Bezeichnung der Stellen. 
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Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
5. Taubstummenanstalten zu Dresden, Leipzig und 
Plauen bei Dresden: 
Wirthschaftsinspektor, 
Hausverwalter, 
Aufseher. 
6. Polytechnikum zu Dresden: 
Büreaubeamte. 
VI. 
Landgerichte, Staatsanwaltschaften bei den Land- 
gerichten und Amtsgerichte: 
Remunerirte (d. i. mit Expedientenarbeiten 
betraute) Kopisten, 
Expedienten zweiter Klasse (Gerichtsschreiber- 
gehülfen, Kassen= und Buchführerassistenten, 
Registranden= und Listenführer, sowie 
sonstige Registraturbeamte), 
Gerichtsvollzieher, 
Arresthausinspektoren, 
Gefangenoberaufseher, 
Gefangenaufseher, 
himoesster 
Botenmeister, 
Dienergehülfen, einschließlich der Gerichts- 
vollziehergehülfen. 
VII. 
1. Staatsschuldenverwaltung: 
Kanzlisten, soweit dieselben nicht unter J. 
fallen, 
Kalkulatoren. 
Land= Landeskultur= und Altersrentenbankverwal- 
ung: 
soweit dieselben nicht unter 
Kanzlisten, 1 4P 
I. fallen, 
Hülfskanzlisten, 
Kalkulatoren. 
3. Lotterieverwaltung: 
* Expedienten, 
»Assistenten bei der Darlehnskasse. 
Verwaltung der indirekten Steuern: 
Plombeure, 
4. 
Grenzaufseher, 
*Thor-= und Bahnhofskontroleure, 
vLegitimationsscheinausfertiger, 
Zoll= und Steuerrezeptoren, 
* Steueraufseher, 
*Nebenzolleinnehmer 1. und 2. Klasse, 
'Untersteuereinnehmer, 
WAssistenten bei Hauptämtern, Nebenzollämtern 
und Untersteuerämtern, 
*Büreauassistenten bei der Zoll= und Steuer- 
direktion. 
  
zur Hälfte. 
Justizministerium. 
zur Hälfte. 
  
TEinanzministerium. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
1 zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
  
  
  
Direktion des Polytechnikums. 
An das Justizministerium, 
mit Ausnahme der Diener- 
gehülfenstellen. 
  
Landtagsausschuß zur Ver- 
waltung der Staatsschulden. 
Finanzministerium. 
Finanzministerium. 
Die Hauptzoll-- und Haupt- 
steuerämter. 
Finanzministerium.