285 — Bezeichnung der Stellen. — — bei den Militär— anwärter nicht aus- schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. —7 Angabe Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. XVII. Fürstenthum Schwarzburg-Mudolstadt. 1. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden außer bei der Ministerialabtheilung, bei welcher die aus- wärtigen Angelegenheiten bearbeitet werden: Kanzlisten, Kopisten, ständige Hülfsschreiber. 2. In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden: a) Kastellane und Hausmeister, Diener, Beidiener und Boten, Exekutoren; ferner b) Gerichtsvollzieher, Tc) Gefängnißwärter, d) Aufseher in Staatsanstalten, e) Steueraufseher (mit dem Vorbehalte, vorüber- gehend auch Civilaspiranten des höheren Steuer. dienstes als solche zu verwenden), f) Straßenwärter, g) Chausseegeld -Erheber, soweit solche im Staats- dienste angestellt sind, h) Registratoren, i) Büreau= und Kanzleiassistenten, I1) Gerichtsschreibergehülfen, 1) Straßenoberaufseher. l mindestens zur Hälfte. IN Fürstliches Ministerium zu Rudolstadt. XVIII. Fürstenthum Waldeck. Kanzlisten beim Landesdirektorium, Staatskassenschreiber, Boten beim Landesdirektorium. Boten bei den Kreisämtern, Steuerexekutoren, Hülfsexekutoren, Wegewärter, Gerichtsvollzieher, Gerichtsdiener, Pedell beim Gymnasium zu Corbach, Kreisschreiber bei den Kreisämtern, Gerichtsschreibergehülfen. 1 mindestens zur Hälfte. Diejenige Behörde, bei wel- # der die Anstellung gewünscht wird. Die vorgeschriebe- nen Listen wer- den bei dem Fürstlichen Mi- nisterium ge- führt. Zu h und i: mit Ausnahme der Stellen bei dem Ministerium.