— 355 — und diese Plombenverschlüsse weiter durch aus 2 Hälften bestehende Zinkblechkappen zu schützen, derer umgebogene Ränder gleichfalls Plombenverschluß erhalten (vergl. Zeichnung 5 und 6 auf Anlage A). - e) Zu allen Plombirungen ist mit Kupferdraht durchsponnene Schnur zu verwenden. Der Plomben— verschluß wird bewirkt, indem durch die Flanschen der mit einander verbundenen Rohre an 2 bis 3 verschiedenen Stellen neben den Verschraubungen Löcher gebohrt werden, durch welche eine Kupferdrahtschnur von ungefähr 1 mm Stärke gezogen wird. Die Enden derselben werden hierauf hart um den Rand der Flanschen fest angezogen, geknotet und durch die Oeffnungen einer Plombe dergestalt gezogen, daß nach nochmaliger Verknotung die Plombe möglichst nahe an der Flansche zusammengepreßt werden kann und auch die geringste Lockerung der Verschraubung ohne gleichzeitige Zerreißung der Plombageschnur unmöglich wird. Die Hebestellen und, wo erforderlich, auch die Aufsichtsbeamten sind mit Plombirungs- werkzeug zu versehen. a) Kühlfässer mit Kühlschlangen darin dürfen nicht direkt auf Mauerwerk, sondern müssen auf Füßen ruhen. Für offene Kühlfässer der in Rede stehenden Art ist durch passende Plombirung die Herausnahme der Kühlschlangen zu verhindern. Auch sind Revisionen der Schlange unter vollständigem Ablassen des Kühlwassers zulässig. b) Schlangenartige (Siemens'sche) Kühler (vergl. Zeichnung 7 auf Anlage A) sind stets senkrecht an einer Wand aufgestellt. Die Alkoholdämpfe treten aus dem Geistrohr in das Rohr a und der durch Niederschlag gebildete Branntwein nimmt seinen Weg durch dies schlangenförmige Rohr nach der Vorlage b. Das Kühlwasser tritt durch das Rohr c in dem unteren Theile des Geräthes bei d in Cylinder, welche das Geistrohr umgeben und welche mit einander durch kurze Rohre e verbunden sind. Um ein Anbohren des Geistrohrs zu verhindern, sind folgende Sicherheitsmaßregeln anzuwenden: a. das bogenartig hervortretende Geistrohr muß hellblank erhalten werden, 6. sämmtliche Flanschen (8) sind unter Plombenverschluß zu setzen, oder, wenn besonderer Ver- dacht vorliegt, ist zu beiden Seiten des Kühlgeräthes, da wo das Kühlrohr hervortritt, ein schrankartiger hölzerner Verschluß (1) herzustellen, welcher sich bequem öffnen und amt- lich mit Kunstschlössern verschließen läßt. c) Kühlcylinder (vergl. Zeichnung 8 auf Anlage A) bieten zur Ausführung von Hinterziehungen die geringste Gelegenheit, da sie einen überall festverschlossenen und vernieteten Cylinder dar- stellen, welcher mit kaltem Wasser aus einem höher stehenden Reservoire gespeist wird und in seinem Innern einen zweiten Cylinder enthält, in welchem die Alkoholdämpfe niedergeschlagen werden. Aus dem Geistrohr treten die Alkoholdämpfe durch das Rohr a in den Cylinder b und fließen, nachdem sie niedergeschlagen sind, durch das Ausflußrohr c in die Vorlage. Das Kühlwasser tritt durch das Rohr e in den äußern und innern Cylinder k und fließt durch das Rohr 8 ab. Ein gernnn dieses Kühlgeräthes würde nur den Ausfluß von Wasser zu Wege bringen, weshalb sich hier die Sicherheitsmaßregeln auf die Anbringung eines Plombenverschlusses an den Flanschen des Einströmungs= und des Ausströmungsrohres beschränken können. Der Kühlcylinder muß ferner von allen Seiten der Besichtigung zugänglich und entweder am Gewölbe der Decke mit eisernen Streben befestigt sein oder auf Füßen über dem Mauer- werk ruhen. Die Vorlage (vergl. Zeichnung 9 auf Anlage A) — auch Pistorius'scher Verschluß genannt — besteht aus einem mit dem Kühlrohr a, welches die geistige Flüssigkeit leitet, in Verbindung stehenden Trichter b, in dem das Alkoholometer sich befindet und welcher von einer kupfernen ver- schließbaren und mit einer Glasglocke c versehenen, hell und blank zu erhaltenden Umfassung um- geben ist. Gewöhnlich ist die Vorlage vom Brennereibesitzer verschlossen, sie muß aber außerdem noch einen amtlichen Verschluß erhalten, um die Entfernung von Branntwein durch Oeffnung der Vorlage oder durch mißbräuchliche Benutzung des Luft= oder Gasrohres e zu verhindern. « Der Verschluß der Vorlage hat in der Weise zu geschehen, daß die sämmtlichen Verbindungs- schrauben, welche die Glasglocke der Vorlage festhalten, und die sämmtlichen Schraubenmuttern zu durchbohren und die Oeffnungen mit einer Plombenschnur zu durchziehen sind, deren Enden mit IV. Kühlgeräthe. V. Vorlage.