286 Bezeichnung der Stellen. Angabe bei den für Militär— anwärter nicht aus— schließlich bestimmten Stellen, in welchem Umfange dieselben vorbehalten sind. Bezeichnung der Behörden, an welche die Bewerbungen zu richten sind, wenn es nicht die Behörde selbst ist, bei welcher die An- stellung gewünscht wird. Bemerkungen. do 10. 11. 12 13. 0 2252 XIX. Fürstenthum Reuß Die Stellen: . der lediglich mit der Besorqgung des Schreibwesens betrauten Expedienten der Landesregierung, des Land- rathsamtes, der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, sowie der Bezirkssteuereinnahme, der Diener bei der Landesregierung, dem Landraths- amte und bei den Gerichten, der Straßenmeister und Straßenausfseher, der Gerichtsvollzieher, · der Steueraufseher, der Hausmänner beim Steueramte, Landkranken- hause und Landgerichte Greiz, eines Sportelkassirers und Kopisten, zweier Büreau- beamten beim Landrathsamte Greiz, » eines Büreaubeamten und zweier Chausseegeld- Einnehmer beim Landbaumeisteramt und bei der Straßenbauinspektion Greiz, · eines Sportelkassirers beim Landgericht und Amts- gericht Greiz, «" eines Büreaudiätars bei der Staatsanwaltschaft Greiz, J dreier Büreaubeamten beim Amtsgericht Greiz, eines Büreaudiätars beim Amtsgericht Zeulenroda, sechs Gerichtsschreibergehülfen bei den Gerichts- behörden. . mindestens zur Hälfte. älterer Linie. Fürstliche Landesregierung zu Greiz. XX. Fürstenthum Neuß jfüngerer Linie. Kanzlisten und Kopisten, sowie ständige Hülfs- schreiber, soweit solche aus Staatskassen unmittelbar bezahlt werden, jedoch mit Ausnahme eines Kanz- listen für das Ministerium, Abtheilung für die aus- wärtigen Angelegenheiten, . Diener und Boten mit Einschluß ständiger Ge— hülfen solcher, soweit sie aus Staatskassen unmittel- bar bezahlt werden, Gefangemwärter, , Chausseegeld-Einnehmer an den mit staatsfiskalischer Dienstwohnung versehenen Hebestellen, Straßenmeister, Hausmänner, Gendarmen, Steueraufseher mit dem Vorbehalte, ausnahmsweise Aspiranten zum höheren Steuerdienste aus dem Eivilstande zunächst Steueraufseherstellen zu über- tragen, jedoch höchstens bis zu einem Drittheil der Stellen, Dr Fürstliches Ministerium zu Gera. Soweit nicht Ci- vilaspiranten des höheren Steuer- dienstes in Be- tracht kommen. Unter den, den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen befinden sich keine, welche nur im Wege des Aufrückens bezw. der Beför- derung zugänglich sind.