246 Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. 18. Technische Staatslehranstalten zu Chemnitz: Expedienten, Hausmeister, Kassirer, Registraturbeamter. Statistisches Büreau des Ministeriums des Innern: Büreandiätare. Meteorologisches Institut zu Chemnitz: Expedient. Landstallamt zu Moritzburg: Lokalgestütsaufseher und Futtermeister, Gestütswärter, Registratur= und Kassenbeamter. Verwaltung der Landes-Pfleg-, Straf= und Besse- rungsanstalten nebst Oekonomieverwaltungen: Thorwärter, Hausarbeiter, insoweit solche nicht gelernte Handwerker sein müssen, Aufseher bei den Straf= und Besserungs- anstalten, ) *Oberaufseher bei den Straf= und Besserungs- anstalten, Expedienten, * Expeditions= und Rechnungsassistenten, * Anstalts= und Wirthschaftssekretäre. Baudirektion für die vorgedachten Landesanstalten: 19. 20. 21. 22. alternirend. zur Hälfte. alternirend. liur Hälfte. alternirend. Expedient. llll Ministerium des Innern, IV. Abtheilung. IV. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Ministerialfourier. 1— V. Ministerium des Kultus und öffentlichen Anterrichts. Bei sämmtlichen Verwaltungen: Maschinisten, Heizer und sonstige gleichartige tellen. 2. Evangelisch-lutherisches Landeskonsistorium, Aposlo= lisches Vikariat, sowie katholisch -9geislliches Konfl- storium zu Dresden: Büreaubeamte. 3. Unidersität Leipzig: Expedienten und der Hausinspektor Universitätsrentamts, Expedienten des Universitätsgerichts, sowie Expedienten der Frrenklinik. 4. Fürsten= und Landesschulen Grimma und Meißen: Wirthschaftssekretäre, Kranken= und Thorwärter, Hausmeister. des zur Hälfte. lun Hälfte. 6 Universitäts-Rentmeister. Der akademische Senat. Direktion der Irrenklinik. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 1.) Ausgenommen bleiben diejenigen Stellen, bei wel- den Handwerks- oder sonstige tech- nische Kenntnisse erforderlich sind.