seine Person und für die Dauer seiner Verwaltung des Amtsbezirkes von Togo die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb ihres Amtsbezirkes bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. Die eleiche Ermächtigung ist den nachstehend benannten Beamten der Neu-Guinea-Kompagnie, nämlich . innerhalb des Bezirkes der Station Finschhafen dem Vorsteher dieser Station, Richard Mentzel und im Falle seiner Behinderung dem Sekretär Hugo Fischer in Finschhafen, 2. innerhalb des Bezirkes der Station Hatzfeldthafen dem Vorsteher dieser Station, Fritz Grabowsky und im Falle seiner Behinderung dem Stations-Assistenten Rudolf von Oppen in Hatzfeldthafen, 3. innerhalb des Bezirkes der Station Constantinhafen dem Stations-Assistenten Theodor Heidemann in Constantinhafen für ihre Person und für die Dauer ihrer Thätigkeit in den betreffenden Stationen ertheilt worden. 3. Konsulat-Wesen. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Julius Beute führ in Zürich zum Konsul daselbst und den bisherigen Konsular-Agenten Fr. Mataré zum Vize— Konsul in Mosselbay (Britisch-Südafrika) zu ernennen geruht. Dem zum Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Kehl ernannten Herrn Felix Salm Johnson ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 4. Zoll= und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. März d. Is. beschlossen: Waaren ausländischen Ursprungs, welche im Zollinlande unter zollvormerklicher Behandlung eine Veredelung erfahren haben, können als Retourwaaren (§. 113 des Vereinszollgesetzes) unter Wieder- belastung mit dem beim Eingang zur Veredelung vorgemerkten Zollanspruch zum Wiedereingang ab- gelassen werden. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreich Preußen. Die bisherigen Steuer-Rezepturen sind in Steuerämter umgewandelt worden. Die dem Hauptsteueramt zu Kreuznach unterstellten Großherzoglich oldenburgischen Steuer-Rezepturen zu Birkenfeld, Idar und Oberstein behalten die bisherige Bezeichnung. Aufgehoben sind: die Steuerämter zu Nikolaiken im Bezirk des Hauptzollamtes zu Johannisburg, zu Liebstadt im Bezirk des Hauptsteueramts zu Osterode, zu Triebel im Bezirk des Hauptsteueramts zu Cottbus, zu Wronke im Bezirk des Hauptsteueramts zu Posen, zu Hohenmölsen im Bezirk des Haupt- steueramts zu Naumburg a. S., zu Lehrte im Bezirk des Hauptsteueramts zu Celle, zu Lichtenau im Bezir bes Hauptsteueramts zu Cassel und die Steuer-Rezeptur zu Tolkemit im Bezirk des Hauptsteueramts zu Elbing Dem Salzsteueramt zu Salzgitter im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim ist die Bezeichnung Salzsteueramt Liebenhalle und dem Salzsteueramt zu Gottesgabe im Bezirk des Hauptsteueramts zu Rheine die Bezeichnung Salzsteueramt Rheine-Gottesgabe beigelegt worden. Das Steueramt zu Rhaunen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Kreuznach ist nach Kempfeld verlegt worden. —