Bezeichnung der Stellen. 277 Angabe bei den für Militär— anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 2 J Md XI. Verzogthum Sachsen-Weiningen. Die Kanzlisten bei dem Staatsministerium, Die Schreiber bei der Landeskreditanstalt, Die Schreiber bei den Landräthen, Die Schreiber bei dem Bergamte, Die Kopisten bei den Landgerichten, Die Gerichtsvollzieher, Der Inspektor bei dem Zuchthause zu Maßfeld (bis auf weiteres), Der Rechnungsführer bei dem Zuchthause zu Maß- feld (bis auf weiteres), soweit diese Stelle selbststän- dig besetzt wird, Die Hausmeister (einschließlich bis auf weiteres des Hausmeisters bei dem Arbeitshause zu Dreißigacker und bei dem Zuchthause zu Maßfeld), die Boten, Diener, Beidiener und Hülfsdiener bei allen Be- hörden und Anstalten, soweit die Dienerstellen nicht bloße Nebenämter sind Die Aufseher im Arbeitshause zu Dreißigacker, Die Gefangenwärter und Gefängnißaufseher aller Gattungen, Die Heizer bei der Landesirrenanstalt, Die Salzsteueraufseher, Die Exekutoren bei den Amtseinnahmen und Unter- einnahmen, Die Flößholzaufseher, Die Straßenwärter, Die Registratoren bei dem Staatsministerium, Die Registratoren und deren Asistenten und Ge- hülfen bei der Landeskreditanstalt, den Landräthen und dem Bergamte, der Kanzleibeamte und bis auf weiteres der Buchhalter bei der Landesirrenanstalt, Die Hülfsarbeiter (Zähler) im Statistischen Büreau, Die Schreiber in der Buchhalterei und der Ex- pedient bei der Landeskreditanstalt, Die Gerichtsschreibergehülfen, Die Kopisten bei den Amtsgerichten, Die Schreiber bei den Amtseinnahmen, Unterein- nahmen und Steuerämtern, bei dem Eisenwerk in Obersteinach, den Herzoglichen Schieferbrüchen und den Landbaumeistern, Die Gehülfen der Katasterämter, Der Hausverwalter bei der Landesirrenanstalt. — — sätze“. mindestens zur Hälfte. mindestens zur Hälfte. mindestens zur Hälfte. mindestens zur Hälfte. mindestens zur Hälfte. mindestens zur Hälfte. mindestens zur Hälfte. mindestens zur Hälfte. Nach §. 5 der „Grund- Staatsministerium. Staatsministerium, lung des Innern. Staatsministerium, Abthei- lung der Justiz. 7y Abthei- 77 7*7“ Die Ministerialstellen, inner- halb deren Ressorts die Stellen erledigt sind. Staatsministerium, Abthei- lung des Innern. Staatsministerium, Abthei- lung der Justiz. Staatsministerium, Abthei- lung des Innern. Staatsministerium, Abthei- lung der Finanzen. 77 Staatsministerium. Staatsministerium, Abthei- lung des Innern. Staatsministerium, Abthei- lung der Justiz. Staatsministerium, Abthei- lung der Finanzen. Staatsministerium, Abthei- lung des Innern.