59 Fragebogen zum Bweck der Ermittelung I. der praktischen Aerzte und des medizinischen Hülfspersonals im Kreise des Regierungsbezirks Staat am 1. April des Jahres 1887 Beantwortet von Anlage 1. Im ganzen Kreise. In den Gemeinden mit 20 000 5 000 bis und mehr 19 999 Einwohnern. 1. — 4% Approbirte Aerzte. a) Civilärzte: a) Privatpraxis ausübende mit Einschluß derjenigen klinischen Lehrer, An- staltsärzte, inaktiven Militär= und Marineärzte, welche *“ ausüben . OAusfchlteßltch in und für Anstalten ärgtlich beschäftigt . b) Aktive Militär= und Marineärzte Davon zur Civilpraxis angemeldtt. Approbirte Medizinalpersonen, welche nach §. 29 der deutschen Gewerbeordnung den Titel „Arzt“ nicht führen dürfen: a) Wundärzte, Landärzle u. s. w., welche fernerhin nicht mehr approbirt werden b) Zahnärzte, welche nicht gleichzeitig Aerzte oder Wundärzte sind. Staatlich geprüfte Heildiener, einschließlich derjenigen belsezinen. büf- chirurgen, Bader 2rc., welche staatlich geprüft sind Berufsmäßige Krankenpfleger. a) Frei praktizirende c eigener Thätigkeit polizellich angemeldet). männliche weibliche b) im Verbande einer Genossenschaft oder eines Vereins befindliche, und zwar: a) einer weltlichen Genossenschaft rc. —3 « männliche. weibliche männlichen. weibliche einer evangelischen einer geistlichen Genossenschaft 2c. q einer katholischen ( fl. Hebammen u Nicht approbirte Personen, wesche sich mit der Behandlung kranker Menschen vefassen und ihren Gewerbebetrieb bei der Behörde angemeldet oder ösientlich angekündigt haben: Männliche Personen. . WeiblichePekfoneii. Approbirtc Thierärzte. a) Civil-Thierärzte: a) Privatpraxis ausübende mit Einschluß derjenigen klinischen Lehrer, An- stalts-Thierärzte und inaktiven Militär-Thierärzte, welche Pars ausüben . 5) Ausschließlich in und für Anstalten beschäftigte Thierärzte . b) Äktive Militär-Thierärzte (Roßärzte, Veterinars) .. DavonzurCivilpraxisangemeldet .