— 135 — 15. Wenn die nach Nr. 13 und 14 erforderlichen Mengen des Gespinnstes oder Gewebes nicht verfügbar gemacht werden können, dürfen die Untersuchungen an geringeren Mengen, sowie im Falle der Nr. 14 auch an einem Theile des nach Nr. 13 untersuchten, mit Wasser ausgezogenen, wieder getrockneten Stoffes vorgenommen werden. 16. Das Gespinnst oder Gewebe ist in kleine Stücke zu zerschneiden, welche in eine tubulirte Retorte aus Kaliglas von etwa 400 ccm Inhalt zu bringen und mit 100 coem reiner Salzsäure von 1/19 spez. Gewicht zu übergießen sind. Der Hals der Retorte sei ausgezogen und in stumpfem Winkel gebogen. Man stellt dieselbe so, daß der an den Bauch stoßende Theil des Halses schief aufwärts, der andere Theil etwas schräg abwärts gerichtet ist. Letzteren schiebt man in die Kühlröhre eines Liebig'’schen Kühlapparates und schließt die Berührungsstelle mit einem Stücke Kautschuckschlauch. Die Kühlröhre führt man luftdicht in eine tubulirte Vorlage von etwa 500 cem Inhalt. Die Vorlage wird mit etwa 200 cem Wasser beschickt und, um sie abzukühlen, in eine mit kaltem Wasser gefüllte Schale eingetancht. Den Tubus der Vorlage verbindet man in geeigneter Weise mit einer mit Wasser beschickten Péligot'schen Röhre. 17. Nach Ablauf von etwa einer Stunde bringt man 5 cem einer aus Krystallen bereiteten kalt- gesättigten Lösung von arsenfreiem Eisenchlorür in die Retorte und erhitzt deren Inhalt. Nachdem der überschüssige Chlorwasserstoff entwichen, steigert man die Temperatur, so daß die Flüssigkeit ins Kochen kommt und destillirt, bis der Inhalt stärker zu steigen beginnt. Man läßt jetzt erkalten, bringt nochmals 50 cem der Salzsäure von 1119 spez. Gewicht in die Retorte und destillirt in gleicher Weise ab. 18. Die durch organische Substanzen braun gefärbte Flüssigkeit in der Vorlage vereinigt man mit dem Inhalt der Pôligot'schen Röhre, verdünnt mit destillirtem Wasser etwa auf 600 bis 700 cem und leitet, anfangs unter Erwärmen, dann in der Kälte, reines Schwefelwasserstoffgas ein. 19. Nach 12 Stunden filtrirt man den braunen zum Theil oder ganz aus organischen Sub- stanzen bestehenden Niederschlag auf einem Asbestfilter ab, welches man durch entsprechendes Einlegen von Asbest in einen Trichter, dessen Röhre mit einem Glashahn versehen ist, hergestellt hat. Nach kurzem Auswaschen des Niederschlags schließt man den Hahn und behandelt den Niederschlag in dem Trichter unter Bedecken mit einer Glasplatte oder einem Uhrglas mit wenigen ccm Bromsalzsäure, welche durch Auflösen von Brom in Salzsäure von 1119 spez. Gewicht hergestellt worden ist. Nach etwa halbstündiger Einwirkung läßt man die Lösung durch Oeffnen des Hahns in den Fällungskolben abfließen, an dessen Wänden häufig noch geringe Antheile des Schwefelwasserstoff-Niederschlages haften. Den Rückstand auf dem Asbestfilter wäscht man mit Salzsäure von 1/19 spez. Gewicht aus. 20. In dem Kolben versetzt man die Flüssigkeit wieder mit überschüssigem Eisenchlorür und bringt den Kolbeninhalt unter Nachspülen mit Salzsäure von 119 spez. Gewicht in eine entsprechend kleinere Retorte eines zweiten, im übrigen dem in Nr. 16 beschriebenen gleichen Destillirapparates, destillirt, wie in Nr. 17 angegeben, ziemlich weit ab, läßt erkalten, bringt nochmals 50 cem Salzsäure von 1/19 spez. Gewicht in die Retorte und destillirt wieder ab. 21. Das Destillat ist jetzt in der Regel wasserhell. Man verdünnt es mit destillirtem Wasser auf etwa 700 com, leitet Schwefelwasserstoff wie in Nr. 18 angegeben ein, filtrirt nach 12 Stunden das etwa niedergefallene dreifach Schwefelarsen auf einem, nach einander mit verdünnter Salzsäure, Wasser und Alkohol ausgewaschenen, bei 1100 C. getrockneten und gewogenen Filterchen ab, wäscht den Rückstand auf dem Filter erst mit Wasser, dann mit absolutem Alkohol, mit erwärmtem Schwefelkohlenstoff und schließlich wieder mit absolutem Alkohol aus, trocknet bei 1100 C. und wägt. 22. Man berechnet aus dem erhaltenen dreifachen Schwefelarsen die Menge des Arsens und ermittelt, unter Berücksichtigung des nach Nr. 14 festgestellten Flächeninhalts der Probe, die auf 100 qem des Gespinnstes oder Gewebes entfallende Arsenmenge.