— 235 — Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. 4. Lyceen in Bamberg, Dillingen, Freising, Passau und Regensburg: Pedelle, Haus-, Bibliotheks= und Sammlungsdiener. 5. Humanistische und Realgymnafien: Aktuare (bei den drei humanistischen Gymnasien in München), Pedelle. Pedellgehülfen, Turndiener, Hauzdiener. 6. Induftrieschulen: Kassiere (zugleich Rechnungsführer). Hausmeister (in München), Heizer, Werkstätte-, Laboratoriums-, Schuldiener, Pedelle, Hausdiener. 7. Isolirte Lateinschulen, Kreis= und sonstige Real- schulen, Kreisbaugewerkschule in Kaiserslautern: Pedelle, Speisemeister, Hausmeister, Hausdiener. 8. Lehrerbildungsanstalten, einschließlich der Central-Turn- lehrer-Bildungsanstalt und der Kreis-Lehrerinnen= Bildungsanstalt in München: Haus- und Speisemeister, Portier, Pedelle, Hausdiener, Diener. 9. Akademieder Wissenschaften, einschließlich der meteoro- lagischen Centralstation: * Hausmeister, Diener, Hausdiener. 10. Generalkonservatorium der wissenschaftlichen Samm- lungen des Staates: Maschinisten, Kabinets-, Sammlungs-, Laboratoriums., stituts. und Anstaltsdiener, Büreandiener, * Hausmeister. 11. Hof= und Staatsbibliothek: * Hausmeister, Portier, Bote, Bibliothekdiener. 12. Akademie der bildenden Künsle: * Hausmeister, Diener. In- zur Hälfte. 59 as Rektorat des betreffenden Lyceums. Die betreffende k. Kreisregie- rung, Kammer des Innern. k. Industrieschule. 3 Rektorat der betreffenden 2 betreffende k. Kreisregie- Bed der k. Central-Turnlehrer-= Bildungsanstalt der Vor- stand, bei den übrigen An- stalten die betreffende k. Kreisregierung, Kammer des Innern. de k. Akademie der Wissen- schaften. Das k. Generalkonservato- rium der wissenschaftlichen Sammlungen des Staates. Die Direktion. Die k. Akademie der bilden- den Künste. 42* rung, Kammer des Innern. soweit die Aufstel- lung dieser Be- diensteten einer unmittelbaren Staatsbehörde zu- kommt und nicht durch Präsenta- tionsrechte be- schränkt ist.