— 237 — Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. 23. Maximilianeum, Julianum, Max-Joseph-Stift und sonstige unter staatlicher Leitung stehende Erziehungs. Institute; dann höhere weibliche Bildungsan- stalt in Aschaffenburg; ferner Central-Blinden= und. Central-Taubstummen-Institut; endlich Central-An- Katt, für Erziehung und Bildung krüppelhafter inder: Hausmeister, Speisemeister, Pförtner. 24. Unmittelbare Kultus= und Unterrichts-, Stiftungs- oder Fonds-Administrationen: Boten, Diener. 25. Protestantisches Oberkonsistorium: * Kanzlisten, Diener und Boten. 26. Protestantische Konsistorien: Sekretäre (zugleich Registratoren). * Kanzlisten, Funktionäre und Hülfsschreiber, Boten und Diener. 27. Meßner= oder Kirchendiener-Stellen: Katholische und protestantische Mehner oder Kirchen- diener. zur Hälfte und mit Ausnahme der Se- kretärstelle am k. Konsistorium in Speyer. Das Kuratorium des k. Maxi- milianeums, die Direktion des k. Max-Joseph- Stiftes und die Direktorate der übrigen k. Erziehungs-In- stitute, sowie der k. höheren weiblichen Bildungsanstalt in Aschaffenburg; dann die Inspektion der betreffenden D. k. Central-Anstalt. Die betreffende k. Admini- stration. Das k. protestantische Ober- 1 konsistorium. (Das betreffende k. protestan- tische Konsistorium. Bei den katholischen Stellen dieser Art die betreffende k. Kreisregierung, Kammer des Innern, bei den pro- testantischen das betreffende k. Konsistorium. in Konkurrenz mit dem im Dienst- botenverhältnisse stehenden Perso- nale der betref. fenden Anstalt von mindestens wölfjähriger Dienstzeit. soweit dle betref- fenden Stellen nicht mit Schul- diensten verbun- den sind und auch im Uebri- gen nur insoweit, als einer unmit- telbaren Staats- behörde oder den k. Konsistorien das Besetzungs- recht zusteht und dieses nicht durch Präsentations- rechte beschränkt ist.