266 — Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär— anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. Aufseher,!) Hausbote. 8. Bei der Regierungsbibliothek: Bibliothekdiener. III. Finanzministerium. 1. Beim Ministerium: * Kanzlisten, Kopiisten, Kanzleidiener. 2. Beim Revisions-Departement (zugleich bei der Kom- mission zur Verwaltung des Domanial-Kapital-Fonde): ote. 3. Bei der Renterei: Boten. 4. Bei der selwitions- und Schulden-Tilgungs-Kasse: bte. 5. Bei der Kammer und im Bereiche der Verwaltung derselben: FKanzlisten, Kopiisten, Pedell, Kanzleidiener, Aktenbote, Aktenfahrer, 1 . Departement zu Schwerin. Großherzogliches Militär. #) Volle Rüstigkeit erforderlich; müssen auch eines in der Anstalt betriebenen Hand- werkskundig sein und solches au- die- selbe in Nothfällen persönlichausüben. Geistige Befähi- gung: Bestehen der niederen Prüfung. I Geisiig Befähi- gung: Bestehen der höheren wissen- schaftlichen Prü- fung. U Geistige Befähi- gung: Bestehen # der höheren wiffenschaftlichen Prüfung. Geistige Befähi- gung: Bestehen der gewöhnlichen wissenschaftlichen 4 Prüfung. Geistige Befähi- gung: Bestehen der niederen Prüfung. Geistige Befähi- gung: Bestehen der gewöhnlichen wissenschaftlichen Meh Geistige Befähi- Zung: Bestehen der gewöhnlichen wissenschaftlichen Prufung. — Die Stelle kommt nach der bevorstehenden Aufhebung der Be- hörde in Wegfall. Geistige Befähi- gung: Bestehen a der höheren wissenschaftlichen rüfung. Geistige Befähi- gung: Bestehen der Awsalt en wissenschaftlichen Prüfung. Geistige Befähil- gung: Bestehen der niederen Prüfung. ) Erfordert einen kräftigen Mann.