— 573 — Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Dezember 1887. 951. Inhalt: 1. Versicherungs-Wesen: Bekanntmachung, be- 4. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des vierten Nachtrags treffend die Nachweisungen von Regie-Bauarbeiten; tlichen deut Ausaab ternational desgl., betreffend die Bildung landwirthschaftlicher Berufs- zur amtlichen deutschen Ausgabe des Internationalen genossenschaften . . Seite 573 Signalbuch 3382 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 5. Konsulat-Wesen: Ememuns: bKesl — Exequatur- vom 1. April bis Ende November 1897 580 Ertheilung · s583 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Aenderung in dem Verzeichnisse 6. Eisenbahn-Wesen: Ernennung eines richterlichen Mit- derjenigen Börsen, an welchen Terminpreise für gewisse gliedes des Reichs-Eisenbahn-Amts 582 Waaren notirt werden; — Bestellung eines Stations- 7. Polizei-Wesen: Auswelsung“ von Ausländern aus dem Kontrolörs; — Veränderungen in dem Stande oder den Reichsgebiete. » 583 Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 581 1. Versicherung -Wesen. Bekanntmachung, betreffend die Nachweisungen von Regie-Bauarbeiten. Vom 12. Dezember 1887. Nach §. 22 Absatz 1 des Bau-Unfallversicherungsgesetzes vom 11. Juli 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 287) haben Unternehmer, welche Regie-Bauarbeiten ausführen, zu deren Ausführung, einzeln ge- nommen, mehr als sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind, von einem von dem Reichs- Versicherungsamt zu befimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Zeitpunkte ab der von der Landes-Centralbhörde bestimmten Behörde nach einem von dem Reichs-Versicherungsamt vorzuschreibenden Formular längstens binnen drei Tagen nach Ablauf eines jeden Monats eine Nachweisung der in diesem Monate bei Ausführung der Bauarbeiten verwendeten Arbeitstage und der von den Versicherten dabei verdienten Löhne und Gehälter vorzulegen. bes Als Zeitpunkt, von welchem ab die Nachweisungen vorzulegen sind, wird hiermit der 1. Januar 1888 estimm Für die einzureichenden Nachweisungen wird das unten abgedruckte Formular vorgeschrieben. Im übrigen wird wegen der Anmeldung auf die beigefügte Anleitung hingewiesen. Berlin, den 12. Dezember 1887. Das Reichs-Versicherungsamt. Bödiker.