2. Zoll= und Steuer-Wesen. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreich Preußen. Es sind umgewandelt: die Steuerämter I. zu Zörbig im Bezirk des Hauptsteueramts zu Halle a. S. und zu Bleicherode im Bezirk des Hauptsteueramts zu Nordhausen in Steuerämter II., sowie das Salz- steueramt lI. zu Campe im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stade in ein Salzsteueramt II. Zu Bielefeld im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden ist neben dem bisherigen, auf dem Bahn- hofe befindlichen Steueramt I., welches fortan die Amtsbezeichnung „Königliches Steueramt I. zu Bielefeld (Bahnhof)“ führen wird, ein Steueramt II. mit der Amtsbezeichnung „Königliches Steueramt II. zu Bielefeld (Stadt)" errichtet worden. Das neuerrichtete Amt hat die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen über inländischen Taback, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Tabacks und zur Erhebung von Uebergangsabgaben sowie Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen. Es ist ertheilt worden: « dem Nebenzollamt l. zu Gollub im Bezirk des Hauptzollamts zu Thorn die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über Getreide und Oelsaaten auf die Hauptsteuerämter zu Bromberg und Stettin, das Untersteueramt zu Löbau in Sachsen und die Nebenzollämter zu Ebersbach und Seidenberg; dem Steueramt I. zu Hamm im Bezirk des Hauptsteueramts zu Dortmund die Befugniß zur Er- ledigung von Begleitscheinen I über Getreide in Säcken für das Zollkonto des Mühlenbesitzers L. W. Uhlen- dorf zu Hamm und dem Steueramt I. zu Havelberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neu-Ruppin die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren und inländisches Salz, sowie zur Erledigung von Versendungsscheinen II über inländischen Taback und zur Erledigung von Uebergangsscheinen. In den Hohenzollernschen Landen ist 1. den Grenzumgeldereien zu Frohnstetten, Gammertingen und Storzingen (Oberamtsbezirk Gammer= tingen), zu Hausen (Oberamtsbezirk Hechingen), sowie zu Bittelschies (Oberamtsbezirk Sigmaringen) die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen; 2. den Grenzumgeldereien zu Benzingen, Straßberg und Trochtelfingen (Oberamtsbezirk Gammer= tingen), zu Imnau und Neckarhausen (Oberamtsbezirk Haigerloch), zu Bisingen und Wilflingen (Oberamtsbezirk Hechingen), sowie zu Achberg, Berenthal, Beuron, Kalkofen, Klosterwald, Krauchenwies und Langenenslingen (Oberamtsbezirk Sigmaringen) die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen, und 3. den Grenzumgeldereien zu Freudenweiler und Inneringen (Oberamtsbezirk Gammertingen), zu Bietenhausen, Dettlingen, Dettensee, Empfingen und Heiligenzimmern (Oberamtsbezirk Haigerloch) sowie zu Hermannsdorf und Hörschwag (Oberamtsbezirk Hechingen) die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden. Im Herzogthum Sachsen-Meiningen. Dem Steueramt zu Hildburghausen ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Petroleum ertheilt worden. In Elsaß-Lothringen. Mit dem Nebenzollamt II. zu Vic im Bezirk des Hauptzollamts zu Saarburg (Central-Blatt von 1887 Seite 210) ist ein Steueramt verbunden. Diese kombinirte Amtsstelle hat die Hebebefugnisse eines Nebenzollamts I. sowie die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 und lI über zollkontrolpflichtige Waaren; ferner sind auf dieselbe die Befugnisse des früheren Nebenzollamts I. zu Vic hin- chllic der Erhebung von Uebergangsabgaben und der Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen übergegangen.