Fort. lau- fende Num- Name jeder bei der Bau- arbeit beschäftigten Person.) mer. Ge- schlecht: männ- lich (m.) oder weib- lich (w.). Art der Person. Beschäftigung jeder (z. B. Maurerarbeit, Dach- decken, Brunnengraben 2c.) Zahl der Arbeits- tage (Arbeits- schichten, Tage- werke), welche jede Person geleistet hat.“") Lohn und Gehalt, welchen jede Person in Geld und Natural= bezügen täglich erhalten hat. Mark. Pf. Gesammt= lohn, welcher von jeder Person verdient worden ist. Mark. Pf. 3 6 7 Etwaige Bemerkungen. Vom Unternehmer nicht auszufüllen! I Wird von der Versicherungs— anstalt ausgefüllt. l l l Berechnung zu ziehender Gesammt- Ab B. U. V. G.). Mark. Pf. Zur lohn (§S. 25 satz 2 des Laut Prämientarif ist zu erheben für jede angefangene halbe Mark. Pf. Zu entrichtende Prämie. Mark. Pf. 9 10 11 I. Am vergangenen Monat. 1 Schulae — 2 Muũller M. Maurerarbeit Zimmerarbeit 8 61 II. Im vorvergangenen Monat.““) 575 U — )0Die Personen, welche mit derselben Art von Bauarbeit beschäftigt waren, sind thunlichst unmittelbar nach einander vorzutragen, z. B. zuerst alle, welche mit Maurerarbeit beschäftigt waren, dann diejenigen, welche Zimmerarbeiten ausgeführt haben rc. *) Auch halbe und Viertels-Arbeitstage sind anzugeben. *5*2) Hier ist nur dann etwas einzutragen, wenn die Arbeit schon im vergangenen Monat begonnen, aber für denselben eine Nachweisung nicht vorgelegt worden ist. Z ç Bei Einreichung der Nachweisung für den Monat Januar 1888 ist unter II nichts einzutragen. (Datum.) (Unterschrift des zur Vorlegung der Nachweisung Verpflichteten.)