gleichzeitig  solche  Telegramme  abgetragen,  für  welche  das  Botenlohn
  im  voraus  bezahlt  ist,  und  solche,  bei  welchen  dies  nicht  der  Fall  ist,  so  ist  vom  Empfänger  das  erwachsene
  Botenlohn,  abzüglich  der  im  voraus  bezahlten  Beträge,  zu  entrichten.  Die  auf  etwa  gleichzeitig
zur  Abtragung  gelangende  Eilpostsendungen  im  voraus  bezahlte  Bestellgebühr  bleibt  hierbei  außer  Betracht.
*Vl  In  geeigneten  Fällen  werden  auf  besonderes  schriftliches  Verlangen  des  Empfängers  die  für  ihn
eingehenden  Telegramme  seitens  der  Telegrophenanstalt  nicht  durch  Eilboten  bestellt,  sondern  den  Boten  des
Empfängers  gelegentlich  der  jedesmaligen  Abholung  von  Postsendungen  mitgegeben.  Unzuträglichkeiten,  welche
etwa  aus  dieser  Einrichtung  entstehen,  hat  die  Telegraphenverwaltung  nicht  zu  vertreten.

13.  Im  §.  20,  „Zurückziehung  und  Unterdrückung  von  Telegrammen“  betreffend,  sind  im  zweiten
Satze  des  Absatzes  I  die  Worte  „bezahlte  Antwort“  zu  streichen;  ferner  ist  im  zweiten
Satze  des  Absatzes  II  statt  „brieflich“  zu  setzen:
mittels  unfrankirten  Briefes.  «

14.  §.  21,  „Behandlung  der  Telegramme  bei  der  Bestimmungsanstalt“  betreffend,  ist  im
Absatz  u

1.  hinter  den  Worten  „Die  ankommenden  Telegramme  werden“  ein  zuschalten:
nach  der  Reihenfolge  ihrer  Aufnahme  und  ihres  Vorranges,  und  zwar;
2.  am  Schlusse  hinter  den  Worten  „Beschleunigung  zugeführt“  der  Vermerk  hinzuzufügen:

(Wegen  Uebergabe  der  Telegramme  an  die  Boten  des  Empfängers  vergl.  §.  17  VII.).

15.  Im  §.  22,  „Bestellung  der  Telegramme  bei  der  Bestimmungsanstalt“  betreffend,  erhält  der
Absatz  w  bis  zu  den  Worten  .  insofern  der  Empfänger“  nachstehende  anderweite
Fassung:  "

IV.  Privattelegramme,  sowie  die  nicht  an  eine  Behörde  oder  deren  Vorstand  gerichteten  dienstlichen
Telegramme  sind  dagegen  im  Falle  der  Abwesenheit  des  Empfängers  an  ein  erwachsenes  Familienglied  oder,
wenn  auch  ein  solches  nicht  zur  Stelle  ist,  an  die  Geschäftsgehülfen,  an  die  Dienerschaft,  Haus=  oder  Wirthsleute
  oder  an  den  Thürhüter  des  Gasthofes  bz.  des  Hauses  zu  bestellen.

16.  Der  §.  25,  „Berichtigungstelegramme“  betreffend,  wird  wie  folgt,  abgeändert:

I  Alle  Telegramme,  welche  behufs  Berichtigung  oder  Ergänzung  eines  beförderten  oder  in  der  Beförderung
  begriffenen  Telegramms  auf  Antrag  des  Aufgebers  oder  des  Empfängers  zwischen  zwei  Telegraphenanstalten
  gewechselt  werden,  sind  Diensttelegramme,  für  welche  der  Antragsteller  die  dafür  entfallenden  Gebühren
  zu  entrichten  hat.

.  Der  Aufgeber  oder  der  Empfänger  eines  jeden  Telegramms  kann  innerhalb  einer  Frist  von
72  Stunden  nach  der  Aufgabe  bz.  Ankunft  die  Richtigstellung  ihm  etwa  zweifelhaft  erscheinender  Wörter  fordern.
Er  hat  die  folgenden  Beträge  zu  hinterlegen:

à)  wenn  das  Verlangen  vom  Aufgeber  ausgeht,  den  Preis  eines  Telegramms,  welches  die  Zahl  der
zu  wiederholenden  Wörter  enthält,  ferner  den  Preis  für  die  Antwort,  wenn  er  eine  solche  verlangt;

b)  wenn  das  Verlangen  vom  Empfänger  ausgeht,  1.  den  Preis  des  Telegramms,  welches  den  Antrag
stellt,  2.  den  Preis  eines  Telegramms  für  die  Antwort.

Ul  Die  für  die  Berichtigungstelegramme  erhobenen  Gebühren  werden  auf  desfallsigen  Antrag  zurück-36
        <pb n="224" />
        —  208  —

gezahlt,  wenn  die  Wiederholung  unzweifelhaft  erweist,  daß  das  oder  die  wiederholten  Wörter  im  Ursprungstelegramm
  unrichtig  wiedergegeben  worden  sind.  Wenn  im  Ursprungstelegramm  einige  Wörter  richtig  und
einige  andere  Wörter  unrichtig  wiedergegeben  worden  sind,  so  wird  derjenige  Gebührenantheil  nicht  erstattet,
welcher  der  Anzahl  der  Wörter  entspricht,  die  im  Antrags=  und  Antwortstelegramm  gebraucht  worden  sind,
um  die  Wiederholung  der  im  ursprünglichen  Telegramm  richtig  gegebenen  Wörter  zu  erlangen.

IV  Die  Gebühr  für  das  Ursprungstelegramm,  welches  zu  dem  Antrage  auf  Berichtigung  Anlaß  gegeben
  hat,  wird  nicht  zurückgezahlt.

V  Dem  Antrage  auf  Berichtigung  eines  beförderten  oder  in  der  Beförderung  begriffenen  Telegramms
darf  von  den  Telegraphenanstalten  nur  dann  Folge  gegeben  werden,  wenn  der  Antragsteller  sich  als  Aufgeber
oder  Empfänger  des  betreffenden  Ursprungstelegramms  oder  als  Bevollmächtigter  eines  derselben  ausewiesen

  hat.
Vorstehende  Aenderungen  treten  mit  dem  1.  Juli  1886  in  Kraft.

Berlin,  den  11.  Juni  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  von  Stephan.

 

G.  Kolonial=  Weseen.

 

Deutsche  Schutzgebiete.

Zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  wird  auf  Grund  des  Gesetzes
  vom  17.  April  1886  (Reichs-Gesetzblatt  S.  75)  der  Landeshauptmann,  Kaiserliche  Vize-Admiral  a.  D.
Freiherr  Georg  von  Schleinitz,  hierdurch  ermächtigt,  mit  der  Befugniß:

a)  nach  Maßgabe  des  §.  3  Nr.  2  des  Gesetzes  vom  17.  April  1886  und  des  §.  3  der  Keiserlichen
Verordnung  vom  5.  Juni  1886  (Reichs-Gesetzblatt  S.  187)  bei  Erlaß  polizeilicher  Vorschriften
für  das  gesammte  Schutzgebiet  gegen  die  Nichtbefolgung  derselben  Gefängniß  bis  zu  drei  Monaten,
Haft,  Geldstrafe  und  Einziehung  einzelner  Gegenstände  anzudrohen;

b)  über  die  Vertheilung  der  Geschäfte  unter  die  außer  ihm  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten
  Beamten  nach  örtlich  abgegrenzten  Bezirken,  oder  nach  Gattungen  der  Geschäfte,  oder
nach  beiden  Beziehungen,  sowie  über  die  Amtssitze  dieser  Beamten  Bestimmung  zu  treffen;

0)  die  Vertretung  der  Beamten  im  Falle  der  Hinderung  zu  ordnen  und  die  Dienstaussicht  über
dieselben  zu  führen;

d)  die  Abhaltung  von  Gerichtstagen  außerhalb  der  Amtssitze  anzuordnen;

e)  die  Anordnungen  über  Ausführung  von  Zustellungen  nach  Maßgabe  des  §.  5  der  Keiserlichen
Verordnung  vom  5.  Juni  1886  zu  erlassen.

Alles  dies  vorbehaltlich  der  durch  Behörden  oder  Kommissarien  des  Reichs  zu  übenden  Oberaufsicht.

Berlin,  den  24.  Juni  1886.  Der  Reichskanzler.
(L.  S.)  Im  Auftrage:  gez.  Berchem.

 

Vorstehendes  wird  mit  dem  Bemerken  veröffentlicht,  daß  der  Amtssitz  des  Landeshauptmanns  Freiherrn
von  Schleinitz  sich  in  Finschhafen  befindet.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Berchem.
        <pb n="225" />
        7.  Polizei

209

i-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
  Grund  Ausweisun  des
  der  Bestrafung  beschlossen  2  Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  ·  «  .

  gewies  beschlusses.
I.  2.  l  3.  4.  5.  6..
Auf  Grund  des  F.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  [Josef  Ruppert,  (geboren  am  26.  Juli  1849  zu  Pilsen,  Betteln  im  wieder-(Königlich  preußischer  Re-:24.  März
Bürstenmacher,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  holten  Rückfall,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.

wohnhaft  zuletzt  in  Oels,  Schlesien,  Breslau,

2.  Josef  Barton,  Sei.=geboren  am  26.  Juli  1847  zu  Pohlitz,  desgleichen,  derselbe,  6.  April
lergeselle,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  ortsange-  d.  J.

hörig  zu  Zdarek,  Bezirk  Neustadt  a.M.,
ebendaselbst,

3.  Johann  Salack,  sgeboren  am  16.  Mai  1858  zu  Skur,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-2.  Juni
Kellner,  Bezirk  Schlan,  Böhmen,  ortsangehörig  gierungs-Präsident  zul  d.  J.

ebendaselbst,  Hannover,

4.  Nicolaus  Schambeck,  geboren  am  17.  April  1839  zu  Dom-Landstreichen  und  Königlich  preußische  Re-4.  Juni
Tuchmacher,  browo,  Russisch-Polen,  Betteln,  gierung  zu  Minden,  .  J.

5.  Franz  Kunst,  Uhr-geboren  am  23.  April  1850  zu  Ober-esgleichen,  Königlich  preußische  Re-31.  Mai
macher,  Bautzen,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  gierung  zu  Düsseldorf,  d.  J.

Hobern  bei  Brix,  ebendaselbst,

6.  Karl  Waldecker  geboren  1844  zu  Judersdorf,  Bayern,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be.24.  Mai
(Valdecke),  Seiler=  ortsangehörig  zu  Lub,  Bezirk  Klattau,  zirksamt  Eggenfelden,  d.  J.
geselle,  Böhmen,

7.  Wenzel  Nowak,  27  Jahre,  geboren  und  ortsangehörigsLandstreichen  und  Füh-dasselbe,  27.  Mai
Buchbinder,  zu  Rusek,  Hezirl  Königgrätz,  Böhmen,  rung  eines  falschen  d.  J.

Arbeitszeugnisses,

8.  Leo  Peter  Schmit,  geboren  am  6.  Dezember  1858  zu  Wolz,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be=29.  Mai

Handschuhmacher,  Bezirk  Luxemburg,  ortsangehörig  zu  Betteln,  zirksamt  Beilngries,  d.  J.
Luxemburg  (Stadt),
9.  Josef  Chorous,  geboren  am  4.  April  1869  zu  Koschatek,  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-31.  Mai
Tagelöhner,  Bezirk  Jungbunzlau,  Böhmen,  orts.  Führung  falscher  Le  zirksamt  Vilsbiburg,  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  gitimationspapiere  u.
unberechtigte  Anfertigung
  von  Siegeln,

10.  Franz  Josef  Horn,geboren  am  7.  März  1843  zu  Voitsdorf,  Betteln  im  wieder-Königlich  sächsische  Kreis  27.  April
Fleischer  und  Fabrik-,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  ortsangehörig  holten  Rückfall,  Be“  hauptmannschaft  Zwickau,  d.  J.
arbeiter,  ebendaselbst,  leidigung,  Erregung

ruhestörenden  Lärms,

11.  Wilhelm  Richter,  geboren  am  10.  April  1842  zu  Fried-Landstreichen  und  dieselbe  Behörde,  20.  Mai
Schneidergeselle,  kum-  Böhmen,  ortsangehörig  eben.  Betteln,  d.  J.

aselbst,

12.  Feibel  Fischer,  Han-66  #.  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Großherzoglich  badischer  5.  Juni
delsmann,  zu  Stawisky,  Gouvernement  Lomza,  Landeskommissart  zu  d.  J.

Russisch-Polen,  Mannheim,

13.  Konrad  August  Britt,geboren  am  3.  Februar  1856  zu  Zürich,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präfi-8.  Mai
Sattler,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,  dent  zu  Colmar,  d.  J.

14.  Johann  Peter  geboren  am  24.  April  1807  zu  Bessingen,  desgleichen,  derselbe,  15.  Mai
Coniel,  Sattler,  Kreis  Chäteau-Salins,  Lothringen,  d.  J.

durch  Option  Franzose,  ortsangehörig
zu  Void,  Frankreich,
        <pb n="226" />
        210

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  veimath  Behörde,  welche  die  Datum
  —    —  Grund  des
  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs
des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusse
"
1.  2.  3.  «  4.  5.  6.
15.  Abraham  Jankel,  36  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präfi-g.  Juni.
Trödler,  bmzi  Russihh  Polen,  wohnhaft  zuletzt  Betteln,  dent  zu  Straßburg,  Id.  J.
n  Zabern,  aß,
16.  Abraham  Davido-  geboren  am  7.  Mai  1861  zu  Kiew,  Ruß-  Landstreichen,  Füh—-derselbe,  desgleichen.
witz,  Hausirer,  land,  ortsangehörig  ebendaselbst,  wohn-rung  eines  falschen
haft  zuletzt  in  Hochfelden,  Elsaß,  Legitimations-  ,
papiers,
17.  Karl  Lesigne,  geboren  am  12.  Oktober  1857  zu  Bour--Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi  4.  Juni
Metzger,  bonne  les  Bains,  Bezirk  Haute-Marne,  dent  zu  Metz,  d.  J.
Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
18.  Augustin  Gilet,  geboren  am  22.  Juli  1860  zu  Aubagnes,  desgleichen,  derselbea,  desgleichen.
Küfer,  Bezirk  Bouche  du  Rhöne,  Frankreich,
ortsangehörig  ebendaselbst,
19.  Alfred  Stourmi,  geboren  am  18.  April  1868  zu  Nanch,  desgleichen,  derselbe,  7.  Juni
Arbeiter,  Bezirk  Meurthe  et  Moselle,  Frank-  d.  J.
«  reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
20.  Johann  Girand,  geboren  am  16.  März  1864  zu  Cha-Landstreichen  und  derselbe,  8.  Juni.
Arbeiter,  malières,  Bezirk  Puy  du  Döme,  Frank-“  Betteln,  =  d.  J.
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
21.  Johann  Peter  Marc,  geboren  am  31.  Dezember  1861  zuldesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Arbeiter,  Angers,  Bezirk  Maine  et  Leire,
.  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
22.  Karl  Lorenz,  geboren  am  2.  Februar  1863  zu  Neu=  Landstreichen;  derselbe,  desgleichen.

Schneider,

 

hammer,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


"

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="227" />
        —  211  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.
XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  2.  Juli  1886.  27.

Inhalt:  1.  Versicherungs-Wesen:  Sitze  der  Schiedsgerichte  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
verschiedener  Berufsgenossenschaften  Seite  211  Reichsgebiete...  212

 

 

 

 

 

 

 

1.  Versicherungs  =  Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend

die  Sitze  derjenigen  Schiedsgerichte  der  Speditions-,  Speicherei=  und  Kellerei-Berufsgenossenschaft,

der  Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft,  der  Westdeutschen  Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft,  sowie

der  Elbschiffahrts-Berufsgenossenschaft,  deren  Bezirke  über  die  Grenzen  eines  Bundesstaats
hinausgehen.  Vom  28.  Juni  1886.

 

Auf  Grund  des  8.  46  Absatz  3  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  (Reichs-Gesetzblatt  S.  69)
in  Verbindung  mit  §.  1  Ziffer  2—5  des  Gesetzes  über  die  Ausdehnung  der  Unfall-  und  Kranken—
versicherung  vom  28.  Mai  1885  (Reichs-Gesetzblatt  S.  159)  bestimmt  das  Reichs-Versicherungsamt  im  Einvernehmen
  mit  den  betheiligten  Centralbehörden  die  Sitze  derjenigen  Schiedsgerichte  der  Speditions-,  Speichereiund
  Kellerei-Berufsgenossenschaft,  der  Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft,  der  Westdeutschen  Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft,
  sowie  der  Elbschiffahrts-Berufsgenossenschaft,  deren  Bezirke  über  die  Grenzen  eines
Bundesstaats  hinausgehen,  wie  folgt:
37
        <pb n="228" />
        —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfde.  Sektion  Sitz  Lfde  Sektion  Sitz
und  des  und  des
Nr.  deren  Sitz.  Schiedsgerichts..  Nr.  deren  Sitz.  Schiedsgerichts.
58)  Speditions-,  Speicherei=  und  Kellerei-  14.  XXXl.  (Stuttgart.)  Stuttgart.
Berufsgenossenschaft.  15.  XXXl.  (Mannheim.)  Mannheim.
1.  III.  (Berlin.)  Berlin.  16.  XXXIV.  (Wismar.)  Schwerin  i.  M.
2.  IV.  (Hamburg.)  Hamburg.  17.  XXXV.  (Altenburg.)  Altenburg.  Z
3.  V.  (Bremen.)  Bremen.  18.  XXXVI.  (Braunschweig.)  Braunschweig.
4.  VI.  (Mainz.)  Mainz.  19.  XXXVII.  (Bremen.)  Bremen.
5.  VII.  (Mannheim.)  Mannheim.  60)  Westdeutsche  Binnenschiffahrts-¾-
  1  (München.)  München.  )  eee  semnen  a  h
"  IX.  (Leipzig.)  Leipzig.  20.  I.  (Mannheim.)  Mannheim.
59)  Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft.  21.  II.  (Mainz.)  Mainz.
8.  XI.  (Magdeburg.)  Magdeburg.  22.  III.  (Köln.)  Köln.
9.  XIII.  (Erfurt.)  Erfurt.  23.  V.  (Bremen.)  Bremen.
10.  XIV.  (Altona.)  Altona.  61)  Elbschiffahrts-Berufsgenossenschaft.
11.    XVIMünster  Kumser.  (Sektionsbildung  nicht  vorgesehen.)
12.  X VIII (Kassel.)  assel.  24.  Bezirk  der  Berufsgenossenschaft)  Magdeburg.
13.  XX.  (Koblenz.)  Koblenz.  "17  Fsgenossenschaf  P
Berlin,  den  28.  Juni  1886.
Das  Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.
2.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  z  Datum
—  —  —
2.  ·  der  Bestrafung.  beschlofsen  *  Ausweisungs-7
  des  Ausgewiesenen.  «  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Laglbauer,  s67  Jahre,  geb  d  orts  örigs  Münzfälchung  Königliche  lizei-Direk-]16.  il
Talelöhner,  zu  Fürstenhut,  Bezirk  Pisee,  Weber  6.  Münzfälschung  Zuchthaus  tion  .  Polizei  Direktion  d.  April  
laut  Erkenntniß  vom,  Bayern,
22.  Mai  1883),
2.IGeorg  Holzer,  31  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Hehlerei,  Königlich  bayerisches  Be-18.  Mai
Dienstknecht,  z  Giefien  Bezirk  Korneuburg,  zirksamt  Laufen,  d.  J.
ederösterreich,

 

 

 

 

 

 

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

Ignaz  Thomis,  45  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zul  Diebstahl,  Landstrei-Königlich  preußischer  Re.19.  April

Lagerarbeiter,  Mitrowitz,  Bezirk  Ostrau,  Mähren,  chen  und  Betteln,  Hierungs  Präsident  zu  d.  J.
„  Oppeln,

Josefa  Hadulowski.20  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen  und  derselbe,  27.  Mai
unverchelichte  Zigeu=  Jelin,  Bezirk  Chrzanow,  Galizien,  Betteln,  d.  J.
nerin,

Marie  Harwadka,4  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zuldesgleichen  derselbe,  desgleichen.
unerehelschte  Zigeunerin-  24 Jahre-  98  gehörig  zusdesgleichen,  s  gleich
        <pb n="229" />
        213

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

  —  Grund  des

  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.

  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen hat.  beschlusses

1.  2.  3.  4.  5.  6.

6.  Franziska  Paw-  22  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-27.  Mai
lowsti,  unverehe-  Jelin,  Betteln,  gierungs=  Präsident  zuld.  J.
lichte  Zigeunerin,  Oppeln,  

7.  Pauline  Christof,  ca.  12  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Zigeunerin,  zu  Jelin,

8.  Rudolf  Hilgert,  (geboren  am  17.  Dezember  1866  zu  Wien,  Betteln  im  wieder-derselbe,  31.  Mai
Sattlergeselle,  Oefterreich,  ortsangehörig  zu  Enders=  holten  Rückfall,  d.  J.

dorf  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch-,


9.  Karl  Wenger,  geboren  am  24.  Dezember  1864  zu  Weiß-Landstreichen,  Königlich  preußische  Re-11.  Juni
Handlungsgehülfe,  kirchen,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-  gierung  zu  Posen,  d.  J.

Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  ·

10.  Marie  Agnes  Wings,24  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zusdesgleichen,  Königlich  preußische  Re-  16.  Juni
ohne  Gewerbe,  Sunpelveld  Provinz  Limburg,  Nieder.  gierung  zu  Aachen,  d.  J.

lande,

11.  Adalbert  Schwarz,  60  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Betteln  im  wieder-  Königlich  bayerisches  Be-14.  Mai
Tagelöhner,  Jaroscov,  Gemeinde  Klein-Zdikov,holten  Rückfall  und  zirksamt  Vilsbiburg,  d.  J.

Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  Filrung  falscher
eugnisse,

12.  Franz  Solak,  geboren  am  4.  Juni  1848  zu  Schütten-Landstreichen  und  dasselbe,  28.  Mai
Weber,  hofen  Böhmen,  ortsangehörig  eben=  Betteln,  d.  J.

daselbst,

13.  Simon  Wilhelm,  sgeboren  am  23.  Oktober  1832  zu  Oberau,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  Be.24.  Mai
Schmied,  Bezirk  Kufstein,  Tirol,  ortsangehörig  im  Rückfall  und  Füh=  zirksamt  Eggenfelden,  d.  J.

zu  Wildschönau,  ebendaselbst,  7n  gefälschter  Zeugnisse,


14.  Hirsch  Sereisky,  837  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen,  Großherzoglich  badischer  10.  Juni
Buchbinder,  Suwalky,  Russisch-Polen,  Landeskommissar  zu  d.  J.

Mannheim,

15.  Rudolf  Strasser,  geboren  am  26.  März  1850  zu  Benken,  Diebstahl  in  2  Fällen  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  19.  Dezember
Dienstknecht,  Schweiz,  und  Landstreichen,  dent  zu  Colmar,  v.  J.

16.  Karl  Berrier,  geboren  am  9.  November  1843  zu  Landstreichen,  derselbe,  29.  Mai
Kupfer=  und  Blech=  Villerserel,  Bezirk  Dijon,  Frankreich,  d.  J.
schmied,  ortsangehörig  ebendaselbst,

17.  Hermann  Glazer,  geboren  am  12.  Juli  1840  zu  Ant-Landstreichen  und  derselbe,  8.  Juni

Handlungsreisender,  seshen  Belgien,  ortsangehörig  eben  Betteln,  d.  J.
daselbst,

18.  Jacob  Goldin,  gFeboren  am  7.  November  1847  zu  Minsk,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präfl.  15.  Juni
Lehrer,  Vorsänger  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  dent  zu  Straßburg,  d.  J
und  Schächter,  säabmbal  zuletzt  zu  Weitersweiler,

lsaß,

 

Die  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Oppeln  vom  17.  August  bezw.  24.  Dezember
v.  J.  verfügten  Ausweisungen  der  Müllergesellen  Hermann  und  Rudolf  Muthwill  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  für  1885
Seite  479  Z.  3  und  für  1886  S.  133  Z.  2)  sind  zurückgenommen  worden,  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  die  Genannten
preußische  Staatsangehörige  sind.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="230" />
        <pb n="231" />
        —  215  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgaug  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  9.  Juli  1886.  28.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bestimmun-  änderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zollgen,
  betreffend  die  Beglaubigung  der  Schmelzpunkte  leicht-  und  Steuerstlllen  218
Füssiger  Metall-Legirungen  für  Dampfkessel-Sicherheits-  4.  Militär-Wesen:  Verzeichniß  der  den  Militäranwärtern
apparate  Seite  215  im  Reichsdienste  vorbehaltenen  Stellen  219
2.  Verficherungs-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  das  5.  Heimattemieten:  Entscheidung  des  Bundesamts  für  das
———————————————J—JJ  Exequatur·  Erteilung
8.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Privattransitlager  ohne  amt-  7.  Pollzel,  Welen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
lichen  Mitverschluß  für  Sesamöl  in  Fässern;  —  Ver-  Reichsgebetetee  224

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Bestimmungen,
betreffend

die  Beglaubigung  der  Schmelzpunkte  leichtflüssiger  Metall-Legirungen  für  Dampfkessel=Sicherheitsapparate.


 

1.
Die  Kaiserliche  Normal-Aichungs-Kommission  wird  bis  auf  Weiteres  für  Dampfkessel-Sicherheitsapparate,
  welche  durch  das  Schmelzen  einer  Metall-Legirung  in  Thätigkeit  treten,  den  Schmelzpunkt  der  Legirung
  nach  folgenden  Bestimmungen  beglaubigen.

2.
Zur  Beglaubigung  werden  nur  Legirungen  für  solche  Dampfkessel-Sicherheitsapparate  zugelassen,
welche  von  dem  Herrn  Staatssekretär  des  Innern  für  geeignet  erachtet  und  demgemäß  der  Kaiserlichen  Normal-Aichungs-Kommission
  bezeichnet  worden  sind.

3.

Die  aus  der  Legirung  hergestellten,  behufs  der  Beglaubigung  eingesendeten  Einsätze  der  Sicherheitsapparate
  sollen  durch  Gestalt  und  Abmessungen  die  Zugehörigkeit  zu  einem  Sicherheitsapparat  der  in  8.  2
bezeichneten  Art  erkennen  lassen.  Sie  dürfen  keine  den  Schmelzpunkt  betreffende  Bezeichnung  tragen.

38
        <pb n="232" />
        —  216  —

4.
Die  Legirungseinsätze  müssen  in  Reihen  von  mindestens  50  Stücken  eingesendet  werden  und  von

einer  Erklärung  des  Einsenders  begleitet  sein,  daß  alle  zu  einer  Reihe  gehörigen  Stücke  aus  derselben  Legirung
  bestehen.
5

Die  Prüfung  erstreckt  sich  auf  sämmtliche  Stücke  einer  jeden  Reihe.

Von  jedem  Stück  wird  ein  Probeplättchen  abgetrennt  und  in  einem  Flüssigkeitsbad  eingeschmolzen.

Für  diejenigen  beiden  Stücke,  deren  Probeplättchen  hierbei  zuerst  und  zuletzt  zum  Schmelzen  gelangen,
wird  der  Schmelzpunkt  in  der  Weise  ermittelt,  daß  die  Stücke  unter  Vorkehrungen,  wie  solche  der  Verwendung
in  dem  Dampfkessel-Sicherheitsapparat  entsprechen,  eingeschmolzen  werden.  Umfaßt  eine  Reihe  mehr  als
50  Stücke,  so  wird  die  Anzahl  der  einzuschmelzenden  Stücke  entsprechend  erhöht.

Es  bleibt  vorbehalten,  unter  besonderen  Umständen  einem  Stück  mehr  als  ein  Probeplättchen  zu
entnehmen  und  die  Zahl  der  zur  gänzlichen  Einschmelzung  bestimmten  Stücke  nach  Ermessen  zu  erhöhen.

6.

Ergiebt  die  Prüfung,  daß  die  innerhalb  einer  Reihe  zusammengehöriger  Stücke  ermittelten  Schmelzpunkte
  um  nicht  mehr  als  2  Centigrade  von  einander  abweichen,  so  wird  die  Reihe  zur  Beglaubigung  zugelassen.
  Zu  dem  Behuf  werden  die  ermittelten  Schmelzpunktstemperaturen  auf  volle  Centigrade  abgerundet.
Fallen  die  abgerundeten  Werthe  zusammen,  so  ergiebt  dies  den  Schmelzpunkt  für  die  ganze  Reihe.  Fallen
sie  nicht  zusammen,  so  wird  den  einzelnen  Stücken,  nach  dem  Ergebniß  der  mit  ihren  Probeplättchen  ausgeführten
  Vorprüfung,  einer  der  Werthe  als  Schmelzpunkt  zugeteilt.  Der  für  jedes  Stück  angenommene

Schmelzpunkt  wird  nebst  einem  Beglaubigungszeichen  auf  das  Stück  aufgeschlagen.  Als  Beglaubigungszeichen
dient  der  Reichsadler.

 

7.  .
An  Gebühren  werden  für  jedes  Stück  einer  zur  Prüfung  eingesendeten  Reihe  10  Pfennig  erhoben.
Der  Gebührenbetrag  ist  gleichzeitig  mit  dem  Antrag  auf  Prüfung  bei  der  Kasse  der  Kommission  einzuzahlen.
Entschädigung  für  die  bei  der  Prüfung  zerstörten  Stücke  wird  nicht  gewährt.

Berlin,  den  22.  Juni  1886.
Kaiserliche  Normal-Aichungs-Kommission.
Nieberding.

 

2.  Versicherungs-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend

das  Ergebniß  der  Wahl  von  vier  nichtständigen  Mitgliedern  des  Reichs-Versicherungsamts.
Vom  6.  Juli  1886.

 

Uneer  Bezugnahme  auf  den  Beschluß  des  Bundesraths  vom  15.  April  1886,  wonach  das  Stimmenverhältniß
  der  bei  der  Wahl  der  nichtständigen  Mitglieder  des  Reichs-Versicherungsamts  betheiligten  Berufsgenossenschaftsvorstände
  und  Ausführungsbehörden  einerseits  und  der  Arbeitervertreter  andererseits  nach  der
Zahl  der  in  den  einzelnen  Berufsgenossenschaften  und  Reichs=  und  Staats-Betriebsverwaltungen  am  1.  April
1886  versicherten  Personen  bemessen  werden  soll  —  vgl.  Bekanntmachung  vom  1.  Mai  1886  —,  wird
nachstehend  das  von  dem  Reichs-Versicherungsamt  in  seiner  Sitzung  vom  heutigen  Tage  festgestellte  Wahlergebniß
  bekannt  gemacht.

I.  Von  den  wahlberechtigten  57  Berufsgenossenschaftsvorständen  und  44  Ausführungsbehörden  sind

57  und  42  gültige  Stimmzettel  abgegeben  worden.  Dabei  erhielten  die  meisten  Stimmen  als  nichtständige
Mitglieder:
        <pb n="233" />
        —  217  —

1.  3144  961:  Kommerzienrath  Haßler  in  Augsburg,  Mitglied  des  Vorstandes  der  Süddeutschen
Textil-Berufsgenossenschaft,

2.  1  894  987:  Bergwerks-Direktor  Hilt  in  Aachen,  Vorsitzender  des  Vorstandes  der  Knappschafts-Berufsgenossenschaft.


Die  beiden  Genannten  sind  daher  in  der  vorstehenden  Reihenfolge  zu  nichtständigen  Mitgliedern  des

Reichs-Versicherungsamts  gewählt  worden.

Außerdem  erhielt  der  Geheime  Finanzrath  a.  D.,  Vorsitzender  der  Verwaltung  von  Fr.  Krupp  und

 

Vorsitzender  des  Vorstandes  der  Rheinisch-Westfälischen  Hütten=  und  Walzwerks-Berufsgenossenschaft,  Jencke  in

Essen  1

gewählt.

worden.

204  027  Stimmen.

Der  Rest  der  Stimmen  zersplitterte  sich  auf  13  Wahlkandidaten.

Die  meisten  Stimmen  als  Stellvertreter  der  vorerwähnten  Mitglieder  erhielten:

1.  3.050  285:  Direktor  Rösicke  in  Berlin,  Mitglied  des  Vorstandes  der  Brauerei=  und  Mälzerei-Berufsgenossenschaft,


2.  1  966  530:  Dr.  Martius  in  Berlin,  Mitglied  des  Vorstandes  der  Berufsgenossenschaft  der
chemischen  Industrie,

3.  1  609  834:  Direktor  Cuno  in  Berlin,  Vorsitzender  des  Vorstandes  der  Berufsgenossenschaft  der
Gas=  und  Wasserwerke,

4.  1  545  836:  Dampfsägemühlenbesitzer  Schramm  in  Berlin,  Vorsitzender  des  Vorstandes  der
Norddeutschen  Holz-Berufsgenossenschaft.

Es  ist  demnach:
Direktor  Rösicke  als  1.  Stellvertreter  des  1.  Mitgliedes,
Dr.  Martius  als  1.  Stellvertreter  des  2.  Mitgliedes,
Direktor  Cuno  als  2.  Stellvertreter  des  1.  Mitgliedes,
Dampfsägemühlenbesitzer  Schramm  als  2.  Stellvertreter  des  2.  Mitgliedes

Weiter  erhielten  Stimmen:

1.  Fabrikbesitzer  Behrens  in  Berlin,  Mitglied  des  Vorstandes  der  Nordöstlichen  Eisen=  und  Stahl-Berufsgenossenschaft:
  1  491  090,

2.  Direktor  Dr.  Koch  in  Grünenplan,  Vorsitzender  des  Vorstandes  der  Glas-Berufsgenossenschaft:
1449  087,

3.  Baumeister  Felisch  in  Berlin,  Vorsitzender  des  Vorstandes  der  Nordöstlichen  Baugewerks-Berufsgenossenschaft:
  1  333  161.

Der  Rest  der  Stimmen  zersplitterte  sich  auf  30  Wahlkandidaten.

II.  Von  den  2  283  wahlberechtigten  Arbeitervertretern  sind  2  123  gültige  Stimmzettel  abgegeben

Die  höchsten  Stimmenzahlen  als  nichtständige  Mitglieder  erhielten:

1.  861  427:  Werkmeister  Eduard  Rudolf  Christ  in  M.-Gladbach,  Arbeitervertreter  der  Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft,


2.  255  272:  Hutmacher  Karl  Kaempfe  in  Bamberg,  Arbeitervertreter  der  Bekleidungsindustrie-Berufsgenossenschaft.


Die  beiden  Genannten  sind  daher  in  der  vorstehenden  Reihenfolge  zu  nichtständigen  Mitgliedern  des

 

Reichs-Versicherungsamts  gewählt  worden.

Außerdem  erhielten  Stimmen  als  Mitglieder  des  Reichs-Versicherungsamts  die  Arbeitervertreter:
Wilhelm  Frede  zu  Dortmund:  223  805,

Jakob  Jena  zu  Forchheim:  214  039,

Karl  Gutheit  zu  Berlin:  154  028,

Nobert  Buchholz  zu  Berlin:  125  620,

Gustav  Haslacher  zu  Heidenheim:  101  171,

Franz  Förster  zu  Eckersbach:  99  244,

Franz  Hartwich  zu  Oberwaldenburg:  97  438,

Moritz  Nitschke  zu  Forst  i.  L.:  66  552,

Karl  Meininger  zu  Mülhausen  i.  E.:  61  672,

Hermann  Händel  zu  Pößneck:  56  449.

Der  Rest  der  Stimmen  zersplitterte  sich  auf  zahlreiche  weitere  Wahlkandidaten.

——————

10

38“
        <pb n="234" />
        —  218  —

Die  meisten  Stimmen  als  Stellvertreter  der  vorerwähnten  Mitglieder  erhielten:
1.  828  539:  Gustav  Röttgen  zu  Düsseldorf,  Arbeitervertreter  der  Rheinisch-Westfälischen  Textil=Berufsgenossenschaft,

2.  778  360:  Julius  Hardt  zu  Wilhelmsthal,  Arbeitervertreter  der  Rheinisch-Westfälischen  Textil-Berufsgenossenschaft,

3.  261  873:  Josef  Stark  zu  München,  Arbeitervertreter  der  Süddeutschen  Eisen=  und  Stahl-Berufsgenossenschaft,

4.  236  117:  Heinrich  Spörl  zu  Augsburg,  Arbeitervertreter  der  Bayerischen  Baugewerks-Berufsgenossenschaft.

Es  ist  demnach:
Arbeitervertreter  Röttgen  als  1.  Stellvertreter  des  1.  Mitgliedes,
Arbeitervertreter  Hardt  als  1.  Stellvertreter  des  2.  Mitgliedes,
Arbeitervertreter  Stark  als  2.  Stellvertreter  des  1.  Mitgliedes,
aS  Arbeitervertreter  Spörl  als  2.  Stellvertreter  des  2.  Mitgliedes
gewählt.
Außerdem  erhielten  Stimmen  als  Stellvertreter  die  Arbeitervertreter:
Leonhard  Rupprecht  zu  Amberg:  202  140,
Franz  Hartwig  zu  Oberwaldenburg:  194  723,
Karl  Lichtenberg  zu  Berlin:  141  786,
Wilhelm  Buchholz  zu  Berlin:  136  714,
Wilhelm  Körner  zu  Berlin:  135  347,
Fahnert  zu  Eisleben:  117  678,
F.  Fuchs  zu  Berlin:  115  479,
.Karl  Rentsch  zu  Augsburg:  105  420.
Der  Rest  der  Stimmen  zersplitterte  sich  auf  zahlreiche  weitere  Wahlkandidaten.
20  Stimmabgaben  waren  ungültig,  theils  weil  sie  nicht  auf  den  diesseits  versandten  Stimmzetteln,
sondern  auf  ungenügenden  Abschnitten  von  Wahlaufrufen  vollzogen,  theils  weil  die  Gewählten  nicht  aus  der
Mitte  der  Arbeitervertreter  entnommen  worden  waren.  6  Stimmzettel  waren  nicht  ausgefüllt.

Berlin,  den  6.  Juli  1886.

PPS

Das  Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  Juni  d.  J.  beschlossen,
daß  die  obersten  Landes-Finanzbehörden  ermächtigt  werden,  Privattransitlager  ohne  amtlichen
Mitverschluß  für  Sesamöl  in  Fässern  zuzulassen,  wenn  ein  Verkehrsbedürfniß  anzuerkennen  ist  und
im  Interesse  der  Zollsicherheit  keine  Bedenken  entgegenstehen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.
Im  Königreich  Preußen.

Die  Steuer-Rezepturen  zu  Vöhl  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Marburg  und  zu  Kraupischken
  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Tilsit  sind  in  Untersteuerämter  umgewandelt  worden.

Die  Untersteuerämter  zu  Fallersleben  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Celle,  zu  Leitersdorf
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Crossen  a.  Oder  und  zu  Esens  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Emden
sind  aufgehoben.
        <pb n="235" />
        —  219  —

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Untersteueramt  zu  Vlotho  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Minden  die  Befugniß  zur  Abfertigung
  des  unter  Eisenbahnwagenverschluß  mit  Begleitschein  I  eingehenden  Tabacks,

dem  Untersteueramt  zu  Oranienburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Potsdam  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Theestaub  und  Theestengel,

dem  Nebenzollamt  I  zu  Hotzenplotz  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Neustadt  O.  Schles.  die
Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nr.  41  d  5  und  6  des  Zolltarifs  zu  andern  als
den  höchsten  Sätzen  dieser  Tarifnummern,

dem  Untersteueramt  zu  Gütersloh  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Minden  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  Waaren  der  Nr.  9  des  Zolltarifs  und

dem  Untersteueramt  zu  Dorsten  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münster  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  das  für  den  Mattenfabrikanten  W.  Stevens  zu  Hochfeld,
Kirchspiel  Hervest,  bei  Dorsten  eingehende  Kokosgarn.

Ferner  ist  ertheilt  worden:
im  Großherzogthum  Baden

der  Steuereinnehmerei  zu  Dinglingen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lahr  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier,

im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin
dem  Nebenzollamt  I  zu  Warnemünde  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Nostock  die  Befugniß  zur

Abfertigung  von  Waaren  der  Nr.  41  d  5  und  6  des  Zolltarifs  zu  andern  als  den  hböchsten
Sätzen  dieser  Tarifnummern,

im  Herzogthum  Anhalt

dem  Untersteueramt  zu  Bernburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Dessau  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  Tabackblätter.

 

4.  Militär  -Wesen.

 

Bekanntmachung.

In  dem  Verzeichniß  der  den  Militäranwärtern  im  Reichsdienste  vorbehaltenen  Stellen  (Anlage  D  der  Anstellungs-Grundsätze
  vom  März  1882,  Central-Blatt  S.  123)  wird  der  auf  die  Marineverwaltung  bezügliche,
  inzwischen  ungültig  gewordene  Abschnitt  III  durch  nachstehende  Zusammenstellung  ersetzt:

III.  Marineverwaltung.

*x  —3  in  der  Admiralität  und  im  Hydrographischen  Amte,  soweit  sie  nicht  aus  Beamten
Registraturassistenten  der  Stationsintendanturen  ergänzt  werden,
Marine-Intendantur-Sekretäre,

Marine-Intendantur-Sekretariatsassistenten,  (soweit  sie  nicht  aus  Personen  des  aktiven  Dienststandes  er-Marine-Intendantur-Registratoren,

  gänzt  werden,
Marine-Intendantur-Registraturassistenten,

Sekretär  und  Registrator,  bei  der  Seewarte,  soweit  sie  nicht  mit  Beamten  der  Stations-Sekretariats=
  und  Registraturassistent  intendanturen  besetzt  werden,

 

*)  Die  mit  einem  3#  bezeichneten  Stellen  sind  solche,  bei  welchen  Unteroffiziere  der  Marine  vor  Unteroffizieren  des
Landheeres  zu  berücksichtigen  sind.
        <pb n="236" />
        —  220  —

Rendanten  bei  den  Bekleidungsämtern,  soweit  sie  nicht  aus  Marine-Zahlmeistern  oder  Unter-Zahlmeistern
Kontrolöre  ergänzt  werden,
Magazinvorstände,  1  bei  den  Verpflegungsämtern,  soweit  sie  nicht  aus  Marine-Zahlmeistern  oder  Unter-Bureauassistenten
  Zahlmeistern  ergänzt  werden,
Werft-Rendanten,
zeichermantunärrelän,  soweit  sie  nicht  aus  Personen  des  aktiven  Dienststandes  ergänzt  werden,
Werft-Sekretariatsassistenten,
Werft-Schreiber  und  Werft-Hülfs-Schreiber,
X  Werft-Ober-Bootsleute,
Werft-Bootsleute,
Führer  und  —  Maschinisten  der  Werftfahrzeuge,
Schleusenmeistergehülfen,
2  Spritzenmeister,
Marine-Gerichtsaktuare,
Lazareth=  und  Kasernen-Inspektoren,
24  Schiffslazarethdepot-Verwalter,
Lotsen-Sekretäre,
x  Materialienverwalter,
X Schiffsführer  und  —  Maschinisten,
x  Steuerleute,  —  Unter-Steuerleute,  —  Lotsen,
X  Leuchtthurmwärter,—  Leuchtthurmwörtergehülfen,
X  Nebelsignalwärter
X  Schiffsführer,
X  Steuerleute,
X  Unter-Steuerleute,
X Nebelsignalwärter
X Maschinisten  und  —  Heizer  für  Wasserheizanlagen,  Wasserleitungen  und  Garnison-Waschanstalten,
Gärtner  und  Parkaufseher  zu  Wilhelmshaven,
Drucker,
Druckereigehülfe  1  in  der  Admiralität,
Bauschreiber,
Küster,
Garnison-Todtengräber.
Berlin,  den  4.  Juni  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

beim  Lotsenkommando  an  der  Jade,

beim  Vermessungs-Dirigenten  der  Marinestation  der  Ostsee,

 

5.  Heimath-Wesen.

 

Das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  ist  auch,  wenn  es  als  höchste  Instanz  in  Landessachen

entscheidet,  nicht  Landesbehörde,  sondern  Reichsbehörde.  Als  solche  ist  es  ausschließlich  berufen,

über  seine  Zuständigkeit  zu  befinden.  Seine  Zuständigkeit  ist  auf  die  höchstinstanzliche  Entscheidung

  von  Streitigkeiten  zwischen  zwei  Armenverbänden  beschränkt.  Streitigkeiten  zwischen

zwei  Gutsbezirken,  welche  demselben  Armenverband  angehören,  über  die  Tragung  der  Armenlast
unterliegen  seiner  Kompetenz  nicht.

Diese  Sätze  sind  in  dem  Urtheil  vom  5.  Juni  1886  in  Sachen  des  Fabrikbesitzers  H.  zu  L.,  Klägers
und  Berufungsklägers,  wider  die  Königliche  Regierung  zu  D.,  Beklagte  und  Berufungsbeklagte,  näher  aus-
        <pb n="237" />
        —  221  —

geführt.  Die  Gründe  enthalten  die  Vorgeschichte  dieses  Rechtsstreits.  Das  in  demselben  erwähnte  Erkenntniß
des  Königlich  preußischen  Gerichtshofes  zur  Entscheidung  der  Kompetenzkonflikte  vom  14.  März  1885  ist  abgedruckt
  im  preußischen  Ministerialblatt  für  die  innere  Verwaltung.  1885.  S.  228  bis  231.  Das  Urtheil
lautet  wie  folgt:

In  Sachen  2c.  hat  das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  in  seiner  Sitzung  vom  5.  Juni  1886
für  Recht  erkannt:

daß  das  die  Klage  abweisende  Erkenntniß  des  Bezirksausschusses  zu  D.  vom  20.  Februar  d.  J.
zu  bestätigen,  u.  s.  w.

Gründe:

Der  Kläger  ist  Eigenthümer  der  Glasfabrik  zu  L.,  welche  während  der  Jahre  1866  bis  1878  zusammen
  mit  der  Königlichen  Oberförsterei  Ph.  einen  Ortsarmenverband  bildete,  in  dem  die  Armenlasten  zu  /20
vom  Kläger,  zu  1½/0  von  dem  Forstfiskus  zu  tragen  waren.  —  Der  Kläger  hat  in  der  Zeit  vom  1.  April
1872  bis  April  1877  zwei  auf  seinem  Etablissement  wohnhafte  arme  Familien  unterstützt,  und  zunächst  bei
dem  Königlichen  Amtsgericht  zu  D.  gegen  die  Königliche  Regierung  daselbst,  als  Vertreterin  des  Forstfiskus,
Klage  erhoben  mit  dem  Antrage,  dieselbe  zur  antheilsweisen  Erstattung  der  gemachten  Aufwendungen  zu  verurtheilen.
  Die  Beklagte  bestritt  die  Hülfsbedürftigktit  der  vom  Kläger  unterstützten  Personen  und  die  Nothwendigkeit
  der  Unterstützungen  in  der  liquidirten  Höhe  und  erhob  den  Einwand  der  Unzulässigkeit  des  Rechtsweges
  bezüglich  dieser  Fragen.  Das  Königliche  Amtsgericht  zu  D.  entschied,  daß  zur  Begründung  und
Vorbereitung  der  Klage  die  Entscheidung  der  Verwaltungsbehörden  über  jene  Frage  erforderlich  sei,  und  erklärte
  durch  Urtheil  vom  5.  November  1880  den  Rechtsweg  zur  Zeit  für  unzulässig.  Dieses  Urtheil  wurde  rechtskräftig.
  Der  Kläger  beantragte  bei  dem  Kreisausschuß  zu  B.  auf  Grund  des  §.  75  des  Zuständigkeitsgesetzes
  vom  26.  Juli  1876  die  Feststellung  der  Nothwendigkeit  und  des  Betrages  der  gewährten  Unterstützungen.
  Der  Kreisausschuß  entsprach  diesem  Antrage  und  setzte  unter  Anerkennung  der  Nothwendigkeit  der
Unterstützung,  den  Betrag  derselben  fest.  Diesen  Beschluß  hob  indeß  der  Bezirksrath  zu  D.  auf  Beschwerde
  der  Beklagten  wieder  auf,  weil  der  Kreisausschuß  nur  über  Beschwerden  von  Armen  oder  Armenverbänden
  zu  befinden  hätte,  hier  aber  der  Anspruch  eines  Dritten  vorliege,  der  nur  im  Rechtswege  zu
verfolgen  sei.

Der  Kläger  wendete  sich  nun  an  den  Gerichtshof  zur  Entscheidung  der  Kompetenzkonflikte.
  Dieser  erachtete  aber  in  dem  Beschlusse  vom  11.  November  1882  den  Konflikt  zur  Zeit  noch
nicht  für  vorhanden,  weil  das  Bezirksverwaltungsgericht  von  dem  Kläger  noch  nicht  angegangen  sei.

«  Bei  diesem  erhob  demnächst  der  Kläger  auch  seine  Klage  von  Neuem  mit  dem  Antrage,  die  Beklagte  zur
Erstattung  von  217  M.  34  ?  zu  verurtheilen.  Das  Bezirksverwaltungsgericht  erklärte  sich  indeß
für  unzuständig  und  wies  die  Klage  ab;  und  diese  Entscheidung  wurde  durch  Urtheil  des  Bundesamts
für  das  Heimathwesen  vom  16.  Februar  1884  unter  Hinweisung  auf  die  §§.  37  und  38  des  Reichsgesetzes
  vom  6.  Juni  1870  bestätigt,  da  Kläger  nicht  als  Vertreter  eines  Armenverbandes  gegen  einen
andern  Armenverband  geklagt  habe,  sondern  als  Eigenthümer  eines  zu  einem  Gutsarmenverbande  gehörigen
Grundstücks  von  dem  Eigenthümer  eines  andern  zu  demselben  Armenverbande  gehörigen  Grundstücks  antheilsweise
  Erstattung  gewährter  Armenunterstützungen  beanspruche.

Der  Kläger  rief  darauf  zum  zweiten  Male  den  Gerichtshof  zur  Entscheidung  der  Kompetenzkonflikte
  an.  Dieser  entschied  durch  Urtheil  vom  14.  März  1885  dahin:

daß  der  Rechtsweg,  soweit  es  sich  um  die  Festsetzung  handle,  ob  die  von  dem  Kläger  Unterstützten
  einen  Anspruch  auf  Unterstützung  gegen  den  Armenverband  erlangt  haben  und  ob  die
auf  ihre  Verpflegung  verwendeten  Kosten  nothwendige  gewesen  sind,  unzulässig,  und  die  entgegenstehenden
  Entscheidungen  aufzuheben,  die  Bestimmung  der  zur  Entscheidung
  dieser  Frage  zuständigen  Behörde  aber  dem  Königlichen  Oberverwaltungsgericht
  zu  überlassen.

In  den  Gründen  wird  insbesondere  bemerkt:
„daß  im  Verwaltungsstreitverfahren  in  letzter  Instanz  das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen
erkannt  hat,  bildet  kein  Hinderniß,  weil  diese  Behörde  nicht  auf  Grund  des  Bundesgesetzes  vom

6.  Juni  1870  über  den  Unterstützungsmohnsitz,  sondern  auf  Grund  des  §.  57  des  preußischen
Ausführungsgesetzes  vom  8.  März  1871  entschieden,  also  insoweit  als  Landesbehörde  fungirt  hat.“
        <pb n="238" />
        —  222  —

Das  Oberverwaltungsgericht,  welches  vom  Kläger  um  Bestimmung  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde
  angerufen  wurde,  eröffnete  demselben  durch  Verfügung  vom  8.  September  1885,  daß  bei
der  durch  das  Erkenntniß  des  Gerichtshofes  zur  Entscheidung  der  Kompetenzkonflikte  geschaffenen  Rechtslage
es  dem  Kläger  überlassen  bleibe,  zuvörderst  um  Erledigung  der  Sache  diejenigen  Behörden  anzurufen,  welche
er  hierzu  für  zuständig  erachte.

Darauf  hat  Kläger  von  Neuem  bei  dem  Bezirksausschuß  zu  D.  Klage  erhoben  und  beantragt:

die  Beklagte  zu  verurtheilen:

a)  anzuerkennen,  daß  die  von  dem  Kläger  unterstützten  Personen  einen  Anspruch  auf  Unterstützung
  gegen  den  Armenverband  Ph.  erlangt  haben,  sowie  daß  die  vom  Kläger  auf
ihre  Verpflegung  verwendeten  Kosten  nothwendig  gewesen  sind;

b)  an  den  Kläger  217 M  34  ?  zu  zahlen.

Den  letzteren  Antrag  hat  Kläger  demnächst  fallen  lassen,  weil  er  anerkennen  müsse,  daß  derselbe
nicht  zur  Kompetenz  der  Verwaltungsbehörden  gehöre.

Die  Beklagte  hat  entgegnet,  daß,  da  die  Kompetenz  der  Verwaltungsbehörden  über  den  Antrag  a
zu  entscheiden  aus  §.  63  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  hergeleitet  werde,  die  Entscheidung  nach  8.  41
des  Zuständigkeitsgesetzes  nicht  im  Verwaltungsstreitverfahren,  sondern  im  Beschlußverfahren  herbeizuführen  sei.
treffen  sei  Kläger  hat  darauf  erklärt:  er  stelle  anheim,  in  welchem  Verfahren  die  Entscheidung  zu
reffen  sei.

Der  Bezirksausschuß  zu  D.  hat  sich  durch  Urtheil  vom  20.  Februar  1886  für  unzuständig  erachtet
und  demgemäß  die  Klage  abgewiesen.

Gegen  dieses  Erkenntniß  hat  der  Kläger  rechtzeitig  Berufung  eingelegt,  indem  er  den  §.  21,  Verordnung
  vom  1.  August  1879,  betreffend  die  Kompetenzkonflikte  zwischen  Gerichten  und  Verwaltungsbehörden,
für  verletzt  und  die  Zuständigkeit  des  Bezirksausschusses  durch  s.  39  des  Zuständigkeitsgesetzes  für  begründet
  erachtet.

Nach  dieser  Gesetzesvorschrift  ist  der  Bezirksausschuß  in  erster  Instanz  zuständig  für  Streitigkeiten
zwischen  Armenverbänden  wegen  öffentlicher  Unterstützung  Hülfsbedürftiger;  im  Uebrigen  behält  es  bei  den
Bestimmungen  des  Reichsgesetzes  über  den  Unterstützungswohnsitz  vom  6.  Juni  1870  sein  Bewenden.  Es
kann  hiernach  nicht  zweifelhaft  sein,  daß  der  Kläger  seine  Berufung  an  das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen
  hat  richten  wollen.

Die  gegenwärtige  Sache  liegt  aber,  was  die  Frage  der  Zuständigkeit  anlangt,  ebenso  wie  der  durch
das  Urtheil  vom  16.  Februar  1884  entschiedene  frühere  Rechtsstreit.  Und  letztere  Entscheidung  muß
ensshundesamt  auch  gegenwärtig  noch  sowohl  für  rechtsbeständig  als  auch  für  zutreffend
erachten.

Zwar  wird  in  dem  Urtheil  des  Königlich  preußischen  Gerichtshofs  zur  Entscheidung  der  Kompetenzkonflikte
  vom  14.  März  1885  ausgesprochen,  daß  die  demselben  entgegenstehenden  Entscheidungen  aufzuheben
und  die  Bestimmung  der  zur  Entscheidung  der  in  dem  Tenor  hervorgehobenen  Fragen  zuständigen  Behörde
dem  Königlichen  Oberverwaltungsgericht  überlassen  sein  solle;  —  allein  in  dem  dispositiven  Theil  dieser
Entscheidung  ist  das  Urtheil  des  Bundesamts  vom  16.  Februar  1884  weder  ausdrücklich  aufgehoben,  noch
ist  aus  demselben  zu  entnehmen,  daß  der  Gerichtshof  zur  Entscheidung  der  Kompetenzkonflikte  eine  Aufhebung
des  bundesamtlichen  Erkenntnisses  beabsichtigt  habe,  da  Letzteres  sich  über  die  Zulässigkeit  oder  Unzulässigkeit
des  Rechtsweges  darüber,  ob  die  vom  Kläger  Unterstützten  einen  Anspruch  auf  Unterstützung  gegen  den
Armenverband  erlangt  haben  u.  s.  w.,  überhaupt  nicht  ausgesprochen,  sondern  seine  Unzuständigkeit  lediglich
darauf  begründet  hat,  daß  beide  streitenden  Theile  nicht  Armenverbände  seien.

Bedenken  über  die  beabsichtigte  Tragweite  der  Entscheidungsformel  des  Urtheils  des  Gerichtshofes
zur  Entscheidung  der  Kompetenzkonflikte  ruft  allerdings  der  oben  wiedergegebene  Satz  der  Begründung
desselben  hervor.

Das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  fungirt  indeß,  auch  wenn  es  in  Streitigkeiten  zwischen  zwei
preußischen  Armenverbänden  zur  höchstrichterlichen  Entscheidung  berufen  ist,  keineswegs  als  „Landesbehörde“,
sondern,  wie  es  seiner  durch  88.  41  ff.  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  begründeten  Stellung  entspricht,
als  höchste  reichsgesetzliche  Instanz.

Bundesstaaten,  welche  von  der  ihnen  durch  §.  52  a.  a.  O.  ertheilten  Ermächtigung  Gebrauch  gemacht
  haben,  —  wie  Preußen  in  dem  Ausführungsgesetze  vom  8.  März  1871,  —  haben  darauf  verzichtet,
        <pb n="239" />
        —  223  —

gemäß  §.  37  Absatz  1  a.  a.  O.  das  Verfahren  in  Streitigkeiten  zwischen  ihren  eigenen  Armenverbänden  im
Wege  der  Landesgesetzgebung  in  erster  wie  in  letzter  Instanz  selbständig  zu  ordnen.  Sie  haben  sich  vielmehr
auch  für  diese  Streitigkeiten  den  in  den  §5.  38  bis  51  a.  a.  O.  gegebenen  reichsgesetzlichen  Vorschriften
unterworfen  (§.  37  Absatz  2  a.  a.  O.)  und  sich  darauf  beschränkt,  im  Wege  der  Landesgesetzgebung  nach
Maßgabe  des  §.  38  Absatz  2  a.  a.  O.  nur  die  Zuständigkeit,  den  Instanzenzug  und  das  Verfahren  innerhalb
ihres  Gebiets  „vorbehaltlich  der  Vorschriften  des  Reichsgesetzes“  zu  regeln.  Durch  das  Reichsgesetz
ist  aber  sowohl  die  Gerichtsbarkeit  als  die  Zuständigkeit  des  Bundesamtes  vollständig  geordnet,  insbesondere
dessen  Eigenschaft  als  Reichsbehörde  durch  §s.  42  a.  a.  O.  auf  das  Deutlichste  zum  Ausdruck  gebracht.
Daran  konnte  auch  das  preußische  Ausführungsgesetz  nichts  ändern  und  hat  dies  auch  nicht  gethan,  vielmehr
ebenso  wie  die  spätere  preußische  Gesetzgebung  sich  innerhalb  der  durch  §.  38  Absatz  2  a.  a.  O.  gezogenen
Schranken  bewegt  (55.  40,  57  preußischen  Ausführungsgesetzes,  §5.  3,  84  Nr.  3  des  Verwaltungsgerichts-3.

  Juli  1875  ...
gesetzes  vom  2.  August  1880  §.  39  des  Zuständigkeitsgesetzes  vom  1.  August  1883).

Insbesondere  wird  durch  den  in  dem  Urtheil  des  Gerichtshofes  zur  Entscheidung  der  Kompetenzkonflikte
  herangezogenen  §.  57  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  dem  Bundesamt  keineswegs  die  Stellung
einer  Landesbehörde  gegeben.  Als  höchste  landesgesetzliche  Instanz  im  Sinne  des  §.  41  des  Reichsgesetzes
vom  6.  Juni  1870  erscheint  darnach  die  Deputation  für  das  Heimathwesen,  an  deren  Stelle  im  Geltungsbereiche
  des  Landes-Verwaltungsgesetzes  vom  30.  Juli  1883  der  Bezirksausschuß  getreten  ist.  Im  Uebrigen
hat  man  es  unterlassen,  eine  höhere  landesgesetzliche  Instanz  zu  bilden,  vielmehr  der  durch  das  Reichsgesetz
geschaffenen  „kollegialischen  Bundescentralstelle“  die  höchstinstanzliche  Entscheidung,  wie  solche  in
interterritorialen  Sachen  durch  §.  41  a.  a.  O.  begründet  ist,  auch  für  die  Streitsachen  zwischen  preußischen
Armenverbänden  anvertraut,  theils  um  dem  Bundesamt  ein  weiteres  Feld  seiner  Wirksamkeit  zu  eröffnen,
theils  weil  es  „gerade  auf  dem  hier  in  Rede  stehenden  Gebiete  als  ein  schwerwiegender  Mißstand  zu  betrachten
wäre,  wenn  sich  demnächst  zwischen  den  Entscheidungen  der  obersten  Bundesinstanz  und  den  Entscheidungen
  der  obersten  Instanz  des  größten  Bundesstaats  eine  Divergenz  der  Ansichten  herausstellen
  sollte,  zu  deren  Lösung  es  an  jedem  Mittel  fehlte“  (aus  den  Motiven  zum  preußischen  Ausführungsgesetze,
  vergl.  bei  Arnold,  Freizügigkeit  und  Unterstützungswohnsitz,  Seite  642;  643).

Als  höchste  reichsgesetzliche  Spruchbehörde  ist  das  Bundesamt  ausschließlich  berufen,  über  seine  Zuständigkeit
  zu  entscheiden,  da  es  an  jeder  reichsgesetzlichen  Vorschrift  fehlt,  nach  welcher  es  in  dieser  Beziehung
dem  Ausspruch  einer  anderen  reichs=  oder  landesgesetzlichen  Behörde  unterworfen,  beziehungsweise  an  denselben
gebunden  wäre,  wie  solche  z.  B.  für  das  Reichsgesetz  im  §.  7  des  Einführungs-Gesetzes  zur  Civil-Prozeß.
Ordnung  getroffen  ist.

Sollte  daher  durch  den  oben  angeführten  Satz  der  Begründung  des  Erkenntnisses  des  Gerichtshofes
zur  Entscheidung  der  Kompetenzkonflikte  in  der  That  zum  Ausdruck  gebracht  werden,  daß  durch  jene  Entscheidung
  auch  das  Urtheil  des  Bundesamts  vom  16.  Februar  1884  aufgehoben  und  das  Bundesamt  an
die  dem  Königlich  preußischen  Oberverwaltungsgericht  übertragene  Bestimmung  der  zuständigen  Behörde  gebunden
  sein  solle,  —  so  würde  das  Bundesamt  in  beiden  Beziehungen  den  Ausspruch  der  gedachten  Behörden
  als  bindend  nicht  anzuerkennen  vermögen.

Die  Zuständigkeit  des  Bundesamtes,  wie  überhaupt  der  reichs=  und  landesgesetzlichen  Spruchbehörden
ist  durch  §.  37  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  mit  klaren  Worten  auf  Streitigkeiten  unter  Armenverbänden
  beschränkt,  —  und  als  Armenverbände  sind  nach  ss.  2  bis  7  a.  a.  O.  nur  die  nach  S§.  3  a.  a.  O.
gebildeten  einheitlichen  Ortsarmenverbände  und  die  Landarmenverbände  anzusehen,  niemals  aber  die
einzelnen  zu  einem  Ortsarmenverbande  vereinigten  Gemeinden  und  Gutsbezirke  (§.  3  a.  a.  O.),  oder  gar  die
mehreren  Grundeigenthümer  innerhalb  eines  Gutsbezirks  (F.  8  des  preußischen  Ausführungs-Gesetzes  vom
8.  März  1871).  —  Es  bedarf  daher  in  der  That  nur  der  Feststellung  der  Thatsache,  daß  die  Parteien
solche  Armenverbände  nicht  sind,  um  die  Unzuständigkeit  des  Bundesamts,  in  dieser  Sache  Entscheidung  zu
treffen,  erkennen  zu  lassen.

Die  abweisende  Entscheidung  des  Bezirksausschusses  zu  D.  hat  daher  bestätigt  werden  müssen.

Ob  jene  Entscheidung  den  §.  21  der  preußischen  Verordnung  vom  1.  August  1879,  betreffend
die  Kompetenzkonflikte  zwischen  Gerichten  und  Verwaltungsbehörden,  verletzt,  hat  das  Bundesamt  nicht  zu
untersuchen.

 

 

 

39
        <pb n="240" />
        224

6.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reiches
den  bisherigen  zweiten  Dragoman  bei  der  Kaiserlichen  Botschaft  in  Constantinopel  Dr.  phil.
von  Tischendorf  zum  Konsul  in  Jerusalem

und

an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Mathies  den  Kaufmann  Gustav  Müller
zum  Konsul  in  Santa  Ana  für  den  Freistaat  Salvador

zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  Vizekonsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Braunschweig  ernannten  Herrn  Hans
Bautler  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Den  Kaufmann  Hillmann  Franz  Günther  Willmanns  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Mexikanischer
  Vizekonsul  in  Berlin  ertheilt  worden.

 

 

 

 

 

7.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
O  6  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  1  Behörde,  welche  die  Datum
2  2  Grund  Ausweisung  Audnn  8
"  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  *  zlufsel
G
1.  2.  l  3.  4.  .  6.

 

 

 

1.  Taube  Balk  geborene
Rabinowicz,  verehelichte
  Gastwirth,

2.  Johann  Kosch,  ge.
nannt  Weinlich,
Dienstknecht,

3.  Johann  Hauptmann,
  Kellner,

4.  Josefa  Franz,  geborene
  Seidel,  Arbeitersfrau,


 

a.  Auf  Grund  des  F.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  1848  oder  1849  zu  Lubar,
Gouvernement  Volhynien,  Rußland,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  im  Oktober  1860  zu  Hohenseibersdorf,
  Bezirk  Schönberg,  Mähren,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  16.  Mai  1853  zu  Georgswalde,
  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  1842  zu  Bömisch-Wernersdorf,
Bezirk  Braunau,  Böhmen,  ortsangezürs
  zu  Markt-Weckelsdorf,  ebendaelbst,


 

Münzverbrechen  (4
Jahre  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  12.
Mai  1882),

Landstreichen,  Betteln
und  Führung  falschen
Namens,

Landstreichen
Betteln,

Landstreichen,

und

 

Königlich  preußischer  Re.24.  Junie
gierungs  =  Präsident  zud.  J.
Breslau,

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

Königlich  preußischer  Regierung

  Präsident  zusd
reslau,

Königlich  preußischer  Re-30.  April

gierungs  *  Präsident  zuf  d.  J.

iegnitz,
11.  Mai
d.  J.

19.  Juni
.  J.

derselbe,
        <pb n="241" />
        225

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behoͤrde,  welche  die  de

9  *  der  Grund Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungsbeschluss

7  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

5.  Adam  Gaczik,  sgeboren  1825  zu  Za  Kopcze,  Komitat  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-5.  Juni
Drahtbinder,  Trencsin,  Ungarn,  ortsangehörig  eben-  ierungs  =  Präsident  zu  d.  J.

daselbst,  Opels,

6.  Anton  Kaczmark,  geboren  am  15.  November  1855  zu  Wie-Landstreichen  und  Koöniglich  preußische  Re.  23.  Juni
Arbeiter,  Wusbtn,  enusssh-Vole,  ortsangehörig  Betteln,  gierung  zu  Posen,  „d.  J.

ebendaselbst,

7.  Gottliebe  Wehle,  geboren  am  3.  Februar  1864  zu  Prag  „Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-24.  Juni
Goldarbeiter,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  ghee  Präsident  zu  d.  J.

annover,

8.  Friedrich  Michel  geboren  am  11.  Dezember  1861  zu  Wij.Betteln  im  wieder-Königlich  preußischer  Re.19.  Juni
Stetter,  genannt  kershum,  Gemeinde  Venlo,  Nieder-  holten  Rückfall,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
Block,  Former,  lande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Aurich,

wohnhaft  zuletzt  zu  Leer,  Preußen,

9.  Alonzs  Böhm,  37  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Königlich  preußische  Re-|/17.  Juni
Spengler,  w  Buchbergsthal,  Bezirk  Freudenthal,  gierung  zu  Wiesbaden,  d.  J.

esterreichisch=  Schlesien,

10.  Kornelius  de  Leeuw,geboren  am  30.  Dezember  1843  zu  Wage-Betteln  im  wieder-  Königlich  preußische  Re-16.  Juni
Cigarrenmacher,  süngen  Niederlande,  ortsangehörig  eben-  holten  Rüdkfall,  gierung  zu  Düsseldorf,  d.  J.

.  aselbst,

11.  Adalbert  Worliczeksgeboren  1856  zu  Prünleß,  Bezirk  Falken-  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  baverisches  Be24.  Mai
(Wordlizek),  Tage=  au,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Fälschung  von  Legi.  Girksamt  Deggendorf,  d.  J.
löhner,  timationspapieren,

12.Wenzl  Kabourek,#geboren  am  19.  März  1857  zu  Taus,  Landstreichen,  dasselbe,  8.  Juni
Tischler,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.

13.  Wilhelm  Roßmann,  geboren  am  4.  Januar  1863  zu  Klingen,  desgleichen,  dasselbe,  desgleichen.
Tagelöhner,  früher  Kreis  Eger,  Böhmen,  ortsangehörig
Kaminkehrer,  n  Bezirk  Prestic,  ebendaelbst,



14.  Mathias  Scheibl,  geboren  am  19.  Dezember  1834  zusdesgleichen,  dasselbe,.  desgleichen.
Schneider,  Schüttenhofen,  Böhmen,  ortsangehörig

ebendaselbst,

15.Wenzel  Sonka,  geboren  1858  zu  Bechyn,  Bezirk  Mühl.  desgleichen,  dasselbe,  9.  Juni
Maurergeselle,  hausen,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  d.  J.

Hovzdan,  Bezirk  Mühlhausen,

16.|Franz  Plechl,  Bild.31  Jahre,  geboren  zu  Budweis,  Böh-Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  Be-.11.  Juni
hauer,  men,  ortsangehörig  zu  Prachatitz,  eben.  und  Führung  falscher  zirksamt  Eggenfelden,  d.  J.

daselbst,  Legitimationspapiere,

17.  Joses  Rumwolf,  geboren  am  2.  März  1857  zu  Neu.  Diebstahl,  Landstrei-  Königlich  sächsische  Kreis.  13.  März
Sattlergeselle  und  kirchen,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  ortsan-chen,  Betteln,  Füh=  hauptmannschaft  Zwickau,  d.  J.
Gymnastiker,  gehörig  ebendaselbst,  rung  falschen  Namens

  und  einer  für
einen  Andern  ausgestellten
  Urkunde,

18.  Ludwig  Wolf,  Kauf.25  Jahre,  geboren  zu  Korytschau,  Be-Betrug,  Betrugsver.Großherzoglich  badischer/12.  April
mann,  zirk  Gaya,  Mähren,  ortsangehörig  zu  such  und  Landstrei-  Landeskommissär  zu  J.

Nachod,  Bezirk  Neustadt  a./M.,  V-  chen,  Mannheim,
men,

19.  Anton  Mahr,  42  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen  und  derselbe,  26.  Juni
Schneider,  Warschau,  Russisch-Polen,  Betteln,  d.  J.

20.  Aurelie  Leonie  Flo-  geboren  am  5.  September  1864  zu  De.  Landstreichen  und  ge.  Großherzoglich  badischer  29.  Mai
rentine  Guerry,  lellcmont,  Gemeinde  Bémont,  Kanton  werbsmäßige  Un.  Landeskommissäar  zu  d—.  J.
dige  Kellnerin,  karlsruhe  Schweiz,  ortsangehörig  eben-  Zucht,  Karlsruhe,

daselbst,
        <pb n="242" />
        226

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—-    Grund  Ausweisung  des
S  Ausweisungs-3
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschloffen  hat.  zoesn
—G
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
21.|Franz  Oskar  Svens-geboren  am  4.  April  1850  zu  Carls-Vergehen  gegen  §.  113|  Großherzoglich  mecklen-29.  Mai
son,  Handarbeiter,  krona,  Schweden,  des  R.  St.G.  B.,  Bet.  burgisches  Ministerium  d.  J.
teln  im  wiederholten,  des  Innern  zu  Schwerin.
Rückfall  und  Gebrauch
  falschen  Namens,

22.  Josef  Wilhelm  Skog20  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zuBetteln  im  wiederhol.  Großherzoglich  oldenbur-25.  Mai
holm,  Schlosser,  Oerobro,  Schweden,  ten  Rückfall,  gisches  Staatsministe=  d.  J.
rium,  Departement  des
·  Innern  zu  Oldenburg,
23.  Kaspar  Roöthlis-geboren  im  Oktober  1818  zu  Langnau,  Landstreichen  und  sKaiserlicher  Bezirks-Praͤsi-  10.  Mai
berger,  Melker,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
24.  Ludwig  Studer,  geboren  am  24.  Auguft  1845  zu  Ober--Landstreichen,  derselbe,  4.  Juni
Wagner,  Buchsiten,  Kanton  Solothurn,  Schweiez,  d.  J.

 

 

ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="243" />
        —  227  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  6  Berlin,  Freitag,  den  16.  Juli  1886.  AW  2)9.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Bestel-  des  Zolltarifs  fallenden  Kerzenstoffe,  II.  die  Untersuchung
lugen  Seite  227  der  W  hhierischer  gette  um  II.  die  Denakurirung
Wesen-  ·  ·  mit,  es  Talgs  schmalzartiger  Konsistenz;  —  Bestellung  bezw.
2.  Eisenbahn-Wesen;  Ernennung  zum  richterlichen  Mit  Zurückberufung  eines  Reichsbevollmächtigtteen  230

gliiee7  227  :  .  .
«  5.  Justiz-Wesen:  Uebereinkunft  zwischen  dem  Deutschen  Reiche
3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  und  der  Schweiz  wegen  gegenseitigen  Verzichts  auf  die
Juni  1886  228  Beibringung  von  Trauerlaubnißscheinen  3232
4.  Zoll-  und  Stener-Wesen:  Instruktion  für  I.  die  zgoll-  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
technische  Unterscheidung  des  Talgs  und  der  unter  Nr.  26  Reichsgebiete..  ...  233

 

 

1.  Konfulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Conrad  Freese  an  Stelle  des  auf
seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Stoltzenberg  zum  Konsul  des  Reichs  in  Nicolaistad  (Wasa)  zu  ernennen  geruht.

 

De-  Kaiserliche  Vicekonsul  Goodridge  zu  Dartmouth  (England)  hat  an  Stelle  des  bisherigen  Konsularagenten
  John  Beater  den  Kaufmann  Pike  Ward  zum  Konsularagenten  in  Teignmouth  bestellt.

 

De-  Kaiserliche  Vicekonsul  Garland  in  Lynn  (England)  hat  Herrn  George  Wilkinson  zum  Konsularagenten
für  den  Hafen  von  Wisbeach  bestellt.

2.  Eisenbahn-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Königlich  preußischen  Kammergerichtsrath  Roeßel
zu  Berlin  zum  richterlichen  Mitgliede  des  Reichs-Eisenbahn-Amtes  für  die  Dauer  seines  gegenwärtigen  Staatsamtes

  zu  ernennen.

 

40
        <pb n="244" />
        228

3.

Bauk

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  Edent.
8  Sonstige  bindlich-  bindlich.
7  Bezeichnung  EGrund.Meserve.  Noten.  Gegen  Unge·  Gegen  18alU7  Oegen  keitenegenSonstige  GegenSumme  Gegen  teiten
e  der  31.  Mai  3deckte  831.  Mai  ige  31.  Mai  ]  mit  31.  Mai  31.  Mas  der  31.  Malweterge.
2  Banken.  Kapital.  Fonds.  sUmlauf.  1886.  sNoten.  1886.  1888.Kündi.  1386.  Passiva.  1886.  Pasfiva.  1886.  gebenen
bindlich-  zungs-  inlän--keiten.
  feift.  Dilche
.
1.  3.  3.  4.  5.  6.  7.  6.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Reichsbank  120  O000|  22398  910  130/+145  81175  840/++156  198273  943  —  3635  —  —  1507)4  101111327  5784  143  188  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2902|  —  104  1216—  46  4018  +  189  —  —  19  —  10  539  293  236
3  Koölnische  Privatbank  3u000  750  1746—  150  949.  73  428—  77  2078—–  109  20  —  8  022—  36  136
4.Magdeburger  Privatbank  3  000  603  2222  +  192  1153|—  17  2591  54  678  21  340/  4  126  7102|+M  393  69
5 Danziger  Privat=  .Aktien--Bank
  ....  3000  750  2749+—  240  1269.  90  609  49  6321—  585  355—  571/  13784/—  867  263
6  Provinzial  .  Aktien  ·  Bank  des
Großherzogthums  Posen.  3000  750  1  900  I  541  1  164  360  49  30  1  591|  273  45—  5  7  335  839  277
7 Hannoversche  Bank  12  000  1200  4748—+  609  2313|  61  5426  +  396  520—  126  1  425—  411125321488  1  706
8  Frankfurter  Bank  17143  3966  10  639  533  5518—  69  4536°/+  612  3  007  180  2073|55841364|+  1  883  793
9Bayerische  Notenbank  7500  1  13444  689  937½27761  10344712  2148  148—  18  4423—  234  85206—  1427  839
10  Sãchsische  Bank  zu  Dresden  30  o0001  4035  4932  785GN  3  3S  1  16114  181  973744  4002]  2251
11Leipziger  Kassenverein  3 000  235  2956+  193  1230—  2800  1788  —  334  342  .  19  90  4  8  411—  118  301
12Chemnitzer  Stadtbank  510  127  50—  18—  69  64  4  4  3024s  8  16014  471  43834  59  367
13  Württembergische  Notenbank  9000  564400„2  682  9912—  32  784—  392  70  —  79  351  38|0  151.  149  966
14/  Badische  Bank.  9  000  1  534  11887—  358  7587—  344  508—  45  —  —  330|  29  23259—  374  2  751
15Bank  für  Süddeutschland  15  672  1775  15  511|—+  1230  9767  733  109“—  36  —  —  4146  83  33513|+  1277  2  082
16Braunschweigische  Bank.000  430o0  2221—  174  157—  129  1197  H.  7  1251  —  49  172—  27/15771—  2432141
17|Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  103  117—  42  —  —  1168  —  4  2347—  238  11814  1  6253  —  323  6
18Bremer  Bank  16  607  892  3  893  73  2458  10  32  28  15462  —  513  288/  4  20837174  1749
2
Zusammen|  107  283|-+153  407  267  4924  158  894  307  936  -  2357  46  226  -  30221  12  313|  -+  875782940  +148  91  186  923

 

Zu  Spalte  57:

 

Zu  Spalte  9  Nr.  8“:
Zu
**  Zu  65

9  "
15•

15“;
17:

 

 

 

Davon  in  Abschnitten  zu  100  .4

200
500

1000

Darunter  135  200  .  noch
94  320  .4
Durch  einen  Druckfehler  ist  die  Summe  der  Passiva  der  Kommerzbank  in  Lübeck  Ende  Mai  d.

 

 

Bemerkungen.

697  590  800
215  200  K&amp;amp;  (bei  der  Bank  Nr.  6
61  072  000  .&amp;amp;  (bei  den  Banken  *  1,  6,  8,  10,  11),

346  567  500  K  (
nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

 

’

 

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="245" />
        Wesen.

banken  Ende  Juni  1886,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1886.
auf  tausend  Mark.)

 

 

229

 

 

 

 

 

 

 

 

Aoctiva.,

8
Metall  Gegen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  5
31.  Mai,kassen.  31.  Mail  anderer  31.  Mal  Wechsel.  31.  Mais  Lombard.  31.  Mais  Effekten.31.  Mai  31.  Mai  der  31.  Mai  -
Bestand.C.scheine,1886.Banken.  1886.  1886.  1886.  16886.  Aktiva.4886.  uUxtira.  L1886  ¾
E:
r
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  81.  32.  33.  34.
705  1900—  7670  17718—  2740  11  382—  2437852  +  72612  100  115155  758  20  012  +  7267  39850  15  5283  1190  1
1012—  4  3—  2  671+  156  4843  194  3  434+  233  668  —  251  4  —  10.673  3262
677—  4  12—  2  108  83  6  409—  121  6066—  1  4714  1  2781  14  8  137—  281  3
781.  67  25  19  26314  123  3  682  537  1  008  —  42  1265—  3654  176  60  7200  —  410
1007  3  —  —  1  473  208  5  923  295  6  005  229  254  76  4389  1  09  14  100|  —  859  5
nus  +  228  —  —  3  23—  4  4606  444  1  4790  +  1063  —  —  6211-  80  7442  +  868886
1  684  56  56—  20  695/  +  472  14873  6321  1  0391  15  4114  40  6563—  676  25  3221+  4687
452  715  107—  28  487—  2979  272611I  1  850  2253—  1060  4560  —  2769—  163  419644  19311  8
37  864—  152  105—  24  3959—  31  43  827  —  1266  17674  109  1513—  55  1  171,1  128  85  206  —  14279
18  040  404  38—  135  13  066  1  897  54  866+  1203  3577  +  1009  86811  98  6575—  474  97  37v4  4002
999—  39  16—  6  711—  42  375214  21  1  402  12  487—  21  1  044  43  8411  —  1181  11
2351  4  22  681  72  10—  25  3059—  I48  135  7  240—  41  623  172  4388—  5912
8  082—  94  27—  7  13611  4  661  19  444%  247  287—  51  476—  10  474  93  30  151  14913
410014—  47  511.  32  149—  1  16  3276—  617  751  103  33—  5  1  8419  +  159  23259—  37414
5315  283  331  15  396—+  199  19  025+  445  953  f112  4070  5  3  72114  228  33513+  127715
568—  48  1—  1  73  —  4  6  175  501  1488  —  268  1811—  346  73111—  72  15  797]  2306
95—  108  5—  5  336  71  2312+  123  1344  —  127  1  1488—  37  229141  232  6321—  3157
1  304  40  22—  33  109  56  317774  6831  2003  174  1  389—  942  988  152  37599—  22618

787193—  6348  18  64—  2725  3427  3586  o11  476  498  128  46  +57277  37622%  5  335  76  784449  96341467562

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in  Nr.  24  des  Central-Blatts  mit  6  567  000  .  angegeben,  während  dieselbe  6  576  000  betrug.

 

 

 

 

 

40“
        <pb n="246" />
        —  230  —

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  v.  M  beschlossen,  der  nachstehenden

Instruktion
für
I.  die  zolltechnische  Unterscheidung  des  Talgs  und  der  unter  Nr.  26  i  des  Zolltarifs
fallenden  Kerzenstoffe,
II.  die  Untersuchung  der  Konsistenz  thierischer  Fette  und
III.  die  Denaturirung  des  Talgs  schmalzartiger  Konsistenz.

 

I.  Zur  Entscheidung  der  Frage,  ob  eine  zur  zollamtlichen  Abfertigung  gestellte  Waare  als
Talg  zum  Zollsatz  von  2  M  für  100  kg  nach  Nr.  26  1  des  Zolltarifs  anzusprechen  oder  zu  den
unter  dem  Namen  Stearin  in  den  Handel  kommenden,  nach  Nr.  26  i  zum  Zollsatz  von  10  M
für  100  kg  zu  tarifirenden  festen,  harten  Fettsäuregemischen  der  Stearin=  und  Palmitinsäure  und
ähnlichen  Kerzenstoffen  zu  rechnen  sei,  bietet  deren  Untersuchung  nach  bloßem  Augenschein,  Geruch
oder  durch  Anfühlen  keine  Sicherheit.  Von  den  Zollstellen  ist  deshalb  zu  diesem  Zweck,  sofern  die
Waare  nicht  nach  ihrer  sonstigen  Beschaffenheit  als  schmalzartiges  Fett  nach  Nr.  26  h  des
Tarifs  zum  Zollsatz  von  10 M  für  100  kg  zu  behandeln  ist  oder  für  dieselbe  nicht  ohne  Weiteres
der  Zollsatz  der  Nr.  26  i  des  Tarifs  angeboten  wird,  stets  eine  Prüfung  derselben  in  Bezug  auf
ihren  Erstarrungspunkt  beim  Kaltrühren  einer  davon  entnommenen  Durchschnittsprobe  vorzunehmen.



Die  Durchschnittsprobe  ist  in  der  Weise  herzustellen,  daß  mittelst  eines  Bohrlöffels  aus  verschiedenen
  Höhenlagen  des  zu  prüfenden  Fetts,  und  zwar  sowohl  aus  der  Mittelaxe  als  auch  aus  den
gegen  die  Seitenränder  hin  gelegenen  Theilen  desselben,  Proben  entnommen  und  mit  einander  vermischt
  werden.  Nachdem  von  diesem  Gemisch  eine  Menge  im  Gewicht  von  150  g  in  einem
Porzellanschälchen  zur  vollständigen  klaren  Aufschmelzung  gebracht  worden,  ist  bei  dem  darauf  vorzunehmenden
  Kaltrühren  der  Masse  die  Temperatur  derselben  beim  Eintritt  der  Erstarrung  mit  dem
Thermometer  zu  beobachten  und,  sofern  der  ermittelte  Erstarrungspunkt  nicht  über  320  R.  liegt,
die  Waare  als  Talg,  bei  höher  liegender  Temperaturgrenze  aber  als  Stearin  zu  verzollen.

Bestehen  über  die  Richtigkeit  der  Ermittelungen  nach  diesem  Verfahren  Zweifel  oder  Meinungsverschiedenheiten,
  oder  handelt  es  sich  um  die  Unterscheidung  des  Stearins  von  dem  sogenannten
Preßtalg,  d.  i.  dem  unreinen  Preßrückstande  des  unzersetzten  Talgs  von  der  Kunstbutterfabrikation,
dessen  Erstarrungspunkt  in  der  Regel  über  320  R.  liegt,  so  hat  eine  Untersuchung  der  von  der
Waare  zu  entnehmenden  Durchschnittsprobe  in  Bezug  auf  ihren  Gehalt  an  Fettsäure  im  Wege
des  Titrirverfahrens  durch  Sachverständige  einzutreten.  Wird  bei  der  Titration  in  der  Waarenprobe
  ein  Fettsäuregehalt  von  mehr  als  25  Prozent  ermittelt,  so  ist  die  betreffende  Waare  als
Stearin  oder  Stearinsäuremasse  anzusehen.

II.  Bestehen  bei  der  zollamtlichen  Abfertigung  eines  nicht  in  Schmalz  von  Schweinen  oder
Gänsen  bestehenden  thierischen  Fetts  Zweifel  darüber,  ob  dasselbe  bei  einer  Temperatur  von  14
bis  150  R.  schmalzartige  Konsistenz  zeigt  oder  nicht,  so  hat  eine  Untersuchung  des  Fetts  auf  seine
von  dem  Gehalt  an  flüssigen  Oelen  bedingte  größere  oder  geringere  Diffusions-(Fleckenbildungs-)
Fähigkeit  zu  erfolgen  und  sind  solche  Fette,  deren  Diffusionsfähigkeit  diejenige  eines  aus  gleichen
Gewichtsmengen  Schweineschmalz  und  Rindertalg  zusammengesetzten  Normalfetts  übersteigt,  als  Fette
von  schmalzartiger  Konsistenz  zu  behandeln.

Das  Normalfett  haben  die  Zollabfertigungsstellen  selbst  zu  bereiten,  indem  sie  Schweineschmalz
und  Rindstalg  von  einem  als  reell  bekannten  Schlächter  kaufen,  gleiche  Gewichtsmengen  derselben
in  einem  Gefäße  mischen  und  das  Gemisch  durch  Eintauchen  des  Gefäßes  in  heißes  Wasser  zusammen-
        <pb n="247" />
        schmelzen.  Beim  Einkauf  des  Schweineschmalzes  ist  besonders  darauf  zu  achten,  daß  dasselbe  nicht
bereits,  wie  häufig  geschieht,  vom  Schlächter  mit  Talg  versetzt  worden  ist.  Das  Normalfett  ist  in
dicht  verschlossenen,  mit  eingefetteten  Glasstöpseln  versehenen  Präparatenflaschen  aufzubewahren  und
von  Zeit  zu  Zeit,  spätestens  nach  Ablauf  von  3  Monaten,  zu  erneuern.

Von  dem  zu  prüfenden  Fett  ist  eine  Durchschnittsprobe  nach  dem  unter  I  angegebenen  Verfahren
  herzustellen.

Die  Vergleichung  der  Diffusionsfähigkeit  dieser  Durchschnittsprobe  mit  derjenigen  des  Normalfetts
  ist  in  einem  zugfreien  Raume  vorzunehmen,  dessen  Temperatur  etwa  150  R.  beträgt.  Sowohl
die  Durchschnittsprobe  als  auch  das  Normalfett  sind  bei  der  Prüfung  gleichzeitig,  jedoch  gesondert,
wie  folgt  zu  behandeln:  Zunächst  ist  das  Fett  einer  Umschmelzung  zu  unterziehen,  um  eine  etwa
eingetretene  Abthranung  (Abscheidung  der  härteren  Bestandtheile,  des  Stearins  und  Palmitins,  von
den  weicheren,  dem  Olein)  zu  beseitigen.  Nach  dem  vollständigen  Erkalten  wird  das  Fett  in  einem
Porzellanmörser  während  10  Minuten  mäßig  zerrieben  und  demnächst  sofort  mittelst  eines  Metallspatels
  in  ein  dünnwandiges  Gefäß  von  Glas  oder  Porzellan  übergeführt.  Eine  Viertelstunde  nach
dem  Aufhören  des  Reibens  wird  es  mittelst  des  Spatels  in  eine  auf  englischem  Löschpapier  festgehaltene
  Metallhülse  übertragen.  Die  letztere,  ein  Stück  einer  Messingröhre,  muß  ½  mm  stark,
innen  20  mm  weit  und  5  mm  hoch  sein  und  an  zwei  gegenüberliegenden  Stellen  angelöthete  Fortsätze
  besitzen.  Beim  Uebertragen  des  Fetts  ist  das  Löschpapier  mit  einer  Glasplatte  zu  unterlegen
und  die  Metallhülse  durch  Anlegen  des  Zeige=  und  des  Mittelfingers  auf  die  angelötheten  Fortsätze
auf  das  Papier  aufzudrücken;  die  Hülse  ist  mit  dem  Fett  so  sorgfältig  bis  zum  Rande  zu  füllen,
daß  Luft  enthaltende  Lücken  nicht  entstehen.  Eine  Stunde  nach  dem  Aussetzen  des  Fetts  erfolgt
die  Vergleichung  der  von  der  Durchschnittsprobe  und  von  dem  Normalfett  auf  dem  Löschpapier
erzeugten  Fettflecke.  Ist  derjenige  der  Durchschnittsprobe  größer  als  derjenige  des  Normalfetts,  so
ist  das  zu  prüfende  Fett  als  solches  von  schmalzartiger,  ist  er  gleich  groß  oder  kleiner,  so  ist  dasselbe
als  von  nicht  schmalzartiger  Konsistenz  anzusehen.

Bei  größeren  Fettposten  von  augenscheinlich  gleicher  Beschaffenheit  und  gleichem  Ursprung
genügt  es,  wenn  aus  einem  Viertel  der  Zahl  der  zugehörigen  Fässer  je  eine  Durchschnittsprobe  entnommen
  und  mit  dem  Normalfett  verglichen  wird.  Ergiebt  sich  jedoch  hierbei  die  schmalzartige
Konsistenz  des  Fetts  auch  nur  für  ein  Faß  der  Post,  so  ist  die  Prüfung  auf  sämmtliche  Fässer
derselben  auszudehnen.

Besteht  über  das  Ergebniß  der  nach  dem  vorstehend  angegebenen  Verfahren  angestellten  Ermittelung
  Meinungsverschiedenheit,  so  hat  in  zweiter  Instanz  eine  Ermittelung  des  Erstarrungspunktes
der  durch  Verseifung  einer  entsprechenden  Durchschnittsprobe  aus  der  streitigen  Waare  gewonnenen
Fettsäuren  durch  einen  Sachverständigen  zu  erfolgen.  Wird  hierbei  ein  Erstarrungspunkt  von  320  R.
oder  weniger  ermittelt,  so  ist  die  betreffende  Waare  als  schmalzartiges  Fett  im  Sinne  der  Nr.  26  h
des  Zolltarifs  anzusehen.

III.  Die  Denaturirung  des  Talgs  von  schmalzartiger  Konsistenz  ist  in  folgender  Weise
zu  bewirken:

Nachdem  das  Faß,  dessen  Inhalt  denaturirt  werden  soll,  aufrecht  gestellt  und  der  obere  Boden
desselben  abgenommen  ist,  werden  in  die  Fettmasse  mit  einem  geeigneten  Bohrer  7  bis  8  symmetrisch
vertheilte  vertikale  Bohrlöcher  von  3  cm  Weite  bis  fast  zu  dem  unteren  Boden  des  Fasses  eingebohrt  und
mit  der  vorgeschriebenen  Menge  gewöhnlichen  Petroleums  (Brennpetroleums)  gefüllt.  Hierauf  wird
der  Talg  mittels  eines  20  cm  langen  und  2  em  breiten  Messers,  welches  rechtwinklig  und  mit  abwärts
  gerichteter  Schneide  an  dem  unteren  Ende  einer  vertikal  gehaltenen  Eisenstange  von  der  Länge
der  Bohrlöcher  befestigt  ist,  durchschnitten,  und  zwar  in  der  Weise,  daß  in  jedem  Bohrloch  mit  der
Messerstange  drei=  bis  viermal,  unter  jedesmaliger  Drehung  der  letzteren  vor  ihrer  erneuten  Einführung
in  die  Oeffnung  um  60  bezw.  450,  auf=  und  niedergefahren  wird,  damit  die  entstehenden,  um  die
Bohrlöcher  radial  und  symmetrisch  vertheilten  Einschnitte  sich  mit  dem  aus  dem  Bohrloch  herausfließenden
  Petroleum  füllen.

Ist  der  zu  denaturirende  Talg  so  weich,  daß  die  Bohrlöcher  vor  dem  Einfüllen  des  Petroleums
wieder  zusammenfallen  würden,  so  sind  statt  des  Bohrers  zwei  in  einander  verschiebbare,  beiderseitig
offene  Messing=  oder  Eisenröhren  anzuwenden,  von  denen  die  innere  von  der  2,6  cm  weiten  äußeren
eng  umschlossen  wird.  Beide  müssen  an  dem  einen  Ende  mit  Quergriffen  und  an  dem  anderen  mit
        <pb n="248" />
        —  232  —

zugeschärften  Rändern  versehen  sein.  Nachdem  die  in  einander  gesteckten  Röhren  in  den  Talg  eingeführt
  sind,  wird  das  innere  mit  Talg  gefüllte  Rohr  herausgezogen,  das  leere  äußere  Rohr  mit
Petroleum  gefüllt  und  demnächst  ebenfalls  entfernt.  Hierauf  wird  der  Talg  in  der  vorher  angegebenen
Weise  mit  der  Messerstange  bearbeitet.

Damit  das  Petroleum  den  Talg  hinreichend  durchtränken  kann,  ist  das  betreffende  Faß  einen
bis  zwei  Tage  unter  amtlicher  Aufsicht  zu  halten.  Sollte  bei  sehr  niedriger  Wintertemperatur  der
Talg  so  fest  sein,  daß  er  ein  rasches  Eindringen  des  Petroleums  nicht  gestattet,  so  ist  er  in  einem
kebezter  Raume  unterzubringen  und  entsprechend  längere  Zeit  unter  der  amtlichen  Aufsicht  zu

elassen.

Falls  das  vorstehend  angegebene,  der  Regel  nach  anzuwendende  Verfahren  der  Denaturirung
ausnahmsweise  wegen  der  Beschaffenheit  des  Talgs  nicht  angebracht  erscheinen  sollte,  kann  harter
Talg,  nachdem  er  zuvor  aus  dem  Faß  vollständig  ausgefüllt  und  in  eine  größere  Zahl  gleich  großer
Stücke  zerschnitten  worden  ist,  mit  der  vorgeschriebenen  Menge  Petroleum  übergossen,  weicher  Talg
aber  unter  fortdauerndem  Nachfüllen  des  Petroleums  mit  Eisenstangen  durchgearbeitet  werden.

die  Zustimmung  zu  ertheilen.

Berlin,  den  9.  Juli  1886.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Lieber.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Geheime  Regierungsrath  Dirksen  zu  Berlin
an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Geheimen  Regierungsraths  Rißmann
der  Königlich  sächsischen  Zoll=  und  Steuerdirektion  zu  Dresden  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und
Steuern,  mit  dem  Wohnsitz  in  Dresden,  vom  1.  Juli  d.  I.  ab  beigeordnet  worden.

 

5.  Justiz-Wesen.

 

Uebereinkunft

zwischen
dem  Deutschen  Reiche  und  der  Schweiz  wegen  gegenseitigen  Verzichts  auf  die  Beibringung  von
Trauerlaubnißscheinen.  Vom  4.  Juni  1886.

 

Nachdem  die  Regierung  Seiner  Mcajestät  des  Deutschen  Kaisers  und  der  Schweizerische  Bundesrath  es  für
nützlich  erachtet  haben,  die  Eheschließungen  ihrer  im  Gebiete  des  anderen  Theils  sich  aufhaltenden  Staatsangehörigen
  zu  erleichtern,  haben  die  Unterzeichneten,  hierzu  gehörig  bevollmächtigt,  nachstehende  Vereinbarung

getroffen.
Artikel  1.

Deutsche,  welche  mit  Schweizerinnen  in  der  Schweiz  und  Schweizer,  welche  mit  Deutschen  in  Deutschland
  eine  Ehe  abschließen  wollen,  sollen,  wenn  sie  ihre  Staatsangehörigkeit  nachgewiesen  haben,  nicht  mehr
verpflichtet  sein,  durch  Vorlegung  von  Attesten  ihrer  bezüglichen  Heimathsbehörde  darzuthun,  daß  sie  ihre
Staatsangehörigkeit  durch  die  Eheschließung  auf  ihre  zukünftige  Ehefrau  und  ihre  in  der  Ehe  geborenen
Kinder  übertragen  und  daß  sie  demgemäß  nach  eingegangener  Ehe  sammt  ihrer  vorgedachten  Familie  von
ihrem  Heimathestaate  auf  Erfordern  wieder  werden  übernommen  werden.
        <pb n="249" />
        233

Artikel  2.

Die  beiderseitigen  Angehörigen  sind  jedoch  verpflichtet,  falls  dies  in  ihrer  Heimath  oder  an  dem  Orte
der  Eheschließung  gesetzlich  vorgeschrieben  ist,  eine  Bescheinigung  ihrer  zuständigen  Landesbehörde  darüber
vorzulegen,  daß  der  Abschließung  der  Ehe  nach  dem  bürgerrlichen  Rechte  ihrer  Heimath  kein  bekanntes  Hinderniß
  entgegensteht.

Zu  Urkunde  dessen  haben  die  Unterzeichneten  die  gegenwärtige  Erklärung  in  doppelter  Ausfertigung

  vollzogen.

Berlin,  den  4.  Juni  1886.

(L.  S.)  Graf  von  Berchem.

(L.  S.)  A.

 

6.  Polizei-Wesen.

Roth.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  —  —  Grund  des
2  Ausweisung  Ausweisungs
rl  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlufses.
□—

1.  2.  l  3.  4.  ..  6.

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Anton  Mühl,  Lea.  44  Jahre,  geboren  und  ortsangehörigsschwerer  Diebstahls  Königlich  bayerisches  Be14.  Mai

Papierarbeiter,  zu  Söberle,  Bezirk  Königinhof,  (1x  Jahre  Zuchthauszrksamt  Ansbach,  d.  J.
Böhmen,  laut  Erkenntniß  vom
6.  Dezember  1884),

2.  Nicolaus  Wogen=  geboren  am  21.  Januar  1833  zu  Bitsch-Diebstahl  im  wieder.-  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  8.  Mai
stahl,  ohne  Ge-=  weiler,  Elsaß-Lothringen,  durch  Option  holten  Rückfall  (1./  dent  zu  Colmar,  d.  J.
werbe,  Franzose,  Jahre  Zuchthaus  laut

Erkenntniß  vom  27.
November  1884)  und
Betteln,

3.  Andreas  Kern,  geboren  am  8.  oder  10.  Dezember  1847  schwerer  Diebstahl  und  derselbe,  17.  Juni
Tagelöhner  und  zu  Rodern,  Kreis  Thann,  Elsaß.  Unterschlagung  (6  d.  J.
Maurer,  Lothringen,  durch  Option  Franzose,  Jahre  Zuchthaus  laut

wohnhaft  zuletzt  in  Rodern,  Erkenntniß  vom  26.
Juni  1880),
b.  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

4.  Franz  Smintek  geboren  am  6.  Mai  1856  zu  Hermansa,Arbeitsscheu  und  Nicht=  Königlich  preußischer  Re-[10.  Juni
Arbeiter,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  befolgung  der  Reise-  Herungs  Präsident  zu|d.  J.

route,  ppeln,

5.  Johann  Paliega,  geboren  am  6.  Juli  1845  zu  Brauns-Betteln  im  wieder-derselbe,  15.  Juni
Gerber,  dorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch=  holten  Rückfall,  d.  J.

Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

6.  Johann  Chamilla,geboren  1853  zu  Toriszka,  Bezirksdesgleichen,  Königlich  preußischer  Re-24.  Juni
Arbeiter,  Leutschau,  Komitat  Zips,  Ungarn,  orts-  gierungs  .  Präsident  zu|  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Liegnitz,

7.  Josef  Kazmierczak,  geboren  am  19.  März  1828  zu  Ciazyn,  Landstreichen,  Königlich  preußische  Re-29.  Juni
Arbeiter,  Kreis  Stupce,  Rußland,  ortsangehörig  gierung  zu  Posen,  d.  J.
zu  Peisern,  Russisch-Polen,  wohnhaft
zuletzt  bei  Zerkow,  Kreis  Wreschen,

Preußen,
        <pb n="250" />
        234

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  –s  -  Grund  des
  der  Bestrafun  Uusweisung  Ausweisungs
.  der  Bestrafung.  6
5  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.

"  Ausgewiesenen  beschlossen  hat  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

8.  Gustav  Weiß,  Bild-geboren  am  8.  Juli  1866  zu  Wien,Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  3.  Juli
hauer,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gerunge  Präsident  zul  d.  J.

Hannover,

9.  Franz  Tesar,  Müllergeboren  am  8.  Juli  1858  zu  Jerisno,Betteln  im  wiederhol-Königlich  preußische  Re-  15.  März
und  Bäsßker,  Bezirk  Chotebor,  Böhmen,  orts-  ten  Rückfall,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.

angehörig  ebendaselbst,

10.  Johann  Teufert,geboren  am  18.  August  1857  zu  Cosel,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  25.  Juni
Schornsteinfeger,  Preußen,  ortsungehörtg  zu  Liebenthal,  d.  J.

Set  Jägerndorf,  Oesterreichischesien,


11.|Gerhard  Michels,  48  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zuddesgleichen,  Königlich  preußische  Re-17.  Juni
Bergmann,  Wittem,  Krooinz  Limburg,  Niederlande,  gierung  zu  Aachen,  d.  J.

12.  Ulrich  Riedel,  21  Jahre,  geboren  und  ortsangehörigLandstreichen  und  dieselbe  Behörde,  12.  Juni.
Spielwaarenhändler  zu  Prag,  Böhmen,  Betteln,  d.  J.

13.  Anton  Mandelicek,  40  Jahre,  geboren  zu  Mirotiz,  Bezirksdesgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.27.  Mai
Schuhmacher,  Pisek,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Sta-  zirksamt  Eggenfelden,  d.  J.

chau,  Bezirk  Schüttenhofen,  ebendaselbst,

14.|  Eduard  Heidler,  geboren  1865  zu  Zuflucht,  Bezirk  Brirj  Betteln  im  wieder-Königlich  bayerisches  Be-(28.  Mai
Porzellandreher,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  holten  Rückfall,  zirksamt  Kirchheim  d.  J.

holanden,

15.  Leopold  Langer,  geboren  am  3.  November  1863  zu  Brisau,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  Be-desgleichen.
Drechslergehilfe,  Mähren,  ortsangehörig  zu  Zwittau,  und  Fälschung  von  Le.  zirksamt  Passau,

Bezirk  Trübau,  ebendaselbst,  gitimationspapieren,

16.  Franziska  Jelinek,  geboren  am  9.  November  1853  zu  Osik,  Beleidigung,  Wider-Stadtmagistrat  Passau,  19.  Juni
verwittwete  Tage-  Bezirk  Weiskirchen,  Mähren,  orts.  stand  gegen  die  Bayern,  d.  J.
löhnerin,  angehörig  zu  Kuschwarda,  Bezirk  Staatsgewalt,  Land-Prachatitz,

  Böhmen,  streichen  und  Ruhestörung,


17.  Franz  Dumich,  (geboren  am  4.  Oktober  1851  zu  Eben.Betteln  im  wieder-(Königlich  bayerisches  Be-115.  Juni
Schlossergehilfe,  furt,  Bezirk  Wiener-Neustadt,  Oester-  holten  Rückfall,  Be-  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.

reich,  ortsangehörig  zu  Königsbergufsbeleidigung,
Bezirk  Falkenau,  Böhmen,
18.  Friedrich  Schinkler,  geboren  am  20.  Januar  1868  zu  Hilib,  Landstreichen,  Füh.  Stadtmagistrat  Kauf.

19.

20.

21.

Commis,

Josef  Leonhard
Renquet,  Bier.
brauer  und  Steinhauer,


Franz  Leimsieder,
Kellner,

Alfred  Gretzer,  Fabrikarbeiter,


 

 

Bezirk  Ovba,  Komitat  Haromzzek,
Ungarn,  ortsangehörig  zu  Reichenberg,
Böhmen,
geboren  am  26.  Dezember  1850  zu  Berg
op  Zoom,  Provinz  Nordbrabant,  Niederlande,
  ortsangehörig  ebendaselbst,

36  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Großmofty,  Galizien,

geboren  am  11.  August  1852  zu  Couro,
Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig
Einsiedeln,  Kanton  Schwyz,  ebenrung

  gefälschter  Legitimationspapiere
  und
verbotener  Waffen,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

 

daselbst

beuren,  Bayern,

Großherzoglich  badischer

Landeskommissär  zu
Freiburg,

Großherzoglich  badischer
Landeskomissare  zu
Mannheim,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

25.  Juni:
d.  J.
26.  Juni.
d.  J.
6.  Juli
d.  J.

4.  Juni
d.  J.

 

 

Die  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Marienwerder  vom  1.  Februar  v.  J.  verfügte
Reichsgebiet  (Central.  Blatt  für  1886  Seite  40  Z.  3)  ist  zurück-Ausweisung

  des  Schuhmachergesellen  Wilhelm  Wittke  aus  dem
genommen  worden,  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  der  Genannte  preußischer  Staatsangehöriger  ist.

 

1

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="251" />
        —  235  —

Nachtrag
Nr.  29  des  Central-Blatts  für  dus  Deutsche  Reich.

Berlin,  Montag,  den  19.  Juli  1886.

 

 

 

 

Inhalt:  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Ausführungbestimmumngen    zu  dem  Gesetze  vom  1.  Juni  1886,  die  Besteuerung  des
Zuckers  betreffend;  —  Bestimmungen,  betreffend  die  bei  der  Ausfuhr  von  kondensirter  Milch  zu  gewährende  Steuervergütung
  für  den  in  dem  Fabrikate  enthaltenen  inländischen  Zuker  Seite  235

 

Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  heutigen  Tage  zur  Ausführung  des  Gesetzes,  die  Besteuerung
des  Zuckers  betreffend,  vom  1.  Juni  1886  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  181)  die  nachstehend  abgedruckten  Bestimmungen
  beschlossen.

Berlin,  den  17.  Juli  1886.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Schultz.

Ausführungsbestimmungen
zu

dem  Gesetze  vom  1.  Juni  1886,  die  Besteuerung  des  Zuckers  betreffend.

 

A.  Zum  Artikel  I  S.  2.

1.  Die  Steuervergütung  nach  dem  Satze  b  des  Artikels  I  S.  2  wird  auch  gewährt  für  die  sogenannten
  Crystals  und  andere  weiße,  harte,  durchscheinende  Zucker  in  Krystallform  von  mindestens  99⅛  Prozent
  Polarisation,  insbesondere  die  im  Handel  als  granulirte  oder  granulated  bezeichneten  Zucker.

Die  Feststellung  des  Zuckergehalts  derartiger  Zucker  im  Wege  der  Polarisation  ist  nicht  von  der
Amts=  oder  einer  anderen  Zoll=  oder  Steuerstelle,  sondern  von  einer  seitens  der  obersten  Landes-Finanzbehörde
  zur  Ausführung  solcher  Untersuchungen  bezeichneten  Person  oder  Anstalt  (vereidigte  Handelschemiker
u.  s.  w.)  auf  Kosten  der  Anmelder  vorzunehmen.

2.  Zur  Abfertigung  des  mit  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  2c.  Zuckers  sind  berechtigt,
  und  zwar:

a)  zur  unbeschränkten  Abfertigung  von  Zucker  aller  Art

in  Preußen  .
die  Hauptzollämter  Danzig,  Stralsund,  Swinemünde,  Kiel,  Flensburg,  Altona,  Harburg,
Cleve,  Aachen,  die  Hauptsteuerämter  für  ausländische  Gegenstände  zu  Berlin  und  Cöln,
die  Hauptsteuerämter  Königsberg  in  Ostpr.,  Stettin,  Breslau,  Görlitz,  Halle,  Magdeburg,
Itzehoe,  Hannover,  Uerdingen,
4
        <pb n="252" />
        —  236  —

in  Bayern
die  Hauptzollämter  München,  Regensburg  und  Ludwigshafen  a.  Rh.,  sowie  das  Nebenzollamt
Frankenthal,  ·
in  Sachsen

die  Hauptzollämter  Zittau  und  Leipzig,  die  Hauptsteuerämter  Dresden  und  Meißen,
in  Württemberg
das  Hauptzollamt  Friedrichshafen,
in  Baden
das  Hauptzollamt  Mannheim  und  die  Zollabfertigungsstelle  am  badischen  Bahnhof  in  Basel
(Schweiz),
in  Hessen
das  Hauptsteueramt  Mainz,
in  Mecklenburg-Schwerin
das  Hauptzollamt  Rostock  und  das  Nebenzollamt  I  Wismar,
in  Oldenburg
das  Hauptzollamt  Brake,

in  Braunschweig
das  Hauptsteueramt  Braunschweig,
in  Anhalt
das  Hauptsteueramt  Dessau  und  die  Zollabfertigungsstelle  Walwitzhafen  bei  Dessau,

in  Luxemburg
das  Hauptzollamt  Luxemburg,

in  den  Hansestädten
die  Hauptzollämter  Lübeck,  Hamburg  und  Bremen;

b)  zur  Abfertigung  von  Kandis  und  von  Zucker  in  weißen,  vollen,  harten  Broden,  Blöcken,  Platten,
Würfeln  oder  Stangen  oder  in  Gegenwart  der  Steuerbehörde  zerkleinert,  ferner  von  anderen,

vom  Bundesrath  bezeichneten  Zuckern  von  mindestens  99½  Prozent  Polarisation  (Art.  I  S.  2b
des  Gesetzes),

alle  Hauptzoll=  und  Hauptsteuerämter  und  die  von  den  obersten  Landes-Finanzbehörden  dazu
ermächtigten  Unterämter;

c)  zur  Abfertigung  der  unter  a  und  c  des  gedachten  §.  2  fallenden  Zucker  mit  der  Maßgabe,  daß
von  dem  angemeldeten  Zucker  Proben  zu  entnehmen  und  auf  Kosten  des  Anmelders  behufs  der
Polarisation  und  Festsetzung  des  der  weiteren  Abfertigung  zu  Grunde  zu  legenden  Befundes  einer
zur  Polarisation  des  Zuckers  befugten  Amtsstelle  zu  übersenden  sind,

sämmtliche  nicht  unter  a  genannte  Hauptzoll=  und  Hauptsteuerämter  und  die  von  den
obersten  Landes-Finanzbehörden  mit  dieser  Befugniß  versehenen  Unterämter.

3.  In  der  nach  dem  vorgeschriebenen  Schema  aufzustellenden  Deklaration  (Ausfuhranmeldung)  ist
der  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  auszuführende  Zucker  im  Anschluß  an  die  unter  a,  b  und  c  des
§.  2  und  oben  unter  1  angegebene  Klassifikation  seiner  Gattung  nach  dergestalt  zu  bezeichnen,  daß  sich  danach
die  Klasse,  deren  Vergütungssatz  in  Anspruch  genommen  wird,  mit  Bestimmtheit  erkennen  läßt.  Bezüglich
der  in  die  Klassen  a  und  c  des  §.  2  fallenden  und  der  von  dem  Bundesrath  zur  Gewährung  der  Steuervergütung
  nach  dem  Satze  der  Klasse  b  desselben  Paragraphen  zugelassenen  Zuckergattungen  von  mindestens
99½  Prozent  Polarisation  ist  der  Zuckergehalt  nach  dem  Grade  der  Polarisation  in  vollen  Prozenten  und
deren  Bruchtheilen,  letztere  mindestens  in  halben  Prozenten,  anzugeben.

4.  In  Betreff  des  Verfahrens  der  Zoll=  und  Steuerstellen  bei  der  Revision  des  mit  Anspruch  auf
Steuervergütung  zur  Ausfuhr  oder  zu  öffentlichen  2c.  Niederlagen  angemeldeten  Zuckers  bleiben  die  bisherigen
        <pb n="253" />
        —  237  —

Vorschriften,  soweit  sie  nicht  durch  das  Gesetz  oder  diese  Bestimmungen  eine  Aenderung  erlitten  haben,  auch
weiter  in  Kraft.

Das  Gleiche  gilt  bezüglich  der  Bestimmungen  in  Betreff  der  Kontrole  der  Ausfuhr,  sowie  der  Be—
scheinigung  und  weiteren  Behandlung  der  Ausfuhranmeldungen.

B.  Zu  Artikel  1  S.  3,  S.  4  Absatz  4  und  5.

5.  Den  Inhabern  von  Nübenzuckerfabriken  wird  zur  Entrichtung  der  Steuer  für  die  verarbeiteten
Rüben  gegen  Sicherheitsbestellung  ein  sechsmonatlicher  Kredit  mit  der  Maßgabe  bewilligt  werden,  daß  die
Steuer  für  die  während  der  Zeit  von  Anfang  März  bis  zum  Ende  des  Betriebsjahres  verarbeiteten  Rüben
im  Monat  August  fällig  wird.

Den  Inhabern  von  Zuckerraffinerien,  einschließlich  der  die  Herstellung  von  raffinirten  Zuckern  betreibenden
  Rübenzuckerfabriken  und  Melasse-Entzuckerungsanstalten,  kann  zur  Entrichtung  der  Steuer  (Erstattung
  der  Steuervergütung)  für  den  gegen  Steuervergütung  niedergelegten  und  demnächst  zu  Raffineriezwecken
  aus  der  Niederlage  entnommenen  Rohzucker  ein  sechsmonatlicher  Kredit  mit  der  Maßgabe  bewilligt
werden,  daß  die  Steuer  für  den  während  der  Zeit  von  Anfang  März  bis  Ende  Juli  aus  der  Niederlage
entnommenen  Nohzucker  im  Monat  August  fällig  wird.  Für  die  Höhe  des  Kredits  ist  die  regelmäßige,
bezüglich  neu  entstandener  Betriebe  zunächst  durch  Schätzung  festzustellende,  jährliche  Verbrauchsmenge  der
Raffinerie  an  Rohzucker  maßgebend,  vorbehaltlich  einer  etwaigen  bei  außerordentlicher  Verstärkung  des
Betriebes  vorübergehend  zu  bewilligenden  Erhöhung.  Eine  Kreditirung  von  Beträgen  unter  50  Mark  findet
nicht  statt.

ich  Bei  der  Berechnung  der  Kreditfrist  wird  der  Monat,  in  welchem  die  Verarbeitung  der  Rüben  beziehungsweise
  die  Entnahme  des  Rohzuckers  aus  der  Niederlage  stattgefunden  hat,  nicht  mitgerechnet.  Die
kreditirten  Beträge  sind  bis  zum  fünfundzwanzigsten  Tage  des  Monats,  mit  welchem  die  Kreditfrist  abläuft,
einzuzahlen  oder  durch  fällige  Steuervergütungsscheine  abzulösen.

Die  Kreditirung  erfolgt  für  Rechnung  des  Reichs  unter  Haftung  der  Landesregierungen,  von  welchen
die  näheren  Bestimmungen,  insbesondere  rücksichtlich  der  zu  bestellenden  Sicherheit  getroffen  werden.

6.  Die  Steuervergütung  für  ausgeführten  oder  gegen  Steuervergütung  niedergelegten  Zucker  wird
am  fünfundzwanzigsten  Tage  des  sechsten  Monats  nach  dem  Monat  der  Ausfuhr  oder  Niederlegung  fällig,
wenn  es  sich  um  Zucker  der  im  Artikel  I  s.  2  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1886  unter  a  oder  ec  bezeichneten
Klassen  handelt,  dagegen  am  fünfundzwanzigsten  Tage  des  fünften  Monats  nach  dem  angegebenen  Monat,
wenn  es  sich  um  Zucker  der  ebendaselbst  unter  b  bezeichneten  Klasse  handelt.  Indessen  wird  die  Steuervergütung
  für  den  von  Anfang  März  beziehungsweise  April  bis  Ende  Juli  zur  Ausfuhr  oder  Niederlegung
gelangten  Zucker  schon  am  nächsten  25.  August  fällig.

Die  Annahme  nicht  fälliger  Steuervergütungsscheine  ist  auch  in  Anrechnung  auf  nicht  kreditirte  Zuckersteuer
  unzulässig.

7.  Die  Steuervergütungsscheine  über  den  ausgeführten  oder  gegen  Steuervergütung  niedergelegten
Zucker  werden  von  den  Direktivbehörden  nach  dem  anliegenden  Muster  A  ausgestellt.  Jede  Direktivbehörde
führt  über  die  von  ihr  ausgefertigten  Steuervergütungsscheine  sowie  über  die  Erledigung  derselben  ein  den
Zeitraum  eines  Etatsjahrs  umfassendes  Register  nach  dem  anliegenden  Muster  B.  Die  fortlaufende  Nummer
dieses  Registers  wird  auf  den  betreffenden  Scheinen  zur  rechten  Seite  des  Landeswappens  vermerkt.

8.  Sobald  die  Vergütung,  über  welche  der  Steuervergütungsschein  lautet,  fällig  geworden  ist,
steht  es  dem  Inhaber  des  letzteren  frei,  unter  Rückgabe  desselben  den  Betrag  der  Steuervergütung  entweder
  bei  einer  beliebigen  Steuerstelle  im  deutschen  Zollgebiet  auf  bei  derselben  einzuzahlende  Zuckersteuer
in  Anrechnung  zu  bringen  oder  bei  der  in  dem  Steuervergütungsschein  genannten  Steuerstelle  baar  zu
erheben.  Diese  Steuerstelle  muß  dem  Bundesstaate  angehören,  dessen  Direktivbehörde  den  Steuervergütungsschein
  ausgestellt  hat.

Jeder  Steuervergütungsschein  wird  nur  mit  dem  vollen  darin  genannten  Betrage  entweder  angerechnet
  oder  aber  durch  Baarzahlung  eingelöst.  Die  Anrechnung  eines  Theils  dieses  Betrags  unter  Baarzahlung
  des  Restes  ist  unzulässig.

Je  nachdem  der  Betrag  der  Vergütung  angerechnet  oder  baar  erhoben  wird,  hat  der  Inhaber  die
auf  der  Rückseite  des  Scheins  vorgedruckte  erste  oder  zweite  Bescheinigung  auszufüllen  und  zu  unterschreiben.
Diese  Bescheinigungen  dienen  als  Kassenquittungen.

41*

—

—
        <pb n="254" />
        —  238  —

9.  Der  Inhaber  mehrerer  fälliger  Steuervergütungsscheine  hat,  wenn  er  die  angewiesenen  Vergütungen

  zu  gleicher  Zeit  baar  erheben  will,  die  Scheine  nach  Ziffer  2  der  darauf  abgedruckten  Zahlungsç

  bedingungen  der  betreffenden  Steuerstelle  mit  einem  nach  dem  anliegenden  Muster  C  aufzustellenden  Ver-—

  tFgeichniß  vorzulegen.  Es  genügt  dann  eine  Quittung  des  Empfängers  über  den  Gesammtbetrag  der  bezüglichen
  Vergütungen,  welche  auf  der  letzten  Seite  des  Verzeichnisses  unter  Benutzung  des  Vordrucks  auszustellen

ist;  der  Vordruck  auf  der  Rückseite  der  einzelnen  Steuervergütungsscheine  bleibt  in  diesem  Falle  unausgefüllt.

Unmittelbar  nach  der  Befriedigung  des  Zahlungsempfängers  sind  von  den  Kassenbeamten  die  zu  dem
Verzeichniß  gehörigen  Steuervergütungsscheine  auf  der  Vorderseite  mit  schwarzer  Tinte  kreuzweise  zu  durchstreichen.
  Sodann  erfolgt  die  Ausfüllung  des  Buchungsvermerks  auf  der  letzten  Seite  des  Verzeichnisses.

10.  Ebenso  hat  derjenige  Inhaber  von  Steuervergütungsscheinen,  welcher  mehrere  fällige  Scheine
auf  schuldige  Zuckersteuer  zu  gleicher  Zeit  in  Anrechnung  bringen  will,  dieselben  der  betreffenden  Steuerstelle

D.  mittelst  Verzeichnisses  vorzulegen.  Solche  Verzeichnisse  sind  nach  dem  anliegenden  Muster  D  aufzustellen.  Die
—  Bestimmungen  unter  Ziffer  9  finden  hierbei  entsprechende  Anwendung.

11.  Gleich  nach  Ablauf  jedes  Rechnungsmonats  haben  die  Hauptämter  über  die  im  Laufe  desselben
bei  ihnen  selbst  und  bei  den  Unterstellen  ihres  Bezirks  in  Anrechnung  genommenen  beziehungsweise  durch
Baarzahlung  eingelösten  Steuervergütungsscheine  an  die  vorgesetzte  Direktivbehörde  Nachweisungen  nach  dem

#K.  anliegenden  Muster  E  einzureichen,  in  welchen  die  Scheine  nach  dem  Etatsjahr  ihrer  Ausstellung,  und  zwar
–  die  im  gleichen  Etatsjahr  ausgestellten  nach  der  Reihenfolge  der  Ausfertigungsnummern  aufzuführen  sind.
Wenn  die  betreffenden  Scheine  von  verschiedenen  Behörden  ausgefertigt  sind,  ist  für  jede  dieser  Ausfertigungsstellen
  eine  besondere  Nachweisung  aufzustellen.  Die  Nachweisung  über  die  von  der  vorgesetzten  Direktivbehörde
ausgesertigten  Scheine  ist  mit  A  zu  bezeichnen,  die  übrigen  Nachweisungen  erhalten  die  Bezeichnung  B,

u.  s.  w.

In  jeder  der  Nachweisungen  sind  die  in  der  Spalte  8  angesetzten  Vergütungsbeträge  zu  summiren.
Demnächst  werden  die  Schlußsummen  derselben  in  der  Nachweisung  A  zusammengestellt  und  dort  aufgerechnet.
Daß  die  so  ermittelte  Hauptsumme  der  Vergütungen  mit  der  betreffenden  Angabe  in  der  Reichssteuer-Uebersicht
  übereinstimmt,  hat  der  Hauptamtsdirigent  unter  der  Nachweisung  A  zu  bescheinigen.

Wo  Hauptamtsbezirke  nicht  bestehen,  sind  die  Nachweisungen  von  den  Steuerstellen  aufzustellen  und
von  den  Bezirks-Oberkontrolören  zu  bescheinigen.  —

12.  Die  Direktiobehörde  hat  die  richtige  Aufrechnung  der  Nachweisungen  prüfen  und  bescheinigen,
auch  davon  Ueberzeugung  nehmen  zu  lassen,  daß  die  Schlußsumme  der  Nachweisung  A  sich  mit  der  Reichssteuer-Uebersicht
  des  betreffenden  Amts  in  Uebereinstimmung  befindet.  Nachdem  von  sämmtlichen  Hauptämtern
  beziehungsweise  Steuerstellen  des  Direktiobezirks  die  in  ihren  Reichssteuer-Uebersichten  angesetzten
Steuervergütungsbeträge  für  Zucker  in  der  vorgedachten  Art  speziell  nachgewiesen  worden  sind,  werden  die
Nachweisungen  B,  C  u.  s.  w.  nach  den  Ausfertigungsstellen  geordnet  und  diesen  letzteren  behufs  Löschung  der
erledigten  Steuervergütungsscheine  in  ihren  Ausfertigungsregistern  übersandt.  Gleichzeitig  sind  die  in  der

diahnesung  verzeichneten  Steuervergütungsscheine  in  dem  eigenen  Ausfertigungsregister  der  Direktivbehörde
zu  löschen.

13.  Die  für  den  gegen  Steuervergütung  niedergelegten  und  demnächst  aus  den  Niederlagen  in
den  freien  Verkehr  entnommenen  Zucker  zu  entrichtende  Steuer  ist  in  einer  besonderen  Spalte  der  Zuckersteuer-Heberegister
  (siehe  Ziffer  15)  zu  buchen.

14.  Das  Gleiche  gilt  von  den  nach  Artikel  I  s.  4  Absatz  4  des  Gesetzes  zu  erhebenden  Zinsen.

Bei  der  Berechnung  dieser  Zinsen  wird  das  Jahr  zu  360  Tagen,  jeder  Kalendermonat  zu  30  Tagen
gerechnet;  hierbei  bleibt  der  Tag  der  Zurücknahme  des  Zuckers  in  den  freien  Verkehr  außer  Ansatz.  Die
Zinsbeträge  werden  in  der  Weise  abgerundet,  daß  Beträge  unter  fünf  Pfennigen  außer  Betracht  gelassen,
höhere  Pfennigbeträge  aber  nur,  soweit  sie  durch  5  ohne  Rest  theilbar  sind,  unter  Weglassung  der  überschießenden
  Pfennige  erhoben  werden.  (Vergl.  Bundesrathsbeschluß  vom  13.  November  1875.)

Auf  jeder  Abmeldung,  mittelst  welcher  gegen  Steuervergütung  niedergelegter  Zucker  in  den  freien
Verkehr  zurückgenommen  wird,  sind  amtlich  der  Tag  der  Niederlegung  des  Zuckers  und  der  Tag  der  Zurücknahme
  desselben  in  den  freien  Verkehr,  der  Betrag  der  zu  verzinsenden  Steuervergütung,  die  Zeit,  für  welche
Zinsen  zu  erheben  sind,  und  der  Betrag  der  erhobenen  Zinsen  festzustellen  beziehungsweise  anzugeben.

Wird  gegen  Steuervergütung  niedergelegter  Zucker  unter  Steuerkontrole  auf  eine  andere  zur  Aufnahme
  solchen  Zuckers  bestimmte  Niederlage  gebracht,  so  ist  bei  der  etwaigen  Berechnung  der  Zinsen  die
gesammte  Dauer  der  Lagerung  des  Zuckers  einschließlich  der  auf  die  Ueberführung  desselben  in  die  andere
        <pb n="255" />
        —  239  —

Niederlage  verwendeten  Zeit  in  Betracht  zu  ziehen;  zu  diesem  Zweck  ist  auf  dem  betrefsenden  Abfertigungspapier
  der  Tag  der  ersten  Niederlegung  anzugeben.

15.  Die  Einrichtung  der  von  den  Steuerstellen  zu  führenden  Heberegister  über  die  Einnahmen  aus
der  Besteuerung  des  Rübenzuckers  wird  von  den  obersten  Landesfinanzbehörden  bestimmt.  Das  anliegende
Muster  F  dient  dabei  als  Vorbild.

F.

16.  In  den  Reichssteuer-Uebersichten  der  Haupt=  und  Unterämter  sind  die  Steuerbeträge  für  den  —  —
gegen  Steuervergütung  niedergelegten  und  demnächst  aus  den  Niederlagen  entnommenen  Zucker,  sowie  die
Zinsen  für  die  fraglichen  Steuervergütungen  (Ziffer  13  und  14)  auf  besonderen  Linien  unter  der  Rüben—
zuckersteuer  nachzuweisen.

Zu  den  von  den  Direktiobehörden  an  den  Ausschuß  des  Bundesraths  für  Rechnungswesen  einzusendenden
  Uebersichten  der  Einnahmen  an  Rübenzuckersteuer  2c.  kommt  vom  2.  OQuartal  des  Etatsjahres
1886/87  ab  das  anliegende  Muster  G  in  Anwendung.  —

 

C.  Zum  Artikel  I.  S.  4  Absatz  1  und  2.
(Siehe  das  anliegende  Regulativ  für  die  steuerfreien  Niederlagen  für  Zucker.)  —

D.  Zu  Artikel  II.

17.  Auf  Grund  der  nach  §.  3  erstatteten  Anzeigen  über  das  Bestehen  und  den  Besitzes=  oder  Ortswechsel
  von  Zuckerraffinerien,  von  Melasse=  und  Saftentzuckerungsanstalten  ohne  Rübenverarbeitung,  von
Stärkezucker=  oder  Stärkesyrupfabriken,  von  Maltose=  oder  Maltosesyrupfabriken,  sowie  von  gewerblichen  Betrieben,
  in  denen  aus  unversteuerten  Rüben  Säfte  und  zuckerhaltige  Produkte  gewonnen  werden,  ist  von  den
Steuerhebestellen  ein  nach  den  bezeichneten  Klassen  geordnetes  Verzeichniß  der  Betriebsanstalten  zu  führen,
welches  für  jede  der  letzteren  den  Inhaber  und  den  Ort  angiebt.

Die  unteren  Steuerstellen  haben  bis  Mitte  September  1886  dem  Hauptamt  eine  Abschrift  des  Verzeichnisses
  einzureichen  und  demselben  sodann  sortlaufend  Mittheilung  von  den  Zugängen,  Abgängen  und
sonstigen  Veränderungen  zu  machen.  Bei  den  Hauptämtern  wird  danach  ein  Hauptverzeichniß  geführt.

Den  obersten  Landesfinanzbehörden  bleibt  es  bis  auf  Weiteres  überlassen,  Inhaber  gewerblicher  Betriebe,
  welche  aus  unversteuerten  Rüben  Säfte  oder  zuckerhaltige  Produkte  gewinnen,  ausnahmsweise  von  der
Anzeigepflicht  nach  §.  3  Absatz  1  zu  befreien.

Die  im  §.  3  Absatz  4  vorgesehene  Kontrole  über  die  nach  Absatz  1  daselbst  anzeigepflichtigen  Betriebsanstalten
  ist  unter  Vermeidung  von  Störungen  des  Betriebs  und  nur  in  dem  Umfange  auszuüben,
welcher  durch  den  Zweck  der  Kenntnißnahme  vom  Betriebe  bedingt  ist.  (S.  auch  unter  II.  5.)  Die  näheren
Anordnungen  werden  nach  Bedürfniß  bis  auf  Weiteres  von  den  obersten  Landesfinanzbehörden  erlassen.

18.  Bezüglich  der  statisischen  Nachweisungen  wird  für  das  Betriebsjahr  .I1886/|87  das
Folgende  bestimmt:
1.  Ueber  die  am  31.  Juli  1886  vorhandenen  Bestände  an  Zucker  sind  Nachweisungen  aufzustellen
a)  von  den  Inhabern  von  Rübenzuckerfabriken,  Zuckerraffinerien  oder  Melasse-Entzuckerungsanstalten

  ohne  Rübenverarbeitung  —  nach  dem  anliegenden  Muster  1,  Muster 1.
b)  bezüglich  des  Zuckers  in  öffentlichen  Niederlagen  und  Privattransitlagern  unter  amtlichem  -.

Mitverschluß  von  den  Niederlageämtern  —  nach  dem  anliegenden  Muster  2,  Muster 
2.  Zur  Ausstellung  monatlicher  Betriebsnachweisungen  sind  verpflichtet:  —

a)  die  Inhaber  von  Rübenzuckerfabriken  —  nach  Maßgabe  des  anliegenden  Musters  3,  Muster
b)  die  Inhaber  von  Zuckerraffinerien  —  nach  Maßgabe  des  anliegenden  Musters  4,    Muster  3.
c)  die  Inhaber  von  Melasse-Entzuckerungsanstalten  ohne  Rübenverarbeitung  —  nach  Maßgabe  Muster
des  anliegenden  Musters  5.  Muster
Die  Aufstellung  der  Nachweisungen  zu  a  geschieht  auf  Grund  der  nach  den  bisher  gelten
den  Vorschriften  in  den  Rübenzuckerfabriken  fortlaufend  zu  führenden  statistischen  Anschreibungen
7  der  Fabrikbücher,  die  Aufstellung  der  Nachweisungen  zu  b  und  c  auf  Grund  der  Fabrikbücher.
        <pb n="256" />
        —  240  —

3.  Je  ein  Exemplar  der  unter  1  a  gedachten  Bestandes-Nachweisungen  und  der  unter  2a,  b,  e  gedachten
  monatlichen  Betriebs-Nachweisungen  ist  bis  zu  dem  in  der  Anleitung  auf  den  Formularmustern
  vorgeschriebenen  betreffenden  Termin  der  daselbst  bezeichneten  Amtsstelle  (Steuerbebelene,
  Hauptamt)  einzureichen,  das  andere  Exemplar  aber  in  der  Betriebsanstalt  aufzuewahren.


An  die  Stelle  der  Nachweisungen  treten,  wenn  Einträge  nicht  zu  machen  sind,  Fehlanzeigen
nach  der  Vorschrift  auf  den  Formularen.

4.  Von  den  unteren  Steuerstellen  bezw.  den  Hauptämtern  sind  bei  Einsendung  der  statistischen
Nachweisungen  (la,  b,  2a,  b,  c)  und  Fehlanzeigen  an  das  Hauptamt  bezw.  das  Kaiserliche
Statistische  Amt  die  auf  den  Formularen  bezeichneten  Einsendungstermine  zu  beachten.  Den  Einsendungen
  an  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  ist  ein  hinsichtlich  der  Vollständigkeit  bescheinigtes
Verzeichniß  der  Nachweisungen  und  Fehlanzeigen  beizufügen.

5.  Die  Oberbeamten  der  Steuerverwaltung  haben  beim  Besuch  der  Betriebsanstalten  Kenntniß  von
den  daselbst  befindlichen  Duplikaten  der  Bestandes=  und  Betriebs-Nachweisungen  zu  nehmen,  die
Einträge  zu  prüfen  und  nach  Befinden  eine  Berichtigung  zu  veranlassen.  Zum  letzteren  Zwecke
ist  auch  von  der  Befugniß  zur  Einsicht  der  Fabrikbücher  über  den  Verbrauch  an  Zuckerstoffen  und
die  Produktion  an  Zucker  Gebrauch  zu  machen,  wenn  es  sich  um  Zweifel  von  Bedeutung  handelt
und  eine  genügende  Aufklärung  durch  Benehmen  mit  dem  Fabrikinhaber  oder  dessen  Vertreter
nicht  erreicht  wird.

6.  Vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amt  sind  die  hauptsächlichen  Ergebnisse  der  unter  1  und  2  bezeichneten
  Bestandes=  und  Betriebs-Nachweisungen  thunlichst  bald  in  geeigneter  Weise  zu  veröffentlichen.
  In  der  Veröffentlichung  dürfen  die  Angaben  der  einzelnen  Fabriken  nicht  erkennbar
  sein.

7.  Die  bisher  vorgeschriebenen  periodischen  Nachweisungen  der  Steuerstellen  zur  Statistik  der  Rübenzuckerproduktion
  und  Besteuerung,  insbesondere  die  monatlichen  Nachweisungen  über  die  Zahl
der  im  Betriebe  gewesenen  Rübenzuckerfabriken  und  die  versteuerten  Rübenmengen  (Bundesrathsbeschluß
  vom  9.  Juni  1882),  sowie  die  vorläufige  Uebersicht  über  die  Ergebnisse  der  Rübenzuckerfabrikation
  im  Betriebsjahr  (Bundesrathsbeschluß  vom  7.  Dezember  1871),  sind  bis  auf
Weiteres  auch  ferner  aufzustellen  und  einzusenden.
        <pb n="257" />
        —  241  —

Regulativ
für
die  steuer  freien  Niederlagen  für  Zucker.

 

S.  1.

Für  inländischen  Zucker  ist  die  Niederlegung  gegen  Steuervergütung  in  steuerfreien  Niederlagen  mit
der  Maßgabe  gestattet,  daß  der  Zucker  binnen  zwei  Jahren  gegen  Erstattung  der  Steuervergütung  mit  Zuzahlung
  fünfprozentiger  Zinsen  von  dem  auf  den  Tag  der  Niederlegung  zunächst  folgenden  1.  Oktober  ab  in
den  freien  Verkehr  zurückgenommen  werden  darf.  Als  steuerfreie  Niederlagen  können  sowohl  ausschließlich
für  diesen  Zweck  eingerichtete,  wie  auch  für  unverzollte  Waaren  bestimmte  öffentliche  oder  unter  amtlichem
Mitverschluß  stehende  Privatläger  zugelassen  werden.

Ueber  die  Bewilligung  einer  steuerfreien  Niederlage  für  Zucker,  welche  jederzeit  widerruflich  ist,  entscheidet
  die  Direktivbehörde.

8.  2.

Steuerfreie  Privatniederlagen  für  Zucker  werden  lediglich  an  Gewerbtreibende  bewilligt,  welche  ordnungsmäßige
  kaufmännische  Bücher  führen  und  das  Vertrauen  der  Verwaltung  genießen.  Handelsgesellschaften

und  diejenigen  Personen,  welche  nicht  selbst  am  Lagerorte  wohnen,  haben  einen  dort  wohnhaften  geeigneten
Vertreter  zu  bestellen.

8.  3.

Falls  die  Niederlage  sich  nicht  am  Sitz  einer  Amtsstelle  befindet,  welche  ermächtigt  ist,  Zucker  der
zur  Niederlage  gelangenden  Art  mit  Anspruch  auf  Steuervergütung  abzufertigen,  sind  die  Kosten,  welche
durch  die  amtliche  Kontrole  des  Lagers,  die  Abfertigung  des  Zuckers  bei  der  Ein-  und  der  Auslagerung  und
die  Polarisation  der  Proben  des  zur  Niederlage  angemeldeten  Zuckers  bei  auswärtigen  Amtsstellen  entstehen,
von  den  Lagerinhabern  nach  Feststellung  der  Direktivbehörde  zu  ersetzen.

Für  Niederlagen,  welche  sich  am  Sitz  einer  zur  Abfertigung  befugten  Amtsstelle  befinden,  bewendet
es  hinsichtlich  der  Ueberwachungskosten  bei  der  Bestimmung  im  §.  9  Absatz  5  des  Privatlager-Regulativs.

S.  4.

Der  Lagerinhaber  haftet  für  den  Betrag  der  gewährten  Steuervergütung  und  die  davon  zu  entrichtenden
  Zinsen,  soweit  nicht  die  Rückzahlung  der  Steuervergütung  nebst  etwaigen  Zinsen  oder  die  Aufnahme
  des  Zuckers  in  eine  andere  steuerfreie  Niederlage,  eine  öffentliche  Niederlage  oder  ein  unter  amtlichem
Mitverschluß  stehendes  Privattransitlager  unverzollter  Waaren  oder  endlich  die  Ausfuhr  desselben  in  der  vorgeschriebenen
  Art  nachgewiesen  wird.  Mit  der  Aufnahme  in  ein  Lager  für  zollpflichtige  Waaren  nimmt  der
Zucker  die  Eigenschaft  einer  unverzollten  ausländischen  Waare  an.

8.  5.

Bei  der  Anmeldung  von  Zucker  zur  Niederlage,  der  amtlichen  Revision  desselben,  der  Liquidation
der  Steuervergütung,  der  Ausfertigung  der  über  letztere  auszustellenden  Vergütungsscheine  und  der  Anweisung
        <pb n="258" />
        —  242  —

der  Steuervergütung  ist  nach  denjenigen  Vorschriften  zu  verfahren,  die  in  Betreff  des  zur  Ausfuhr  mit  Anspruch
  auf  Steuervergütung  angemeldeten  Zuckers  gelten.

Zur  Anmeldung  des  auf  eine  andere  steuerfreie  Niederlage  an  dem  nämlichen  Ort  übergehenden
Zuckers  dient  ein  Duplikat  der  Abmeldung,  welches  von  dem  Anmelder  zur  Anerkennung  des  Zugangs  des
Zuckers  auf  sein  Lager  mitvollzogen  wird.

8.  6.

Der  Zucker  ist  in  den  Niederlageräumen  dergestalt  aufzubewahren,  daß  die  Identität  jedes  einzelnen
Kollo,  oder  bei  Einlagerung  einer  größeren  Menge  von  Kolli  gleicher  Verpackungsart,  gleichen  Inhalts  und
wenigstens  annähernd  gleichen  Gewichts  die  Identität  der  Gesammtpost  während  der  Lagerung  erhalten  bleibt.
Der  Lagerinhaber  ist  verpflichtet,  den  zu  diesem  Zweck  von  der  Steuerbehörde  getroffenen  Anordnungen
nachzukommen.

Die  Umpackung,  auch  die  Zerkleinerung  des  eingelagerten  Zuckers  kann  nach  zuvoriger  Anmeldung
von  dem  Niederlageamt  gestattet  werden  und  hat  innerhalb  des  Lagers  oder  in  benachbarten  Räumen  unter
amtlicher  Ueberwachung  zu  erfolgen.  Die  Waarenpost  wird  dann  im  Niederlageregister  ab-  und  nach  der
neuen  Feststellung  wieder  angeschrieben,  wobei  als  das  Gesammt-Nettogewicht  der  neuen  Post  das  Einlagerungsgewicht
  der  alten  festgehalten  wird.

Die  aus  dem  freien  Verkehr  auf  die  Niederlage  gebrachten  Umschließungen  behalten  ihre  Eigenschaft
als  zollinländische  Waaren.  Ausländische  unverzollte  Umschließungen  dürfen  nur  zur  Verpackung  von  Zucker,
welcher  für  die  Ausfuhr  bestimmt  ist,  auf  die  Niederlage  gebracht  werden  und  sind  zollvormerklich  zu  behandeln.

S.  7.

Zur  Abmeldung  von  Zucker  aus  der  Niederlage  sind  Formulare  nach  anliegendem  Muster  zu
benutzen.  Jede  Abmeldung  hat  sich  auf  Mengen  von  mindestens  500  kg  Nettogewicht  zu  erstrecken.

'  Bei  der  Versendung  des  abgemeldeten  Zuckers,  soweit  derselbe  nicht  in  den  freien  Verkehr  treten
soll,  finden  die  Vorschriften  des  Begleitschein-Regulativs  sinngemäße  Anwendung.

Die  Abschreibung  und  die  Feststellung  der  zu  erstattenden  Steuervergütung  erfolgt  nach  dem  ursprünglichen
  Einlagerungsgewicht.  Eine  Verwiegung  des  Zuckers  bei  der  Auslagerung  ist  daher  regelmäßig
nur  dann  nöthig,  wenn  derselbe  auf  Begleitschein  1I  versendet  werden  soll,  oder  wenn  Theilposten  zur  Abmeldung
  gelangen.  Auch  im  ersteren  Falle  kann  auf  Antrag  des  Abmelders  von  der  Verwiegung  abgesehen
und  das  im  Niederlageregister  angeschriebene  Einlagerungsgewicht  in  den  Begleitschein  übernommen  werden,
w#nn  nict  anzunehmen  ist,  daß  der  Zucker  während  seiner  Lagerung  eine  wesentliche  Gewichtsänderung
erlitten  hat.

Bei  der  Abmeldung  einer  unter  einem  Gesammtgewicht  angeschriebenen  Waarenpost  in  Theilmengen
erfolgt  die  Abschreibung  und  eintretendenfalls  die  Berechnung  der  zurückzuzahlenden  Steuervergütung  nach
dem  jedesmal  zu  ermittelnden  Auslagerungsgewicht.  Ergiebt  sich  dabei  im  Ganzen  ein  Mindergewicht  gegen
das  Einlagerungsgewicht,  so  ist  bei  der  Abfertigung  der  letzten  Theilpost  dieses  Mindergewicht  abzuschreiben,
und  zwar,  wenn  auch  nur  eine  der  Theilposten  in  den  freien  Verkehr  zurückgenommen  oder  auf  eine  andere
steuerfreie  Niederlage  für  inländischen  Zucker  übergeführt  ist,  unter  Einziehung  des  darauf  entfallenden  Steuervergütungsbetrages
  und  der  etwaigen  Zinsen.  Ergiebt  sich  dagegen  ein  Mehrgewicht  der  abgemeldeten  Theilmengen,
  so  ist,  wenn  die  sämmtlichen  Theilmengen  der  ganzen  Post  in  den  freien  Verkehr  gebracht  oder  auf
eine  andere  steuerfreie  Niederlage  für  inländischen  Zucker  übergeführt  sind,  bei  der  zuletzt  abgeschriebenen
Theilpost,  sofern  dieselbe  in  den  freien  Verkehr  zurückgenommen  wird,  von  diesem  Mehrgewicht  eine  zu  erstattende
  Steuervergütung  nicht  zu  berechnen,  sofern  dieselbe  aber  in  eine  andere  steuerfreie  Niederlage  übergeht,
  das  Einlagerungsgewicht  in  dem  Register  der  letzteren  Niederlage  mit  einem  entsprechend  verminderten
Betrage  unter  nachrichtlicher  Vermerkung  des  wirklichen  Gewichts  anzuschreiben.

 

8.  8.

Im  Fall  der  Abfertigung  des  aus  der  Niederlage  abgemeldeten  Zuckers  auf  Begleitschein  J  hat  der
Begleitscheinextrahent  durch  Vollziehung  der  Annahmeerklärung  die  in  den  ss.  44  und  46  des  Vereinszollgesetzes
  bezeichneten  Verpflichtungen  mit  der  Maßgabe  zu  übernehmen,  daß  er  für  den  Betrag  der  zurückzuerstattenden
  Steuervergütung  nebst  den  davon  geschuldeten  Zinsen  zu  haften  hat.
        <pb n="259" />
        —  243  —
#s.  9.
Bei  der  Berechnung  der  zweijährigen  Lagerfrist  kommt  als  Anfangstermin  der  Tag  der  ersten  Einlagerung
  des  Zuckers  in  eine  steuerfreie  Niederlage.  in  Betracht.  .  Die  Dauer  des  Transports  von  einer  derartigen
  Niederlage  zu  einer  anderen  wird  nicht  in  Abzug  gebracht.

S.  10.

Im  Uebrigen  finden  auf  die  steuerfreien  Niederlagen  für  inländischen  Zucker  die  Bestimmungen  des
allgemeinen  Niederlage-Regulativs  und  des  Regulativs  für  Privatläger  sinngemäße  Anwendung.
        <pb n="260" />
        aus  der

Niederlage  des

unter  amtlichem  Mitverschluß  stehenden  Privatniederlage  des

..

244

 

—-l-Ab



von  gegen  Steuervergütung

 

 

 

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  Angabe  des  Abmelders  nach  Inhalt  des  Niederlagescheins.  II.  III.  Revisions
Niederlage-Register.  Der  Kolli  Des  Zuckers  Angabe  Der  Kolli  Angabe
Anträge  des
Menge.  Betra  vor-Datum
  Zahl  Einlagerungs-  "  ob  und  Zahl
gewicht.  der  und  wie  wie  Bemer-  gefundenen
der  Zeichen]  und  und  bei  lange  Zeichen  und  Vergewährten,welchem Amt
  der Zucker, Bemerkungen  der
Rum  -  Nieder-  und  Art  ein  Amte.  bereits  und  Art  schlusses
Konto.Blatt.  Gattung.  Steuer. Verschluss  des
mer.  Legung  Num-  Der  Brutto-=  Netto-  vergütung.  angelegt ist und  Wieder-  Rum-  der  und
mern.  Ver=  gewicht  gewicht  vergütung    is  Zahl  gelagert  Ab-  mern.  Ver-  Zahl
gewicht. gewicht.  -  »
packung  der  Bleie  hvat.  melders.  packung    der  Bleie
u.  s.  w.
kg  1/100  Kg  [1/100  Mark.
1  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit  dem  Niederlage-Register  übereinstimmend.
        <pb n="261" />
        meldung

niedergelegtem  Zucker

 

245

Abgegeben  am

Die  Revision  übernehmen:

zur  Zurücknahme  in  den  freien  Verkehr  gegen  Erzur

  Versendung  nach

stattung  der  Steuervergütung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zU..........................·...............
befund.  IV.  V.  Berechnung  VI.  Weiterer  Nachweis  VI.
der  zu  erstattenden  der  zu  erhebenden  Bemerkungen
Des  Zuckers  Tag  Steuervergütung  FZinsen  der  Hebe.  der  Ver-  
der  kehrs-  über
der  und
Menge  Zurücknahme  Ver-  Kontrolregister  nachweisung  vorhandenen  
des  Ver.  für  Betrag  weisung  beibehaltenen
gütungssatz  oder
Zuckers  gütungs=  Kalender-  der  «
Gattung.  Brutto= Netto=  für  gutungs  kalendermonate  Nummer  angelegten
4  .  betrag  monate  Zinsen  Blatt  mer,
t  a
gewich  gewicht  den  freien  100  kg  nen.  Nr.  Blatt  Verschluß,
Verkehr.  nung.  l*aufende Zahl  der  Bleie
Ganze  und  Nr.  u.  s.  w.
kg  1/10  K  !n  Mark.  Mark.  Dreißigstel.)  Mark.
17.  18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

42*
        <pb n="262" />
        <pb n="263" />
        –247

 

 

 

 

A.
—
Steuervergütungsschein.
Nummer  (Landeswappen.)
über
Steuervegütung
Für  18.3444.  Kilogramm  Rohzucker  von  91  Prozent  Polarisaiioogn  .  ,  welche  für
d.ie  Rübenzuckerfabrik  des.  (Name1  .  zu..........·..........·..........  (Q.c.t)..··..·..............................·....
.  über  ausgeführt
am  10.  Nopember  18.86  (No  )  in  F  (Ort)  .  { ausgeführt niederlegt}.  worden  sind,

 

beträgt  die  Steuervergütung

 
  

Dieselbe  kann  vom  Betrage  von  jedem  Inhaber  dieses
Scheins  gegen  Abgabe  des  lezteren  entweder  bei  einer  beliebigen  Hebestelle  im  deutschen  Zollgebiet  auf  bei
derselben  zu  entrichtende  Zuckersteuer  in  Anrechnung  gebracht,  oder  auch  baar  bei  den  Haupt-Steuer-Amt
zu.  (Ort)  erhoben  werden.  Jedoch  findet  die  Annahme  des  Scheins  seitens  der  Steuerstellen
  zur  Anrechnung  bezw.  Einlösung  nur  innerhalb  Jahresfrist,  von  dem  auf  die  Ausfertigung  folgenden
Monat  an  gerechnet,  statt.

Ort  ...  den...    9. Dezember    .  .  1886.  .

Firma  der  Direktivbehörde.
(Schwarzstempel.)  (Unterschrift.)

 

Bahlungsbedingungen.

1.  Der  Inhaber  dieses  Steuervergütungsscheins  hat,  wenn  er  die  Vergütung  baar  zu  erheben  oder  einer  Reichsbankanstalt  zur
Gutschrift  auf  Girokonto  zu  überweisen  beabsichtigt,  die  von  ihm  gewünschte  Art  der  Realisirung  des  Scheins  und  den  Tag
der  Erhebung  bezw.  der  Ueberweisung  mindestens  -Zunk  Tage  vorher  dem  obengenannten  Hauptamt  anzumelden.

2.  Bei  gleichzeitiger  Einreichung  mehrerer  fälliger  Steuervergütungsscheine  ist  dem  genannten  Hauptamt  ein  nach  dem  vorgeschriebenen
  Muster  aufzustellendes  Verzeichniß  vorzulegen.
        <pb n="264" />
        —  248  —

Bescheinigung  über  erfolgte  Anrechnung  der  Vergütung.

 

 

 

 

 

Umstehender  Betrag  von.Mark  ..  Pf.,  in  Worten:
ist  heute  von  dem  Amt  zu  auf  die  von  mir  (uns)  an  dasselbe
zu  zahlende  Zuckersteuer  angerechnet  worden.
„den  ten  18

 

 

 

Quittung  über  empfangene  Barzahlung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umstehender  Betrag  von  Mark  ...  Pf.,  in  Worten:
ist  mir  (uns)  von  den.  Amt  zu  baar  gezahlt  worden,  worüber
diese  Quittung.
,  den  ten  18.
Buchungsvermerk.
Der  Vergütungsschein  ist  bei  dem  Amt  zu  am  ten  18
in  Zahlung  gegeben  und  gebucht
in  Einnahme:  in  Ausgabe:
im  Rübenzuckersteuer-Hebe-Register  Seite  Nr.  im  Haupt-Journal  Seitt.  Nr.
*)im  Kredit-Journal  für  18.  Seite..  Nr.  im  Haupt-Manual  Seie.  Nr.
im  Kredit-Manual  für  18.  Seite  Konto  im  Kassen-Journal.  Abth.  II  Seite  Nr.

 

 

*7)  Dieser  Vordruck  kann  nach  Maßgabe  der  Kassenvorschriften  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  geändert  werden.
        <pb n="265" />
        —  249  —

*

Register

die  bei  der  .............  zu..........

im Etatsjahr 18......................

ausgefertigten  Steuervergütungsscheine  für  Zucker.

—.——
N1

Bemerkungen.

1.  Als  Beläge  zu  diesem  Register  dienen:

a)  die  Liquidationen  der  Hauptämter,  auf  Grund  deren  die  Steuervergütungsscheine  ausgefertigt  sind  (Spalten  3
bis  5  des  Registers)  und

b)  die  Nachweisungen,  in  welchen  die  Einlösung  bezw.  Anrechnung  der  Vergütungsscheine  angezeigt  ist  (Spalten  16
und  17  des  Registers).

2.  Die  Spalte  11  wird  monatlich  aufgerechnet  und  die  Gesammtsumme  für  das  Etatsjahr  durch  Wiederholung  der  Monatssummen
  festgestellt.

3.  Mit  der  Feststellung  der  Vergütungen  und  der  Ausfertigung  der  Steuervergütungsscheine  sind  zwei  sich  einander  kontrolirende
Beamte  zu  beauftragen,  welche  zugleich  für  die  richtige  Ausfüllung  der  Spalten  1  bis  12  des  Registers  einzustehen  haben.
Die  Spalten  13  bis  17  dürfen  nur  von  einem  Beamten  ausgefüllt  werden,  welcher  bei  der  Ausfertigung  der  Vergütungsscheine
  nicht  mitgewirkt  hat.
        <pb n="266" />
        250

 

 

 

 

Der  Steuer-  Die  Ertheilung  desselben  Der  Zucker  ist  ausgeführt  Menge
vergütungsschein  it  b  bezw.  niedergelegt  (Nettogewicht)
ist  ausgefertigt  ist  beantragt  von  Gattung

in  der  Liquidation  des  des  des
er  von  dem  Zuckers.  ausge=  nieder-N
  am  Hauptamt  für  den  unter  Name  Wohnort.  führten  gelegten
Nr.  zu  Monat  Nr.  Zuckers  Zuckers

kg  kg

1.  2.  3  4.  5  6  7.  8.  9.  10.
        <pb n="267" />
        251

Nachweis  der  Erledigung  der  Steuervergütungsscheine.

 

 

 

Betrag  der  Die  .
Steuervergütung,  Ver-  Der  Vergütungsschein  ist  bchie  ztösir
über  welchen  ·  bezw.  Anrechnung
gütung    ist  angezeigt  in  der
der  ertheilte    Ist    durch,  Baarzahlung  in  Anrechnung  genommen  Nachweisung  des  Bemerkungen.
    eingelöst  betreffenden
Vergütungs  schein  fällig  eingelöst  von  der  im  Hauptamts
Hauptam  zu  bezirk  für  den  unter
Mark.  zu  Monat  INr.
11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.  18.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

43
        <pb n="268" />
        <pb n="269" />
        —  253  —

Verzeichniß

der  dem

 

 

 

 

 

IIII9  -Amt  zu  am  ten  18
von  zur  Einlösung  vorgelegten
Steuervergütungsscheine  für  Zucker.

Seite  1.  Seite  2.
Des  .  Des
Betrag  .,  Betrag
asd.  Steuernergutungs.  Derselbe  der  odlilernerhitunge  Derselbe  der
Nr.  ist  fällig  am  Vergütung  Nr.  ist  fällig  am  Vergütung
Datum.  Nr.  Datum.  Nr.
Mark.  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  1.  2.  3.  4.  5.

 

 

 

 

 

 

 

Zusammen  Seite  1  Zusammen  Seite  2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

43“
        <pb n="270" />
        254

 

 

 

 

 

Seite  3.  Seite  4.
Des  Des
Betrag  ..  Betrag
Steuervergütungs-  Steuervergütungs-T
  scheims  Derselbe  der  Lfd.  scheine  Derselbe  der
Nr.  ist  fällig  amVergütung.  ist  älig  am  Vergütung
Datum.  Nr.  Datum.  Nr.
Mark.  Mark.
1  2.  3.  4.  5.  1.  2.  3.  4.  5.

 

 

 

 

Zusammen  Seite  3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammen  Seite  4
        <pb n="271" />
        Seite  Seite  .
Des  Des
»  Betrag  ..  Betrag
Steuervergütungs—  Steuervergütungsaf.
  scheins  "  Derselbe  der  Lfd.  scheins  Derselbe  der
Nr.  ist  fälig  am  Vergütung  Nr.  ist  fälligam  Vergütung
Datum.  Nr.  Datum.  Nr.
Mark.  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  1.  2.  3.  4.  5.
Zusammen  Seite  .  .  .  Zusammen  Seite
        <pb n="272" />
        —  256  —

 

—  —

 

Name,  Stand  und  Wohnort  Wiederholung  Betrag
des  der  der  Bemerkungen.
Empfängers  der  Vergütung.  Seitensummen.  Vergütung.
Mark.

 

Summe  der  Seite  1

Amtliche  Feststellung.

Die  Richtigkeit  des  vorstehenden,
nach  den  Belägen  geprüften  Verzeichnisses
  wird  bescheinigt  und  die
Gesammtsumme  der  Vergütung  auf

 

 

 

 

 

 

 

 

.............................  M. ...Pf
festgestellt.
Ueberhaupt
Quittung  über  empfangene  Bezahlung').
Vorstehende  5
sind  mir  (uns)  heute  vonden.  Amt zu  1  baar  gezahlt  worden,
worüber  diese  Quittung.
  ,den  ten  18
Buchungsvermerk.
Die  Ausgabe  ist  gebucht  im  Haupt-Journal  Seite  .  Nr.  .
-Manual  -  D

Die  Kassenbeamten.

 

*)  Die  Ueberweisung  der  Vergütung  auf  ein  Girokonto  wird  der  baaren  Erhebung  derselben  gleichgeachtet.
“)  Dieser  Vordruck  kann  nach  Maßgabe  der  Kassenvorschriften  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  geändert  werden.
        <pb n="273" />
        —  257  —

Verzeichniß

der  bei  dem  Amtzu............................·....·....·...·.........·....  am  ten.  18

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

von.·..............  .in Anrechnung-gegebenen
Steuervergütungsscheine  für  Zucker.
ö  Betra
Lau-  Lehörd  Behörde  Des  Steuer  Derselbe  ist  Betrag
fende  welche  den  Steuervergütungsschein  vergütungsscheins      Bemerkungen.
Nr.  ausgefertigt  hat.  fällig  am  s  Vergütung
Datum.  Nr.  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.

 

 

 

 

Zusammen  Seite  1
        <pb n="274" />
        —  ——  —

 

Lau-  Behörde    ,  Des  Steuer-  »  Betrag
.  ·  Derselbe  ist  der
fende  welche  den  Steuervergütungsschein  vergütungsscheins  ·  »  Bemerkungen.
Nr.  ausgefertigt  hat.  fällig  am  Vergütung
Datum.  Nr.  Mark.
1.  2.  -*  4.  5.  6.  7.

 

 

 

 

 

Zusammen  Seite  2
        <pb n="275" />
        Lau-  Behörde,  Des  Steuer-  .  Betrag
·  »  Derselbe  ist  der
fende  welche  den  Steuervergütungsschein  vergütungsscheins  *  »  Bemerkungen.
Nr.  ausgefertigt  hat.  fällig  am  Vergütung
Datum.  Nr.  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.

 

 

 

 

 

 

Zusammen  Seite  3

 

 

 

 

44
        <pb n="276" />
        —  260  —

 

—  —  —  —

 

Name,  Stand  und  Wohnort  Wiederholung  Betrag
des  der  der  Bemerkungen.
Empfängers  der  Vergütung.  Seitensummen.  Vergütung
«  Mark.

 

Summe  der  Seite  1
-  -  :  2

Amtliche  Feststellung.

Die  Richtigkeit  des  vorstehenden,  nach
den  Belägen  geprüften  Verzeichnisses
wird  bescheinigt  und  die  Gesammtsumme
  der  Vergütung  auf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*    M Pf.
festgestellt.
Ueberhaupt
Bescheinigung  über  erfolgte  Anrechnung  der  Vergütung.

Vorstehende
sind  heute  von  mir  (uns)  auf  die  an  das  .  Amt  in  zu  zahlende
Zuckersteuer  angerechnet  worden.

„den  ten  18
Buchungsvermerk.

Die  zu  diesem  Verzeichniß  gehörigen  Steuervergütungsscheine  sind  bei dem        Amt
zu...................·....·................·...........-.......  am.............  ten.............................·...........................  18........in Zahlung gegeben Der oben festgestellte
Gesammtbetrag  ist  gebucht

in  Einnahme:  in  Ausgabe:
im  Rübenzuckersteuer-Hebe-Register  Seite.  Nr..  im  Haupt-Journal  Seiie  -  Nr..................·...
*)im Kredit-Journal für 18..........  Seite.....·........  Nr...............  im Haupt-Manual Seite...................  Nr................·.....
im Kredit-Manual für 18..........Seite Konto............  im Kassen-Journal ,Abth.II Seite Nr.

 

D..............  Kassenbeamte...............  .

 

*)  Dieser  Vordruck  kann  nach  Maßgabe  der  Kassenvorschriften  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  geändert  werden.
        <pb n="277" />
        —  261  —

Nachweisung  (A)

der

und  den  Steuerstellen  im  Bezirk  desselben
18  auf  Rübenzuckerstener  2c.  in  Anrechnung  genommenen
oder  baar  eingelösten  Steuervergütungsscheine.

bei  dem  Haupt  ..  Amt  zu
im  Rechnungsmonat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

»  Des  Des  ausgeführten  bezw.  Lag  Betra  Der  Vergütungs-Lau-
  Behörde,  Vergütungsscheins  niedergelegten  Zuckers  der  38  chein  ist  eingelöst
fende  welche  den  Ver-  Fälligkeikder  bezw.  in  Anrech-*
  gütungsschein  Netto-  des  Ver--“  Steuer=  nung  genommen
k4  ausgefertigt  hat.  Datum.  Nr.  Gattung.  gewicht.  gütungs-  vergütung  von  der  Steuerscheins.
  stelle  zu
kg  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.
I.  In  Anrechnung  sind  genommen:
1.]Provinzial-Steuer-9.  Dezember  18865  459  Kandis  1  560  25./5.  87|  346|0
direktion  zu  N.
2.  15.  5  465  Harter  Zucker  von1  244  25Steneramt  zu  N.
99  Prozent
Polarisation
3.  -  15.  5  466  Rohzucker  9  320  O’  1  677|60
4.  -  20.  20.  20.  ꝛc.  20.  2c.  Hauptamt.
rc
Summa  l  .  .  .  33
II.  Durch  Baarzahlung  sind  eingelöst:
1.  wie  oben  9.  Dezember  1886  460  Rohzucker  18  344|25./5.  87]  3  301/90]  Hauptamt.
2.
3.
4.
5.
2c.  20.  20.
Summa  II  ...  36  519|5
Zusammen  I  und  I..63  85350
Außerdem  sind  in  Anrechnung  genommen:
B.  5  Steuervergütungsscheine  der  Provinzial-Steuerdirektion  n  .  3  312|  15/)  Die  Nachweisun-C.
  3  Steuervergütungsscheine  der  General-Zolldirektion  zu  München  92610  gen  B  bis  F
20.  20.  2c.  liegen  bei.
Ueberhaupt.8  4565
Die  Uebereinstimmung  dieser  Nachweisung  mit  den  Kassenbüchern  des  Haupt—  Amts  und  mit  der  bezüglichen
  Angabe  in  der  Reichssteuer-Uebersicht  bescheinige  ich  hiermit.
den  8ten  18.

(Name  und  Dienstkarakter.)

44
        <pb n="278" />
        <pb n="279" />
        Hebe-Register

über
die  Einnahme  aus  der  Besteuerung  des  Rübenzuckers

für  die  Monate        18

*————  ——

Dieses  Register  enthält.  .....  Blätter,  welche
von  einer  mit  dem  Siegel  des  Unterzeichneten  belegten

Schnur  durchzogen  sind.  Geführt  von
..........................  ,den ten 18  Name-Name......
  Dienstkarakter...........................................·..............·......
Dienstkarakter:...............·..·.......·.....................................

 

Vorschriften  für  den  Gebrauch.

In  jedem  Etatsjahr  werden  vier  Hebe-Register  geführt:
a)  für  die  Monate  April  bis  Juli,
b)  ·  August  und  September,
c)  -  Oktober  bis  Dezember,
d5)  "  Januar  bis  März.

—
2

Die  zu  a  und  d  bezeichneten  Register  sind  im  Monat  August  bezw.  April  noch  so  lange  offen  zu  halten,  bis  die
Zuckersteuer  für  die  bis  zum  31.  Juli  bezw.  31.  März  verarbeiteten  Rüben  und  die  Steuer  (zurückzuzahlende  Vergütung)  für

den  bis  dahin  aus  Niederlagen  entnommenen  Zucker,  nebst  den  bezüglichen  Zinsen,  darin  angeschrieben  ist.

2.  Die  Spalten  8  bis  15  sind  fortlaufend  bis  zum  Schlusse  jedes  Rechnungsmonats  aufzurechnen  und  die  Monatssummen

bei  dem  Abschlusse  des  Registers  zur  Bildung  der  Gesammtsumme  zu  wiederholen.

3.  Die  Monatssummen  gehen  in  die  monatlichen  und  die  Gesammtsummen  in  die  vierteljährlichen  Uebersichten  der  Einnahmen
an  Reichssteuern  über.  Den  letzteren  sind  von  den  Hauptämtern  behufs  der  Uebernahme  in  die  Reichssteuer-Uebersichten  die

zur  Verrechnung  gekommenen  Registerdefekte  zu-,  dagegen  die  Rückerstattungen  für  unrichtige  Erhebungen  abzusetzen.

4.  Nach  dem  Abschlusse  ist  jedes  Hebe-Register  mit  den  dazu  gehörigen  Belägen  an  die  Direktivbehörde  zur  Revision  einzusenden.
        <pb n="280" />
        Betrag  der  Ein

 

 

Des  ..
Nummer  Nieberlage  Der  Steuerpflichtigen
Der  des
Lau-  ben-  Registers
Eintragung  Rübenfendeucker-
  Steuer  für
Monat  Rübenzuckerund
  Num=  steuer-  Konto  Zucker  aus
un  mer.  sAnmel-  Sei  d  Name.  Wohnort.  steuer.  Niederlagen
Tag.  dungs-  eite,  un
Registers.  Nr.
·  Mark.  Mark.
1.  2.  3.  4  5.  6.  7.  8.  9.
        <pb n="281" />
        265

 

 

 

 

 

nahme:  Davon  sind
(zu  den
..  Spalten
  kredit  :  .
Zinsen  nach  Zusammen  kreditirt  13  bis  15)  Bemerkungen.
Artikel  1  S.  4  Spalten  sonst  an-=  (Nachweis  der  Buchung  des  für
baar  Steuer  ivati
..  «  privative  Rechnung  erhobenen
Absatz  4  des  8  bis  10  eingezahlt  Rübenzucker-  für  Zucker  rückständig  geschrieben  Niederlagegelds,  Krahn-Gesetzes
  vom  steuer  aus  geblieben  im  Manual  gelds  ze.)
1.Juni  1886  Niederl  unter
Niederlagen  Nummer
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
        <pb n="282" />
        <pb n="283" />
        —  267  —

G.

——

Bundesstaat:  .  ,.·............·.............··...  Einreichungstermine:

Verwaltungsbezire:  -



15.  Juli,
15.  Oktober,
15.  Januar,
15.  Mai.

Uebersicht

der

Einnahme  an  Zuckersteuer
für  das
1.  bt.  u.  Quartal  des  Etatsjahrs  18.

Anleitung  zur  Ausfüllung  des  Formulars.

Die  in  den  Spalten  3  bis  7  der  Abth.  A  und  3  bis  5  der  Abth.  B  anzusetzenden  Summen  umfassen  den  jedesmal  abgelaufenen
  Theil  des  Etatsjahrs,  also  z.  B.  in  der  Uebersicht  für  das  1.  bis  3.  Quartal  die  Soll-Einnahme  2c.  für  April
bis  einschließlich  Dezember.
In  den  Spalten  3  bis  5  der  Abth.  A  und  Spalte  3  der  Abth.  B  sind  die  Beträge  für  die  Monate  August  bis  März  des
Etatsjahrs  auf  den  einzelnen  Linien  abgesondert  (unter  b)  anzusetzen,  es  sind  jedoch  am  Schluß  durch  Zusammenrechnung
der  Summen  a  und  b  auch  die  Gesammtsummen  ersichtlich  zu  machen.  Zur  Soll-Einnahme  für  das  4.  Quartal  jedes
Etatsjahrs  gehören  auch  diejenigen  Steuerbeträge,  welche  für  im  Monat  März  verarbeitete  Rübenmengen  und  aus  Niederlagen
  entnommene  Zuckermengen  erst  im  Monat  April  bei  den  Hebestellen  zur  Anschreibung  kommen.
In  der  Spalte  4  der  Abth.  A  sind  die  in  dem  abgelaufenen  Theil  des  Etatsjahrs  wirklich  gezahlten,  bezw.  auf  zu  entrichtende
  Zuckersteuer  in  Anrechnung  genommenen  Steuervergütungen  in  Uebereinstimmung  mit  den  Verwaltungsabschlüssen
anzugeben.  Soweit  die  Ausfuhr  bezw.  Niederlegung  des  betreffenden  Zuckers  vor  dem  1.  August  stattgefunden  hat,  gehören
die  gezahlten  Vergütungen  der  Zeit  vom  1.  April  bis  31.  Juli  (a)  an.
In  Spalte  6  der  Abth.  A  und  Spalte  4  der  Abth.  B  werden  diejenigen  Beträge  nachgewiesen,  welche  von  den  Steuerpflichtigen
  entweder  sofort,  oder  noch  vor  Ablauf  der  betreffenden  Quartale  baar  eingezahlt  sind  (nach  §.  3  des  Gesetzes  vom
4.  Dezember  1871  auch  etwaige  Rückstände).  Diesen  Beträgen  treten  hinzu:

a)  die  in  den  einzelnen  Quartalen  angeschriebenen,  aber  noch  innerhalb  derselben  Quartale  (für  das  4.  Quartal

des  Etatsjahrs  bis  zum  31.  März)  abgelösten  Kredite,

b)  die  eingezogenen  Register=  2c.  Defekte.
Dagegen  sind  die  Rückerstattungen  für  unrichtige  Erhebungen  und  die  Ausfuhrvergütungen  davon  abzusetzen.
In  Spalte  7  der  Abth.  A  und  Spalte  5  der  Abth.  B  sind  die  nach  Ablauf  des  Quartals  der  Anschreibung  eingezahlten
bezw.  fällig  gewordenen  (wenn  auch  noch  nicht  eingezahlten)  Kredite  nachzuweisen.
In  den  Spalten  8  und  9  der  Abth.  A  ist  die  Summe  der  noch  ausstehenden  (nicht  fälligen)  Kredite  nach  Maßgabe  ihrer
Fälligkeit  zu  zerlegen,  ebenso  in  den  Spalten  Ga  und  6b  der  Abth.  B.
Die  Spalte  10  der  Abth.  A  und  7  der  Abth.  B  dienen  zur  Abwickelung  der  aus  dem  vorigen  Etatsjahr  übernommenen
Kredite.
Die  Spalten  12  und  13  der  Abth.  A  werden  nur  in  den  Schlußsummen  ausgefüllt.  In  der  Spalte  13  ist  durch  Zusetzung
der  Schlußsummen  aus  Spalte  8  der  Abth.  B  der  an  die  Reichskasse  abzuliefernde  Gesammtbetrag  festzustellen.

45
        <pb n="284" />
        268

 

 

Für  das  1.  bis  .  Quartal  des

 

A.  Rübenzuckersteuer.

Von  dem  Soll

 

a  ofort  bezw.  noch kreditirt  und  nach

 

2    Soll-Einnahme  Ab:

Hauptamis·  Bezirk.  3  den  Hpleue  Steuer-  Bleibt  im  Quartal  dem  Ouartal  der
gistern,  einschließli  —  der  Feststellung  Anschreibung
S.  der  Registerdefekte  vergütung  für  berichtigtes  ee  eingezahlt  bezw.
3  und  abzüglich  der  sausgeführten  2c.  Soll  rücktändig  fällig  geworden
5  Rückerstattungen    für  Rübenzucker  Zoll  (siehe  Bemerkung  4/  (siehe  Bemerkung  5
hebungen  auf  der  Titelseite))  auf  der  Titelseite)
*  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.

1  2.  3.  4.  5.  6.  7.

 

 

 

 

 

Summa  A  a)

b)
—

a)  Für  die  3
b)  -

eit  vom  1.  April  bis  31.  Juli  18.
=  1.  August  18

#

bis  31.  März  18.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Die  Summe  der  Spalten  6  bis  9  muß  mit

)  Für  die  Vertheilung  des  Betrags  der  Vergütungen  auf  a  und  b  ist  nicht  der  Tag  der  Zahlung  der  letzteren
sondern  der  Tag  der  Ausfuhr  bezw.  Niederlegung  des  Vergütungen  entscheldend.  Ist  nich  Tag  Zahlung  lezteren
        <pb n="285" />
        —  269  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Etatsjahrs  18.—  Von  6
Zr  den  Krediten,  den  Prozent  Nach
in  Spalte  5  sind  welche  am  Schlusse  Summe  kosten  Verwaltungskosten  Abzug  der
des  vorigen  der  Verwaltungskosten
noch  kreditirt  und  Etatsjahrs  Svalten  6  berechnen  sich  von  der  Einnahme  Bemerausstanden,
  sind  palten  6,  in  Spalte  11  kungen.
im  —  Ouartal  im  .  .  Quartal  eingezahlt,  7  und  10  Einnahme  in  bleiben  für  die
»  bezw.  Reichskasse
18..  .  fällig  18..  N.  fällig  fällig  geworden  Spalte  3  zu
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.
Hierzu  Summe  B:  Steuer  für  Zucker  aus  Niederlagen.  Seite  32
Zinsen  .......  Spalte  8.
Ueberhaupt
der  Summe  in  Spalte  5  übereinstimmen.)
B.

45
        <pb n="286" />
        —  270  —

B.  Steuer  für  Zucker  aus  Niederlagen.
(Zurückgezahlte  Steuervergütung.)

 

 

 

Soll-Einnahme  Von  dem  Soll  in  Spalte  3  sind  V
nach  den  Hebe-    1  Von  Summe
»  Hauptamts-  Registern  einschließlich—  den  Krediten,
    der  kreditirt  kreditirt  und  welche  am  Schlusse  der
.  sofort  kreditirt  noch  kreditirt
  Bezirk.  Registerdefekte  bezw.  noch  im  und  nach  dem  des  vorigen  Spalten  4,
Rückerstattung    abzüglich    der  Quartal  der  Quartal  Etatsjahrs  5  und  7.
  Rückerstattungen]  Feststellung  der  Feststellung
  für  unrichtige  eingezahlt.  eingezahlt  sim.—.  Quartals im.—.Quartals  ausstanden,  sind  Außerdem
Erhebungen.  Außerdem  bezw.  fällig  18  fällig 18  fällig  eingezahlt  bezw.  Sinsen.
*  Zinsen.  *  Zinsen.  geworden  191„(  8  fällig  geworden

  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6a.  6b.  7.  8.

 

 

 

 

 

 

a)  Fur  die  Zeit  vom  1.  April  bis  31.  Juli  18..
b)  =  -.  1.  August  18-—.  bis  31.  März  18.—.

 

 

 

 

Summa  B.  a)

b)
1

*
        <pb n="287" />
        —  271  —

 

Muster  1.
Einsendungstermine:  Direktivbezire:
für  die  Hebestellen  an  das  Hauptamt:
10.  August  1886,  Hauptamtsbezirk:
für  die  Hauptämter  an  das  Kaiserliche  statistische  Amt:
15.  August  1886.  Hebebezirk:

 

LNachweisung
des
Bestandes  an  Zucker

der

(Rübenzuckerfabrik)  (Zuckerraffinerie)  in

 

am  31.  Juli  1886.

 

Anleitung.

1.  Das  Formular  ist  bestimmt  für  Rübenzuckerfabriken,  gleichviel  ob  in  denselben  nur  Rohzucker  oder  auch  Konsumzucker  hergestellt
  wird,  für  Zuckerraffinerien  und  für  Melasse-Entzuckerungsanstalten  ohne  Rübenverarbeitung.

Nachrichtlich  wird  bemerkt,  daß  die  Angaben  der  einzelnen  Fabriken  nur  zur  Kenntniß  der  Behörden,
  zur  Veröffentlichung  aber  nur  Zusammenstellungen  gelangen.

2.  Die  Nachweisung  ist  nach  dem  Stande  vom  31.  Juli  1886  in  zwei,  von  dem  Fabrikinhaber  oder  dessen  ermächtigtem  Vertreter
  zu  vollziehenden  Exemplaren  aufzustellen,  von  welchen  das  eine  bis  zum  6.  des  nächstfolgenden  Monats
der  Steuerhebestelle  des  Bezirks  einzureichen,  das  andere  in  der  Fabrik  zur  Einsichtnahme  der  Steuerbeamten  aufzubewahren
  ist.

Sollte  es  an  Einträgen  gänzlich  fehlen,  so  ist  ein  entsprechender  Vermerk  in  zwei  Exemplaren  des  Formulars  zu  machen
und  mit  diesen  nach  der  Vorschrift  im  Absatz  1  zu  verfahren.

3.  Ausgeschlossen  von  der  Nachweisung  ist  der  in  öffentlichen  Niederlagen  für  unverzollte  Gegenstände  oder  in  Privattransitlagern
unter  amtlichem  Mitverschluß,  desgleichen  der  außerhalb  des  Zollgebiets  von  der  Fabrik  gelagerte  Zucker.

Siehe  die  Kückseite.
        <pb n="288" />
        —  272  —

 

 

Bestand  am  31.  Juli  1886.

 

1.  Rohzucker  und  Farine.

2.  Raffinirte  und  Konsumzucker
(mit  Ausschluß  der  Farine).

 

 

 

a)  Rohzucker.  a)  Zucker  der  höchsten  ;
Vergütungsklasse  nach  b)  Sonstige  raffinirte  und
aa)  erstes  bb)  Nachprodukte  Art.  158  2b  des  Gesebes  zur  zweiten  Vergütungsklasse
vom  b)  Farine  vom  1.  Juni  1886,  nach  Art.  1  §  2c  des

und  dritten  Produkt  einschließlich  der  vom  Gesetzes  vom  1  Juni  1886

zweites  Produkt.  aab  Bundesrath  dieser  Klasse  

(bereits  abgeschleudert)  zugewiesenen  Zucker.  gehorig.

100  kg  100  kg  100  kg  100  kg  100  kg

1.  l  2.  3.  4.  5.

 

 

 

 

 

 

1886.
        <pb n="289" />
        —  273  —

 

Bemerkungen.

 

(Unterschrift)
        <pb n="290" />
        —  274  —

Hiervon  abgesehen  hat  jede  Fabrik  nachzuweisen
a)  ihren  gesammten  eigenen  Bestand  an  den  im  Formular  bezeichneten  Zuckern,  gleichviel  wo  dieselben  lagern,
insbesondere  auch  einschließlich  des  Zuckers  in  Kommissions=  oder  Lombardlagern,  jedoch  mit  Ausnahme  derjenigen
  Zucker,  welche  bei  einer  anderen  zur  Ausfüllung  des  Formulars  verpflichteten  Fabrik  (vergl.  Ziffer  1)
auf  Lager  sind,
b)  die  auf  ihren  Lagern  befindlichen  Zucker  anderer  Eigenthümer,  insbesondere  die  bereits  verkauften,  aber  noch
nicht  abgesendeten  Mengen  eigener  Fabrikate.

4.  Die  Nachweisung  erstreckt  sich  nicht  auf  die  im  Fabrikationslaufe  befindlichen  Zuckermengen.  Insbesondere  sind  in  Spalte  2
nur  die  bereits  abgeschleuderten  Nachprodukte  nachzuweisen.

5.  Sofern  die  Einträge  der  Spalten  1  bis  5  ausländischen  Zucker  enthalten,  ist  dessen  Menge  in  Spalte  6  besonders  zu
vermerken.

6.  Die  Zuckermengen  sind  entweder  nach  dem  für  diesen  Zweck  durch  Verwiegung  besonders  ermittelten  Gewicht  oder  nach
demjenigen  Gewicht  nachzuweisen,  mit  welchem  die  betreffenden  Fabrikate  in  den  Fabrikbüchern  angeschrieben  sind  oder,
falls  eine  solche  Anschreibung  nicht  stattgefunden  hat,  mit  welchem  sie  nach  der  Ueblichkeit  der  Fabrik  berechnet  zu
werden  pflegen.  «

Das  für  jede  der  Spalten  1  bis  5  ermittelte  Gesammtwicht  ist  in  der  Art  abzurunden,  daß  überschießende  Mengen

unter  50  kg  gestrichen,  von  50  kg  ab  für  volle  100  kg  gerechnet  werden.  In  gleicher  Weise  sind  die  überhaupt  100  kg
nicht  erreichenden  Gesammtgewichte  abzurunden.
        <pb n="291" />
        —  275  —

 

 

 

Muster  2.
Einsendungstermine:  Direktivbezire::
für  die  Hebestellen  an  das  Hauptamt:
6.  August  1886,  Hauptamtsbezir:
für  die  Hauptämter  an  das  Keiserliche  statistische  Amt:
12.  August  1886.  Hebebezirk:

Nachweisung
des
Bestandes  an  Zucker
in  den

öffentlichen  Niederlagen  und  den  Privattransitlägern
unter  amtlichem  Mitverschluß

 

 

im  (Hebebezirk)  (auptamtsbezirt)  Zu........·...................·.·..

am  31.  Juli  1886.

Anleitung.

1.  Ueber  die  in  öffentlichen  Niederlagen  für  unverzollte  Gegenstände  und  in  Privattransitlägern  unter  amtlichem  Mitverschluß  am
31.  Juli  1886  vorhandenen  Bestände  an  Zucker  ist  von  den  betreffenden  Niederlageämtern  auf  Grund  der  Niederlageregister
eine  Nachweisung  in  Gemäßheit  des  umstehenden  Formulars  aufzustellen.  Es  sind  zuerst  die  öffentlichen,  dann  die  Privatniederlagen,
  letztere  unter  Benennung  des  Inhabers,  in  der  Art  einzutragen,  daß  jede  Niederlage  auf  einer  besonderen  Linie
nachgewiesen  wird.

Die  Zuckermengen  sind  nach  dem  Nettogewicht  anzugeben.  Sofern  letzteres  im  Niederlageregister  nicht  angeschrieben
sein  sollte,  ist  dasselbe  durch  Abzug  der  für  die  Verzollung  geltenden  Tara  von  dem  Bruttogewicht  zu  ermitteln.
Siehe  die  Rückseite.

46
        <pb n="292" />
        276

Bezeichnung  der  Niederlagen.

 

Bestand

 

I.  Ausländischer  Zucker.

 

 

Lau-  1.  2.
fende  Rohzucker  Raffinirte  Zucker,
Nr.  Art  der  Niederlage.  Ort  derselben.  Hebebezirk.  zum  Zollsatz  sowie  Rohzucker
von  zum  Zollsatz
24  A.  von  30  —
für  100  kg.  für  100  kg.
100  kg  100  kg
1.  2.  3.  4.  5.  6.
        <pb n="293" />
        —  —

an  Zucker  am  31.  Juli  1886.

II.  Inländischer  Zucker.

277  —

 

1.  Rohzucker  und

2.  Raffinirte  und  Konsumzucker

 

 

Farine.  (mit  Ausschluß  der  Farine).
Bemerkungen.
a)  Zucker  der  höchsten  Ver-b)  Sonstige  raffinirte  und
a.  b.  gütungsklasse  nach  Art.  I.  Konsumzucker  zur  zweiten
§.  2b  des  Gesetzes  vom  Vergütungsklasse  nach
Darunter  1.  Juni  1886,  einschließlich  Art.  I.  8.  2e  des  Gesetzes
Im  Ganzen.  Farine.  er  vom  Bundesrath  dieser  vom  1.  Juni  1886
"  Klasse  zugewiesenen  Zucker.  gehörig.
100  kg  100  kg  100  kg  100  kg
7.  8.  9.  10.  11.

 

 

 

 

 

46“
        <pb n="294" />
        —  278  —

2.  Die  Nachweisungen  der  unteren  Steuerstellen  sind  bis  zum  6.  August  1886  in  je  zwei  Exemplaren  den  Hauptämtern  einzureichen.
  Die  letzteren  haben  bis  zum  12.  desselben  Monats  dem  Kaiserlichen  statistischen  Amt  eine  für  den  Hauptamtsbezirk
unter  Benutzung  des  Formulars  gefertigte  Zusammenstellung  vorzulegen,  in  welcher  die  Bestände  der  öffentlichen  Niederlagen
und  der  Privatläger,  und  zwar  mit  Angabe  der  Zahl  der  Läger,  getrennt  in  je  einer  Summe  nachzuweisen  sind.  Der  Zusammenstellung
  sind  die  Nachweisungen  der  Niederlageämter  in  je  einem  Exemplar  beizufügen.
        <pb n="295" />
        —  279  —

Einsendungstermine:

für  die  Hebestellen  an  das  Hauptamt  der  12te,

für  die  Hauptämter  an  das  Kaiserliche  statistische  Amt
der  15te  des  auf  den  Monat  der  Nachweisung
zunächst  folgenden  Kalendermonats.

Muster  3.

Direktivbezirk:

 

Hauptamtsbezirk:

 

Hebebezirk:

"“

Betriebs-Zachweisung

 

der
Rübenzuckerfabrik  in
für
den  Monat  "4
Anleitung.

1.  Das  Formular  ist  bestimmt  für  die  Rübenzuckerfabriken,  d.  h.  die  Fabriken,  in  welchen  Rüben  auf  Rohzucker  oder  Konsumzucker
  verarbeitet  werden,  sei  es  ohne  oder  mit  Melasse-Entzuckerung,  ohne  oder  mit  Einwurf  von  Zucker.
Es  dient  zur  Nachricht,  daß  die  Angaben  der  einzelnen  Fabriken  nur  zur  Kenntniß  der  Behörden,

zur  Veröffentlichung  aber  nur  Zusammenstellungen  gela

ngen.

2.  Die  Nachweisung  ist  für  jeden  Kalendermonat  in  zwei,  von  dem  Fabrikinhaber  oder  dessen  ermächtigtem  Vertreter  zu  vollziehenden
  Exemplaren  aufzustellen,  von  welchen  das  eine  bis  zum  10ten  des  nächstfolgenden  Monats  der  Steuerhebestelle
des  Bezirks  einzureichen,  das  andere  in  der  Fabrik  zur  Einsichtnahme  der  Steuerbeamten  aufzubewahren  ist.

Fehlt  es  für  einen  Monat  an  Einträgen,  so  ist  ein  entsprechender  Vermerk  in  zwei  Exemplaren  des  Formulars  zu
machen  und  mit  diesen  nach  der  Vorschrift  im  Absatz  1  zu  verfahren.

Siebe  die  Rückseite.
        <pb n="296" />
        —  280

..—————————.——————————--————————--..        

 

I.  Verwendete  Zuckerstoffe.

 

B.  Menge  des  als  Einwurf  oder  zum  Decken
verwendeten  Zuckers.

C.  Melasse-Entzuckerung.

 

 

 

A.
Menge  1.  Rohzucker,  einschließlich  2.  Raffinirte  „
9  der  Nachprodukte,  und  Konsumzucker,  1.  Bezeichnung  des  angewendeten  Verfahrens.
er
a.  b.  a.  b.  a.  b.  c.  d.  o.  f.
verarbeiin
  der  fremden  in  der  .  Stron-6zJ
  Fabrir  Urrserungs  Fabrit  frenden  n  Sub=  ausschei  tian=  Andere
Rüben.  selbst  die  verwendete  selbst  Ursprungs.  Osmose.  und  stitution.  dung.  ver-  Verproduzirt.
  Menge fremder Füllmasse) produzirt.  Fällung.  fahren.  fahren.
100  kg  100  kg.  100  kg  100  Lg  100  kg
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  II.
        <pb n="297" />
        II.  Produzirte  Zucker.

—  281

III.  Zugang  und  Abgang  von  Melasse
zu  der  und  von  der  Fabrik.

 

A.  Rohzucker.

 

 

B.

A.

B.  Menge  der  abgegangenen

 

 

 

Melasse.
Menge  der  
Raffinirte  zum  Zweck  2.  Eigene  Melasse
2.  1.  2.  und  der  Ent-  1.  Bemerkungen.
Menge  der  Erstes  Nach-  Konsum-  zuckerung  Fremde
in  Ver-  rodukte  Ent-  a.  b.
arbeitung  und  om  dritten  es  zugegangene—  zuckerung
zweites  aller  genen  zuckerung  nicht
genommenen  Produkt  remden,bezogene  entzuckerte  nicht
Melasse.  Produkt.  ab.  Art.  m  Slasse  Melasse.  entzuckerte.
100  kg  100  kg  100  kg  100  kg  100  kg  100  kg  100  kg  100  kg
12.  13.  14.  15.  16.  17.  18.  19.  20.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Unterschrift).
        <pb n="298" />
        —  282  —

.Die  Einträge  der  Rübenmengen  in  Spalte  1  sind  mit  den  Monatsabschlüssen  im  steueramtlichen  Verwiegungsregister  in
Uebereinstimmung  zu  halten.  Die  Uebereinstimmung  wird  in  Spalte  20  von  einem  Aufsichtsbeamten  bescheinigt.
u.  Hat  ein  Bezug  von  Füllmasse  aus  anderen  Fabriken  stattgefunden,  so  ist  die  als  Einwurf  verwendete  Menge  solcher  Füllmasse
  in  Spalte  3  unter  der  Linie  anzugeben,  und  zwar  nach  dem  vollen  Gewicht.
Bezüglich  der  mit  Melasse-Entzuckerung  betriebenen  Fabriken  ist  das  angewendete  Verfahren  durch  Eintragung  einer  Eins
(1)  in  die  zutreffende  Spalte  (6  bis  11)  zu  bezeichnen.  Sollten  in  einem  Monat  mehrere  Verfahren  angewendet  sein,  so
ist  der  Betrieb  für  jedes  derselben  auf  einer  besonderen  Linie  nachzuweisen.  Zu  Spalte  11  ist  das  betreffende  Verfahren
unter  „Bemerkungen“  näher  zu  bezeichnen.
Unter  Melasse  (Spalte  6  bis  12,  16  bis  19)  sind  die  Abläufe  aller  Art,  einschließlich  derjenigen  vom  ersten  und
zweiten  Produkt,  verstanden.
.  In  Spalte  15  sind  die  aus  dem  Rübensaft  (bezw.  mit  Einwurf  oder  Deckung)  unmittelbar  hergestellten  raffinirten  und
Konsumzucker  aller  Art  nachzuweisen,  nicht  aber  auch  die  durch  weitere  mechanische  Bearbeitung,  insbesondere  Zerkleinerung,  dieser
ursprünglichen  Produkte  schließlich  gewonnenen  Fabrikate  (z.  B.  Würfel-  oder  gemahlener  Zucker  aus  Broden,  Platten  u.  s.  w.).
.  In  Spalte  16  ist  namentlich  auch  die  aus  einer  anderen  Fabrik  desselben  Eigenthümers  bezogene  Melasse  nachzuweisen.
Spalte  17  betrifft  die  Fälle,  in  welchen  aus  irgend  einem  Grunde  von  der  Entzuckerung  einer  Menge  zugegangener
fremder  Melasse  Abstand  genommen  und  dieselbe  der  Fabrik  wieder  in  Abgang  gestellt  ist.
u  In  Spalte  18  und  19  ist  der  Speisesyrup  nicht  mit  nachzuweisen.
Die  Gewichtsmengen  (Spalte  1  bis  5,  12  bis  19)  sind  auf  Grund  der  Fabrikbücher  oder,  soweit  in  denselben  das  betreffende
  Gewicht  nicht  angeschrieben  ist,  nach  Maßgabe  der  Ueblichkeit  der  Fabrik  nachzuweisen.
        <pb n="299" />
        —  283  —

 

 

—
Einsendungstermin  Direktivbezire:
für  die  Hauptämter  an  das  Kaiserliche  statistische  Amt:  Hauptamitsbezirk:
der  10te  des  auf  den  Monat  der  Nachweisung
zunächst  folgenden  Kalendermonats.  Hebebezirk:

 

Betriebs-achweisung

der

Zuckerraffineriinn.  -—,  in.

den  Monat  .

 

Anleitung.

Das  Formular  ist  bestimmt  für  die  Zuckerraffinerien,  ausschließlich  der  die  Herstellung  raffinirter  Zucker  betreibenden  Rübenzuckerfabriken
  und  selbständigen  Melasse-Entzuckerungsanstalten.

Nachrichtlich  wird  bemerkt,  daß  die  Angaben  der  einzelnen  Fabriken  nur  zur  Kenntniß  der  Behörden,
  zur  Veröffentlichung  aber  nur  Zusammenstellungen  gelangen.
.  Die  Nachweisung  ist  für  jeden  Kalendermonat  in  zwei,  von  dem  Fabrikinhaber  oder  dessen  ermächtigtem  Vertreter  zu  vollziehenden
  Exemplaren  aufzustellen,  von  welchen  das  eine  bis  zum  6ten  des  nächstfolgenden  Monats  dem  Hauptsteuer-(Zoll-)amt
  des  Bezirks  einzureichen,  das  andere  in  der  Fabrik  zur  Einsichtnahme  der  Steuerbeamten  aufzubewahren  ist.

Fehlt  es  für  einen  Monat  an  Einträgen,  so  ist  ein  entsprechender  Vermerk  in  zwei  Exemplaren  des  Formulars  zu
machen  und  mit  diesen  nach  der  Vorschrift  im  Absatz  1  zu  verfahren.
.  In  Spalte  1  und  2  sind,  dem  Vordruck  entsprechend,  die  aus  der  eigenen  Fabrikation  stammenden,  wieder  zur  Umschmelzung
  u.  s.  w.  gelangenden  Produkte  nicht  mit  nachzuweisen.

Hat  ein  Bezug  von  Füllmasse  aus  anderen  Fabriken  stattgefunden,  so  ist  die  als  Einwurf  verwendete  Menge  solcher
Füllmasse  in  Spalte  1  unter  der  Linie  anzugeben,  und  zwar  nach  dem  vollen  Gewicht.

Siehe  die  Rückseite.

47
        <pb n="300" />
        I.  Verwendung  von  fremden,  d.  h.  nicht
in  der  Fabrik  selbst  produzirten  Zuckern.

—  284

 

II.  Melasse-Entzuckerung.

III.  Produzirte  Zucker.

 

 

 

An  solchen  Zuckern  sind  eingeworfen  1.  2.  1.  2.
1.  2.  Menge
Rohzucker,  Angabe  der  Raffnirie  Rohzucker
einschließlich  der  raffinirte  d  in  Verarbeit  und
Nachprodukte.  und  es  in  Berarbeirung  Konsumzucker  aller  Art.
(Unter  der  Linie  die  verwendete  angewendeten  Verfahrens.  genommenen  ller  Art
Menge  fremder  Füllmasse,  Konsumzucker.  Melasse.  aller  Art.
vergl.  Anleitung  Ziffer  3).
100  kg  100  kg  100  kg  100  kg  100  kg
1.  2.  3.  4.  5.  6.
        <pb n="301" />
        —  285  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV.  Zugang  und  Abgang  an  Melasse  zu  der  und  von  der  Fabrik.
A.  B.
Menge  der  abgegangenen  Melasse.
Menge  der  zum
Zweck  der  1.  2.  Bemerkungen.
Entzuckerung  Fremde  zur  Eigene  Melasse
zugegangenen  Entzuckerung  a.  b.
bezogene
fremden  Melasse.  Melasse.  entzuckerte.  nicht  entzuckerte.
100  kg  100  kg  100  kg  100  kg
7.  8.  9.  10.  11.
(Unterschrift)  ,,,  -,

477
        <pb n="302" />
        —  286  —

Das  Verfahren  der  Melasse-Entzuckerung  (Spalte  3)  ist  nach  Maßgabe  der  folgenden  Eintheilung  anzugeben:  Osmose;
Elution;  Fällung;  Substitution;  Ausscheidung;  Strontianverfahren.  Ist  ein  vorstehend  nicht  benanntes  Verfahren  angewendet
  worden,  so  ist  dasselbe  nach  seiner  Eigenart  zu  bezeichnen  und  erstmals  in  Spalte  11  kurz  zu  beschreiben.

Sollten  in  einem  Monat  mehrere  Verfahren  der  Melasse-Entzuckerung  angewendet  sein,  so  ist  der  Betrieb  für  jedes
derselben  auf  einer  besonderen  Linie  nachzuweisen.

Unter  Melasse  (Spalte  3,  4,  7  bis  10)  sind  die  Abläufe  aller  Art,  einschließlich  derjenigen  vom  ersten  und  zweiten
Produkt,  verstanden.
.  In  Spalte  5  sind  die  aus  den  Füllmassen  unmittelbar  hergestellten  raffinirten  und  Konsumzucker  aller  Art  nachzuweisen,
nicht  aber  auch  die  durch  weitere  mechanische  Bearbeitung,  insbesondere  Zerkleinerung,  dieser  ursprünglichen  Produkte  schließlich
  gewonnenen  Fabrikate  (z.  B.  Würfel=  oder  gemahlener  Zucker  aus  Broden,  Platten  u.  s.  w.).
In  Spalte  7  ist  namentlich  auch  die  aus  einer  anderen  Fabrik  desselben  Eigenthümers  bezogene  Melasse  nachzuweisen.

Spalte  8  betrifft  die  Fälle,  in  welchen  aus  irgend  einem  Grunde  von  der  Entzuckerung  einer  Menge  zugegangener
fremder  Melasse  Abstand  genommen  und  dieselbe  der  Fabrik  wieder  in  Abgang  gestellt  ist.

In  Spalte  9  und  10  ist  der  Speisesyrup  nicht  mit  nachzuweisen.
Die  Gewichtsmengen  (Spalte  1,  2,  4  bis  10)  sind  auf  Grund  der  Fabrikbücher  oder,  soweit  in  denselben  das  betreffende
Gewicht  nicht  angeschrieben  ist,  nach  Maßgabe  der  Ueblichkeit  der  Fabrik  nachzuweisen.
        <pb n="303" />
        —  287  —

Einsendungstermin  Direktivbezirk:
für  die  Hauptämter  an  das  Kaiserliche  slatistische  Amt:  Hauptamtsbezirk:    

der  10.  des  auf  den  Monat  der  Nachweisung  Hebebezirk:

zunächst  folgenden  Kalendermonats.

Betriebs-Kachweisung

der

Melasse-Entzuckerungsanstalt  ..  in.

den  Monatt

 

Anleitung.

1.  Das  Formular  ist  bestimmt  für  die  Melasse-Entzuckerungsanstalten  ohne  Rübenverarbeitung.

Nachrichtlich  wird  bemerkt,  daß  die  Angaben  der  einzelnen  Fabriken  nur  zur  Kenntniß  der  Behörden,
  zur  Veröffentlichung  aber  nur  Zusammenstellungen  gelangen.

2.  Die  Nachweisung  ist  für  jeden  Kalendermonat  in  zwei,  von  dem  Fabrikinhaber  oder  dessen  ermächtigtem  Vertreter  zu  voll.
ziehenden  Exemplaren  aufzustellen,  von  welchen  das  eine  bis  zum  6ten  des  nächstfolgenden  Monats  dem  Hauptsteuer-(Zoll.)amt
  des  Bezirks  einzureichen,  das  andere  in  der  Fabrik  zur  Einsichtnahme  der  Steuerbeamten  aufzubewahren  ist.

Fehlt  es  für  einen  Monat  an  Einträgen,  so  ist  ein  entsprechender  Vermerk  in  zwei  Exemplaren  des  Formulars  zu  machen
und  mit  diesen  nach  der  Vorschrift  im  Absatz  1  zu  verfahren.

3.  Das  Verfahren  der  Melasse-Entzuckerung  (Spalte  1)  ist  nach  folgender  Eintheilung  anzugeben:  Osmose;  Elution;  Fällung;
Substitution;  Ausscheidung;  Strontianverfahren.  Ist  ein  vorstehend  nicht  benanntes  Verfahren  angewendet  worden,  so  ist
dasselbe  nach  seiner  Eigenart  zu  bezeichnen  und  erstmals  in  Spalte  12  kurz  zu  beschreiben.

Sollten  in  einem  Monat  mehrere  Verfahren  der  Melasse-Entzuckerung  angewendet  sein,  so  ist  der  Betrieb  für  jedes
derselben  auf  einer  besonderen  Linie  nachzuweisen.
Unter  Melasse  (Spalte  2,  9  bis  11)  sind  die  Abläufe  aller  Art,  einschließlich  derjenigen  vom  ersten  und  zweiten

Produkt,  verstanden.
Slehe  die  Rückseite.
        <pb n="304" />
        II.  Verwendete  Zuckerstoffe.

 

 

 

I.
B.  Rohzucker,  einschließlich  C.  Raffinirte  und  Konsum-Angabe
  der  Nachprodukte.  Zucker.
des  4  2.  fremd
.  fremden
angewendeten  Verfahrens  1.  in  der  Ursprungs  1.  in  der  2.  fremden
der  Melasse.  Fabrik  selbst  (unter  der  Linie  Fabrik  selbst
Melass    Entzuckerung.  produzirt.  die verwendete Menge fremder).  prod  produzirt.  Ursprungs.
Füllmasse).
100  kg  100  ka  100  kg  100  kg  100  kg
1.  2.  3.  4.  5.  6.
        <pb n="305" />
        III.  Produzirte  Zucker.

—  289

IV.  Zugang  und  Abgang  von  Melasse
zu  der  und  von  der  Fabrik.

 

B.  Menge  der  abgegangenen

 

 

 

1.  Raffinirt  A.  Menge  Melasse.
.Naffinirte  der

und  2.  Roh.  zum  Zweck  der  /  1.  Fremde  2.  Melasse  Bemerkungen.

ucker  Entzuckerung  zur

Konsumzucker  zugegangenen  Entzuckerung  d  aus

aller  Art.  aller  Art.  fremden  bezogene  dem  eigenen  

Melasse.  Melasse.  Betriebe.
100  kg  100  kg  100  kg  100  kg  100  kg
7.  8.  9.  10.  11.  12.

 

 

 

 

 

 

(Unterschift)  .............................
        <pb n="306" />
        —  290  —

4.  Hat  ein  Bezug  von  Füllmasse  aus  anderen  Fabriken  stattgefunden,  so  ist  die  als  Einwurf  verwendete  Menge  solcher  Füllmasse
  in  Spalte  4  unter  der  Linie  anzugeben,  und  zwar  nach  dem  vollen  Gewicht.

5.  In  Spalte  7  sind  die  aus  der  Melasse  (bezw.  unter  Mitverwendung  von  Zucker  als  Einwurf  u.  s.  w.)  unmittelbar  hergestellten
  raffinirten  und  Konsumzucker  aller  Art  nachzuweisen,  nicht  aber  auch  die  durch  weitere  mechanische  Bearbeitung,
insbesondere  Zerkleinerung,  dieser  ursprünglichen  Produkte  schließlich  gewonnenen  Fabrikate  (z.  B.  Würfel=  oder  gemahlener
Zucker  aus  Broden,  Platten  u.  s.  w.).

6.  In  Spalte  9  ist  namentlich  auch  die  aus  einer  anderen  Fabrik  desselben  Eigenthümers  bezogene  Melasse  nachzuweisen.

Spalte  10  betrifft  die  Fälle,  in  welchen  aus  irgend  einem  Grunde  von  der  Entzuckerung  einer  Menge  zugegangener
fremder  Melasse  Abstand  genommen  und  dieselbe  der  Fabrik  wieder  in  Abgang  gestellt  ist.
In  Spalte  11  ist  der  Speisesyrup  nicht  mit  nachzuweisen.

7.  Die  Gewichtsmengen  (Spalte  2  bis  11)  sind  auf  Grund  der  Fabrikbücher  oder,  soweit  in  denselben  das  betreffende  Gewicht

nicht  angeschrieben  ist,  nach  Maßgabe  der  Ueblichkeit  der  Fabrik  nachzuweisen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  d.  M.  beschlossen,

1.  den  nachstehend  abgedruckten  Bestimmungen,  betreffend  die  bei  der  Ausfuhr  von  kondensirter  Milch
zu  gewährende  Steuervergütung  für  den  in  dem  Fabrikate  enthaltenen  inländischen  Zucker,  mit
Wirkung  vom  1.  August  d.  J.  ab,  die  Zustimmung  zu  ertheilen,

2.  die  durch  Beschluß  vom  31.  Januar  1883  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  40  —
genehmigten  Vorschriften  über  die  zollfreie  Ablassung  von  Rohrzucker  zur  Herstellung  von  kondensirter
  Milch  von  dem  nämlichen  Tage  ab  außer  Kraft  zu  setzen.

Berlin,  den  16.  Juli  1886.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Schultz.

 

Bestimmungen,
betreffend

die  bei  der  Ausfuhr  von  kondensirter  Milch  zu  gewährende  Steuervergütung  für  den  in  dem
Fabrikate  enthaltenen  inländischen  Zucker.

 

Die  obersten  Landesfinanzbehörden  werden  ermächtigt,  nach  Maßgabe  der  nachstehenden  Vorschriften
vorbehaltlich  jederzeitigen  Widerrufs  und  unter  Anordnung  spezieller  Kontrolemaßregeln  für  den  zur
Herstellung  kondensirter  Milch  verwendeten  inländischen  Zucker  von  der  im  Artikel  I  §  2  b  des  Gesetzes,  die
Besteuerung  des  Zuckers  betreffend,  vom  1.  Juni  d.  J.  bezeichneten  Beschaffenheit  bei  der  Ausfuhr  des
Fabrikats  oder  bei  Niederlegung  desselben  in  öffentlichen  Niederlagen  oder  Privattransitlagern  unter  amtlichem
Mitverschluß  die  Steuer  auf  Grund  des  §.  6  des  citirten  Artikels  zu  vergüten:

1.  Der  Fabrikant  hat  schriftlich  anzuzeigen,  in  welchem  Prozentverhältniß  er  bei  der  Herstellung
kondensirter  Milch  Zucker  der  obenbezeichneten  Beschaffenheit  zu  verwenden  beabsichtigt  und  für
jede  Art  der  zur  Füllung  zu  benutzenden  Gefäße  nähere  Angaben  bezüglich  des  Bruttogewichts
derselben  in  gefülltem,  verkaufssertigem  Zustand,  sowie  des  Nettogewichts  an  kondensirter  Milch
zu  machen.  ·

Werden  nach  dieser  Richtung  hin  Aenderungen  beabsichtigt,  so  hat  der  Fabrikant  diese
vorher  schriftlich  anzumelden.

2.  Der  Fabrikationsbetrieb  ist  während  der  Zeit,  in  welcher  zum  Export  gearbeitet  wird,  auf  Kosten
des  Fabrikanten  einer  ständigen  steuerlichen  Ueberwachung  zu  unterwerfen,  welche  sich  namentlich
        <pb n="307" />
        —  291  —

auch  darauf  zu  erstrecken  hat,  daß  nur  Zucker  der  vorbezeichneten  Art  und  in  der  angemeldeten
Menge  (Ziffer  1)  verwendet  wird.
Die  unter  steuerlicher  Aufsicht  hergestellten  Fabrikate  werden  behufs  Festhaltung  der  Sdentität,
eventuell  getrennt  nach  ihrem  verschiedenen  Zuckergehalt,  in  ein  unter  amtlichem  Mitverschluß
stehendes  Lager  aufgenommen.
Diejenigen  Fabrikate,  welche  mit  Anspruch  auf  Steuervergütung  für  den  darin  enthaltenen  Zucker
ausgeführt  oder  in  öffentlichen  2c.  Niederlagen  niedergelegt  werden  sollen,  sind  zum  Zweck  der
Entnahme  aus  dem  Lager  der  mit  der  Kontrole  der  Fabrik  beauftragten  Steuerstelle  mittelst  einer
Deklaration  anzumelden,  in  welcher  außer  der  Zahl  und  der  Art,  sowie  dem  Bruttogewicht  der
Kolli  deren  Nettogewicht  an  kondensirter  Milch  und  das  Gewicht  des  darin  enthaltenen  Zuckers,
für  welchen  die  Steuervergütung  in  Anspruch  genommen  wird,  anzugeben  ist.  Die  Steuerstelle
hat  ihrem  Revisionsbefunde  auf  Grund  der  von  ihr  über  den  Fabrikationsbetrieb  geführten  Kontrole
  eine  Bescheinigung  über  das  Gewicht  und  die  Art  des  in  der  kondensirten  Milch  enthaltenen
Zuckers  beizufügen.

Nachdem  der  Nachweis  der  Ausfuhr  u.  s.  w.  geführt  ist,  erfolgt  die  Feststellung  und  Anweisung
  der  Steuervergütung  nach  den  bezüglichen  allgemeinen  Bestimmungen.
Dem  Fabrikanten  ist  gestattet,  auf  zuvorige  Anzeige  bei  der  Steuerstelle  auch  Fabrikate  zum  Absatz
nach  dem  Inlande  aus  dem  Lager  zu  entnehmen.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="308" />
        <pb n="309" />
        —  293  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränmmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  Juli  1886.  30.

Inhalt:  1.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  wei-  machung,  betreffend  die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der
teren  Heftes  der  Entscheidungen  des  Ober.  Seeamts  und  Rebe  nicht  gehörigen  Pflänzliigen  294
der  Seeämter,  —  desgl.  des  Nautischen  Jahrbuchs  für  3.  Konsulat-Wesen:  Bestellungen  von  Konsular-Agenten;  —

2.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Aenderungen  in  dem  Ver.  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  294
zeichnisse  der  auf  Grund  des  Gesetzes  zur  Abwehr  der  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reblauskrankheit  gebildeten  Weinbaubezirke;  —  Bekannt-  Reichsgebite  ::  295

 

 

1.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  vierte  Heft  des  sechsten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs"“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in
Hamburg  soeben  erschienen.  Das  Heft  ist  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Preise  von  2,00  M.  für  das
Exemplar  zu  beziehen.
Berlin,  den  15.  Juli  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Nautisches  Jahrbuch  oder  Ephemeriden
und  Tafeln  für  das  Jahr  1889  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen
Beobachtungen“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns  Verlag“  in  Berlin  soeben  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  sowie  den  Wiederverkäufern

zum  Preise  von  1,25   M  für  das  Exemplar  in  dauerhaftem  Einbande  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe
zum  Preise  von  1,50  M  für  das  Exemplar  zu  beziehen.
Berlin,  den  17.  Juli  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

48
        <pb n="310" />
        —  294  —

2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Die  Bekanntmachungen  vom  8.  Oktober  1884  (Central-Blatt  S.  257)  und  vom  18.  Februar  1885  (Cen-S.
  50),  betreffend  die  in  den  Weinbaugebieten  des  Reichs  gebildeten  Weinbaubezirke,  werden  wie
folgt  ergänzt:

 

 

 

 

Bundesstaat  Bestandtheile  bezw.  Umfang  Namen
bezw.  des  des
Verwaltungsbezirk.  2  Weinbaubezirks.  Weinbaubezirks.
S2
I.  Preußen.
Reg.-Bez.  Wiesbaden.  30a.Gemarkung  Balduinstein  (Unterlahn-Kreis).  Balduinstein.
s-  -  31. Gemarkungen Schadeck ,Runkel ,Villmar(Oberlahn-Kreis),Runkel.
Niederbrechen  (Unterlahn-Kreis).
Berlin,  den  17.  Juli  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

Bekanntmachung,
betreffend

die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen  Pflänzlinge.  Vom  19.  Juli  1886.

 

In  Ergänzung  der  Bekanntmachung  vom  23.  Juli  1883  (Central-Blatt  S.  238)  wird  hierdurch  bekannt
gemacht,  daß  die  Einfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen,  aus  Pflanzschulen,  Gärten  oder
Gewächshäusern  stammenden  Pflänzlinge,  Sträucher  und  sonstigen  Vegetabilien  aus  dem  Reichsgebiete  nach
der  Schweiz  auch  über  die  schweizerische  Zollstätte  Säckingerbrücke  bei  Stein  (Aargauy)  erfolgen  darf.
Berlin,  den  19.  Juli  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

3.  Konsulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Farrell  in  Dundalk  (Irland)  hat  Herrn  John  Stokes  zum  Konsular-Agenten
in  Newry  an  Stelle  des  verstorbenen  Konsular-Agenten  Owen  Grant  bestellt.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Weber  in  Georgetown.  (Britisch  Guayana)  hat  den  Herrn  Adolphus  John  Perot
Wainwright  zum  Konsular-Agenten  in  Neu-Amsterdam  (Berbice)  an  Stelle  des  von  diesem  Posten  zurückgetretenen
  Kaufmanns  IJ.  H.  Cameron  bestellt.
        <pb n="311" />
        295

Dem  Konsulats-Sekretär  Pitschel  zu  Smyrna  als  Verweser  des  dortigen  Kaiserlichen  Konsulats  ist  auf
Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875
für  die  Dauer  der  Verwaltung  des  Kaiserlichen  Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  innerhalb  des
konsularischen  Amtsbezirks  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen
  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      9  Ausweisung  zuswesnge
der  Bestrafung.  beschlossen hat  
  des  Ausgewiesenen.  eschloffen  hat  beschluffes.
1.  2.  I  s.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Josef  Nyvelt,  Berg-geboren  am  12.  September  1858  zusschwerer  Diebstahl'Königlich  preußischer  Re-lG6.  Juli
mann,  Swadowitz,  Bezirk  Trautenau,  Böh-1F  Jahre  Zuchthaus  gierungs-Präsident  zus  d.  J.
men,  ortsangehörig  zu  Groß-Swado-  laut  Erkenntniß  vom  Liegnitz,

witz,  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  in13.  Januar  1885),

Nieder--Hermsdorf,  Preußisch-Schlesien,

2.  Johann  Pokojews-geboren  1849  zu  Blaszki,  Kreis  Sie-Diebstahl  im  wieder-Königlich  preußische  Re.  3.  April
ki,  Arbeiter,  rodz,  Gouvernement  Kalisch,  Russisch  holten  Rückfall  (14¼1gierung  zu  Bromberg,  d.  J.

Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Jahre  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  21.
November  1884),

b.  Auf  Grund  des  s.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  [osef  Peßalka, geboren  am  12.  Mai  1841  zu  Rudinska,  Landstreichen  und  (Königlich  preußischer  Re-|10.  Juli
Drahtbinder,  .  Bezirk  Neustadt,  Ungarn,  ortsangehörig  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zuf  d.  J.
ebendaselbst,  Potsdam,

4.  Michael  Malinics'?7  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.

Malintfchak  ),  in  Zudla,  Bezirk  Szinnai,  Ungarn,
Arbeiter,
5.  Johann  Ksauda,  geboren  am  7.  Juli  1847  zu  Buk,  Be-Landstreichen  und  (Königlich  preußischer  Re.  15.  Juni
Bergmann,  zirk  Prag,  Böhmen,  Betteln,  Hierungs  Präsident  zu  d.  J.
ppeln,
6.  Salke  Ehrlich,  sgeboren  am  4.  Juli  1831  zu  Neu-Sau=  Landstreichen,  Betteln,  derselbe,  25.  Juni
Maurer,  ditz,  Galizien,  ortsangehörig  ebenda.Führung  eines  fal.I  d.  J.
selbst,  schen  Namens,
7.  Anton  Kuchta,  geboren  am  17.  März  1852  zu  Liebenau,  Landstreichen  und  Königlich  preußische  Re-|14.  Juli
Schneider,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierung  zu  Posen,  d.  J.
8.  Alois  S  alitzius,  geboren  am  7.  November  1848  zu  Budesgleichen,  Königlich  preußischer  Re-9.  Juni
Schiffszimmermann,  lin,  Russisch-Polen,  gierungs  Präsident  zud.  S.
tralsund,
9.  Joses  Richter,  Metz.31¾  Jahre,  geboren  und  ortsangehörigs  Betteln  im  wieder-  Königlich  bayerisches  Be-19.  Juni
ger,  zu  Neustadtl,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  Holten  Rückfall,  zirksamt  Hilpoltstein,  d.  J.
10.  a)  Karl  Holly,  sa)  29  Jahre,  geboren  und  ortsangehöriga)  Landstreichen  und
Schuhmacher,  zu  Pisek,  Böhmen,  Betteln,  Königlich  bayertsches|1.  Juli
b)  Albert  Biza,  Hb)  26  Jahre,  geboren  zu  Pribram,  Böh-b)  Landstreichen,  Bet-  Bes  7  ayerische  d.
Schneider,  men,  ortsangehörig  zu  Pisek,  ebenda=  teln,  Führung  falschen  en  amt  Eggen= d.  J.
selbst,  Ramens  und  falscher/  felden,
Legitimationspapiere,
        <pb n="312" />
        296

 

 

 

Name  und  Stand    Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

          Grund  des

  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs

  der  Bestrafung.  ·

  des  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschlufses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

11.  Ludwig  Xaver  Hitzgeboren  am  19.  Dezember  1851  zus  iebstahl,  Betrug  und  Großherzoglich  badischer'.  Juni
Dienstknecht,  Untersiggenthal,  Kanton  Aargau,  Landstreichen,  Landeskommissäär  zu  d.  S.

Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Freiburg,

12.  Andreas  Barbier,  geboren  am  7.  Januar  1829  zu  Esch-Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  19.  Juni

Tagelöhner,  bach,  Kreis  Weißenburg,  Elsaß-Lothrin.)  Bannbruch,  dent  zu  Straßburg,  d.  J.
gen,  durch  Option  Franzose,  ortsange.
hörig  zu  Paris,  Frankreich,

13.  Margarete  Stab.  geboren  am  25.  April  1869  zu  Ueber-Landstreichen  und  gedderselbe,  7.  Juli
ledige  Fabrikarbeite  herrn  bei  Saarbrücken,  Preußen,  orts!  werbsmäßige  Un-  d.  J.
rin,  angehörig  zu  Rouen,  Frankreich,  zucht,

14.  Fridolin  Waldis-geboren  am  2.  Februar  1863  zu  Hohen-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.18.  Juni
pühl,  Dienstknecht,  rain,  Kanton  Luzern,  Schweiz,  ortsan-  dent  zu  Colmar,  d.  J.

gehörig  ebendaselbst,

15.  Mathias  Buch-=  geboren  am  11.  November  1836  zusLandstreichen  und  derselbe,  26.  Juni
berger,  Weber,  Bühl,  Essab  ·  Lothringen,  durch  Option]  Betteln,  d.  J.

Franzose,

16.  Johannes  Beieler,  geboren  am  16.  Dezember  1842  zu  Landstreichen,  derselbe,  30.  Juni
Posamentier,  Buschegg,  Kanton  Bern,  Schweiz,  orts-  d.  J.

angehörig  ebendaselbst,

17.  Nikolaus  Leo  Colin-geboren  am  6.  Dezember  1868  zu  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  19.  Juni
maire,  Schlosser,,  Epinal,  Departement  des  Vosges,  dent  zu  Metz,  d.  J.

Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

18.N  Eduard  Denis  Lemgeboren  am  1.  Dezember  1862  zu  Senlis,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
breur,  Handlungs=  Departement  Oise,  Frankreich,
gehülfe,

19.  Leo  Crepet,  Kupfer-geboren  am  7.  März  1860  zu  Chalons  desgleichen,  derselbe,  23.  Juni
schmied,  sur  Saöne,  Frankreich,  d.  J.

20.  Vincent  Ernst  Poir-geboren  am  9.  Juli  1859  zu  Aouse,  Landstreichen  und  derselbe,  25.  Juni
son,  Krecht,  Departement  des  Vosges,  Frankreich,  Betteln,  d.  J.

21.  Eugen  August  geboren  am  18.  November  1862  zu  Landstreichen,  derselbe,  29.  Juni
er  Schrift.]  Zürich,  Schweiz,  d.  J.
etzer,

22.  Josef  Judalet,  sgeboren  am  30.  September  1854  zusdesgleichen,  derselbe,  6.  Juli
Schreiner,  Anversaeth,  Departement  Loire  infer.  d.  J.

 

Frankreich,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="313" />
        —  297  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

    

 

 

 

 

·  ·

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  30.  Juli  1886.  31.
Suhart:  1.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung  Seite  297  5.  Junstiz-Wesen:  Abänderungen  der  Geschäftsordnung  des 300
2.  Zolls=stellen  und  Steuer-Wesen:  Besugnisse  von  Zoll-  und  Steuer-  Reichsgericht

stellen  297  6.  Eisenbahn-Wesen:  Ergänzung
6.      und  Abänderung  der  *
Finanz  Wesen:  Nachweisung bis Ende  der 1886  Einnahmen  des  Reich  lage  D  zum  §.  48  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisen-4.
  Militär-Wesen:  Vervollständigung  des  Schemas  16  zu  bahnen Deutschlands...  *
§.  88  Th.  I.  der  Wehrordnung;  —  Erlöschen  der  Be-  7.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  II.  Nachtrags  zur
rechtigung  einer  Lehranstalt  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  amtlichen  Schiffsliste  für  1886  302
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einsährig.  8.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
freiwilligen  Militärdinnft  .  ...  299  Reichsgebiete  302

 

 

1.    Kosulat-Wesen.

Den  Kaufmann  Robert  Weichsel  fr.  in  Magdeburg  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Konsular-Agent
  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Magdeburg  ertheilt  worden.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

D.-  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  8.  Juli  d.  J.  beschlossen,  dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte
  I.  zu  Vegesack  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nr.  22  f  und  g  1  und  2  des  Zolltariss
  und  dem  Fürstlich  schwarzburg-sondershausischen  Steueramte  zu  Arnstadt  die  Befugniß  zur  Abfertigung
von  Waaren  der  Nr.  22  a  und  b  des  Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifpositionen
  beizulegen.

 

49
        <pb n="314" />
        3.

Finaz=Wesen

298

    

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1886  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1886.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .
Einnahme  Differenz
Bezeichnung  se  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den
der  Etetsjahres  bis  Bleiben  geiruum  Sallen
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmern.  obengenannten  (Spalte  442;  —  weniger
M  M  M  M  M
J.  75  6  3.  4.  5.  6.
Zölle.  .  .  ..  55  491  688  23  001  55  468  687)  53955  356  4  1513  331
Tabacksteuer  ..  1  523  064  61  993  1  461  071  1  302  988-+  158  083
Rübenzuckersteuer.  3  32  827  848·—  32  827  845—  56394  756  —  23566  911
Salzsteuer  8  001  647  6000  7995  647  7797  447-—  198  200
Branntweinsteuer  11  798  093  3  492  541  8  305  552  8257775  47777
Uebergangsabgabe  von  Branntwein  24  498  24  498  26527—  2  029
Brausteuer  .  5031993  13  820  5  018  173  4971  064+—  47  109
Uebergangsabgabe  von  Bier  493  849  —  493  849  ]½V  #
Summe  82364  835  36  425  20345939  632  20  354  389.+25585  243
Spielkartenstempel  .  —  —  180  842  187  396  —  6554
Wechselstempelsteuer  —  —  1620278  1  670  538.—  50260
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  1457  231
b)  Kauf-  und  sonstige  ünschaffungsgeschäfte
  ..  —  —  1962976  1  492  592  +.2221  594
p)  Loose  zu
Privatlotterien  —  —  293  979
Staatslotterien  —  —  949  690.  10839  582  —  89  892
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.  —-  —  42  926  020  41  000  935/+  1916  085
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  —  —  11219  900  *)  11  493  500  —  273  600

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und

Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juni  1886:

 

Bezeichnung
der

Ist.  Einnahme  vom
Beginn  des  Etatsjahres
bis  zum  Schluß  des

Ist-Einnahme  in
demselben  Zeitraum  des

Differenz  zwischen  den
Spalten  2  und  3,
+  mehr

 

 

 

Einnahmern.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger

-*2—  r  —

1.  2.  3.  4.
Zölle  4  655  814  47  526  548  1.  129  266
Kabacksteuer  1  349  083  1220  358  128  725
Rübenzuckersteuer  46  713  882  24  246  961  22  466  921
Salzsteuer  .·.........  9073049  9006841  66208

Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe

von  Branntwein  11  015  565  10  588  468  427  097
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  4  684  213  4597  162  1  87  051
Summe  120  491  606  97  186  338  +  23  305  268
Spielkartenstempel.  280  060  261  127  +  18  933

 

*P)  Die  definitive  Einnahme  betrug  im  Vorjahre  1  436  &amp;amp;  weniger.
        <pb n="315" />
        —  299  —

4.  Militär--Wesen.

 

Bekanntmachung.


  Nachstehender,  seitens  der  Ministerial-Instanz  in  Ersatzangelegenheiten  für  Preußen  an  sämmtliche  Ersatzbehörden
  dritter  Instanz  ergangener  Erlaß  vom  13.  Mai  d.  J.,  betr.  die  Vervollständigung  des  Schemas  16
zu  §.  88  Th.  I.  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875:

Berlin,  den  13.  Mai  1886.

Es  hat  sich  herausgestellt,  daß  die  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  berechtigten  jungen
Leute  bei  der  Meldung  zum  Diensteintritt  häufig  Sittenzeugnisse  vorlegen,  welche  nicht,  wie  dies
der  §.  94,  2  Absatz  2  der  Ersatz-Ordnung  vorschreibt,  den  ganzen  Zeitraum  seit  Ertheilung  der
Berechtigung  umfassen.

Um  den  hieraus  entstehenden  Weiterungen  vorzubeugen,  bestimmen  wir,  im  Einverständniß
mit  dem  Herrn  Reichskanzler,  daß  dem  gegenwärtigen  Texte  des  Schemas  16  zu  §.  88  a.  a.  O.
ein  dritter  Passus  folgenden  Inhalts  hinzuzufügen  ist:

„Bei  der  Meldung  zum  Diensteintritt  ist  dieser  Schein  und  ein  obrigkeitliches  Attest
über  die  sittliche  Führung  seit  Ertheilung  der  Berechtigung  vorzuzeigen.“

Die  hiernach  erforderliche  Vervollständigung  der  qu.  Scheine  ist  für  diejenigen  Personen,
bei  welchen  es  sich  um  die  erste  Verabfolgung  des  Berechtigungsscheins  handelt,  durch  die  zuständige
Prüfungskommission  für  Einjährig-Freiwillige,  für  diejenigen  hingegen,  welche  bereits  mit  dem
Berechtigungsschein  versehen  und  von  der  Aushebung  zurückgestellt  sind,  durch  die  mit  der  Zurückstellung
  betraute  Behörde  bei  Gelegenheit  der  Entscheidung  auf  die  bei  ihr  eingehenden  Ausstandsgesuche
  zu  bewirken.

Weitere  entsprechende  Veranlassung  stellen  wir  hiernach  ergebenst  anheim.

Der  Kriegsminister.  Der  Minister  des  Innern.

Bronsart  von  Schellendorff.  Im  Umfrage : von Zastrow
von  Zastrow.

wird  hiedurch  mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  nach  den  Mittheilungen  der  im
8.  2,  2  b  bis  w  der  Ersatzordnung  aufgeführten  obersten  Civil-Verwaltungsbehörden,  sowie  der  Kriegsministerien
  der  Königreiche  Bayern,  Sachsen  und  Württemberg  der  gedachte  Erlaß  auch  in  sämmtlichen  übrigen
Bundesstaaten  zur  Einführung  gelangt  ist.

Berlin,  den  22.  Juli  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

Bekanntmachung.

Die  der  Privat-Lehranstalt  von  Friedrich  Rauscher  (Institut  Rauscher)  zu  Stuttgart  (Verzeichniß  vom
13.  April  d.  J.,  Central-Blatt  S.  91,  C.  b.  IV.  3)  verliehene  Militärberechtigung  ist  durch  den  am
28.  März  d.  IJ.  erfolgten  Tod  des  genannten  Leiters  der  Anstalt  erloschen.

Berlin,  den  26.  Juli  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

497
        <pb n="316" />
        —  300  —

5.  Justiz-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend
die  Geschäftsordnung  des  Reichsgerichts.

Auf  Grund  des  §.  141  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  vom  27.  Januar  1877  (Reichsgesetzbl.  S.  41)  hat
der  Bundesrath  am  8.  Juli  d.  J.  den  nachstehenden  Abänderungen  der  durch  Beschluß  des  Bundesraths  vom
5.  April  1880  bestätigten  Geschäftsordnung  des  Reichsgerichts  (Central-Bl.  von  1880  S.  190)  die  Bestätigung
  ertheilt.

Berlin,  den  25.  Juli  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Schelling.

 

Abänderungen
der

durch  Beschluß  des  Bundesraths  vom  5.  April  1880  bestätigten  Geschäftsordnung  des

ersetzt.

Reichsgerichts.

Im  8.  1  werden  die  Worte  „fünf  Civilsenate  und  drei  Strafsenate“  durch  die  Worte

sechs  Civilsenate  und  vier  Strafsenate
2.  Der  §.  13  wird  durch  nachstehende  Bestimmung  ersetzt:

S.  13.

Im  Falle  des  §.  137  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  (Reichsgesetz  vom  17.  März  1886)  hat
der  Senat,  welcher  die  Entscheidung  der  vereinigten  Civil=  oder  Strassenate  oder  des  Plenums
einholen  will,  die  zu  entscheidende  Rechtsfrage  in  seinem  Beschlusse  festzustellen  und  mit  diesem
Beschlusse  auch  die  Akten  des  Rechtsstreits  dem  Vorsitzenden  der  vereinigten  Senate  oder  des
Plenums  zuzustellen.

Letzterer  veranlaßt  den  Ober-Reichsanwalt,  wenn  derselbe  zu  hören  ist,  unter  Mittheilung
des  Beschlusses  und  der  Akten  zur  schriftlichen  Stellung  seiner  Anträge  vor  der  Berichterstattung.

Es  werden  zwei  Berichterstatter  ernannt,  von  denen  der  eine  dem  Senate  angehören  muß,
welcher  die  Entscheidung  der  vereinigten  Civil=  oder  Strafsenate  oder  des  Plenums  einholt.
Handelt  es  sich  um  eine  Entscheidung  des  Plenums,  so  ist,  wenn  der  erste  Berichterstatter  einem
Civilsenat  angehört,  als  zweiter  Berichterstatter  ein  Mitglied  eines  Strassenats  zu  bestellen  und
umgekehrt.

Die  Berichte  sind  schriftlich  zu  erstatten  und  ebenso  wie  der  Antrag  des  Ober--Reichsanwalts zustellen
  jedem  zur  Mitwirkung  an  der  Entscheidung  berufenen  Mitgliede  schriftlich  vor  der  Sitzung
zuzustellen.

Ueber  das  Ergebniß  der  Berathung  ist  von  einem  von  dem  Vorsitzenden  zu  bezeichnenden
Mitgliede  ein  Protokoll  aufzunehmen.

Die  Entscheidung  der  vereinigten  Senate  oder  des  Plenums,  welche  auch  dahin  erfolgen
kann,  daß  die  Entscheidung  der  Rechtsfrage  mangels  der  Voraussetzungen  des  §.  137  des  Gerichtsverfassungsgesetzes
  abgelehnt  wird,  ergeht  in  Form  eines  Beschlusses  mit  Entscheidungsgründen.
        <pb n="317" />
        —  301  —

Der  Beschluß  muß  den  Namen  der  Richter,  welche  dabei  mitgewirkt  haben,  und  den  angenommenen
  Rechtssatz  enthalten  und  ist  von  den  Richtern  zu  unterzeichnen.
3.  Im  8.  23  sind  im  zweiten  Absatz  hinter  „Strafsenate“  die  Worte
oder  des  Plenums
und  im  fünften  Absatz  hinter  „Entscheidungen“  die  Worte
des  Plenums  oder
einzuschalten.

4.  Der  §.  30  fällt  weg.  Die  §5.  31  und  32  werden  §5.  30  und  31.

 

6G.  Eisen  bahn=  Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend

Ergänzung  und  Abänderung  der  Anlage  D  zum  §.  48  des  Betriebs-Reglements  für  die
Eisenbahnen  Deutschlands.

 

Auf  Grund  des  Artikels  45  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  in  seinen  Sitzungen  vom  10.  Juni
und  8.  Juli  d.  J.  nachstehende  Ergänzungen  und  Abänderungen  der  Anlage  D  zum  §.  48  des  Betriebs-Reglements
  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  beschlossen:
I.  In  Nr.  I  ist:
1.  am  Schlusse  des  fünften  Absatzes  hinter  dem  Worte  „Schwefel“  einzuschalten:
oferner  Patronen  aus  Kinetit  (ein  durch  Nitrocellulose  gelatinirtes  Nitrobenzol,  in
welches  unter  Ausschluß  anderer  Substanzen  ein  Gemenge  von  salpetersaurem  und
chlorsaurem  Kalium  eingeknetet  ist)."
2.  in  Nr.  I  1  erster  und  dritter  Absatz,
Nr.  I  2  zweiter  Absatz,
Nr.  1  3  vorletzter  Absatz  und
Nr.  I  4  dritter  und  fünfter  Absatz
statt  der  Worte:  „Dynamit-,  Sprenggelatine=  und  Gelatine-Dynamitpatronen"  zu  setzen:
„Dynamit-,  Sprenggelatine-,  Gelatinedynamit=  und  Kinetitpatronen“;
sowie  ferner
in  Nr.  1  1  zweiter  Absatz  zwischen:  „Gelatine-Dynamitpatronen"  und  „Schießbaumwolle"
einzuschalten:  „Kenetitpatronen.

II.  Die  Bestimmungen  unter  Nr.  IV  erhalten  folgende  Fassung:

IV.  Streichhölzer  und  andere  Reib=  und  Streichzünder  (als  Zündlichtchen,  Zündschwämme
  2c.)  müssen  in  Behältnisse  aus  starkem  Eisenblech  oder  aus  festgefügtem  Holz
von  nicht  über  1,2  Kubikmeter  Größe  sorgfältig  und  dergestalt  fest  verpackt  sein,  daß  der
Raum  der  Behältnisse  völlig  ausgefüllt  ist.  Die  hölzernen  Behältnisse  sind  äußerlich  deutlich
mit  dem  Inhalt  zu  bezeichnen.“

III.  In  der  Bestimmung  unter  Nr.  V  ist  der  Satz:
„Anstatt  der  hölzernen  Kisten  können  jedoch  auch  sehr  feste  hölzerne  Fässer  verwendet
werden.

zu  streichen.
        <pb n="318" />
        302

IV.  Die  Bestimmung  im  zweiten  Absatz  der  Nr.  VIII  ist  wie  folgt  zu  fassen:

„Gebrauchte  eisen-  oder  manganhaltige  Gasreinigungsmasse  wird  —  sofern
sie  nicht  in  dichte  Blechbehälter  verpackt  zur  Aufgabe  gelangt  —  nur  in  eisernen  Wagen
zur  Beförderung  übernommen.  Falls  diese  Wagen  nicht  mit  festschließenden  eisernen  Deckeln
versehen  sind,  ist  die  Ladung  mit  Wagendecken,  welche  mit  Chlorcalciumlauge  so  stark  getränkt
  sind,  daß  sie  durch  direkte  Berührung  mit  Flammen  nicht  entzündet  werden,  vollständig
  einzudecken.  Der  Versender  und  der  Empfänger  hat  das  Auf=  beziehungsweise  Abladen
  selbst  zu  besorgen.  Auch  hat  der  Versender  auf  Verlangen  der  Bahnverwaltung  die
Wagendecken  selbst  zu  beschaffen."

Berlin,  den  25.  Juli  1886.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
v.  Boetticher.

 

7.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  II.  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren  Unterscheidungssignalen  vom  Jahre  1886“  ist
erschienen.

Berlin,  den  23.  Juli  1886.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

8.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
5  55  —  W  Ausweisung  aus  5  3
5  er  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  Ausweisungsdes
  Ausgewienenen  .
  des  gewiesenen  beschlusses.
.  2.  I  s.  4.  .  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Heinrich  Cirkel,  sgeboren  am  2.  August  1849  zu  St.  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.]|17.  Juli
Schuhmachergeselle,  Maartensdf,  Provinz  Utrecht,  Nieder.Betteln,  gierngs  6  kolcher  zu|d.
lande,  ortsangehörig  zu  Utrecht,  Potsdam,

2.  Karl  Franz  Gürlich'geboren  am  15.  Oktober  1840  zu  Hen-  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re.16.  Juli
(Gierlich)  legt.  nersdorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oester  und  Bannbruch,  gierungs-Präsident  zud.  J.
Petzold,  Maurer,  eichisch-  Schlesien,  Oppeln,

3.  Jean  Baptift  Fischer,  geboren  am  5.  Januar  1845  zu  Venlo,Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  desgleichen.
Steindrucker,  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierungs  Präsident  zu

Erfurt,

4.  Alois  Hann,  Kürsch-geboren  am  20.  Februar  1857  zu  Feld-desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  30.  Juni
nergehülfe,  bach, Steinmark, daselbst  ortsangehörig  eben-  gierungs  Präsident  zu  d.  J.

daselbst,  Stade,
        <pb n="319" />
        303

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

—  –  —  Grund  des

der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.

7  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

5.  Karl  Friedrich  19  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zusLandstreichen  und  Königlich  preußische  Re-18.  Juni
  Kon=  London,  England,  Betteln,  gierung  zu  Arnsberg,  d.  J.
itorgehülfe,

6.  Christian  Johannes  geboren  am  18.  Februar  1842  zu  Nym--desgleichen,  Königlich  preußische  Re.19.  Juni
Rokers,  Tage-  wegen,  Niederlande,  ortsangehörig  eben-  gierung  zu  Cöln,  d.  J.
löhner,  daselbst,

7.  Ludwig  Thurner,  geboren  am  1.  August  1860  zu  War-  Diebstahl  und  Land-|Königlich  preußische  Re-24.  Juni
Schneidergeselle,  schau,  Russisch-Polen,  ortsangehörig  streichen  (1  Jahr  Ge.  gierung  zu  Düsseldorf,  v.  J.

ebendaselbst,  fängniß  und  4  Wochen
Haft  laut  Erkenntniß
vom  5.  Januar  1885),

8.  Friedrich  Gotthold  geboren  am  14.  März  1849  zu  Aeugst,  Bannbruch,  Land.  Großherzoglich  badischer'g.  Juli

Frater,  Kellner,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig  streichen,  Betteln  und  Landeskommissär  zu  d.  J.
ebendaselbst,  Gebrauch  falscher  Le.  Karlsruhe,
gitinationspapiere,

9.  Vincenz  Fillinger,  geboren  am  9.  Juli  1817  zu  Ober-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-  3.  Juli
Schmied,  F  Elsab  Lothringen,  durch  Option  dent  zu  Colmar,  d.  J.

ranzose,

10.  Eugen  Charton,  sgeboren  am  9.  Februar  1857  zu  Paris,  desgleichen,  derselbe,  8.  Juli
Koch,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.

11.  August  Seidel,  Tag-  198  Jahre,  geboren  zu  Art  sur  Meurthe,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-12.  Juli
ner,  Departement  Meurthe,  Frankreich,  dent  zu  Metz,  d.  J.

ortsangehörig  zu  Verangeville,  eben.  «
daselbst,

12.  Theophil  Clement,  geboren  am  28.  Februar  1866  zu  Fla-desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagner,  vigny  le  Grand,  Departement  Aisne,

Frankreich,  ortsangehörig  zu  Rheims,
Departement  Marne,  ebendaselbst,

13.  Ludwig  Tersillin,29  Jahre,  geboren  zu  Nantes,  Departe-desgleichen,  derselbe,  14.  Juli
Tagner,  ment  Loire  infr.,  Frankreich,  d.  J.

14.  Petr  Franz  Denefgeboren  am  28.  September  1856  zusDiebstahl  und  Land,erselbe,  desgleichen.
Arbeiter,  Delemont,  Kanton  Bern,  Schweiz,  streichen,

wohnhaft  zuletzt  in  Woippy,  Lothringen,
15.  Peter  Ceuille,  Ar.23  Jahre.  geboren  zu  Eyburie,  Depar-Hesgleichen,  derselbe,  desgleichen.

 

beiter,

tement  Corrêze,  Frankreich,  wohnhaft
zuletzt  zu  Metz,  Lothringen,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="320" />
        <pb n="321" />
        —  305  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  6.  August  1886.  32.

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Untersagung  des  ge-  3.  Militär-Wesen:  Gesammtverzeichniß  der  Anstellungswerbsmäßigen
  Handels  mit  Schweinen  im  Umherziehen  behörden  der  Reichsverwaltung  im  Sinne  der  Grundsätze
im  Grenzbezirk  des  Hauptzollamts  Thorn;  —  Transport-  für  die  Besetzung  der  Subaltern-=  und  Unterbeamtenstellen
kontrole  für  Ochsen  im  Grenzbezirk  des  Hauptzollamts  mit  Militäranwärtern;  —  desgl.  Verzeichniß  der  König-Emmerich;
  —  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  lich  bayerischen  Militärverwaltung  306
Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen  ..  Seite  305  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

2.  Konsulat-Wesen:  Entlassung  306  Reichsgebte  316

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Im  Grenzbezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamts  zu  Thorn  in  Westpreußen  ist  der  gewerbsmäßige
Verkauf  und  das  gewerbsmäßige  Aufkaufen  von  Schweinen  im  Umherziehen  außerhalb  des  Wohnortes  auf
Grund  des  §.  124  des  Vereinszollgesetzes  vom  1.  Juli  1869  untersagt  worden.

 

Im  Bezirke  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamts  zu  Emmerich  sind  Ochsen  der  Transportkontrole  im
Grenzbezirk  gemäß  §§.  119  ff.  des  Vereinszollgesetzes  unterworfen  worden.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  Juli  d.  I.  beschlossen,  dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte
  I.  am  Hohenthor  zu  Bremen  und  der  Königlich  preußischen  Zollabfertigungsstelle  auf  dem  Venlo-Hamburger
  Bahnhofe  ebendaselbst  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nr.  22  f,  22  g  1,  22  g.2
und  der  Anmerkung  zu  Nr.  22  f  und  g  des  Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden

  Tarifpositionen  beizulegen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Vorbemerkung.  Die  den  Königlich  preußischen  Hauptzoll-  und  Hauptsteuerämtern  unterstellten  Amtsstellen  mit  der
bisherigen  Bezeichnung:  „Untersteueramt“  führen  hinfort  die  Bezeichnung:  „Steueramt"  und  sind,  einschließlich
  der  Salzsteuerämter,  je  nach  dem  Umfange  ihrer  Geschäfte  in  Steuerämter  I.  und  II.  Klasse  eingetheilt.
Diese  Unterscheidung  hat  keinen  Einfluß  auf  die  Abfertigungsbefugnisse  der  bezeichneten  Amtsstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Nordhorn  ist  am  Kanal  Picardie-Coeverden  eine  zum  Nebenzollamt
  Escherbrügge  gehörige  Abfertigungsstelle  errichtet,  welcher  die  zollamtliche  Abfertigung  der  auf  dem
50
        <pb n="322" />
        —  306  —

genannten  Kanal  eingehenden  Waaren  obliegt.  Das  Nebenzollamt  II.  zu  Escherbrügge  ist  in  ein  Neben—
zollamt  I.  umgewandelt  mit  der  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I,  zur  Ausfertigung
  von  Versendungsscheinen  1  und  II  über  inländischen  Taback,  zur  Abfertigung  und  Ertheilung  der
Ausgangsbescheinigung  bezüglich  der  mit  dem  Anspruch  auf  Abgabevergütung  ausgehenden,  nicht  unter  stehender
Kontrole  eingesalzenen  Gegenstände  und  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden
  Tabacks.

Das  Nebenzollamt  I.  zu  Laar  im  Bezirk  desselben  Hauptamtes  ist  in  ein  Nebenzollamt  II.  und
das  Steueramt  zu  Barth  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Stralsund  in  ein  Nebenzollamt  I.  umgewandelt
  worden.

Es  sind  aufgehoben  worden:

die  Steuerämter  zu  Kirchberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Kreuznach,  zu  Odenkirchen
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Crefeld  und  zu  Rössel  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu
Friedland  i.  Ostpr.,  ferner  die  öffentliche  Niederlage  in  Glückstadt  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts
  zu  Itzehoe.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  zu  Wehlau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Friedland  i.  Ostpr.  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Raps  und  Rübsaat  für  die  Aktiengesellschaft  für

Mühlenbetrieb  in  Pinnau,

dem  Steueramt  zu  Diez  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Oberlahnstein  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  Kokosgarne  mit  der  Maßgabe,  daß  die  spezielle  Revision
der  Garne  bei  dem  Begleitschein-Ausfertigungsamt  vorhergegangen  sein  muß,  und  dem  Steueramt
  zu  Gelsenkirchen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Dortmund  die  unbeschränkte  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II,  Versendungsscheinen  II  über  inländischen  Taback
und  Uebergangsscheinen.

Im  Königreich  Sachsen.

Auf  dem  Bahnhofe  zu  Zwickau  ist  eine  dem  Hauptsteueramte  daselbst  unterstellte  Zoll-Expedition
uit  unbeschränkten  Hebe=  und  Abfertigungsbefugnissen  und  unter  der  Bezeichnung  „Königliches  Hauptsteueramt
Zwickau,  Zoll-Expedition  am  Bahnhofe“  errichtet  worden.

 

2.  Konsulat-Wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  R.  Schoeller  in  Zürich  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Reichedienste
ertheilt  worden.

 

3.  Militär--Wesen.

 

Bekanntmachung.

Unter  Aufhebung  der  Bekanntmachung  vom  24.  November  1883  (Central-Blatt  f.  d.  Deutsche  Reich  S.  339)
wird  hierunter  das  Gesammtverzeichniß  derjenigen  Behörden  2rc.  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  welche  hinsichtlich
  der  in  Anlage  D  der  Grundsätze  für  die  Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen  bei  den
Reichs=  und  Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern  (Bekanntmachung  vom  25.  März  1882,  Central-Blatt
S.  123)  aufgeführten  Stellen  des  Reichsdienstes  als  Anstellungsbehörden  (E.  12  der  Grundsätze  und
Ziffer  VII  der  Erläuterungen)  anzusehen  sind.  «
        <pb n="323" />
        307

Verzeichniß
derjenigen  Behörden,  welche  hinsichtlich  der  in  Anlage  D  der  Grundsätze  für  die  Besetzung  der  Subaltern=
  und  Unterbeamtenstellen  bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern  aufgeführten
  Stellen  des  Reichsdienstes  als  Anstellungsbehörden  anzusehen  sind.  (Siehe  §.  12
der  Grundsätze  und  Ziffer  VII  der  Erläuterungen.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer
des  Bezeichnung  Bezeichnung
Stellenverzeichnisses  der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  An-  Bemerkungen.
,  Stellen  vorhanden  sind.  meldungen  zu  richten  sind.
Anlage  D.
J.  Auswärtiges  Amt  zu  Berlin.  Der  Staatssekretär  des  Auswärtigen  —
Amts  zu  Berlin.
J.  Reichsamt  des  Innern  zu Berlin.  Der  Staatssekretär  des  Innern  zu  Bewerbungen  um  Stel-Berlin
  len  im  Kaiserlichen
«  Statistischen  Amt,  in
der  Kaiserlichen  Normal
  =  Aichungskommission,
  im  Kaiserlichen
  Gesundheits-Amt,
  Keiserlichen
Patentamt  und  im
Reichs-Versicherungs-Amt
  sind  an
die  Vorsteher  dieser
Behörden  zu  richten.
J.  Reichs-Justizamt  zu  Berlin.  Der  Staatssekretär  des  Reichs-Justiz-  —
amts  zu  Berlin.
J.  Reichsgericht  zu  Leipzig.  Der  Präsident  des  Reichsgerichts  zu  —
Leipzig.
J.  Reichsschatzamt  zu  Berlin.  Der  Staatssekretär  des  Reichsschatz-  —
amts  zu  Berlin.
J.  Reichs-Eisenbahn-Amt  zu  Der  Präsident  des  Reichs-Eisenbahn-  —
Berlin.  Amts  zu  Berlin.
J.  Rechnungshof  des  Deutschen,  Der  Chef-Präsident  der  Königlich  —
Reichs  zu  Potsdam.  preußischen  Ober-Rechnungskammer
zu  Potsdam.
J.  Verwaltung  des  Reichs-Inva=  Der  Vorsitzende  der  Verwaltung  des  —
lidenfonds  zu  Berlin.  Reichs-Invalidenfonds  zu  Berlin.
Militär-Verwaltung.
a)  Preußisches  Kontingent.
Die  Gesuche  um  Anstellung  bei  allen  nachstehend  nicht  besonders  aufgeführten  Behörden  sind
an  die  betreffende  Behörde  selbst  zu  richten.
I.  7  u.  11.  Festungs-Inspektionen;  Inspektion  der  Die  betreffende  Pionier-Inspektion.  —

Militär-Telegraphie;  Ingenieur-Komitee;
  Fortifikationen;  Festungs- 



Baudirektionen.

50“
        <pb n="324" />
        308

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer
des  Bezeichnung  Bezeichnung
Sellen    der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  An-  Bemerkungen.
Verzeichnisses,  Stellen  vorhanden  sind.  meldungen  zu  richten  sind.
Anlage  D.
II.  10.Festungs-Gefängnisse.  Die  Inspektion  der  Königlich  preußi-  —
schen  militärischen  Strafanstalten  zu
Berlin.
II.  12.  16.  Garnison-Verwaltungen;  Lazarethe;  Die  Intendantur  des  betreffenden  —
21  u.  23.  Montirungs  =  Depots;  Proviant-  Armee-Korps.  «
ämter.
II.  13.  JInvalidenhäuser.  Das  Königlich  preußische  Kriegsmi-  —
nisterium,  Departement  für  das
Invaliden-Wesen,  zu  Berlin.
I.,  II.  14  u.  Kadetten-Anstalten:
30.  Subalternbeamtenstellen.  Das  Kommando  des  Königlich  preußi-  —
schen  Kadettenkorps  zu  Berlin.
Unterbeamtenstellen.  das  Kommando  der  betreffenden  An-  —
alt.
II.  18.  Militärgerichte.  Das  Königlich  preußische  General-  —
Auditoriat  zu  Berlin.

II.  26  u.  30.]  Remonte-Depots:  Das  Königlich  preußische  Kriegsmi-  —
Remonte-Depotadministratoren,  In-  nisterium,  Abtheilung  für  das  Respektoren,
  Ober-Roßärzte  bezw.  monte-Wesen,  zu  Berlin.

Roßärzte,  Rechnungsführer,  Futtermeister.
  «
Il.29.Zahlunggstelledes14.Armee-Korps.DieJntendanturdeg14.Armee-  —
Korps  zu  Karlsruhe.

I.  u.  II.  30.]  Gewehr=  und  Munitionsfabriken:  Die  Inspektion  der  Königlich  preußi-  —
Werkmeister,  Maschinenaufseher,  schen  Gewehrfabriken  zu  Berlin.
Maschinenheizer,  Portiers,  Nachtwächter,
  Hausdiener.

II.  30.Militärkirchengemeinden:  Der  betreffende  Divisions=  bezw.  Gar-  —
Küster.  nison-Pfarrer.
II.  30.Artillerie-Depot  zu  Geestemünde:  Die  Königlich  preußische  2.  Artillerie-  —
Maschinist  und  Heizer  für  die  Depot-Inspektion  zu  Stettin.
Panzerthürme  bei  den  Befestigungen
an  der  unteren  Weser.
b)  Königlich  sächsisches  Kontingent.
Die  Gesuche  um  Anstellung  bei  allen  nachstehend  nicht  besonders  aufgeführten  Behörden  sind
an  die  betreffende  Behörde  selbst  zu  richten.
I.  u.  II.  2.  Ober-Kriegsgericht.  Das  Königlich  sächsische  Kriegs=  Zu  II.  2.  An  Stelle

 

 

ministerium  zu  Dresden.

 

des  General-Auditoriats
  tritt  im  Köreich

  Sachsen  das
Oderer-Kriegsgericht.
        <pb n="325" />
        Nummer
des
Stellen-Verzeich-


Anlage  D.

309

 

 

Bezeichnung
der  Behörden,  bei  welchen  die
Stellen  vorhanden  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die  Anmeldungen
  zu  richten  sind.

Bemerkungen.

 

I.  u.  II.  3.
I.  u.  II.  5.

I.  u.  II.  8.
II.  11.
I.,  II.  12,  16,
21,  23  u.  30.

II.  18.
II.  30.

J.
J.

L.  u.  II.  30.

Generalstab.
Kriegszahlamt.

Intendantur  des  12.  (Königlich  sächsischen)
  Armee-Korps.
Fortifikation  Königstein.
Garnison-Verwaltungen;  Lazarethe;
Montirungs-Depots;  Proviantämter.

Militärgerichte.
Militärkirchengemeinden:
Küsster.
Unteroffizierschule  zu  Marienberg:
Wärter.
Militär-Knaben-Erziehungs-Anstalt  zu
Kleinstruppen:
Hausinspektor,  Hausmann,  Aufseher.

Artillerie-Werkstätten:
Werkmeister.

Das  Königlich  sächsische
  ministerium  zu  Dresden.

Kriegs- 



Die  Direktion  der  Königlich  sächsischen

vereinigten  Artillerie-Werkstätten
und  Depots  zu  Dresden.

Zu  II.  5.  An  Stelle
der  General  -Militärkasse
  tritt  in  Sachsen
  das  Kriegszahlamt.


 

I.,  II.  1.  5.
8.  12.  21  u.%
23.

II.  16.

I.  u.  II.  30.

 

c)  Württembergisches  Kontingent.

Kriegsministerium;  Kriegszahlamt;
Intendantur  des  13.  (Königlich
württembergischen)  Armee-Korps;
Garnison  =  Verwaltungen;  Montirungs-Depot;
  Proviantämter.

Lazarethe.

Garnison-Verwaltungen;  Lazarethe;
Montirungs-Depot  und  Proviant--ämter:


Magazinaufseher,  Büreaudiener,
Hausdiener,  Magazindiener,
Kasernenwärter,  Krankenwärter,
Backmeister,  Heizer,  Maschinisten,
Mühlenmeister,  Packmeister.

 

Das  Königlich  württembergische  Kriegsministerium,
  Oekonomie-Abtheilung,
  zu  Stuttgart.

Das  Königlich  württembergische  Kriegsministerium,
  Militär-Medizinal-Abtheilung,
  zu  Stuttgart.

Die  Intendantur  des  13.  (Königlich
württembergischen)  Armee-Korps  zu
Stuttgart.

Zu  II.  5.  An  Stelle
der  General-Militärkasse
  tritt  in
Württemberg  das

Kriegszahlamt.
        <pb n="326" />
        310

 

 

 

 

 

Nummer
des  Bezeichnung  Bezeichnung
Stellen  der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  An-  Bemerkungen.
nisses,  Stellen  vorhanden  sind.  meldungen  zu  richten  sind.
Anlage  D.

Marine-Verwaltung.“)

Die  Gesuche  um  Anstellung  bei  allen  nachstehend  nicht  besonders  aufgeführten  Behörden  sind  an

die  betreffende  Behörde  selbst  zu  richten.

Admiralität  und  Hoydrographisches
Amt  der  Admiralität  zu  Berlin:

I.  Kanzeibeamte,  Botenmeister,  Kanzleiund
  Hausdiener,  Portiers.  Der  Chef  der  Kaiserlichen  Admiralität

III.  Sekretariats-Assistenten,)  Drucker  zu  Berlin.  ")  Die  Stellen  der  Reund
  Druckereigehülfe.  Fistratur!  Assisten

Kommando  der  Marinestation  der  Regelmie  Beamten
Ostsee  zu  Kiel  bezw.  der  Nordsee  der  Stations-  Inzu
  Wilhelmshaven:  tendanturen  besetzt.

III.  Marine-Gerichtsaktuare,  Küster.  Das  betreffende  Stations-Kommando.

Deutsche  Seewarte')  zu  Hamburg,  *)  Die  Stelle  des  Se-Observatorium
  zu  Wilhelmshaven  krtärs,  und  Reund
  Chronometer-Observatorium  ekretariats.  und
zu  Kiel:  Registratur,  Assi-J.

  Büreaudiener.  Der  Chef  der  Kaiserlichen  Admiralität  stenten  bei  der  Seezu
  Berlin.  warte  werden  in
der  Regel  mit  Beamten
  der  Stations-Intendantu-

  besetzt.

Lotsenkommando  an  der  Jade  zu

Wilhelmshaven:
III.  Lotsen-Sekretär.  Der  Chef  der  Kaiserlichen  Admiralität
zu  Berlin.
III.  2-Materialienverwalter,  Schiffs-  6
führer  und  Maschinisten,
Steuerleute,  Unter-Steuerleute,
Lotsen,  —  Leuchtthurmwärter,
„Leuchtthurmwärtergehülfen  un  .
X  Nebelsignalwerter  *  Das  Hydrographische  Amt  der  Kaiserlichen
  Admiralität  zu  Berlin.

Vermessungs-Dirigent  der  Marinestation
  der  Ostsee  zu  Kiel:

III.  Schiffsführer,  —  Steuerleute,

 

X Unter-Steuerleute,  „  Nebelsignalwärter.


Intendantur  der  Marinestation  der
Ostsee  zu  Kiel  bezw.  der  Nordsee
zu  Wilhelmshaven:

 

Die  mit  einem  —  bezeichneten  Stellen  sind

Landheeres  zu  berücksichtigen  sind.

 

 

 

solche,  bei  welchen  Unteroffiziere  der  Marine  vor  Unteroffizieren  des
        <pb n="327" />
        Nummer
des
Stellen-Verzeich-


Anlage  D.

Bezeichnung
der  Behörden,  bei  welchen  die
Stellen  vorhanden  sind.

311  —



 

 

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die  Anmeldungen
  zu  richten  sind.

Bemerkungen.

 

J.
III.

III.

III.

 

Kanzlisten,  Büreaudiener.

Marine-Intendantur-Sekretäre  und

Marine--Intendantur-Sekretariats-Assistenten,
  Marine-Intendantur-Registratoren
  und  Marine-Intendantur-Registratur-Assistenten.

Marine-Lazarethe  zu  Kiel  und  Friedrichsort,
  sowie  zu  Wilhelmshaven:
Krankenwärter,  Hausknechte.
Lazareth-Inspektoren,  Schiffslazarethdepot-Verwalter,
  Maschinisten
und  —  Heizer  bei  den  Masserheizanlagen
  der  Lazarethe.
Marine-Garnison-Verwaltungen  zu

Kiel  und  Friedrichsort,  sowie  zu

Wilhelmshaven:

Kasernen=  und  Gefängnißwärter,
Aufseher  bei  dem  Wasserwerk  zu
Wilhelmshaven,  Sielwärter  zu  Wilhelmshaven,
  Bauausfseher.

Kasernen-Inspektoren,  Bauschreiber,
Maschinisten  und  „  Heizer  bei
den  Wasserheizanlagen,  Wasserleitungen
  und  Garnison-Waschanstalten,
  Gärtner  und  Parkaufseher
zu  Wilhelmshaven,  Garnison-Todtengräber.


Bekleidungsämter  zu  Kiel  und  Wilhelmshaven:

Rendanten,')  =  Kontrolöre.)

Verpflegungsämter  zu  Kiel  und  Wilhelmshaven:

Magazin-Aufseher.

Der  Chef  der  Kaiserlichen  Admiralität
zu  Berlin.

Die  betreffende  Stations-Intendantur
zu  Kiel  oder  Wilhelmshaven.

 

 

Das  betreffende  Stationskommando
zu  Kiel  oder  Wilhelmshaven.

Die  betreffende  Stations-Intendantur
zu  Kiel  oder  Wilhelmshaven.

 

*)  Die  Stellen  der
Rendanten  und  Kontrolöre

  bei

Bekleidungsämtern
vorzugsweise
mit  Marine-Zahlmeistern
  und  Unter-Zahlmeistern
  zu  besind



setzen.
        <pb n="328" />
        312

 

 

 

 

Nummer
des  Bezeichnung  Bezeichnung
Stellen-  der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  An-  Bemerkungen.
nisses,  Stellen  vorhanden  sind.  meldungen  zu  richten  sind.
Anlage  D.
III.  IX  Magazin  =  Vorstände"“)  und  Vorseitige  Bemerkung
Büreau-Assistenten.  udetguf  die  Stellen
Die  betreffende  Stations-Intendantur  stinde  Azmendung.
Stationskassen  zu  Kiel  und  Wil-  zu  Kiel  oder  Wilhelmshaven.
helmshaven:
I.  Kassendiener.
Marineakademie  und  -Schule  zu  Kiel:    ·
I.  Hausaufseher,  Portier.  Die  Stations-Intendantur  zu  Kiel.
Werften  zu  Danzig,  Kiel  und  Wil-=helmshaven:

I.  Kanzlisten,  Magazin-Oberaufseher,
Magazinaufseher,  —  Dockwärter,
Brückenwärter,  Portiers,  Büreauund
  Kassendiener.
III.  Werft-Rendanten,  Werft-Verwaltungs-Sekretäre,
  Werft-Betriebs-Sekretäre,
  Werft-Sekretariats-Assi-]Die  betreffende  Kaiserliche  Werft.
stenten,  Werftschreiber  und  Werft-Hülfsschreiber,
  —  Werft-Oberbootsleute,
  X Werftbootsleute,
Führer  und  —  Maschinisten
der  Werftfahrzeuge,  Schleusenmeistergehülfen,
  Spritzenmeister
Reichs-Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.

I.  ReichePostamt
I.  General-Postkasse;  ;  Aa.  Masi.  —
IV.  Post-Zeitungsamt,  Postanweisungs-  Der  Staatsetrktär  des  Reichs-Postamt,
  Postzeugamt,  Telegraphen-  "zu  
Apparat-Werkstatt.
I.  u.  IV..  Ober-Postdirektionen,  Ober-Post-]  Die  Ober-Postdirektion  desjenigen  –
kassen,  Post=  und  Telegraphen=  Bezirks,  in  welchem  der  Anwärter
Anstalten.  seinen  Wohnsitz  hat.
Verwaltung  der  Reichseisenbahnen.

J.  Reichsamt  für  die  Verwaltung  der  sDer  Chef  des  Reichsamts  für  die

 

Reichseisenbahnen  zu  Berlin.

Verwaltung  der  Reichseisenbahnen

 

zu  Berlin.
        <pb n="329" />
        313

 

Nummer
des
Stellen-Verzeich-



Anlage  D.

Bezeichnung
der  Behörden,  bei  welchen  die
Stellen  vorhanden  sind.

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die  Anmeldungen
  zu  richten  sind.

Bemerkungen.

 

Kaiserliche  General-Direktion  der  Eisenbahnen

  in  Elsaß-Lothringen  zu

Straßburg  i./E.:

Kanzlisten,  Kanzlei-Assistenten  und
Diätare,  Lohnschreiber,  Botenmeister,
  Magazin=  und  Bauaufseher,
  Büreaudiener,  Hauptkassendiener,
  Portiers;
Materialien-Verwalter  I.  und  II.
Klasse,  Zugführer  und  Ober-Packmeister,
  Telegraphisten,  Packmeister,
Lademeister,  Wägemeister,  Haltestellen
  -Ausseher,  Rangirmeister,
Billetdrucker,  Stations-Vorsteher
I.  und  II.  Klasse,  Stationskassen-Rendanten
  I.  und  II.  Klasse,  Güter-Expedienten
  I.  und  II.  Klasse,
Stations-Aufseher,  Stations-Assistenten
  für  den  Stationsdienst,
Stations-Assistenten  für  den  Expeditionsdienst,
  Eisenbahn-Sekretäre,
Betriebs-Sekretäre,  Büreau-Assistenten
  und  Diätare.

Schaffner,  Bremser,  Schmierer.

 

Bahnwärter,  Barrierenwärter,
Brückenwärter,  Tunnelwärter;
Weichensteller,  Rottenführer.

 

Die  Kaiserliche  General-Direktion  der
Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen
zu  Straßburg  i./E.

Das  betriebstechnische  Büreau  der
Kaiserlichen  General-Direktion  der
Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen
zu  Straßburg  i./E.

Die  Kaiserlichen  Eisenbahn-Betriebs-Inspektionen
  zu  Mülhausen,  Colmar,
  Straßburg  I.,  Straßburg  II.,
Saargemünd  und  Metz.

Nach  Wahl  des  Be.
werbers  bezw.  bei
ausgeschriebenen
Stellen  an  diejenige
Inspektion,  welche
die  Ausschreibung
veranlaßt  hat.

 

I.  u.  VI.

Berlin,  den  28.  Juli  1886.

 

Reichsbank.

Reichs-Hauptbank  und  deren  Zweiganstalten:

Reichsbank-Hauptstellen,  Reichsbankstellen,
  Reichsbank-Kommanditen,
Reichsbank-Rebenstellen.

 

Der  Präsident  des  Reichsbank-Direktoriums
  zu  Berlin.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

 

51
        <pb n="330" />
        314

—  —

Bekanntmachung.

Im  Anschluß  an  die  vorstehende  Bekanntmachung  vom  heutigen  Tage  wird  hierunter  ein  Verzeichniß  derjenigen
  Behörden  2c.  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  an  welche  die  Bewerbungen  um  Stellen  der  Königlich
  bayerischen  Militärverwaltung  zu  richten  sind.

Verzeichniß

derjenigen  Behörden,  an  welche  die  Bewerbungen  um  Stellen  der  bayerischen  Militärverwaltung
  zu  richten  sind.

 

 

 

 

 

–

 

 

 

  Nummer  
Korrespondiren  Nummer  
mit  den Stellen  des  Bezeichnung  Bezeichnung
Anlage  der  bayerischen  der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  Anmeldungen
Anstellungs-  Stellen-  «  richten  sind.
grundsätze  von  venzeichnisse  Stellen  vorhanden  sind.  zu  richten  sind
1882.
Die  Gesuche  um  Anstellung  bei  allen  nachstehend  nicht  besonders  aufgeführten
Behörden  sind  an  die  betreffende  Behörde  selbst  zu  richten.
I.  u.  II.  5.  F.  2  a.  General-Militärkasse.
—  F.  2b.  Korps-Zahlungsstellen.
I.  u.  II.  8.  F.  3.  Intendanturen.
I.  u.  II.  2.  F.  4  General-Auditoriat.
I.  u.  II.  18.  F.  4b.  Militärbezirksgerichte.  Kriegsministerium  zu  München.
I.  u.  II.  3.  F.  5.  Generalstab:
Rendant,  Kanzleisekretär,
Kanzleifunktionär,  Büreaudiener
und  Portier.
Werkführer  und  Photographen= Generalstab  zu  München.
diener.
II.  25.  F.  6.  Equitationsanstalt.
I.,  II.  23.  u  F.  7.  Proviantämter.
30.
I.,  II.  21.  u  F.  8.  Montirungs-Depot.
30.
I.,  II.  12.  u  F.  9.  Garnisons-Verwaltungen.
30.
I.,  II.  16.  u  P.  10.  Garnisons-Lazarethe.  Kriegsministerium  zu  München.
30.
—  F.  11.  Remonte-Inspektion.
II.  26.  u.  0]  F.  11.Remonte  Depots.  4
I.  u.  II.  4  F.  12.  Inspektion  der  Militär-Bildungsanstalten:

Rendant,  Verwaltungsassistent

 

 

und  Kanzleifunktionär.

Laborant  im  chemischen  Laboratorium
  und  Diener  des  physikalischen
  Kabinets.

 

 

Inspektion  der  Militär-Bildungsanstalten

zu  München.
        <pb n="331" />
        315

 

 

 

Nummer korrespondirend
      Nummer
mit dem Stellenverzeichniss    des  Bezeichnung  Bezeichnung
Anlage  D  der  bayerischen  der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  Anmeldungen
Anstellungs  Stellen-  -  —
grundsetze  verzeichnisses  Stellen  vorhanden  sind.  zu  richten  sind.
1882.
I.  u.  II.  15.F.  12.Kriegs-Akademie.
I.  u.  1.  28.  n  12  Artillerie  Ingenieurschule.  Kriegsministerium  zu  München.
Hausmeister.
Portiers.  Inspektion  der  Militär-Bildungsanstalten
zu  München.
I.  u.  II.  14,,.  12.  Kadettenkorps:
Hausmeister  und  Kanzleifunktionär.]  Kriegsministerium  zu  München.
Portiers.  Inspektion  der  Militär-  Bildungsanstalten
zu  München.
Aufwärter.  Kadettenkorps  zu  München.
II.  10.  F.  13.  Miche  Strafanstalten  auf  Ober-5Kriegsministerium  zu  München.
aus.
I.  u.  II.  30.F.  14  a.  Gewehrfabrik:
Maschinenaufseher  und  Maschinen=  Gewehrfabrik  zu  Amberg.
heizer.
Portier,  Nachtwächter  und  Hausdiener.

I.  u.  II.  24.P.  14  b.  Technische  Institute  der  Artillerie:  Inspektion  der  Artillerie  und  des  Trains  zu
Artilleriewerkstätten.  München.
Geschützgießerei  und  Geschoßfabrik.
Hauptlaboratorium.
Pulverfabrik:  .
Betriebs-Inspektor.  Kriegsministerium  zu  München.
Portier  und  Hausdiener.  Inspektion  der  Artillerie  und  des  Trains  zu
München.
II.  7.  F.  15.  Inspektion  des  Ingenieurkorps  und
der  Festungen.
II.  11.  F.  15.  Funs  Ingolstadt  und  Ger-  Kriegsministerium  zu  München.
II.  13.  F.  16.  Invalidenhaus.
—  P.  17.  Gendarmeriekorps-Kommando.

Berlin,  den  28.  Juli  1886.

 

 

 

Der  Reichskanzler.

 

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

51*
        <pb n="332" />
        316

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

Datum

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die

  ––  —  Grund  des

  Ausweisung  Ausweisungs

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

—

1.  2.  l  3.  4.  .  6.

a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Wiesniewski,  geboren  am  19.  März  1824  zu  Czier-sschwerer  Diebstahl  im  Königlich  preußischer  Re-]l4.  Juli
Arbeiter,  piegursz,  Kreis  Prosznitz,  Russisch=  wiederholten  Rück.  gierungs=  Präsident  zul  d.  J.

Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst. fall,  schwere  Meutereis  Breslau,

wohnhaft  zuletzt  zu  Neu-Brosowo,  und  vorsätzliche  Miß-Kreis

  Culm,  Preußen,  handlung  mit  tödtlichem
  Ausgang  (20
Jahre  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  12.
Juli  1866),

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Theodor  Zabel,  35  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zus  Betteln  im  wieder-[Königlich  preußischer  Re.5.  Mai
Schriftsetzer,  Riga,  Rußland,  holten  Rückfall,  gierunge  Präsident  zul  d.  J.

önigsberg,

3.  August  Viktor  geboren  am  3.  Dezember  1865  zu  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-22.  Juli
Enenke,  Stein=  Podersam,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
metz,  Zürau  bei  Podersam,  Potsdam,

4.  Franz  Frank,  geboren  am  26.  September  1850  zu  Landstreichen  und  Koöniglich  preußischer  Re.  20.  Juli
Schuhmachergeselle,  Weißwasser,  Bezirk  Hohenstadt,  Mäh.  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
ren,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Breslau,
5.|  Eva  Stojanek,  un-geboren  am  10.  Mai  1861  zu  Brena,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re7.  Juli
verehelicht,  ohne  Bezirk  Bielitz,  Oesterreichisch-Schlesien,  Hlcrungs  Präsdent  zu|d.  J.

Stand,  ortsangehörig  ebendaselbst,  ppeln,

6.  Franz  Radtko,  Ar.geboren  am  15.  Dezember  1858  zu  Landstreichen,  Betteln  derselbe,  9.  Juli
beiter,  Byczyna,  Bezirk  Chrzanow,  Galizien),  und  Nichtbefolgung  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,  der  Reiseroute,

7.  Johann  Drin,  (geboren  am  6.  Mai  1852  zu  Friedeck,  Landstreichen  und  derselbe,  19.  Juli
Fleischer,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-Schlesien,  Betteln,  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,

8.[Wilhelm  Plachetka ,geboren  am  13.  Mai  1868  zu  Wscherau,Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.  desgleichen.
Schlossergeselle,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Plaß,  eben-  gierungs-  Präsident  zu

daselbst,  Hannover,

9.  Josef  Sedmih-=  Lgeboren  am  23.  März  1868  zu  Plattna,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
radsky,  Schrift.)Bezirk  Pisek,  Böhmen,  ortsangehörig
gießer,  zu  nter  Mesdling  bei  Wien,  Oesterreich,



10.  Franz  Triska,  geboren  am  8.  September  1858  zuldesgleichen,  Königlich  preußischer  Re.30.  Juni
Webergeselle,  Kazlan,  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  ierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
daselbst,  wohnhaft  zuletzt  zu  Bremer-  tade,

haven,  Bremen,

11.  Andreas  Ploß,  geboren  am  27.  (28.)  August  1864  zuldesgleichen,  derselbe,  7.  Juli
Färber,  Schönbach,  Böhmen,  ortsangehörig  d.  J.

ebendaselbst,

12.  Johann  Schneider  23  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be.17.  Juni
Messerschmied,  zu  Markt-Altheim,  Bezirk  Braunauf  Beleidigung  und  zirksamt  Schongau,  d.  J.

a.  Inn,  Oesterreich,  Widerstand,

13.]  Maria  Lissa,  Tagegeboren  am  12.  Dezember  1838  zudDiebstahl,  Landstrei-Königlich  bayerisches  Be=  5.  Juli
löhnerin,  Klein-Wiska,  Bezirk  Horowitz,  Böhmen,  chen  und  Führung  zirksamt  Sulzbach,  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,  falscher  Legitima- 



 

 

 

 

tionspapiere,
        <pb n="333" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    —  Grund  .  des
  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.
—  des  Ausgewiesenen.  "  beschlossen  hat.

    des Ausgewiesenen  beschlossen  hat  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

14.  Anton  Cerny,  geboren  am  7.  März  1851  zu  Prag,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-.  Juli
Seilergehülfe,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  zirksamt  Vilsbiburg,  d.  J.

15.  Anton  Kalny,  18  Jahre,  geboren  zu  Bukownik,  Bezir  Betteln  im  wieder-dasselbe,  desgleichen.
Seilergehülfe.  Schüttenhof  Böhmen,  ortsangehörig  holten  Rückfall,

ebendaselbst,

16.  Johann  Rappl,  geboren  am  9.  Dezember  1861  zu  Frei-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be.  10.  Juli
Schuhmacher,  stadt,  Ober.  Oesterreich,  ortsangehörig  Betteln,  zirksamt  Deggendorf,  d.  J.

zu  Frankenmarkt,  Bezirk  Vöcklabruck,
  ebendaselbst,

17.  Mathias  Gurtner,  34  Jahre,  geboren  zu  Obernberg,  Bezirk|Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be.12.  Juli

Deichgräber,  Ried,  Oesterreich,  ortsangehörig  zu  unbefugtes  Messer=  zirksamt  Eggenfelden,  d.  J.
Roßbach,  Bezirk  Braunau,  ebendaselbst,  tragen.

18.  Viktor  Löffelmann,,52  Jahre,  geboren  zu  Bergstadt,  BezirksLandstreichen  und  dasselbe,  desgleichen.
Schuhmacher,  Schüttenhofen,  Böhmen,  ortsangehörig  Betteln,

ebendaselbst,

19.  Margarethe  Hollen  geboren  1850  zu  Embrach,  Kanton  Zü-Diebstahl  und  ge-Königlich  württembergi-9.  Juli
weger,  unverehe=  rich,  Schweiz,  ortsangehörig  eben.!  werbsmäßige  Un=  sche  Regierung  des  b.  J.
licht,  Nähterin,  daselbst,  zucht,  Necker  Kreises  zu  Ludwigsburg,


20.  Johann  Faltin,  (63  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Betteln  Großherzoglich  badischer|15.  Juli
Bäcker,  zu  Birkau,  Bezirk  Klattau,  Böhmen,  und  Gebrauch  fal.  Landeskommissär  zus  d.  J.
scher  Legitimations-Mannheim,
papiere,

21.  Julius  Alfred  Ger-31  Jahre,  geboren  und  ortsangehörigBetteln  im  wiederholGroßherzoglich  oldenbur.  9.  Juli

ber,  Hutmacher,  zu  Biel,  Kanton  Bern,  Schweiz,  ten  Rückfall,  gisches  Staatsministe=  d.  J.

22.

23.
24.

25.

26.

27.

28.

29.

Franz  Bronner,
Schlosser,

Marie,  Jurliette
Topin,  Näherin,
Angelo  del  Favero,
Erdarbeiter,.

Leon  Boulet,
Dienstknecht,

Isaak  Rueff,  Handlungsreisender,


Andreas  Hans,
Sesselmacher,

Josef

Tagner,

Martial  Dufin,
Kesselschmied,

Herzog,

 

 

geboren  am  10.  Mai  1865  zu  Rosheim,
Elsaß-Lothringen,  durch  Option
Franzose,

geboren  am  20.  Januar  1863  zu  Laon,
Frankreich,

17  Jahre,  aus  Valle  de  Gadone,  Provinz
  Belluno,  Italien,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  29.  Oktober  1863  zu
Bojean,  Frankreich,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  28.  März  1852  zu  Altkirch,
  Elsaß-Lothringen,  durch  Option
Franzose,  ortsangehörig  zu  Besancon,
Frankreich,

geboren  am  18.  August  1835  zu  Lampertheim,
  Unter-Elsaß,  durch  Option
Franzose,

geboren  am  19.  März  1866  zu  Liestal,
Kanton  Baselland,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  8.  November  1866  zu  Droux,
Bezirk  Haute  Vienne,  Frankreich,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

Landstreichen,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und
grober  Unfug,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

rium,  Departement  des
Innern  zu  Oldenburg,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präfsldent
  zu  Colmar,
derselbe,

derselbe,

derselbe,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

23.  Juli
d.  J.
desgleichen.

31.  Mai
d.  J.

6.  Juli
d.  J.
7.  Juli
d.  J.
15.  Juli
d.  J.

17.  Juli
d.  J.

24.  Juli
d.  J.

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="334" />
        <pb n="335" />
        —  319  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Präunmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.
XIV.  Jahrgang.

Inhalt:  1.  Bank-Wesen:  Aufruf  und  Einziehung  der  Ein-  3.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
hundert-Mark-Noten  der  Kommerzbank  in  Lübeck  Seite  319  Reichsgebiete..  3  320
2.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung;  —  Aufhebung
  eines  Konsulas  320

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  13.  August  1886.  Z33.

 

 

 

 

 

 

1.  Bank-Wesen.

Bekanntmachung,
betreffend
den  Aufruf  und  die  Einziehung  der  Einhundert-Mark-Noten  der  Kommerzbank  in  Lübeck.

 

Auf  Grund  des  §.  6  des  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  hat  der  Bundesrath  den  Aufruf  und  die  Einziehung
  der  von  der  Kommerzbank  in  Lübeck  unterm  1.  Januar  1875  ausgegebenen  (grünen)  Einhundert-Mark-Noten
  mit  folgenden  Maßgaben  angeordnet:  -
1.  Der  Aufruf  ist  im  laufenden  Jahre  und  zwar  in  angemessenen  Zwischenräumen  zweimal  und  im
Laufe  der  Jahre  1887,  1888  und  1889  mindestens  je  zweimal  bekannt  zu  machen
im  Deutschen  Reichsanzeiger,
in  der  Hamburger  Börsenhalle,
in  den  Lübeckischen  Anzeigen,
in  der  Lübecker  Zeitung,
in  der  Mecklenburgischen  Zeitung.
2.  Die  aufgerufenen  Noten  können  vom  Tage  der  ersten  Bekanntmachung  bis  zum  1.  Februar  1887
sowohl  bei  der  Kasse  der  Kommerzbank  in  Lübeck,  als  bei  der  Deutschen  Bank  in  Berlin  gegen
Baargeld  umgetauscht  werden.
3.  Nach  dem  1.  Februar  1887  hören  die  mit  der  Firma  der  Kommerzbank  in  Lübeck  umlaufenden
Noten  auf,  Zahlungsmittel  zu  sein;  dieselben  behalten  jedoch  die  Kraft  einfacher  Schuldscheine
und  werden  als  solche  bei  der  Kasse  der  Kommerzbank  in  Lübeck  bis  zum  Ablauf  des  Jahres  1889
eingelöst  werden.

51
        <pb n="336" />
        4.  Die  bis  zum  Ablauf  der  letztbezeichneten  Frist  nicht  zur  Einlösung  gelangten  Banknoten  sind  auch

als  einfache  Schuldscheine  präkludirt.

Berlin,  den  8.  August  1886.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
v.  Boetticher.

 

2.  Konfulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  Kempermann

in  Manila  unter  Verleihung  des  Karakters  als  General-Konsul  zum  Konsul  des  Reichs  in  Söul  für  Korea
zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  Zäringer  in  Volo  ist  auf  seinen  Antrag  die  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst
ertheilt  worden.

 

Des  Konsulat  des  Reichs  in  San  Diego  (Vereinigte  Staaten  von  Amerika)  ist  aufgehoben,  und  der  das
Territorium  Arizona  und  die  kalifornischen  Counties  San  Diego,  San  Bernardino  und  Jego  umsassende
Amtsbezirk  desselben  dem  Kaiserlichen  Konsulate  in  San  Francisco  zugewiesen  worden.

3.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  Ausweisung  descAusweisungsbeschlusses
  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  Ausweisungsbeschlusses.


1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

 

beiter,  Lipno,  Gouvernement  Plock,  Russisch-  holten  Rückfall  (1

a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Rybicki,  Ar-36  Jahre,  geboren  zu  Mniezinek,  Kreisf  Diebstahl  im  wieder-Königlich  preußischer  Re-/3.  August

Polen,  ortsangehörig  zu  Dobrzejewice,  Jahr  Zuchthaus  laut  Marienwerder,
ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  zu  BocErkenntniß

rowno,  Kreis  Thorn,  Preußen,

vom

7.  August  1885),

gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
        <pb n="337" />
        321

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

      Grund  .  des

  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.

  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Lajos  (Ludwig)  Dia  -geboren  1863  zu  Oermezö,  Komitats Landstreichen,  Bet-  Königlich  preußischer  Re-30.  Juli
mant  (alias  San.  Zemplin,  Ungarn,  ortsangehörig  eben.  teln,  Gebrauch  fal  gierungs=  Präsident  zud.  J.
dor  Sulkowsky),  daselbst,  scher  Legitimations.  Potsdam,

Schneidergeselle,  papiere  und  falschen
Namens,

3.  Alois  König,  Schnei-geboren  am  21.  Juni  1840  zu  Mißlitz,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.13.  März

dergeselle,  Kreis  Znaim,  Bezirk  Kromau,  Mähren,  gierungs  =  Präsident  zuf  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Frankfurt  a.)/O.,

4.  Andreas  Woznicag#eirca  50  Jahre  alt,  geboren  und  ortsan-Landstreichen  und  HKöniglich  preußischer  Re-12.  Juli
Steinschärfer,  gehörig  zu  Trzebonia  bei  Mislinice,  Betteln,  gierungs  Präsident  zud.  J.

alizien,  ppeln,

5.Wilhelm  Hosack,  geboren  am  28.  Mai  1839  zu  Maffers-Oiebstahl  und  Betteln  Königlich  preußischer  Re.  26.  Juli
Schuhmacher,  dorf,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,  im  wiederholten  Rück  gierungs  =  Präsident  zuf  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,  fall,  iegnitz,

6.  Johann  Reil,  Fa-geboren  am  25.  Dezember  1839  zu  Kö-Landstreichen  und  Bet.  derselbe,  30.  Juli
brikarbeiter,  niginhof,  Böhmen,  ortsangehörig  eben.  teln  im  wiederholten  d.  J.

daselbst,  Rückfall,

7.  Selma  Hladina,  geboren  am  11.  August  1862  zu  Fried-Sittenpolizei  =  Kontra-derselbe,  4.  August
unverehelichte  Arbei.  land,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Groß.Hention,  d.  J.
terin,  Poric,  Bezirk  Neustadt,  ebendaselbst,

8.  Julius  Boslow,  geboren  am  9.  Juli  1857  zu  Riga,  Ruß-Betteln  im  wieder-Königlich  preußischer  Re10.  April
Sattlergeselle,  land,  ortsangehörig  ebendaselbst,  holten  Rückfall,  Lierungs  Präsident  zu  d.  J.

Snabrück,

9.  Louis  Victor  St.geboren  am  22.  März  1857  zu  New.  Landstreichen,  Königlich  preußische  Re-2.  August
Claire,  Lootse,  Vork,  Nordamerika,  gierung  zu  Trier,  d.  J.

10.  Alexander  Heinrich,  geboren  am  10.  Februar  1850  zu  Wien,  Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Strau-11.  Juni
Müller,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  bing,  Bayern,  d.  J.

11.  Johann  Navrkal2  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen,  Großherzoglich  badischer]1  1.  Juli
Schneider,  Kamenika,  Bezirk  Iglau,  Mähren,  Landes  ommissär  zu  d.  3S.

Karlsruhe,

12.  Friedrich  Theodorsgeboren  am  26.  Dezember  1844  zu  Landstreichen  und  Herzoglich  sächsisches  Land-15.  Juli
Emil  Moeller,  Belfort,  Frankreich,  wohnhaft  zuletzt  in  Betteln,  rathsamt  zu  Gotha,  d.  J.
Handarbeiter,  Erfurt,  Preußen,

13.  Josef  Wilda,  Kom-geboren  am  16.  Mai  1855  zu  Melnik,  Landstreichen,  Bet-  Fürstliches  Landrathsamt  /23.  Juli
mis,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  teln,  Anfertigung  und  zu  Gera,  d.  J.

Führung  falscher  Legitimationspapiere,

14.  Juan  Brito,  Maler,  1  Jahre,  geboren  zu  Hermigua,  BezirksLandstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-30.  Juli
Santa  Cruz  de  Teneriffe,  Canarische  dent  zu  Metz,  d.  J.
Inseln,

15.  Ludwig  Lehs,  Spin-geboren  am  1.  August  1865  zu  Hagenau,  desgleichen,  derselbe,  2.  August

ner,  Unter-Elsaß,  ortsangehörig  zu  Rheims,  d.  J.

 

Frankreich,

 

 

 

 

Dem  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Schleswig  vom  27.  Juli  v.  J.  aus  dem  Reichsgebiet  ausgewiesenen
  Schuhmacher  Anton  Cermak  (Central-Blatt  für  1885  Seite  394  Z.  10)  ist  die  Erlaubniß  zur  Rückkehr  in  das  Reichsgebiet
  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="338" />
        <pb n="339" />
        Zentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

XIV.  Jahrgang.

 

1

Berlin,  Freitag,  den  20.  August  1886.

No.  34.

 

 

 

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Bestellung  eines
Konsular-Agenten;  —  Ermächtigung  zur  Vornahme  von
Civilstands-Akten;  —  Exequatur-Ertheilung  Seite  323

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Juli  18868.  ....  ....  324

 

3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs
vom  1.  April  bis  Ende  Juli  1886  326
4.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Bestellung  eines  Stations-Kontroörs
  327
5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete  327

 

1.  Konsulat-Wesen.

Der  Konsular-Agent  Smith  in  Strömstadt  ist  gestorben.  An  seiner  Stelle  ist  Herr  J.  H.  Sylvander
von  dem  Kaiserlichen  Konsul  Kjellberg  in  Gothenburg  zum  Konsular-Agenten  in  Strömstadt  bestellt  worden.

 

Dem  Kaiserlichen  Geschäftsträger  Freiherrn  von  Gutschmid  zu  Madrid  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  die  Zeit  der
Führung  der  gesandtschaftlichen  Geschäfte  in  Spanien  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige
Eheschließungen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Deu  zum  Königlich  koreanischen  Konsul  für  Deutschland  mit  dem  Sitz  in  Hamburg  ernannten  Kaufmann
H.  C.  Eduard  Meyer  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

52
        <pb n="340" />
        324

2.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Evert.
—
    Sonstige  bindlich.
  Bezeichnung          Grund. Reserve..  Noten-  Gegen  Ungedeckte-  Gegen  täglich  fällige  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  besten
2  der  30.  Junis  dbeckte  30.  Jum  2  ge30.  Juni  30.  Juni  30.  Juni]  der  30.  Juni  ausweitergebenen
2  Banken.  Kapital.,  Fonds. umlauf. N1886.Noten.  1886.  Verbindlich  1886. Kündigung.1886..  Paffiva.  1886.  weitergebenen=inländischen=Wechseln
  Verbindlich    inländischen=Wechseln
  keiten.  Künfigungs=frist  Inländischen
Wechseln,
1.  2.  3.  4  F.  6.  7.  8.  9.  10.  18.  18.  14.  16.  16.  17.
1 Reichsbank  22  398|  811  904—  9822604  46  050—129790|268  907  —  5086  —  560—  947s1  223  769—1042009  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3000  600  2524—  371  11|—  45%  %  78  —  18—  11  23—  301  71
3 Kölnische  Privatbark  3000  750  1  870|  1211  ½  341—  81111926—  152  20  —  7913.—  109  144
4 Magdeburger  Privatbank  3000  603  2209—  13  1  170  4K.  1  581+  322  71314  35  327—  13  7433+  331  121
Danziger  Privat-Aktien-5
  Danziger  .  3000  750  2465—  384  12711.  *  496—  113  6718  397  970  K  6166  399  615  401
6 Provinzial    Aktien-Bank-  des
Großherzogthums  Posen.  3000  7500  1723—  177|  1133/—  31  —  7  1557—  34  421—  3  7114  221  398
Hannoversche  Bank.  .  .  1230001  12001  4347-  4011  28934  2801  5587  4169  42  —  58  1485—  6025081—  240  864
8 Frankfurter  Bank  17  143  3966  10  632—  7  6  662  +  1144%  4747  211  2599—  408  2218#  14566  41305|=  59  1  929
9 Bayerische  Notenbank  75001  11341  30528257□496P6514  16814.  201  3577—  846  84  589—  617|]  1116
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden. 30  000  4039  42  166—  69160|17742  144153  184  2386  895—  10  47q  1770
11.Leipziger  Kassenverein  3000  235  2739—  217  1  040—  190  1905  117  303—  39  120  30  8  302  109  25
12 Chemnitzer  Stadtbank  510  127  504—  4  155—  27  68  4  32284+  260  80—  70|  4  573|-—  190  469
13 Württembergische  Notenbank  9 000  5641  19  5214  1391  99234  11  528  —  256  108/4.  38  38433  30  105—  46  10os
14  1  Badische  Bank.  .  ...  9000  153444  S0S4941  —  370  —  40023205  6446  2155
15  Bank  für  Süddeutschland  319  11|  596  100.—  9  —  487+—  4  32914—  5999  9  171
16Braunschweigische  Bnk.10500  43o  2474—  25316611—  321460  263  13344  83  179.  716377/1.  606  958
17 Kommerzbank  in  Lübek.  2400  0  93—  25—  —  3711  4  2543  316—  2031  4—  6738485—
18 Bremer  Bark  16  607  8392  3726  —  1672193.—  265  332  300  139491513  78—  21005584/—  1590  793
I
Zusammen .268332419251000614—106669139440—128052303246—469041977—3249«11140—u731667234—11570621398
Bemerkungen.
Zu  Spalte  57:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  =  676  868  100  4
.  200  —  203  000  .4  (lbei  der  Bank  Nr.  6),
500  —  53  657  000  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  6,  8,  10,  11),
.  1000  =  268  046  5004  «  -  1,6,8.
Zu Spalte 9Nr.8*:Darunter 135100 M noch nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  9  15*:  "  94  320  4  -  Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="341" />
        Wesen.
banken  Ende  Juli  1886,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1886.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

325

 

 

 

 

 

 

—.—
1½
Metall.  Gecken,  Reichs. Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gehen    Summe  Gegen
30.  Juni  kassen. 30.  Juni anderer 30.  Juni Wechsel.  30.  Juni Lombard.30.  Juni Effkekten.30.  Juni  30.  Juni  der  30.  Jun
Bestand..  1886.  Jscheine.  1866.  JBanken.  186.  1886.  1886.  1386.tiva.C.  Aktiva.  1886.


18.  20.  )  .22 .23.,  ——  26.  ..  27.  .  28.  29.  20.  31.  32.  33.  34
734  977  25768118689+  11831119111  596  31  26 786-13 064  1227  231044623
10394.  27  13  10  30||  320|]  926  85  29910  46  1 064  356  44  10  337—  316 2
————  16  4  :—  33  5935—  44  454  —  152  46-  1  814  536  Soss  100
794  13  35/  10  si  383  3  956  216  ——  1460  195  146—  30  7528  +  228
1 002  5—  —  19—  2381  6  361  4  438  5 815 - 190  24—  12  10899  +  6614411  6
57  136  1+  1  12|—  11  492  +  376  1221/7  22—  —  4444  137  7233—  2096
15361  —  148  37—  19  131  —  5144778  —  95  1060  4  21  935  +  6524  6  55S  240
3775—  752  586—  49  137—  350  7978+  717  2399  15  4539  21  30211#  252  41 906—  58
32  140  724  32  —  23  3  205—  54 44099+  272  1736—  31  1401  109  1223+  52845899—  617
ie  520  +  137  5  76—  7299  529811  1884  2322  1255  3221  347  6645+  70  68965  479
998  1    661  30  4 081 + 329  118382—  220  —  1  113+  69  8  302  —  1os  11
1801  —  46  16  635  144  134  3252  1  193  138.  3  27.  32  5602  61  4573  +  19012
79568—  1924  33  46  16074  24649  —  214  3090  +.  22  551/..  75  477+ 3  105—  46
4207  107  43  so—  69  I17162  1.  836  —  351  -  2  1659—  190023905+  6464
5181—  134  27—  6  50|.  105  1  + 418  846  108  40840+  1  2  833—  888  3291—  599  15
635  67  11  10  167—  94  7273+  1098  1  558  +  70  693+  612  6  191—  1120  16  528  4  73116
488  39  5-336  21644  148  602  468  14104  262  2169  122  6833  512
1343  4  359  73  61  1111  9803324  1445  1904—  99  1  320  —  69  552—  3636041—  1551
    
815  671  28  478  19  8499  1  2026050  82223  70  106  58  330  808  1673  143  -116821



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

52
        <pb n="342" />
        326

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1886  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1886.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-
  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  Einnahme  beträgt  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  mehr
Einnahmen.  obengenannten  (Spalte  4 ) weniger
M  M  M
1.  2.  3.  4  5.  6.
Zölle  .........  80  746  311  84  655  80661  656676434  043—+  4227  613
Tabacksteuer  .........  2260  946  69  565  2  191  381  2018  994  172  387
Rübenzuckersteuer  3  37823  236—  37  823  233—  71512  515—  33689  282
Salzsteur  10  944  636  9675  10934961110  528  O68  406  893
Branntweinsteuer  13  013  168  4  174  303  8838  865  8958  013—  119  148
Uebergangsabgabe  von  Branntwein  29  699  —  29  699  32528—  2829
Brausteuer  7  085  836  94  137  6991  699  6911  947—A—  79752
Uebergangsabgabe  von  Bier  665  023  —  665  023  579  788-  885  235
Summe  114  745  622  42255  5712  490  5333
Spielkartenstempel  —  —  237  403  234  134  *  3269
Wechselstempelsteuer  —  —  2171270  2242  270—  71000
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  1992000
b)  Kauf=  und  sonstige  Anschafungsgeschäfte
  ..  —  —  2538  639  2  118  061-I  2  785  136
e)  Loose  zu
Privatlotterien  —  —  372  558  -
Staatslotterien  —  —  1  465  496  1  555  811—  90  315

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juli  1886:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom    Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Ist Beginn   des    demselben  Eiinnahme  in  Differenz Spalten  2  3,
der  bis  zum  Schluß  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmern.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger
M  M
1.  3.  4.
Zölle  .  71  346  296  68  746  751  +  2599  545
Tabacksteuer  .  .......  1876247  1  803  130  73  117
Rübenzuckersteuer  50  401  383  27  089  280  23  312  103
Salzsteuer  11  696  925  11  444  269  252  656
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  .  14  183  157  13  344  532  838  625
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  6  496  651  6360  264  136  387
Summe  156  000  659  128  788  226  +  27  212  433.
Spielkartenstempel  343  158  329275  +  13  883
        <pb n="343" />
        327

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  sächsische  Zoll-Inspektor  Schade  zu  Dresden  den
Königlich  preußischen  Hauptämtern  zu  Burg,  Halberstadt,  Magdeburg,  Salzwedel  und  Stendal,  sowie  dem
Herzoglich  anhaltischen  Hauptamte  zu  Dessau  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Magdeburg,  vom
1.  August  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
6  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
9  run  Ausweisung  Aubn  nas
.  eisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung  beschlossen  hat.  teschlußes

1.  2.  l  3.  4.  ..  6.
Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  August  Adam,  Zi-30  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re=30.  Juli
geuner,  zu  Kattendorf,  Bezirk  Neutitschein,  gierungs  =  Präsident  zud.  J.
Mähren,  Oppeln,

2.  Anna  Adam,  Zigeu-80  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
nerin,  zu  Klokotschow,  Oesterreich,

3.  Julianna  Adam,  Zi--30  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
geunerin,  zu  Gräbowka,  Oesterreich,

4.  Katharina  Chri=  24  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
stoph,  Zigeunerin,  e:  Bezirk  Mährisch-Ostrau,

esterreich,

5.Franz  Kopyto,  Zi-16  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
geuner,  7  Ultendorf  Bezirk  Römerstadt,

Mähren,

6.  Pauline  Kopyto,  33  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Zigeunerin,  Altendorf,  Bezirk  Römerstadt,

Mähren,
7.  Albert  Groß,  Weber,  geboren  am  21.  Januar  1844  zu  Kut--Diebstahl,  Land-  derselbe,  12.  Juli
telberg,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch  streichen  und  Betteln,  d.  J.
Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

8.  Josef  Balczarik,  geboren  am  10.  Februar  1866  zu  Gratz,Landstreichen,  derselbe,  22.  Juli
Schuhmachergeselle,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Z„  Z  d.  J.

9.  Peter  Harmacek,  sgeboren  am  29.  Juni  1848  zu  Prestic,  Landstreichen  und  Ge-  Königlich  preußischer  Re-15.  Juli
Bankbeamter,  Kreis  Pilsen,  Böhmen,  ortsangehörig  brauch  eines  gefälsch=  gierungs  =  Präsident  zud.  J.
ebendaselbst,  ten  Kegitimationspa-  Hannover,

piers,

10.  Johann  Roth,  Tage-geboren  am  25.  August  1866  zu  Winter-Landstreichen,  Füh=  Königlich  bayerisches  Be-  26.  Juli
löhner  (Schuh-  berg,  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,  orts-“  rung  gefälschter  Legi.  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.
macher),  angehörig  ebendaselbst,  mationspapiere  und

unerlaubte  Rückkehr
nach  Bayern,
11.  Josef  Jelinek,  54  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Betteln  im  wieder-Königlich  bayerisches  Be-desgleichen.

Maurer,

 

zu  Hussinez,  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,

 

holten  Rückfall,

 

zirksamt  Vilsbiburg,
        <pb n="344" />
        328

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

  —  Grund  .  des

3  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs

5  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  besclossen  hat.  beschlusses



1.  2.  3.  4.  5.  6.

12.  David  Hygiens  (geboren  am  5.  August  1859  zu  Brook-Landstreichen  und  (Königlich  sächsische  Kreis-22.  Juli
(Higuigns),  Seil-  lyn,  Nord-Amerika,  Betteln,  hauptmannschaft  Leipzig,  d.  J.
tänzer,

13.  Marie  Dittrich,  geb.geboren  am  23.  Dezember  1853  zu  Landstreichen,  Königlich  sächsische  Kreis.23.  Juli
Holay,  Fabrikarbei.  Raudnitz,  Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,  hauptmannschaft  Bautzen,  d.  J.
terin,  ortsangehörig  zu  Lobendau,  Bezirk

Schluckenau,  Böhmen,

14.  Franz  Müller,  geboren  am  24.  Februar  1860  zu  Turn,  Landstreichen  und  un-  dieselbe  Behörde,  24.  Juli

Schuhmachergeselle,  Bezirk  Teplitz,  Böhmen,  ortsangehörig  erlaubte  Rückkehr  nach  d.  J.
sssbereinsiedel  Bezirk  Schluckenau,  Sachsen,
öhmen,

15.  Kaver  Müller,  geboren  am  13.  Juni  1867  zu  Teger-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-6.  Auguft
Eisengießer,  felden,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  orts-  dent  zu  Metz,  d.  J.

angehörig  ebendaselbst,

16.|  Franz  Davillé,  (geboren  am  24.  November  1820  zu  Metz,  desgleichen,  derselbe,

Schauspieler,

 

 

Lothringen,  durch  Option  Franzose,

 

10.  August
d.  J.

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="345" />
        —  329  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

    

 

 

 

 

 

      ..

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  August  1886.    35.

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung;  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
—  Exequatur-Ertheilungen  Seite  329  Reichsgebiete  330

2.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Uebersichtskarte  der  überseeischen
  Post-Dampfschiffslinien  im  Weltpostverkehr  330

 

 

1.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  a.  i.  in  New
York,  Legationsrath  Dr.  Freiherrn  von  Heyking  zum  Konsul  des  Reichs  in  Valparaiso  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  J.  C.  Glade  in  Honolulu  ist  auf  seinen  Antrag  die  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst
  ertheilt  worden.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  Kaufmann  Karl  Gerhard  Behrends-Schmidt  in  Frankfurt  a./M.  als  Königlich  belgischer
Vize-Konsul  daselbst
und
dem  Kaufmann  Julius  C.  Eversmann  in  Düsseldorf  als  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  daselbst.

 

53
        <pb n="346" />
        —  330  —

2.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Bekanntmachung.
Uebersichtskarte  der  überseeischen  Post-Dampfschiffslinien  im  Weltpostverkehr.

In  Reichs-Postamt  ist  die  Uebersichtskarte  der  überseeischen  Post-Dampfschiffslinien  im  Weltpostverkehr,  unter
Berücksichtigung  der  neuen  deutschen  Post-Dampferlinien  nach  Asien  und  Australien,  in  einer  neuen  Auflage
bearbeitet  worden,  welche  ein  Bild  des  gegenwärtigen  Umfanges  des  Weltpostvereins  und  der  Postverbindungen
nach  den  außereuropäischen  deutschen  Konsulatsorten  liefert.

Der  Karte  ist  ein  Verzeichniß  der  in  Betracht  kommenden  Post-Dampsschiffslinien  unter  Angabe  der
den  Betrieb  wahrnehmenden  Schiffahrtsgesellschaften,  der  Anlegehäfen,  der  Entfernungen  in  Seemeilen  von
Hafen  zu  Hafen  und  der  planmäßigen  Ueberfahrtsdauer  beigegeben.  Die  Dampferlinien  sind  je  nach  der
Nationalität  der  Schiffe  mit  verschiedenartigen  Zeichen  angegeben,  und  zwar  diejenigen  der  deutschen  Reichs-Postdampfer
  roth,  die  der  fremden  Schiffe  schwarz.

Die  Karte  kann  durch  Vermittelung  der  Postanstalten  des  Reichs-Postgebiets  von  dem  Kursbüreau  des
Reichs-Postamts,  sowie  im  Wege  des  Buchhandels  von  der  Verlagsbuchhandlung  von  Julius  Springer  in
Berlin  N.,  Monbijouplatz  Nr.  3,  zum  Preise  von  1  X  für  das  Exemplar  bezogen  werden.

Berlin  W.,  18.  August  1886.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Postamts.
von  Stephan.

 

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

    Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  w  Behoͤrde,  welche  die  
    Grund  Ausweisung  de Ausweisungs= beschlusses  
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrasung.  beschlossen  hat.  Ausweisungs = beschlusses.
I.  2.  l  3.  4.  ..  6.

 

 

 

 

 

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesesbuchs:
geboren  am  24.  Juni  1849  zu  Trata,  Landstreichen  und  (Königlich  preußische  Re-*—



.Johann  Tratnik

alias  Michalewicz,
Bildhauer,

.Demian  Ponoma-=renko

  (Polamerenke),
  Arbeiter,
Anton  Schindler,
Tischlergeselle,

.Marcus  Rosenzweig,

  Schüler,

 

Bezirk  Krainburg,  Krain,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  1859  zu  Jewgenicka,  Gouvernement
  Cherson,  Rußland,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  13.  Juni  1851  zu  Buchelsdorf,
  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  1.  Dezember  1870  zu  Bartfa,
Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

Betteln,

Landstreichen  und  Angabe
  eines  falschen
Namens,

Diebstahl,  Landstreichen
  und  Betteln,

Landstreichen,

 

gierung  zu  Posen,
dieselbe  Behörde,

Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zud

Breslau,
Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu

 

Oppeln,

 

13.  August
d.  J.

desgleichen.

12.  August
.  J.

17.

Juli
d.  J.
        <pb n="347" />
        331

 

 

 

 

10.

11.

12.

13.
14.

15.

16.

17.

18.

Rudolf  Zazobcky,
Kupferschmied,

Franz  Kraupner
Stellmachergeselle,

Josef  de  Vries,
Handelsmann,

Anton  Jaczinsky
(Juczinsky),  Arbeiter,


Rosette  Fromm
(From)  geb.  Mayer,
Handelsmannsfrau,

Ignaz  Haid,  Bergmann,


Franz  Aiterwegmaier,
  Bäckergeselle,


Wenzel  Hnat,  Schuhmacher,


Franz  Letzbor,
Maurer,

Franz  Totzauer,
Bäcker,

a)  David  Meyerowiecz,
  Schneider,

b)  dessen  Ehefrau
Fanny  Meperowiecz
  geb.  Berlinsky,


Berek  Pelta,  Zehngebotschreiber,



David  Gold,

Tapezier,

 

Der  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten
gewiesene  (Central-Blatt  für  1884  Seite  224  Z.  9)  heißt  nicht
zu  Courcelles,  Kanton  Neuchatel,  Schweiz,  geboren.

 

ebendaselbst,

geboren  am  25.  Mai  1869  zu  Kiew,
Bezirk  Kiew,  Rußland,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  10.  August  1860  zu  Welletschin,
  Bezirk  Podersam,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  12.  Oktober  1842  zu  Schoonhoven,
  Holland,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  1864  zu  Zorisky,  Russisch-Polen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  17.  März  1846  zu  Wehr,
Kreis  Mayen,  Regierungsbezirk  Koblenz,
ortsangehörig  zu  Bourtange,  Gemeinde
Vlagtwedde,  Niederlande,

geboren  am  15.  August  1840  zu  Bach,
Bezirk  Reutte,  Tirol,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  31.  März  1844  zu  Kremsmünster,
  Bezirk  Steyer,  ortsangehörig
zu  Ried,  Bezirk  Steyer  in  Oesterreich,

38  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Wescherau,  Bezirk  Mies,  Böhmen,
geboren  am  6.  März  1859  zu  Salmendorf,
  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Hainspech,  Bezirk
Schluckenau,

geboren  am  25.  August  1861  zu  Chiesch,
Bezirk  Luditz,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

a)  47  Jahre,

b)  41  Jahre,
geboren  zu  Praschki,  Kreis  Wielun,
Gouvernement  Kalicz,  Rußland,

50  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Driatoszyn,  Kreis  Wielun,  Rußland,
geboren  am  1.  Februar  1863  zu  Jablunkau,
  Oesterreichisch-Schlesien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

Namens  und  Gebrauch
  falscher  Legitimationspapiere,

Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,
Landstreichen,

eines

Nichtbeschaffen

Unterkommens,

Landstreichen,

Betteln  im  wiederhol- 



ten  Rückfall,
Landstreichen,  Betteln
  und  Führung
eines  falschen
Namens,
Landstreichen,
Landstreichen  und
Betteln,
Betteln  im  wiederholten
  Rückfall  und
Sachbeschädigung,
Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,
Landstreichen,

 

 

Oppeln,
derselbe,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Stade,

derselbe,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Osnabrück,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Friedberg,

Stadtmagistrat  Passau,
Bayern,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,
Königlich  sächsische  Kreiswauptmannschaft
  Dresen,



Königlich  württembergische
  Regierung  für
den  Donankreis  zu  Ulm,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

derselbe,

derselbe,

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum

2  —  *  –  Grund  .  des

B  Ausweisung  Ausweisungs

des  Audgewiesenen.  der  Beftrafung.  eschoffen  hat  eschluffel.

—

1.  2.  3.  4.  5.  6.

5.  Johann  Stepanek,  geboren  am  16.  Mai  1853  zu  Kropin,Landstreichen,  Füh-  Königlich  Freußischer  Re.22.  Juli
Schneidergeselle,  Bezirk  Kremsier,  Mähren,  ortsangehörig  rung  eines  falschen  gierungs  =  Präsident  zu|  d.  J.

24.  Juli
d.  J.
8.  August
d.  J.
4.  August
d.  J.
5.  August
d.  J.

desgleichen.

20.  Juli
d.  J.

24.  Juli
d.  J.
.Juli
J.
.Juli
J.
23.  Juli
J.

4.  August
d.  J.

desgleichen.
12.  August
d.  J.

—

 

zu  Metz  vom  31.  Juli  1884  aus  dem  Reichsgebiet  Aus-Albert
  Dozetro,  sondern  Albert  Droz  und  ist  am  21.  Mai  1855

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="348" />
        <pb n="349" />
        Deutsche  Reich.

—  333  —

für  das

Herausgegeben

Zentral-Blatt

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  September  1886.  9S36.
Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Zuweisung  eines  Amts-Einnahmen
  des  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  Juli  bezirks;  —  Exequatur-Ertheilunggen  334
.............  Seite  333  4.  Polizei-  *  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  1886 Millitär  Wesen:  Aenderung  der  Landwehr-Bezirks-Ein-  Reichsgebiete  335
.  .  .  334

theillung

 

1.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  Juli  1886.7)

 

Bezeichnung

Einnahme
vom  Beginn  des
Etatsjahres  bis  zum

 

Einnahme
in  demselben  Zeit-Mithin

  im  Etatsjahre
  1886/87

 

 

der  Schlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
obengenannten  jahres  —  weniger
Einnahmen.  Monate  jah  g
M  M  M
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  57  522  560  55  059  505  +  2  463  055
15  128  600  15  469  000““)  —  340  400

Reichseisenbahn-Verwaltung.

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central--Blatt  für  1886  Seite  326.
*  )  Die  definitive  Einnahme  betrug  im  Vorjahre  33  886  weniger.

 

54
        <pb n="350" />
        —  334  —

2.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Nachdem  die  Verlegung  des  Stabsquartiers  des  1.  Bataillons  (Nassau)  1.  Nassauischen  Landwehr-Regiments
  Nr.  87  von  Nassau  nach  Oberlahnstein  zum  30.  September  d.  J.  angeordnet  und  zu  dem  gleichen
Zeitpunkt  dem  genannten  Bataillon  die  Bezeichnung  1.  Bataillon  (Oberlahnstein)  1.  Nassauischen  Landwehr-Regiments
  Nr.  87  beigelegt  worden  ist,  wird  die  dem  §.  1  Th.  I.  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875
als  Anlage  1  beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  (Central-Blatt  1875,  S.  609/626)  auf
Seite  618  an  der  durch  die  Bekanntmachung  vom  16.  Februar  d.  J.  (Central-Blatt  1886,  S.  38)  abgeänderten
  Stelle  berichtigt,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„  Landwehr  Bundesstaat
Armee-  Infanterie-  Landwehr  Verwaltungs=  (bezw.  Aus=  (in  den  Königreichen
undd

Korps.  Brigade.  hebungs-)  Bezirke.  sn  zäs  botn.
Regiment.  Bataillon.  Reg.--Bezirk.
XI.  41.  1.  Nassauisches  1.  (Oberlahn=  Untertaunuskreis.  Königreich
Nr.  87.  stein).  Unterlahnkreis.  Preußen,

Kreis  St.  Goarshausen.  R.-B.  Wiesbaden.

Unterwesterwaldkreis.  ·

Berlin,  den  2.  September  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

3.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen
Konsuls  Riedel  den  Kaufmann  Jochim  Hinrich  Thies  zum  Konsul  in  San  José  de  Cuͤcuta  (Columbien)  zu
ernennen  geruht.

 

Dem  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  Konsulats  zu  Bordeaux  ist  das  De  partement  der  Charente  zugetheilt
worden.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  General-Konsul  der  Argentinischen  Republik  für  das  Deutsche  Reich  mit  dem  Sitze
in  Hamburg  ernannten  Herrn  Carlos  Vega  Belgrano

und
dem  Herrn  Henry  Thomas  Carew  Hunt  als  Königlich  großbritannischer  Konsul  für  die  Provinzen
  Ost=  und  Westpreußen,  Posen  und  Schlesien  mit  dem  Amtssitze  in  Königsberg  i.  Pr.
        <pb n="351" />
        335

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

5    —  Hrund  Ausweisung  des Ausweisungsbeschlusses  

  des  Ausgewiesenen.  der  Beftrafung.  beschlossen  hat.  beschlafeh.

—W

1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Holub,  Streich-geboren  am  1.  September  1852  zul  Diebstahl  im  wieder-Königlich  sächsische  Kreis-/13.  Juli
hölzchenhausirer,  Krakowan,  Bezirk  Neubydzow,  Böh=  holten  Rückfall  1 hauptmannschaft  Leipzig,  d.  J.
men,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Jahr  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  10.
August  1885),
b.  Auf  Grund  des  s§.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Heinrich  Richardsgeboren  am  21.  Dezember  1849  zu  Basel,Diebstahl,  Land-  Königlich  preußischer  Res21.  August
Meister,  Schreiber  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,  streichen  und  Betteln,  gierungs-Präsident  zu|d.  J.
und  Cigarrenmacher,  Potsdam,

3.  Moses  Lewin,  Me-39  Jahre,  aus  Wilna,  Russisch-Polen,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-desgleichen.
chaniker,  gierungs  =  Präsident  zu

Breslau,

4.  Joseph  Jausa,  Schrei-geboren  am  19.  Mai  1860  zu  Smichow,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.10.  August
nergeselle,  Bezirk  Smichow,  Böhmen,  ortsange-  zirksamt  Deggendorf,  d.  J.

hörig  ebendaselbst,

5.  Wenzel  Spacek,  Fgeboren  im  September  1840  zu  Dobruszka,  Landstreichen  und  HKöniglich  sächsische  Kreis-2.  August
Tischlergeselle,  Beiirr  W  Böhmen,  ortsangehörig  Betteln,  hauptmannschaft  Bautzen  J.

ebendaselbst,

6.  Jakob  Zellermayer,  geboren  am  26.  Mai  1849  zu  Tarnopol,  Betteln  im  wieder-Großherzoglich  hessisches19.  Juli
Hauslehrer,  Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst  holten  Rückfall,  Kreisamt  Mainz,  d.  J.

7.  Ferdinand  Noöl,6  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-3.  Auguft
Fabrikarbeiter,  Anould,  Frankreich,  dent  zu  Colmar,  d.  J.

8.  Josef  Scharfetter,  geboren  am  6.  Januar  1845  zu  Maria-desgleichen,  derselbe,  5.  August
Müller,  pfarr,  Bezirk  Tamsweg,  Salzburg,  d.  J.

Oesterreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

9.  Paul  Civit,  Erd-geboren  am  19.  März  1860  zu  Blanca-Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  21.  August

arbeiter,  fort,  Provinz  Tarragonien,  Spanien,  Betteln,  dent  zu  Metz,  d.  J.

 

 

 

ortsangehörig  ebendaselbst,

—

 

 

Der  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Wiesbaden  vom  17.  September  1884  ausgewiesene
Metzgergeselle  Wilhelm  Müller  (Central-Blatt  für  1884  S.  322  Nr.  7)  ist  nicht  zu  Olsoesollokozi,  sondern  zu  Preßburg,  Ungarn,
am  20.  Dezember  1856  geboren  und  hat  auch  die  Vornamen  Wilmes  und  Wolf,  sowie  den  falschen  Namen  Jofef  Lustig  geführt.
Die  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Colmar  vom  25.  April  1885  verfügte  Ausweisung  des
Eisengießers  Sebastian  Kniebiel  (Central-Blatt  für  1885  S.  208  Nr.  13)  ist,  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  Kniebiel
deutscher  Reichsangehöriger  ist,  zurückgenommen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="352" />
        <pb n="353" />
        —  337  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  September  1886.  9  317.
Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  2.  Konsulat-Wesen:  Entlafsung;  —  Ermächtigung  zur  Vordem
  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuer-  nahme  von  GCivilstands-Akternrn  338
stelleien  Seite  337  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete  339

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Die  Steuerämter  zu  Baldenburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Deutsch-Krone  und  zu  Uchte
im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Osnabrück  sowie  die  Zollabfertigungsstelle  am  Lehrter  Bahnhofe  zu  Berlin
sind  aufgehoben  worden.

Zum  1.  Oktober  d.  J.  wird  das  Hauptsteueramt  zu  Marienwerder  unter  Umwandlung  in  ein
Hauptzollamt  nach  Strasburg  i./Westpr.  verlegt.

Mit  dem  gleichen  Zeitpunkte  wird  das  Steueramt  in  Strasburg  aufgehoben,  dagegen  in  Marienwerder
  ein  Steueramt  erster  Klasse  errichtet.

Ferner  werden  zum  1.  Oktober  d.  J.  das  Steueramt  zu  Rosenberg  und  das  künftige  Steueramt
zu  Marien  werder  von  dem  Hauptamtsbezirke  Marienwerder  (Strasburg)  abgezweigt  und  dem  Hauptsteueramt
  zu  Elbing  unterstellt  und  dem  künftigen  Hauptzollamt  zu  Strasburg  außer  dem  übrigen  Theile
des  Hauptamtsbezirks  Marienwerder  die  jetzt  zum  Verbande  des  Hauptzollamts  zu  Thorn  gehörenden  Nebenzollämter
  in  Neu-Zielun  und  Pissakrug  sowie  das  Steueramt  zu  Lautenburg  zugetheilt.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  zu  Grünberg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Glogau  die  Befugniß  zur  Abfertigung
  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  auszuführenden  Biers,

55
        <pb n="354" />
        —  338  —

dem  Steueramt  zu  Hoechst  a.  /  Main  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Biebrich  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  J  über  leere  Mineralölfässer,

den  Steuerämtern  II.  zu  Visselhövede  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Sebaldsbrück  und  zu
Bramsche  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Osnabrück  die  Befugniß  zur  Erledigung  von
Begleitscheinen  II,  einschließlich  der  Erledigung  von  Versendungsscheinen  II  über  inländischen
Taback  und  von  Uebergangsscheinen,  1

dem  Nebenzollamt  I.  zu  Dlottowen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Johannisburg  die  Befugniß
  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Butter  auf  das  Hauptzollamt  zu
Hamburg,

dem  Steueramt  I.  zu  Hamm  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Dortmund  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide  in  Säcken  für  das  Zollkonto  der  Mühlenbesitzer
  Redicker  &amp;amp;  Co.  in  Hamm.

Im  Großherzogthum  Baden.

Der  Steuer-Einnehmerei  zu  Grünwinkel  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Karlsruhe  ist  die  Befugniß
  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  und  Branntwein  beigelegt  worden.

Im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Das  Nebenzollamt  l.  zu  Warnemünde  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Rostock  ist  zur  Abfertigung
des  unter  §.  2  a  und  c  des  Gesetzes,  die  Besteuerung  des  Zuckers  betreffend,  vom  1.  Juni  1886  (R.  G.  Bl.
S.  181)  fallenden  Zuckers  mit  der  Maßgabe  ermächtigt  worden,  daß  von  dem  angemeldeten  Zucker  Proben
zu  entnehmen  und  auf  Kosten  des  Anmelders  behufs  Polarisirung  und  Feststellung  des  der  weiteren  Abfertigung
  zu  Grunde  zu  legenden  Befundes  dem  Großherzoglichen  Hauptzollamte  in  Rostock  zu  Üübersenden  sind.

In  Elsaß-Lothringen.

Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Fentsch  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Diedenhofen  ist  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  II  beigelegt  worden.

 

2.  Konfulat-Wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Denso  zu  Kurrachee  (Indien)  ist  auf  seinen  Antrag  die  Entlassung  aus  dem
Reichsdienst  ertheilt  worden.

 

Dem  Vertreter  des  Kaiserlichen  Vize-Konsuls  S.  S.  Murad  zu  Jaffa,  Konsulats-Sekretär  G.  J.  Murad,
ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875  für  die  Dauer  seiner  Vertretung  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  im  Amtsbezirk  des
Vize-Konsulats  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  einschließlich  der
unter  deutschem  Schutze  stehenden  Schweizer,  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben
  zu  beurkunden.
        <pb n="355" />
        339

3.  Polizei

2

Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
  1  Grund  Ausweisung  zuswolun  8
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffel
  .
I.  2.  I  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Jakob  Selzer  (aliasgeboren  am  23.  Mai  1842  zu  Kromo-seinfacher  Diebstahl  Königlich  preußische  Re.14.  August
Moses),  Handels!]  low,  Gouvernement  Radom,  Rußland,  nach  mehrmaliger  gierung  zu  Posen,  d.  J.
mann,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Vorbestrafung  wegen

Diebstahls  (3  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  28.  August
  1883),

2.Johann  Nikolaus  836  Jahre,  aus  Woerden,  Provinz  Süd-einfacher  Diebstahl,  Königlich  preußische  Re-13.  August
Clausmann,  Ma-  Holland,  schwerer  Diebstahl  gierung  zu  Cöln,  d.  J.
schinist,  und  Widerstand  gegen

die  Staatsgewalt
(2  Jahre  6  Monat
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  23.  Februar
  1884),

3.  Nils  Ericson,  Ma-geboren  am  22.  August  1861  zu  Lindes-schwerer  Diebstahl  Polizei-Amt  der  Freien  20.  August

trose  (Jungmann),  berg,  Schweden,  ortsangehörig  eben.1  Jahr  Zuchthaus  und  Hanse-Stadt  Lübeck.).  J.
daselbst,  laut  Erkenntniß  vom
20.  August  1885),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

4.  Johann  Wild,  geboren  im  Mai  1842  zu  Pleschnitz,  Bezirks  Diebstahl,  Land-  Königlich  preußischer  Re.28.  August
Schuhmacher,    Neustadt  Böhmen,  ortsangehörig  eben=  streichen  und  Betteln,  gierungs  Präsident  zus  d.  J.

daselbst,  Breslau,

5.  Stephan  Halamas geboren  am  24.  Dezember  1845  zu  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-24.  August
(alias  Heinrich  Huntirczow,  Bezirk  Semil,  Böhmen,  ierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
Stephan),  Arbeiter,  ortsangehörig  ebendaselbst,  iegnitz,

6.  Israel  Serog,  geboren  am  17.  März  1850  zu  Buhlo-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-20.  Auguft
Kellner,  witz,  Bezirk  Biala,  Oesterreichisch-Schle.  Betteln,  Herungs  Präsident  zu|d.  J.
sien,  ortsangehörig  zu  Kobiernitz,  Be-  Oppeln,

zirk  Biala,  Oesterreichisch-Schlesien,

7.Eduard  Zur-  geboren  am  15.  Oktober  1857  zu  Wilders-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re11.  Auguft
schmiede,  Arbeiter  wyl,  Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsan-  ierungs  -  Präsident  zul  d.  J.

gehörig  ebendaselbst,  tade,

8.  Salomon  Rubin--geboren  am  8.  August  1856  zu  Kalisz,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be17.  Auguft
stein,  Handelsmann,  Nshich  Polen,  ortsangehörig  ebenda-]  Betteln,  zirksamt  Kirchheimbolan-  d.  J.

elbst,  den,

9.  Franz  Wanitschka,  geboren  am  17.  April  1836  zu  Kolloscho-Betteln  im  wieder-Königlich  sächsische  Kreis-19.  Juni
Maurer,  witz,  Bezirk  Saaz,  Böhmen,  ortsangeholten  Rückfalle,  hauptmannschaft  Leipzig  J.

hörig  ebendaselbst,  Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt  und
Beamten  Beleidigung.

10.  Josef  Frenzel,  Ta-tgeboren  am  25.  April  1817  zu  RNosen-Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsische  Kreis--16.  August
gearbeiter,  thal,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,  orts.  und  Verübung  groben  hauptmannschaft  Bautzen,-  d.  J.

 

 

 

 

angehörig  Zu  Kunnersdorf,  Bezirk

Friedlan  Böhmen,

 

Unfugs,
        <pb n="356" />
        340

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum

2  —  —  Grund  des

2  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.

  des  Ausgewiesenen.  er  Beftrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

  .

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

11.  Etienne  Trompette,  geboren  am  26.  Dezember  1844  zuLandstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präst-18.  August
Webschiffmacher,  Departement  de  la  Loire,  Betteln,  dent  zu  Strabkurg,  d.  J.

Frankreich,

12.  David  Lindemann,  geboren  am  30.  Dezember  1864  zu  Groß-desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-16.  August

Seiler,  dietwyl,  Kanton  Luzern,  Schweiz,  orts-  dent  zu  Colmar,  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,

13.  Etienne  Gammera,  geboren  am  2.  November  1852  zu  Pantin,  Landstreichen,  derselbe,  20.  Auguft
Mechaniker,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.

14.  Josef  Dehougne  geboren  am  19.  April  1839  zu  Durbuy,  Landstreichen  und  derselbe,  desgleichen.
Eisenbohrer,  Belgien,  Betteln,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="357" />
        —  341  —

Central-Blatt

für  das

Deutsche

Herausgegeben

„im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  17.  September  1886.  38.
·  ·  i
Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Entlassung;  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Buchkontrole  für  die  im  Grenz-—
  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Givilstands--Akten  bezirk  der  Provinz  Posen  wohnenden,  mit  Schweinen
Seite  341  Handel  treibenden  Peronen  344

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
August  1886  342  Reichsgebiete  344

 

 

1.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Wirklichen  Legationsrath  Dr.  Gerlich  zum  General-Konsul  in  Calcutta
und  ·
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Koop  den  Kaufmann  Johannes  Braesecke
zum  Konsul  in  Akyab  (Britisch  Burmah)
zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  F.  Siemssen  in  Uleäborg  (Finland)  ist  die  nachgesuchte  Dienstentlassung
ertheilt  worden.

 

Dem  Kaiserlichen  Geschäftsträger  von  Zehmen  zu  Teheran  ist  auf  Grund  des  8.  1  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  8.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  der
Kaiserlichen  Gesandtschaft  in  Persien  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

56
        <pb n="358" />
        342

 

 

2.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

 

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.

Ver-  Event.
-Bezeichnun  G  u  G  Gegen  sins.  Gegen  S  Gmegen  Wich
7  ez  8  Grund-Reserve.Noten-  egen  nge-  egen  fällge  egen  keiten  9en  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
  der  Kapital.  Fonds,  Umlauf  31.  Juli deckte  .  Juli  Ver-  31.  Juli mit.31.  Julie  Passiva.  31.  Juli  ]  der  31.  Juli  weiterge.
2  Banken.  Kapital    Fonds 1886 .Noten.  1886.  bindlich-  1886.  Kündi  1886.  1886. Passiv a1886.  -gebenen
keiten.  Inländischen-.  .

4  frist.  Wechseln
1.  2.  3.  4.  b.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.

1 Reichsbank...120 000   22  39811  2683|—  641451  508|M  5  458295  824  +  26911—  —  33  —  228s1  249  817|-  26  048  —
2 Städt.  Bank  zu  Breslau  3  ooo  600%  2  890|+  366  700—  471  4094—  2.—  —-  19+  1106034365  106
3  Kõlnische  Privatbank.  ..  3  ooo  750  1009—  861  46—  629  427  80  1712—  214  20  *—  s6
4  Magdeburger  Privatbank  3  ooo  603  23914  1382  577/-  5931  720  4  1839  626—  85  211—  110  7558H  120  78
5 Danziger  Privat-=  aktien-Bark
  3000  750  2  800|  335  1270—  1  448—  487121  403  855  —  115  67656  379
6  Provinzial  ·  Aktien  ·  Bank  des
Großherzogthums  Posen.  W  750  1  880  15/  1189  56  514  9  1380  —  177  40—  NJiuol  13  480
7 Hannoversche  Bank  12  0O0  1  200  bos  1591  2791  199¼  5186  —  401  639/+—  17|  2191.  7060625722|  641413
8 Frankfurter  Bank  17  1439  10  50  129  5811—  85148  283  3216|  6112137—  81414291+—  124  775
Bayerische  Notenbank  7  500o  1134%  50  S  S  553  213/4.  45  4406|382986  523|—+  1934  892
10  Sãchsische  Bank  zu  Dresden  300001  40398)  41086-  10821  17210—  5323  3113/4  11199333 +  7293  1989—  1487  769  874419
11  Leipziger  Kaffenverein.  3  000  2361  28414  1021  11804  1401  1830  —  75  289—  14  1288  8|  8323-  21  29
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  49  6  107—  48  90  22  3207'—  77  1664.  86“  45981  25  500
13  Würtembergische  Notenbank  000  564  19062—  4399932 +9  607  +  69  64  102  4531  29  664—  4411  11
14  Badische  Bank.  .  ..  9000  1  5344  11711—  147—  580%  638K  3  —  —  399  2923282—  623  1955
15Bank  für  Süddeutschland15  6  1  775  15  462  589325—+  154  1005½  —  —  —  5244  3  619  11
16Braunschweigische  Bark.210500  43o0  1990—  484  1347—  31437—  831173□—  1561  165—  1445635—  742  T
17  Kommerzbank  in  Lũbeck..  2  400  178  75—  171  —  —  3585  —  126  308—  8  424  16  150%—
18Bremer  Bark  16  607  892  3  803|  77  24034  210  50  —  2821  140324  83  165—  87  35549—  35  939
Zusammen  268  3321  41925/1|922½174  1201  2
Bemerkungen.
Zu  Spalte  57„  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M=  676  868  250  .44
200  —  220  000  &amp;amp;  (bei  der  Bank  Nr.  6
.  500  .  =  52  652  000  M  (bei  den  Banken  s  1,  6,  8,  10,  11),
l.  1000  —  267  525  500  M-Zu

  Spalte  9  Nr.  8“
15*:

Zu

9

b’t

94

Darunter  135  500  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
0

’  ’

Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="359" />
        Wesen.

banken  Ende  August  1886,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juli  1886.
auf  tausend  Mark.)

 

343

 

 

 

 

 

—.—

«
Metall  Gegen Reichs  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
31.  Juli kassen=  31.  Juli  anderer  31.  Juli Wechsel.  31.  Juli Lombard.31.  Juli Effekten.  31.  Juli  31.  Juli  der  31.  Juli  0.
Gestand..scheine.  13866.Banken.ss6  1886.  1886.  1886.Aktiva.1886 Aktiva.  1886


18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  24.
729  603—  5  374  19  560—  661  10  59  —  1386  375  683—  3388  42  41—  1265  52  700  I  40  695  24  456  232861255  238+27  6165
1019—  20  6—  7  11651  4  864  4766  —  162  2  6609  —  301  1073—  9  411—  1  10  739  3824
450  —  243  11—  5  868  16  5249  —  686  4111—  43  4—  42  819.  5  7030  —  998
843  49  511  166  920  A.  70  3  857—  101  805  120  624½%  836  551.  405  7651..  1214
1002  —  —  —  5261  4  336  4986  —  1375  4660  I|  1155  3911.  149  3783+  2694  15  33ö04—  6495
639.  62  2—-  1  50  38  5031  1  49  1  044  —  183  —  —  462—  28  7228—  586
15751  39  261  —  12  1151  —  66  15711A14  933  687—  373  1053  f118  6556—  2  25  722-  641
4071  4  296  104  46  517—  3280  26  8090  —  1169  2064%  334  45644  25  3950—  929  42070  1738
327135—  5  80  —  2  3  404—  6501  46  329—  2230  17122—  24  1  370  —  34  1  493—+—  270  86  523+  19349
17997—  142  628  108  5251—  5156  53  48—  506  2825+  503  2608—  253  7313  668  877609++  874110
1  023  +  25  34—  14  60t4—  77  4377.  296  1  1571—  25  32—  195  10966—  17  8323  21111
2101  21  12—  4  16911  25  3  40  156  1418  10  224  48  4271—  135  4598—  2512
69221|+  2563  51  18  8378—  729  18895—  275  336  J  27  635  84  644J  171 29664—  441 
3989—  218  8  —  137—  57  16  7599—  403  752—  2  37—  2  1  600.—  59  23282  —  62314 
53144  133  43—  16  780  .  279  19  294—  1449  726—  1419  40811  3  3295  +  462  33  533+  619  15
516—  119  5—  6  12—  45  6684—  589  1  503—  55  1258  +  66565  57411—  450  15  82—  699  16
319—  169  —  —  —  —  1965  —  199  687—  15  1356—  54  24611F.  292  6  688—  14517
1285—  58  59—  14  56—  61  31  420  F  1088  21611  257  7—  1313  1049—  97  36  037  418

810  2110—  5  460  20  679  8830  25  374—  6876  644  710  —  3238  66  669  —  3217  69  677+  38  869  65  743  303341708283 +  30  141

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

56“
        <pb n="360" />
        344

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Für  die  im  Grenzbezirk  der  Provinz  Posen  wohnenden  Personen,  welcht  mit  Schwellien  Handel  treibe  ist
die  Buchkontrole  auf  Grund  des  8.  124  Abs.  3  des  Vereinszollgesetzes  eingeführt  worden.

4r’  Polizeil  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.



 

—

—

 

    



 

 

 

 

 

Datum

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die
  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  
des  Ausgewiesenen.
  Ausgewiesenen  beschlusses
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Alexander  Hindin,  sgeboren  1868  zu  St.  Petersburg,  Ruß-[Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re. 21.  August
Arbeiter,  land,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierungs  Präsdent  zu|  d.  J.
Danzig,
2.  Friedrich  Stamm,  sça.  50  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Betteln  im  wieder=  Königlicher  Polizei-Präsi.12.  August
Arbeiter,  zu  Arensburg,  Gouvernement  Livland,  holten  Rückfalle,  dent  zu  Berlin,  d.  J.
Rußland,  wohnhaft  zuletzt  zu  Berlin,  .  »
3.  Anton  Matuschka,  geboren  1842  zu  Beikowitz,  Böhmen,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re24.  Juli
Arbeiter,  ortsangehörig  ebendaselbst,  gierunge  Präsident  zul  d.  J.
.  erseburg,
4.  Johann  Domnick,  geboren  am  15.  Mai  1862  zu  Riga,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.21.  Aprit
Müllergeselle  Rußland,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  ierungs  =  Präsident  zus  d.  J.
wohnhaft  zuletzt  in  Bremen,  tade,
5.[Wenzl,  Sedlacek,  geboren  am  4.  Januar  1867  zu  Klattau,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-19.  August
Schneider,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  zirksamt  Deggendorf,  d.  J.
6.  Anna  Ludwig,  geboren  am  26.  Juli  1865  zu  Hühner.  Bannbruch,  Land-  Königlich  sächsische  Kreis=  21.  Juli
ledige  Dienstmagd,  wasser,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  orts-streichen  und  gewerbs  hauptmannschaft  Bautzen-d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  mäßige  Unzucht,  Z
7.  Willigm  Schnei-  122  Jahre,  geboren  zu  Mitau,  Gouverne-Landstreichen  und  An-Großherzoglich  badischer  Z.  September
ders,  Kaufmann,  ment  Kurland,  Rußland,  ortsangehörig  gabe  eines  falschen  Landeskommissiar  zu  d.  J.
ebendaselbst,  Namens,  Mannheim,
8.  Karoline  Schaad,  #geboren  am  12.  März  1866  zu  Wies.  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-12.  August
Fabrikarbeiterin,  wesen  Schweiz,  ortsangehörig  eben-  dent  zu  Colmar,  d.  J.
daselbst,
9.  Benedict  Angelo,  geboren  am  9.  April  1851  zu  Dolmeza,.  desgleichen,  derselbe,.  13.  August
Maurer,  Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J
10.  Franz  Delgée,  Erdgeboren  am  29.  Juli  1840  zu  Hollogne  desgleichen,  derselbe,

arbeiter,

 

 

fur  Geer,  Belgien,  ortsangehörig  zu
Ligne,  ebendaselbst,

 

 

 

 

20.  August
d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="361" />
        —  345  —

Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  24.  September  1886.  309.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Entlassung;  —  Todesfall;  —  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Exequatur-Ertheilllng  Seite  345  Reichsgebiete  347
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
vom  1.  April  bis  Ende  August  1886  346

 

 

1.  Konssulat-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  O.  C.  Reinhardt  in  Christiansand  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem
Reichsdienst  ertheilt  worden.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Theodor  Braasch  in  Maceib  (Brasilien)  ist  gestorben.

 

Dem  zum  schwedisch-norwegischen  Vize-Konsul  in  Wyk  auf  Föhr  ernannten  Kaufmann  Hugo  Heymann
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

57
        <pb n="362" />
        2.

Finanz:.

346

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1886  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1886.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  .
»  «  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  (Eimahme  betrigt  Ausfuyr.  in  deuselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  —  mehr
s  obengenannten  «
Einnahmen.  Monats  (Spalte  4)  —  weniger
-—  -—  A  A  A
1.  2.  3  4.  5.  6.
Zölle  99257  560  97242  99  160  31892  118  318/+  7  042  000
Tabacksteuer  2950  516  91294  2859222  2  782  557—  76665
Rübenzuckersteuer.  99  003  86221  742|—  86  122  739—117  510  055/+31387  316
Salzsteuer  14  333  848  1796114315  S883|  2y33F  403  134
Branntweinsteuer  .  13  857  630  4996  186  8861444  9010  70  U—  149.57
Uebergangsabgabe  von  Branntwein  36  193  —  36  193  39  653—  3460
Brausteuer  8511  093  130  880  8  380  213  8148  646+  231  567
Uebergangsabgabe  von  Bier  836  158  836  158  731  685-  104  473
Summe  139  882  001  91  555  305  48326  696  9234  2581#39092  438
Spielkartenstempel  310  109  311  080—  971
Wechselstempelsteuer  —  —  2707  673  2  768  6333—  60  960
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  I  2355  532
b)  Kauf=  und  lonstige  Anschaffungsgeschäfte.
  ..  —  —  «  3054195  2  712  00  +  3  107  363
T)  Loose  zu  ·
Privatlotterien  —  —  409  637
Staatslotterien  —  —  2112533  1759209—+  333  324
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.  —  —  71  066  808  68  111  471+  2  955  337
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  —  19  312  000 +)  19  644  000  —  332  000

 

 

*)  Die  definitive  Einnahme  betrug  im  Vorjahre  19  957  weniger.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  August  1886:

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  .  .  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Ist  Einnahme  Etatsjahres  demselben  Ist  Einnahme  In des  Differenz  2  3,
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  —+  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger
M  M
1.  3.  4.
Zölle  88  123  325  83  603  633  +  4  519  692
Tabacksteuer  2  401  299  2  160  985  240  314
Rübenzuckersteuer  .....  10558919  —6326831  16  885  750
Salzsteueer  14  551  659  14  138  765  412  894
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  16  491.244  15  415  645  1  075  599
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  7818  166  7532  954  285  212
Summe  139  944  612  116  525  151  +  23  419  461
Spielkartenstempel.  402  691  390  434  +  12  257
        <pb n="363" />
        347

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  —  *  *  Ausweisungs  
der  Bestrafung.  beschlossen  hatt.  ·
Z  des  Ausgewiesenen.  eschloffen  ha  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Simon  Soöcacz,  sgeboren  am  1.  November  1863  zulsversuchter  StraßenraubsHerzoglich  sächsisches  8.  September

Drahtbinder,  Visoka,  Komitat  Trentsin,  Ungarn,  und  schwerer  Dieb.  Staatsministerium  zu  d.  J.

10.

11.

12.
13.

Moses  Herz  Beer,
(alias  August  Lechner),
  Buchbinder,
Antonio  Vignola,
Feldarbeiter,

Josef  Grzadziel,
Hutmacher,

Barbara  Arwei,  Zigeunerin,
  ledige,

Christof  Johann
Paul,  Arbeiter
(Spinner),

Johann  Hamburger,
  Gärtner,

Julius  Dolezal,
Kommis,

.Franz  Zihla,  Gärtner,



Franz  Mareck,
Schlossergeselle,

Johann
Schlosser,

Wenzel  Konapick,
Fleischergeselle,

Friederike  Bareither,
  ledige  Webers.
tochter,

Fingel,

 

ortsangehörig  zu  Kollarowicz  ebenda  stahl  (4  Jahre  Zucht.)  Gotha,

selbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Gräfentonna,
Sachsen-Koburg-Gotha,

b.  Auf  Grund  des  S.  362

geboren  1861  zu  Tarnow,  Galizien,
ortsangehörig  zu  Lowo,  Ungarn,

44  Jahre,  wohnhaft  zuletzt  in  Vietri,
Provinz  Neapel,  Italien  (Geburtsund
  Heimathsort  nicht  ermittelt),
geboren  am  14.  Januar  1857  zu  Andrychau,
  Bezirk  Wadowice,  Galizien,
ortsangehörig  ebendaselbst,

14  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Altendorf,  Bezirk  Oderberg,  Oesterreichisch-Schlesien,


geboren  am  21.  Juli  1852  zu  Asch,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  in  Hof,  Bayern,
geboren  am  25.  Februar  1867  zu  Paris,
Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  1.  November  1863  zu  Wien,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Turcovice,
Bezirk  Czaslau,  Böhmen,  wohnhaft
zuletzt  in  Nürnberg,  Bayern,

geboren  im  März  1861  zu  Königshof,
Bezirk  Horowitz,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  21.  April  1857  zu  Pri-*
  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  am  2.  August  1848  zu  Wien,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Janowitz,
Bezirk  Klattau,  Böhmen,

geboren  am  7.  Januar  1868  zu  Bischofteinitz,
  Böhmen,

geboren  am  16.  Oktober  1853  zu  Grün,
Bezirk  Asch,  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Krugsreuth,  ebendaselbst,

 

 

haus  laut  Erkenntniß
  vom  4.  Juli
1882),

des  Strafgesetzbuchs:

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,
Landstreichen  und  Gebrauch

  eines  gefälschten
  Legitimationspapiers,



Diebstahl,  Landstreichen
  und  Betteln,
Landstreichen,
desgleichen,
Betrugsversuch  und
Landstreichen,
Landstreichen  und

Fälschung  eines  Legitimationspapieres,

Landstreichen,  Führung
  falschen  Zeugnisses
  und  falsche  Namensangabe,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Königlich  preußischer  Reierungs

  -  Präsident  zu
arienwerder,

Königlich  prenßischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Stralsund,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Frankfurt  a.)/O.,

Königlich  preußischer  Re-Hierungs
  .  Präsident  zu

ppeln,

Königlich  preußischer  Regierungs
  -  Präsident  zu
Hannover,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Duüsseldorf,
Stadtmagistrat  Nürnberg,

Bayern,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Viechtach,
dasselbe,.

dasselbea,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  München  II.,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Beilngries,

 

10.  September
d.  J.

desgleichen.

2.  September
d.  J.

20.  August

d.  J.

10.  September
d.  J.

6.  September
d.  J

20.  Juli
d.  J.

14.  August
d.  J.

18.  August
d.  J.
desgleichen.

31.  August
d.  J

1.  September
d  J.
        <pb n="364" />
        348

 

 



 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
r  *2  der  eprafung  Ausweisung  des Ausweisungsbeschlusses  
7  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  l  Z.  4.  5.  6.
14.  )  Alof  Winter.26  Jahre,  geboren  zu  Genf,  Schweiz,
stein,  Schirmnacher
  und  Gym-  gandstrech
b)  dessen  Ehefrau  23  Jahre,  geboren  zu  Nordassel,  Braun-  Onig  e.  17.  August
Auguste,  geboreneschweig,  Kreisheuptmamschaft  d.  J.
Schmidt,  Leipzig,
c)  deren  Kinder  Sophie
  und  Johann,
15.  Michael  Beck,  Gold-geboren  am  10.  Juni  1848  zu  Lochau,Betteln  im  wieder-Königlich  württembergi-16.



17.

18.
19.

arbeiter,.

Die  Zigeunerfamilie:
a)  Christian  Steinach,


b)  dessen  Ehefrau  Elisabetha
  geborene

Bezirk  Bregenz,  Tirol,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  1838  oder  1839  zu  Loyon,
Frankreich,
geboren  1838,

 

Kiefer,
e)  deren  Kinder:  Josef,
Johann,  Anna,  Katharina,
  Robert,

Die  Zigeunerfamilien:
ja)  Wilhelm  Engelberth,
  Musfsiker
und  Gymnastiker,
b)  dessen  Ehefrau  Henriette
  geb.  Meinhardt,


Tc)  deren  Kinder:  Katharina,
  Juliane,
d)  Nathan  Engelberth,
  Bruder  von
a,  Musiker  und
Gymnastiker,

e)  dessen  Ehefrau  Katharina
  geborene
Bamberger,

f)  deren  Kind:  Robert,

8)  Karoline  Engelberth
  geb.  Jahn,
Wittwe  (Mutter
von  a  und  e).

h)  deren  Tochter  Anna,
ledig,

Mendel  Traurig,
Handelsmann,
Hirsch  Traurig,
Handelsmann,

 

hörige),

geboren  am  28.  März  1855  zu  Antwerpen,
  Belgien,

geboren  am  2.  April  1859  zu  Lindlar,
Regierungsbezirk  Köln,  Preußen,

geboren  1882  und  1883,
geboren  1856  zu  Brüffel,  Belgien,

geboren  1861  zu  Kalbach,  Bayern,

geboren  am  9.  Januar  1886  in  der

bayerischen  Pfalz,
geboren  1821  zu  Brüssel,  Belgien,

geboren  1868,

Alle  sind  angeblich  belgische  Staatsangehörige,


63  Jahre,  aus  Wisnicz,  Bezirk  Krakau,
Galizien,

34  Jahre,  aus  Wisnicz,


geboren  1869  bezw.  1876,  1881,  1882
und  1884.
(angeblich  französische  Staatsangeholten

  Rückfalle,

Landstreichen,

desgleichen,

dessgleichen,

 

desgleichen,

Landstreichen,
desgleichen,

 

 

Die  durch  Beschluß  des  
fügte  Ausweisung  des  Karl  Albert  Reutimann  (Central-Blatt  für  1885  S.  522  8

nommen  worden.

sche  Regierung  für
den  Donankreis  zu  Ulm,

Großherzogli  -
hb  ze  es
Gießen,

Großherzoglich
sisches
Gieben,



hes-Kreisamt




 

Katserlicher  Bezirks-Präfident
  zu  Colmar,
derselbe,

 

3.  September
d.  J.

17.  Auguft
d.  J.

17.  August
d.  J.

16.  August
d.  J.
desgleichen.

 

,

Königli  reußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Potsdam  vom  7.  November  v.  J.  vergich
  preukuc  1.  6  2)  aus  dem  Reichsgebiet  ist  zurückge- 



Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="365" />
        —  349  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im
Neichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  Oktober  1886.  6  40.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Aenderungen  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  zur  Vor-350


in  dem  Verzeichnisse  der  auf  Grund  des  Gesetzes  zur  nahme  von  Civilstands.  Akten
Abwehr  der  Reblauskrankheit  gebildeten  Weinbaubezirke
Seite  349  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Fou-  und  Steuer-Wesen:  Titelverleihung  an  einen  Stations  Reichsgebiete  350
Kontrolör  .......  350

 

 

1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmachung.

Der  in  der  Bekanntmachung  vom  8.  Oktober  1884  (Central-Blatt  S.  257)  unter  X  1  aufgeführte,  aus
den  Bezirken  Ober=  und  Unter-Elsaß  gebildete  Weinbaubezirk  ist  in  vier  Weinbaubezirke  zerlegt  worden.  Von
diesen  umfaßt:

der  erste  Bezirk  den  Bezirk  Unter-Elsaß,

der  zweite  diejenigen  Theile  der  Kreise  Gebweiler,  Colmar  und  Rappoltsweiler,  welche  östlich  von

der  Eisenbahn  von  Straßburg  nach  Basel  liegen,  sowie  den  Bann  der  Gemeinde  Bollweiler,
der  dritte  die  übrigen  Theile  der  Kreise  Gebweiler,  Colmar  und  Rappoltsweiler,
der  vierte  die  Kreise  Mülhausen,  Altkirch  und  Thann.

Berlin,  den  27.  September  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

58
        <pb n="366" />
        350

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Dem  Stations-Kontrolör,  Zoll-Inspektor  Pleibel  zu  Hannover  ist  von  der  Königlich  württembergischen
Regierung  der  Titel  und  Rang  eines  Finanz-Assessors  verliehen  worden.

 

3.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Mailand  Dr.  jur.
Grisebach  zum  Konsul  des  Reichs  in  Port  au  Prince  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsulats-Verweser,  Assessor  von  Loeper  zu  Rustschuk  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes
  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk
des  dortigen  Kaiserlichen  Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von
Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  einschließlich  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,  vorzunehmen
  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

  —  —  Grund  Ausweisung  —nm

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlosfen  hat.  beschlufses.

l.  2.  I  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  s§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Andreas  Kowalczyk,  geboren  am  18.  November  1854  zuseinfacher  Diebstahl,Königlich  preußischer  Re-9.  August
Bäßckergeselle,  Mucharz,  Bezirk  Wadowice,  Galizien,  Landstreichen  und  gierungs-Präsident  zud.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Führung  eines  fal-  Marienwerder,
schen  Namens,  **  »  »
2.Franz Schei,Ur geboren am 24.März (16.Januar) Betteln im wiedehol  Königlicher Politzei-Prasi 27.  Juli
beiter,  18856  zu  Mildenau,  Bezirk  Friedland,  ten  Rückfalle,  dent  zu  Berlin,  d.  J.
Böhmen,

3.  Miklowitsch  Janik,ca.  38  Jahre,  geboren  zu  Wilschkowo,Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.6.  August

Drahtbinder,  Ungarn,  Betteln,  Herungs-Präftdent  zu  d.  J.
ppeln,

4.  Franziska  Paw.  24  Jahre,  geboren  zu  Oswiecim,  Bezirk  Diebstahl,  Land=  derselbe,  7.  August
lowski,  geborene!  Biala,  Galizien,  streichen  und  Betteln,  d.  J.
Kwiatkowski,  verehelicht,
  Zigeunerin,

5.  Karl  Neczas,  Gelb-geboren  am  2.  Oktober  1847  zu  Fulnek,  Landstreichen,  derselbe,  6.  September
gießergehülfe,  Bezirk  Neutitschein,  Mähren,  ortsan-  d.  J.

gehörig  ebendaselbst,

6.  Klementine  Rzehak  18  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re.20.  September
unverehelicht.  zu  Liebthal,  Bezirk  Skalitz,  Böhmen,  und  gewerbsmäßige  gierungsPrästdent  zu  d.  J.

Unzucht,  reslau

7.  Tosef  Davido-  geboren  am  25.  Juli  1861  zu  Urumia,  Landstreichen,  derselbe,  "  21.  September

witsch,  Schneider,  Persien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.
        <pb n="367" />
        351

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
        Grund  des
  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs
.  .  der  Bestrafung.  ·
-  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.
2  Ausgewies  schlossen  hat  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

8.  Moses  Hirsch  Ber-geboren  am  5.  Januar  1871  zu  Ra  -  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re=20.  September
lowsky,  Schneider,  dousch,  Kreis  Lodzinsky,  Russisch  Polen,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
ortsangehörig  zu  Lodz,  ebendaselbst,  Hannover,
9.Ephraim  Lebowkspsca.  20  Jahre,  geboren  zu  Radousch,  orts-desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

(Lubowsky),  angehörig  zu  Lodz,  Russisch  Polen,
Schuhmacher,
10.  Alois  Nethaly,  (eboren  am  15.  Juni  1857  zu  Brünn,  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re-14.  September
Schuhmacher,  Mähren,  ortsangehörig  zu  Datschitz!  holten  Rückfalle,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.
HKreis  Iglau,  ebendaselbst,
11.  Rosine  Hafenrich  geboren  am  7.  August  1858  zu  Wild-Diebstahlsversuch,  Be-Stadtmagistrat  Hof,  (22.  Juni
ter,  unverehelicht,  stein,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  ortsan-]  rufsbeleidigung,  ge  Bayern,  d.  J.
gehörig  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  werbsmäßige  Unzu
  Hof,  Bayern,  zucht,  falsche  Namensangabe
  und  Landstreichen,


12.  Franz  Svpec  30  Jahre,  geboren  zu  Krepic,  BezirkDiebstahl  und  Land-Großherzoglich  badischer  20.  September
(Schwetz),  Tischler,  Pisek,  Böhmen,  ortsangehörig  eben.streichen,  Landeskommissar  zu  d  J.
daselbst,  Mannheim,

13.  Emil  Schaub,  geboren  am  12.  November  1848  zu  Et-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-#2  8.  August
Schuster,  a  Schweiz,  ortsangehörig  eben-  dent  zu  Colmar,  d.  J.
aselbst,
i4.  Robert  Sander,  geboren  am  26.  August  1856  zu  En=  Landstreichen  und  derselbe,  desgleichen.
Färber,  schede, Niederlande  ortsangehörig  eben.  Betteln,
daselbst,
5.  Albert  Brunner,  geboren  am  28.  Juli  1860  zu  Bretzwyl,  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagner,  Schweiz,  ortsangehörig  ebendaselbst,
!6.  Johann  Peter,  Tag-geboren  am  20.  November  1838  zuldesgleichen,  derselbe,  30.  August
ner  und  Eisengießer,  Berg,  Schweiz,  d.  J.
17.  [Georg  Leo  Poulet,geboren  am  4.  März  1870  zu  Laaon,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-0.  September
Wurstmacher,  Departement  Aisne,  Frankreich,  orts.Betteln,  dent  zu  Metz,  d.  J.
angehörig  ebendafjelbst,
18.  Johann  Baptist  Litgeboren  am  1.  April  1849  zu  Clumy,  Landstreichen,  Betteln  derselbe,  18.  September
teau,  Versicherungs-  Dgertement  Saöne  und  Loire,  Frank.  und  Beleidigung,  d.  J.
agent,  reich,

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="368" />
        <pb n="369" />
        —  353  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

    

 

 

 

 

No  ·  .    
XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  8.  Oktober  1886.  D„  4  1.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  von  den  Vorsitzenden  der  berufsgenossenschaftlichen  Schiedsdem
  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuer-  gerichte  dem  Reichs-Versicherungsamt  am  Schlusse  eines
stelen:  Seite  353  jeden  Jahres  einzureichenden  Geschäftsbericht  354
2.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten  354  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Versicherungs-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  den  Reichsgebiete  358

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  zu  Linz  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Neuwied  die  Befugniß  zu  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  rohen  Kaffee,  geschälten  Reis  und  Petroleum  (ausgenommen  mineralische
  Schmieröle),  soweit  diese  Waaren  von  dem  Grenzeingangsamte  oder  einem  vorgelegenen
Hauptamte  speziell  revidirt  sind,  sowie  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  und  II  über
die  genannten  Waaren  und

dem  Steueramt  zu  Preußisch-Holland  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Braunsberg  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  inländisches  Salz.

Im  Königreich  Sachsen.

·  Das  dem  Hauptzollamte  zu  Eibenstock  unterstellte  Nebenzollamt  J.  zu  Klingenthal  ist  für  den
Eisenbahnverkehr  mit  unbeschränkten  Hebebefugnissen  sowie  mit  der  Ermächtigung  zur  Ausfertigung  und  Er—
ledigung  von  Begleitscheinen  I  und  1I  —  auch  über  Salz  —,  von  Versendungsscheinen  über  inländischen
Taback,  zur  Vornahme  von  Abfertigungen  nach  Maßgabe  von  ss.  63,  66—71,  §.  65  und  §.  96  des  Vereinszollgesetzes,
  zur  Abfertigung  und  Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigung  in  betreff  des  mit  dem  Anspruche  auf
Steuervergütung  ausgehenden  Tabacks  und  der  nicht  unter  stehender  Kontrole  eingesalzenen  Gegenstände,  zur

59
        <pb n="370" />
        —  354  —

Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigung  über  die  mit  Bonifikationsanspruch  ausgehenden  sonstigen  Verbrauchsartikel
  und  zur  Abstempelung  von  Spielkarten  der  Reisenden  versehen  worden.

Ferner  ist  am  Bahnhofe  zu  Graslitz  in  Böhmen  eine  zur  zollamtlichen  Behandlung  der  daselbst
zur  Aufgabe  gelangenden  Lokalgüter  befugte  sächsische  Zoll-Expositur  errichtet  worden.

 

2.  Konsulat-Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  General-Konsul  in  Constantinopel  ist  der  Berg-Ingenieur  Oswald  Göhler  zum  Konsular-Agenten
  in  Edremid  (Klein-Asien)  bestellt  worden.

 

3.  Versicherung  -Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend

den  von  den  Vorsitzenden  der  berufsgenossenschaftlichen  Schiedsgerichte  dem  Reichs-Versicherungsamt
  am  Schlusse  eines  jeden  Jahres  einzureichenden  Geschäftsbericht  (§.  27  der  Kaiserlichen  Verordnung
  vom  2.  November  1885).  Vom  1.  Oktober  1886.

 

Auf  Grund  des  §.  27  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  das  Verfahren  vor  den  auf  Grund  des  Unfallversicherungsgesetzes
  errichteten  Schiedsgerichten  vom  2.  November  1885  (Reichs-Gesetzbl.  S.  279)  bestimmt
das  Reichs-Versicherungsamt  den  20.  Januar  eines  jeden  Jahres  als  den  Zeitpunkt,  zu  welchem  die  Vorsitzenden
  der  Schiedsgerichte  dem  Reichs-Versicherungsamt  den  Geschäftsbericht  für  das  abgelaufene  Ka-—

  lenderjahr  einzureichen  haben,  und  schreibt  das  nachstehende  Formular  für  diesen  Bericht  vor.

Der  Geschäftsbericht  ist  für  jedes  Schiedsgericht  gesondert  zu  erstatten,  was  nicht  ausschließt,  daß
die  Vorsitzenden,  denen  die  Leitung  mehrerer  Gerichte  obliegt,  unter  A  II.  „Allgemeine  Verwaltungsangelegen-58
  in  einem  Berichte  kurzerhand  auf  einen  anderen  Bericht  verweisen,  sofern  die  Verhältnisse  gleichmäßig
  liegen.

Für  das  vierte  Ouartal  1885  ist  der  Geschäftsbericht  bis  zum  1.  November  d.  J.  einzureichen.

Das  Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.
        <pb n="371" />
        —  355  —

........  ,den..Januar18..

Dem  Reichs-Versicherungsamt  überreiche  ich  gemäß
§.  27  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  das  Verfahren
vor  den  auf  Grund  des  Unfallversicherungsgesetzes  errichteten
  Schiedsgerichten  vom  2.  November  1885  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  279)  den  nachstehenden

Geschäftsbericht,

betreffend  Zusammensetzung,  Verwaltungsangelegenheiten
und  rechtsprechende  Thätigkeit  des  Schiedsgerichts
lder  X.  Sektion  der  N.  N.  Berufsgenossenschaft!
[für  den  Geschäftsbereich  der  N.  N.  Ausführungsbehörde!
nrnnnn  „
für  das  Jahr  18
Der  Vorsitzende  des  Schiedsgerichts.

(A.)  Obligatorischer  Theil.

I.  Zusammensetzung  des  Schiedsgerichts  am  31.  Dezember  des  vorstehend  bezeichneten
Geschäftsjahrs.

Name,  Stand  und  Wohnort:

1.  des  Vorsitzenden
und  dessen  Stellvertreters.

2.  der  Beisitzer  und  deren  Stellvertreter  (unter  Angabe,
  ob  gewählt  oder  ernannt,  vergl.  s.  49
Absatz  4  des  Unfallversicherungsgesetzes).

a)  Seitens  der  Arbeitgeber.
a)  des  ersten  Beisitzers.
aa)  seines  ersten  Stellvertreters.
bb)  seines  zweiten  Stellvertreters.
5)  des  zweiten  Beisitzers.
aa)  seines  ersten  Stellvertreters.
bb)  seines  zweiten  Stellvertreters.

b)  Seitens  der  Arbeitnehmer.
a)  des  ersten  Beisitzers.
aa)  seines  ersten  Stellvertreters.
bb)  seines  zweiten  Stellvertreters.
9)  des  zweiten  Beisitzers.
aa)  seines  ersten  Stellvertreters.
bb)  seines  zweiten  Stellvertreters.
        <pb n="372" />
        356

1.  Unterbringung  des  Schiedsgerichts  (in  staatlichen
Justiz=  oder  Verwaltungs-,  in  kommunalen  oder
Privatgebäuden)?

2.  Erfolgt  die  Benutzung  der  Räumlichkeiten  entgeltlich

  oder  unentgeltlich?:

3.  Besorgung  der  Büreau=  und  Unterbeamtengeschäfte
durch  besondere  Angestellte  oder  durch  nebenamtlich
beschäftigte  Staats-,  Justiz-,  Verwaltungs=  oder
Kommunal=  2c.  Beamte?

4.  In  welcher  Weise  werden  die  ad  3  bezeichneten
Arbeiten  vergütet?
(Pauschalvergütung,  Diätensätze  für  den  Sitzungstag?  2c.)

II.  Verwaltungs-=(nach
  dem  Stande  vom  31.  De-III.

  Darstellung  der  recht- 



 

 

 

—  —  —  —  —

 

 

1.  Zahl  der
b)  im  laufenden  Jahre  anhängig  geworden  c)  davon
7)v  die  Bescheide  sa)  durch  rechtskräftige
a)  Pcrwen  uneh  aen  ch  Spalte  3  und  4—  Abweisung  mittels Be= vorsitzen
Bescheide,  du  Fülle  57  scheides  des  Vorsitzenn
aus  dem  betrafen  Fälle  des  §.57  de  ga  e  Abs.  1
  der  erordnung  vom  dur  dur  dur
Vorjahre  aa)  der  bobh  die  a)  b)  2.  November  1885  ß),  duch, y) durch  )  durch
unerledigt  a)  Gesammtzahl.  Entschäd  Entschädi-  Ziff.  1.  Ziff.  2.  wegen  Zurück-  Ver-  Angungs-=
  gung  „
über-  anspruch  (nicht  (rekurs.  aa)  Ver--  bb)  Un-  leich.  .
über  abgelehnt  sestnestelt  rekurs.  fähige  fäumun  zustän-  nahme.  gleich.  erkenntniß.
nommen.  keines  C.  62  fähige  Fälle.)  ichen  Be  digkeit  des
Abs.  20.  Abs.  20.Fälle.)  —  Schiedsgericht
1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11
        <pb n="373" />
        augelegenheiten

zember  des  Geschäftsjahres).

5.  Gesammtsumme  der  für  das  abgelaufene  Jahr  der
Genossenschaft  in  Ansatz  gebrachten  Kosten  des
Schiedsgerichts  für  Geschäftsräume,  Vergütung  der
Dienstleistungen  des  beschäftigten  Personals,  Schreibmaterialien
  und  Schreibgebühren,  Porto,  Drucksachen,
  Bücher,  Mobiliar;  an  Entschädigung  für
Zeitverlust  oder  entgangenen  Arbeitsverdienst,  sowie
an  Ersatz  baarer  Auslagen  (z.  B.  Reisekosten)  der
Beisitzer  des  Schiedsgerichts.  (Kosten  der  Gerichtshaltung
  §.  50  Absatz  5  des  Unfallversicherungsgesetzes
  im  Gegensatz  zu  den  Kosten,  welche  die
Genossenschaft  etwa  nach  §.  18  Absatz  2  der  Verordnung
  vom  2.  November  1885  als  unterliegende
Partei  dem  Gegner  zu  erstatten  hat.)

 

 

 

 

 

 

 

 

357

 

 

 

 

 

 

sprechenden  Thätigkeit.
Berufungen  2.  ZahlL—.  Zahl.  Beweisaufnahmen fanden statt  5.  Zahl  der
sind  erledigt  der  der  Sachen,  anden  statt:  
e)  durch  Entscheidung  des  Schiedsgerichts:  Sitzungs=  in  denen  a)  von  Seiten  des  a)  im
aa)  Zurückweisung  der  tage  In ohne münd=  Gerichts,  eines  Ge-  laufenden Jahre  b)  Akten-Berufung
  gemäß  §.  6  4  Be.  cc)  völlige  st  die  Jahl  liche  Ver=  richtsmitglieds  oder  des  d)  durch  ergangenen  versendun-Abs.
  2  der  Verordnung  bb) Bestätigung  oder  der  Tage  handlung  Vorsitzenden  des  durch  gen  an  das
v.2  November  Bestätigung des an=  teilweise Abänderung  ?  auf beizusetzen  handlung entschließen  16  Ersuchen  ger
oder ohne vorgängigen    des    Abänderung  ·  anfächtbaren
aber ohne vorgängigen Bescheid des Vorsitzenden  des  an gefochtenen  Abänderung   das  welchen  worden  ist.v.  2.  November  1885)einer  anfächtbaren  63 Verden
  wegen  der  im  F.  6  Bescheides  des  an-  andere  nur  (Bezicht  öffent.  Abs.  1,§.57  sicherungs-Abs.
  1  a.  a.  O.  ange.  des  Ge-  gefochtene  Wei  3  Mit=  mach  §.  15  a)  an  Ziff.  2)  amt  zur
gebenen  Mänzel  des  nofsen-  Bescheldes  eise.  gliedern  der  Ver.Hder  Ge.  )  an  lichen  Entscheidung  Rekurserfahrens:
  schate,  wee  einschlieh.  ordnung  v.  richts  anderem  Behörde.  des  ent.
aa)  Ver-  59)  Unzu-  lichdes    Vor  November  des Schiedsgerichts  Entscheidung  
Versäumung der    ständigkeit organs.  schafts-  stzenden2.  Novem-  stelle  Orte.  Schieds=  scheidung.
gesetzlichen  des  Schiedsgerichts  organs.  besetzt  war.  ber  1885.)  «  gerichts.
12  13  14  15  16  17  18  1  20  21  22  23
        <pb n="374" />
        Betheiligung  von  Rechtsanwälten  beziehungsweise  von  Vertretern  derselben;  Zurückwei

358

(B.)  Fatkultativer  Theil.

Bemerkung:  Hier  mögen  Aeußerungen  des  Vorsitzenden  des  Schiedsgerichts  jedweder  Art  nach  dessen
Gutbefinden  ihren  Platz  finden,  z.  B.  über  folgende  Gegenstände:  Schwierigkeiten  bei  der  Auslegung  der  in
Betracht  kommenden  Gesetze  und  Vollzugsvorschriften;  Zahl  der  an  die  Betheiligten  gemachten  Auflagen  zur  Klageerhebung
  gemäß  §.  63  Absatz  2  des  Unfallversicherungsgesetzes;  Ausschließung  der  Beisitzer  und  ihrer  Stellvertreter
  von  ihrem  Amte  wegen  mangelnder  (in  Wegfall  gekommener)  Wählbarkeit;  Zahl  der  eingegangenen
und  der  erfolgreichen  Ablehnungsgesuche;  Unterstützung  oder  Schwierigkeiten,  welche  sich  dem  Vorsitzenden
seitens  der  Beisitzer  darbieten,  um  zu  einer  nach  seinem  Dafürhalten  sachgemäßen  Entscheidung  zu  gelangen,
und  Einfluß  der  Art  der  Wahl  der  Beisitzer  hierauf;  Ausschließung  der  Oeffentlichkeit;  Parteien-Anwesenheit  bei
der  mündlichen  Verhandlung  auf  Seiten  der  klagenden  Partei  und  der  beklagten  Genossenschaft,

 

insbesondere

Zurückweisung  geschäftsmäßiger

Vertreter;  Interesse  des  unbetheiligten  Publikums  an  den  Schiedsgerichtsverhandlungen  (Anwesenhelt  in  den
Terminen,  Besprechung  in  der  Presse  u.  a.);  Verhältniß  der  Schiedsgerichte  zu  den  Genossenschaftsorganen;
Höhe  der  Kosten  des  Schiedsgerichts  und  des  Verfahrens  vor  demselben  im  einzelnen,  Höhe  der  Kosten  der
Beweisaufnahmen  (Gebühren  für  Zeugen  und  Sachverständige);  allgemeine  Darstellung  des  gesammten  Geschäftsumfanges
  des  Vorsitzenden  u.  a.  m.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
32  Grund  Auswei  des
9  usweisung  Ausweisungs.
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrasung.  beschlofsen  hat.  beschluffes.
—
I.  2.  l  3.  4.  5.  6.
·  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Franz  Effenberger,  geboren  am  1.  August  1813  zu  Zöllnei,  Landstreichen  und  sKöniglich  preußischer  Re-22.  Septeniber
Schneider,  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,  orts  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Breslau,
2.  Jgnatz  Wiche,  geboren  am  4.  Juli  1862  zu  Wüst-Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Schneider,  seibersdorf,  Bezirk  Schönberg,  Mähren,
ortsangehörig  ebendaselbst,
3.  Franz  Michler,  geboren  am  11.  Mai  1811  zu  Deutsch-Landstreichen  und  dlerselbe,  desgleichen.
Müller  und  Brett.  Petersdorf,  Bezirk  Senstenberg,  Böh=  Betteln,
schneider,  men ortsangehörige daselbst  zu  Zöllnei  ebendaselbst,

4.  Gustav  Thelo,  geboren  am  11.  Mai  1856  zu  Dockum,  Betteln  im  wieder.-  Königlich  preußischer  Re-21.  September
Eisengießer  (Former)  Provinz  Groningen,  Niederlande,  orts  holten  Rückfalle  und  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Beleidigung,  Osnabrück,
5.  Katharina  Assel,  sgeboren  am  6.  März  1866  zu  Lel-Landstreichen  und  ge-Königlich  preußische  Re-8.  September
Dienstmagd,  lingen,  Luxemburg,  werbsmäßige  Unzucht,  gierung  zu  Trier,  d

.  Josef  Oberrauch,

 

Kutscher,

 

ca.  54  Jahre,  geboren  zu  Seit,  Gemeinde

Leifers,  Bezirk  Bozen,  Tirol,  ortsangehörig
  zu  Leifers,  wohnhaft  zuletzt
in  Rudlezholz,  Bezirk  Hilpolstein,
Bayern,

 

Landstreichen  und
Betteln,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Hilpolstein,

 

.  J.
7.  September
d  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="375" />
        —  359  —

Tentral-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XIV.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  15.  Oktober  1886.  42.

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Trausportkontrole  2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
für  Rindvieh  im  Grenzbezirk  des  Hauptzollamts  Nord-  September  186888  360
horn,  bezw.  für  baumwollene  Strumpfwaaren  im  Grenz-  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-Ertheibezirk
  des  Regierungsbezirks  Oppeln;  —  Bestellung  eines  lungngen  362
Stations-Kontrolöbs  Seite  359  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Reichsgebtee  362

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

In  Grenzbezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamts  zu  Nordhorn  sind  Stiere,  Ochsen,  Kühe  und
Jungvieh  und  im  Grenzbezirke  des  Regierungsbezirks  Oppeln  gegen  Oesterreich  baumwollene  Strumpfwaaren
(Nr.  2  d  3  des  Zolltarifs)  der  Transportkontrole  gemäß  §§.  119  ff.  des  Vereinsgollgesetzes  unterstellt.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Gueinzius  zu  Magdeburg
  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Jacob  dem
Königlich  preußischen  Hauptsteueramte  zu  Naumburg  a./S.,  den  Hauptämtern,  Ober-Kontrolen  und  selbständigen
  Steuerstellen  des  Thüringischen  Zoll=  und  Handelsvereins  (ausschließlich  des  Herzoglich  sachsen-koburggothaischen
  Amts  zu  Lichtenfels),  sowie  den  Großherzoglich  sächsischen  Aemtern  Allstedt  und  Oldisleben  als
Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitz  in  Erfurt  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

60
        <pb n="376" />
        360

2.  Bauk

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

 

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passilva.
Ver-  Erert.
Bezeichnung  Ge  ale  bindlich-  Siadich-0
  Grund.  Heserve  Noten-  gen  uUnge.  Gegen  fäuig.  Gegen  eliten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  -  *
der  Z  31.  Aung.beckte  31.  Aug.  2  31.  Aug.]  mit  231.  Aug.  31.  Aug.s  der  31.  Aug.  welterge.
*  Banken.  Kapital.  ]  Fouds.  sUmlauf.  1886.  JNoten.  1886.  bindnt  %  1586.Kündi.)1666.  Passtwa..  Pasfiva.  1886.  *8
z  "  "
keiten.  zu  Alen
.  echseln.
I.  2.  3.  4.  .  6.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  16.  16.  17.
1  Reichsbank  .120000  22  398/  946  881+135618  247  461|X+T  195953250  620  –  45  204  —  —  416—  84  1  340  315|+  90  498  —
21  Staͤdt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2825—  65  1258+  558  291  +J  197  —  —  19  —  10735/  4  1322  228
3  Kölnische  Privatbank.  3  000  750  65090  —  350  146  —  316  260  —  167  1329—  383  20  —  6  018  —  900  26
4Magdeburger  Privatbank  3  000  603  2  819+  428  1  148  571  408  —  312  6971  69  367  156  7894+  341  498
5oanziger  Privat  Aktien-Bank-
  3000  750)  2  864/—  64%  1272  2  488  4  40  9  354—  601|  14  568—  406  310
6  rovinzltal-  ktten-Banr  des
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1  698—  182  1023—  166  159  108  1168  —  212  39—  1  6  814—  287  265
7Hannoversche  Bank  12000  1  200  518|-  1012  3410  .  619%  5011  —  175  12s21.  73  2256  65|  2é6  6971  976  3410
8  Frankfurter  Bank  17  143  3966¼2262  5616—  195  5  471%#  100r7  2911—  305  2761/J—  624  44  875-  3  446  519
Bayerische  Notenbank  7  500  1  1344  0|  2  119  32760)9  406  1  212—  1  4  618—  21289  880|+  3357  2  633
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  4039  49276  8  19020212  3002  5  103  199  8  324—  1009  2261  2896  968|+  9  199  2640
11  Leipziger  Kassenverein  3000  235  2921|.  83  1282J  102  1406  –—  424  240—  49  133  5  7938—  3,85  238
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  504  6  193—  86  58—  32  3121—  86  19714  31  4517—  81  575
13|  Wurttembergische  Notenbank  9  000  5644d0  199  1  117  9  854—  78  490  —  107  1714  11  450.  35  30720+  1056  1  508
141  Badische  Bank.  .  ..  9000%  1534/12  626  565%94  Sos—  —  435  36424539  1257/  1554
15%,  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1775  15  972  510  9718.+  393  99—  1  —  —  587  631  34106/  572  1207
16  Braunschweigische  Bank.  10  500  430  2317-  327  1  649  302  s641  264  1  014—  15  174|-  916076+  441  916
17Kommerzbank  in  Lübeck.  2  400  178  63—  120  —  —  3741  +—  156  306—  2  50  8  6738/  4  18501  —
18  Bremer  Bark  16  607  892  4342  +—  539  2  677T  274  258  4  208  12765—  1247  698533  35582—  33  820
Zusammen68  332  41  925|1  151  120|—152439  845  093  +2024322  S  4  41  119  39948/—  3  309  13  S00  F  1  387/1  80"  97909  399  17  447

 

Zu  Spalte  57:

Zu  Spalte
Zu

 

9  Nr.
9.

 

8“:

15“:

 

 

Davon  in  Abschnitten  zu  100  4
.  200

500

»1000

Darunter  135  000  —  noch

4320.4

 

 

 

 

Bemerkungen.
751  200  850  M

 

 

249  800  M„  (bei  der  Bank  Nr.  6),
59  456  000  .  (bei  den  Banlen  Ar.  1,  6,  8,  10,  11),
1,  2,  8

336  310  500  M  ("
nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

 

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="377" />
        Wesen.

banken  Ende  September  18  86,

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  August  1886.
auf  tausend  Mark.)

361

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aetiva.

8
Metall.  Gegen  ReichsGegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen!e  onstige  Gegen  SummeGegen  "“
31.  Aug.  kafsen·  31.  Aug.  s  anderer  31.  Aug.  Wechsel.1.  Aug.  Lombard.Aug.Effekten.31.  Aug.  31.  Aug.  der  31.  Aug.
Bestand .scheine.1886 .Banken..  1886.  1886.  13865.Aktlva.156.  aktiva186.
5
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  D  32.  33.  34.
669  590  —  60  013  16  488  3072  13  342  +  27504647/9894  93  633  4  50  991  53  305  605  25  15444  696  1346  15999  900  911
1027—  8  3—  3  537—  6285  4942  176  3051|  382  1237  214  41  —  10  888+—  1492
377—  73  13|—  2  1231  4  37  47066  —  6543  444  33  4  —  462  —  357  6129—  9013
961..  f118  60  9  650—  270  4701  844  895  90  4966—  128  247—  304  8010  T.  359  4
1016  14  —  —  576—  48  546856588  499  4779  119  533+  142  2573—  1210  14  9962  388  5
633—  6  —  —  2  42—  8  4618  —  413  1  115  71  —  —  550  83  6958—  2706
1802  227  9041  65  216/  101  16  188  +  472  657—  30  1  363  310  6  3386%  170  26  697W  9757
4487+  416  36—  68  2  4844  1967  29  106é%  2297  1  710  354  45605  1  3206—  744  45  594+  35156
31  307—  8.28  45—  35  5  626  +  2222  48  335+  2006  1769—  57  1  1911—  179  16074  114  89  880  +  33579
16  974Z—  1023  625—  3  114651  4  6214  55  700|+  2213  4666  +  1841  308  40  7230  —  83  96968  +  919910
10244  1  17—  17  601—  3  3992—  385  12251  68  32  —  1  0411—  49  7938—  38511
226  16  111—  74—  95  3354—  54  175  27  230—  6  44717  20  4517—  8112
8260  39  57—  2026+  1  150  18  733—  1562  411  75  588—  52  648  —  30720  1066  13
4413  424  4—  4  67  70  17  56011.  822  838  86  544  17  1582—  18  24  539  +  125744
5  48+  1569  56  13  715—  65  190611—  233  79090—  73  4178  97  3  813+  518  34  1056  57215
589.  73  2—  3  77—  45  655—  133  2927  +  1424  687—  571  5427—  314  16  2600  +—  43116
567+T  248  —  —  —  —  1  863—  102  636  49  1276—  80  2490  —  29  6  83  +  144
1  44%  157  1074  48  116  60  31  20—  217  2333+  172  10909  .  102  803  —  216  36  13—  7618

750  178—  60  033  17614—3  38  7391  13365750761110605112206  3  +5  174  70  201.  6524  63713—  203081326909986

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

60“
        <pb n="378" />
        —  362  —

3.  Konfulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  #e-Konsul  in  Nizza  von  Rekowski  zum  Konsul  in  Mailand
un
den  früheren  Konsul  in  Port  au  Prince,  Freusberg,  zum  Konsul  in  Singapore
zu  ernennen  geruht.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  brasilianischen  General-Konsul  für  Preußen  mit  dem  Sitz  in  Franksfurt  a.M.  ernannten
Dr.  Luiz  Pires  Garcia,
dem  Kaufmann  Otto  Braunfels  in  Franksurt  a.]M.  als  Königlich  spanischer  Konsul  daselbst,
dem  #n  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Stettin  ernannten  Herrn  Andrew
.Fay
und
dem  zum  Konsul  der  Republik  Uruguay  in  Bremen  ernannten  Herrn  Franz  Ludwig  Michaelis.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  I  Behoͤrde,  welche  die  Detm
z  Oun  Ausweisung  zu  wenun  8
9  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschluses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1

.Franz  Bellucsäk  sgeboren  am  11.  August  1861  zu  Groß-  schwerer  Diebstahl  imsKöniglich  preußische  Re-  18.  September
(Bellenczek,  Bel.)  Divina,  Komitat  Trencsin,  Ungarn,  wiederholten  Rückfall!  Hierung  zu  Schleswig,  d.  J.

lenschek),  Cigarren  ortsangehörig  zu  Nagy--Divina,  eben=  Widerstand  gegen  die
macher,  daselbst,  wohnhaft  zuletzt  in  Itzehoe  in  Staatsgewalt,  Bann-Preußen,
  bruch  (2  Jahr  6  Monate
  7  Tage  Zuchthaus
  und  4  Wochen
Haft  laut  Erkenntniß
vom  30.  November

1881),
2.  Roman  Wind,  geboren  am  9.  August  1841  zu  Min-Diebstahl  (10  Jahr  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-29.  September
Schuhmacher,  versheim,  Bezirk  Straßburg,  Elsaß,  Zuchthaus  laut  Er.dent  zu  Straßburg,  d.  J.

durch  Option  Franzose,  wohnhaft  zu=  kenntniß  vom  9.  Okletzt
  in  Minversheim,  tober  1876),
        <pb n="379" />
        363

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S-  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

      Grund  des

  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs

  er  Bestrafung.  

Z  des  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschlusses.

1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

b.  Auf  Grund  des  s§.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.|Surech  Israel  Hot. geboren  1856  zu  Brody,  Galizien,  orts-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-(28.  September

kes,  Schneidergeselle,  angehörig  ebendaselbst,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
Frankfurt  a./O.,

4.  Raimund  Kmehl,  sgeboren  am  28.  Mai  1830  zu  Karls-Betteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re.  24.  September

Schneidergeselle,  berg,  Bezirk  Sternberg,  Mähren,  orts-  holten  Rückfalle  und  gierungs  -  Präsident  zufd.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Abweichen  von  der]  Breslau,
Reiseroute,

5.  Josef  Zack,  Schiefer-geboren  am  6.  August  1845  zu  Prag,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  25.  September
decker  und  Forst.  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  gierungs-Präsldent  d.  J.
mann,  Liegnitz,

6.  Julie  Schmidt,  un-geboren  im  Mai  1864  zu  Hirschberg,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  26.  August
verehelicht,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schle-  gierungs-Präsident  zu  d.  J.

sien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Oppeln,  I
7.AbrahamKoller,59Jahre,geborenzuTatnowka,Unsdeögleichety  derselbe,  18.  September
früher  Kaufmann,  garn,  ortsangehörig  zu  S.  A.  Ujhely,  d.  J.
jetzt  Arbeiter,  ebendaselbst,

8.  Anton  Hille,  Leine29  Jahre,  geb.  zu  Wansdorf,  Bezirk  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  29.  September

weber,  Rumburg,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  ierungs  -  Präsident  zu  d.  J.
Schönlinde,  ebendaselbst,  Wiesbaden,

9.  Gustav  Klein,  Metz-geboren  am  12.  März  1860  zu  Don-Hesgleichen,  Königlich  bayerisches  Be17.  August

ger,  nersberg,  Rußland,  ziksamt  Kirchheimbolan.  d.  IJ.
.  den,

10.  Anton  Friedrich,  geboren  1868  zu  Burklaß,  Bezirk  Falken-desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be-11.  September

Tagelöhner,  stein,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  zirksamt  Hof,  d.  J.
Watzgenreuth  Bezirk  Eger,  ebendaelbst,


11.  Marie  Minder,  un-geboren  am  21.  November  1852  zusgewerbsmäßige  Un-Königlich  württembergi.  21.  September
verheirathete  Fabrik.  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig  zu  Hut-zucht,  sche  Regierung  des|d.  J.
arbeiterin,  wyl,  Bezirk  Trachselwald,  ebendaselbst,  Nektarkreises  zu  Ludwigs.

urg,

12.  Bernhard  Josef  Ren-geboren  am  26.  Dezember  1850  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.2  8.  August
guet,  Arbeiter,  Berg  *  Zoom,  Niederlande,  ortsange  Betteln,  dent  zu  Colmar,  d.  J.

hörig  ebendaselbst,

13.  Josef  Meister,  Mau  geboren  am  16.  Januar  1828  zu  Dürme-  Landstreichen,  derselbe,  2.  September
rer,  nach,  Oberelsaß,  ortsangehärig  zu  d.  J.

Anjoutey,  Frankreich,

14.  Wilhelm  Walenta,  geboren  am  28.  September  1853  zuldesgleichen,  derselbe,  23.  September
Fabrikarbeiter,  Lchach.  Oesterreich,  ortsangehörig  eben-  d.  J.

aselbst,

15.  Clariß  Martinet,  54  Jahre,  geboren  zu  Buronfosse,  De-Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.á.  September
Sänger,  partement  Aisne,  Frankreich,  Betteln,  dent  zu  Meß,  d.  J.

16.  Karl  Johann  Baptist  geboren  am  18.  Oktober  1857  zu  Landstreichen,  derselbe,  1.  Oktober
Prince,  Bäsßker,  Se,  Departement  des  Vozsges,  d.  J.

rankreich,

17.  (Georg  Madelon,  geboren  am  29.  Januar  1859  zu  Verel,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
früher  Lehrer,  jetzt  Departement  Savoie,  Frankreich,

Handschuhmacher,

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="380" />
        <pb n="381" />
        —  365  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

R  43.

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  Oktober  1886.

 

Inhalt:  1.  Konfulat-Wesen:  Ernennung  ..  Seite  365  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebteee  365

 

1.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Freiherrn  Alfred  von  Liebieg  zum  Konsul  in
Wien  zu  ernennen  geruht.

 

2.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
2      Grund  Ausweisung  2—  8
-  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschuss


1.  2.  l  3.  4.  .  6.

 

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:

Johanne  Magni,  geboren  am  21.  Juli  1851  zu  Wexio,Diebstahl  im  wieder--Königlich  preußischer  Re-  30.  Juli
unverehelicht.  Schweden,  ortsangehörig  ebendaselbst,  holten  Rückfall,  Unter!  gierungs  =  Präsident  zu  v.  J.
schlagung  und  in  Merseburg,
tellektuelle  Urkundenfälschung
  (3½  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntnisse
  vom  19.
April  und  27.  September
  1883),

—

 

 

 

 

 

61
        <pb n="382" />
        366

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

2—  –  Grund  „  des

r  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs.

.    der  Bestrafung.

.  beschlossen  hat.

9  des  Ausgewiesenen  schlossen  hat  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

2.  Josef  Haimböck,  geboren  am  6.  April  1848  zu  Martins-schwerer  Diebstahl  (2  Königlich  preußische  Re.5.  Oktober
Kaufmann,  berg  bei  Wien,  Oesterreich,  ortsange=  Jahre  Zuchthaus  laut  gierung  zu  Düffeldorf,  d.  IJ.

hörig  ebendaselbst,  Erkenntniß  vom  25.
August  1884),  "
„  b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  [Franz  Woldrich,geboren  am  24.  Dezember  1838  zufs  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re13.  September

Wagnergehülfe,  Prezin,  Bezirk  Wolin,  Böhmen,  orts-  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
angehörig  ebendaselbst,  Frankfurt  a./O.,

4.  Karl  Menzel,  Stell-geboren  am  28.  Januar  1841  zu  Nieder.  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  8.  Oktober

machergeselle,  Hohenelbe,  Bezirk  Gitschin,  Böhmen,  Betteln,  gierungs  Präsident  zul  d.  J.
zalngeherig  zu  Hohenelbe,  ebenda-  iegnitz,
elbst,

5.  Zigeuner  Josef  Bu--26  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re22.  September
riansky,  Schmied!#u  Kocobendza,  Oesterreich,  ierungs  ·  Praͤsident  zul  d.  J.

Oppeln,

6.  Louis  Charles  Mes-geboren  am  17.  September  1821  zul desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  6.  Oktober
dang,  Arbeiter,  Chryshauten,  Belgien,  ortsangehörig  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.

ebendaselbst,  v  Hannover,

7.  Jakob  Brennert(aliasgeboren  am  15.  März  1861  zu  Sta-Landstreichen,  Ge-Koöniglich  preußischer  Re.  2.  Oktober
Kahn),  Handlungs  nislaw,  Galizien,  ortsangehörig  eben.  brauch  eines  gefälsch  gierungs-Präsident  zusd.  J.
kommis,  daselbst,  ten  Lgitimationspa.!  Osnabrück,

pieres  und  falsche
Namensangabe,

8.  Leopold  Wahle,  sgeboren  am  5.  April  1850  zu  Salzburg,  Betrug  und  versuchter  Königlich  bayerisches  Be|17.  September

Kellner,  Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Wels.Betrug,  Landstrei.  zirksamt  Laufen,  d.  J.
ebendaselbst,  chen,  Betteln  und
Führung  gefälschter
Legitimationspapiere,

9.  Andreas  Warta,  sgeboren  am  3.  April  1851  zu  Mainzgrober  Unfug  und  Königlich  bayerisches  Be-21.  September

Schmiedegeselle,  Hessen,  ortsangehörig  zu  Waier,  Bezirk  Landstreichen,  zirksamt  Viechtach,  d.  J.
Bischofteinitz,  Böhmen,
10.  Franz  Lausmann,  geboren  am  13.  Oktober  1853  zuBetteln  im  wieder-Königlich  sächsische  Kreis-17.  Juni
Lohgerbergeselle,  Carolinenthal,  Bezirk  Prag,  Böhmen,  holten  Rückfalle  und!  hauptmannschaft  Leipzig,  d.  J.
—  ortsangehörig  zu  Rothau,  Bezirk  Gras-  Widerstand  gegen  die
litz,  ebendaselbst,  Staatsgewalt,
11.  Josef  Maurin,  geboren  1864  zu  Grein,  Oesterreich,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präst.  22.  September
Händler,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
12.  Heinrich  Fretz,  sgeboren  am  25.  Dezember  1854  zu  Opfi.  desgleichen,  derselbe,  27.  September

Spinner,

 

kon,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="383" />
        —  367  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

    

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Posftanstalten  und  Buchhaudlungen.  —  Pränamerations-Preis  für  den  JZahrgang  sechs  Mark.

1  —

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  29.  Oktober  1886.    44.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Ausdehnung  der  2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
in  Bezug  auf  den  Hausirhandel  mit  Schweinen  an  der  vom  1.  April  bis  Ende  September  18886  368
Landgrenze  von  Ostpreußen  erlassenen  Verbote  auf  einige
Bezirke;  —  Bestellung  zweier  Reichsbevollmächtigten  8.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Seite  367  Reichsgebiete...  W  369

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

In  Bezirke  der  Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Königsberg  i.  Ostpr.  ist  das  Verbot  des  Hausirhandels  mit
Schweinen  im  Grenzbezirk  gemäß  §.  124  des  Vereinszollgesetzes  auf  den  Grenzbezirk  innerhalb  der  Hauptamtsbezirke
  Prostken,  Eydtkuhnen,  Tilsit  und  Memel  mit  Ausschluß  der  Kurischen  Nehrung  ausgedehnt
worden.  (Vergl.  Central-Blatt  von  1885  S.  492  und  von  1886  S.  188.)

 

De-  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern,  Königlich  bayerische  Ober-Zollrath  Dr.  Schaller  zu
Altona  ist  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  von  seinen  bisherigen  Funktionen  bei  der  Königlich  preußischen
Provinzial-Steuer-Direktion  zu  Altona,  der  lübeckischen  Zoll-Direktivbehörde  daselbst  und  der  Deputation  des
Senats  für  indirekte  Steuern  und  Abgaben  zu  Hamburg  entbunden  und  an  Stelle  des  verstorbenen  Königlich
bayerischen  Ober-Regierungsraths  Schübeck  den  Königlich  preußischen  Provinzial-Steuer-Direktionen  zu
Cöln  a./Nh.  und  Münster,  sowie  der  Königlich  Großherzoglichen  Zoll-Direktion  zu  Luxemburg  als  Reichsbevollmächtigter
  für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitz  in  Cöln  a./Rh.  beigeordnet  worden.

Von  dem  gleichen  Zeitpunkt  ab  ist  auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des
Deutschen  Reichs  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich
bayerische  Ober-Zollrath  Merck  zu  Ludwigshafen  a./Rh.  der  Königlich  preußischen  Provinzial-Steuer-Direktion
zu  Altona,  der  lübeckischen  Zoll-Direktivbehörde  daselbst  und  bezüglich  des  Spielkartenstempels  der  Deputation
des  Senats  für  indirekte  Steuern  und  Abgaben  zu  Hamburg  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern
mit  dem  Wohnsitz  in  Altona  beigeordnet  worden.

 

62
        <pb n="384" />
        2.

368

Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1886  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1886.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Einnahme
  Differenz
Bezeichnung  zise  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  Hnder,
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M  M   M 
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  119  004  780  101  1018  903  673111  406  868I+  7  496  805
Tabacksteuer  3  535  583  137  174  3398  409  3  369  287+—  29122
Zuckersteuer  523  808  86  317  296  —  85  793  488—117  486  43T31692  944
Salzsteuer  17  839  719  2829117  811  4288  4-68  577+A  342  851
Branntweinsteuer  .  .  15  160  360  5972  118  9  188  242  9779228—  590  986
Uebergangsabgabe  von  Branntwein  .  43  922  —  43  922  48  350—  4  428
Brausteuer  10  021  034  133  260  9887  774  9  414  022  —  473  752
Uebergangsabgabe  von  Bier  1014  655  —  I  1014655  900  935+  113  720
Summe7143  861192689  244483  539553  780

Spielkartenstempel  —  416  188  421  550  —  5  362
Wechselstempelsteuer  —  —  32410281.  3328  317—  87289.
Stempelsteuer  für

a)  Werthpapiere  —  —  2  638  837

b)  Kauf=  und  fonsige  ünschafunge-Eschn

  e  .  —  —  3  639  190  3  341  315+  3420  548
e)  Loose  zu
Privatlotterien  —  —  483  836
Staatslotterien  —  —  2527  677  2  611  198—  83521

Post=  und  Telegraphen-Verwaltung.  —  —  85  519  21582  167  833  +  3  351  382
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  –  —  23  591300)  23  997  600  —  406  300

 

 

 

 

*)  Die  definitive  Einnahme  betrug  im  Vorjahre  251  131  .4  weniger.

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  September  1886:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  vat  des  EWr  es  densie  Einnahme  tu  Trreme  *1  3,
der  bis  zum  Schluß  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  —  weniger
M  M
1.  3.  4.
Zölll  105  005  076  100  801  375  +  4203  701
Tabacksteuer  2  841  551  2  573  370  +  268  181
Zuckersteuer  14  423  670  4  669  284  9  754  386
Salzsteuer  17  319  164  16  924  807  394  357
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  19  054  811  17  875  415  1  179  396
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  9249  288  8750  236  '499052
Summe  167  893  560  151  594  487  +  16  299  073
Snielkartenstempel.  457  867  454  789  +  3  078
        <pb n="385" />
        369

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  Ausweisung  des
-  der  Bestrafung    Ausweisungs-
  des  Ausgewiesenen.  9.  beschlosen  hat.  beschlusses.
—
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Karl  Borkenhagen,geboren  am  1.  November  1861  zusschwerer  Diebstahl  (1|Königlich  preußischer  Re-9.  September
Schreiber,  Grodno,  Rußland,  ortsangehörig  eben.  Jahr  Zuchthaus  laut  gierunge  .  Präsident  zu  d.  J.
daselbst,  Erkenntniß  vom  27.|Königsberg,
ç  Oktober  1885),
2.  Lorenz  Klieber,  geboren  1841  zu  Eger,  Böhmen,  orts--schwerer  und  einfacher  Königlich  bayerisches  Be-20.  August
Tagelöhner,  angehörig  ebendaselbst,  Diebstahl,  Dieb.  zirksamt  Ansbach,  d.  J.
stahlsversuch  und

10.

11.

Cäcilia  Zöhrer,
Gastwirthsfrau,

geboren  am  22.  November  1841  zu

Zöschingen,  Bezirk  Dillingen,  Bayern,
ortsangehörig  zu  Mieming,  Bezirk  Imst,
Tirol,  wohnhaft  zuletzt  zu  Kolbermoor,
Bayern,

Betteln  (1¾  Jahr
Zuchthaus  und  14
Tage  Haft  laut  Er.
kenntniß  vom  18.  November
  1884),
Kuppelei  und  Vergehen
  wider  §.  183
des  Strafgesetzbuchs
(3  Monat  8  Tage

Gefängniß  laut  Er.
kenntniß  vom  17.  Juli
1886),

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Rosenheim,

25.  September
d.  J.

 

 

 

 

 

Marie  Anna  Stadler,
  unverehelicht,

Johann  Bergmann,
Weber,

Johann  Malina,
Drechslergeselle,

Eduard  Scheitz,
Knecht,

Helene  Schulz,  geb.
Reck,  Wittwe,

Elie  Jean,  Baptiste
Roche,  Glasmacher,

Josef  Kraut,  Schmiedegeselle,


David
Gerber,

Wolf,

 

 

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  13.  Februar  1865  oder
1867  zu  Tachau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,  wohnhaft  zuletzt  zu
Berlin,
geboren  am  19.  März  1834  znu  Ullersdorf,
  Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,  wohnhaft
zuletzt  in  Landeshut,  Preußen,
geboren  am  4.  Juni  1848  zu  Ober-Bauschütz,
  Bezirk  Ledec,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Bousic,  ebendaselbst,
geboren  am  17.  November  1857  zu
Herrnfeld,  Bezirk  Rokitnitz,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  28.  Februar  1839  zu  Amsterdam,
  Niederlande,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  20.  Mai  1856  zu  Beaumont,
  Departement  Vaucluse,  Frank.
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  25.  April  1845  zu  Sangerberg,
  Bezirk  Carlsbad,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,
geboren  am  11.  August  1843  zu  Forchheim,
  Bezirk  Mastricht,  Niederlande,
ortsangehörig  ebendaselbst,

 

Sittenpolizel  =  Kontravention
  und  grober
Unfug,

einfacher  Diebstahl,
und  Betteln  im  wie.
derholten  Rückfall,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

Königlich  bayerisches  Be- 



Königlicher  Polizei-Präsident
  zu  Berlin,

Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zusd

Breslau,
derselbe,

derselbe,

Königlich  preußischer  Rezierungs

  Präsident  zu
Merseburg,

zirksamt  Pfarrkirchen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Griesbach,

Königlich  bayerisches  Beirksamt

  Kirchheimbolan-.4

11.  August
d.  J.

12.  Oktober
13.  Oktober
d.  J.
desgleichen.
18.  Oktober
d.  J.

2.  Oktober
d.  J.

5.  Oktober
d.  J.

6.  Oktober
.  J.
        <pb n="386" />
        370

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  des
  der  Bestrafung  Ausweisung  Auswelsungs.

  des  Ausgewiesenen.  '  beschlofsen  hat.
  gewies  beschlufses.
I.  2.  3.  4.  5.  6.
12.  Josef  Berrein,  (geboren  am  7.  April  1844  zu  Lufse,  Landstreichen  und  Kalserlicher  Bezirks-Präsi-22.  September
Uckerer,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
13.  Emil  Garette,  15  Jahre,  aus  Commercy,  Frankreich,  Landstreichen,  derselbe,  27.  September
Schiffsknecht,  ortsangehörig  ebendaselbst,  d.  J.
14.  Victor  Wilthofen,sgeboren  am  11.  Dezember  1817  zu  Landstreichen  und  derselbe,  30.  September
Matrose  und  Zim.)  zu  Verviers,  Belgien,  grober  Unfug,  d.  J.
mermann,
15.  August  Chamoin,  geboren  am  15.  Februar  1863  zu  St.  Landstreichen,  derselbe,  4.  Oktober
Tagelöhner,  Pere  au  Fer,  Departement  Troyes-  d.  J.
Champagne,  Frankreich,  ortsangehörig
ebendaselbst,
16.  Josef  Eduard  Mah-geboren  am  1.  September  1860  zud  esgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.13.  Oktober
ker,  Maurer,  Nancy,  Departement  Meurthe  et  dent  zu  Metz,  d.  J.
Moselle,  Frankreich,  ortsangehörig
ebendaselbst,
17.  Ludwig  Magnier,  geboren  am  29.  September  1845  zu  Landstreichen  und  dderselbe,  15.  Oktober
Puddler,  Rangwall,  Bezirk  Diedenhofen,  Lo-  Betteln,  d.  J.

 

 

thringen,  ortsangehörig  zu  Joeuf,
sartement  Meurthe  et  Moselle,  Frankreich,


 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="387" />
        —  371  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  November  1886.  9S45.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Kolonial-Wesen:  Auszug  aus  der  Dienst-  3.  Versicherungs  =  Wesen:  Verlegung  des  Sitzes  eines
anweisung,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  Schiedsgerichts  376
im  Schutzgebiet  der  Neu-Guinea-Kompagnie  Seite  371

2.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Handbuchs  für  4.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur-Ertheilung
die  deutsche  Handels-Marine  auf  das  Jahr  1886;  —  376
desgl.  des  III.  Nachtrags  zur  amtlichen  Schiffsliste  für
1886;  —  desgl.  eines  weiteren  Heftes  der  Entscheidungen  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
des  Ober-  Seeamts  und  der  Seeämter  373  Reichsgebltltltee  376

 

 

1.  Kolonial-Wesen.

 

Auszug
aus

der  Dienstanweisung,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiete  der  Neu-Guinea-Kompagnie,
  vom  1.  November  1886.

 

Zur  Ausführung  der  Vorschriften  über  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiete  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  wird,  im  Einvernehmen  mit  der  Direktion  der  Kompagnie,  Folgendes  bestimmt:
2c.  2c.  2c.

III.  Gerichtsbehörde.
(Zu  §.  5  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit;  §.  2  des  Gesetzes  vom  17.  April  1886.)
2.  Die  Gerichtsbehörde  hat  in  den  von  ihr  ausgehenden  Schriftstücken
a)  sofern  es  sich  um  Geschäfte  handelt,  welche  zur  Zuständigkeit  des  Gerichts  des  Schutzgebiets
gehören,  die  Bezeichnung  als
„Kaiserliches  Gericht  des  Schutzgebietes  der  Neu-Guinea-Kompagnie",
b)  sofern  es  sich  um  Geschäfte  handelt,  welche  zur  Zuständigkeit  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
  ermächtigten  Beamten  gehören,  die  Bezeichnung  als
„Kaiserlicher  Richter  des  Schutzgebietes  der  Neu-Guinea-Kompagnie"
63
        <pb n="388" />
        —  372  —

anzuwenden.  —  Das  Gerichtssiegel  zeigt  das  Kaiserliche  Wappen  mit  der  unter  a  bezw.  b  angegebenen  Bezeichnung
  als  Umschrift.  —  Urtheile  sind  mit  den  Eingangsworten:  „Im  Namen  des  Kaisers“  zu  versehen.
3.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Personen  haben  vor  Antritt  ihres  Amtes
einen  Eid  dahin  zzu  leisten:  «
„Ich  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines  Kaiserlichen
  Richters  im  Schutzgebiete  der  Neu-Guinea-Kompagnie  getreulich  zu  erfüllen.  So  wahr  mir
Gott  helfe."

Die  Eidesleistung  kann  auch  mittels  Unterschreibens  der  Eidesformel  erfolgen.  Von  der  Beeidigung
ist dem  Reichskanzler  Anzeige  zu  machen.  

4.  Der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigte  Beamte  ist  befugt,  geeigneten  Personen  die
Erledigung  einzelner,  zu  seiner  Zuständigkeit  gehöriger  Geschäfte  dauernd  oder  in  bestimmten  Fällen  zu  übertragen.
  Dieselbe  Befugniß  erstreckt  sich  nicht  auf  die  Urtheilsfällung,  die  Entscheidung  über  Durchsuchungen
und  Beschlagnahmen  und  Verhaftungen,  sowie  auf  die  Ernennung  und  Beeidigung  der  Beisitzer,  die  Bestellung
von  Gerichtsschreibern  und  die  Zulassung  zur  Rechtsanwaltschaft.  —  Im  Falle  einer  dauernden  Uebertragung
ist  die  beauftragte  Person  mittels  Handschlags  an  Eidesstatt  zur  getreulichen  Erfüllung  ihrer  Obliegenheiten
zu  verpflichten.  Die  dauernde  Uebertragung  hindert  den  Beamten  nicht,  jederzeit  Geschäfte  der  betreffenden
Art  selbst  wahrzunehmen.  —  Der  Beauftragte  handelt  im  Namen  der  Gerichtsbehörde;  derselbe  ist  in  den
betreffenden  Schriftstücken  als  an  Stelle  des  Beamten  handelnd  zu  bezeichnen.

IV.  Beisitzer.
(Zu  den  gs.  7  bis  9  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)
1.  Die  Worte,  welche  der  Vorsitzende  bei  der  Beeidigung  der  Beisitzer  an  die  zu  Beeidigenden  zu
richten  hat,  lauten:  ’
„Sie  schwören  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines  Beisitzers
des  Kaiserlichen  Gerichts  des  Schutzgebiets  der  Neu-Guinea-Kompagnie  getreulich  zu  erfüllen  und
Ihre  Stimme  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  abzugeben."  «

V.  Gerichtsschreiber.
(Zu  §.  10  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)

3.  Der  Gerichtsschreiber  hat  vor  seinem  Amtsantritt,  die  mit  den  Verrichtungen  eines  solchen  in
einzelnen  Fällen  betraute  Person  vor  der  Ausübung  derselben,  einen  Eid  dahin  zu  leisten:

„Ich  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines  Gerichtsschreibers
  getreulich  zu  erfüllen,  so  wahr  mir  Gott.helfe."

VII.  Zustellungen.
(Zu  den  §s.  5,  6  der  Verordnung  vom  5.  Juni  1886.)
1.  In  dem  Verfahren  vor  der  Gerichtsbehörde  im  Schutzgebiete  erfolgen  die  Zustellungen  sämmtlich

  auf  Veranlassung  der  Gerichtsbehörde.  Dies  gilt  sowohl  von  Zustellungen  von  Amtswegen  (s.  Nr.  2)

als  von  solchen  auf  Betreiben  der  Parteien  (s.  Nr.  3).  Der  Unterschied  zwischen  beiden  Arten  von  Zustellungen

  beruht  lediglich  darin,  daß  die  letzteren  nur  daun  von  der  Gerichtsbehörde  veranlaßt  werden,  wenn
die  Partei  einen  auf  die  Bewirkung  der  Zustellung  gerichteten  Antrag  gestellt  hat  (ogl.  Nr.  4),  während  es
bei--Zustellungen  von  Amtswegen  eines  solchen  Parteigntrags  nicht  bedarf.

2.  Von  Amtswegen  erfolgen:  1

A.  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten:  die  Zustellung  der  Abschrift  der  Berufungsschrift  an  die

Gegenpartei,  sowie  die  Zustellung  aller  gerichtlichen  Entscheidungen  nicht  blos  (wie  nach  8.  294  Abs.  3  der

Civilprozeßordnung)  der  nicht  verkündeten,  sondern  auch  der  verkündeten  (5.  6  Abs.  1  der  Verordnung)  inshesondere

  auch  der  Urtheile.  Ausgenommen  Sind  nur:

a)  die  Zustellung  von  Beschlüssen,  welche  lediglich  die  Prozeß=  und  Sachleitung  einschließlich  der
Bestimmung  und  Aenderung  von  Terminen  betreffen,  insbesondere  auch  von  Beweisbeschlüssen
(&amp;amp;  6  Abs.  1  der  Verordnung);  bei  diesen  genügt  die  Verkündung  und  zwar  ohne  Rücksicht
auf  die  Anwesenheit  der  Parteien  bei  derselben;  "

b)  die  Zustellung  von  Zahlungs=  und,  Vollstreckungsbefehlen  an  den  Schuldner;
        <pb n="389" />
        —  378  —

e)  die  Zustellung  von  Beschlüssen,  durch  welche  eine  Forderung  öber  ein  anberes  Vernkößensrech
gepfändet  oder  überwiesen  wird  (§§.  730,  736,  754  der  Civilprozeßordnung);
d)  die  Zustellung  der  Arrestbeschlüsse  an  den  Schuldner  (s.  802  Abs.  2  der  Civilprozeßordnun  8
Zustellung  F  letzteren  an  den  Gläubiger  erfolgt  von  Amtswegen  G.  294  Abl.  3,  5.  ¾  «
Abs.  2  a.  a.  O.).
B.  in  Strafsachen:  alle  Zustellungen  mit  Ausnähme  der  Zeugenlabungen  im  Falle  des  §s.  219  der
Strafprozeßordnung;  i»
C.  im  Konkursverfahren:  alle  Zustellungen  (s.  66  Abs.  2  der  Konkursordnung);  .»

D.  in  Angelegenheiten  der  nicht  streitigen  Gerichtsbarkeit:  alle  vom  Gericht  ausgehenden  Zustellungen;
jedoch  ist  hier  eine  förmliche  Zustellung  nur  nothwendig,  insofern  es  (z.  B.  wegen  Beginns  einer  Fris
u.  dgl.)  einer  Beurkundung  der  Zustellung  bedarf  (§.  1  Abs.  1  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  zur  Civilprozeßorbnung).


3.  Auf  Betreiben  der  Parteien  erfolgen:

A.  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  die  Zustellung  von  Schriftsätzen  seitens  einer  Partei  an  die
andere  mit  Ausnahme  der  Berufungsschrift  (vgl.  Nr.  2  A  a),  die  Zustellung  von  Zahlungs=  und  Vollstreckungsbefehlen
  (ugl.  Nr.  2  A  b),  von  Pfändungs=  und  Ueberweisungsbeschlüssen  (ogl.  Nr.  2  A  c)  und
die  Zustellung  von  Arrestbefehlen  an  den  Schuldner  (ogl.  Nr.  2  A  d);  «
B.in Strafsachen die Zustellung von Zeugenladungen im Falle des §.219 der Sirafpozessordnung

ordnung;

C.  Zustellungen,  welche  die  Betheiligten  in  nicht  gerichtlichen  Rechtsangelegenheiten  vornehmen
lassen  wollen,  z.  B.  von  Mahnungen,  Kündigungen,  Protestationen  u.  dgl.  m.  (s.  1  Abs.  3  des  preußischen
Aussührungsgesetzes  zur  Civilprozeßordnung).

4.  Zu  dem  Antrag  einer  Partei  auf  Bewirkung  der  Zustellung  genügt,  abgesehen  von  dem  Gesuche
um  Bewilligung  einer  öffentlichen  Zustellung  (5.  187  der  Civilprozeßordnung),  eine  mündliche  Erklärung.  —
Ist  das  zuzustellende  Schriftstück  ein  Schriftsatz  oder  eine  sonstige  von  der  Partei  ausgehende  Erklärung,  so
hat  die  Gerichtsbehörde  nach  Einreichung  des  Schriftstücks  auch  ohne  ausdrücklichen  Parteiantrag  für  die  Zustellung
  Sorge  zu  tragen,  wenn  aus  dem  Inhalte  des  Schriftstücks  hervorgeht,  daß  und  wann  es  zugestellt
werden  soll.  —  Soll  ein  erst  zu  erlassender  Gerichtsbeschluß  auf  Betreibem  einer  Partei  zugestellt  werden
(3.  B.  in  den  Fällen  der  ss.  633,  730,  802  der  Civilprozeßordnung),  so  ist  die  Partei  schon  bei  Stellung
des  Antrags  auf  Erlaß  eines  solchen  Beschlusses  thunlichst  zu  einer  Erklärung  zu  veranlassen,  ob  sie  die  Zustellung
  an  den  Gegner  gleichzeitig  beantragen  oder  sich  einen  bezüglichen  Antrag  noch  vorbehatkten  wolle.
Auch  braucht  das  Verlangen  der  Zustellung  in  dem  Antrag  auf  Erlaß  des  Beschlusses  nicht  auedrücklich  ausgesprochen
  zu  sein,  wenn  nur  ein  bezüglicher  Wille  des  Antragstellers  aus  dei  Umständen  zu  entnehmen  ist.

1  1.  Die  öffentliche  Zustellung  erfolgt  in  den  bei  der  Gerichtsbehörde  des  Schutzgebiets  anhängigen
Rechtsangelegenheiten  nach  den  Vorschristen  in  8§.  186  bis  189  der  Civilprozeßordnung.  Jedoch  kann  die
Gerichtsbehörde  bei  Bewilligung  der  öffentlichen  Zustellung  einer  Ladung  anordnen,  daß  eine  Einrückung  in
öffentliche  Blätter  nicht  erforderlich  sei  (s.  6  Abs.  4  der  Verordnung).  In  einem  solchen  Falle  gilt  die
Ladung  als  zugestellt,  wenn  seit  der  Anheftung  des  Schriftstücks  an  die  Gerichtstafel  zwei  Wochen  verstrichen
sind  (§.  189  Abs.  2  der  Civilprozeßordnung).  Eine  öffentliche  Zustellung  ist  unzulässig,  wenn  die  Partei  im
Deutschen  Reich,  in  einem  deutschen  Schutzgebiete  oder  im  Bezirke  eines  deutschen  Konsulargerichts,  dessen
Gerichtsbarkeit  sie  unterworfen  ist,  einen  bekannten  Aufenthalt  hat.

VIII.  Zwangsvollstreckungen.
(Zu  den  §§.  7,  8  der  Verordnung  vom  5.  Juni  1886.)

2.  Die  Ertheilung  der  vollstreckbarei  Ausfertigung  einer  vön  der  Gerichtsbehörde  des  Schutggebiets
eklassenen  Entscheidung,  eines  vor  derselben  abgeschlossenen  Vergleichs  oder  einer  von  derselben  aufgenommenen
Urkunde  der  in  §.  702  Nr.  5  der  Civilprozeßordnung  bezeichneten  Art  kann  erforderlich  werden,  wenn  die
Parteien  dieselbe  zum  Zwecke  einer  Zwangsvollstreckung  außerhalb  des  Schutzgebiets  (s.  unten  Nr.  10,  11)
beantragen.  Für  eine  Zwangsvolltreckung  im  Schutzgebiete  hingegen  bedarf  es  der  Beibringung  einer  vollstreckbaren
  Ausfertigung  (§.  662,  663  d.  d.  O.),  soweit  disselbe  von  dem  Gerichtsschreiber  der  Gerichtsbehörde
  im  Schutzgebieks  zu  ertheilen  seitt  würde,  nicht.  Vielmehr  hat  der  zutr  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
ermtächtlgte  Beamte  die  Zwangsvollstreckung  anzuordnen  (s.  7  der  Verordnung).  Die  Vorlegung  des  Titels,

63=
        <pb n="390" />
        —  374  —

aus  welchem  die  Zwangsvollstreckung  erfolgen  soll,  ist  nur  erforderlich,  falls  derselbe  sich  nicht  in  den  Akten
der  Gerichtsbehörde  befindet.

3.  Die  Zwangsvollstreckung  darf  nur  unter  denselben  Voraussetzungen  angeordnet  werden  (Nr.  2),
unter  welchen  nach  88.  664,  665  der  Civilprozeßordnung  die  Ertheilung  einer  vollstreckbaren  Ausfertigung
zulässig  ist.  Auf  die  Anordnung  der  Zwangsvollstreckung  finden  die  Vorschriften  über  Anhörung  des  Schuldners,
  über  die  Klage  auf  Ertheilung  der  Vollstreckungsklausel,  über  Einwendungen  gegen  die  letztere,  über  die
Bemerkung  der  erfolgten  Ertheilung  auf  der  Urschrift  des  Urtheils  (8.  666  bis  668,  670  der  Civilprozeßordnung)
  entsprechende  Anwendung.

4.  Die  Ertheilung  einer  vollstreckbaren  Ausfertigung  (ogl.  Nr.  2)  erfolgt  nach  Maßgabe  der  88.  662
bis  670  der  Civilprozeßordnung,  jedoch  in  allen  Fällen  (nicht  blos  in  denen  der  §s.  666,  669)  nur  auf  Anordnung
  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  (§.  8  der  Verordnung).

5.  Die  Vorschriften  über  den  Beginn  der  Zwangsvollstreckung  (§§.  671  bis  673  der  Civilprozeßordnung)
  finden  auf  Zwangsvollstreckungen  im  Schutzgebiete  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  an  Stelle
der  Vollstreckungsklausel  (§S.  671  a.  a.  O.)  die  Anordnung  der  Zwangsvollstreckung  (Nr.  3)  tritt.

6.  Im  Schutzebiete  erfolgt  die  Zwangsvollstreckung  auch  in  den  Fällen,  in  welchen  sie  nach  der
Civilprozeßordnung  den  Gerichtsvollziehern  zugewiesen  ist,  durch  den  zur  Auslbung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten
  Beamten;  derselbe  kann  mit  der  Ausführung  andere  Personen  beauftragen,  welche  nach  seinen  Anweisungen
  zu  verfahren  haben  (§.  7  Abs.  2  der  Verordnung).  Der  Auftrag  ist  schriftlich  zu  ertheilen.  Der
schriftliche  Auftrag  tritt  bei  Anwendung  der  Vorschriften  der  §§.  675  bis  677  der  Civilprozeßordnung  an  die
Stelle  der  vollstreckbaren  Ausfertigung.  Die  Vorschriften  der  §§.  678  bis  683  kommen  nicht  zur  Anwendung;
an  ihre  Stelle  treten  die  Anweisungen,  welche  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigte  Beamte  den
mit  der  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung  beauftragten  Personen  ertheilt  hat.  Bei  Ertheilung  dieser  Anweisung
  ist  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  über  jede  Vollstreckungshandlung  eine  schriftliche  Nachricht  zu  den
Akten  gebracht  wird.

7.  Die  mit  der  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung  beauftragte  Person  (Nr.  6)  hat  die  in  der
Civilprozebordnung  (S§.  712,  713,  716,  720  bis  725,  727,  746,  751,  769  bis  771,  777)  dem  Gerichtsvollzieher
  zugewiesenen  Befugnisse  und  Obliegenheiten,  soweit  nicht  durch  die  ihr  ertheilten  Anweisungen  (Nr.  6)
etwas  anderes  bestimmt  wird.

9.  Auf  die  in  den  §§.  730,  739  und  744  der  Civilprozeßordnung  vorgesehenen  Zustellungen  bei
der  Zwangsvollstreckung  wegen  Geldforderungen  in  Forderungen  und  andere  Vermögensrechte  finden  die  8§.  5,
6  der  Verordnung  und  Nr.  VII.  dieser  Anweisung  Anwendung.  Im  Falle  des  §.  739  Abs.  3  sind  die  Erklärungen
  des  Drittschuldners  stets  an  die  Gerichtsbehörde  zu  richten.

10.  Soll  im  Deutschen  Reich  eine  Zwangsvollstreckung  auf  Grund  einer  im  Schutzgebiete  erlassenen
Entscheidung  oder  einer  dort  aufgenommenen  vollstreckkaren  Urkunde  erfolgen,  so  hat  der  Gläubiger  sich  eine
vollstreckbare  Ausfertigung  des  Titels  ertheilen  zu  lassen  (vgl.  Nr.  1,  2,  4)  und  auf  Grund  derselben  die
Zwangsvollstreckung  selbst  zu  betreiben.  Ein  Ersuchen  an  deutsche  Gerichte  seitens  der  Gerichtsbehörde  des
Schutzgebietes  findet  nicht  statt.  Jedoch  kann,  soweit  die  Zwangsvollstreckung  durch  einen  deutschen  Gerichtsvollzieher
  zu  bewirken  ist,  der  Gläubiger  zur  Beauftragung  desselben  sich  der  Vermittelung  der  Gerichtsbehörde
bedienen,  welche  ihrerseits  den  Auftrag  unter  Beifügung  der  vollstreckkbaren  Ausfertigung  dem  Gerichtsschreiber
desjenigen  Amtsgerichts  übersendet,  in  dessen  Bezirk  der  Auftrag  ausgeführt  werden  soll  (S.  674  Abs.  2  der
Civilprozeßordnung;  §.  162  des  Gerichtsverfassungsgesetzes).

11.  Soll  die  Zwangsvollstreckung  aus  einem  der  in  Nr.  10  bezeichneten  Titel  in  einem  anderen
deutschen  Schutzgebiet  oder  im  Bezirk  eines  deutschen  Konsulargerichts  erfolgen,  so  hat  die  Gerichtsbehörde  auf
Antrag  des  Gläubigers  die  Gerichtsbehörde  des  betreffenden  Schutzgebiets  bezw.  den  betreffenden  Konsul  unter
Uebersendung  einer  vollstreckkaren  Ausfertigung  um  die  Zwangsvollstreckung  zu  ersuchen  (s.  700  der  Civil-=prozeßordnung).


12.  Mit  der  Zwangsvollstreckung,  welche  aus  einem  der  in  Nr.  10  bezeichneten  Titel  in  einem  ausländischen
  Staate  erfolgen  soll,  hat  die  Gerichtsbehörde  sich  nicht  zu  befassen,  deren  Betrieb  vielmehr  dem
Gläubiger  zu  überlassen.

 

 

 

IX.  Vergleichsbehörde.
(Zu  §.  21  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)

1.  Soweit  nach  der  Vorschrift  des  s.  420  der  Strafprozeßordnung  vor  Erhebung  der  Privatklage
wegen  Beleidigungen  nachgewiesen  werden  muß,  daß  die  Sühne  erfolglos  versucht  worden,  ist  für  diesen  Ver-
        <pb n="391" />
        —  375  —

gleichsversuch  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigte  Beamte  zuständig.  Derselbe  kann  mit  der
Vornahme  solcher  Versuche  andere  Personen  allgemein  oder  im  einzelnen  Falle  beaustragen.

2.  Erscheint  der  Beschuldigte  in  dem  zur  Sühneverhandlung  bestimmten  Termine  nicht,  so  wird  angenommen,
  daß  er  sich  auf  die  Sühneverhandlung  nicht  einlassen  wolle.  —  Eine  Bescheinigung  über  die  Erfolglosigkeit
  der  Sühneverhandlung  kann  nur  ertheilt  werden,  wenn  der  Antragsteller  im  Termine  erschienen
ist.  —  Kommt  im  Termine  ein  Vergleich  zu  Stande,  so  ist  derselbe  zu  Protokoll  festzustellen.

Berlin,  den  1.  November  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Graf  von  Bismarck.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Handbuch  für  die  deutsche  Handels-Marine
  auf  das  Jahr  1886"“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  Georg  Reimer  in  Berlin  soeben  erschienen.
Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  sowie  den  Wiederverkäufern
zum  Preise  von  6,00  ¾  für  das  Exemplar  von  der  Verlagsbuchhandlung  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe
  zum  Preise  von  8,00  ¾  für  das  Exemplar  zu  beziehen.
Berlin,  den  29.  Oktober  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Eck.

 

Der  III.  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der  Schiffe
der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1886“  ist  erschienen.

Berlin,  den  30.  Oktober  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

Das  fünfte  Heft  des  sechsten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in
Hamburg  soeben  erschienen.  Das  Heft  ist  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Preise  von  2,b00  XK  für  das
Exemplar  zu  beziehen.

Berlin,  den  31.  Oktober  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Eck.
        <pb n="392" />
        —  376  —

3.  Versicherungs-—Wesen.

 

Bekanntmächung,
betreffend

die  Verlegung  des  Sitzes  des  Schiedsgerichts  für  den  Bezirk  der  Sektion  III  der  Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
  von  Saarbrücken  nach  Mainz.  Vom  29.  Oktober  1886.

 

Auf  Grund  des  §.  46  Absatz  3  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  bestimmt  das  Reichs-Versicherungsamt
  unter  Bezugnahme  auf  seine  Bekanntmachung  vom  12.  September  1885,  betreffend  die
Sitze  derjenigen  berufsgenossenschaftlichen  Schiedsgerichte,  deren  Bezirke  über  die  Grenzen  eines  Bundesstaates
hinausgehen  (Amtliche  Nachrichten  des  R.  V.  A.  Seite  218),  im  Einvernehmen  mit  den  betheiligten  Zentralbehörden,
  daß  der  Sitz  des  Schiedsgerichts  für  den  Bezirk  der  Sektion  III  der  Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
vom  1.  Januar  1887  ab  von  Saarbrücken  nach  Mainz  verlegt  wird.

Das  Reichs-Versicherungsamt.

Bödiker.

4.  Konsfulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Dr.  Oberg  zum  Vize-Konsul  in  Pirgeus,  unter
Verleihung  des  Karakters  als  Konsul  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  Konsul  der  Französischen  Republik  in  Mannheim  ernannten  Herrn  Eugen  Cor  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

5.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebieke.

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

 

 

2

2  *  -  Grund  des

3  Ausweisung  Ausweil

-    Ausweisungs.
3  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung  beschlofsen  hat.  beschlufsel.
1.  2.  l  Z.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Johann  Hursky,  137  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zusschwerer  Diebstahl  und  Königlich  preußischer  Rei23.  Oktober
Konditor,  Strakonic,  Bezirk  Pisek,  Böhmen,  ersuch  des  schweren  gierunge  Präsident  zu  d.  J
Diebstahls  (2½  Jahre  Wiesbaden,
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  5.  März
1884),
        <pb n="393" />
        377

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  I  6r  5  Behörde,  welche  die  Deum
S8  i  de  vestarm  Ausweisung  Ausweisungs.
7*  des  Ausgewiesenen.  t  8  beschlossen  hat.  beschluffes.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Anna  Wagner,  un-lgeboren  am  29.  Januar  1842  zu  Schönau,  Bannbruch,  Landstrei-Königlich  preußischer  Re-10.



11.

12.

 

verehelichte  Arbeiten,



Johann  Heyduk,
Knecht,

Johann  Josef  Ziril,
Arbeiter,

Jan  Vidersperk,
Schneider,

Wilhelm  Friedrich
Karl  Schwartz,
Cigarrenmacher,
Albert  Müller,
Schlosser,

Rudolf  Kauer,
Schmied,

Vincenz  Vogel,
Tagner,

Emil  Desjardins,
Schreiner,

Josef  Barret,  Tagner,


Johann  Benoit  Bereziat,
  Schlosser,

Bezirk  Hohenstadt,  Mähren,  ortsangehörig
  zu  Karlsdorf,  ebendaselbst,  wohnhaft
  zuletzt  zu  Schweidnitz,  Schlesien,
26  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Boguslawitz,  Bezirk  Petrikau,  RKustech
Polen,  wohnhaft  zuletzt  zu  Erdmanns.
hain,  Bezirk  Lublinitz,  Schlesien,
geboren  1862  zu  Schyszkow  (Czikow),
Bezirk  Groß-Meseritsch,  Mähren,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  1860  zu  Letin,  Bezirk  Pilsen,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Ulcic,  ebendaselbst,


geboren  am  12.  November  1865  zu  Gröningen,
  Niederlande,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  9.  April  1857  zu  St.  Gallen,
Schweiz,  ortsangehörig  zu  Märweil,
ebendaselbst,

geboren  1842  zu  Chmeleschen,  Bezirk
Podersam,  Böhmen,

geboren  am  28.  August  1864  zu  Pfaffnau,
Kanton  Luzern,  Schweiz,  ortsangehörig
ebendaselbst,

gzeboren  am  12.  September  1855  zu
Boulancey,  Departement  Oise,  Frankreich,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  13.  Juni  1823  zu  Raon
les  Leau,  Departement  Meurthe  et
Moselle,  Frankreich,

geboren  am  6.  Juni  1847  zu  St.  Julien
sur  Veyle,  Departement  Ain,  Frankreich,
ortsangehörig  ebendaselbst,

 

stahl,

chen  und  Betteln,

Unterschlagung,  Diebandstreichen

und  Bannbruch,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,
Betteln  im  wiederhol.
ten  Rückfall,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Tragen  verbotener
  Waffen,

Landstreichen,

Landstreichen  und

Betteln,
Landstreichen,

 

 

Breslau,
Königlich  preußischer  Re-Oppeln,

derselbe,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Hildesheim,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Düsseldorf,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Trier,

Grohherzoglich  hessisches
Kreisamt  Darmstadt,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

derselbe,

 

derselbe,

derselbe,

 

gierunge  é  Präsident  zusd
8

gierungs-Praͤsident  zus  d

19.  Oktober

9.  August
.  J.

11.  Oktober
d.  J.

19.  Oktober
d.  J.

18.  Oktober
d.  J.

25.  Oktober
d.  J.

16.  Oktober
d.  J.

4.  Oktober
d.  J.

9.  Oktober
d.  J.

desgleichen.

desgleichen.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="394" />
        <pb n="395" />
        —  379  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.,

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

sKW

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  12.  November  1886.  W  46.
"  
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Wahrnehmung  konsularischer  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjaͤhrig—  freiwiligen
Funktionen  in  Entlassungen  —  Exequatur  eines  Konsular.  Militärdienst  berechtigt  sind.  383
Agenten;  —  Entlassungen;  —  Exequatur-Ertheilung  379  5.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Abänderun
.  g  des  Verzech
2.  Bent  Welen;  Status  der  deutschen  Notenbanken  Erde  nisses  der  im  Reichsgebiet  regelmäßigen  1ntersuchungen
3.  Zoll  «  "  unterliegenden  und  den  Anforderungen  der  Reblaus-Kon-Zoll
  und Steuer-Wesen  Zoll  Veränderungen  In   dem  Stunde  vention  entsprechend  erklärten  Gartenbau=  2c.  Anlagen  386
4.  Militär-Wesen:  Nachtrags-Verzeichniß  höherer  Lehran-  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
stalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  Reichsgebiette  ...  ....387

 

 

1.  Konsulat-Wesen.

Die  Wahrnehmung  konsularischer  Funktionen  in  der  südafrikanischen  Republik  (Transvaal)  ist  dem  Keiserlichen
  General-Konsul  Dr.  Bieber  in  Capstadt  einstweilen  mitübertragen  worden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Niemack  in  Livorno  hat  den  Kaufmann  A.  Devillers  zum  Konsular-Agenten  in  Massa-Carrara
  bestellt.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Szczesny  in  Kowno  ist  auf  seinen  Antrag  in  den  Ruhestand  versetzt  worden.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Arthur  Gwinner  in  Madrid  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem  Reichsdienst
ertheilt  worden.

 

Dem  zum  Kaiserlich  russischen  Konsul  in  Breslau  ernannten  Staatsrath  Oscar  Paton  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="396" />
        380

2.  Bank

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiwvä
Ver-  S,
8  Sonstige  bindlich-  öindlich.
7  Bezeichnung  Grund.  KReserve-  Noten-  Gegen  s  Unge-  Gegen  s  Gegeneiten  Gegen  Sonstige  Gegen  SummeGegen  ketten
S  der  Kapttal  30.  Sept.]  deckte  30.  Sept.  8  de  30.  Sept.mit  30.  Sept.  30.  Sept.  der  30.  Sept.  weiterge.
2  Banken.  pital.  Sonds.  Umlauf.386.Hoten.586.  bi  1886.Kündi.  1386.Passiva 1886.Pasiva.1886.  gebenen
4  bindlich  -  gungs-  inlän-
  keiten.  frist.  ilchen
—
2.  3.  4.  6.  6.7.  8.  9.  1.  11.  12.  i3.  14.  15.  16.  77.
1Keichsbank  120  00  1  5½  74929  194  036/—  53  425272  885K  22265  —  —  399|—  171  287  634—  52  681  194  036
2Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2540—  235  12660  8  4426  135  —  —  10—  §10576—–  159  192
3Kölnische  Privatbank.  3  000  750  453—  206  105—  41  11—  249  195—  1134  20  —  4  429|  —  1589  154
Magdeburger  Privatbank  3  ooo  6031  2649—  170%  1170|  22  181  227  600—  97  7124  3451  7746  149  748
5Danziger  Privat-Aktien  .

Bank.......  3000  750  2767—  97  1272  —  268  —  220  71851  73  361/—  71  4331—  237  70
6  Provinzial-Aktien-Bank  des  "  ·

Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1666—  32  1  074  51  50  —  109  1035—  133  39  —  6540—  274  145
7 Hannoversche  Bank  12000  12004  552  S3064—  346  5724  713  7885/4.  742436|.  18027114  411
8  Frauxfurter  Bank  1714439  11  42—  1196436—  820|  517991—  #an  3  012  101  1  702—  10599  4  430—  2445  942
91  Bayerische  Notenbank  7  600  11344  65299—  171130  800  —  7687757  □  149  190—  20  4912|—  294  86794—  3086  2234

108  Sächsische  Bank  zu  Dresdgen30000  442  5  764  1  48  9020|6896  215.—  1190  471  6497/  2091
11Leipziger  Kassenverein  3  000  235  2  62—  302  891—  3911  1755+  349  350/|  110  146—  13  8  10814  170  280
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  494—  10  243|1——  50  60  —  2  3118—  3  124—  73  4433|—  84  284
13Württembergische  Notenbank  9  000  5644  20949  750  9902  .  48  310—  4  221  5  493—  43  31338  618  859
14  Badische  Bunk  9  000  1534  13487#  686s  8  876  734  618—  326  —  —  483+  481  26  1224  383  1604
15Bank  für  Süddeutschland  15  672  1775  15  402—  570  9314—  404  98—  1  —  —  643—  56  33590  —  515  1  416
16  Braunschweigische  Bank.  10  500  430  2322  5  1  621—  281  2  326  +  685  1477  463  166—  817221/|1  145  364
17  Komimerzbank  in  Lübeck.  2  400  178  56—  71—  —  5791  —  2050  3314  25  116—  66  8  872  +  2134  —
18  Bremer  Banrk  16  607  8921  454614  204  1  58  200  310  90—  608  35288—  294  1204
Zusammen  268  332  11  925|1  067  110—  840100289  706/—  55  387  811  182  +T  21  32%  40  420  4  472  13067—  733s|1  742  036  —  62943  7j3

 

Zu  Spalte  57:

Zu  Spalte  9  Nr.  8“:
15

Zu

 

9.

 

 

 

Davon  in  Abschnitten  zu  100  .4

200
500

1000

94  320  +

 

 

 

 

Bemerkungen.
732  008  950  4

 

246  400  (bei  der  Bank  Nr.  6),
53  605  000  .K(bei  den  Banken  Nr.  1,  6,  8,  10,  11),
"  1,  2,  8

279  398  500  Kl  (6"
Darunter  135  600  .  K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="397" />
        Wesen.

banken  Ende  Oktober  1886,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  September  1886.
auf  tausend  Mark.)

381

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.


Metall.  GegenReichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
30.  Sept.kassen=  30.  Sept..  anderer  30.  Sept.]  Wechsel.  30.  Sept.  Lombard.30.  Sept.Effekten.  30.  Sept.  Z  30.  Sept.  der  30.  Sept.
Bestand.)  1886.  scheine.  1886.  Banken.  1886.  1886.  1886.  1886.  Attiva.  1886.  aktiva.  186.
m
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  134
651  9244  34  61200-  4222  478 263
1075  .  48  6  3  193—  344  5194.  252  2972  —  79  12611—  26  41  —  10  74244—  1462
24—  135  8|  —  5  9  25  3611  —  1106  413  —  331  4  —  233  —  229  4609  —  1620  3
—  28—  32  4677—  183  4  569—  132  923¾  27  736  240  168  —  79  7871½¼—  136
1026J+  1—  —  469  —  1107  5  4674—  18  4616  —  203  5687  654  2  48  7577  189  5
578—  55.  —  —  14  —  2s  4650  32  911—  198  —  —  530  —  20  6  669—  2696
1713—  89  141—  76  175—  41  16  631lI.  448  644  13  1  318—  15  6589  J  203  271144  417
3991—  496  6114  15  950%  15342  —  2163  2  6399  929  45630  —  35  4110  901#  43  2144
32  059  752  1014  66  23399—  328717632210  703  20298  2359  1076—  113  1559—  43  86  704  9
17  496  4  522  814+  189  8  40oö]  306583638  2062  4273F  —  393  279—  29  5  568—  16246  4
97—  49  18  4  1  7384  137  42371  245  123T.  12)  211  11  ——5  8  10  1701
19—  32  7—  4  50—  24  3346—  8  142  33  229  -  1  465  18  4433¾3  —  8412
8095—  165  41  15  2911.  888  1759  26  525  114  464  —  119  54—  105  31  3383  +  61813
454101  144  10  8314  161  17631  4  50.  799—  39  60  6  2  0214  439  25  122  58314
5  614  131  10—  46  4644„  633  8814  832  4178  —  27494  1064]  335890  —  51515
694  4  5  16,  4  141  21  1  8266  415  2954  27,  1035  +  348  4442—  979  17  404  1144
2939—  27  —  —  —  4200  4  2337  1077  4  441  1003  —  273  2  401—  83  8  930  —  21487
1  553+  111  24  883  13  1  30447  —  166  2  66617  322  102—  7  929  .  126  3584  2718

732920—  1725684112234  75  1921  5720  490  327  561

i

64*
        <pb n="398" />
        —  382  —

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Das  Hauptsteueramt  zu  Arnsberg  ist  nach  Iserlohn  und  das  bisherige  Steueramt  I.  in  Iserlohn
nach  Arnsberg  verlegt  worden.
Der  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Iserlohn  umfaßt  außer  dem  Bezirke  des  bisherigen  Steueramts
daselbst  die  Bezirke  der  Steuerämter  Arnsberg,  Berleburg,  Fredeburg,  Lüdenscheid,  Olpe  und  Siegen.
Das  Hautsteueramt  zu  Iserlohn  hat  folgende  Abfertigungsbefugnisse:

Aussertigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  für  den  Fabrikanten  Moritz  Ribbert  zu  Hohen-Limburg
  zum  Bedrucken  eingegangenen  und  demnächst  wieder  auszuführenden  baumwollenen
Zeugwaaren;

Erledigung  von  Begleitscheinen  1  und  II  im  Zollverkehr  und  über  inländisches  Salz;

Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  I1  und  II  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  II
über  inländischen  Taback;

Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs;

Abfertigungen  im  Eisenbahnverkehr:

a)  Waaren-Ein=  und  Ausgang  (§.S.  63  und  66  bis  71  des  Vereinszollgesetzes),

b)  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  (§.  96  des  Vereinsgzollgesetzes
  und  §.  27  des  Eisenbahn-Regulativs),

c)  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter;

Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Tabacks  und  Zuckers,  des
letzteren  jedoch  ohne  die  Befugniß  zur  Polarisation;

Erhebung  von  Uebergangsabgaben  sowie  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangesscheinen.

Das  Steueramt  l.  zu  Arnsberg  ist  befugt:

zur  Eledigung  von  Begleitscheinen  I  üerr  das  für  den  Mattenfabrikanten  Christoph  Anhalt  zu

Münster  eingehende  Kokosgarn;

zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  im  Zollverkehr;

zur  Ausfertigung  von  Versendungsscheinen  1  und  II  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  II
über  inländischen  Taback;

zur  Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs;

zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  im  Eisenbahnverkehr
.  96  des  Vereinszollgesetzes  und  §.  27  des  Eisenbahn-Regulativs)

zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Tabacks;

zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben  sowie

zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.

Die  Post-Zollabfertigungsstelle  in  der  neuen  Gröningerstraße  zu  Hamburg  ist  nach  dem  Dovenhof
an  der  zweiten  Brandstwiete  daselbst  verlegt  worden  und  führt  fortan  die  Bezeichnung  „Vereinsländisches
Hauptzollamt  Hamburg,  Post-Zollabfertigungsstelle  im  Dovenhof.“"

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Steueramt  l.  zu  Mülheim  a./Rhein  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  für  inländische
Gegenstände  zu  Cöln  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I
über  Tabock,  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  II  über  Taback,  sowie  zur  Erledigung  von
Versendungsscheinen  1  über  inländischen  Taback;

dem  Nebenzollamt  I.  zu  Herbesthal  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Aachen  die  Befugniß
zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  41  d  5  und  6  des  Zolltarifs  zu  andern  als  den
höchsten  Zollsätzen  dieser  Nummern,  sowie  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I'über  Pferde;

dem  Steueramt  zu  Striegau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Schweidnitz  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  Taback;
        <pb n="399" />
        —  383  —

dem  Nebenzollamt  II.  zu  Lissau  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Landsberg  O.  S.  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  bei  dem  Grenzeingangsamt  bereits  speziell  revidirte
Waaren,  und

dem  Hauptsteueramt  zu  Oels  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  den
aus  der  steuerfreien  Niederlage  für  inländischen  Zucker  daselbst  ausgehenden  und  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  1  über  den  zur  Aufnahme  in  dieselbe  bestimmten  Zucker.

Im  Königreich  Württemberg.

Dem  Zollamt  zu  Tuttlingen  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Friedrichshafen  ist  die  unbeschränkte
Befugniß  zur  Abfertigung  der  auf  der  Eisenbahn  ein=  und  ausgehenden  Waarensendungen  nach  Maßgabe
der  s.  §.  63  und  66  bis  71  des  Vereinszollgesetzes  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Bei  dem  Hauptsteueramt  zu  Güstrow  können  alle  nach  Maßgabe  der  F.  K.  63  und  66  bis  71  des
Vereinszollgesetzes  zulässigen  Abfertigungen  des  Waaren-Ein=  und  Ausgangs  im  Eisenbahnverkehr  vorgenommen
werden.  «

 

4.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  13.  April  d.  J.  (S.  91)  wird  hierunter  ein  Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welche  nach  8.  90  Th.  I.  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875
zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
  berechtigt  sind.

Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  be-«
  rechtigt  sind.

 

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur  Darlegung
  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Gymnasien.
Anmerk.  Anerkennung  zu  3  mit  rück-Il.

  Königreich  Preußen.  wirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1886.

Provinz  Brandenburg.

1.  Das  Gymnasium  zu  Schwedt  a.  d.  Oder  (bisher

Progymnasium,  B.  a.  I.  7.  des  Verzeichnisses  II.  Elsaß-Lothringen.

 

vom  13.  April  d.  J.,  S.  91).  *.)  Das  Gymnasium  zu  Gebweiler  (bisher  Real-Gym-Rheinprovinz.
  nasium,  A.  b.  XVII.  1.  a.  a.  O.).
2.  Das  Königliche  Gymnasium  zu  Düsseldorf  (bisher  Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender
unter  A.  a.  I.  240.  a.  a.  O.),  Kraft  für  diejenigen  Schüler  der  Anstalt,  welche
3.  das  Städtische  Gymnasium  daselbst  (verbunden  am  Schlusse  des  Schuljahres  1885/86  nach  Obermit
  dem  Real-Gymnasium  daselbst).  sekunda  versetzt  sind.

 

*)  Gymnasium  mit  der  Befugniß,  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen  Militär-
        <pb n="400" />
        b.  Real-Gymnasien.
Königreich  Preußen.
Rheinprovinz.
Das  Real-Gymnasium  zu  Düsseldorf  (verbunden  mit  dem  Städtischen  Gymnasium  daselbst,  A.  b.  I.  82.

a.  a.  O.).

c.  Ober-Realschulen.
Guruoßherzogthum  Oldenburg.
+)  Die  Ober-Realschule  zu  Oldenburg  (bisher  Realschule,  B.  b.  VIII.  2.  a.  a.  O.).

ß.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  zur  Darlegung
  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.
a.  Progymnasien.

1.  Königreich  Preußen.
Provinz  Brandenburg.
1.  Das  Progymnasium  zu  Berlin,

u  u  „  Forst  i.  d.  Lausitz  (verbunden

  mit  dem  Real-Progymnasium  daselbst),

3.  das  Progymnasium  zu  Groß-Lichterfelde.
Anmerk.  Anerkennung  zu  1—3  mit  rückwirkender

  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1886.
Provinz  Schlesien.
4.  Das  Progymnasium  zu  Striegau  (bisher  Real-Progymnasium,
  B.  c.  I.  22.  a.  a.  O.).

Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender
Kraft  bis  zum  Ostertermin  1886.

 

Provinz  Schleswig-Holstein.
5.  Das  Progymnasium  zu  Neumünster  (verbunden
mit  dem  Real-Progymnasium  daselbst).

Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender
Kraft  bis  zum  Ostertermin  1886.

II.  Elsaß-Lothringen.
1.  Das  Progymnasium  zu  Oberehnheim,
2.  „  „  „  Thann  (bisher  Real-Progymnasium,
  B.  c.  XVI.  2.  a.  a.  O.).
Anmerk.  Anerkennung  zu  1.  und  2.  mit
rückwirkender  Kraft  für  diejenigen  Schüler,  welche

seit  Michaelis  1885  nach  Obersekunda  versetzt
sind.

b.  Realschulen.
Königreich  Preußen.
Rheinprovinz.
Die  Raalschule  mit  Fachklassen  zu  Aachen  (B.  b.  I.  13.  a.  a.  O.),

1  1
1  2.  f  o

zu  Krefeld  (B.  b.  I.  15.  a.  a.  O.).

c.  Real-Progymnasien.

Königreich  Preußen.
Provinz  Brandenburg.
1.  Das  Real-Progymnasium  zu  Forst  i.  d.  Lausitz
(verbunden  mit  dem  Progymnasium  daselbst).
Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender
Kraft  bis  zum  Ostertermin  1886.
Provinz  Schleswig-Holstein.
2.  Das  Real-Progymnasium  zu  Neumünster  (verbunden
  mit  dem  Progymnasium  daselbst.)

 

 

Anmerk.  Anerkennung  mit  rückwirkender
Kraft  bis  zum  Ostertermin  1886.

Provinz  Hannover.

3.  Das  Real-Progymnasium  zu  Hildesheim  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  Josephinum  daselbst,
  bisher  unter  C.  a.  aa.  I.  11.  a.  a.  O.).

dienst  auch  seinen  von  der  Theilnahme  am  Unterricht  in  der  griechischen  Sprache  dispensirten  Schülern  zu  ertheilen,  insofern
letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig  cheilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem

Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  einer  besondern  Prüfung  ein  Zeugniß  des

entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

ehrerkollegiums  über  genügende  Aneignung  des

)  Die  mit  einem  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
        <pb n="401" />
        385  —
C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung  der  wissenschaftlichen
  Befähigung  erforderlich  ist.

n.  Oeffentliche.
aa.  Höhere  Bürgerschulen.

I.  Königreich  Preußen.  II.  Großherzogthum  Hessen.
Rheinprovinz.  1  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Heppenheim  a.  d.
Bergstraße.

Die  Gewerbeschule  (höhere  Bürgerschule  mit  Fachklassen)
  zu  Barmen  (C.  a.  aa.  I.  17.  a.  a.  O.).

(bb.  Andere  Lehranstalten.)
b.  Privat-Lehranstalten.  )

Königreich  Württemberg.  2.  die  wlisiische  Abtheilung  ver  Privat  ehranstal
..  .  von  Karl  Widmann  (früher  Rauscher)  daselbst.
+  1.  Die  höhere  Handelsschule  von  Martin  Scheck  Anmerk.  an  Iesuen  katscher  hatengt.
zu  Stuttgart.  Kraft  für  diejenigen  Schüler  der  Anstalt,  welche
Anmerk.  Die  früher  bis  zum  1.  Okto-  am  Schlusse  des  Schuljahres  1885/86  die
ber  1886  zuerkannte  Militärberechtigung  ist  bis    ordnungsmäßig  abgehaltene  Abgangsprüfung

auf  Weiteres  verlängert  worden.  bestanden  haben.

Berlin,  den  4.  November  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

Bekanntmachung.

Den  nachbezeichneten  Lehranstalten:
+1.  der  Privat-Handelsschule  des  Dr.  Konrad  Tolle  (früher  Dr.  Naegler)  zu  Offenbach  a.  Main,
+2.  der  Privat-Lehranstalt  des  Pastors  D.  A.  Skerl  (früher  Dr.  Günther)  zu  Braunschweig,
-3.  der  Jakobson-Schule  des  Dr.  Emil  Philippson  zu  Seesen
ist  provisorisch,  und  zwar  der  unter  Ziff.  1.  aufgeführten  Anstalt  auf  die  Dauer  von  drei  Jahren  (bis
zum  Michaelistermin  1889  einschl.),  der'  unter  Ziff.  2.  aufgeführten  Anstalt  für  die  Prüfungstermine  Michaelis
1886  und  Ostern  1887,  gestattet  worden,  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährigfreiwilligen
  Militärdienst  denjenigen  ihrer  Schüler  zu  ertheilen,  welche  eine  auf  Grund  eines  von  der  Aufsichtsbehörde
  genehmigten  Reglements  in  Gegenwart  eines  Regierungs-Kommissars  abzuhaltende  Entlassungsprüfung
  wohl  bestanden  haben.
Gleichzeitig  wird  der  den  Anstalten  unter  Ziff.  1.  und  3.  verliehenen  Berechtigung  rückwirken  de
Kraft  zu  Gunsten  derjenigen  Zöglinge  beigelegt,  welche  die  an  der  Anstalt  unter  1.  im  Mai,  an  der  Anstalt
unter  3.  zu  Michaelis  d.  J.  abgehaltene  Entlassungsprüfung  bestanden  haben.  —
Die  in  dem  Verzeichnisse  vom  13.  April  d.  J.  (S.  107)  unter  XlI.  2.  aufgeführte  „höhere  katholische
  Schule  an  St.  Stephan  des  Dr.  M.  Fuß  zu  Straßburg  i.  Els.“  führt  die  Bezeichnung
„das  Privat-Gymnasium  bei  St.  Stephan  des  Dr.  M.  Fuß  zu  Straßburg  i.  Els.“

Berlin,  den  4.  November  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

50)  Die,  unter  dieser  Kategorie  aufgeführten  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  einer  im  Beisein
eines  Regierungs-Kommissars  abgehaltenen,  wohl  bestandenen  Entlassungöprüfung  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der
Aufsichtsbehörde  genehmigt  ist.

#)  Die  mit  einem  +  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
        <pb n="402" />
        —  386  —

5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Vorschrift  im  8  7  Absatz  3  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  1883  (Reichsgesetzblatt
  Seite  149)  wird  die  Bekanntmachung  vom  15.  Juni  v.  J.  (Central-Blatt  Seite  244),  betreffend  das
Verzeichniß  derjenigen  im  Reichsgebiete  belegenen  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten,
welche  regelmäßigen  Untersuchungen  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und  amtlich  als  den  Anforderungen
der  internationalen  Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärt  worden  sind,  wie  folgt  ergänzt  bezw.  abgeändert:

Name  des  Besitzers
und

Lauf.  Nr.

 

 

Lage  des  Grundstücks.
Art  des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

 

Bayern.
8.  Eschmann,  Gebrüder,  Handelsgärtnerei.  Bogen.
21.  Kusidlo,  Wenzel,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Ansbach.
Lübeck.
12.Vollert,  H.  F.,  Baumschulenbesitzer.  Lübeck.

 

Berlin,  den  5.  November  1886.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

 

Der  Reichskanzler.

 

 

 

Die  Handelsgärtnerei  ist
von  Johann  Ammer
auf  die  nebenbezeichneten
  Besitzer  übergegangen.


Die  Kunst=  und  Handelsgärtnerei
  ist  von  August
Hermann  Düll  auf  den
nebenbezeichneten  Besitzer
  übergegangen.

Wakenitzstr.  21.

Die  Wilhelmhöfer  Baumschulen
  bei  Lübeck,  Besitzer
  Wilh.  Rose  zu
Israelsdorf,  kommen
in  Wegfall.
        <pb n="403" />
        387

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

ki,  Schlossergeselle,

Pauline  Rendel,
geb.  Lewkowitz,  verwittwete
  Handelsfrau,



 

 

Johann  Pakosch,
Drahtbinder,

a)Osias  Grütz,
Gelbgießer,  dessen
beide  Kinder.

b)  Malie  Grütz,
unverehel.  und

c)  Meyer  Grütz,
Gelbgießerlehrling,

d)  Itzig  Grütz,
Schuhmacher,  dessen
Ehefrau

e)  Ehster  (Esther),
geb.  Zocher,

Heinrich  Richard,
Kellner,

Carlo  Albertode  Bortoli,
  Steinhauer,

August  Oberlé,
Blechschmied,

a)  Anton  Hrebicek,
Schuhmachergesell,

b)  dessen  Vater  Anton
Hrebicek,
Schneidergehülfe,

Franz  Briza,  Steinschleifer

  und  Tagesarbeiter,


 

stochau,  Gouv.  Petrikau,  Russisch-Polen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  6.  Februar  1833  zu  Großburg

  bei  Rosenberg,  Provinz  Posen,

Kreaßen.  ortsangehörig  zu  Krumaltow,
eis  Olkusz,  Russisch  Polen,

 

(10  Jahre  Zuchthaus
laut  Erkenntnisse  vom
17.  November  1875,
28.  März und  19.  Mai
1876  und  24.  Januar
1877),
schwerer  Diebstahl
(5  Jahre  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
4.  Oktober  1881),

 

gierung  zu  Posen,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

  Zwickand

 

b.  Auf  Grund  des  s.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  3.  August  1870  zu  Kisuc-Neustadt,
  Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,


a)  56  Jahre

b)  21
e)  16

d)  20

ep)  20
sämmtlich  geboren  und  ortsangehörig  zu
Zloczow,  Galizien,

geboren  am  15.  Mai  1822  zu  Verviers,
Belgien,  ortsangehörig  ebendaselbst,

38  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Villa  franka,  Provinz  Verona,  Italien,

19  Jahre,  geboren  zu  Straßburg,  Elsaßzothringen,
  heimathsberechtigt  in  Frankreich,


geboren  am  15.  Mai  1860  zu  Teplitz,
Böhmen,  ortsangehörig  zu  Misek,  Bezirk
  Königsaal,  ebendaselbst,  wohnhaft
zuletzt  zu  Straubing,  Bayern,

63  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Misek,  wohnhaft  zuletzt  zu  Straubing,

geboren  1850  zu  Drossau,  Bezirk  Klattau,
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,

Landstreichen,

Landstreichen
Betteln,

und

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und

Betteln,

Landstreichen,  Betteln
und  Widerstand  gegen
die  Staatsgewalt,

Landstreichen  und
Betteln,

 

 

Königlich  preußischer  Re-*

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
—  Grund  Ausweisung  des  Ausweisung
des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlusses

1.  2.  3.  4.  .  6.
a.  Auf  Grund  des  S§.  39  des  Strafgesetzbuchs:
Norbert  Przanows  geboren  am  6.  Januar  1855  zu  Czen-schwerer  Diebstahl  2c.Königlich  preußische  Re.

22.  Oktober

15.  September
.  J.

9.  Oktober

gierungs  ·  Präsident  zu  d.  J

Oppeln,

Königlich  preußischer  Reierungs
  ·  Prãsident  zu
Oppeln,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident

  zuld

Hannover,
Königlich  preußischer  Regierungs

  -  Präsident  zusd

Wiesbaden,
Königlich  preußische  Regierung
  zu  Aachen,

Stadtmagistrat  Straubing,

  Bayern,

 

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Griesbach,

 

14.  Oktober
d.  J.

25.  Oktober
26.  Oktober
.J.

29.  Oktober
d.  J.

20.  August
d.  J.

11.  Oktober
d.  J.

 

65
        <pb n="404" />
        388

 

 

 


11

12.

13.
14.

Fatzer,  Bäßcker,

.Mathias  Erneger,

Dienstknecht  u.  Wasenmeistersgehülfe,


Karl  Albert  Schumacher,
  Tagner,

Eugen  Leluc,  Koch,

Ludwig  Ledermann,
Goldarbeiter,

 

ebendaselbst,

geboren  am  2.  Februar  1867  zu  Wien,
Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Zdeslavic,
  Bezirk  Kuttenberg,  Böhmen,

burg,  Elsaß-Lothringen,  durch  Option
Franzose,  wohnhaft  in  Paris,

Frankreich,
geboren  am  5.  Dezember  1857  zu  Caronge,
  Kanton  Genf,  Schweiz,  wohn- 



 

haft  zuletzt  zu  Stuttgart,  Württemberg,

ten  Rückfall,

geboren  am  19.  Februar  1856  zu  Straß-Landstreichen,

geboren  am  10.  März  1837  zu  Orléans,  Landstreichen  und

Betteln,
brauch

 

Betteln  im  wiederhol-Landstreichen

  und  Gegefälschter


Legitimationspapiere,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Viechtach,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsldent
  zu  Straßburg,
derselbe,

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
2  I-  Grund  ,  des

5  der  Bestre  Ausweisung  Ausweisungs
des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlufses
  
1.  2.  3.  4.  5.  6.

10.  Johann  Heinrich  geboren  am  21.  Juli  1852  zu  Wyla,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-14.  Oktober

Kanton  Zürich,  Schweiz,  ortsangehörig  zirksamt  Sonthofen,  d.  J.

23.  Oktober
d.  J.

9.  September
d.  J.

18.  Oktober
d.  J.
23.  Oktober
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="405" />
        389  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  November  1886.  GA4AT.

 

 

 

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs
Inhalt:  1.  Marine  und  Schifffahrt:  Zulassung  der  aus  dem  ons  1l.  April  bis  Ende  Oktober  1886  390

Dienste  der  Kaiserlichen  Marine  geschiedenen  Maschinisten  3.  Konsulat-Wesen:  Einziehung  eines  Konsulats  391
und  Maschinen.Ingenieure  als  Maschinisten  auf  Seedamxf-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
schiffen  der  Handelsflotte.  389  Reichsgebeee  391

 

 

1.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Bekanntmachung,
betreffend

die  Zulassung  der  aus  dem  Dienste  der  Kaiserlichen  Marine  geschiedenen  Maschinisten  und
Maschinen-Ingenieure  als  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen  der  Handelsflotte.  Vom
15.  November  1886.

Auf  Grund  des  §.  31  der  Gewerbeordnung  hat  der  Bundesrath  beschlossen,

den  im  §.  6  der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen
der  deutschen  Handelsflotte,  vom  30.  Juni  1879  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  427),
aufgeführten  ehemaligen  Maschinisten  und  Maschinen-Ingenieuren  solche  Personen  gleichzustellen,
welche  in  der  ihnen  bei  der  Entlassung  aus  dem  aktiven  Dienste  oder  nach  beendeter  Uebung  ertheilten
Charge  später  eine  Uebung  bei  der  Kaiserlichen  Marine  durchgemacht  haben  und  ihre  Befähigung
durch  Zeugnisse  der  zuständigen  Kaiserlichen  Marinebehörden  nachweisen.

Berlin,  den  15.  November  1886.
·  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

66
        <pb n="406" />
        2.  Finanz  .

390

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1886  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1886.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  
  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  iunabzme  betst  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  »  Bleiben  Zeitraum  8  ,
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  *  mehr
Einnahmen.  obengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
A  A.  A.  A  A
1.  2.  I
  3.    4.  5.  6.
Zölle  142  417  165  153  10|142  264  065136  420  009.+  5  8S44  056
Tabacksteuer  4300  371  150  7  18  4149  653  3  925  403/—  224250
Zuckersteuer  9  649  162  86  325  779—  76  676  617—110  609  943  433  933  326
Salzsteuer  21  625  745  28  412,  21  597  334211627964—  434  369
Branntweinsteuer  18  370  120  7  115776  11  .254  34443050  056—  1795  712
Uebergangsabgabe  von  Branntwein  53  378  –  6  53  378  57  344  —  3  966
Brausteuer  .  12292379  230  421  12  061  958811516216-+  545  742
Uebergangsabgabe  von  Bier  1  221  116  —  I  1221116  1078794  142322
Summe  209  929  486  94004  206  115  925  230  76  600  843  439324  387
Spielkartenstempel.  —  542  266  548  530  —  6264
Wechselstempelsteuer  —  —  3  819  998  3  923510  —  103  512
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  3141911  2159  821-  982  090
b)  Kauf=  und  sonstige  kschassunge  #
geschäfte  .  —  s  —  4  353  488  1  817  191—+  2  536  297
xc)  Loose  zu  1
Privatlotterien  —  —  493  968  329  880  +  164  088
Staatslotterien  —  —  2908305°  3  1358  404  —  250  099

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Oktober  1886:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Einnahme  vom  -  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Ist  des  Statsjahres  d  Ist=Einnahme  in  des  Differenz  2  und  3,
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Vorjahres  Zeitraum  des  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger
“  -2  —
1.  2.  3.  l  4.
Zölle  123979  554  119  629  278  +  4350276
Tabacksteuer  .  7  103  796  7  792  338  —  688  542
Zuckersteuer  15  358  299  14  076  142  +  1  282  157
Salzsteuieer  20  405  621  19  857  715  +  547  906
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  .  ..  21  917  516  20  823  220  +  1  094  296
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  11  259  571  10  677  877  +  581  694
Summe  200  024  357  192  856  570  +  7167787
Spielkartenstempel.  519  718  515  733  .  +  3  985
        <pb n="407" />
        391

3.  Konsulat-Wesen.

Das  Kaiserliche  Vize-Konsulat  in  Scheveningen  ist  eingezogen.

 

Polizei

-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ortsangehörig  ebendaselbst,

Staatsgewalt  und
Betteln  im  wieder-Bautzen,



Nanme  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
-  —  —  Grund  Ausweisun  des
    Ausweisungs.
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Karl,  Wilhelm  geboren  am  5.  April  1861  zu  Fudtholdt./4  einfache  Diebstähles  Polizeibehörde  in  Ham-/I.  November
Johanson  Schweden,  wohnhaft  zuletzt  in  Hamburg,  im  wiederholten  Rück,  burg,  d.  J.
Bäckergeselle,  fall  (1¼  Jahr  Zuchthaus
  laut  Erkenntniß
vom  2.  Juli  1885)
und  Betteln,  
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  [Albert  Steffan,  sgeboren  am  4.  November  1862  zu  Mäh-Betteln  im  wieder.  Königlicher  Polizei-Präsi.)9.  Oktober

Uhrmacher,  risch-Ostrau,  Bezirk  Mistek,  Mähren,  holten  Rückfall,  dent  zu  Berlin,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Roewersdorf,  Bezirk
Jägerndorf,  Oesterreichisch=  Schlesien,

3.  Josef  Anton  Kobi-geboren  am  8.  Juli  1842  zu  Wran  beisBetteln  im  wieder.  Königlicher  Polizei-Prä28.  Oktober
linsky,  Schlosser,  ane  Böhmen,  ortsangehörig  ebenda  holten  Rückfall,  sident  zu  Berlin,  d.  J.

.  selbst

4.  Johann  Vogel,  geboren  1839  zu  Linsdorf,  Bezirksschwerer  Diebstahl  Königlich  preußischer  Re.4.  November
Weber  und  Arbeiter,  Senftenberg,  Böhmen,  ortsangehörig1  Jahr  Zuchthaus  Hierungs  =  Präsident  zu  d.  J.

zu  Zöllney,  ebendaselbst,  lant  Erkenntniß  vom  Breslau,
13.  Oktober  1885).
Landstreichen  und
Betteln,

5.  Albert  Schubert,  geboren  im  September  1866  zu  Setzdorf,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.16.  Oktober
Arbeiter,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch-Schle.  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu|d.  J.

sien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Oppeln,

6.  Mathis  Jacob  Joos,  geboren  am  18.  November  1854  zu  Chur,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.  27.  Oktober
Klempnergeselle,  Kanton  Graubünden,  Schweiz,  orts-  gierungs  Präsident  zu d.  J.

angehörig  ebendaselbst,  Magdeburg,

7.  Simon  Perl,  Privat-circu  30  Jahre,  geboren  und  ortsan-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  8.  Oktober
lehrer,  gehörig  zu  Odessa,  Rußland,  Betteln,  gierungs=  Präsident  zu.  d.  S.

Erfurt,

8.  Louis  Onufrius  geboren  am  9.  August  1842  zu  Dmi.  Betteln  im  wieder-  Königlich  preußische  Re2.  November
Nicolai  von  Va=  trowo,  Gouvernement  Kowno,  Rußland,  bolten  Rückfalle,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J
sterdt,  Scharfrichter,  ortsangehörig  ebendaselbst,

9.  Anton  Müller,  geboren  am  22.  Januar  1842  zu  Jo-Beamtenbeleidigung,  Königlich  sächsische  11.  Oktober
Glasmacher,  hannesberg,  Bezirk  Gablonz,  Böhmen,  Widerstand  gegen  dies  Kreishauptmannschaft  d.  J.

 

 

 

holten  Rückfall,
        <pb n="408" />
        392

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
      Grund  .  des
der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs
des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses
2.  l  3.  4.  5.  6.
10.  Georg  Hanzo,  Weber,  geboren  am  23.  April  1841  zu  Plainfaing,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-(23.  September
Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  sident  zu  Colmar,  d.  J.

11.  Johann  Maria  geboren  am  15.  Mai  1855  zu  Seysel,  Landstreichen  und  derselbe,  6.  Oktober
Tocanier,  Arbeiter,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  d.  J.

12.  Anton  Fayard,  geboren  1820  zu  Magnenestrole,  Bezirk  desgleichen,  derselbe,  9.  Oktober
Arbeiter,  St.  Etienne,  Frankreich,  d.  J.

13.  Traugott  Schoch,  geboren  am  14.  September  1859  zu  St.  Landstreichen,  derselbe,  14.  Oktober
Zeichner,  Gaut,  Schweiz,  ortsangehörig  ebeh-  d.  J.

daselbst,  .
14.JohannJacobPlüß,geborenam2.März1841311  Zofingen,  desgleichen,  derselbe,  21.  Oktober
Bäckergeselle,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  ortsangehörig  d.  J.

ebendaselbst,

15.  Johann  Peter  geboren  am  9.  Oktober  1869  zu  Bour-Desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Heinrich  Chachnat,  bon,  Frankreich,  ortsangehörig  eben.

Konditor,  daselbst,

16.  Andreas  Leforand,  geboren  1854  zu  Turin,  Italien,  orts-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  6.  Oktober
Bergarbeiter,  angehörig  ebendaselbst,  dent  zu  Straßburg,  d.  J

17.  Karl  Dohmer,  geboren  am  24.  September  1833  zuldesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Prä-24.  Oktober
ohne  Stand,  Born,  Bezirk  Limburg,  Niederlande,  sident  zu  Metz,  d.  J.

ortsangehörig  ebendaselbst,

18.  Paul  Alfred  Grand,  geboren  am  5.  Juni  1841  zu  Oudin,  Landstreichen  und  derselbe,  25.  Oktober
Schreiner,  Departement  Seine  et  Oise,  Frank.Betteln,  d.  J.

reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

19.  Tohann  Baptist  geboren  am  18.  Juni  1834  zu  Carizzano,  desgleichen,  derselbe,  27.  Oktober
Rizzi,  Arbeiter,  des  Mals,  Tirol,  ortsangehörig  eben-  d.  J.

daselbst,

20.  Peter  Wagner,  Fgeboren  8.  Oktober  1811  zu  Villcrupt,  desgleichen,  derselbe,.  28.  Oktober
Arbeiter,  Departement  Meurthe  et  Moselle,  d.  J.

Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
wohnhaft  zuletzt  zu  Deutsch-Oth,  Lothringen,


21.  Louis  Rensé  Löéger,  geboren  18.  Dezember  1839  zu  Che-  Landstreichen,  derselbe,  29.  Oktober
Metzgergeselle,  miller,  Departement  Maine  et  Loire,  d.  J.

Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

22.  Isidor  Friedt,  geboren  am  9.  Januar  1868  zu  Buda-Landstreichen  und  derselbe,  2.  November
Drechsler,  pest,  Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  d.  J.

23.  Johann  Peter  71  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zuldesgleichen,  derselbe,  3.  November
Guillaume,  Laneuveville  les  Raon,  Departement  d.  J.
Händler,  Vosges,  Frankreich,  Z  Z

24.  Georg  Mousty,  geboren  am  13.  Mai  1854  zu  Paris,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Schlosser,  Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="409" />
        393  —

Tentral-Blatt.

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

  

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  burch  alle  Postanstalten  und  Vuchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  26.  November  1886.  —  S  48.

Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  ei  zur  Nachweisung  über  .  Konfulat.  Wesen:  Ernennung    393
Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  Oktober  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
1886  Seite  393  Reichsgebiete  394

 

 

1.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  Oktober  1886.)

 

 

 

 

 

    Einnahmevon Beginn  des  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1886/87
der  Schlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
Einnahmen.  Obengenannten  jahres  —  weniger
M  M  M
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  101  541  766  97  714  931  +  3  826  835
Neichseisenbahn-Verwaltung  ...·..  27  745  600  28  043  500**)  —  297  900

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1886,  Seite  390.
*“)  Die  definitive  Einnahme  betrug  im  Vorjahre  287  461  .x  weniger.

 

2.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  aus  dem  Reichsdienste
  entlassenen  Vize-Konsuls  Schulze  den  Kaufmann  Friedrich  Philippi  zum  Vize-  Konsul  in  Mayaguez
(Puerto  Rico)  zu  ernennen  geruht.

 

67
        <pb n="410" />
        394

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

10.

11.

12.

13.

14.

Schirmflicker  und
Senne,

Franz  Nagel,
Arbeiter,

Josef  Katzer,
Arbeiter,

Ernst  Sperlich,
Müllergesell,

Lars  Rudolf  Kullin,
Cigarrenarbeiter,

Franz  Senft,
Kaminkehrergesell,

.  Johann  Wencher,

Schneidergesell,

Josefa  Ruzek,  geb.
Peterka,  verwittwete
Tagelöhnerin,

Ferdinand  Frolic,
Hutmacher,

Anton  Rendl,
Tagelöhner,

Franz  Hanslic,
Tagelöhner,

Andreas  Novotny,
Tagelöhner,

Nikolaus  Biller,
Weber  und  Bahnarbeiter,


Nikolaus  Louis,
Knecht,

 

zu  Urnäsch,  Bezirk  Herisau,  Kanton
Appenzell,  Schweiz,

im  Rückfalll?/  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  30.
Juni  1884),

 

Bezirksamt  Ansbach,

 

b.  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  24.  Juni  1839  zu  Breitenau,
Bezirk  Freudenthal,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  20.  Mai  1853  zu  Nieder=Heidisch,
  Bezirk  Grulich,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  16.  Juni  1858  zu  Gurschdorf,
  Oesterreichisch-  Schlesien,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  14.  Juli  1863  zu  Malmö,
Schweden,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  6.  Juli  1856  zu  Szegedin,
Ungarn,  ortsangehörig  zu  Kleöêan,
Bezirk  Carolinenthal,  Böhmen,

geboren  am  7.  Mai  1836  zu  Antwerpen,
  Belgien,  ortsangehörig  zu
Charleroi,  ebendaselbst,
geboren  1846  zu  Humpoletz,  Bezirk
Deutsch-Brod,  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Slawuic,  ebendaselbst,

18  Jahre,  geboren  zu  Lischau,  Bezirk
Budweis,  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Hurec,  ebendaselbst,

23  Jahre,  geboren  zu  Leibv,  Bezirk
Klattau,  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Cihan,  ebendaselbst,

geboren  am  2.  Februar  1868  zu  Großtichau
  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Stachau,
  Bezirk  Schüttenhofen,  ebendaselbst,
geboren  1865  zu  Alt-Prachnian,  Bezirk
Ledec,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  1850  zu  Hall,  Bezirk  Innsbruck,
  Tirol,  ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  12.  Dezember  1850  zu

Moselle,  Frankreich,  ortsangehörig

 

Dieulouard,  Departement  Meurthe  et,Ist

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Diebstahl,  Landstreichen
  und  Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,  und
Obdachlosigkeit,
Landstreichen  und
Betteln,  Widerstand
gegen  die  Staatsgewalt
  und  Ruhestörung,

Landstreichen,

Betteln  im  wieder.
holten  Rückfall  und
Gebrauch  falschen
Zeugnisses,

Betteln  mit  Waffen
und  verbotene
Waffenführung,
Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

 

Landstreichen  und
Betteln,
desgleichen,

Diebstahl  und  Landreichen,


 

ebendaselbst,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

derselbe,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Posen,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,

Königlich  bayerisches  Be.

zirksamt  Burglengenfeld,

1

Königlich  bayerisches  Beziksamt
  Kirchheimbolanen,


Königlich  bayerisches  Bezirköamt
  Pfarrkirchen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,

dasselbe,.

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Traunstein,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Viechtach,

Stadtmagistrat  Kauf.
beuren,  Bayern,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

O(  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  .  Behörde,  welche  die  Datum
    Grund  Ausweisung  des  Ausweisungsbeschlusses
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

I.  2.  1  .  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Johannes  Etter,  31  Jahre,  geboren  und  ortsangehörigsschwerer  Diebstahl  Königlich  bayerisches  Be-28.

  Auguft
d.  J.

 

3.  November
d.  J.
desgleichen.
12.  November
d.  J.

3.  November
d.  J.

7.  Oktober
d.  J.

9.  Oktober
d.  J.
-  Oktober

21.  Oktober
d.  J.

desgleichen.
27.  Oktober
d.  J.

8  November

5.  November
d.  J.

12.  November
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="411" />
        —  395  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

Reichsamt  des  Innern.

——  —  2

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  Dezember  1886.  S  40.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Seite  395  Reichsgebiete.  395

 

 

1.  Konsulat-Wesen.

Deu  bisherigen  spanischen  Vize-Konsul  in  Bremen,  Karl  Theodor  Melchers  ist  das  Exequatur  Namens  des
Reichs  als  spanischer  Konsul  daselbst  ertheilt  worden.

 

2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  6  Behörde,  welche  die  Datum
      Grund  Ausweisung  —nie
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlosfen  hat.  beschluffes.

1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Josef  Bendszus,  sgeboren  am  25.  April  1854  zus  schwerer  und  3  ein-Königlich  preußischer  Re-9.  September

Arbeiter,  Neustadt,  Bezirk  Kowno,  Rußland,  fache  Diebstähle  gierungs=  Präsident  zul  d.  J.

ortsangehörig  zu  Gardom  bei  Neustadt,  (1¼  Jahr  Zuchthaus  Königsberg,

laut  Erkenntniß  vom

11.  Juli  1885),

2.  Jonas  Morgen=  sgeboren  am  18.  September  1854  zusschwerer  Diebstahl  im  Königlich  preußische  Re-11.  November

laender,  Handels=  Tarnobrzeg,  Kreis  Rzeszow,  Gali.  wiederholten  Rück-  gierung  zu  Posen,  d.  J.

mann,  zien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  fall  (3½  Jahre  Zucht-.
  haus  laut  Erkenntniß

vom  26.  Mai  1883),

 

 

 

 

 

68
        <pb n="412" />
        396

 

—  Laufende  Nr.

Name  und  Stand

—

des  Ausgewiesenen.

2.

-

Alter  und  Heimath

3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum
des
Ausweisungs.
beschlusses.

6.

 

Nikolaus  Host,

 

3  Bierbrauer,

4.  Josef  Kurniava,
Arbeiter,

5.  Marie  Krause,  gen.
Trappe,  ledige
Dienstmagd,

6.  Georg  Miüller,
Tagelöhner,

7.  Ferdinand  Wilk,
Tuchmacher,

8.]Franz  Stengl,
Bäckergesell,

9.  Theresia  Franziska

10.

11.

12.

Böhm,

mädchen,
Rudolf  Baumann,

Spengler,

Dienst-Numa

  Jerour,
Arbeiter,

Emil  Johann

 

Foncier,  Tagner,

 

geboren  am  24.  Dezember  1849  zu
Dürningen,  Bezirk  Straßburg,  Elsaß-Lothringen,
  wohnhaft  zuletzt  in  Zabern,
ebendaselbst,  durch  Option  Franzose,

 

geboren  im  Januar  1852  zu  Charnydunajecz,
  Galizien,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  im  Oktober  1831  zu  Johannesberg,
  Bezirk  Gablonz,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  im  Juni  1844  zu  Lubant,
Bezirk  Tachau,  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  30.  Mai  1865  zu  Prichovic,
  Be  zirk  Prestitz,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

26  Jahre,  geboren  zu  Hirschbach,
Oberösterreich,  ortsangehörig  zu  Privosten,
  Bezirk  Bischofteinitz,  Böhmen,

geboren  am  9.  März  1858  zu  Liebenau,
Bezirk  Reichenberg.  Böhmen,  ortsangehörig
  ebendaselbft,

32  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Schafisheim,  Kanton  Aargau,  Schweiz,

geboren  am  19.  Juli  1864,  zu  Cheffonds,
  Departement  Haute-Marne,
Frankreich,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  22.  August  1840  zu  Paris,

 

 

Frankreich,

Widerstand  gegen  die

Staatsgewalt  (1  Jahr
Gefängniß  laut  Erkenntniß
  vom  30.
März  1886),

 

Landstreichen  und

Betteln,
desgleichen,

Widerstand  gegen  die
Staatsgewalt,  Berufs-Beleidigung,

Landstreichen,  Betteln,
  Erregung  ruhestörenden
  Lärms,

intellektuelle  Urkundenfälschung,
  Bannbruch
und  Landstreichen,

Landstreichen,  verbotenes
  Waffentragen
und  Führung  falscher
Zeugnisse,

Hausfriedensbruch  und
Landstreichen,

Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-—



dent  zu  Straßburg,

 

b.  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

Königlich  preußischer  Reierungs

  =  Prasident  zu
iegnitz,

derselbe,

Stadtmagistrat  Straubing,

  Bayern,

Königlich  bayerisches  Bezirks-Amt
  Laufen,

Königlich  bayerisches  Be-Königlich

  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Bautzen,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

derselbe,

 

Betteln,

 

Bezirks=  Amt  Eggenfelden,  d

 

15.  November

d.  J.

19.  November

d.  J

20.  November
d.  J.

8.  Oktober
d.  J.

21.  Oktober
d.  J.

29.  Oktober
.  J.

4.  November
d.  J.

17.  November
d.  J.

10.  November

24.  November
d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="413" />
        —  397  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

      

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Hrönmnerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  Dezember  1886.  W  50.
Inhalt:  1.  golonial-Wesen:  Auszug  aus  der  Dienst.  6  Surrogate;  —  Behandlung  der  Zollerlasse  aus  Billigkeits.
anweisung,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  rücksichten;  —  Abänderung  von  Tarasätzen;  —  Abändeim
  Schutzgebiet  der  Marschall-,  Brown=  und  Providence-  rungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=Insieen
  Seieite  397  und  Steuerstellen  401
2.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-Ertheilung  4.  Militär-Wesen:  Aenderungen  der  Landwehr-  Bezirks-Ein-401
  theilung  405
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Herabsetzung  der  Minimalmenge  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
der  zur  Herstellung  von  Tabackfabrikaten  zugelassenen  Reichsgebiete  406

 

 

1.  Kolonial-Wesen.

 

Auszug

der  Dienstanweisung,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiete  der  Marschall-,
Brown=  und  Providence-Inseln  vom  2.  Dezember  1886.

Zur  Ausführung  der  Vorschriften  über  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  im  Schutzgebiete  der
Marschall-,  Brown=  und  Providence-Inseln  wird  Folgendes  bestimmt:
2c.  2c.  ꝛc.
III.  Gerichtsbehörde.

(Zu  8.  5  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit;  8.  2  des  Gesetzes  vom  17.  April  1886.)
2.  Die  Gerichtsbehörde  hat  in  den  von  ihr  ausgehenden  Schriftstücken
a)  sofern  es  sich  um  Geschäfte  handelt,  welche  zur  Zuständigkeit  des  Gerichts  des  Schutzgebiets
gehören,  die  Bezeichnung  als  «
„Kaiserliches  Gericht  des  Schutzgebiets  der  Marschall-,  Brown=  und  Providence-Inseln“,
b)  sofern  es  sich  um  Geschäfte  handelt,  welche  zur  Zuständigkeit  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
  ermächtigten  Beamten  gehören,  die  Bezeichnung  als  "
„Kaiserlicher  Richter  des  Schutzgebiets  der  Marschall-,  Brown=  und  Providence-Inseln“
69
        <pb n="414" />
        —  398  —

anzuwenden.  —  Das  Gerichtssiegel  ist  das  des  Kaiserlichen  Kommissars.  —  Urtheile  sind  mit  den  Eingangsworten:
  „Im  Namen  des  Kaisers“  zu  versehen.

3.  Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Personen  haben,  sofern  sie  nicht  bereits,
wie  der  Kommissar,  als  Kaiserliche  Beamte  den  Diensteid  geleistet  haben,  vor  Antritt  ihres  Amtes  einen  Eid
dahin  zu  leisten:

„Ich  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines  Kaiserlichen
Richters  im  Schutzgebiete  der  Marschall-,  Brown=  und  Providence-Inseln  getreulich  zu  erfüllen.  So
wahr  mir  Gott  helfe."

Die  Eidesleistung  kann  auch  mittels  Unterschreibens  der  Eidesformel  erfolgen.  Von  der  Beeidigung
ist  dem  Reichskanzler  Anzeige  zu  machen.

4.  Der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigte  Beamte  ist  befugt,  geeigneten  Personen  die
Erledigung  einzelner,  zu  seiner  Zuständigkeit  gehöriger  Geschäfte  dauernd  oder  in  bestimmten  Fällen  zu  übertragen.
  Dieselbe  Befugniß  erstreckt  sich  nicht  auf  die  Urtheilsfällung,  die  Entscheidung  über  Durchsuchungen
und  Beschlagnahmen  und  Verhaftungen,  sowie  auf  die  Ernennung  und  Beeidigung  der  Beisitzer,  die  Bestellung
von  Gerichtsschreibern  und  die  Zulassung  zur  Rechtsanwaltschaft.  —  Im  Falle  einer  dauernden  Uebertragung
ist  die  beauftragte  Person  mittels  Handschlags  an  Eidesstatt  zur  getreulichen  Erfüllung  ihrer  Obliegenheiten
zu  verpflichten.  Die  dauernde  Uebertragung  hindert  den  Beamten  nicht,  jederzeit  Geschäfte  der  betreffenden
Art  selbst  wahrzunehmen.  —  Der  Beauftragte  handelt  im  Namen  der  Gerichtsbehörde;  derselbe  ist  in  den
betreffenden  Schriftstücken  als  an  Stelle  des  Beamten  handelnd  zu  bezeichnen.

IV.  Beisitzer.

(Zu  den  §.  7  bis  9  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)
1.  Die  Worte,  welche  der  Vorsitzende  bei  der  Beeidigung  der  Beisitzer  an  die  zu  Beeidigenden  zu
richten  hat,  lauten:
„Sie  schwören  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines  Beisitzers
des  Kaiserlichen  Gerichts  des  Schutzgebiets  der  Marschall-,  Brown=  und  Providence-Inseln  getreulich
zu  erfüllen  und  Ihre  Stimme  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  abzugeben.“

V.  Gerichtsschreiber.

(Zu  §.  10  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)
3.  Der  Gerichtsschreiber  hat  vor  seinem  Amtsantritt,  die  mit  den  Verrichtungen  eines  solchen  in
einzelnen  Fällen  betraute  Person  vor  der  Ausübung  derselben  einen  Eid  dahin  zu  leisten:
„Ich  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines  Gerichtsschreibers
  getreulich  zu  erfüllen,  so  wahr  mir  Gott  helfe."

VII.  Zustellungen.

(Zu  den  §s.  5,  6  der  Veror  dnung  vom  5.  Juni  1886.)

1.  In  dem  Verfahren  vor  der  Gerichtsbehörde  im  Schutzgebiete  erfolgen  die  Zustellungen  sämmtlich
  auf  Veranlassung  der  Gerichtsbehörde.  Dies  gilt  sowohl  von  Zustellungen  von  Amtswegen  (s.  Nr.  2)
als  von  solchen  auf  Betreiben  der  Parteien  (s.  Nr.  3).  Der  Unterschied  zwischen  beiden  Arten  von  Zustellungen
  beruht  lediglich  darin,  daß  die  letzteren  nur  dann  von  der  Gerichtsbehörde  veranlaßt  werden,  wenn
die  Partei  einen  auf  die  Bewirkung  der  Zustellung  gerichteten  Antrag  gestellt  hat  (vgl.  Nr.  4),  während  es
bei  Zustellungen  von  Amtswegen  eines  solchen  Parteiantrags  nicht  bedarf.

2.  Von  Amtswegen  erfolgen:

A.  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten:  die  Zustellung  der  Abschrift  der  Berufungeschrift  an  die
Gegenpartei,  sowie  die  Zustellung  aller  gerichtlichen  Entscheidungen  nicht  blos  (wie  nach  §.  294  Abs.  3  der
Civilprozeßordnung)  der  nicht  verkündeten,  sondern  auch  der  verkündeten  (s.  6  Abs.  1  der  Verordnung),  insbesondere
  auch  der  Urtheile.  Ausgenommen  sind  nur:

a)  die  Zustellung  von  Beschlüssen,  welche  lediglich  die  Prozeß=  und  Sachleitung  einschließlich  der
Bestimmung  und  Aenderung  von  Terminen  betreffen,  insbesondere  auch  von  Beweisbeschlüssen
(§.  6  Abs.  1  der  Verordnung);  bei  diesen  genügt  die  Verkündung  und  zwar  ohne  Rücksicht
auf  die  Anwesenheit  der  Parteien  bei  derselben;

b)  die  Zustellung  von  Zahlungs=  und  Vollstreckungsbefehlen  an  den  Schuldner;
        <pb n="415" />
        —  399  —

C)  die  Zustellung  von  Beschlüssen,  durch  welche  eine  Forderung  oder  ein  anderes  Vermögensrecht
gepfändet  oder  überwiesen  wird  (§.  730,  736,  754  der  Civilprozeßordnung);
d)  die  Zustellung  der  Arrestbeschlüsse  an  den  Schuldner  (§.  802  Abs.  2  der  Civilprozeßordnung):
7  Zasiellung  der  letzteren  an  den  Gläubiger  erfolgt  von  Amtswegen  (§.  294  Abs.  3,  §.  809
2  a.  a.  O.).

B.  in  Strafsachen:  alle  Zustellungen  mit  Ausnahme  der  Zeugenladungen  im  Falle  des  §.  219  der
Strafprozeßordnung;

C.  im  Konkursverfahren:  alle  Zustellungen  (§.  66  Abs.  2  der  Konkursordnung);

D.  in  Angelegenheiten  der  nicht  streitigen  Gerichtsbarkeit:  alle  vom  Gericht  ausgehenden  Zustellungen;
jedoch  ist  hier  eine  förmliche  Zustellung  nur  nothwendig,  insofern  es  (z.  B.  wegen  Beginns  einer  Frist
u.  dgl.)  einer  Beurkundung  der  Zustellung  bedarf  (§.  1  Abs.  1  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  zur  Civilprozeßordnung).


 

3.  Auf  Betreiben  der  Parteien  ersolgen:

A.  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  die  Zustellung  von  Schriftsätzen  seitens  einer  Partei  an  die
andere  mit  Ausnahme  der  Berufungsschrift  (ovgl.  Nr.  2  A  a),  die  Zustellung  von  Zahlungs=  und  Vollstreckungsbefehlen
  (vgl.  Nr.  2  A  b),  von  Pfändungs=  und  Ueberweisungsbeschlüssen  (ogl.  Nr.  2  A  c)  und
die  Zustellung  von  Arrestbefehlen  an  den  Schuldner  (vgl.  Nr.  2  A  d);

B.  in  Strafsachen:  die  Zustellung  von  Zeugenladungen  im  Falle  des  §.  219  der  Strafprozeßordnung;


C.  Zustellungen,  welche  die  Betheiligten  in  nicht  gerichtlichen  Rechtsangelegenheiten  vornehmen
lassen  wollen,  z.  B.  von  Mahnungen,  Kündigungen,  Protestationen  u.  dgl.  m.  (§.  1  Abs.  3  des  preußischen
Ausführungsgesetzes  zur  Civilprozeßordnung).

4.  Zu  dem  Antrag  einer  Partei  auf  Bewirkung  der  Zustellung  genügt,  abgesehen  von  dem  Gesuche
um  Bewilligung  einer  öffentlichen  Zustellung  (.  187  der  Civilprozeßordnung),  eine  mündliche  Erklärung.  —
Ist  das  zuzustellende  Schriftstück  ein  Schriftsatz  oder  eine  sonstige  von  der  Partei  ausgehende  Erklärung,  so
hat  die  Gerichtsbehörde  nach  Einreichung  des  Schriftstücks  auch  ohne  ausdrücklichen  Parteiantrag  für  die  Zustellung
  Sorge  zu  tragen,  wenn  aus  dem  Inhalte  des  Schriftstücks  hervorgeht,  daß  und  wem  es  zugestellt
werden  soll.  —  Soll  ein  erst  zu  erlassender  Gerichtsbeschluß  auf  Betreiben  einer  Partei  zugestellt  werden
(z.  B.  in  den  Fällen  der  §§.  633,  730,  802  der  Civilprozeßordnung),  so  ist  die  Partei  schon  bei  Stellung
des  Antrags  auf  Erlaß  eines  solchen  Beschlusses  thunlichst  zu  einer  Erklärung  zu  veranlassen,  ob  sie  die  Zustellung
  an  den  Gegner  gleichzeitig  beantragen  oder  sich  einen  bezüglichen  Antrag  noch  vorbehalten  wolle.
Auch  braucht  das  Verlangen  der  Zustellung  in  dem  Antrag  auf  Erlaß  des  Beschlusses  nicht  ausdrücklich  ausgesprochen
  zu  sein,  wenn  nur  ein  bezüglicher  Wille  des  Antragstellers  aus  den  Umständen  zu  entnehmen  ist.

11.  Die  öffentliche  Zustellung  ersolgt  in  den  bei  der  Gerichtsbehörde  des  Schutzgebiets  anhängigen
Rechtsangelegenheiten  nach  den  Vorschriften  in  88.  186  bis  189  der  Civilprozeßordnung.  Jedoch  kann  die
Gerichtsbehörde  bei  Bewilligung  der  öffentlichen  Zustellung  einer  Ladung  anordnen,  daß  eine  Einrückung  in
öffentliche  Blätter  nicht  erforderlich  sei  (S.  6  Abs.  4  der  Verordnung).  In  einem  solchen  Falle  gilt  die
Ladung  als  zugestellt,  wenn  seit  der  Anheftung  des  Schriftstücks  an  die  Gerichtstafel  zwei  Wochen  verstrichen
sind  (§.  189  Abs.  2  der  Civilprozeßordnung).  Eine  öffentliche  Zustellung  ist  unzulässig,  wenn  die  Partei  im
Deutschen  Reich,  in  einem  deutschen  Schutzgebiete  oder  im  Bezirke  eines  deutschen  Konsulargerichts,  dessen
Gerichtsbarkeit  sie  unterworfen  ist,  einen  bekannten  Aufenthalt  hat.

VIII.  Zwangsvollstreckungen.
(Zu  den  Ss.  7,  8  der  Verordnung  vom  5.  Juni  1886.)

2.  Die  Ertheilung  der  vollstreckbaren  Ausfertigung  einer  von  der  Gerichtsbehörde  des  Schutzgebiets
erlassenen  Entscheidung,  eines  vor  derselben  abgeschlossenen  Vergleichs  oder  einer  von  derselben  ausgenommenen
Urkunde  der  in  .  702  Nr.  5  der  Civilprozeßordnung  bezeichneten  Art  kann  erforderlich  werden,  wenn  die
Parteien  dieselbe  zum  Zwecke  einer  Zwangsvollstreckung  außerhalb  des  Schutzgebiets  (s.  unter  Nr.  10,  11)
beantragen.  Für  eine  Zwangsvollstreckung  im  Schutzgebiete  hingegen  bedarf  es  der  Beibringung  einer  vollstreckbaren
  Ausfertigung  (§s.  662,  663  a.  a.  O.),  soweit  dieselbe  von  dem  Gerichtsschreiber  der  Gerichtsbehörde
  im  Schutzgebiete  zu  ertheilen  sein  würde,  nicht.  Vielmehr  hat  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit
ermächtigte  Beamte  die  Zwangsvollstreckung  anzuordnen  (.  7  der  Verordnung).  Die  Vorlegung  des  Titels,

69°
        <pb n="416" />
        —  400  —

–

aus  welchem  die  Zwangsvollstreckung  erfolgen  soll,  ist  nur  erforderlich,  falls  derselbe  sich  nicht  in  den  Akten
der  Gerichtsbehörde  befindet.

3.  Die  Zwangsvollstreckung  darf  nur  unter  denselben  Voraussetzungen  angeordnet  werden  (Nr.  2),
unter  welchen  nach  ss.  664,  665  der  Civilprozeßordnung  die  Ertheilung  einer  vollstreckbaren  Ausfertigung
zulässig  ist.  Auf  die  Anordnung  der  Zwangsvollstreckung  finden  die  Vorschriften  über  Anhörung  des  Schuldners,
  über  die  Klage  auf  Ertheilung  der  Vollstreckungsklausel,  über  Einwendungen  gegen  die  letztere,  über  die
Bemerkung  der  erfolgten  Ertheilung  auf  der  Urschrift  des  Urtheils  (ss.  666  bis  668,  670  der  Cidvilprozeßordnung)
  entsprechende  Anwendung.

4.  Die  Ertheilung  einer  vollstreckbaren  Ausfertigung  (vgl.  Nr.  2)  erfolgt  nach  Maßgabe  der  §s.  662
bis  670  der  Cidvilprozeßordnung,  jedoch  in  allen  Fällen  (nicht  blos  in  denen  der  ss.  666,  669)  nur  auf=  Anordnung
  des  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  (§.  8  der  Verordnung)

5.  Die  Vorschriften  über  den  Beginn  der  Zwangsvollstreckung  (ss.  671  bis  673  der  Civilprozeßordnung)
  finden  auf  Zwangsvollstreckungen  im  Schutzgebiete  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  an  Stelle
der  Vollstreckungsklausel  (§.  671  a.  a.  O.)  die  Anordnung  der  Zwangsvollstreckung  (Nr.  3)  tritt.

6.  Im  Schutzgebiete  erfolgt  die  Zwangsvollstreckung  auch  in  den  Fällen,  in,  welchen  sie  nach  der
Civilprozeßordnung  den  Gerichtsvollziehern  zugewiesen  ist,  durch  den  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten
  Beamten;  derselbe  kann  mit  der  Ausführung  andere  Personen  beauftragen,  welche  nach  seinen  Anweisungen
  zu  verfahren  haben  (S.  7  Abs.  2  der  Verordnung).  Der  Auftrag  ist  schriftlich  zu  ertheilen.  Der
schriftliche  Auftrag  tritt  bei  Anwendung  der  Vorschriften  der  §§.  675  bis  677  der  Civilprozeßordnung  an  die
Stelle  der  vollstreckkaren  Ausfertigung.  Die  Vorschriften  der  §§.  678  bis  683  kommen  nicht  zur  Anwendung;
an  ihre  Stelle  treten  die  Anweisungen,  welche  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigte  Beamte  den
mit  der  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung  beauftragten  Personen  ertheilt  hat.  Bei  Ertheilung  dieser  Anweisung
  ist  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  über  jede  Vollstreckungshandlung  eine  schriftliche  Nachricht  zu  den
Akten  gebracht  wird.

7.  Die  mit  der  Ausführung  der  Zwangsvollstreckung  beauftragte  Person  (Nr.  6)  hat  die  in  der
Civilprozeßordnung  (s§.  712,  713,  716,  720  bis  725,  727,  746,  751,  769  bis  771,  777)  dem  Gerichtsvollzieher
  zugewiesenen  Befugnisse  und  Obliegenheiten,  soweit  nicht  durch  bie  ihr  ertheilten  Anweisungen  (Nr.  6)
etwas  anderes  bestimmt  wird.

9.  Auf  die  in  den  §§.  730,  739  und  744  der  Civilprozeßordnung  vorgesehenen  Zustellungen  bei
der  Zwangsvollstreckung  wegen  Geldforderungen  in  Forderungen  und  andere  Vermögenerechte  finden  die  §§.  5,
6  der  Verordnung  und  Nr.  VII.  dieser  Anweisung  Anwendung.  Im  Falle  des  §.  739  Abs.  3  sind  die  Erklärungen
  des  Drittschuldners  stets  an  die  Gerichtsbehörde  zu  richten.

10.  Soll  im  Deutschen  Reich  eine  Zwangsvolsstreckung  auf  Grund  einer  im  Schutzgebiete  exlassenen
Entscheidung  oder  einer  dort  aufgenommenen  vollstreckbaren  Urkunde  erfolgen,  so  hat  der  Gläubiger  sich  eine
vollstreckbare  Ausfertigung  des  Titels  ertheilen  zu  lassen  (vgl.  Nr.  1,  2,  4)  und  auf  Grund  derselben  die
Zwangsvollstreckung  selbst  zu  betreiben.  Ein  Ersuchen  an  deutsche  Gerichte  seitens  der  Gerichtsbehörde  des
Schutzgebietes  findet  nicht  statt.  Jedoch  kann,  soweit  die  Zwangsvollstreckung  durch  einen  deutschen  Gerichtsvollzieher
  zu  bewirken  ist,  der  Gläubiger  zur  Beauftragung  desselben  sich  der  Vermittelung  der  Gerichtsbehörde
bedienen,  welche  ihrerseits  den  Auftrag  unter  Beifügung  der  vollstreckbaren  Ausfertigung  dem  Gerichtsschreiber
desjenigen  Amtsgerichts  übersendet,  in  dessen  Bezirk  der  Auftrag  ausgeführt  werden  soll  (s.  674  Abs.  2  der
Civilprozeßordnung;  §.  162  des  Gerichtsverfassungsgesetzes).

11.  Soll  die  Zwangsvollstreckung  aus  einem  der  in  Nr.  10  bezeichneten  Titel  in  einem  anderen
deutschen  Schutzgebiet  oder  im  Bezirk  eines  deutschen  Konsulargerichts  erfolgen,  so  hat  die  Gerichtsbehörde  auf
Antrag  des  Gläubigers  die  Gerichtsbehörde  des  betreffenden  Schutzgebiets  bezw.  den  betreffenden  Konsul  unter
Uebersendung  einer  vollstreckkaren  Ausfertigung  um  die  Zwangsvollstreckung  zu  ersuchen  (§.  700  der  Civilprozeßordnung).


12.  Mit  der  Zwangsvollstreckung,  welche  aus  einem  der  in  Nr.  10  bezeichneten  Titel  in  einem  ausländischen
  Staate  erfolgen  soll,  hat  die  Gerichtsbehörde  sich  nicht  zu  befassen,  deren  Betrieb  vielmehr  dem
Gläubiger  zu  überlassen.

IX.  Vergleichsbehörde.
(Zu  §.  21  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit.)

1.  Sovweit  nach  der  Vorschrift  des  §.  420  der  Strafprozeßordnung  vor  Erhebung  der  Privatklage
wegen  Beleidigung  nachgewiesen  werden  muß,  daß  die  Sühne  erfolglos,  versucht  worden,  ist  für  diesen  Ver-
        <pb n="417" />
        —  401  —

gleichsversuch  der  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigte  Beamte  zuständig.  Derselbe  kann  mit  der
Vornahme  solcher  Versuche  andere  Personen  allgemein  oder  im  einzelnen  Falle  beauftragen.

2.  Erscheint  der  Beschuldigte  in  dem  zur  Sühneverhandlung  bestimmten  Termine  nicht,  so  wird  angenommen,
  daß  er  sich  auf  die  Sühneverhandlung  nicht  einlassen  wolle.  —  Eine  Bescheinigung  über  die  Erfolglosigkeit
  der  Sühneverhandlung  kann  nur  ertheilt  werden,  wenn  der  Antragsteller  im  Termine  erschienen
ist.  —  Kommt  im  Termine  ein  Vergleich  zu  Stande,  so  ist  derselbe  zu  Protokoll  festzustellen.

Berlin,  den  2.  Dezember  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Graf  von  Bismarck.

Der  Sitz  des  mit  der  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  beauftragten  Kaiserlichen  Kommissars  Dr.  Knappe
ist  Jaluit;  Gesuche  an  ihn  sind  durch  das  Auswärtige  Amt  zu  befördern,  dessen  Vermittelung  anzurufen  ist.

 

2.  Kon  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  General-Konsul  in  Shanghai,  Dr.  Lührsen,  zum  General-Konsul  in  Odessa  und
den  Kaufmann  Leopold  Heß  zum  Vize-Konsul  in  Port  Alfred  (Britisch  Südafrika)

zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  Konsul  der  Republik  Nicaragua  in  Bremen  ernannten  Herrn  Heinrich  Schlüsser  ist  das
Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Z.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  November  d.  J.  beschlossen,  die  für  die  Verwendung  von
Kirschblättern,  Weichselblättern  und  eingesalzenen  Rosenblättern  zur  Herstellung  von  Tabackfabrikaten  festgesetzte
jährliche  Minimalmenge  von  100  Kg  auf  50  kg  herabzusetzen.

D.-  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  19.  November  d.  J.  hinsichtlich  der  Behandlung  der  Zollerlasse
aus  Billigkeitsrücksichten  beschlossen:
I.  Die  obersten  Landes-Finanzbehörden  werden  ermächtigt,  auch  in  anderen  als  den  in  den  §s.  111
bis  117  des  Vereinszollgesetzes  vom  1.  Juli  1869  vorgesehenen  Fällen
für  die  aus  dem  freien  Verkehr  des  Zollgebiets  nach  dem  Auslande  gesandten  Gegenstände
beim  Wiedereingange  oder  für  die  vom  Auslande  eingegangenen  Gegenstände  beim  Wiederausgange
  beziehungsweise  bei  der  Aufnahme  in  eine  öffentliche  Niederlage  oder  ein  Privattransitlager

bei  nachgewiesener  Identität  aus  überwiegenden  Gründen  der  Billigkeit  Zollerlaß  auf  gemeinschaftliche
Rechnung  zu  bewilligen,  und  zwar  bezüglich  der  ersteren  eventuell  gegen  Erstattung  etwa  gezahlter
Ausfuhrvergütung.
Die  obersten  Landes-Finanzbehörden  werden  ferner  ermächtigt,  in  folgenden  Fällen  aus
Billigkeitsrücksichten  auf  gemeinschaftliche  Rechnung  Zollerlaß  zu  bewilligen:
a)  wenn  Wäsche,  Kleidungsstücke,  Hausgeräthe  oder  sonstige  Naturalunterstützungen  für  durch
Brand  oder  andere  Elementarereignisse  Beschädigte  eingehen;
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        —  402  —

b)  wenn  unbestellbare  zollpflichtige  Postsendungen  nicht  wieder  ausgeführt  sind,  sondern  deren
Inhalt  als  verdorben  von  der  Postbehörde  versehentlich  ohne  Zollaufsicht,  aber  doch  unter
postamtlicher  Aussicht  und  Beobachtung  der  postordnungsmäßig  vorgeschriebenen  Formen  vernichtet
  worden  ist.

II.  In  Betreff  des  einzuhaltenden  Verfahrens  wird  bestimmt:

1.  daß  in  dem  von  der  Direktivbehörde  an  die  oberste  Landes-Finanzbehörde  über  die  Bewilligung
eines  solchen  Zollnachlasses  zu  erstattenden  Bericht  jedesmal  anzugeben  ist,  ob  der  bei  derselben
fungirende  Reichsbevollmächtigte  sich  mit  dem  Erlaß  auf  gemeinschaftliche  Rechnung  einverstanden
  erklärt  hat;

2.  daß  alljährlich  ein  bei  der  Direktivbehörde  aufzustellendes,  von  dem  Reichsbevollmächtigten
mit  zu  beurkundendes  Verzeichniß  über  sämmtliche  in  dem  abgelaufenen  Kalenderjahre  bewilligten
  Nachlässe  der  bezeichneten  Art  von  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  dem  Reichskanzler
  behufs  Vorlage  an  den  Bundesrath  mitzutheilen  ist.

III.  1.  Für  den  unter  1  Absatz  2  b  aufgeführten  Fall,  sowie  für  nachstehende  Fälle:

a)  wenn  Gegenstände  wieder  eingeführt  werden,  welche  aus  dem  freien  Verkehr  des  Zollgebiets
  irrthümlich  in  das  Ausland  befördert  oder  sonst  in  das  Ausland  versandt,
aber  nicht  in  die  Hände  des  Adressaten  gelangt,  vielmehr  im  Auslande  im  Gewahrsam
der  Post-,  Zoll=  oder  Eisenbahnverwaltung  beziehungsweise  einer  Polizei=  oder  Gerichtsbehörde
  geblieben  sind,

b)  wenn  Gegenstände,  welche  in  Folge  strafbarer  Handlungen  (Diebstahl,  Raub  rc.)  aus
dem  freien  Verkehr  des  Inlandes  in  das  Ausland  gebracht  sind,  von  dort  im  strafrechtlichen
  Verfahren  zurückgeliefert  werden,

c)  wenn  Gegenstände  eines  strafrechtlichen  Verfahrens  an  eine  inländische  Staatsanwaltschaft
  oder  eine  inländische  Gerichts-  oder  Polizeibehörde  ein=  und,  ohne  aus  dem
Gewahrsam  einer  dieser  Behörden  zu  kommen,  wieder  ausgehen,

d)  wenn  Inventarienstücke  von  inländischen  Schiffen,  welche  im  Auslande  verunglückt
sind,  wieder  eingehen,  "

darf  nach  der  Bestimmung  der  obersten  Landes-Finanzbehörde  denjenigen  Hauptämtern,  bei
denen  ein  Bedürfniß  hierzu  vorliegt,  die  Befugniß  beigelegt  werden,  die  betreffenden  Gegen—
stände  selbständig  aus  Billigkeitsrücksichten  vom  Eingangszoll  frei  zu  lassen.  Doch  ist  von
diesen  die  Zollfreiheit  nur  dann  zuzugestehen,  wenn  nach  der  übereinstimmenden  Ansicht
sämmtlicher  Hauptamtsmitglieder  die  angestellten  Erörterungen  die  Gewährung  derselben
begründen.  Die  mit  entsprechender  Ermächtigung  versehenen  Hauptämter  haben  über  die
ausgesprochenen  Bewilligungen  Verzeichnisse  zu  führen,  welche  mit  den  gepflogenen  Verhandlungen
  und  Belägen,  soweit  nicht  deren  Rückgabe  an  die  Betheiligten  erfolgt,  in  regelmäßigen
  Zeiträumen  der  Direktivbehörde  zur  Prüfung  vorzulegen  sind.
2.  Außer  den  vorstehend  unter  1  aufgeführten  darf  für  die  folgenden  Fälle:

aà)  wenn  in  den  zu  1  a  gedachten  Fällen  die  aus  dem  freien  Verkehr  des  Zollgebiets  in
das  Ausland  versandten  Gegenstände  daselbst  nicht  im  Gewahrsam  der  Post-,  Zoll-,
Eisenbahn-,  Gerichts=  oder  Polizeibehörde  verblieben,  aber  auch  nicht  an  den  Adressaten
ausgehändigt,  sondern  im  Gewahrsam  einer  dritten  Person  gewesen  sind,

b)  wenn  ausländische  Waaren  irrthümlich  verzollt  oder  auf  Begleitschein  II  abgefertigt
worden  sind,  während  sie  nachweislich  hierzu  nicht  bestimmt  waren,

c)  wenn  im  Inlande  gestohlene  2c.  und  sodann  in  das  Ausland  ausgeführte  Gegenstände
wieder  an  den  rechtmäßigen  inländischen  Besitzer  eingeführt  werden,

#)  wenn  Gegenstände  aus  dem  freien  Verkehr  des  Inlandes  durch  das  Ausland  nach
dem  Inland  gesandt  worden  und  die  im  §.  111  des  Vereinszollgesetzes  vorgeschri  ebene
Zollabfertigung  versehentlich  unterblieben  ist,

den  Direktivbehörden  die  Befugniß  übertragen  werden,  Zollerlaß  aus  Billigkeitsrücksichten  zu
gewähren.

3.  Die  von  den  Hauptämtern  beziehungsweise  von  den  Direktivbehörden  hiernach  bewilligten
Zollerlasse  bedürfen  der  Aufnahme  in  das  zur  Mittheilung  an  den  Bundesrath  bestimmte,
alljährlich  aufzustellende  Verzeichniß  nicht.
        <pb n="419" />
        40

—

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  November  d.  J.  beschlossen,  daß  vom  1.  Januar  1887
ab  in  den  für  die  Verzollung  maßgebenden  Tarasätzen  die  nachstehend  ersichtlichen  Aenderungen  einzutreten  haben:

.#E  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

,  Tarasätze.
Lau-  Nun-  Benennung  Art  Prozente  des
sende  des  der  der  Bruttogewichts.
mer.  Zoll-  Gegenstände.  Umschließung.
tarifs.  Bieher.  Künftig.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  258  1  8eräucherter  Schweinespeck.Kisten.  16  11
2.  25m  1Roher  Kaffee.  Doppelwandige,  cylinderförmige  12  bezw.  8  8
Fässer  leichter  Bauart,  sogenannte
  Patentfässer,  gleich,
ob  ganz  oder  nur  theilweise
aus  hartem  Holz.
3.  25m  3  Kakao  in  Bohnen.  Säcke.  2  1
4.  Desgleichen.  Umschließungen  aus  einfachem,  —  1
leichtem  Leinen.
5.  25P1  Kindermehl.  Kisten.  20  17
6.  25P  3  Gemahlener  Kakgo.  Fässer  von  weichem  Holz.  20  12
7.  26  a  Oel  aller  Art  in  Flaschen  JKisten.  24  20
oder  Krügen.
8.  270  Druckpapier.  Stöße  mit  Schutzbrettern  an  den  6  7
Köpfen  und  Papierpappe  an
den  Seiten,  mit  Stricken  verschnürt.

9.  Desgleichen.  Stöße  mit  Schutzleisten  an  den  6  4
Köpfen  und  Papierpappe  an
den  Seiten,  mit  Stricken  ver-.
  schnürt.
10.  31b  Feste  Seife  in  Stangen  oder  JKisten.  13  11
Riegeln.

Berlin,  den  8.  Dezember  1886.

abfertigungsstelle  errichtet  worden.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Jacobi.

 

 

Abänderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Am  neuen  Hafen  zu  Frankfurt  a.  Main  ist  eine  dem  Hauptsteueramt  daselbst  unterstellte  Zoll—

1.  zur  Auefertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  #l;
2.  zu  Abfertigungen  im  Eisenbahnverkehr  und  zwar:

a)  des  Waaren-Ein=  und  Ausganges  (§§.  63  und  66  bis  71  des  Vereinsgzollgesetzes),

b)  von  Aus=  und  Umladungen  der  unter  Wagenverschluß  beförderten  Güter  (§.  65  des  Vereinszollgesetzes).



Der  neuen  Amtsstelle  sind  folgende  Befugnisse  beigelegt  worden:
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        —  404  —

e)  zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  (8.  96  des  Vereinszollgesetzes
  und  8.  27  des  Eisenbahn-Regulativs),

d)  zur  Abfertigung  der  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehenden  Begleitscheingüter;

3.  zur  Abfertigung  von

aà)  Baumwollengarnen  der  Nr.  2c  1,  2  und  3,

b)  Leinengarnen  der  Nr.  22a  und  b.,

c)  Leinwand  der  Nr.  22f,  81,  g2  und  der  Anmerkung  zu  f  und  g,

d)  Wollenwaaren  der  Nr.  414  5  und  6  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden
Tarifpositionen.

4.  Zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Bieres.

Zu  Klettendorf  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Breslau  ist  eine  namens  des  letzteren  fungirende
Abfertigungsstelle  errichtet  worden,  welcher  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Abfertigung  des  zu  der  daselbst  bewilligten
  steuerfreien  Niederlage  für  inländischen  Zucker  gelangenden  und  von  derselben  abgemeldeten  und  des
zur  Ausfuhr  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  bestimmten  Zuckers,  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung
  von  Begleitscheinen  über  Zucker  beigelegt  ist.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Hauptsteueramt  zu  Eberswalde  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  über
schmiedbares  Eisen  in  Stäben  auf  das  Steueramt  zu  Schmalkalden  und  zur  Erledigung  der  von
letzterem  ausgestellten  Begleitscheine  1  über  mit  der  Hand  geschmiedete  Hufnägel  für  die  Möller  &amp;amp;
Schreibersche  Fabrik  in  Eberswalde;

dem  Steueromt  zu  Schmalkalden  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Erfurt  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  I  über  schmiedbares  Eisen  in  Stäben,  und  zwar  anch  für  unter
Eisenbahnwagenverschluß  eingehende  Begleitscheingüter,  und  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I
über  die  aus  solchem  Eisen  mit  der  Hand  geschmiedeten  Hufnägel  auf  das  Hauptsteueramt  zu
Eberswalde;

dem  Steurramt  zu  Northeim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  die  Befugniß  zur  Abfertigung
des  zur  Privatniederlage  der  Rübenzuckerfabrik  in  Northeim  angemeldeten  Rohzuckers  sowie  zur  Ausfertigung
  von  Begleitscheinen  I  über  den  von  der  genannten  Niederlage  abgemeldeten  zur  Versendung
  kommenden  Rohzucker;

dem  Nebenzollamt  I.  zu  Vegesack  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Sebaldsbrück,  dem  Steueramt  I.

zu  Heide  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Tönning,  dem  Nebenzollamt  1.  zu  Rothenburgsort
und  dem  Steueramt  1.  zu  Bergedorf  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Wandsbek,  dem  Nebenzollamt
  l.  zu  Wilhelmshaven  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Emden  und  dem  Steueramt  I.
zzu  Uelzen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lüneburg  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter
Artikel  I  §.  2  lit.  a  bis  c  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  d.  I.,  die  Besteuerung  des  Zuckers  betreffend,
erwähnten  Zucker  mit  der  Maßgabe,  daß  von  den  angemeldeten  Zuckern,  soweit  dieselben  unter  à
und  c  des  vorgedachten  §.  2  fallen,  Proben  zu  entnehmen  und  auf  Kosten  des  Anmelders  behufs
der  Polarisation  und  Festsetzung  des  der  weiteren  Abfertigung  zu  Grunde  zu  legenden  Befundes
einer  zur  Polarisation  des  Zuckers  befugten  Amtsstelle  zu  übersenden  sind;
den  Nebenzollämtern  I.  zu  Norden  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Emden,  zu  Papenburg  und
Weener  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Leer,  zu  Bentheim  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu
Nordhorn  und  zu  Cuxhaven  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Stade  die  Ermächtigung  zur  Abfertigung
von  Kandis  und  von  Zucker  in  weißen,  vollen,  harten  Broden,  Blöcken,  Platten,  Würfeln  oder  Stangen,
oder  in  Gegenwart  der  Steuerbehörde  zerkleinert  (Artikel  I  §.  2  lit.  b  des  vorgedachten  Gesetzes),
und  dem  Steueramte  zu  Elze  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  die  Befugniß  zur
Absertigung  des  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Kandis.

Im  Königreich  Bayern.
Es  ist  ertheilt  worden:
dem  Nebenzollamt  zu  Erlangen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Fürth  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  im  Veredelungsverkehr  eingehende  weißgare  Lamm=  und  Schaffelle  und
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  über  dergleichen  Felle  bei  deren  Wiederausfuhr,
dem  Nebenzollamt  zu  Pirmasens  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Landau  i.  Pfalz  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  und
        <pb n="421" />
        405

der  Zoll-Expositur  an  der  Donaulände  in  Regensburg  die  Befugniß  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben
  sowie  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen.

In  Elsaß-Lothringen.

Das  Nebenzollamt  I.  am  Bahnhof  zu  Basel  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Altkirch  ist  ermächtigt
worden,  von  dem  bei  ihm  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  auf  Grund  des  Art.  I  F.  2
lit.  a  und  c  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1886,  die  Besteuerung  des  Zuckers  betreffend,  angemeldeten
Zucker  Proben  zu  entnehmen,  dieselben  auf  Kosten  des  Anmelders  einer  hierzu  befugten  Amtsstelle
zur  Polarisation  zu  übersenden  und  auf  Grund  des  von  letzterer  festzustellenden  Befundes  die  weitere
  Abfertigung  des  Zuckers  zur  Ausfuhr  zu  bewirken.

 

4.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

Die  dem  §.  1  Th.  I.  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  als  Anlage  1  beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung
  (Central-Blatt  1875,  S.  609/626)  wird  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im
§.  1  Ziff.  6  a.  a.  O.  auf  Seite  611  an  der  einschlägigen  Stelle  und  auf  Seite  612  und  626  an  den  durch
Bekanntmachungen  vom  11.  Juli  1876  (Central-Blatt  1876,  S.  380)  und  27.  Dezember  1884  (Central= 



Blatt  1885,  S.  3.)  abgeänderten  Stellen  berichtigt,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Armee=  Infanterie-  Landwehr-  Verwaltungs=  (bezw.  Aus=  Bundesstaat
Provinz  bezw.
Korps.  Brigade.  Regiment        hebungs-)  Bezirke.  g  girob  bzw. Brzirk
  Regiment.)  1  Bataillon.
III.  10.  6.  Brandenbur-  1  2.  (Kottbus).Kreis  Lübben.  Königreich
gisches  Nr.  52.  Stadt  Kottbus.  Preußen,
Landkreis  Kottbus.  Reg.-Bezirk
Kreis  Spremberg.  Frankfurt  a  /  O.
IV.  16.  7.  Thüringisches  1.  (Altenburg).  1.  Ostkreis  (Landraths-/  Herzogthum
Nr.  96.  amtsbezirk  Altenburg):  Sachsen-Altenburg.
a)  Aushebungsbezirk
Altenburg.
b)  Aushebungsbezirk
Schmölln.
2.  Westkreis  (Landrathsamtsbezirk
  Roda).
2.  Königlich  8.  Königlich.  Königlich  2.  (Speyer).  Bezirksamt  Frankenthal.  Königreich
bayerisches.  banerische.  bayerisches.  «  Neustadta.  d.H.  Bayern,
OD  Speyer.  R.-B.  Pfalz.
OD  Ludwigshafen  Z

 

 

 

*)  In  Bayern  Linien-Regiment.
Berlin,  den  3.  Dezember  1886.

In  Vertretung:

 

Der  Reichskanzler.
v.  Boetticher.

 

a.  Rhein.

 

 

1—
2
        <pb n="422" />
        406

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
——  —  Grund  Ausweisung  een
r  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschloffen  hat.  beschlusekl.

I.  2.  l  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  Sigmund  Mair,  geboren  am  25.  Juli  1861  zu  Jenbach'versuchter  schwerer  Königlich  württembergi-16.  November

10.

11.
12.

13.

14.

Victor

 

Bäcker,

Barbara  Züchner,
geb.  Ludwig,  verw.
Arbeitersfrau,

Zigeuner  Anton
Buriansky,
Schmied,

Anton  Heinzel,
Weber  und  Fabrikarbeiter,


Josef  Waz,  Arbeiter,

Karl  Seligmann,
Hausknecht,

Franz  Cisler,
Glasarbeiter,

Michael  Steinsdörfer,
  Maurer,

Johann  Frühauf,
Tagelöhner,

Hermann  Schubert,
Schlosser  u.  Schmied,

Eugen  Prénat,
Weber,

Johann  Lautenschlager,
  Schneider,

Peter  Bruguera,
Maurer,

Josef  Melchior
Ruedi,  Melker,

Ludwi

Miotto,  Akbeiter

Zillerthal,  Tirol,
Uderns,  Bezirk  Fügen,  ebendaselbst,

Zuchthaus  laut  Er=  Ulm,

kenntniß  vom  19.
August  1885),

b.  Auf  Grund  des  s§.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  1823  zu  Ullersdorf,  Bezirk
Senftenberg,  Böhmen,

21  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Kocobendza,  Oesterreich,

geboren  am  16.  Oktobar  1852  zu  Neuhöfel,
  Böhmen,  ortsangehörig  zu
Weckelsdorf,  ebendaselbst,

geboren  1861  zu  Nieczajno  bei  Tarnowo,
Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  15.  Mai  1867  zu  Budapest,
Ungarn,  ortsangehörig  ebendaselbst,
geboren  am  3.  August  1823  zu  Hochofen,
  Gemeinde  Meigelsdorf,  Bezirk
Taus,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


geboren  1852  zu  Weißensulz,  Bezirk
Bischofteinitz,  Böhmen,  ortsangehörig
ebendaselbst,

geboren  am  6.  Mai  1851  zu  Ziegenrück,
  Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,
ortsangehörig  ebendaselbst,

geboren  am  3.  Februar  1854  zu
Sternberg,  Mähren,  ortsangehörig
ebendaselbst,

61  Jahre,  geboren  zu  Chatenois,  Bezirk
Belfort,  Frankreich,

geboren  am  9.  Mai  1859  zu  Viel,
Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

geboren  am  15.  Januar  1853  zu
Resana,  Italien,  ortsangehörig  ebendaselbst,


zeboren  im  Januar  1843  zu  Wohlhusen,
  Kanton  Luzern,  Schweiz,  ortsangehörig
  ebendaselbst,

18  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig,

Landstreichen  und

Betteln,
Landstreichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Bannbruch,

Landstreichen  und
Betteln,

Betteln  im  wieder.
holten  Rückfall,
Landstreichen,  Betteln
und  Fälschen  eines
Arbeitsbuchs,

Landstreichen,  Betteln
und  Ruhestörung,

Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen
Betteln,
desgleichen,

und

desgleichen,
Landstreichen,

desgleichen,

 

 

zu  Biadino,  Italien,

Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zusd

ortsangehörig  zu  Diebstahl,  (1½  Jahr  sche  Kreisregierung  zu  d.  J.

23.  November

Breslau,

Königlich  preußischer  Re-6.  November
gierungs  =  Präsident  zuf  d.  J.
Oppeln,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Liegnitz,

Königlich  preußische  Re- 



 

gierung  zu  Posen,
Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Griesbach,

Königlich  bayerisches  Bezirks.
  Amt  Deggendorf,

dasselbea.

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Karlsruhe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
derselbe,

derselbe,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi
dent  zu  Metz,

 

24.  Nobember
.  d.  J.

27.  November
d.  J.

28  November
25.  Oktober
d.  J.

16.  November
d.  J.
desgleichen.

2.  November
d.  J.

16.  Oktober
d.  J.

22.  Oktober
d.  J.

6.  November
d.  J.

10.  November

16.  November

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="423" />
        —  407  —

Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

  

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

  .  .

XIV.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  17.  Dezember  1886.  R  5lIl.
Inhalt  Kollironsalan  Wesen-  Enennunzen;  Emmestelung  und  Schulgemeinden;  —  Stempelfreiheit  der  Loose  von
zur  Vornahme  von  Civilstands-  Akten  407  Lotterien  zu  mildthätigen  Zwecken;  —  Stempelfreiheit  von
2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Hbligationen  im  Falle.  der  Konvertirung;    Zollabfertigung
November  1886  108  fertigung    von  Baumwollegarn    Leinengarn  und  Leinen
8.  Finang-Tesen  Nachweisung  über  Einnahme  des  Reichs  5.  Post-  und  Telegraphen-  Wesen:  Erscheinen  einer  Post.  und
4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Abfertigung  der  unter  die  Tarif-  6.  Eisenbahnkarte  des  Deutschen  Reich  .  411
Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
position  22  f.  fallenden  Fußdecken;  —  Anwendung  der  Reichsgebiete  412

Tarifnummer  3  des  Reichs-Stempelgesetzes  auf  Kirchen-  9  .

 

 

1.    Kosulat-Wesen.

—–—    

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  ersten  Botschafts-Sekretär  in  Rom,  Legationsrath  Grafen  von  Arco-Valley,  zum
Kaiserlichen  General-Konsul  für  Egypten
und
den  bisherigen  Konsul  in  Singapore,  Dr.  jur.  Hermann  Rettich,  zum  Konsul  in  Tientsin
zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Knoblauch  zu  Leith  hat  Herrn  George  Bingley  Luke  zum  Konsular-Agenten  in
Prestonpans  bestellt.

Dem  bisherigen  Konsul  C.  W.  Meier  zu  Sunderland  ist  auf  sein  Ansuchen  die  Entlassung  aus  dem  Reichs—
dienste  ertheilt  worden.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Dr.  jur.  Rettich  zu  Tientsin  ist  auf  Grund  des  §.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai
1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  seinen  Amtsbezirk  die  Ermächtigung
ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,
und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

70
        <pb n="424" />
        408

 

 

 

2.  Bank

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
Sonstige  Ver-  Vere.
  .  ..  bindlich-  bindlich-97
  Bezeichnung  Grund.  Reserve-  Noten-  Gegen  Unge.  Gegen  :eantch  Gegeneiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  belten
2  der  Kapital  31.  Ott.bedte  31.  Okt.  fällige    31.  Ost.  mit  31.  Ott.  31.  Ost.  der  31.  Ost. aus weitergebenen
3  Banken.  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  1886.  Noten.  186.  Verbindlich.  18.  Kündl= 1886.  Passiva.  1886. Hassiva.  1886.  gebenen
bindlich      gungs  inlän-
  keiten.  feist.  Inländischen Wechseln

1.  2.  3.  4.  .  6.  7.  8.  9.  10.  11.12.  13.  14.  15.  16.  77.
1  Reichsbank  ..  .  120  000  22398  844  988—  26  964  136  998|/—  57  038/  807  379  +K  34  494  —  —  312—  871295  077/+  7443  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2694/T  154  1  112—  154  4399—  27  564  —  5—  510698M  122  381
3Kölnische  Privatbark  3.000  750  344—  109  71—  34  4—  7  53—  142  20  —  4171—  258  —
4agdeburger  Privatbank  8  000  603  2  450—  199  1  133—  37  267  86  572—  28  528—  184  7420  —  325  273
5 Danziger  Privat-Aktien-  "
—  ...  3  ooo  7601  2830-  63  1270|—  21  268  —  7290—  105  583|-  „  14  721  390  345
6 Provinzial-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1  659  —  7  1059—  15  45—  5  1  001—  34  39  —  6  494—  46  157
7 Hannoversche  Bank  12  000  1  200  4729—  237  2  6ä76—  388  5027  —  697  778—  10  2  80  366  26536—  578  1169
8  Frankfurter  Buürk  17143  3966  10663—  765  5468  —  968  5129—  50  3574—  562  1276  —  426|  41751—  679  1  649
9  Bagyerische  Notenbank  7  500%  1134789—  510|  29  548—  125%  7203  146  1666—  26160  86244  550  2047
10)  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  4039  44  528+  1016  15981—  818  1601  2084  8950—  70  213—  28829331  1140  2342
11  Leipziger  Kassenverein  ..  3  o00  235  2  816  194  1  022  1311172  —  13  426+—  78  1594  13  8380  272  5
12Chemnitzer  Stadtbank  510  127  490—  4  245—  2  45  —  15  3  046—  70  153+—  29  4373—  60  588
13  Württembergische  Notenbank  9  000  5641  345|83896  99371-  35  548+  238  22  —  541  48  32  020  +—  682  698
14  Badische  Bumkk  9  000  1534  13516  29  8659—  217  6551  37  124  12  531  48  25248—  126  2231
15Bank  für  Süddeutschland  155  0  ↄ4474  1233  2S  —  —  695  3233662|-  71160
16  Braunschweigische  Bank  10  500  430  2359—  37  1  637—  162988  622  1240—  237  1714  57  427  380
17  Kommerzbank  in  Lübeck..  2  400  178  49—  72  —  5  384  417  330—  214-—  98  8545—  327—
18Bremer  Bank  16  607  8929  4.13|—  3333560—  277  68  M  10%  60  57—  33  35540  252  869
Zusammen.68  332  41  925s1  039  884/—  27226228  823—  60  883|  343  600  4  32  3181  41167  747  13051|—  16|1  747  859-  5  823  14291
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5":  711  735  850..

Zu  Spalte
Zu

9  Nr.

8“:
15“:

Davon  in  Abschnitten  zu  100  .4
".  200

500
1  000

94243

265  000  .&amp;amp;  (bei  der  Bank  Nr.  6),
52  959  500  .4  (bei  den  Banken  Ar.  1,  6,  8,  10,  11),

275  623  500  #4  (
Darunter  134  900  w  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

1,  2,

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="425" />
        Wesen.

banken  Ende  November  1886,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Oktober  1886.
auf  tausend  Mark.)

 

 

409

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

Metall.  Gegen  Reichs-Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
31.  Okt.  kassen-.31.  Okt.  nderer  31.  Okt.  Wechsel.Okt.  Lombard.31.  Okt.Effekten.1.  Okt.  31.  Okt.  der  31.  Okt.  I
Bestand..  1886.  scheine.  1886.  Banken.  1886.  1886.  1886.  isss.  s  Attiva.  1886.  Pattiva.  886.  3
5
ã
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  134
676  390.  24  461B6  393
1029—  46  2—  4  551  358  5  11—  76  31114  139  1—  —  231  37—    1362
197—  45  10  2  66  32  3087—  424  2644  149  4  —  628  J  395  4256  —  253  3
1  1111  128  46  18  159—  308  3968s  601  2979%0  57  44  20  352  T  184  7560  —  3144
100|—  19—  —  553  +  44  56114#  144  5  170  4  594  568%  19  2275  3731411
57—  1  14  1  22  4  8  4510  —  140  1070  I  133  —  —  4832—  48  6662—  276
1  761.  48  63  49  229  544  —  352  500½—  135  1  199—  159  6546—  43  26536  57
437  387  46  5  771—  170  26  568  —  375  2729  .  90  452—  6  3597  —  513  42613—  6018
31  8455—  214  8'—  14  3  309KH.  970  46  689—  9  43  2  156  +  128  866—  211  12933—  266  86  244—  550
17  627  129  780—  344421  3510  —  163  2881  9  553—  36  89331—  1140
10144  35  30  .  1  7504  12  4509  272  1058  —  179  19—  2  1  Odoo  T  118  8  3s0  +  27211
209  J  15  814  1  281  —  22  3145  201  1501.  8  286  57  541  82  4373—  602
817  77  590  18  3  17  266  1936  2  5322.  7  464  —  56860  J  37  320204  6823
4710  196  43+  29  104J  214%%  729—  70  107  4  47  1850  —  1711  252484  126114
5  455—  1538  22  12  49/  33  1909  5399  2777  96  4  18  —  3431  6883662  7215
6051  4  11  11—  5  s1o||  15  502  1236  2  622  —  332  727—  308  4257  —  191  J7830  426
316  4  221  —  —  —  —  4099—  111  1  1066%  29  725—  278  242814  21  8  663—  317
14141  —  139  590#  35  180  J4  4  3tö0  603  1870  —  785  235  133  1  341q9—  420  36  157/  3151

757  816C24  8996640  65  2  444  4    7731

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

70“7
        <pb n="426" />
        410

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich

für  die  Zeit  vom  1.  April

1886  bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1886.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-
    ·-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  Eirahmeent  Ausfuhr.  in  demselben  zwischen  den
der  Etatsjahres  bis  Bleiben  Zeitraum  Stauten  4
zum  Schlusse  des  Vergütungen  des  Vorjahres  un
Einnahmen  obengenannten  S  +  mehr
Monats  palte  4)  —  weniger
M  M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  167  563  018  163  4722167  399  5466459  587746  +  7811  800
Tabacksteuer  5  538  685  157  030  5  381  655  4  563  423  +—  818  232
Zuckersteuer.  51270762  86  327017—35  056  255  —  72320  933  —+37264  678
Salzsteuer  26  289  521  40  38726249  13449ê
Branntweinsteuer  24  439  535  8550  299  15889  236  18  576  356  —  2687  120
Uebergangsabgabe  von  Branntwein  61  851  —  61851  66  654—  4  803
Brausteuier  ..  13  835  663  256  600  13579054  12868721  4  710333
Uebergangsabgabe  von  Bier  1  432  024  —  1  432  024  1  261  705  +  170  319
Summe90  431  059  95  494  814194  936  2450  400  737  +44  535  508
Spielkartenstempel.  —  —  677  072  671  780  5292
Wechselstempelsteuer  —  —  4401142  4  463  458  —  62  316
Stempelsteuer  für
a)  Werthpapiere  —  —  3634621  2288  776  +  1  345  845
b)  Kauf=  und  sonstige  anschaffungsgeschäft
  e  —  —  5  163  093  2328  390  K  2834  703
e)  Loose  zu
Privatlotterien  —  —  558  729  443  879  114850
Staatslotterien  —  —  3  389  778  3  491  5171—  101  739
Anmerkung.  Die  zur  Reeschskasfe  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und

Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  November  1886.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Ei  Differenz  zwischen  den
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  demselben  Ist=Einnahmen  Spalten  2  und  3,
der  bis  zum  Schlusse  des  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Monats  Vorjahres  —  weniger
M  M.  M
1.  2.  3.  l  4.
Zölle  ...  144  803  319  138239  560  +  6563  759
Tabacksteuer  7  718  341  s  8  269  506  —  551  165
Zuckersteuer  15  251919  17  235771  —  1983853
Salzsteuer.  .  24  012  845  23  488  78  g1  524  097
Branntweinsteuer  und  üebergangsabgabe  von  #
Branntwein  24  968  848  24  341  140  +  627  708
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  12  725  748  11  979  025  +  746  723
Summe  229  481  019  223  553  750    +  5927269
Spielkartenstempel.  600  906  610  321  —  9  415
        <pb n="427" />
        —  411  —

4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

——  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  November  d.  J.  beschlossen,  die  Abfertigung  der  Fußdecken
aus  Manillahanf-,  Kokos-,  Jute=  und  ähnlichen  Fasern,  sowie  der  getheerten  Fußdecken  und  der  Fußdecken
aus  getheertem  Tauwerk  von  der  auf  Grund  des  §.  3  des  Zolltarifgesetzes  (Reichs-Gesetzblatt  für  1885  S.  111)
angeordneten  Beschränkung  zu  befreien.

—

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  November  d.  J.  beschlossen,  daß  zu  den  in  der  Tarifnummer

  3  des  Reichsstempelgesetzes  (Reichs-Gesetzblatt  für  1885  S.  179)  erwähnten  „Kommunen“  auch
Kirchen=  und  Schulgemeinden  zu  rechnen  seien.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  19.  November  d.  I.  folgenden  Beschluß  gefaßt:

Als  „mildthätiger  Zweck“  im  Sinne  der  Befreiungsvorschrift  zur  Tarifnummer  5  des  Reichsstempelgesetzes
  (Reichs-Gesetzblatt  für  1885  S.  179)  ist  lediglich  die  Unterstützung  hülfsbedürftiger  Personen
anzusehen,  gleichviel  ob  der  Erlös  der  Lotterie  oder  Ausspielung  unmittelbar  an  hülfsbedürftige
Personen  vertheilt  wird  oder  Anstalten  zufließt,  welche  sich  die  Unterstützung  Hülfsbedürftiger  zur
Aufgabe  stellen.  Auf  Verloosungen  zu  gemeinnützigen  oder  zu  religiösen  Zwecken,  z.  B.  zu  Kirchenbauten
  oder  Missionszwecken,  erstreckt  sich  die  Befreiung  nicht.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  19.  November  d.  I.  folgenden  Beschluß  gefaßt:
Werden  auf  den  Inhaber  lautende  Renten=  und  Schuldverschreibungen,  welche  von  dem  Aussteller

  zum  Zweck  der  Herabsetzung  des  Zinsfußes  eingelöst  und  mit  dem  Vermerk  über  die  Zinsherabsetzung
  versehen  sind,  demnächst  von  dem  Aussteller  wieder  begeben,  so  ist  aus  Anlaß  dieser
Wiederbegebung  die  Abgabe  nach  der  Tarifnummer  2  bezw.  3  des  Reichsstempelgesetzes  (Reichs-Gesetzblatt

  für  1885  S.  179)  nicht  zu  erheben.

7

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  2.  Dezember  d.  J.  beschlossen,  die  obersten  Landesfinanzbehörden
zu  ermächtigen,  den  untergeordneten  Zollstellen  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  unter  die  Tarifnummern
246  und  22a,  b,  f,  g  1,  g  2  und  die  Anmerkung  zu  f  und  g  fallenden  Waaren  zu  anderen  als  den  höchsten
Zollsätzen  dieser  Nummern  beizulegen.

 

5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Bekanntmachung.
Post=  und  Eisenbahnkarte  des  Deutschen  Reichs.

Im  Kursbüreau  des  Reichs-Postamts  wird  gegenwärtig  eine  neue  Post-  und  Eisenbahnkarte  des  Deutschen
Reichs  in  20  Blättern  (Maßstab  1:  450  000)  auf  Grund  der  Generalstabskarten  bearbeitet.  Auf  der
neuen  Karte  werden  sämmtliche  Post=  und  Telegraphenanstalten,  die  Eisenbahnstationen,  die  bestehenden  Postverbindungen
  und  Eisenbahnlinien  sowie  alle  Kunststraßen  und  diejenigen  nicht  kunstmäßig  ausgebauten  Landstraßen,
  welche  jederzeit  fahrbar  sind,  unter  Angabe  der  Entfernungen  zwischen  den  einzelnen  in  Betracht
kommenden  Orten,  enthalten  sein.

Von  der  neuen  Karte  sind  jetzt  die  Blätter  III,  IV,  IX  und  XIV  fertiggestellt.

Es  umfaßt:
        <pb n="428" />
        412

—

das  Blatt  III  den  nordöstlichen  Theil  von  Mecklenburg  und  den  nordwestlichen  Theil  von  Pommern
  (von  Rostock  bis  Colberg),
das  Blatt  1IV  den  nordöstlichen  Theil  von  Pommern  und  den  nordwestlichen  Theil  von  Westpreußen



(von  Cöslin  bis  Elbing),

das  Blatt  K  den  größten  Theil  der  Provinz  Posen  nebst  Theilen  der  angrenzenden  Provinzen
(von  Glogau  bis  Marienwerder),

das  Blatt  XIV  die  Provinz  Schlesien  mit  Ausnahme  des  nordwestlichen  Theils.
Der  Verlag  der  Karte  ist  dem  Berliner  Lithographischen  Institut  von  Julius  Moser  (Berlin  W.
Potsdamerstraße  110)  übertragen,  von  welchem  die  Karte  zum  Preise  von  2  M  für  das  unausgemalte
Blatt  zun  von  2  JM  25  Pf.  für  jedes  Blatt  mit  farbiger  Angabe  der  Grenzen  im  Wege  des  Buchhandels
zu  beziehen  ist.
Der  Preis  der  ganzen  Karte  beträgt  35 M  für  das  unausgemalte  und  40  für  das  ausgemalte
  Exemplar.
Die  besonderen  Kartenfelder,  welche  von  einzelnen  Gegenden  wegen  erheblicher  Dichtigkeit  der  Verkehrsanstalten
  2c.  in  größerem  Maßstabe  angefertigt  worden  sind,  werden  den  betreffenden  Hauptblättern  der
Karte  ohne  Preiserhöhung  beigegeben.

Berlin,  den  1

10.  Dezember  1886.
Der  Staatssekretär  des

Reichs-Postamts.

von  Stephan.

 

6.  Polizei

Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

 

Name  und  Stand

—
—

des  Ausgewiesenen.

*

Alter  und  Heimath

M

 

Grund
der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

 

5.

Datum
des
Ausweisungs  ·
beschlusses.

6.

 

1—

.Josef  Szymanski,

Drechsler,

Konrad  Rudolf
Meyer,
Schmied,

 

Karl  Julius  Wensch,
Arbeiter,

Julins  Wechsler,
Arbeiter,

Johann  Bosky,
Handlungskommis,

 

a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  1.  Oktober  1847  zu  Warschau,
Russisch-Polen,  wohnhaft  zuletzt  in
Culm,  Preußen,

geboren  am  16.  Dezember  1860  zu
Strengelbach,  Kanton  Aargau,  Schweiz,

 

 

schwerer  Diebstahl,

schwerer  Diebstahl

(1  Jahr  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
4.  Dezember  1885),

(1¼  Jahr  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
22.  August  1885),

 

Königlich  preußischer  Regierungs

  =  Präsident  zued

Marienwerder,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

 

b.  Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  14.  Dezember  1864  zu
Brüx,  Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,
  wohnhaft  zuletzt  in  Berlin,
Preußen,

geboren  angeblich  am  27.  März  1865
zu  Hamburg.  ortsangehörig  zu  Marienthal,
  Gouvernement  Catharinastawa,
Rußland,

geboren  am  21.  März'1857  zu  Warschau,
Russisch-Polen,  ortsangehörig  ebendaselbst,


 

 

Nichtbeschaffung  eines
Unterkommens,

Landstreichen,

Diebstahl,  Landstreichen
  und  Gebrauch
  falscher  Legitimationspapiere,


Königlicher  Polizei-Präsident
  zu  Berlin,

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  preußischer  Rerfurt,



lierungs  .  Präsident  zu'd

1.  Dezember
.  J.

9.  September
d.  J.

16.  November
d.  J.
desgleichen,

2.  Dezember
.  J.
        <pb n="429" />
        413

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum

9  der  bestrafmn  Ausweisung  Ausweisungs.

des  Ausgewiesenen.  l'  beschlofsen  hat.  beschlusses.



1.  2.  l  3.  4.  .  6.

6.  Heinrich  Wilhelm  sgeboren  am  21.  August  1826  zu  Han-Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re.12.  Oktober
Stegen,  Gärtner,  stedt,  Bezirk  Medingen,  Preußen,  nicht  holten  Rüdkfall,  gierung  zu  Minden,  S.  J.
früher  Knecht,  mehr  im  Besitz  der  Reichsangehörickeit,
7.  Theodor  Müller,  geboren  am  23.  Februar  1850  zu  Landstreichen  und  dieselbe,  28.  November
Kaufmann,  Kienitz,  Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,  Betteln,  unter  d.  J.
ortsangehörig  ebendaselbst,  Drohungen  und  im
wiederholten  Rückfall,  .

8.  Anton  Rezabek,  geboren  am  8.  Juni  1861  zu  Neuötting.  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-  11.  November
Schlosser,  Bezirk  Pilgram,  Böhmen,  ortsange-Betteln,  zirksamt  Pfarrkirchen,  d.  J.

hörig  zu  Weelnic,  ebendaselbst,

9.  Johann  Gföllner,  geboren  am  14.  Dezember  1844  zus  Betteln  im  wieder-dasselbe,  12.  November
Tagelöhner,  Teucht.  Bezirk  Schärding,  Ober-  holten  Rücdkfall,  d.  J.

Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Payerbach,
  ebendaselbst,
10.  Eduard  Markus,  geboren  am  7.  April  1857  zu  Enns,esgleichen,  dasselbe,  12.  November
Eisenarbeiter,.  Oesterreich,  ortsangehörig  zu  Wickau,  d.
Bezirk  Mies,  Böhmen,
11.  Josef  Maier,  Bäcker,  geboren  am  9.  Januar  1847  zu  Tachau,Landstreichen,  Betteln  dasselbe,  16.  November
Böhmen,  ortsangehörig  ebendaselbst,  uals  Zeugniß-  d.  J.
fälschung,

12.  Emil  Fröhlich,  geboren  am  19.  Mai  1860  zu  Unter-Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be-11.  November
Schlosser,  heit,  Bezirk  Gablitz,  Böhmen,  orts=  Betteln,  zirksamt  Vilshofen,  d.  J.

angehörig  ebendaselbst,

13.  Franz  Schwab,  #geboren  am  18.  November  1862  zuldesgleichen,  dasselbe,  desgleichen.
Tuchscheerer,  Slau  Mähren,  ortsangehörig  ebenaselbst,



14.  Josef  Rübacek  (Ry-geboren  1823  zu  Dedovice,  Bezirk  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be.22.  November
baceck),  Schmied,  .  Böhmen,  ortsangehörig  eben-  zirk3amt  Deggendorf,  d.  J

aselbst,

15.  Julius  Schubert,  geboren  am  21.  Juni  1866  zu  Eidlitz,  Landstreichen,  und  dasselbe,  desgleichen.
Müller,  Bezirk  Komotau,.  Böhmen,  orts  Gebrauch  gefälschter

angehörig  ebendaselbst,  Legitimationspapiere,

16.  Anna  Scarda  43  Jahre,  geboren  zu  Wien,  Oesterreich,Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be.  25.  November
(Skarda),  ledige  ortsangehörig  zu  Richowiz,  Bezirk  falsche  Namensan-  Zirksamt  Eggenfelden,  d.  J
Tagelöhnerin,  Taus,  Böhmen,  gabe,  Bannbruch,

17.  Michael  Hörl,  27  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer  27.  November
Tagelöhner,  zu  Hesselsdorf,  Bezirk  Tachau,  Böhmen,  Betteln,  gandeskommisser  zu  d.  J.

arlsruhe,

18.  Aron  Zadeck,  Kurz=  geboren  1833  zu  Warschau,  Russisch-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.2.  Dezember
waarenhändler,  Polen,  dent  zu  Straßburg,  d.  J.

19.  Marie  Schupp,  geboren  am  15.  August  1864  zu  Eich,  Sittenpolizei-Kontra.  Kaiserlicher  Bezirks-Präst-desgleichen.
ledig,  Luxemburg,  vention,  dent  zu  Metz,

20.  Katharina  Eugenie  geboren  am  2.  Juni  1864  zu  Kauten  -  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Louis,  ledig,  bach,  Luxemburg,

21.  Eugen  Faye,  Melker,  geboren  am  15.  März  1850  zu  Villers  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.

la  Montagne,  Departement  Meurthe
et  Moselle,  Frankreich,  ortsangehörig
ebendaselbst,  1  ·
22.Josef Taquet,Tag-geboren am 22.0ktober 1852 zu St.Landstreichen und derselbe,  desgleichen.
ner,  Quentin,  Departement  Aisne,  Frank-  Betteln,
reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="430" />
        <pb n="431" />
        45

Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

XIV.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  24

Dezember  1886.  9  52.

 

 

 

Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über

2.

3.

Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  November
1886  Peileiee  415
Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Aenderung  in  dem  Verzeichnisse
derjenigen  Börsen,  an  welchen  Terminpreise  für  gewisse
Waaren  notirt  werden;  —  Prüfung  des  zur  Denaturirung
von  Bestellsalz  bestimmten  Seifenpulvers;  —  Steuerfreie
Verabfolgung  von  Pfannenstein  zur  Verwendung  bei  der
Viehfütteng=  416
Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  3.  Nachtrags  zur
amtlichen  deutschen  Ausgabe  des  Internationalen  Signalbuchs.
  416

 

4.

Versicherungs-Wesen:  Berufsgenossenschaftliche  Eingliederung
  derjenigen  Gewerbebetriebe,  welche  sich  auf  die
Ausführung  von  Schreiner-  (Tischler-),  Einsetzer-,  Schlosseroder
  Anschlägerarbeiten  bei  Bauten  erstrecken  416
Konsulat-Wesen:  Todesfkall.  418
Handels=  und  Gewerbewesen:  Abänderung  der  Bestimmungen
  über  die  Kosten  der  Eintragung  und  Löschung
eines  Waarenzeichens;  —  desgl.  über  die  Führung  des
Muster-Regists.  418
Militär-Wesen:  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung

zu  vergütenden  Beträge  für  das  Jahr  1887  .  419
Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete  ..........  419

 

1.

Finanz-Wesen.

Nachweisung  verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis
zum  Schluß  des  Monats  November  1886.)

 

 

Einnahme

Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung



vom  Beginn  des
Etatsjahres  bis  zum

in  demselben  Zeitjahre

  1886/87

 

 

 

 

der  Schlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
vorbezeichneten  jahres  —  weniger
Einnahme.  Monate  jahres  weniger
-  M  A
Post-  und  Telegraphen-Verwaltung  116  457  984  111  994  023  +  4  463  961
Reichseisenbahn-Verwaltung.  31  484  000  31  724  200““)  —  240  200

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahme  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1886,  Seite  410.
*)  Die  definitive  Einnahme  betrug  im  Vorjahre  385  815  .&amp;amp;  weniger.

 

71
        <pb n="432" />
        —  416  —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Nach  einer  Mittheilung  der  Königlich  sächsischen  Regierung  werden  an  der  Börse  in  Leipzig  Terminpreise“)
für  Oel  und  Spiritus  nicht  mehr  notirt.
Berlin,  den  18.  Dezember  1886.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Jacobi.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  Dezember  d.  J.  beschlossen,  die  durch  Beschluß  vom  9.  März
1880  (Central-Blatt  von  1880  S.  177)  genehmigte  Anleitung  zur  chemischen  Untersuchung  von  Seifenpulver

durch  die  Bestimmung  zu  ergänzen,  daß  das  Seifenpulver  vor  der  Untersuchung  etwa  acht  Tage  lang  der  Luft
auszusetzen  ist.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  Dezember  d.  J.  beschlossen,  es  für  statthaft  zu  erklären,  daß
der  den  Landwirthen  abgabenfrei  verabfolgte  unzerkleinerte,  undenaturirte  Pfannenstein,  desgleichen  das  an  die
Landwirthe  ohne  weitere  künstliche  Denaturirung  in  Stücken  zur  Verwendung  als  Viehleckstein  steuerfrei  abgegebene

  Berchtesgadener  Steinsalz  von  ihnen  zerkleinert  und  in  diesem  Zustande  oder  aufgelöst  dem  Viehfutter
bezw.  der  Viehtränke  beigegeben  werden  dürfen.

 

 

3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  dritte  Nachtrag  zur  amtlichen  deutschen  Ausgabe  des  Internationalen  Signalbuches,  II.  Auflage,  1884,
ist  soeben  erschienen.

Berlin,  den  20.  Dezember  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

4.  Versicherung  =  Wesen.

 

Bekanntmachung,

betreffend  die  berufsgenossenschaftliche  Eingliederung  derjenigen  Gewerbebetriebe,  welche  sich  auf
die  Ausführung  von  Schreiner=  (Tischler-),  Einsetzer-,  Schlosser=  oder  Anschlägerarbeiten  bei
Bauten  erstrecken.
Vom  20.  Dezember  1886.

Im  Anschluß  an  die  Bekanntmachungen  vom  22.  Mai  1885,  betreffend  die  Bildung  der  Berufsgenossenschaften,
  und  vom  10.  Juni  1886,  betreffend  die  Anmeldung  unfallversicherungspflichtiger  Baubetriebe)
wird  gemäß  §.  15  Absatz  2  des  Unfallversicherungsgesetzes  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,

 

*)  Central-Blatt  1885  Seite  511.
*)  Central-Blatt  1885  S.  213  ff.,  1886  S.  191  ff.
        <pb n="433" />
        —  417  —

daß  der  Bundesrath  am  20.  Dezember  1886  beschlossen  hat,  die  durch  den  Bundesrathsbeschluß
vom  27.  Mai  1886  für  versicherungspflichtig  erklärten  Betriebe  der  Bau-Schreiner  (Tischler)
und  Einsetzer  den  Holz-Berufsgenossenschaften,  die  Betriebe  der  Bau-Schlosser  und  Anschläger  dagegen
  den  Eisen=  und  Stahl-Berufsgenossenschaften  (beziehungsweise  der  Rheinisch-Westfälischen
Maschinenbau=  und  Kleineisenindustrie-Berufsgenossenschaft)  zu  überweisen.

In  Ausführung  dieses  Bundesrathsbeschlusses  werden  die  betheiligten  Behörden,  Berufsgenossenschaften
  und  Unternehmer  auf  Folgendes  aufmerksam  gemacht:

1.  Die  Versicherungspflicht  erstreckt  sich,  vom  1.  Januar  1887  ab,  auf  alle  vorgenannten  Gewerbebetriebe,
  auch  wenn  nur  ein  Arbeiter  (Lehrling,  Haussohn)  in  denselben  beschäftigt  wird,  einerlei  ob  die
Betriebe  Arbeiten  bei  Neubauten  oder  Reparaturarbeiten  an  Bauten  zum  Gegenstand  haben,  ob  sie  sich  dauernd
oder  nur  vorübergehend  auf  Bauten  erstrecken  und  in  der  Hauptsache  etwa  auf  Möbeltischlerei  2c.  beziehen.

Ob  die  Möbeltischlerei  2c.  als  „Nebenbetrieb“  einer  Bautischlerei  gemäß  §.  9  Absatz  3  des  Unfallversicherungsgesetzes
  versicherungspflichtig  wird,  ist  eine  in  jedem  einzelnen  Falle  zu  prüfende  Thatfrage.

2.  Die  Versicherungspflicht  eines  Betriebes  und  die  Mitgliedschaft  in  der  Berufsgenossenschaft  ist
nicht  davon  abhängig,  ob  der  Unternehmer  seiner  Verpflichtung,  den  Betrieb  gemäß  der  Bekanntmachung  vom
10.  Juni  1886  anzumelden,  nachgekommen  ist.  Jeder  nach  Vorstehendem  versicherungspflichtige  Betriebsunternehmer
  wird  mit  dem  1.  Januar  1887  kraft  des  Gesetzes  Mitglied  derjenigen  Genossenschaft,  zu  welcher  er
nach  Maßgabe  des  von  ihm  betriebenen  Gewerbezweiges  gehört.  Mit  der  Anmeldung  rückständige  Unternehmer
werden  auf  die  ihnen  nach  §§.  104  ff.  des  Unfallversicherungsgesetzes  drohenden  Strafen  aufmerksam  gemacht.

3.  Die  Unternehmer  der  hier  in  Betracht  kommenden  Betriebe  treten  mit  dem  1.  Januar  1887  in
die  sämmtlichen  gesetzlichen  und  statutarischen  Rechte  und  Pflichten  der  übrigen  Mitglieder  der  Genossenschaft
ein.  Die  Berufsgenossenschaft  hat  alle  in  diesen  Betrieben  vom  1.  Januar  1887  ab  vorkommenden  Unfälle
zu  entschädigen,  einerlei,  ob  der  Betrieb  in  ihrem  Kataster  aufgeführt  ist,  oder  nicht;  die  Zuständigkeit  ihrer
Organe  bezieht  sich  ohne  weiteres  auf  die  am  1.  Januar  1887  in  die  Genossenschaft  neu  eintretenden  Betriebe.
Namentlich  gilt  dies  auch  von  der  Theilnahme  an  den  seitens  der  Ortspolizeibehörden  zu  führenden  Unfallkterschungen
  (5§.  53  ff.  a.  a.  O.),  von  der  Feststellung  der  Entschädigungen,  der  Vertretung  vor  dem  Schiedsgericht
  u.  s.  w.

4.  An  der  Aufbringung  der  Mittel  zur  Deckung  der  von  der  Berufsgenossenschaft  für  das  Jahr
1887  zu  leistenden  Entschädigungsbeträge  und  der  Verwaltungskosten  dieses  Jahres  haben  die  gedachten  Unternehmer
  nach  Maßgabe  der  anrechnungsfähigen  Löhne  und  Gehälter  für  1887  und  der  Gefahrenklasse,  in  welche
ihre  Betriebe  seiner  Zeit  einzuschätzen  sind,  theilzunehmen.  Die  Unternehmer  partizipiren  also  auch  an  der
Belastung,  welche  der  Genossenschaft  aus  Unfällen  erwachsen  ist,  welche  vor  dem  1.  Januar  1887  in  den
bereits  früher  versicherungspflichtigen  Betrieben  vorgekommen  sind.  Dagegen  können  sie

5.  zur  antheilsweisen  Deckung  der  Lasten  des  letzten  Quartals  vom  Jahre  1885  und  der  Lasten
des  Jahres  1886  nicht  herangezogen  werden.  Insbesondere  sind  von  denselben  etwaige  vorschüssige  Beiträge
in  Gemäßheit  des  letzten  Absatzes  des  §.  10  des  Unfallversicherungsgesetzes  oder  Beiträge  zum  Ersatz  der  Kosten
der  ersten  Einrichtung  der  Berufsgenossenschaft  nicht  zu  erheben.

6.  Das  aktive  und  passive  Wahlrecht  steht  den  Unternehmern  vom  1.  Januar  1887  ab  unter  den
aus  dem  Unfallversicherungsgesetz  und  aus  dem  Genossenschaftsstatut  sich  ergebenden  Voraussetzungen  zu.  Insofern
  die  Anzahl  der  Delegirten  u.  s.  w.  sich  nach  der  Zahl  der  versicherten  Personen  richtet,  ist  bei  der
nächsten  Neuwahl  die  Zahl  der  Versicherten  in  den  neu  eintretenden  Betrieben  mit  zu  berücksichtigen.

7.  In  den  Verhältnissen  derjenigen  Bautischlerei=  und  Bauschlosserei-Betriebe,  welche  bereits  vor  dem
1.  Januar  1887  versicherungspflichtig  waren  (Unternehmungen  mit  Motoren  oder  mit  mindestens  zehn  Arbeitern),
  tritt  eine  Aenderung  nicht  ein.  Insbesondere  verbleiben  diese  Betriebe  auch  fernerhin  bei  derjenigen
Berufsgenossenschaft,  zu  welcher  sie  nach  Maßgabe  der  Bekanntmachung  vom  22.  Mai  1885  schon
bisher  gehörten.

8.  Die  gemäß  §.  11  des  Unfallversicherungsgesetzes  von  den  höheren  Verwaltungsbehörden  —  und
vereinzelt  von  unteren  Verwaltungsbehörden  verspätet  —  hierher  eingereichten  Verzeichnisse  der  jetzt  in  Betracht
kommenden  Betriebe  werden  den  betheiligten  Genossenschaftsvorständen  behufs  der  weiteren  Veranlassung  nach
Maßgabe  des  §.  37  des  Unfallversicherungsgesetzes  diesseits  mitgetheilt  werden.  Die  betheiligten  Behörden  und

71“
        <pb n="434" />
        —  418  —

Betriebsunternehmer  wollen  sich  demnach  mit  Anfragen  und  Anträgen  jedesmal  zunächst  an  diese  Vorstände
wenden,  deren  Adressen  in  den  Amtlichen  Nachrichten  des  R.V.A.  vom  Jahre  1885  S.  292  ff.  mitgetheilt
  sind.
Berlin,  den  20.  Dezember  1886.  Das  Reichs-Versicherungsamt.
Bödiker.

 

5.  Konfulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Rafael  Sanchez  in  Torrevieja  ist  gestorben.

 

6.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Noch  §.  6  des  Gesetzes  über  Markenschutz  vom  30.  November  1874  wird  die  erste  Eintragung  und  die  Löschung
eines  Waarenzeichens  im  „Deutschen  Reichsanzeiger“  bekannt  gemacht.

.  Die  Kosten  dieser  Bekanntmachungen  werden  vom  1.  Januar  1887  ab  nach  dem  Raum,  die  Zeile
zu  30  Pfg.,  berechnet.

Für  jedes  Belagsblatt  sind  10  Pfg.  zu  entrichten.  Außerdem  sind  der  Verwaltung  des  Reichsanzeigers
die  Kosten  für  Porto,  Schneiden  des  Zeichenstockes,  falls  dieser  nicht  eingesandt  wird,  ferner  für  Verpackung
und  Rücksendung  der  Clichés  zu  erstatten.  Die  Bekanntmachung  vom  8.  Februar  1875  (Central-Blatt  S.  131)
wird  aufgehoben.

Berlin,  den  22.  Dezember  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

In  Ergänzung  und  Abänderung  der  Bekanntmachung  vom  29.  Februar  1876  (Central-Blatt  S.  123),  sokie
  unter  Aufhebung  der  Bekanntmachung  vom  23.  Juli  1876  (Central-Blatt  S.  404)  wird  Folgendes
estimmt:

S.  1.
Im  Muster-Register  erhält  jedes  Muster  oder  Modell,  welches  einzeln  niedergelegt  wird,  und  jedes
niedergelegte  Packet  mit  Mustern  rc.  bei  Eintragung  der  Schutzfrist  eine  besondere  Nummer.

§.  2.
Die  Kosten  für  die  Bekanntmachung  der  Eintragung  einer  Schutzfrist  oder  ihrer  Verlängerung  im
„Deutschen  Reichsanzeiger“  werden  vom  1.  Januar  1887  ab  nach  dem  Raum,  die  Zeile  zu  30  Pfg.,  berechnet.
Für  jedes  Belagsblatt  sind  10  Pfg.  zu  entrichten;  außerdem  sind  der  Verwaltung  des  Reichsanzeigers
die  Kosten  für  Porto  zu  erstatten.

 

8.  3.
Der  Kostenbetrag  ist  erst  nach  Zustellung  der  Kostenrechnung  der  Expedition  des  Deutschen  Reichsanzeigers
  einzusenden.

Berlin,  den  23.  Dezember  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.
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        —

419

7.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Vorschriften  im  §.  9  Nr.  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (R.  G.Bl.  Seite  52)  ist  der  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung
zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1887  dahin  festgestellt  worden,  daß  an  Vergütung  für  Mann  und
Tag  zu  gewähren  ist:

mit  Brot  ohne  Brot
a)  für  die  volle  Tageskost  80  Pfg.  65  Pfg.
b)  für  die  Mittagskost  40  35
c)  für  die  Abendkost  25  20  =
)  für  die  Morgenkost  15  =  10

Berlin,  den  22.  Dezember  1886.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

8.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum

13  —  Grund  Ausweisun  des

2  der  Bestrafung  —

  des  Ausgewiesenen.  «

  gewies  beschlusses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Franz  Filipkowskill geboren  am  10.  Oktober  1860  zu  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re-[6.  Dezember

Sattlergeselle,  Wyszkow,  Kreis  Pultusk,  Gouvernement  und  Fälschung  von  Le-  ierungs  Präsident  zu  d.  J.
Lomza  Russisch-Polen,  ortsangehörig  gitimationspapieren,  arienwerder,
ebendaselbst,

2.  Samuel  Levy,  ohne angeblich  14  Jahre,  geboren  und  orts-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-desgleichen.
Gewerbe,  angehörig  zu  London,  iekrunge=  Präftdent  zu

otsdam,

3.  Ignatz  Nitsche,  geboren  im  Juli  1833  zu  Kolonie  Neu-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-1.  Dezember
Tagelöhner,  häuser  bei  Petersdorf,  Bezirk  Frei.)  Betteln,  gierungs  Präsident  zus  d.  J.
waldau,  Oesterreichisch-Schlesien,  orts-  reslau,

angehörig  ebendaselbst,

4.  Wenzel  Richter,  geboren  am  2.  Februar  1851  zu  Heidles,  desgleichen,  derselbe,  6.  Dezember
Schneidergeselle,  Bezirk  Joachimsthal,  Böhmen,  orts-  d.  J.

angehörig  zu  Joachimsthal,

5.  Anna  Bude,  geboren  am  26.  August  1869  zu  Frei-Landstreichen  und  ge-  Königlich  preußischer  Re-6.  November
unverehelicht.  waldau  Oesterreichisch-Schlesien,  orts.)  werbsmäßige  Unzucht,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.

angehörig  ebendaselbst,  Oppeln,

6.  Guido  Matzke,  geboren  am  20.  Mai  1862  zu  Ludwigs--Landstreichen,  Betteln  Derselbe,  15.  November
Uhrmacher  thal,  Bezirk  Freudenthal,  Oesterreichisch  und  Nichtbefolgung  d.  J.
(Schneider),  Schlesien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  der  Reiseroute,

7.  Johann  Schwen=  geboren  am  24.  Juni  1847  zu  Ronepü  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be.1.  Dezember
sohn,  Tagner,  Bezirk  Karlskrona,  Schweden,  orts-  ·  itköathirchheimbolansd.J.

angehörig  ebendaselbst,  en,
        <pb n="436" />
        40

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath.  Behörde,  welche  die  Datum
        Grund  des

  des  Ausgewiesenen.  estrasung.  beschlossen  hat.

  Ausgewiesenen  beschlossen  hat  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

8.  Karl  van  Eupen,  geboren  am  1.  März  1860  zu  Ant-Betrug,  Landstreichen,  Großherzoglich  badischer  22.  Oktober
Kaufmann,  werpen,  Belgien,  ortsangehörig  eben-  Betteln,  Gebrauch]  Landeskommissär  zu|  d.  J.
daselbst,  eines  falschen  Namens  Konstanz,

und  falscher  Zeugnisse,
9.  Johann  Haliko,  21  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Großherzoglich  hessisches  8.  Dezember
Tagelöhner,  zu  Betkowiß,  Ungarn,  wohnhaft  zuletzt  Kreisamt  Mainz,  d.  J.
zu  Mainz,  Hesfsen,
10.  Aron  Kurzweil,  geboren  1817  zu  Lezajsk,  Bezirk  Lancut,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks.  Präsi.desgleichen.
Kinderlehrer,.  Galizien,  ortsangehörig  ebendaselbst,  dent  zu  Straßburg,  ·
11.Franz Josef Jobin, geboren am 22.Mai1860 zu Lucelle,desgleichen,  Kaiserlicher Bezirks-Prä-.15.November
Tagner,  Kanton Bern    Schweiz,  ortsangehörig  fident  zu  Colmar,  d.  J.
ebendaselbst,  ·
12.  Franz  Raynaud,  geboren  am  8.  November  1862  zu  Lo-Landstreichen  und  doerselbe,  18.  November
Tagner,  rette,  Frankreich,  ortsangehörig  eben.  Fälschung  eines  d.  J.
daselbst,  Arbeitsbuches,
13.  Sosef  Leiter,  geboren  am  22.  März  1850  zu  Unter-  Landstreichen  und  derselbe,  22.  November
ohne  Gewerbe,  mais,  Tirol,  ortsangehörig  ebendaselbst,  Betteln,  d.  J.
14.  Remi  Schmitt,  geboren  am  24.  April  1849  zu  Boll-Landstreichen,  derselbe,  24.  November
Tagner,  weiler  ·  Lothringen,  durch  Option  d.  J.
Franzose,
15.  Johann  Bribanick,  geboren  am  15.  August  1858  zu  Viennesdesgleichen,  derselbe,  27.  November
Holzschuhmacher,  sur  Mns  Frankreich,  ortsangehörig  d.  J.
ebendaselbst,
16.  Simon  Mareéchal,  geboren  am  9.  Januar  1836  zu  Regnyfsdesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.g.  Dezember
Erdarbeiter,  la  Salle,  Departement  Meuse,  Frank.  dent  zu  Metz,  d.  J.

 

 

 

reich,  ortsangehörig  ebendaselbst,

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="437" />
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    </body>
  </text>
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