302 7—m t Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugs- weise mit Militäranwärtern zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Verwaltungsbehörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. VII. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 1. Deutsch-Nordischer Loyd (Neu- strelitz- Rostock-Warnemünder Eisenbahn). 2. Mecklenburgische Südbahn. 3. Neubrandenburg Eisenbahn. Friedländer Eisenbahnbetriebssekretäre,. Büreauassistenten, Sta- tionsvorsteher, Stations- assistenten, Stationsdiätare, Stationsaufseher, Rangir- meister, Weichensteller, Bahnwärter, Portiers, Lade- meister, Zugführer, Pack- meister, Schaffner, Bremser, Büreaudiener, Kassenboten. a) Eisenbahnsekretäre (Bü- reau= und Negistraturvor- steher und Kalkulatoren), Büreauassistenten und Ma- terialienverwalter. b) Stationsvorsteher, Sta- tionsassistenten, Stations= Kassirer und Buchhalter. Tc) Bodenmeister, Packmeister, Zugführer, Telegraphisten, Schaffner, Bahnwärter, Weichensteller, Güterboden- und Bahnhofsarbeiter. Stationsvorsteher, Stations= wärter, Zugführer, Güter- bodenvorarbeiter, Güter- boden- und Stations- arbeiter, Weichensteller. aufseher, Rechnungsführer, 37 Jahre. 37 37 Direktion des Deutsch-Nordi- schen Lloyd zu Rostock. Vorstand der Mecklenburgi- schen Südbahngesellschaft zu Parchim. Betriebsverwaltung der Neu- brandenburg - Friedländer Eisenbahn zu Berlin SW. (Großbeerenstraße 89). VIII. Großherzogthum Oldenburg. Eutin-Lübecker Eisenbahn. Packmeister, Schmierer, Bahn- Zugührert chaffner, Weichenwärter, wärter, Brückenwärter, Stationsverwalter, Sta- tionsassistenten, Stations- aufseher, Schreiber. 35 Jahre. Verwaltungsrath der Eutin- Lübecker Eisenbahngesell- schaft zu Lübeck. Die Erledigung einer Stelle wird im Großherzog- thum als einge- treten angesehen, wenn der Wohn- ort des letzten Stelleninhabers im Großherzog- thumbelegen war. Wegen des Um- fanges der vorbe- haltenen Stellen wird auf die Be- merkung zu V, 5 Bezug genommen. Die Erledigung einer Stelle wird im Großherzog- thum als einge- treten angesehen, wenn der Wohn- ort des letzten Stelleninhabers im Großherzog- thum belegen war. Wegen des Um- fanges der vorbe- haltenen Stellen wird auf die Be- merkung zu V, 4 Bezug genommen. Sämmiliche Stel- len sind zu zwei Drittheilen den Militäravwärtern vorbehalten.