— 397 — Anmeldung von Branntwein zur Entrichtung der Verbrauchsabgabe. zur Aufnahme in die Niederlage. zur Abfertiguug mittelst Versendungsscheines. zur Denaturirung. 1. Zum Zwecke der Entrichtung der Verbrauchsabgabe und der Denaturirung ist die Anmeldung nur in einem Exemplare, für die Aufnahme in die Niederlage und für die Abfertigung mittelst Versendungsscheines dagegen in doppelter Ausfertigung der Hebestelle einzureichen. 2. Spalte 1—7 sind durch den Anmeldenden auszufüllen; letzterer hat auch auf der Titelseite die beantragte Abfertigungsart durch Streichung des nicht zutreffenden Vordruckes zu bezeichnen. 3. Spalte 8—11, sowie 24 und 25 sind von der Hebestelle, Spalte 12—23 von den Abfertigungsbeamten auszufüllen, jedoch hat die Hebestelle die Gefälleberechnung der Abfertigungsbeamten zu prüfen und bleibt für die Richtigkeit derselben verantwortlich. —. —