— 94 — 28 Aussteiug von 28. Die Aufstellung eines Alkoholmessers mit gedichtetem Schutzkasten darf nur auf aus- zalkobellweflern drückliche Anweisung der Direktivbehörde erfolgen. Hält der mit der Aufstellung von Alkoholmessern Schutzkasten. betraute Techniker, nachdem er von der Beschaffenheit des in der bezüglichen Melassebrennerei er- zeugten Branntweins genaue Kenntniß genommen hat, die Verwendung eines Meßapparates mit gedichtetem Schutzkasten für unumgänglich, so ist hierüber an das Hauptamt zu berichten, welches die weitere Anweisung der Direktivbehörde einholt. Das Fundament für einen Meßapparat dieser Art ist anders anzuordnen als für einen gewöhnlichen Alkoholmesser. Es erhält eine Länge von 103 Centimeter (4 Steine) und eine Breite von 77 Centimeter (3 Steine), sodann aber wird der Rahmen R mit dem Einsetzkasten GE hinten eingemauert, weil das Ueberlaufrohr sowie das Rohr 0, welches zur Abführung des aus dem Topf I in das Ueberlaufbecken etwa übertretenden Branntweins dient (Fig. 8a), hier hinten liegen. Im übrigen bleiben die Vorschriften von Nr. 19 für den Aufbau des Fundaments bestehen; der Grundriß desselben kommt, abgesehen von den Dimensionen, mit der Darstellung in Fig. Ga überein, wenn man die untere Seite dieser Figur nach oben, die obere nach unten kehrt. Die Dimensionen sind von dem Untersatz U abzunehmen, auch der Ort für den einzumauernden Rohrstutzen o ist nach dem in U dafür vorgesehenen Loch festzulegen. Bei der Auswahl des Platzes für das Fundament ist zu berücksichtigen, daß der Einsetz- kasten GE hier von hinten herauszuziehen ist; den Mindestabstand der hinteren Seite des Funda- ments von der Wand hat man danach zu bemessen. Für das Zusammensetzen des Apparates kommt in Betracht, daß die Platte 7 abgeschraubt und mit dem Stoßhebel x herausgenommen werden muß, um die in die Lager der Achse y behufs Sicherung während des Transports eingelegten Zeugstücke entfernen zu können. Die Platte ist sodann wieder einzusetzen und festzuschrauben. Um hierbei sowie bei dem Justiren des Apparates an zu tiefes Hinabsinken des Stoßhebels x zu verhüten, trägt die Platte 7 eine verstellbare tütze f. Nach Justirung der Feder, Einstellung der Zählwerke und Einhängung des Schwimmers gemäß den Anweisungen unter Nr. 21 und 22 wird der Schutzkasten mit seiner Deckplatte geschlossen, wobei sämmtliche Schrauben fest anzuziehen sind. Die Probegewichte werden in einer runden Blech- büchse außerhalb des Schutzkastens aufbewahrt. Zweiter Abschnitt. Der Probenehmer. VI. Be- 29. Der Probenehmer hat die Aufgabe, das Volumen des in einer Brennerei erzeugten 2chretong., Branntweins zu messen, sowie fortlaufend Proben desselben abzusondern und in einem nur der Probenehmerg. Steuerbehörde zugänglichen Kasten anzusammeln. Die Messung des Volumens geschieht auch hier durch eine rotirende Meßtrommel mit drei Kammern. Die Vorrichtung zur Proben--Entnahme ist an der Trommel angebracht. Der Sammelkasten für die Proben liegt im Innern des die Trommel umgebenden Gehäuses; er kann aber ohne Oeffnung des letzteren entleert werden. Die Sicherung gegen unbefugte Entleerung erfolgt durch Plombirung des Ablaßhahnes, sowie durch einen Zinksturz, welcher auch hier den ganzen Meßapparat unschließt. Die Probenehmer finden in solchen Brennereien Verwendung, welche Branntwein von weniger als 40 Prozent durchschnittlichen Alkoholgehalts erzeugen (vergl. unter Nr. 1), in anderen Brennereien nur dann, wenn der geringe Umfang des Betriebes oder etwaige besondere Betriebs- umstände der Aufstellung eines Alkoholmessers entgegenstehen. Inwieweit letzteres der Fall ist, un- terliegt der Entscheidung die Direktivbehörde. o. Bemwel und 30. Fig. Da giebt die Vorderansicht eines Probenehmers mit theilweise durchbrochenem Zink- — sturz und Gehäuse, Fig. 9b einen Vertikalschnitt durch die Mitte des Apparates. Die Meßtrommel des Probenehmers ist ebenso gestaltet wie diejenige der Alkoholmesser; sie hat einen Raumgehalt von 20 Liter und jede ihrer drei Kammern einen solchen von 6⅝ Liter. Das gußeiserne Gestell hat einen trogartigen Obertheil C und einen breiten Fuß F. Der Trog C