Gesammtverzeichniß der den Militäranwürtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen. Anmerkung. 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vorbehalten, so- fern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem “ bezeichnet. Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. I1I. HKönigreich Preußen. I. Zei fämmtlichen Verwaltungen. Kanzleibeamte (Kanzleisekretäre, Kanzlisten, Kanzleiassi- stenten, Kanzleidiätare, Kopisten, Lohnschreiber u. s. w.), Botenmeister, Aufseher (Magazin-, Haus-, Bau= und andere Aufseher), Diener (Büreau-, Haus-, Kanzlei-, Kassen-, Amts., Oberamts-, Archiv-, Bibliothek., Galerie., Gerichts., Instituts-, Laboratorien-, Museums-, Polizei-,Schul- und andere Diener, Wärter und Boten), Exekutoren, Gärtner, Hausknechte, Kastellane, Hausinspektoren, Inspektoren, soweit sie den Dienst als Kastellane versehen, Hauswarte, Haus- verwalter, Hausmeister, Ofenheizer, Portiers, Pförtner, Haushälter, Pedelle, Wächter (Instituts-, Magazin-, Nacht= und andere öchter). Bei der Eisenbahnverwaltung an diejenigen Eisenbahn- Direktionen und Eisenbahn- Betriebsämter, in deren Be- zirk die betreffende Stelle zu besetzen ist. Wegen der Amtdiener- stellen bei der Allgemeinen Bauverwaltung an den be- treffenden Regierungs-Prä- sidenten. Bei der Bezirks-, Kreis- und Amtsverwaltung an die Regierungs--Präsidenten und Regierungen. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften an den Oberlandesgerichts- Präsidenten und den Ober- staatsanwalt des Bezirks. Bei der Domänenver- waltung an die betreffenden Regierungen. Mit Ausnahme der Stellen dieser Art bei den Ge- sandtschasten. 40“