— I. Beschreibung. 1. Aufgabe des Alkoholmessers. 2. Trommel. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 1. März d. Is. zur Ausführung des Branntwein- steuer-Gesetzes vom 24. Juni 1887 beschlossen, I. zu dem beiliegenden Entwurf der noch rückständigen Anlagen C und D der durch den Bundesrathsbeschluß vom 27. September 1887 — Central-Blatt von 1887 S. 351 — ge- nehmigten vorläufigen Ausführungsbestimmungen die Zustimmung zu ertheilen; II. daß Einwendungen von Brennerei-Inhabern gegen die bisher getroffene Festsetzung der durchschnittlichen Steuerbeträge, nach welchen die Bemessung derjenigen Jahresmenge Branntwein zu erfolgen hat, welche sie zu dem Abgabensatze von 0O,50 M. für das Liter reinen Alkohols herzustellen befugt sind (§. 2 des Gesetzes), nur noch berücksichtigt werden dürfen, wenn dieselben bis zum 15. März d. Is. einschließlich bei der obersten Landes-Finanzbehörde angebracht worden sind. Berlin, den 1. März 1888. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Aschenborn. Anlage C. Beschreibung der Siemens'schen Meßapparate und Anweisung zu ihrer Aufstellung und Inbetriebsetzung. Erster Abschnitt. Der Alkoholmesser. 1. Der Siemens'sche Alkoholmesser hat die Aufgabe, das Volumen des in einer Brennerei erzeugten Branntweins (Spiritus) und zugleich die Menge des in demselben enthaltenen reinen Alkohols zu messen. Der ersten Aufgabe dient eine rotirende Meßtrommel, deren drei Kammern sich nach einander füllen und entleeren und deren Umdrehungen auf ein Zählwerk übertragen werden. Für den zweiten Zweck ist ein Schwimmkörper vorgesehen, welcher an einer horizontalen Blattfeder hängt und in einen mit dem zufließenden Branntwein gefüllten Behälter taucht. Der Schwimmer verändert in Flüssigkeiten von verschiedener Dichte sein Gewicht und damit die Stellung der Feder; diese Aenderungen werden auf einen Fühlhebel und sodann durch Vermittelung einer Registrirvor- richtung auf ein zweites Zählwerk übertragen. Die Alkoholmesser finden in der Regel nur in solchen Brennereien Verwendung, welche durch einmalige Destillation der Maische sofort Branntwein von wenigstens 40 Prozent durchschnittlichen Alkoholgehalts erzeugen. (Vergl. unter Nr. 29.) 2. Die Meßtrommel hat einen Raumgehalt von 20 Liter, ihre drei gleich großen Kammern (I, II, III in Fig. 1) werden durch zwei in einander geschobene Cylinder und drei ebene Scheide- wände gebildet. Der innere Cylinder D nimmt zunächst den Branntwein auf, der aus dem Zu- leitungsrohr i durch ein die Trommelachse theilweise umgebendes Rohr i (Fig. 1 und 2a) zufließt. Aus I) strömt der Branntwein durch eine der Spalten ####½#, #z in die zugehörige Trommel- kammer ein, während die Luft durch eines der engen Rohre ti, te, tz entweicht. - DieAusflüsses1,sY83derKammernsindschlitzartiggestaltetundfoweitfortgeführt,daß sie bei der tiefsten Stellung der betreffenden Kammer den höchsten Punkt derselben noch überragen, um vorzeitiges Ausströmen zu vermeiden.