267 — Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. r Salzschreiber zu Sülze, Salzmesser zu Sülze, Amtslandreiter, Amtepolizeidiener, Amtspolizeidienergehülfen. 6. Bei der Stever= und Zolldirektion: Kanzlisten und Kopiisten, Pedell, Steuer., Joll= und Grenzaufseher, Zollbootsleute zu Timmendorf, Amts- und Büreaudiener bei der Direktion und bei den Steuer= und Zollämtern. 7. Bei der Verwaltung der Staatsbauten: Kanzlist bezw. Kopiist. 8. Bei der Landes-Rezeptur-Behörde zu Rofstock: Pedell und Expedient, Kopüst (Diätar). alternirend. alternirend. drei Viertel, ein Viertel mit mecklb. Steuer= und Zoll= Supernumeraren. Großherzogliches Militär- Departement zu Schwerin. Geistige Befähi- gung: Bestehen der böferen wissenschaftlichen Prüfung. Geistige Befähi- gung: Kostehen der — en wifsensag tlichen Prüsung. Geistige Vsahi- gung: Bestehen der giswfuetß en wissenschaftlichen Prüfung. Erfahrung im Reiten erforder- lich. Geistige Befähi- gung: Whestehen der gewöhnlichen wissenschaftlichen Prüfung Besondere äl. keit erforderlich. Geistige Befähi- gung: Bestehen der niederen Prüfung. Besondere Nästig- keit arforderlichs Geistige Befähi- ,U gung: Bestehen der höheren / wissenschaftlichen rüfung. Geistige Wiäzi. gung: Bestehen der giwöseichen wissenschaftlichen Prüfung. Für die beritte- nen Aufseher ist Erfahrung im Reiten noth. wendig. Geistige Befähi- gung: Bestehen der giwehnsschen wifsenschaftlichen Prüfung. Geistige Befähi- gung: Bestehen der höheren wifsenschaftlichen Prüfung. Geistige Befähi- gung: Bestehen der höheren wisfenschaftlichen Prüfung. Geistige Befähi- gung: Kestehen der gewöhnlichen wissenschaftlichen Prüfung. 46"