2367 — Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, 21. Central-Thierarzneischule und Hufbeschlagschule: Kassier (zugleich Sekretär), zur Hälfte. Die Direktion der k. Cen- Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. nen, n meichem selbst ist, bei welcher die An- vorbehalten sind. stellung gewünscht wird. 13. Gemäldegalerien und Vasenkabinet: Portier Die k. Central-Gemälde " gale- Lausmeister, Ü rie-Direktion. 14. Kupferstich= und Handzeichnungen-Kabinet: Diener und Aushülfsdiener. — Die Direktion. 15. Kunstausstellungs-Gebäude: Hausmeister. — De- l- Elkademie der bilden- 16. Kunsigewerbeschulen: en Künste. Sekretäre (zugleich Kassiere), zur Hälfte. Z # ' Haus- (und Werkymeister, — Die Direktion der betreffen- Schuldiener, — den k. Kunstgewerbeschule. Heizer. — 17. Nationalmuseum: * Hausmeister, * Oberaufseher, — Die Direktion. Diener und Aushülfsdiener. 1 18. Walhalla: Verwalter, — Der Vorstand des k. Land- Wegmacher. — bauamtes Regensburg als Kommissär fuͤr die Wal- 19. Nuhmeshalle: halla. »Auffeher, — Das k. Staatsministerium Diener. — des Innern für Kirchen- 1 und Schulangelegenheiten. 20. Mufikschulen: w Cugleich Kassiere), zur Hälfte. * Hausverwalter, — Büreau., Klassen. und Schuldiener, — % kesdrelston. der betreffen. Heizer (zugleich Hausdiener). ·". * Hausmeister, Diener und Stallwärter, Schmiedgehülfe bei der Hupbeschlagschule in Würzburg. 22. Landwirthschaftliche Centralschule Weihenstephan, Kreis-Landwirthschafts= und Kreis-Ackerbau-Schulen: Kassa= und Rechnungsführer, Amtsgehülfe, Hausmeister, Speisemeister, Pedelle, Anstaltsdiener, Hauzdiener. zur Hälfte. tral-Thierarzneischule. Die k. Kreisregierung, Kam- mer des Innern, in Würz- burg. Bei der k. landwirthschaft- lichen Centralschule Weihen- stephan die Direktion; bei den k. Kreis. Landwirth- schafts, und Kreis.Acker- bau-Schulen die betreffen- den k. Kreisregierungen, Kammern des Innern. soweit die Aufstel- lung dieser Be- diensteten einer unmittelbaren Staatsbehörde zukommt und nicht durch Prä- sentatlonsrechte beschränkt ist.