— 275 Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär- anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. XlI. BDerzogthum Braunschweig. J. Bei sümmtlichen Behörden, mit Ausnahme des Herzogl. Staatsministeriums rücksichtlich der unter a. bezeichneten Stellen. Aa. Kanzlisten, Kanzleigehülfen, Remunerirte und Lohnschreiber, denen nicht ledig- lich die Besorgung des Schreibwerks und der mit demselben zusammenhängenden Dienstverrichtungen obliegt, Lohnschreiber, welchen nur die Besorgung des Schreib- werks obliegt. b. Pedellen, Hausverwalter (Hausmeister, Hauswärter), Boten, Diener, Portiers, Heizer, Wächter. II. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften: Gerichtsvollzieher, Gerichtsdiener, Gefangenenwärter bei den Amtzgerichten. 2. Bei den Strafanstalten: Anstaltsinspektor, Rendanten, Assistenten der Rendanten, Oberaufseher, Gefangenenaufseher, Hausvater (beim Arbeitshause). 1. mindestens zur Hälfte. Bei der Justizverwaltung. mindestens zur Hälfte. mindestens zur Hälfte. n Herzogliches Statistisches Bü- reau, Centralstelle für Be- werbungen um Militäran= wärterstellen, zu Braun- schweig. 4 1. Unter den all- gemeinen Begriff „Kanzlisten“ fal- len bei den unter II. 1 genannten Behörden auch die neben den Gerichtsschreibern. mit Gerichtsschrei- ber- und Rezi- straturgeschäften betrauten, des- gleichen die bei den Staatsan- waltschaften die Registratur be- sorgenden Be- amten. 2. Die Bewerber um die Stellen unter I. a. bei den nachstehend unter III. bezeichneten Behörden und Verwaltungen baben als ge- ringstes Maß der erworbenen Schul. bildung die Be- fähigung um einjährig frei- willigen Militär- dienst nachzuwei- sen. Gerichtsvollzieher= stellen können be- stehender Bestim- mung gemäß nur an solche Bewer- ber verliehen wer- den, welche zuvor auf eigene Kosten einen sechsmona- tigen Vorberei- tungsdienst zurück. gelegt und eine Prüfung bestan- den haben. III. Bei den Herzogl. Finanzbehörden, einschließlich der Kassenverwaltung, bei Herzogl. Bauverwaltung und bei Herzogl. Tandes-Oekonomiekommission. Revisionsgehülfen, Kassenschreiber, Kreiskassenexekutoren, Steuereinnehmer, Steueraufseher, Waagemeister, mindestens zur Hälste. iiee zu zwei Dritteln. Herzogliches Statistisches Bü- reau, Centralstelle für Be- werbungen um Militäran= wärterstellen, zu Braun- schweig. 47* 1. Für die Revi- sionsgehülfen und Kassenschreiber ilt die unter I. ür das Kanzlei- personal bei den Finanzbehörden gemachte Bemer- kung.