— 159 — Central-Glatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränmmerations-Preis für den Jahrgaug sechs Mark. 2 · XV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. Juni 1887. X 24. Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Ergänzung der Aus- 4 führungsvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Er. 3. Konsulat-Wesen: Emennng 160 hebung von Reichsstempelabgaben; — Veränderungen in dem 4. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen im Etatsjahre 1886/87; — desgleichen vom 1. April bis Seite 159 Ende Mai 1837.. ........ 161 2. Militär-Wesen: Erlöschen der einer Lehranstalt verliehenen . » . . BerechtigungzurAussteuungwissenschaiuichekBefahiguugk5—x3ilg;cse3eetsem»AusweisuugvonAustandemaugtiesaä zeugnissefürdeneinjährigsfreiwilligenMilitärdienft.160 9««·«·«««««««· 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Bekanntmachung, betreffend die Erhebung und Verrechuung der Reichsstempelabgaben. Auf Grund des Bundesrathsbeschlusses vom 10. März 1882 (Central-Blatt Seite 107) wird hierdurch in Abänderung der Nummer 2c Absatz 1 Satz 2 der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben (Central-Blatt für 1885 Seite 417) Folgendes bestimmt: Der auf inländische und ausländische Werthpapiere der Tarifnummern 1 bis 3 des vor- bezeichneten Gesetzes vermittelst Maschine aufzudrückende Stempel ist kreisrund mit einem Durch- messer von 31 mm und trägt in der zwischen zwei Linien laufenden Umschrift die Bezeichnung: „REICHS-STEMPEL-ABGABE", sowie in fetter Schrift die Angabe des Steuersatzes: „FUNF bezw. ZWEI ober EINS von TAUSEND“; das Mittelfeld ist ausgefüllt durch einen nur in Umrißlinien gezeichneten Reichsadler, unter welchem das Unterscheidungszeichen der betreffenden Abstempelungsstelle sich befindet. Bis auf Weiteres darf die Abstempelung der Werthpapiere auch mit dem bisherigen in der Nummer 2 der Eingangs gedachten Ausführungsvorschriften bezeichneten Stempel vorgenommen werden. Berlin, den 11. Juni 1887. Der Reichskanzler. In Vertretung: Jacobi. 31