— 28 — Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 26. v. Mts. beschlossen, daß vom 1. März 1888 ab in den für die Abfertigung von Cigarretten mit Anspruch auf Zoll= oder Steuervergütung maßgebenden Tarasätzen (§ 5 Ziffer 1 m des Regulativs, betreffend die Gewährung der Zoll= und Steuervergütung für Taback und Tabackfabrikate, vom 28. Mai 1881, Central-Blatt Seite 191) die aus nachstehender Tabelle ersichtlichen Aenderungen einzutreten haben: Bisheriger Künftiger Art der Umschließung. Tarasatz. Tarasatz. Prozent. Prozent. 1. 2. 3. Innere Umschließungen: Kartons zu 100 Stück oder mehr mit Mundstüiiiiichk 20 30 ohne Mundstüük . 26 31 Kartons zu weniger als 100 Stück mit Mundstück 27 51 ohne Mundstück 35 43 Papierpackete mit Mundstück 9 13 ohne Mundstück .. . 14 13 Aeußere Umschließungen: Kisten ohne Zinkeinsatz bei einem Bruttogewicht des Kollo bis zu 100 Kilogram 46 27 über 100 Kilogramm. 29 30 Kisten mit Zinkeinsatz bei einem Bruttogewicht des Kollo bis zu 100 Kilogramm . . . . 47 33 über 100 Kilogramm . . .. 33 27 Berlin, den 7. Februar 1888. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Aschenborn. Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Im Königreich Preußen: Es ist ertheilt worden: dem Steueramt I. zu Neustadt i. Westpr. im Bezirk des Hauptzollamts zu Danzig die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über inländischen Taback; dem Steueramt II. zu Beelen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Rheine die Befugniß zur Wieder- anlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§. 96 des Vereinszollgesetzes und §. 27 des Eisenbahn-Regulativs):; · dem Steueramt J. zu Andernach im Bezirk des Hauptsteueramts zu Neuwied die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über frische Schweinemagen, welche für die Fabrik der Firma Finzelbergs Nachfolger daselbst bestimmt sind;