— 405 — (Bundesstaat.) Anlage L. Branntwein-Versendungsschein I. 3a Ausfertigungsamt: Empfangsamt: Transportfrist: bis zum Ueberwiesen auf: Verlängert: bis zum Transportweg: Annahme-Erklärung des Versendungsschein-Extrahenten: übernehme diesen Versendungsschein mit der Verpflichtung, den in demselben bezeichneten Brannt- wein in unveränderter Gestalt und Menge in dem be- stimmten Zeitraume, auf dem angegebenen Wege und bei dem angegebenen Amte zur Revision und weiteren Ab- fertigung zu stellen. Zugleich erkläre für verpflichtet, für die auf diesem Branntwein ruhende Berbrauchsabgabe und den Zuschlag zu derselben zu haften. Diese Verpflichtungen erlöschen nur dann, wenn durch Ertheilung des Erledigungsscheines seitens des Empfangs- amtes bescheinigt wird, daß den vorgedachten Obliegenheiten völlig genügt sei. ............................................... ,den 188 (Unterschrift des Extrahenten.) .............·.·............ ........................·..·........ ,den 188 ,.......... ..................................................·............ -Amt. (L. S.) (Unterschrift.) Vorregister: Anmelderegister: Versendungsschein-Empfangsreg.: Niederlageregister: Erledigungs-Bescheinigungen. (Nach dem Formular zu Zollbegleitschein I.)