8. 21. — Die Bremskurbeln müssen so eingerichtet sein, daß sie beim Anziehen der Bremsen nach rechts (d. h. in gleicher Nichtung wie die Zeiger einer Uhr) gedreht werden. mDie Bremsersitze an den Güterwagen müssen so konstruirt sein, daß, wenn zwei derselben einander gegenüberstehen, die volle Vorderfläche der Bremser- sitze hinter der eingedrückten Bufferfläche zurücksteht. Horizontaler Abstand der Vorderfläche von der Stirnebene der Buffer Für bestehendes Material wird kein Maaß festgesetzt. Wagen, welche wegen ihrer Querschnittmaaße auf einer Bahnstrecke nicht verkehren können, werden vom internationalen Verkehr ausgeschlossen. Die bezüglichen Vorschriften der Bahnverwaltungen sind den betheiligten Staaten bekannt zu geben. . Jeder Wagen muß nachstehende Bezeichnungen tragen: die Eisenbahn, zu welcher er gehört; . eine Ordnungsnummer; die Tara oder das Eigengewicht des Fahrzeuges nach der letzten Ge- wichtsaufnahme, einschließlich Räder und Achsen; die Tragfähigkeit oder das Maximalladegewicht; Personenwagen sind von dieser Bestimmung ausgenommen; 5. den Radstand, wenn derselbe über 4500 mm beträgt; diese Bestimmung bezieht sich blos auf neu zu erbauendes Material; 6. eine spezielle Angabe, im Falle die Achsen radial verstellbar sind. Die Schlösser der dem internationalen Verkehr dienenden Personenwagen, insosern die Thüren dieser Wagen überhaupt mittelst eines Schlüssels ver- schließbar sind, sollen entweder dem einen oder dem andern der beiden Schlüsseltypen entsprechen, welche in beiliegender Zeichnung des Doppel- schlüssels dargestellt sind. — 5 Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. April 1887 in Kraft. Berlin, den 17. Februar 1887. Der Reichskanzler. v. Bismarck. Maximum. Minimum. Millimeter Millimeter. – 40