II Bezeichnung der Transporte. Für das Kilometer Pfennig. 20. „PFSS VII. Entschädigung für Bewegung leerer Wagen der Eisenbahnverwaltungen. Für jeden zum Zwecke von Militärtransporten auf schriftliche oder telegraphische An- ordnung einer Militär-Eisenbahnbehörde über eine von den betreffenden Militär- transporten nicht berührte Bahnstrecke leer zu führenden Wagen, bei der Heranziehung aus dem Bereich einer anderen Verwaltung, bei der Näkssendung an die Eigenthtmerin und bei der Ablenkung von Militärzügen . . .. .... VIII. Allgemeine Bestimmungen. . Die Abfertigungsgebühren werden je nur einmal berechnet. Nebenkosten irgend welcher Art, für welche in diesem Tarif und in den sonstigen Vorschriften über die Befoͤrderung der bewaffneten Macht eine besondere Vergütung nicht. vorgesehen ist, dürfen von den Eisenbahnverwaltungen nicht in Rechnung gestellt werden. Baare Auslagen der Eisenbahnen (Betriebs-Reglement §. 52 Abs. 1) sind zu ersetzen. 2. Soweit die Fracht nach dem Gewicht berechnet wird, sind Sendungen unter 20 kg für 20 kg und das darüber hkhinausgehende Gewicht mit 10 kg steigend so zu berechnen, daß je angefangene 10 kg für voll gelten. Bei der Berechnung der Gepäckfracht (Nr. 5) beträgt das Mindestgewicht 10 kg. Ausnahmen bei Fahrzeugen siehe Nr. 11, bei Sprengstoffen siehe Anmerkung à zu Nr. 12 und Anmerkung a zu Nr. 13, bei Wagenladungen von mehr als 10 000 kg siehe Anmerkung b zu Nr. 12. Die Entfernungen werden stets auf volle Kilometer aufwärts abgerundet. Die zu erhebenden Fahr= und Frachtgebühren werden in den einzelnen Positioren auf volle zehntel Mark abgerundet, so daß Beträge unter 5 Pf. gar nicht, von 5 Pf. ab aber für eine zehntel Mark gerechnet werden. B. Für leihweise Hergabe von Betriebsmaterial. Für 3= und 4fach gekuppelte Lokomotiven -2fach gekuppelte Lokomotiven. -leichtere und Tendermaschinen Für Personenwagen aller Klassen. Für Gepäckwagen . FurbedeckteGuterwagen.. Für offene Güterwagen mit wasserdichten Schutzdecken und Verschnürungs- material Für offene Güterwagen ohne Schutzdecken, sowie für alle sonstigen unter Nr. 2 bis 5 nicht aufgeführten, um Transport d dienenden Eisenbahr- wagen . (Im Kriege.) für das Stück Berlin, den 28. Januar 1887. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. v. Boetticher. Auf den Tag Mark. 45 37,„50 2,50 1,#0