Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — – —.— Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. März 1887. O 11. Inhalt: 1. Joll= und Steuerwesen: Vorschriften über die 2. Finan) Wesen: Rachweisung über. Einnahmen des Reichs zollsichere Emrichtung der Eisenbahnwagen im internatio- wom 1 rn g8e # ge ruar 1887/. Fung 73 nalen *237 Ergänzung der Bestimmungen über 6 Feoruar 4% atus der deutschen Notenbanken Ende die zollfreie Zulassung des zur Verarbeitung und Wieder- ,·".""'· .'··« ausfuhr bestimmten Roh- und Brucheisens 8 .Seite 69 4. Lobel- ibeien: Ausweisung von Ausländern aus dem 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Auf der im Mai v. Is. zu Bern abgehaltenen internationalen Eisenbahnkonferenz ist zwischen den deutschen Delegirten und den Delegirten der Regierungen von Frankreich, Italien, Oesterreich-Ungarn und der Schweiz der Erlaß einheitlicher Vorschriften über die zollsichere Einrichtung der Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr vereinbart worden. Nachdem der Bundesrath sich mit den in dem Konferenz-Protokoll vom 15. dess. Mts. formulirten Bestimmungen einverstanden erklärt hat, werden die letzteren nachstehend mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselben auch von den oben bezeichneten außerdeutschen Regierungen genehmigt worden sind und mit dem 1. April d. J. in Kraft treten. Vorschriften über die zollsichere Einrichtung der Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr. A. Allgemeine Bestimmungen. Die Wagen und Wagenabtheilungen, welche zum Transporte von Zollgütern verwendet werden sollen, müssen leicht und sicher in der Art verschlossen werden können, daß die Hinwegnahme oder der Austausch der unter Verschluß des Ladungsraumes gelegten Waaren ohne Anwendung von Gewalt und ohne Hinterlassung sichtbarer Spuren nicht bewerkstelligt werden kann. 13